Gaspreisanpassungsverordnung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 4. August 2022 im Kabinett die Verordnung nach § 26 des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz – EnSiG) über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung – GasPrAnpV) beschlossen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sei das Ziel der Verordnung, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiekrise-gas-umlage-wird-verbraucher-aboktober-treffen-kabinett-billigt-verordnung-/28576376.html).
Die Höhe der Umlage wurde von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck am 15. August 2022 verkündet; die Berechnung sei dabei von der Trading Hub Europe (THE) durchgeführt worden (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220815-sicherung-der-energie-und-waermeversorgung.html). Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass zum einen auf diese Umlage vom Staat zusätzlich Umsatzsteuer erhoben wird und zum anderen auch Unternehmen mit den Einnahmen aus der Umlage gestützt werden, die nachweislich in keinen finanziellen Schwierigkeiten sind (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/gasumlage-mehrwertsteuer-105.html und https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/gasumlage-gasimporteure-energiekonzerne-101.html).
Kritik an der Umlage wurde auch von Vertretern der Bundesregierung, die diese Umlage am 4. August 2022 beschlossen hat, geäußert (z. B. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann, https://www.rnd.de/politik/bundesjustizminister-buschmann-zur-gasumlage-mitnahmeeffekte-moeglichst-verhindern-C54J4S64W5ZCVUOMKZMS6SYWZE.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen58
Welche Gespräche hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck seit Anfang März 2022 mit Unternehmen, Verbänden und Vertretern der Energiebranche zur Gasumlage und zur Lage des Unternehmens Uniper geführt (bitte nach Datum, Thema und Teilnehmern auflisten)?
Welche Gespräche hat der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner seit Anfang März 2022 mit Unternehmen, Verbänden und Vertretern der Energiebranche zur Gasumlage und zur Lage des Unternehmens Uniper geführt (bitte nach Datum, Thema und Teilnehmern auflisten)?
Welche Gespräche, Verhandlungen oder Beteiligung von Vertretern des Unternehmens Uniper sowie weiterer Energieversorgungsunternehmen hat es zur bzw. bei der Erarbeitung der genannten Verordnung gegeben?
Welche „zwei großen Energiekonzerne“ sind in dem Online-Medienbericht (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/dramatische-tage-bei-uniper-rettung-energiekonzerne-schrieben-an-verordnung-mit-so-entstand-die-umstrittene-gasumlage-a/) gemeint, wonach es in Bezug auf die Erarbeitung der Verordnung zur Gasumlage heißt: „An den rechtlichen Details der Verordnung tüftelten aber nicht nur die Beamten aus Wirtschafts- und Finanzministerium sowie Vertreter Unipers, sondern sogar die Bosse zweier großer Energiekonzerne persönlich.“?
Haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Verlaufe der Erarbeitung der Verordnung Vertretern von Energieunternehmen Entwurfsversionen der Verordnung übermittelt?
Wenn ja, Vertretern welcher Unternehmen wurden diese Entwurfsversionen übermittelt?
Haben Vertreter von Energieunternehmen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder dem Bundesministerium der Finanzen Entwurfsversionen der Verordnung übermittelt?
Wenn ja, Vertreter welcher Unternehmen haben Entwurfsversionen übermittelt?
Welche Abstimmungen und Besprechungen haben wann zwischen der Trading Hub Europe, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesnetzagentur zur Höhe der Gasbeschaffungsumlage stattgefunden (siehe https://www.tradinghub.eu/Portals/0/Bundesnetzagentur/20220822_FAQ%20Gasbeschaffungsumlage_Gasspeicherumlage.pdf?ver=hBckkxxmZBwLfHcHvL0DTA%3d%3d, S. 2)?
Wurden bei der Berechnung der Höhe der Gasbeschaffungsumlage neben den Kosten der anspruchsberechtigten Unternehmen auch die Erlöse (so https://www.tradinghub.eu/Portals/0/Bundesnetzagentur/20220822_FAQ%20Gasbeschaffungsumlage_Gasspeicherumlage.pdf?ver=hBckkxxmZBwLfHcHvL0DTA%3d%3d, S. 2) und damit die Gewinnlage berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
Was konkret plant die Bundesregierung, um nicht existenzbedrohte Gasimporteure als Anspruchsberechtigte doch noch auszuschließen, und welchen dämpfenden Effekt hätte dieses auf die Höhe der Umlage?
Wie wird sichergestellt, dass anspruchsberechtigte Gasimporteure die tatsächlichen Kosten für die Ersatzbeschaffung geltend machen und nicht pauschal die tagesaktuellen Preise für den jeweiligen Abrechnungsmonat zugrunde gelegt werden (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiekrise-trickserei-mit-gas-umlage-konstruktionsfehler-offenbar-schwerwiegender-als-bekannt/28634956.html)?
Wie ist sichergestellt, dass die Ausgleichszahlungen nicht auch für solche Gasbeschaffungen in Anspruch genommen werden, bei denen Deutschland lediglich Transitland ist?
Ist die bislang festgelegte Höhe der Gasbeschaffungsumlage von 2,4 ct/kWh darauf ausgelegt, den von den anspruchsberechtigten Unternehmen insgesamt gemeldeten Prognosewert von 34 Mrd. Euro vollständig bzw. zu 90 Prozent zu kompensieren?
Wurde bei der Berechnung der Umlagehöhe von 2,4 ct/kWh die durch den Gesetzgeber noch zu schaffende Möglichkeit, auch Fernwärme- und Festpreisverträge an der Umlage zu beteiligen, bereits berücksichtigt?
Würde die aktuelle Umlage niedriger ausfallen als 2,4 ct/kWh, wenn bereits die gesetzlichen Grundlagen bestünden, auch Fernwärme- und Festpreisverträge an der Umlage zu beteiligen?
Wie konnte die Umlagehöhe berechnet werden, wenn der von den anspruchsberechtigten Unternehmen gemeldete Prognosewert von 34 Mrd. Euro ausweislich der Trading Hub Europe (https://www.tradinghub.eu/Portals/0/Bundesnetzagentur/20220822_FAQ%20Gasbeschaffungsumlage_Gasspeicherumlage.pdf?ver=hBckkxxmZBwLfHcHvL0DTA%3d%3d, S. 3) bislang noch nicht geprüft wurde?
Wann wird dieser geprüft sein?
Warum hat die Bundesregierung bis zum heutigen Tage unter Verstoß gegen das Transparenzgebot in § 26 Absatz 7 EnSiG die Berechnungsgrundlage der Höhe der Gasumlage nicht veröffentlicht, und wird das nun unverzüglich nachgeholt?
Welche regulatorischen Vorgaben bestehen oder wurden angepasst, damit die Gasbeschaffungsumlage gegenüber den Verbrauchern auf den Abrechnungen gesondert ausgewiesen wird?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit die Versorger die Gasbeschaffungsumlage nach Beendigung des Umlagezeitraums nicht länger an die Verbraucher weitergeben?
Wie ist die Aussage des Bundeswirtschaftsministers, durch die Gasbeschaffungsumlage werde „die Last in einem Solidarprinzip gerecht innerhalb aller Gaskunden“ verteilt (https://youtu.be/pZyjFAhWlzE?t=567, Minute 9:27), begründet und in Einklang zu bringen mit der Aussage der THE, „inwieweit diese […] Kosten weiter[ge]geben“ werden, könne „nicht beantwortet“ werden und es scheine „möglich“, dass die Versorgungsunternehmen die Umlage entsprechend an die Verbraucher weitergeben (https://www.tradinghub.eu/Portals/0/Bundesnetzagentur/20220822_FAQ%20Gasbeschaffungsumlage_Gasspeicherumlage.pdf?ver=hBckkxxmZBwLfHcHvL0DTA%3d%3d, S. 4)?
Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit die Gasbeschaffungsumlage „nicht zu einer Absicherung von Gewinnen auf Kosten der Verbraucher“ führt, wie in der Zielbeschreibung der Gaspreisanpassungsverordnung (Bundestagesdrucksache 20/2985, S. 2) beschrieben?
Können ausgleichsanspruchsberechtigte Unternehmen im Rahmen der am 9. August 2022 in Kraft getretenen GasPrAnpV höhere Kosten in Rechnung stellen, als sie tatsächlich haben?
Um welches Unternehmen handelt es sich, das dies laut eines Berichts (https://nachrichten.handelsblatt.com/ffd362dbc9b97396e67edbdde330fe6c97cd6496fc4e046956445b3a7bfef457ba9dc27e85b2acdb4243c506ed783bdc028634956?product=hb&&utm_source=app) versucht hat?
Wie ist in der am 9. August 2022 in Kraft getretenen GasPrAnpV gewährleistet, dass ausgleichsanspruchsberechtigte Unternehmen lediglich die tatsächlich angefallenen Kosten für die Ersatzbeschaffung geltend machen?
Wie begründet sich die in der Einleitung zur Verordnung (Bundestagesdrucksache 20/2985, S. 2 f.) enthaltene Feststellung, „Stabilisierungsmaßnahmen [nach § 29 EnSiG] allein reichen aber nicht aus, um die gestiegenen Ersatzbeschaffungskosten abzufedern“?
Wann legt die Bundesregierung einen umfassenden Bericht ihrer Prüfung vor, warum nach ihrer Auffassung zur Stabilisierung des Gasmarktes gegenüber der Gasumlage nach § 29 EnSiG vorrangige Stützungsmaßnahmen notleidender Unternehmen nicht ausreichend sind?
Welche ergänzenden Vorgaben zur Berechnung und Abwicklung der Ausgleichsansprüche und der Gasbeschaffungsumlage hat die Bundesnetzagentur basierend auf § 8 Absatz 2 GasPrAnpV gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen angeordnet?
Wie begründet sich die vom Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck getroffene Aussage, die „betroffenen Gasimporteure tragen bis zum Oktober alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220804-bundeskabinett-verabschiedet-zeitlich-befristete-gas-umlage-fur-sichere-waermeversorgung-im-herbst-und-winter.html), mit Blick auf die bereits erfolgten Stabilisierungsmaßnahmen gegenüber einzelnen Importeuren wie auch die erfolgten Finanzhilfen an die THE?
Wieso sind für den Kostenausgleich nur Importeure von russischem Erdgas nach Deutschland erfasst (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gasumlage.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 4), wenn auch Importeure von Erdgas aus anderer Herkunft von stark steigenden Kosten betroffen sind?
Wie kommt die Aussage von Bundeskanzler Olaf Scholz zustande, dass durch die angekündigte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von bisher 19 auf dann 7 Prozent bis März 2024 die Gaskunden insgesamt „deutlich stärker entlastet als durch die staatliche Gasumlage belastet würden“, wenn Beispielrechnungen das Gegenteil – nämlich eine Mehrbelastung der Verbraucher – beweisen (https://www.tagesspiegel.de/politik/hat-sich-olaf-scholz-verkalkuliert-musterrechnung-zeigt-dass-die-mehrwertsteuer-senkung-kaum-entlastung-bringt/28609022.html)?
Welche Vorkehrungen ergreift die Bundesregierung, damit ihre Erwartung erfüllt wird, dass, wie von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck formuliert, die Unternehmen die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas „1 : 1 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220818-habeck-begruesst-niedrigere-mehrwertsteuer-auf-gas.html)?
Wieso konnte die von der Bundesregierung geprüfte „Einführung der [Gasbeschaffungs-]Umlage ab dem 1.9.2022“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220722-bundesregierung-verstaendigt-sich-auf-finanzielle-unterstuetzung-fuer-uniper-und-kuendigt-weitere-entlastungen-an.html) nicht realisiert werden?
Wieso können zur Frage der Weiterverrechnung der Gasspeicherumlage an die Endkunden keine Auskünfte gegeben werden (https://www.tradinghub.eu/Portals/0/Bundesnetzagentur/20220822_FAQ%20Gasbeschaffungsumlage_Gasspeicherumlage.pdf?ver=hBckkxxmZBwLfHcHvL0DTA%3d%3d, S. 6)?
Wieso unterscheidet sich das Enddatum der Erhebung der Umlage zwischen Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage?
Wie lange – unter Angabe des konkreten Enddatums – wird die Gasbeschaffungsumlage erhoben?
Für welchen Abrechnungszeitraum können Importeure Ausgleichsansprüche geltend machen?
Wieso, falls ja, unterscheiden sich der Erhebungszeitraum der Umlage und der Abrechnungszeitraum für Ausgleichsansprüche?
Unter welchen Umständen erfolgen an die Energieversorger bzw. Bilanzkreisverantwortlichen Ausschüttungen von Überschüssen des Umlagekontos der Gasspeicherumlage, und wie wird gesichert, dass die Endverbraucher von diesen von ihnen zunächst mitbezahlten Überschüssen profitieren?
Wieso verzichtete die Bundesregierung bei der am 9. August 2022 in Kraft getretenen GasPrAnpV darauf, die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen durch die Gasimporteure an die – bei anderen staatlichen Rettungsmaßnahmen übliche – Bedingung zu knüpfen, dass die profitierenden Unternehmen auf Boni-Zahlungen an ihr Führungspersonal verzichten?
Welche beihilferechtliche Relevanz kommt der Gasbeschaffungsumlage nach Auffassung der Bundesregierung zu, und wie bewertet sie diesbezüglich geäußerte Zweifel von Anwaltskanzleien (https://www.spiegel.de/wirtschaft/gasumlage-unternehmen-pruefen-klage-gegen-die-verordnung-a-f7ad9ceb-c632-494c-9efd-b5f9e656a0b4)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung des Gleichheitsgebots aus Artikel 3 des Grundgesetzes und die Frage der Verhältnismäßigkeit der Belastung durch die Gasbeschaffungsumlage, insbesondere im Hinblick auf den Unterschied zwischen Kunden, die noch günstige Verträge haben, und solchen, die bereits belastet werden?
Können lediglich solche Unternehmen nach der GasPrAnpV Ansprüche auf Ausgleich stellen, die ausfallende Gasmengen aus Russland ausschließlich am teuren Spotmarkt einkaufen?
Wieso ist es nach Auffassung der Bundesregierung zwingend erforderlich, dass, wie vom BMWK mitgeteilt (https://twitter.com/MKreutzfeldt/status/1561691182727585795?s=20&t=ZKydKmGYvtT2fvHFr03ccw), wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes unterschiedslos alle Importeure russischen Erdgases nach der GasPrAnpV anspruchsberechtigt sind?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung bei der Frage der Anspruchsberechtigung nach der GasPrAnpV andere Maßstäbe für den Gleichbehandlungsgrundsatz einschlägig als bei der Frage einer etwaigen sogenannten Übergewinnsteuer?
Sind Unternehmen, die Unterstützung aus der Gasumlage erhalten, zu irgendeinem Zeitpunkt zur Rückzahlung verpflichtet?
Welche Änderungen an der Gasumlage sind konkret geplant, damit die Gaskunden anders als von der Bundesregierung beschlossen nicht auch florierende Unternehmen alimentieren?
Welche gesetzlichen Änderungen sind vorgesehen, um die schon vor vier Wochen angekündigten Nachbesserungen bei Festverträgen und Fernwärmekunden umzusetzen, warum wurde hierzu noch kein Beschluss der Bundesregierung gefasst, und mit welchem Verfahren soll sichergestellt werden, dass alle Regelungen bis zum vorgesehenen Inkrafttreten der Gasumlage am 1. Oktober 2022 erfolgt sind?
Welchen Einfluss hatte der Austausch mit dem Fernwärme-Verband (AGFW; https://www.welt.de/wirtschaft/plus240836767/Gasumlage-So-viel-Einfluss-hatten-Lobbyisten-auf-Habecks-Verordnung.html) auf die bisherige Nichteinbeziehung von Fernwärmekunden in das Umlagesystem, und wieso wurde die vom Verband vorgeschlagene Regelung nicht einbezogen?
Wie sehen die im Stabilisierungspaket für Uniper enthaltenen Vergütungsbeschränkungen für den Konzernvorstand im Einzelnen aus?
Ist es richtig, dass die Regierung Finnlands sich bei der Rettung des Unternehmens Uniper eingebracht hat (vgl. auch den in Frage 3 genannten Online-Bericht, wonach es heißt: „Einen Einstieg Deutschlands bei Uniper sahen auch die finnische Regierung und der finnische Mehrheitseigentümer Fortum kritisch. Denn beide sorgten sich um ihre bisherigen Milliardeninvestitionen.“)?
Welche Gespräche hat es dazu zwischen der Bundesregierung – einzeln aufgelistet nach Staatssekretärs- und Bundesministerebene – und der finnischen Regierung gegeben?
Welche Gespräche mit der finnischen Regierung, die an Fortum beteiligt ist, hat die Bundesregierung geführt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Mit welchen Vertretern aus Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens Fortum haben im Jahr 2022 Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretäre oder Parlamentarische Staatssekretäre der Bundesministerien Gespräche geführt (bitte einzeln auflisten)?
Welche Gespräche und Kontakte gab es seitens der Bundesminister, Staatsekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre des BMF und des BMWK mit dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister und heutigen Fortum-Aufsichtsratsmitglied Philipp Rösler?
Welche Alternativen zur Gasumlage zur Stabilisierung des Unternehmens Uniper sind geprüft worden (bitte im Einzelnen nennen und das Prüfungsergebnis darlegen)?
Wäre nach deutschem Insolvenzrecht ein Weiterbetrieb des Unternehmens Uniper auch nach Insolvenzanmeldung möglich gewesen?
Wurde diese Möglichkeit geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Stimmt es, dass die Rating-Agenturen gefordert hatten, dass die Bunderegierung bei der Rettung des Unternehmens Uniper „an die Eigentümerstruktur und an die Verbraucher ran geht“ (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/dramatische-tage-bei-uniper-rettung-energiekonzerne-schrieben-an-verordnung-mit-so-entstand-die-umstrittene-gasumlage-a/)?
Wenn ja, in welcher Form wurde diese Forderung an die Bundesregierung herangetragen, und wie hat diese darauf reagiert?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Antrag von Uniper, die Kreditfazilität um 4 Mrd. Euro zu erhöhen, nachzukommen?
Durch Gasimporte aus welchen Ländern soll das „erklärte Ziel“ erfüllt werden (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220816-belieferung-der-flussiggas-terminals-in-gesichert.html), die schwimmenden Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven „sofort ab der Inbetriebnahme im Winter 2022/23“ und „bis zum 31. März 2024“ voll auszulasten?
Welche Beteiligungsverhältnisse sind für Zweckgesellschaften vorgesehen, die die FSRUs (Floating Storage and Regasification Unit) des Bundes betreiben sollen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220816-belieferung-der-flussiggas-terminals-in-gesichert.html)?
Welche Menge an Gas welcher Herkunft wird für die aktuelle Szenarienberechnung der Bundesnetzagentur detailliert nach Herkunftsland und Monatsmenge (bitte ab Juli 2022 bis Juli 2023 aufschlüsseln) unterstellt?