[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch,
Pascal Meiser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3152 –
Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jedes Jahr sterben laut einer Studie der Universität Oxford 700 000 Menschen
an multiresistenten Keimen. Bis 2050 wird ein Anstieg auf 10 Millionen Tote
pro Jahr prognostiziert (
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/97573/Weltwe
it-700-000-Tote-im-Jahr-durch-Antibiotikaresistenzen; 3. September 2018).
Eine weit höhere Anzahl leidet unter den Krankheitsfolgen. Die daraus
folgenden Wirtschaftsschäden sind laut Weltbank mit 1 bis 3 Bill. Euro pro Jahr fast
so hoch, wie die Wirtschaftskraft Deutschlands (
https://www.tagesschau.de/inl
and/gzwanzig-antibiotika-101.html G20 beraten. Wenn Antibiotika nicht mehr
wirken, 4. Juli 2017). Ein zentraler Treiber dieser Entwicklung ist nach
Auffassung der Weltgesundheitsorganisation die Massentierhaltung, welche durch
einen extrem hohen Einsatz von Antibiotika gekennzeichnet ist (
https://www.
who.int/news-room/spotlight/ten-threats-to-global-health-in-2019). Im
Fleisch, das bei vielen Bürgern auf den Tellern landet, finden sich
multiresistente Keime. So sind in Deutschland laut dem Zoonosen-Monitoring 2018 des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 37,6 Prozent
des Putenfleisches aus konventioneller Haltung mit antibiotikaresistenten
E.-Coli-Erregern belastet und 42,7 Prozent mit antibiotikaresistenten
Staphylokokken (MRSA) (vgl. Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2018, S. 28 und
S. 34). Zudem sind mehr als 80 Prozent der Schweinebauern mit resistenten
Staphylokokken infiziert (Studien der Forschungsverbünde RESET und
MedVetStaph für das Bundesinstitut für Risikobewertung;
https://www.bfr.bu
nd.de/de/presseinformation/2017/15/antibiotikaresistenzen__erfolge_interdiszi
plinaerer_anstrengungen-200537.html Antibiotikaresistenzen: Erfolge
interdisziplinärer Anstrengungen 15/2017, 26. April 2017). Die Weiterverbreitung
der resistent gewordenen Keime aus den Mastbetrieben erfolgt dann durch das
Fleisch der geschlachteten Tiere, Eier, Milch, Gülle, Abwässer und durch die
Landwirte selbst (Stiftung Warentest für das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit: Status Quo des Einsatzes und der Erfassung der
Antibiotikaabgabe, Jürgen Wallmann, 28. September 2017, S. 6). Die
Bevölkerung wünscht sich nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller
daher ein Ende dieser Praxis, welche sie aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller recht schnell in eine weitere Pandemie hineinsteuert (73 Prozent
für artgerechte Haltung, 85 Prozent für Reserveantibiotikaverbot in der
Nutztierhaltung, Forsa: Meinungen zum Thema Nutztierhaltung, Datenbasis: 1 002
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3337
20. Wahlperiode 06.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 6. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Befragte ab 18 Jahren, Erhebungszeitraum: 4. bis 6. September 2017). Das
Problem bleibt nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller virulent,
wie Veröffentlichungen zum Thema der Jahre 2020 und 2021 zeigen (vgl.
z. B.
https://www.deutschlandfunk.de/resistenzbildung-bei-antibiotika-wenige
r-massentierhaltung-100.html, 14. September 2021 und
https://www.peta.de/th
emen/antibiotikaeinsatz-deutsche-staelle/, 27. Januar 2022).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Entstehung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) ist ein natürlicher
Vorgang, der durch einen übermäßigen und unsachgemäßen Gebrauch von
Antibiotika in allen Bereichen, ob Tierhaltung, Human- und Veterinärmedizin oder
weiteren Bereichen, beschleunigt wird. Die komplexe Problematik AMR
bedarf einer umfassenden Betrachtung; einseitige Analysen, die allein dem
Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung eine ursächliche Rolle für
die Entstehung antimikrobieller Resistenzen zuweisen, greifen zu kurz.
Resistente Erreger können sich u. a. durch Hygienemängel, Reisen und Handel
ausbreiten. Tiere und Menschen werden oft von denselben Krankheitserregern
infiziert, mit denselben Antibiotika behandelt und haben somit gegenseitig einen
Einfluss auf die Resistenzproblematik. Die Bekämpfung von AMR erfordert
daher ein Maßnahmenbündel, das sowohl in der Human- als auch in der
Veterinärmedizin, der Landwirtschaft und der Umwelt ansetzen muss. Unter dem
„One Health-Ansatz“ versteht man die interdisziplinäre und intersektorale
Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der in den einzelnen Sektoren
bestehenden Rahmenbedingungen. Die für Deutschland in der Human- und
Veterinärmedizin bzw. der Landwirtschaft erforderlichen Maßnahmen wurden in der
ressortübergreifenden Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART)
zusammengefasst. Zur Umsetzung der 2. Strategie DART 2020 wurde im April 2022
ein Abschlussbericht veröffentlicht (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/_Tiere/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/bmg-dart-abschlussbericht202
0.html).
Die Fragen 1 bis 7 und 14 beziehen sich auf den am 27. Juli 2022 vom Kabinett
beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der unter
https://www.bme
l.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/aenderun
g-tierarzneimittel-g-kabinett.pdf?__blob=publicationFile&v=2 oder als
Bundesratsdrucksache 361/22 abrufbar ist. Der Gesetzentwurf wird ergänzt durch
den Entwurf einer Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das
Tierarzneimittelrecht, die als Bundesratsdrucksache 347/22 frei verfügbar ist.
Einzelheiten zur Beantwortung der Fragen 1 bis 7 und der Frage 14 können
dem Artikel 1 des o. g. Gesetzentwurfs in der Kabinettfassung entnommen
werden.
1. Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes der Bundesregierung ein Verbot der Behandlung ganzer
Tierbestände mit Antibiotika beim Erkranken weniger Tiere vor?
Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
2. Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes der Bundesregierung eine Regelung zur Erfassung der
Antibiotikavergabe an Milchkühe vor, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
3. Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes der Bundesregierung eine Regelung zur Erfassung der
Antibiotikavergabe an Legehennen vor, und wenn ja, welche, und in welcher
Form werden die Daten ggf. veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
4. Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes der Bundesregierung eine Regelung zur Erfassung der
Antibiotikavergabe in Zuchtbetrieben vor, und wenn ja, welche, und in welcher
Form werden die Daten ggf. veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Gibt es Pläne der Bundesregierung dazu, die Erfassung der
Antibiotikavergabe künftig zu digitalisieren oder über die Stallbücher umzusetzen,
und wenn ja, welche?
Der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannte Gesetzentwurf sieht
vor, dass die Datenübermittlung ausschließlich elektronisch zu erfolgen hat. Im
Entwurf einer neuen Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung (siehe
Artikel 1 der Bundesratsdrucksache 347/22) wird vorgegeben, dass die digitale
Datei der Länder für die elektronische Mitteilung zu verwenden ist.
6. Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes der Bundesregierung eine Mitteilungspflicht der Vergabe von
Antibiotika in Form von Fütterungsarzneimitteln vor, und wenn ja,
welche?
Sieht der Entwurf eine Mitteilungspflicht von Antibiotika, die zu
Fütterungsarzneimitteln verarbeitet werden sollen, vor?
Der Begriff der „Fütterungsarzneimittel“ entspricht nicht mehr der aktuellen
Rechtslage: Futtermittel, die als Komponente ein Tierarzneimittel enthalten,
sind nunmehr als „Arzneifuttermittel“ definiert. Maßgebliche Regelungen zu
Arzneifuttermitteln werden in der Verordnung (EU) 2019/4 über die
Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln
getroffen. Hierbei handelt es sich um eine Vorschrift des Futtermittelrechts.
Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wird zudem auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes der Bundesregierung eine Regelung zur Erfassung des
Antibiotikaverkaufs, welcher durch die Apotheken erfolgt, vor, und wenn ja, in
welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Wie häufig wurden die Betriebe seit der Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/3195, wonach diese in Bayern durchschnittlich alle
48 Jahre kontrolliert wurden, deutschlandweit kontrolliert (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Gemäß Artikel 8 der Entscheidung der Kommission 2006/778 vom 14.
November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei
Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere
gehalten werden, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Europäischen
Kommission einen Bericht über die gemäß dieser Entscheidung bei den Kontrollen
des vorangegangenen Kalenderjahres erfassten und aufgezeichneten
Informationen vorzulegen. Die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen
Vorschriften obliegt den zuständigen Landesbehörden. Nach den aus den
Bundesländern dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) gemeldeten Daten gemäß der Entscheidung 2006/778/EG wurden im
Jahr 2018 in 515 933 Betrieben insgesamt 32 057 Kontrollen und im Jahr 2019
in 537 033 Betrieben insgesamt 35 322 Kontrollen durchgeführt.
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen
(sog. EU-Kontrollverordnung) wurde die o. g. Entscheidung aufgehoben.
Gemäß Anhang Teil II Nummer 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/723
zur Kontrollverordnung sind nunmehr im sogenannten einheitlichen
Musterformular bestimmte Angaben zu amtlichen Kontrollen im Bereich Tierschutz zu
übermitteln. Die Daten wurden vom koordinierenden Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmalig im Jahr 2021 bei den
Ländern abgefragt. Demnach sind im Jahr 2020 in 313 328 Betrieben
insgesamt 33 676 Kontrollen durchgeführt worden (siehe auch im Mehrjährigen
nationalen Kontrollplan der Bundesrepublik Deutschland (MNKP) für das Jahr
2020 unter
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_
Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/02_MNKP/lm_mnkp_nod
e.html). Der einheitliche Jahresbericht 2021 zum MNKP für das Jahr 2021 ist
noch nicht fertiggestellt bzw. veröffentlicht.
Wie beschrieben, hat sich die Erfassung der Daten mit Inkrafttreten der
Verordnung (EU) 2017/625 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/723
geändert. Die entsprechenden Daten wurden erstmals für das Jahr 2020 nach den
neuen Anforderungen erhoben. Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen,
dass die Daten ab 2020 aufgrund der Veränderungen nicht mit den Daten aus
den Vorjahren vergleichbar sind.
Der Bundesregierung liegen zudem keine nach Bundesländern
aufgeschlüsselten Daten vor.
Bei den nach Bundesland und Jahr aufgeschlüsselten Daten handelt es sich um
Informationen der Länder, derartige Aufstellungen sind bei diesen anzufragen.
9. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Verstöße gegen
das Tierarzneimittelgesetz mit welchen Sanktionen oder Strafen geahndet
(bitte nach Bundesland und Strafmaß aufschlüsseln)?
Der Vollzug der tierarzneimittelrechtlichen Vorschrift ist Aufgabe der Länder.
Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Häufigkeit und Art
von Ahndungen von Verstößen gegen das Tierarzneimittelrecht vor.
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über ggf. ein erhöhtes
Auftreten multiresistenter Keime in Regionen mit großen Tierbeständen vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine ggf. erhöhte
Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate in Kliniken in der Nähe von Äckern oder
Mastanlagen durch multiresistente Keime vor?
Der Stichprobenplan des Nationalen Resistenzmonitoring tierpathogener
Bakterien sieht vor, dass aus einer Tierherde nur ein Isolat untersucht wird, da es
auf das bundesweite Resistenzniveau ausgerichtet ist. Lokale Häufungen in
bestimmten Herden können mit dieser Grundlage nicht gezeigt werden.
Das in Deutschland bei Zoonoseerregern und kommensalen Keimen
durchgeführte Resistenzmonitoring ist ebenfalls auf eine Einschätzung der Lage auf
nationaler Ebene gerichtet. Für kleinteilige regionale Auswertungen ist es nicht
geeignet.
In der Literatur ist der berufliche Kontakt zu Nutztierbeständen als
unabhängiger Risikofaktor für den Nachweis von multiresistenten Erregern, insbesondere
von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus beschrieben. Dies spiegelt
sich z. B. auch in der KRINKO Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von
Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in
medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wider. Hier wird ein
Aufnahmescreening für MRSA für Patientinnen und Patienten empfohlen, die regelmäßig
(beruflich) direkten Kontakt zu MRSA haben, wie z. B. Personen mit Kontakt zu
landwirtschaftlichen Nutztieren (Schweine, Rinder, Geflügel). Einige
Untersuchungen finden ein erhöhtes Risiko bei Kontakt zu Nutztieren, auch wenn
dieser nicht im beruflichen Kontext stattgefunden hat. Livestock-assoziierte
MRSA (mit landwirtschaftlichen Nutztieren assoziierte) in der
Allgemeinbevölkerung und regionale Häufungen in Regionen mit einer hohen
Nutztierbestandsdichte konnten zwar in einigen Studien nachgewiesen werden, allerdings
ist z. T. der direkte Kontakt zu Nutztierbeständen nicht untersucht worden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse über ein erhöhtes
Auftreten multiresistenter Keime in Regionen mit großen Tierbeständen oder
eine erhöhte Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate aufgrund multiresistenter
Keime in Kliniken in der Nähe von Äckern oder Mastanlagen.
11. Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes der Bundesregierung betriebliche Grenzwerte für den
Antibiotikaeinsatz vor?
Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
12. Werden in der Ferkelaufzucht nach Kenntnis der Bundesregierung
routinemäßig Antibiotika zur Prophylaxe vergeben, zum Beispiel im Rahmen
des Absetzens vom Muttertier?
Ein routinemäßiger Antibiotikaeinsatz zu Prophylaxezwecken ist durch die
Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel explizit
untersagt.
13. Wie viel Prozent der Milchkühe werden nach Kenntnis der
Bundesregierung antibiotisch trockengestellt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Bis wann plant die Bundesregierung, das Verbot von Reserveantibiotika
aus der EU-Verordnung über Tierarzneimittel 2019/6 Artikel 37 Absatz 4
umzusetzen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf den auf
Grundlage von Artikel 37 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 erlassenen
Durchführungsrechtsakt bezieht. Der entsprechende Durchführungsrechtsakt ist
inzwischen als Durchführungsverordnung (EU) 2022/1255 der Kommission vom
19. Juli 2022 (EU ABl. L 191, S. 58) erlassen worden. Die Vorschriften dieser
Durchführungsverordnung gelten unmittelbar, es besteht kein
Umsetzungsbedarf.
15. Hat die Bundesregierung zu der Studie der Europäischen
Arzneimittelagentur, der zufolge in Schweden im Vergleich zu Deutschland weniger
als ein Siebtel Antibiotika pro Kilogramm verkauftem Fleisch verwendet
werden, eine eigene Position erarbeitet (European Medicines Agency,
Sales of veterinary antimicrobial agents in 31 European countries in
2018 – Trends from 2010 to 2018, Tenth ESVAC report, S. 60), und
wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus für ihr eigenes Handeln?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, in Deutschland vergleichbare Werte
herzustellen?
Sowohl den o. g. ESVAC-Berichten der letzten Jahre als auch den nationalen
Veröffentlichungen zu den Abgabemengen antibiotischer Tierarzneimittel ist zu
entnehmen, dass Deutschland seit Beginn der Erhebung der Daten die
abgegebenen Mengen bereits reduzieren konnte, und zwar um 65 Prozent (siehe
Pressemitteilung des BVL vom 8. August 2022;
https://www.bvl.bund.de/SharedDo
cs/Pressemitteilungen/05_tierarzneimittel/2022/2022_PM_Abgabemengen_Ant
ibiotika_Tiermedizin.html).
Der Hauptindikator, der in dem genannten ESVAC-Bericht verwendet wird, um
den Verkauf antimikrobieller Tierarzneimittel (TAM) auszudrücken, ist
Milligramm des verkauften Wirkstoffs pro Populationskorrektureinheit (mg/PCU).
Die Populationskorrektureinheit (PCU) stellt einen Näherungswert für die
Größe der zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierpopulation (einschließlich
aller Pferde) dar und bezieht sich nicht auf die Menge an verkauftem Fleisch. Der
PCU-Wert ist eine rein technische Maßeinheit und kein realer Wert für die
Tierpopulation, die potenziell mit antimikrobiellen Mitteln behandelt werden
könnte.
In dem ESVAC-Bericht wird explizit darauf hingewiesen, dass in Anbetracht
zahlreicher Unsicherheitsfaktoren die Verkaufsdaten nicht die tatsächliche
Exposition der Tiere gegenüber antimikrobiellen Mitteln oder die Häufigkeit der
Behandlung mit diesen widerspiegeln. Daher sollten Vergleiche der
Verkaufsdaten zwischen den Ländern mit großer Vorsicht vorgenommen werden.
Zu den Unterschieden zwischen den Ländern bei den gemeldeten Umsätzen
(mg/PCU) können verschiedenste Ursachen beitragen, wie beispielsweise
Unterschiede beim Auftreten bakterieller Krankheiten, bei der Zusammensetzung
der Tierpopulation oder auch erhebliche Unterschiede bei den
Verschreibungsrichtlinien.
Schweden gibt im Gegensatz zu Deutschland die Daten auf der Grundlage
ausgestellter tierärztlicher Verschreibungen an, Deutschland übermittelt hingegen
die Verkäufe antibiotischer Tierarzneimittel von Herstellern und Großhändlern
an Tierärzte und Tierärztinnen. Die Datengrundlage ist daher abweichend.
Bezüglich der Schlussfolgerungen und Pläne wird auf die Antwort zu Frage 16
verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den
Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung in Deutschland zu reduzieren, und wenn
ja, welche, und plant die Bundesregierung ggf. konkrete Maßnahmen, in
Bezug auf
a) Immunprophylaxe durch Impfungen und Akklimatisierung,
b) besser geschultes Personal, welches Krankheiten im Frühstadium
erkennt,
c) artgerechte Haltung, bei der Tiere durch ausreichend Platz, optimale
Gruppengrößen, ein gutes Stallklima und durch ein späteres Trennen
von der Mutter weniger stressbedingten Erkrankungen ausgesetzt
sind,
d) Zucht, die auf Tiergesundheit, statt einseitig auf Leistung setzt,
e) gesunde Ernährung der Tiere,
f) konsequente Hygiene vom Stall über den Transport bis zur
Schlachtung,
g) eine höhere Besteuerung und Festpreise für Veterinärantibiotika?
Ziel der Bundesregierung ist es, den Antibiotikaeinsatz in der
landwirtschaftlichen Tierhaltung deutlich zu senken. Damit dies erfolgen kann, ist die
Gesunderhaltung von Tieren in der landwirtschaftlichen Tierhaltung prioritär. Neben
der angestrebten Verbesserung im Bereich des Tierschutzes in der
landwirtschaftlichen Tierhaltung sind die im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP fixierte Tiergesundheitsstrategie und
die zugehörige Datenbank für die Bundesregierung wichtige Eckpfeiler.
Die Bundesregierung verfolgt seit 2008 im Rahmen der Deutschen
Antibiotikaresistenzstrategie DART die Kontrolle und Senkung des Antibiotikaverbrauchs
in Deutschland im One Health Ansatz. Hierzu gehörten von Anfang an neben
dem zentralen Antibiotikaminimierungskonzept der 16. AMG-Novelle
Maßnahmen im Bereich der Tierhaltung, die darauf abzielen die Immunprophylaxe,
die Erkennung von Krankheiten, die Tierhaltung selbst, die Zucht der Tiere, die
Ernährung der Tiere und die Hygiene in der Tierhaltung zu optimieren. Die
Maßnahmen wurden in der aktualisierten DART 2020 für die Tierhaltung, die
Lebensmittelkette und die tierärztliche Tätigkeit ausführlich beschrieben und
die damit erzielten Ergebnisse im Abschlussbericht zur DART 2020
zusammengefasst (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tiergesu
ndheit/Tierarzneimittel/bmg-dart-abschlussbericht2020.html). Die
Nachfolgestrategie DART 2030 befindet sich gerade in der Abstimmung zwischen den
beteiligten Ressorts BMG (Federführung), BMBF, BMEL, BMUV und BMZ.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, diese Strategie noch in diesem Jahr zu
veröffentlichen und in einem nächsten Schritt durch einen Maßnahmenplan zu
ergänzen.
17. Plant die Bundesregierung ein Verbot der Vergabe von Antibiotika an
gesunde Tiere, und wenn nein, warum nicht?
Seit der Neuordnung des Tierarzneimittelrechts ist auf EU-Ebene in der
Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel ausdrücklich geregelt, dass Antibiotika
nicht zur Leistungssteigerung oder zum Ausgleich schlechter
Haltungsbedingungen eingesetzt werden dürfen und nur in eng begrenzen Fällen bei
Einzeltieren zur Prophylaxe.
18. Plant die Bundesregierung eine Trennung von Profit und Behandlung in
der Tiermedizin, also eine Aufhebung des Dispensierrechtes, so wie es
bereits in der Humanmedizin existiert, und wenn nein, warum nicht?
Mit Blick auf die noch andauernde Neuordnung der tierarzneimittelrechtlichen
Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und die sich hieraus
ergebenden prioritären Aufgaben im Bereich der Rechtsetzung plant die
Bundesregierung derzeit keine Änderung der Rechtslage bzgl. des tierärztlichen
Dispensierrechts. Dies schließt eine künftige Überprüfung des tierärztlichen
Dispensierrechts zum Zweck der Aktualisierung der Erkenntnisse des Gutachtens
zur Überprüfung des Tierärztlichen Dispensierrechts (2014) (eingestellt auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft,
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tiergesundheit/Dispe
nsierrechtGutachten.pdf?__blob=publicationFile&v=2) gleichwohl nicht aus.
19. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Kosten für die Erforschung eines neuen Antibiotikums?
Wie lange dauert diese nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich?
Die Kosten für die Erforschung eines neuen Antibiotikums und dessen
Entwicklung bis zur Marktreife betragen bis zu 150 Mio. Euro und nimmt in der
Regel ca. acht bis zehn Jahre, unter Umständen auch deutlich längere
Zeiträume, in Anspruch. In der Veterinärmedizin findet keine Forschung mehr nach
neuen Antibiotika statt. Seit 1980 wurden keine neuen Antibiotikaklassen für
die Tiermedizin entwickelt. Einige Firmen arbeiten unter Umständen noch an
der Optimierung vorhandener Wirkstoffe.
20. Wie hoch ist der Verbrauch von Antibiotika nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Postleitzahlregionen 48 und 49 im Vergleich zu den
restlichen 97 Regionen?
Weder die aktuelle noch die künftige Erhebung von
Antibiotikaverbrauchsmengen, also der beim Tier angewendeten Mengen, ermöglicht eine Auswertung
nach Postleitzahlregionen. Dies ist nur bei den seit 2011 erhobenen
Antibiotikaabgabemengen, also den von Herstellern und Großhändlern an Tierärzte
abgegebenen Antibiotikamengen, möglich (auf die Antwort zu Frage 15 wird
verwiesen). Diese sind bundesweit von 1 706 t im Jahr 2011 um 1 105 t oder
ca. 65 Prozent auf 601 t im Jahr 2021 gesunken. In den Postleitzahlregionen 48
und 49 betrugen die Werte: Reduktion von 121,2 t (48 im Jahr 2011) um 79,13 t
oder ca. 65 Prozent auf 42,08 t (48 im Jahr 2021) und von 703 t (49 im Jahr
2011) um 450,73 t oder ca. 64 Prozent auf 252,27 t (49 im Jahr 2021).
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtverbrauch
von Antibiotika in Deutschland (bitte nach Nutztierhaltung,
Haustierhaltung und Humanmedizin aufschlüsseln; Humanmedizin bitte nach
Vergabe in den Krankenhäusern und außerhalb der Krankenhäuser
aufschlüsseln)?
Veterinärmedizin
Tierärzte sind nach der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
zur Dokumentation der angewendeten oder abgegebenen Menge eines
Arzneimittels einschließlich dessen Bezeichnung und der Anzahl, Art und Identität
der behandelten Tiere verpflichtet. Ebenso sind die Halter von Tieren, die der
Lebensmittelgewinnung dienen, nach der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs-
und Nachweisverordnung zu einer solchen Dokumentation verpflichtet. Die
nach Landesrecht zuständige Vollzugsbehörde prüft diese Dokumentation im
Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit in tierärztlichen Hausapotheken und auf
tierhaltenden Betrieben und ergreift erforderlichenfalls die notwendigen
Maßnahmen. Eine bundesweite Erhebung und Auswertung dieser Daten erfolgt
bisher nicht und eine amtliche Statistik hierzu wird bisher nicht geführt. Das neue,
seit Januar 2022 anzuwendende Tierarzneimittelrecht sieht jedoch vor, dass
künftig auch die Anwendungen antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren erfasst
werden. Gemäß Artikel 57 der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6
müssen die Daten für die ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn, Pute) ab 2023
erfasst werden, weitere Tierarten werden ab 2026 und 2029 folgen.
Die im Rahmen der seit 2011 durchgeführten jährlichen Erfassung der
Antibiotikaabgabemengen gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich einzelnen
Tierarten nicht zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese
Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.
Eine pauschale Schätzung des Antibiotikaverbrauchs bei der Behandlung von
Nutztieren bzw. den übrigen Haustieren ist der Bundesregierung daher nicht
möglich.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4, 15 und 20 verwiesen.
Humanmedizin – Ambulanter Sektor
In Deutschland werden ungefähr 85 Prozent der Antibiotika im ambulanten
Bereich verschrieben. Die Daten werden vom Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenkassen (rund 73 Millionen Versicherte) dem Robert-Koch Institut
(RKI) für Auswertungen zur Verfügung gestellt. Neben den Verordnungen von
Fachärztinnen und -ärzten im niedergelassenen/ambulanten Bereich sind auch
Verordnungen von Hochschulambulanzen, sonstigen ambulanten Einrichtungen
an Krankenhäusern sowie der ambulanten spezialärztlichen Versorgung
berücksichtigt. Die Daten werden an das European Centre for Disease Prevention and
Control (ECDC) gemeldet und geben für den Antibiotikaverbrauch für den
systemischen Einsatz (ATC Gruppe J01) im ambulanten Sektor für das Jahr 2020
8,9 DDD (daily defined dose (WHO), Definierte Tagesdosis) pro 1 000
Patiententage an. Demnach ist der Verbrauch systemischer Antibiotika weiterhin
gesunken; Vergleich 2019: 11,4 DDD pro 1 000 Patiententage. Dabei sind jedoch
die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie (u. a. Abnahme der Infektionen
aufgrund der Abstandsregeln) zu berücksichtigen.
Humanmedizin – Stationärer Sektor
Für die aktuelle Einschätzung der Erfassung der Verbrauchsmengen im
stationären Bereich wurde das Antibiotika-Verbrauch-Surveillance System (AVS)
des Robert Koch-Instituts genutzt, an dem derzeit über 400 Kliniken
teilnehmen. Im Jahr 2020 lag der durchschnittliche Verbrauch von Antibiotika für die
systemische Anwendung bei ca. 50 DDD pro 100 Patiententage im stationären
Sektor; ähnlich hoch lagen die Werte für die zurückliegenden fünf Jahre.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]