[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3191 –
Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele im Verkehrsbereich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem Mitte Juli 2022 das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) Sofortprogramme vorgestellt haben, auf deren Grundlage im
Gebäude- und Verkehrssektor die Klimaziele erreicht werden sollen, ist
demgegenüber der Abstimmungsprozess über ein Gesamt-Klimaschutz-
Sofortprogramm innerhalb der Bundesregierung immer noch nicht abgeschlossen (vgl.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/sofortprogramm
e-klimaschutz-gebaeude-verkehr-2061972).
Damit hat die Bundesregierung das in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte sektorübergreifende
Klimaschutz-Sofortprogramm bisher nicht vorgelegt und verspielt damit aus
Sicht der Fragesteller wertvolle Zeit. Die vom BMDV präsentierten
Vorschläge, um im Verkehrsbereich Treibhausgasemissionen einzusparen, bleiben aus
Sicht der Fragesteller zudem vage und lassen Fragen offen.
1. Wann wird von der Bundesregierung ein Gesamtkonzept vorgestellt, mit
dem die Klimaschutzziele erreicht werden sollen?
2. Bis wann plant die Bundesregierung einen Beschluss gemäß § 8 Absatz 2
Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes über die Maßnahmen im
Verkehrsbereich?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Klimaschutz-Sofortprogramm wird noch innerhalb der Bundesregierung
abgestimmt. Das Klimaschutz-Sofortprogramm soll auch die nach § 8 Absatz 2
Satz 1 KSG zu ergreifenden Maßnahmen umfassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3465
20. Wahlperiode 19.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 19. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, um die
Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zu erreichen (bitte nach einzelnen Bereichen
aufschlüsseln), und inwiefern ist die Finanzierung sichergestellt?
Die Finanzierungsbedarfe und erforderlichen Haushaltsmittel der Maßnahmen
werden im Ergebnis der Beratungen zum Klimaschutz-Sofortprogramm, dessen
Ziel die Sicherstellung der Klimaschutzziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz
ist, festgelegt sein.
4. Aufgrund welcher Kalkulation kommt die Bundesregierung zu dem
Schluss, dass etwa 8 Mrd. Euro für den Ausbau der öffentlichen Pkw-
und Lkw-Ladeinfrastruktur erforderlich sind, und auf welchen Zeitraum
bezieht sich die Kalkulation der Bundesregierung?
Die Festlegung von Maßnahmen und ihre Ausgestaltung im Detail wird
Gegenstand der Beratungen innerhalb der Bundesregierung sein. Aus diesen
Festlegungen werden sich auch Anforderungen an erforderliche Haushaltsmittel
ergeben.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass neu errichtete Ladestationen
für alle Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und sichtbar zur
Verfügung stehen werden?
Die Bundesregierung betrachtet eine nutzerfreundliche Ausgestaltung der
Ladeinfrastruktur als grundlegende Bedingung für die gesellschaftliche Akzeptanz
der Elektromobilität und deren Markthochlauf. Im Rahmen der Verhandlungen
zur EU-Verordnung über den Aufbau von Infrastrukturen für alternative
Kraftstoffe setzt sich die Bundesregierung für eine europaweit einheitliche und
verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur ein, dazu gehört u. a.
auch die einheitliche und transparente Zurverfügungstellung relevanter Daten
zu Ort, Betriebsfähigkeit, Belegstatus und Ladepreis sowie Vorgaben zur
Ausschilderung der Ladesäulen. Für die Inbetriebnahme neuer öffentlich
zugänglicher Ladepunkte besteht bereits heute gemäß § 5 Absatz 1 der
Ladesäulenverordnung die Pflicht, die Inbetriebnahme gegenüber der Bundesnetzagentur
anzuzeigen.
6. Mit welchen Maßnahmen (zusätzlich zum Aufbau der Ladeinfrastruktur)
plant die Bundesregierung, den Markthochlauf der Elektromobilität zu
fördern?
Neben dem Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur wird der Markthochlauf
durch Kaufprämien für Fahrzeuge (Umweltbonus, Innovationsprämie) sowie
ergänzende, für unterschiedliche Gruppen passgenaue Förderprogramme,
unterstützt. Ergänzend hierzu schafft die Bundesregierung geeignete regulatorische
Rahmenbedingungen und setzt steuerliche Anreize.
7. Plant die Bundesregierung Änderungen bei der Kfz-Steuer, um Anreize
für den Kauf batterieelektrischer Fahrzeuge zu schaffen?
Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis
zum 31. Dezember 2025 erstmals zum Straßenverkehr zugelassen werden, wird
eine Steuerbefreiung für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von
der Kraftfahrzeugsteuer gewährt, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030.
8. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung als Folge der
ab dem 1. Januar 2023 geplanten Kürzung der Förderung für
Elektrofahrzeuge (vgl.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/202
2/07/20220726-habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html)?
Die anstehende Förderphase des Umweltbonus ab 1. Januar 2023 konzentriert
die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) und
Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEVs). Ab dem 1. Januar 2023 sind daher nur noch Anträge
für BEVs und FCEVs möglich, nicht mehr für Plug-In-Hybridfahrzeuge
(PHEVs). Die Förderung für elektrisch betriebene Fahrzeuge wird ab 1. Januar
2023 degressiv ausgestaltet. PHEVs profitieren weiterhin von den
Erleichterungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Die Bundesregierung richtet die weiteren
Rahmenbedingungen darauf aus, dass Elektromobilität der zentrale Baustein
zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor ist. Hierzu zählt unter
anderem der Ausbau der Ladeinfrastruktur.
9. Plant die Bundesregierung den Ausbau der Förderung von
Wasserstoffantrieben, vor allem für Busse im öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV)?
Die Bundesregierung unterstützt über die technologieoffene „Richtlinie zur
Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ auch die
Anschaffung von Bussen mit Wasserstoffantrieb über Brennstoffzellen sowie
die dazugehörige Betankungsinfrastruktur. Die Förderrichtlinie läuft bis zum
31. Dezember 2025. Der zweite Aufruf zur Skizzeneinreichung lief vom
23. Mai 2022 bis zum 15. Juli 2022. Um im öffentlichen Verkehr möglichst
zeitnah Klimaneutralität herzustellen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel
gesetzt, die bestehende Förderung zu verlängern. Ein Schwerpunkt der
Förderung liegt derzeit dabei auf batterieelektrischen Fahrzeugen.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte bei der Forschung für
leistungsfähigere und langlebigere Batterien für Elektrofahrzeuge ein?
Batterien für Elektro-Fahrzeuge haben eine Lebensdauer, die den
Anforderungen im Pkw-Bereich genügen. Gewährleistungen von Fahrzeugherstellern
werden in Bereichen von acht bis zehn Jahren bzw. für Fahrleistungen von 160 000
bis 250 000 km gegeben. Elektro-Pkw sind bereits heute mit einer Reichweite
von über 700 km auf dem Markt verfügbar. Über die letzten zehn Jahre hat sich
die Energiedichte von in Elektro-Fahrzeugen eingesetzten Lithium-Ionen-
Batteriezellen verdoppelt. Bis zum Jahr 2030 ist eine weitere Verdopplung der
volumetrischen Energiedichte absehbar. Weitere Forschungsaktivitäten,
insbesondere zu neuen Batterietypen und auf der Ebene der Zellchemie können dazu
beitragen, weitere wesentliche Fortschritte bezüglich Lebensdauer sowie
Leistungsfähigkeit zu erzielen.
11. Wie werden neue Abhängigkeiten von anderen Staaten verhindert, wenn
die Bundesregierung schwerpunktmäßig die Elektromobilität fördert, um
die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen der deutschen Wirtschaft bei der
Diversifizierung und Regionalisierung ihrer Lieferketten.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Beschwerde mehrerer
Ladesäulenbetreiber bei der EU-Kommission (DG Competition), dass
Deutschland mit seinem geplanten Ladenetz gegen europäisches Recht verstoße?
a) Rechnet die Bundesregierung wegen der Beschwerde mit
Verzögerungen?
b) Was tut die Bundesregierung, um möglichen
Wettbewerbsverzerrungen entgegenzutreten?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Errichtung und der Betrieb des „Deutschlandnetzes“ wird in einem
transparenten und beihilferechtskonformen Vergabeverfahren vergeben. Sowohl vor
Beginn der Ausschreibung als auch während des laufenden Vergabeverfahrens
fanden und finden regelmäßige Abstimmungen mit der Europäischen
Kommission statt.
13. Welchen Stellenwert hat nach Ansicht der Bundesregierung Wasserstoff
im Bereich der Pkws und Nutzfahrzeuge?
14. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in Bezug auf
Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenautos, und wie fördert die
Bundesregierung deren Markthochlauf?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb können eine sinnvolle
Ergänzung zu batterieelektrischen Fahrzeugen darstellen, insbesondere wenn eine
direkte Nutzung von Strom nicht möglich oder sinnvoll ist. Mittelfristig wird
im Straßenverkehr insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen großes
Anwendungspotential gesehen. Wasserstoff-Nutzfahrzeuge sind Bestandteil des
Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr (BMDV). Als eine zentrale Maßnahme fördert das
BMDV technologieoffen die Beschaffung von batterie-, brennstoffzellen- und
(Oberleitungs-)hybridelektrischen Nutzfahrzeugen sowie dazugehöriger Tank-
und Ladeinfrastruktur. Daneben ist Wasserstoff geeignet eine Diversifizierung
des Energiebezugs im Verkehr zu erreichen. Um einen vollständig
klimaneutralen Betrieb der Fahrzeuge zu gewährleisten, ist eine zeitnahe Verfügbarkeit von
sogenanntem grünem Wasserstoff in ausreichenden Mengen erforderlich. Ein
schneller Markthochlauf für die Produktion und Nutzung von grünem
Wasserstoff ist von großer Bedeutung, um technologischen Fortschritt sowie
Skaleneffekte voranzutreiben und zeitnah die notwendige kritische Masse an
Wasserstoff für die Umstellung erster Anwendungsbereiche zur Verfügung zu haben.
Die Bundesregierung fördert den Markthochlauf über Zuwendungen und
Steuervergünstigungen beim Fahrzeugkauf sowie über die Förderung des Ausbaus
der Wasserstoffbetankungsinfrastruktur und von Innovationsvorhaben zur
Reduktion der Herstellungskosten bei der Industrie.
15. Warum wird erst ab dem Jahr 2025 die Erhöhung der THG-
Minderungsquote (THG = Treibhausgas) angesetzt?
Es handelt sich hierbei um einen Maßnahmenvorschlag des BMDV, der in die
Beratungen der Bundesregierung über die zu beschließenden Maßnahmen für
das Klimaschutz-Sofortprogramm eingehen wird.
16. Sind nach Ansicht der Bundesregierung Biokraftstoffe und E-Fuels
notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen, und wenn ja, warum
werden nicht sofort die Weichen gestellt, um deren umfassenden Einsatz
schnellstmöglich zuzulassen?
19. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass
E-Fuels für die Pkw-Bestandsflotte genutzt werden können?
Die Fragen 16 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Nachhaltige Biokraftstoffe und E-Fuels nehmen eine wichtige Rolle bei der
Erreichung der Klimaschutzziele ein. Biokraftstoffe werden in Deutschland seit
dem Jahr 2015 durch die Treibhausgasminderungs-Quote des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gefördert. Bei der nationalen Umsetzung der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) hat der Deutsche
Bundestag im Mai 2021 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote – entsprechende Änderung des
BImSchG) ein jährliches Ansteigen der THG-Quote beschlossen, die im Jahr
2030 25 Prozent betragen wird. Damit wird auch die Menge an in Verkehr
gebrachten Biokraftstoffen im gesamten Straßenverkehr erheblich gesteigert.
Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sind dabei anteilig auf
4,4 Prozent-Punkte begrenzt. Außerdem wurden bei der nationalen Umsetzung
der RED II erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, darunter grüner
Wasserstoff, synthetisches Methan und flüssige Kraftstoffe, sog. E-Fuels oder
PtL-Kraftstoffe, als Option zur Erfüllung der THG-Quote des BImSchG im
Verkehr verankert. Daneben wurde im BImSchG eine Verpflichtung zum
Einsatz von PtL-Kerosin festgeschrieben, die ab dem Jahr 2026 zu erfüllen ist. Auf
EU-Ebene unterstützt die Bundesregierung ambitionierte Quoten für PtL-
Kraftstoffe im Luft- und Schiffsverkehr, um einen zügigen Markthochlauf dieser
Kraftstoffe anzureizen. Weitere Bemühungen auf EU-Ebene zur Einführung
von strombasierten Kraftstoffen erfolgen im Rahmen der Revision der RED II,
die die Bundesregierung begleitet. So sollen u. a. die
Treibhausgasminderungsquote bis 2030 erhöht werden und eine Mindestquote für erneuerbare
Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs, d. h. E-Fuels) eingeführt werden.
17. Ist die Ankündigung des BMDV, die bestehende THG-Minderungsquote
ansteigend auf +1,0 Prozent im Jahr 2030 zur Stärkung der
Erfüllungsoptionen, beispielsweise über strombasierte Kraftstoffe oder fortschrittliche
Biokraftstoffe, zu erhöhen, mit dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
abgestimmt?
Es handelt sich hierbei um einen Maßnahmenvorschlag des BMDV, der in die
Beratungen der Bundesregierung über die zu beschließenden Maßnahmen eines
Sofortprogramms nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz eingehen wird.
18. Was meint der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner mit
seinem Tweet vom 15. Juli 2022: „Das Sofortprogramm von @Wissing
macht deutlich: Ohne E-Fuels werden wir unsere Klimaziele im Verkehr
nicht erreichen. Das betrifft insbesondere die Bestandsflotte. Wir müssen
zudem Sektoren gemeinsam betrachten. CL“?
Aussagen von Bundesministerinnen und Bundesministern stehen für sich und
bedürfen keiner weiteren Einordnung durch die Bundesregierung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 19 verwiesen.
20. Ab wann wird es die neue Form des Förderprogramms
„Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge“ geben, und mit welchen
Kosten rechnet die Bundesregierung?
Nach derzeitigem Sachstand beabsichtigt die Bundesregierung, das
Förderprogramm „Flottenerneuerungsprogramm Schwere Nutzfahrzeuge“ ab der
Jahresmitte 2023 wieder aufzunehmen. Der Haushaltsgesetzgeber hat zu diesem
Zweck für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 insgesamt 230 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt.
21. Wann wird es eine konkrete Aussage der Bundesregierung zur Höhe des
Etats für den Klima- und Transformationsfonds (zuvor Energie- und
Klimafonds) geben, und wie lautet die Begründung der Bundesregierung
dafür, dass die für den Geschäftsbereich des BMDV dann vorgesehenen
Haushaltsmittel zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor
ausreichen?
Der Regierungsentwurf des KTF-Wirtschaftsplans für das Jahr 2023 sowie für
die Finanzplanung bis zum Jahr 2026 wurde dem Parlament am 5. August 2022
fristgerecht zugeleitet. Für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele
im Verkehrssektor stehen gemäß Regierungsentwurf erhebliche Finanzmittel
zur Verfügung. So sind im Jahr 2023 alleine für die Weiterentwicklung der
Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im KTF
Finanzmittel in Höhe von rund 5,6 Mrd. Euro vorgesehen.
22. Was bedeutet die Ankündigung des BMDV: „Stärkung von Programmen
zur Förderung der Radverkehrsinfrastruktur mitsamt der erforderlichen
Kommunikations- und Begleitmaßnahmen sowie des Fußverkehrs
(Mehrbedarf in Höhe von ca. 250 Mio. Euro bis 2030) und weitere
Maßnahmen“ (Pressemitteilung vom 13. Juli 2022 – vgl.
https://www.bmv
i.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/051-wissing-sofortprogramm-
zureinhaltung-der-klimaziele-im-verkehrssektor-anlage-2.pdf?__blob=publi
cationFile)?
a) Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
b) Sind diese Maßnahmen mit den Ländern, Städten und Kommunen
abgestimmt?
c) Bis wann soll an welchen Orten mehr Radinfrastruktur entstehen?
d) Ist die Finanzierung gesichert?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Mit der „Ausbauinitiative Radverkehrsinfrastruktur – aktive Mobilität“ sollen
der Rad- und Fußverkehr als klimafreundliche Verkehrsarten gefördert werden.
Die Initiative beinhaltet die Stärkung und Verstetigung der bestehenden
Programme zur Förderung des Radverkehrs sowie die neue Förderung des
Fußverkehrs. Im Haushalt 2022 stehen insgesamt 755 Mio. Euro für die
Radverkehrsförderung sowie weitere Mittel für Programmverstetigungen bis 2025 zur
Verfügung. Zudem stehen erstmalig Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro (Titel
1210/893 01) für die investive Fußverkehrsförderung vor. Im
Regierungsentwurf zum Haushalt 2023 ist geplant, die investive Radverkehrsförderung bis
zum Jahr 2028 und die investive Fußverkehrsförderung bis zum Jahr 2026
fortzuschreiben. Das BMDV tauscht sich regelmäßig mit den Ländern und
Kommunen zur Radverkehrsförderung aus.
Der überwiegende Teil der Mittel wird für das Finanzhilfe-Sonderprogramm
„Stadt und Land“ zur Verfügung gestellt. Der Bund stellt damit sicher, dass die
Finanzhilfen für die Planung und den Bau von hochwertigen, sicheren und
leistungsfähigen Radverkehrsinfrastrukturen eingesetzt werden. Die konkrete
Ausgestaltung und Festlegung der Fördermodalitäten übernehmen die Länder in
Eigenverantwortung. Weitere Informationen zu diesem und den anderen
Förderprogrammen des Radverkehrs können der Website des Projekträgers, des
Bundesamtes für Güterverkehr entnommen werden (abrufbar unter:
https://www.ba
g.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/radverkehr_node.html).
23. Plant die Bundesregierung Einschränkungen für Pkws, um die
Radverkehrsinfrastruktur innerorts auszubauen, und wie soll der entsprechende
Stadtumbau gelingen?
Ein Ziel im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 der Bundesregierung ist es,
lückenlose Radverkehrsinfrastruktur mit mehr Platz für Radverkehrsinfrastruktur
innerorts zu schaffen. Flächen für den Radverkehr durch Neuverteilung des
fließenden und ruhenden Verkehrs ermöglichen es, stadtverträgliche Konzepte
umzusetzen sowie hochwertige und ausreichend breite
Radverkehrsinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen zu bauen.
Es wird auf die im Internet veröffentlichten Informationen auf der Webseite des
BMDV verwiesen (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik
el/StV/Radverkehr/einladende-radverkehrsnetze.html).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 4e
auf Bundestagsdrucksache 20/3167 verwiesen.
24. Was bedeutet konkret die Ankündigung des BMDV: „[…] Ergänzend
sollen mit den Ländern weitergehende Maßnahmen mit dem Ziel
organisatorischer Verbesserungen und der Vereinfachung der ÖPNV-Nutzung
vereinbart werden“ (Pressemitteilung vom 13. Juli 2022 – vgl.
https://ww
w.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/051-wissing-sofortprogram
m-zur-einhaltung-der-klimaziele-im-verkehrssektor-anlage-2.pdf?__blo
b=publicationFile)?
a) Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Ländern geführt?
b) Um welche Maßnahmen handelt es sich?
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
25. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung, um
bundesweit einen Rückgang der Angebote im ÖPNV aufgrund der
gestiegenen Kosten der Kommunen und Unternehmen – beispielsweise durch das
nicht kostendeckende 9-Euro-Ticket – zu vermeiden?
26. Wann wird es eine zwischen den zuständigen Ressorts der
Bundesregierung abgestimmte Position zu einem Nachfolgemodell für das 9-Euro-
Ticket geben?
Führt die Bundesregierung diesbezüglich Gespräche mit den Ländern,
und wenn ja, mit welchen Ländern, wann, und in welchem Umfang?
27. Was beinhaltet die vom BMDV angekündigte „Ausbau- und
Qualitätsoffensive Öffentlicher Personennahverkehr“ (
https://www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Pressemitteilungen/2022/051-wissing-sofortprogramm-zur-ein
haltung-der-klimaziele-im-verkehrssektor.html)?
Die Fragen 24 bis 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) dauerhaft attraktiver zu machen, um durch eine zusätzliche
Verkehrsverlagerung zur Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele sowie
gesellschaftlicher und ökonomischer Teilhabe beizutragen.
Um diese Ziele zu erreichen, soll mit den Ländern ein Ausbau- und
Modernisierungspakt geschlossen werden, der auch die Finanzierung des ÖPNV bis
2030 sicherstellen soll. Hierzu wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
eingesetzt, die bis Herbst 2022 erste Zwischenergebnisse erarbeiten soll.
Im Rahmen des dritten Entlastungspakets will die Bundesregierung u. a. ein
bundesweites Ticket im öffentlichen Personennahverkehr einführen. Die
Bundesregierung ist bereit, den Ländern dafür jährlich 1,5 Mrd. Euro zusätzlich
zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur
Verfügung stellen. Der Bund unterstützt die Länder dabei, nun zeitnah ein
gemeinsames Konzept zu erarbeiten.
28. Welche Seilbahnkonzepte plant die Bundesregierung, mit wem sind diese
abgestimmt, und welche Fortschritte konnte die Bundesregierung
bezüglich Machbarkeitsstudien für urbane Seilbahnen erzielen?
29. Plant die Bundesregierung eine Förderung von urbanen Seilbahnen ggf.
als Pilotprojektförderung, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das BMDV hat im Jahr 2019 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um mit
interessierten Kommunen, Landesvertretern und Wissenschaft über
Unterstützungsmöglichkeiten urbaner Seilbahnen zu diskutieren. Als ein erstes Ergebnis hat
das BMDV im Oktober 2020 eine Studie beauftragt, um konkrete Hilfestellung
für die Kommunen zu erarbeiten. Sie ist Grundlage für einen Leitfaden für die
Implementierung von Seilbahnen in deutschen Städten als Bestandteil des
ÖPNV. Dieser soll noch in 2022 veröffentlicht werden. Im Rahmen des
Arbeitskreises werden auch Ergebnisse von Machbarkeitsstudien vorgestellt und
diskutiert. Die Kommunen entscheiden danach selbst, ob der Bau einer
Seilbahn sinnvoll und wirtschaftlich ist. Durch die Novellierung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Anfang 2020 können Seilbahnsysteme außerdem
anteilig finanziell durch den Bund gefördert werden.
30. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die
Binnenschifffahrt, um die Klimaschutzziele zu erreichen, und plant die
Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Binnenschifffahrt zu stärken?
Die Binnenschifffahrt ist aktiver Teil des Transformationsprozesses zu einer
Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs. Um die Klimaziele im
Verkehrsbereich zu erreichen, ist auch in der Binnenschifffahrt eine Modernisierung der
Flotten unter Verwendung alternativer Schiffsantriebe und -kraftstoffe
notwendig. Die Bundesregierung unterstützt dies unter anderem durch die
Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen.
31. Plant die Bundesregierung, Forschungsprojekte zu fördern, die
untersuchen, wie Reifenabrieb verhindert werden kann?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 20/1305 verwiesen.
32. Welche gesetzlichen Änderungen wird die Bundesregierung zur Planung,
Genehmigung und Errichtung von Produktionsanlagen vornehmen, um
genügend E-Fuels für Bestands- und Neufahrzeuge zu Verfügung stellen
zu können?
Auf Initiative der Bundesregierung wurden im Text der Allgemeinen
Ausrichtung zur Überarbeitung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED II) im Rat
der Europäischen Union erste Vorschriften zur Beschleunigung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren aufgenommen. Erstmals wurde festgeschrieben,
dass Erneuerbare Energien und der dazugehörige Netzausbau dem
überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienen.
33. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Lockerung der Anforderungen an
Auftragnehmer für Bauprojekte im Bahnbereich (z. B. Schienennetz,
Haltepunkte und Bahnsteige oder Bahnübergänge oder Unterführungen),
um deren Realisierung mit mehr Unternehmen zu beschleunigen?
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) sind bei allen
Baumaßnahmen in ihrem Netz Bauherrinnen und bestimmen über die
Ausschreibungsinhalte und die Anforderungen an die Auftragnehmer.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]