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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umgang mit islamistischen Gefährdern und relevanten Personen während und nach ihrer Haft

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

22.09.2022

Aktualisiert

29.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/333208.09.2022

Umgang mit islamistischen Gefährdern und relevanten Personen während und nach ihrer Haft

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der islamistische Terrorismus ist und bleibt nach Auffassung der Fragesteller eine der größten Bedrohungen der inneren Sicherheit in Deutschland und Europa. Gerade das Jahr 2020 mit den tödlichen Anschlägen in Paris, Dresden, Nizza und Wien hat aus Sicht der Fragesteller vor Augen geführt: die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus besteht unvermindert fort (vgl. etwa S. 177 des Verfassungsschutzberichtes des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb-2021-gesamt.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

Dabei ist durch die Terroranschläge von Paris im Jahr 2015 das Phänomen der Radikalisierung von islamistischen Extremisten bzw. Terroristen in Justizvollzugsanstalten erstmals in den breiteren Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Im Gefängnis radikalisierten sich die späteren Attentäter und stürmten nach ihrer Haftentlassung unter anderem die Redaktionsräume der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“. Bei dem Anschlag gab es zahlreiche Tote und Verletzte.

Auch die beiden Islamisten, die 2020 ihre tödlichen Anschläge in Wien und Dresden verübt hatten, waren zuvor aus der Gefängnishaft entlassen worden (vgl. etwa Berichterstattung des RND vom 5. November 2020, abrufbar unter https://www.rnd.de/politik/nach-anschlag-von-wien-experten-furchten-radikalisierung-von-islamisten-in-haft-LFL7NE6X5NHXNO33X7ZVOEDBJU.html).

Nach Einschätzung des Terrorismusforschers Prof. Peter Neumann vom Londoner King’s College, der sich in einer Studie mit der Gefahr der Radikalisierung in Gefängnissen beschäftigt hat, haben Länder wie Frankreich einen Kontrollverlust in den Gefängnissen festgestellt (vgl. FAZ-Artikel „Sehr empfänglich für Autoritäten“ vom 23. Dezember 2021, abrufbar unter https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/radikalisierung-im-gefaengnis-sehr-empfaenglich-fuer-autoritaeten-17697592.html).

Dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz kommt zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus innerhalb Deutschlands nach Einschätzung der Fragesteller eine zentrale Rolle zu (vgl. etwa §§ 5, 38 ff. des Bundeskriminalamtgesetzes sowie §§ 3 und 5 Bundesverfassungsschutzgesetz).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele islamistische Gefährder und relevante Personen befinden sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Justizvollzugsanstalten (bitte jeweils einzeln nach Geschlecht, Haftgrund, Jugend- bzw. Erwachsenenvollzug und Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie viele islamistische Gefährder und relevante Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1. Januar 2022 aus deutschen Justizvollzugsanstalten entlassen (bitte jeweils einzeln nach Geschlecht, Haftgrund, Jugend- bzw. Erwachsenenvollzug und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Wie viele islamistische Gefährder und relevante Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich bis 31. Dezember 2023 aus deutschen Justizvollzugsanstalten entlassen (bitte jeweils einzeln nach Geschlecht, Haftgrund, Jugend- bzw. Erwachsenenvollzug und Bundesland aufschlüsseln)?

4

Wie viele IS (Islamistischer Staat)-Kämpfer wurden seit 1. Januar 2022 und werden noch nach Kenntnis der Bundesregierung wann voraussichtlich aus deutschen Justizvollzugsanstalten entlassen (bitte jeweils einzeln nach Geschlecht, Haftgrund, Jugend- bzw. Erwachsenenvollzug und Bundesland aufschlüsseln)?

5

Wie viele nicht-deutsche islamistische Gefährder, relevante Personen oder IS-Kämpfer wurden seit 1. Januar 2022 aus Deutschland in ihre Herkunftsländer abgeschoben (bitte jeweils einzeln nach Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)?

6

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit islamistische Gefährder (über 40 Prozent haben keine deutsche Staatsbürgerschaft, vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/1572) zügig und ohne Sicherheitslücken aus Deutschland in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, und wenn ja, welche?

7

Liegen der Bundesregierung Prognosen über eine Zunahme islamistischer Gefährder und relevanter Personen in deutschen Justizvollzugsanstalten in der Zukunft vor, und wenn ja, welche?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, ein bundesweites Lagebild oder ein ähnliches Format über inhaftierte islamistische Gefährder oder relevante Personen bzw. sonstige Extremisten einzuführen, damit die Verwaltungen der Justizvollzugsanstalten gemeinsam mit den zuständigen Sicherheitsbehörden auf Ebene des Bundes und der Länder über einen behördenübergreifenden Kenntnisstand verfügen und – falls nötig – die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Gefahren ergreifen können, und wenn nein, warum nicht?

9

Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen getroffen, nachdem der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz bereits Ende letzten Jahres vor einer Entlassungswelle von verurteilten Terroristen, die im kommenden Jahr (gemeint war das Jahr 2022) bevorstehe, gewarnt hatte, und wenn ja, welche (siehe FAZ-Artikel „Sehr empfänglich für Autoritäten“ vom 23. Dezember 2021, abrufbar unter https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/radikalisierung-im-gefaengnis-sehr-empfaenglich-fuer-autoritaeten-17697592.html)?

10

Welche Kenntnisse – auch aus wissenschaftlichen Untersuchungen – hat die Bundesregierung über die Radikalisierung von inhaftierten Personen in deutschen Justizvollzugsanstalten durch interne und externe Einflüsse?

11

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen, die sich während ihrer Haft in deutschen Justizvollzugsanstalten radikalisieren, systematisch erfasst, und wenn ja, wie, und nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?

12

Wenn die Vorfrage mit Nein beantwortet wurde, welche Maßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung getroffen werden, um Personen, die sich während ihrer Haft in deutschen Justizvollzugsanstalten radikalisieren, systematisch zu erfassen?

13

Welche Präventivmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung, insbesondere auch unter ihrer eigenen Beteiligung, unternommen, um gegen extremistische Radikalisierungsprozesse in deutschen Justizvollzugsanstalten vorzugehen (bitte jeweils einzeln unter Angabe einer Kurzdarstellung nach dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?

14

Welche weiteren Präventionsmaßnahmen will die Bundesregierung ggf. in diesem Bereich auf den Weg bringen?

15

Ist der Bundesregierung das Vorgehen in den Niederlanden bekannt, wo bereits zu Haftbeginn von verurteilten Terroristen ein zielgerichteter Plan festgelegt ist, wie man sich um ihre Deradikalisierung bemüht, wie die Sicherheitsbewertung vor der Haftentlassung vorgenommen wird und wie sie anschließend beobachtet werden oder in Präventionsprogramme kommen (siehe FAZ-Artikel „Sehr empfänglich für Autoritäten“ vom 23. Dezember 2021, abrufbar unter https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/radikalisierung-im-gefaengnis-sehr-empfaenglich-fuer-autoritaeten-17697592.html)?

a) Wenn ja, gibt es Pläne der Bundesregierung, ein solches Konzept auch bundesweit in Deutschland zu implementieren?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welchen Einfluss der Zustand von Justizvollzugsanstalten auf Radikalisierungsprozesse hat, und wenn ja, welche?

17

Hat die Bundesregierung zu dem Einsatz sogenannter Strukturbeobachter in Hessen, also von entsprechend geschulten Beamten der Justizvollzugsanstalt, die im Haftalltag gezielt auf extremistische Hinweise achten, eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche (siehe FAZ-Artikel „Sehr empfänglich für Autoritäten“ vom 23. Dezember 2021, abrufbar unter https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/radikalisierung-im-gefaengnis-sehr-empfaenglich-fuer-autoritaeten-17697592.html)?

a) Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass diese Praxis deutschlandweit Anwendung findet?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um islamistische Gefährder und relevante Personen auch nach ihrer Haftentlassung unter Sicherheitsaspekten zu kontrollieren?

19

Wann und wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach § 56 des Bundeskriminalamtgesetzes und nach § 56a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Gebrauch gemacht? Sind der Bundesregierung vergleichbare Regelungen in den Bundesländern bekannt, und wenn ja, wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von diesen Gebrauch gemacht (bitte jeweils zeitlich und nach Bund bzw. Bundesland aufschlüsseln)?

20

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Erfahrungen der Gesetzesänderung im Jahr 2017 vor, wonach eine Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) auch bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Tat nach §§ 89a Absatz 1 bis 3, 89c Absatz 1 bis 3, § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative, auch in Verbindung mit 129b Absatz 1, möglich ist, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist, und wenn ja, welche?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das Instrument der Präventivhaft nach § 57 des Bundeskriminalamtgesetzes sowie §§ 39 ff. des Bundespolizeigesetzes zeitlich ausgeweitet werden sollte, z. B. auf eine Höchstdauer von einem Monat mit Verlängerungsmöglichkeit auf zwei Monate, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 31. August 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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