Die Reform des Wettbewerbsrechts zwischen Tankrabatt, Übergewinnen und der Zerschlagung von Unternehmen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Als Teil des Entlastungspaketes hat die Bundesregierung einen Tankrabatt beschlossen. Nach der Anwendung dieser Steuersenkung gab es öffentliche Diskussionen über die Wirksamkeit dieses Instrumentes sowie Zweifel darüber, ob die Steuersenkung tatsächlich von den Konzernen an die Endkunden weitergegeben wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kündigte daraufhin Verschärfungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Inwiefern können die drei in einer Pressemitteilung (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundeswirtschaftsminister-robert-habeck-plant-verscharfung-des-wettbewerbsrechts.html) vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts mittlerweile präzisiert werden?
Mit welchen Bundesministerien hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Vorfeld sowie im Anschluss an die Publikation der drei Änderungsvorschläge für das Wettbewerbsrecht in Form einer Pressemitteilung ggf. ausgetauscht, und welche der drei Vorschläge werden ggf. nach einem solchen Austausch in den Planungen zur GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)-Novelle berücksichtigt?
Wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Erarbeitung eines Referentenentwurfes für die Elfte GWB-Novelle gesetzliche Regeln zur Reform der kartellrechtlichen Gewinnabschöpfung ausarbeiten, obwohl das Bundesministerium der Finanzen bereits öffentlich seinen Widerstand gegen ein solches Vorhaben kundgetan hat (https://www.tagesspiegel.de/politik/moeglicher-tankrabatt-missbrauch-durch-oelfirmen-habeckwill-kartellrecht-verschaerfen-lindner-signalisiert-unterstuetzung/28418604.html)?
Wie kommt der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold zu seiner am 19. Juni 2022 auf Twitter geäußerten Einschätzung, die Reaktionen auf die geplanten Verschärfungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht seien „ein Lehrstück in Politik, Macht und Lobbyinteressen“ (https://twitter.com/sven_giegold/status/1538432596341923840)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Herrn Giegold, und wenn ja, welche Lehren über Politik, Macht und Lobbyinteressen hat die Bundesregierung aus den Reaktionen zu ihrer Pressemitteilung zur Verschärfung des Kartellrechts gezogen?
Mit welchen Wissenschaftlern und Experten hat sich die Bundesregierung wann und worüber ausgetauscht, um die Elfte Novelle des GWB vorzubereiten (bitte tabellarisch auflisten), und welche Wissenschaftler und Experten konsultiert die Bundesregierung insbesondere zur Umsetzung Ihrer in der oben genannten Pressemitteilung genannten Vorschläge?
Wird der Tankrabatt nach Kenntnis und aus Sicht der Bundesregierung an der Zapfsäule an den Verbraucher weitergegeben, und wenn ja, in welchem Umfang?
Sollte die Bundesregierung in ihrer Antwort (wie bereits bei der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/2836) darauf verweisen, dass erst nach Beendigung der Maßnahmen aus dem zweiten Entlastungspaket eine fundierte Bewertung der Wirksamkeit des Tankrabattes möglich ist, warum war dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz dann in der Öffentlichkeit eine vorläufige Einschätzung möglich (siehe Zitat in Frage 6)?
Auf welcher fachlichen Grundlage ruht die Behauptung des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck, dass der Tankrabatt „etwa zur Hälfte“ weitergegeben wird (https://www.focus.de/politik/deutschland/scholz-sieht-teil-wirkung-des-tankrabatts-habeck-kuendigt-kartellrecht-mit-klauen-und-zaehnen-an_id_107962113.html)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Studien der Ökonomen Monika Schnitzer (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steigender-benzinpreis-missbrauchen-raffinerien-ihre-macht-18109725.html?premium) und Clemens Fuest (u. a. https://www.ifo.de/pressemitteilung/2022-06-14/oelkonzerne-geben-tankrabatt-zu-85-bis-100-prozent-weiter), gemäß denen der Tankrabatt größtenteils an den Endkunden weitergegeben wurde, und schließt sich die Bundesregierung dieser Einschätzung an?
a) Hält die Bundesregierung angesichts dieser Studien an der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministers fest, dass der Umgang von Unternehmen mit dem Tankrabatt ein „moralischer Skandal“ (https://www.rtl.de/videos/habeck-ein-moralischer-skandal-62a82a65af35892afe096902.html) ist, und worin genau besteht laut Bundesregierung die skandalöse Verhaltensweise?
b) Sollte sich die Bundesregierung dieser Einschätzung nicht anschließen, woran liegt es nach Kenntnis und aus Sicht der Bundesregierung, dass die Tankrabatte in Ländern wie Japan (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/warum-in-japan-der-tankrabatt-wirkt-18115543.html) oder Polen (https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Fuer-das-Tanken-in-Polen-gelten-Limits,polenbenzin102.html) tatsächlich an der Zapfsäule ankommen, in Deutschland jedoch nicht?
Würde die Bundesregierung den Tankrabatt nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen noch einmal in derselben Form beschließen (bitte begründen)?
Welche unterschiedlichen Modelle eines Tankrabattes wurden innerhalb der Bundesregierung debattiert, und warum entschied sich die Bundesregierung für den Weg der Senkung der Energiesteuer?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministers, dass es sich bei der Art und Weise der Ausgestaltung des Tankrabattes als Energiesteuer um eine „Einladung zum Beutezug gegen den Staat“ (https://www.faz.net/aktuell/politik/habeck-steuersenkung-einladung-zum-beutezug-18100776.html) handelt (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung in der Planungsphase zum Entlastungspaket andere Staaten konsultiert, die bereits preissenkende Maßnahmen bei Kraftstoffen umgesetzt haben, und wenn ja, welche, und welche Erkenntnisse hat sie aus diesem Erfahrungsaustausch über die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen gezogen?
Hat die Bundesregierung Daten bezüglich der Preisgestaltung im Vorfeld der Einführung des Tankrabattes bei der Mineralölindustrie eingeholt, um nach Einführung des Tankrabattes bewerten zu können, ob dieser von den Unternehmen vollständig weitergegeben wird, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung bzw. das Bundeskartellamt, zu untersuchen, ob der Tankrabatt vollständig an den Endkunden weitergegeben wird, und wenn ja, auf welcher Datengrundlage, bzw. welche Daten fehlen ggf. noch, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die ggf. noch fehlenden Daten durch das Bundeskartellamt erheben zu lassen?
Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz , dem Bundesministerium der Finanzen oder dem Bundeskanzleramt mit Vertretern der Mineralölwirtschaft statt, um nach Einführung des Tankrabattes für eine vollständige Weitergabe der Steuersenkung an den Verbraucher zu sorgen, und wenn ja, wann (bitte tabellarisch auflisten)?
Sollten keine Gespräche oder Korrespondenzen stattgefunden haben, warum nicht, und unter welchen Umständen hätte die Bundesregierung ggf. ein Gespräch mit Unternehmen für zielführend gehalten?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Falle der geplanten Einführung von missbrauchsunabhängigen Entflechtungen im GWB Unternehmen mit Sitz im außereuropäischen Ausland vom Bundeskartellamt tatsächlich entflochten werden können?
Welche Länder der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung gesetzliche Möglichkeiten zur missbrauchsunabhängigen Entflechtung von Konzernen, und welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben sein, damit diese Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können?
Welche Länder außerhalb der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung gesetzliche Möglichkeiten zur missbrauchsunabhängigen Entflechtung von Konzernen, und welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben sein, damit diese Staaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können?
Wie definiert die Bundesregierung „unternehmerischen Gewinn“?
Welchen Gewinn ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerung des Bundeswirtschaftsministers, nicht jeden Gewinn akzeptieren zu wollen (https://www.n-tv.de/politik/Habeck-fordert-Ubergewinnsteuer-article23384072.html), bereit zu akzeptieren?
a) Sollte die Antwort auf diese Frage auf Konzeptionen von Gerechtigkeit oder Fairness (https://www.n-tv.de/politik/Habeck-fordert-Ubergewinnsteuer-article23384072.html) verweisen, wie definiert die Bundesregierung diese Begrifflichkeiten?
b) Sollte die Antwort Verweise auf eine mögliche Abschöpfung von sogenannten Kriegsgewinnen enthalten (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/energiekonzerne-steuer-kriegsgewinne-101.html), welche Erfahrungen von anderen Ländern sind der Bundesregierung in der Geschichte diesbezüglich bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese historischen Erkenntnisse mit dem Ziel, unternehmerische Innovation zu fördern und eine freie Marktwirtschaft zu erhalten?
Existieren nach Einschätzung der Bundesregierung „Übergewinne“, und wenn ja, wie definiert sie diese?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung auch „Untergewinne“ (bitte begründen)?
Wie plant die Bundesregierung die Reform der kartellrechtlichen Vorteilsabschöpfung auszugestalten?
Wie will die Bundesregierung bei Unternehmen, die unterschiedliche Produkte anbieten, definieren, welche Gewinne mit dem Produkt erwirtschaftet wurden, das unter dem Verdacht steht, zu einem Preis verkauft worden zu sein, der einen unrechtmäßig hohen Gewinn ermöglicht?
Stehen der Bundesregierung Vorbilder aus anderen Ländern bei der Neuregelung der Sektoruntersuchung Pate, und wenn ja, welche?