[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3001
17. Wahlperiode 17. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2835 –
Zusammenarbeit mit Georgien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Georgien ist eine demokratische Republik. Es bekennt sich zu den Grund- und
Menschenrechten einschließlich der Meinungs- und Pressefreiheit. Georgien
ist seit 1999 Mitglied im Europarat und seit 1992 in der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Gemeinsam mit den Mitteln der EU-Mitgliedstaaten liegt die europäische
Unterstützung für Georgien seit 1992 bei rund 1 Mrd. Euro. Bei der
internationalen Geberkonferenz in Brüssel im Oktober 2008 sagte die EU-Kommission
weitere 500 Mio. Euro für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau zu.
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft wird über den Abschluss eines
Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien
verhandelt. Seit dem georgisch-russischen Krieg im August 2008 kommt der EU
auch eine wichtige Rolle bei der Konfliktlösung zu, unter anderem durch die
EU-Beobachtermission (European Union Monitoring Mission – EUMM), die
seit dem 1. Oktober 2008 in Georgien tätig ist und deren Mandat erst am
20. Juli 2010 bis zum 14. September 2011 verlängert wurde.
Nach Berichten unabhängiger Menschenrechtsorganisationen, unter anderem
des Georgischen Human Rights Centre (HRIDC), stellt sich die
innenpolitische Situation in Georgien zunehmend problematisch dar.
1. In welcher Höhe sind die 2008 zugesagten 33,7 Mio. Euro
Wiederaufbauhilfe abgeflossen?
Welche Projekte wurden von dem Geld in welcher Höhe gefördert?
Die 2008 zugesagten Sonderfördermittel für Georgien in Höhe von 33,7 Mio.
Euro wurden zu 12,2 Mio. Euro im Haushalt des Auswärtigen Amts und zu
21,5 Mio. Euro im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) etatisiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. September 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3001 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Mittel des Auswärtigen Amts für Georgien sind per August 2010
vollständig abgeflossen. Sie wurden für folgende Projekte verwendet:
2008
2009
Die BMZ-Mittel werden für folgende Projekte verwendet:
Mittel in Höhe von 500 000 Euro waren für die Finanzierung von
konfliktmindernden Maßnahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE) in Südossetien vorgesehen. Bevor die Mittel verausgabt werden
konnten, wurde das Mandat der OSZE-Mission 2009 nicht mehr verlängert.
Eine Reprogrammierung war aus dem selben Grund bislang noch nicht möglich.
Fahrzeuge für EUMM 525 441,00 Euro
Wiederaufbauhilfe für Gori 401 130,00 Euro
Sicherheitsfahrzeuge für EUMM 800 392,00 Euro
Integration von Flüchtlingen aus Abchasien und
Südossetien (Bau von Häusern)
2 000 000,00 Euro
Hilfsprojekt für durch Flucht- und Kriegsereignisse
betroffene Kinder
384 307,74 Euro
Minensensibilisierung für Kinder 86 678,30 Euro
Qualitätssicherung für ein ziviles
EDV-Melderegisterarchiv
12 285,00 Euro
IT-Ausstattung für das Polizeipräsidium in Gori 34 755,00 Euro
Weiterführung des Integrationsprojektes für
Flüchtlinge (Häuserbau)
6 001 495,63 Euro
Fortsetzung Minensensibilisierung für Kinder 19 442,35 Euro
Fortsetzung Hilfsprojekt für Flucht- und
Bürgerkriegskinder
129 238,88 Euro
Ausbau eines zivilen
EDV-Melderegisterarchivs
1 165 090,00 Euro
Fortsetzung Qualitätssicherung für ziviles
EDV-Melderegisterarchiv
32 782,95 Euro
Instandsetzung von Flüchtlingsunterkünften
in West-Georgien
Planung einschließlich Betroffenenbefragung
abgeschlossen; die erste Bauausschreibung läuft.
Geplant 10 Mio. Euro
Projekt „Schwarzmeerenergieverbund“
zur Verbindung des georgischen Stromnetzes mit
dem türkischen bzw. dem europäischen Stromnetz
Die Planungen sind abgeschlossen; die
Gesamtfinanzierung steht; die erste Auszahlung soll noch
in diesem Jahr erfolgen.
Geplant 9 Mio. Euro
Beitrag zum „Förderprogramm für die georgische
Privatwirtschaft“
Das Gesamtvorhaben befindet sich seit 2009 in der
Durchführung.
Geplant 2 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/30012. Welche von der Bundesregierung geförderten Projekte wurden seit 2004
von georgischen Nichtregierungsorganisationen ausgeführt (bitte nach Jahr
und Projekt aufschlüsseln)?
Die Projekte der Hilfe für durch Flucht- und Kriegsereignisse betroffene
Kinder, der Minensensibilisierung für Kinder und der Winternothilfe für
Binnenvertriebene sowie die Wahlbeobachtung werden häufig in Zusammenarbeit mit
georgischen Nichtregierungsorganisationen durchgeführt, wobei häufig
internationale Organisationen, z. B. UNICEF, die Auftragsverhältnisse begründen.
Diese werden statistisch nicht erfasst.
Im Rahmen der Förderung der „Privaten Träger“ über das BMZ wurden 2004
das Zentrum für freie Pädagogik i. H. v. 280 000 Euro (Projekt:
heilpädagogische Schule in Tiflis) und 2008 „The Union of Therapy of Socially Disabled
People of Signagi Region“ i. H. v. 167 000 Euro (Projekt: Lebensgemeinschaft
für Sozialtherapie Khedeli) gefördert.
Die bilateralen entwicklungspolitischen Fördermaßnahmen werden durch die
Organisationen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) und der staatlichen
Technischen Zusammenarbeit (TZ) umgesetzt. Auch in der TZ kommt es in
vielen Projekten zu einer Zusammenarbeit mit lokalen oder internationalen
Nichtregierungsorganisationen, teilweise auch zu Unterauftragsverhältnissen
für Teilkomponenten. Diese werden jedoch ebenfalls nicht statistisch erfasst.
3. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung Georgien seit 2004
gefördert (bitte nach Jahren und Zweck der Finanzierung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat Georgien seit 2004 wie folgt gefördert (bilaterale
Brutto-ODA – ODA: Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, Prüfung der
Meldungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) und des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD (DAC)
2009 ist noch nicht abgeschlossen):
4. Inwieweit und durch wen wird die Arbeit der Mitarbeiter der EU-
Monitoring Mission in Georgien nach Kenntnis der Bundesregierung behindert?
Die EU-Monitoring-Mission (EUMM) in Georgien leistet einen von allen
Konfliktparteien anerkannten Beitrag zu Vertrauensbildung, Stabilisierung,
Normalisierung und objektiver Information in ganz Georgien. Die EUMM beobachtet
die Einhaltung der Sechs-Punkte-Vereinbarung zwischen Georgien und
Russland vom August 2008 und der dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen und
stimmt sich dabei mit Partnern (Vereinte Nationen, OSZE) ab. Zu Abchasien
und Südossetien wird der EUMM der Zugang durch die De-facto-Autoritäten
verweigert. Die EU wie auch Deutschland setzen sich regelmäßig dafür ein,
dass die EUMM ihre Aufgabe im gesamten Mandatsgebiet einschließlich der
Konfliktgebiete erfüllen kann.
in 1 000 Euro 2004 2005 2006 2007 2008
BMZ FZ 26 759 21 922 15 975 10 668 24 265
TZ 3 944 5 118 4 158 5 461 6 174
Not- und
Übergangshilfe
766 200 – – –
Andere Ressorts Sonstige ODA 2 366 1 889 2 224 2 045 10 009
Schuldenerlasse und
Umschuldungen
– – 1 263 – 1 507
Summe 33 835 29 129 23 620 18 174 41 955
Drucksache 17/3001 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Inwieweit wird die Arbeit von georgischen und internationalen
Journalisten in Georgien nach Kenntnis der Bundesregierung durch staatliche
Maßnahmen eingeschränkt?
Die Pressefreiheit ist in Georgien verfassungsrechtlich und gesetzlich
gewährleistet. Ihre Durchsetzung ist in der Praxis jedoch nicht völlig unproblematisch.
Von mehreren internationalen Organisationen (z. B. Freedom House) wurde
Georgien daher im Hinblick auf die Pressefreiheit als „teilweise frei“
eingestuft. Es gibt gelegentlich Meldungen, dass Journalisten von verschiedener
Seite an ihrer Arbeit gehindert und bedroht werden. Diese Fälle werden von der
georgischen Justiz oft nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und
aufgeklärt. Im Bericht des „Public Defender of Georgia“ (Ombudsmannes) werden
solche Fälle zwar aufgegriffen und detailliert geschildert, allerdings führt auch
dies in der Regel nicht zur Aufklärung und zur Bestrafung der Täter.
6. Inwieweit kann die Bundesregierung Berichte georgischer Vertreter von
Nichtregierungsorganisationen bestätigen, dass die Arbeitsbedingungen für
menschenrechtsorientierte Nichtregierungsorganisationen sich seit dem
georgisch-russischen Krieg im August 2008 verschlechtert haben, und was
unternimmt die Bundesregierung, um die Arbeitsbedingungen für
menschenrechtsorientierte Nichtregierungsorganisationen zu verbessern?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass sich die
Arbeitsbedingungen für menschenrechtsorientierte Nichtregierungsorganisationen
seit dem georgisch-russischen Krieg im August 2008 generell verschlechtert
haben. Schwieriger geworden sind sie in Bezug auf Abchasien und Südossetien.
Diese Einschätzung stützt sich unter anderem auf das Lagebild des
Ombudsmannes. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
hat aus seinen Erfahrungen in den Arbeitsbereichen Asylsuchende,
Binnenvertriebene und Frauenrechtsorganisationen wiederholt berichtet, dass sich die
Arbeitsbedingungen der Nichtregierungsorganisationen in den letzten Jahren
weder verbessert, noch verschlechtert haben. Klagen der mit dem UNHCR
kooperierenden Organisationen bezogen sich in erster Linie auf mangelnden
Zugang zu bzw. Kontakt mit Regierungsstellen sowie auf eine allgemein
verbesserungsfähige Informationspolitik durch das georgische
Flüchtlingsministerium und andere Ministerien.
Die Bundesregierung spricht in ihren Kontakten mit der georgischen Regierung
die Frage der Arbeitsmöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen bei
konkretem Anlass an und setzt sich für eine Verbesserung der
Arbeitsmöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen im Rahmen ihrer Gespräche mit der
georgischen Regierung zur Lage in Abchasien und Südossetien ein.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben der georgischen
Regierung, Nichtregierungsorganisationen per Gesetz zu erschweren,
Finanzmittel aus internationalen Quellen zu verwenden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über ein georgisches
Gesetzesvorhaben vor, das es Nichtregierungsorganisationen generell erschweren
würde, Finanzmittel aus internationalen Quellen zu verwenden.
Einschränkungen könnten sich aus dem Anspruch des georgischen
Staatsministeriums für Integration ergeben, alle internationalen Unterstützungsleistungen
für Abchasien und Südossetien zu koordinieren bzw. zu genehmigen. Hiervon
wären auch Nichtregierungsorganisationen betroffen. Die Bundesregierung
setzt sich, gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union, im
Gespräch mit der georgischen Regierung dafür ein, bei der weiteren diesbezüg-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3001lichen gesetzlichen Entwicklung das Wohl der Bevölkerung in Abchasien und
Südossetien in den Mittelpunkt zu stellen.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Behinderungen der Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen in Georgien, und wie schätzt sie die
Entwicklung seit August 2008 ein?
Georgische Nichtregierungsorganisationen leisten eine sowohl in Georgien als
auch international, auch bei Internationalen Organisationen, anerkannte Arbeit.
Das Spektrum georgischer Nichtregierungsorganisationen reicht von solchen,
die national, wie auch international Anerkennung und Beachtung finden, bis
hin zu gering ausgestatteten Interessenvertretungen, die kaum Möglichkeiten
haben, von politischen Entscheidungsträgern gehört zu werden.
Zu der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen in Abchasien und
Südossetien wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte, nach denen die georgischen
Sicherheits- und Justizorgane in Verfahren gegen Oppositionelle,
Aktivisten von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger
regelmäßig internationale und nationale Standards der Rechtsstaatlichkeit
verletzen?
Es trifft zu, dass rechtsstaatliche Standards manchmal seitens der georgischen
Sicherheits- und Justizorgane nicht eingehalten werden. Davon können auch
Personen, die der Opposition zugerechnet werden, betroffen sein. Nach der
Analyse des georgischen Ombudsmanns handelt es sich dabei um kritisch zu
bewertende Einzelfälle und nicht um politische Verfolgung als Staatsprinzip.
Der Ombudsmann betont seine Aufgabe, über die Einhaltung rechtsstaatlicher
Grundsätze bei der Strafverfolgung zu wachen, Verstöße transparent zu machen
und zur Verfolgung zu bringen.
Die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren bei der Strafverfolgung ist
regelmäßiger Gegenstand der Gespräche der Bundesregierung mit der georgischen
Regierung.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen betroffener Georgier,
dass die georgische Regierung keine Mittel zum Wiederaufbau von
Häusern bereitstellt, die im Südossetien-Krieg zerstört wurden (z. B.
www.dw-world. de)?
Die angesprochenen Aussagen betroffener Georgier stammen aus einem
Beitrag der Deutschen Welle vom Februar 2009. Seither wurden aus Mitteln der
georgischen Regierung und der internationalen Gebergemeinschaft viele
tausend Häuser für Binnenflüchtlinge errichtet. Alternativ konnten Vertriebene aus
Südossetien sich für eine einmalige Entschädigungszahlung des georgischen
Staates in Höhe von 10 000 US-Dollar pro Familie entscheiden. Die
Auszahlungen dieser Gelder sind angelaufen.
Von den in Frage 1 genannten Sondermitteln hat das Auswärtige Amt zirka
8 Mio. Euro für den Wohnungsbau für georgische Binnenflüchtlinge zur
Verfügung gestellt.
11. Trifft es nach Informationen der Bundesregierung zu, dass die
Flüchtlinge aus dem Konflikt mit Abchasien aus dem Jahr 1993 ff. kaum
Unterstützung durch die georgische Regierung erhalten, und welche systemati-
Drucksache 17/3001 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesche Unterstützung seitens der Bundesregierung fließt in die
Verbesserung der Aufbauhilfe für diese Binnenflüchtlinge?
In den 90er-Jahren gab es in der Tat nur geringe Unterstützung für die
Binnenflüchtlinge aus Abchasien. Die umfangreichen Hilfsmaßnahmen für die
Binnenflüchtlinge aus Südossetien und die damit einhergehende
Ungleichbehandlung der Vertriebenen aus Abchasien führten schon vor dem georgisch-
russischen Konflikt zu einer Korrektur der Politik der georgischen Regierung, die
eine Strategie für den Umgang mit Flüchtlingen erarbeitete. Der neue
georgische Aktionsplan für Binnenflüchtlinge berücksichtigt die Bedürfnisse von
„alten“ und „neuen“ Binnenvertriebenen. Eine konkrete Folge für die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit mit Georgien ist, dass eine angelaufene BMZ-
Maßnahme zur Renovierung von Massenunterkünften in Westgeorgien mit
einem Finanzvolumen von 10 Mio. Euro primär Vertriebenen aus Abchasien
zugute kommt (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1). Auch der Danish
Refugee Council, der im Auftrag der Europäischen Union und des UNHCR
Flüchtlingsunterkünfte in Georgien baut, betont, dass sich die Angebote an alle
Binnenflüchtlinge richten, da es gelte, wo immer möglich, Versäumnisse der
Vergangenheit aufzuarbeiten.
Heute leben immer noch viele der offiziell registrierten 250 000 Flüchtlinge
trotz spürbarer Fortschritte in menschenunwürdigen Verhältnissen. Ihre soziale
und wirtschaftliche Integration wird auf absehbare Zeit eine vordringliche
Aufgabe bleiben.
12. Welche Themen wurden während den zweiten bilateralen Konsultationen
mit Georgien im Juni 2010 angesprochen?
Inwieweit wurde die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung,
HIV-Erkrankten und Homosexuellen thematisiert?
Bei den zweiten bilateralen politischen Konsultationen mit Georgien am 11./
12. Juni 2010 in Berlin standen die georgisch-russischen Beziehungen, die
Lage in Abchasien und Südossetien, die georgische Verfassungsreform, die
innenpolitische Lage, das Verhältnis Georgiens zur Europäischen Union und
zur NATO sowie Fragen der Menschenrechte, u. a. der Rechte
gesellschaftlicher Randgruppen, Behinderter, Homosexueller, HIV-Erkrankter sowie
Fragen der Medienfreiheit im Mittelpunkt.
13. Wie und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die
Bundesregierung die Reform der Justiz?
Wie schätzt die Bundesregierung das unterschiedliche Vorgehen der
Justiz bei Vergehen durch Vertreter des Staatsapparates und Vertreter der
Opposition ein?
Die Bundesregierung unterstützt die Reform der Justiz durch in Georgien
angebotene Seminare, Tagungen und Beratungsgespräche mit verschiedenen
georgischen Partnern und durch entsprechende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in
Deutschland. Implementiert werden die Maßnahmen durch die Deutsche
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Deutsche
Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. Das BMZ und das
Bundesministerium der Justiz stellten dafür im Zeitraum 2004 bis 2009
insgesamt 3 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die
Bundesregierung tritt für eine Ausgestaltung und Anwendung von Straf- und
Strafverfahrensrecht nach rechtsstaatlichen Vorgaben ein, wonach eine Differenzierung
nach der Zugehörigkeit der betroffenen Personen zu staatlichen Organen oder
zur Opposition nicht vereinbar ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/300114. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in den georgischen
Gefängnissen ein?
Nach langjähriger internationaler Kritik an unwürdigen Haftbedingungen in
den georgischen Gefängnissen stellt die georgische Regierung seit 2009
jährlich zirka 50 Mio. Euro für die Reform des Strafvollzugs zur Verfügung. Die
Regierung bemüht sich zunehmend um die Einhaltung internationaler
Mindeststandards im Strafvollzug. Bislang sind diese Bemühungen angesichts
geschätzter 15 000 Gefängnisinsassen, die nach wie vor in überfüllten und
veralteten Haftanstalten untergebracht sind, noch unzureichend. Georgien hat in den
vergangenen Jahren erhebliche Mittel für den Gefängnisneubau aufgewendet
und ist nach wie vor auf der Suche nach Kreditgebern für weitere
Neubauprojekte. Die Situation in den neuen Haftanstalten entspricht weitgehend dem
europäischen Standard. Nach Auskunft des georgischen Ombudsmanns sind
Fälle von Misshandlungen in georgischen Haftanstalten im Vergleich zu früher
selten und keinesfalls „systematisch“.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Vorwürfe ein, dass die
Berichterstattung der georgischen Medien zu regierungsnah sei, Oppositionspolitiker
und Menschenrechtsaktivisten verunglimpft würden und dass führende
Regierungsmitglieder direkte Einflussnahme tätigen würden?
Die Medien werden in Georgien immer wieder von den politischen Lagern für
ihre Zwecke instrumentalisiert. Die Leitung von Fernsehsendern ist häufig mit
regierungs- oder oppositionsnahen Personen besetzt, manchmal auch mit
ehemaligen ranghohen Beamten. Die Struktur der georgischen Medien ist nicht in
jeder Hinsicht transparent. So ist zum Beispiel nicht erkennbar, wer Eigentümer
der größten Fernsehsender in Georgien ist. Zwei der wichtigsten Sender
Georgiens, Rustawi 2 und MSE, sind über eine Briefkastenfirma auf den Virgin
Islands registriert.
Das Spektrum der TV-Sender reicht von bemüht objektiven bis zu unverhüllt
subjektiven Sendern wie Real TV. Das öffentliche Fernsehen, dessen Aufbau
beratend durch die Deutsche Welle begleitet wird, ist um sachliche und
ausgewogene Berichterstattung bemüht. In Bezug auf die Kommunalwahlen vom
30. Mai 2010 hat das „Office for Democratic Institutions and Human Rights“
(ODIHR) der OSZE das auch anerkannt.
Real TV strahlt dagegen tendenziöse Reportagen über oppositionelle Politiker
oder regierungskritische Journalisten aus. Die Arbeit regierungskritischer
Sender, wie z. B. TV-Kavkasia oder TV-Maestro, wird von der georgischen
Regierung insoweit erschwert, als Regierungsmitglieder die Teilnahme an Talkshows
und Interviews verweigern.
16. Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein EU-
Assoziierungsabkommen mit Georgien, die am 15. Juli 2010 begonnen wurden?
Die feierliche Eröffnung der Verhandlungen über ein EU-
Assoziierungsabkommen mit Georgien am 15. Juli 2010 unter Beteiligung der Hohen Vertreterin der
Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton,
sowie des georgischen Staatspräsidenten, Micheil Saakaschwili, war einer
Bestandsaufnahme der EU-Beziehungen zu Georgien gewidmet. Eine erste
Verhandlungsrunde auf Arbeitsebene ist für den 20. September 2010 geplant.
Drucksache 17/3001 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass unter den 120 georgischen
Stipendiaten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V.
(DAAD) und Teilnehmerinnen am Internationalen Parlaments-
Stipendium (IPS) des Deutschen Bundestages auch Studierende aus Abchasien
und Südossetien sein können, die ggf. keinen georgischen Pass besitzen?
Der DAAD unterhält in Tiflis ein Informationszentrum. Es berät alle
georgischen Staatsbürger über die Möglichkeiten eines Studiums in Deutschland. Die
entsprechenden Informationen sind auf der website
http://ic.daad.de/tbilissi
einsehbar. Auch für das Internationale Stipendienprogramm des Deutschen
Bundestages können sich Teilnehmer aus ganz Georgien bewerben. Eine
Teilnahme von Bewerbern aus Abchasien und Südossetien würde nicht an der
Frage der Ausweispapiere scheitern.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Umsiedlungspolitik
gegenüber den Flüchtlingen?
Die im Juli 2010 begonnene Zwangsräumung zweier, von Binnenflüchtlingen
bewohnten Sammellager durch die georgische Regierung war ohne vorherige
Information der betroffenen Binnenflüchtlinge unternommen worden, und den
Betroffenen war kein Mitspracherecht in Bezug auf ihre künftigen Unterkünfte
eingeräumt worden. Aus diesen Gründen hat sich, nach Absprache im Kreis der
EU-Botschafter vor Ort, der EU-Vertreter in Tiflis gemeinsam mit dem
UNHCR-Vertreter an die georgische Regierung mit dem Petitum gewandt, eine
Aussetzung der Räumungen zu vereinbaren, bis unter Beteiligung der
betroffenen Binnenflüchtlinge geeigneter Wohnraum bestimmt werden kann. Das am
23. August 2010 vereinbarte Moratorium endet am 23. September 2010. Die
georgische Regierung hat angedeutet, dass sie zu einer Verlängerung des
Moratoriums bereit ist, sollte es bis zu diesem Zeitpunkt nicht gelungen sein, eine
angemessene Unterbringung für die betroffenen Binnenflüchtlinge zu finden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]