BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aufgaben und Befugnisse der Feldjägertruppe der Bundeswehr in Amtshilfe für den Militärischen Abschirmdienst

(insgesamt 60 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

30.09.2022

Aktualisiert

01.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/338812.09.2022

Aufgaben und Befugnisse der Feldjägertruppe der Bundeswehr in Amtshilfe für den Militärischen Abschirmdienst

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Jahr 2017 wurde der Militärische Abschirmdienst (MAD) per Organisationserlass des Bundesministeriums der Verteidigung aus der Streitkräftebasis herausgenommen und als zivile Bundesoberbehörde – dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) – direkt dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt (vgl. https://www.bmvg.de/de/aktuelles/tagesbefehl-der-ministerin-zur-streitkraeftebasis-11322). Auftrag des Militärischen Abschirmdienstes ist es, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes wahrzunehmen (vgl. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/mad-bundesamt-fuer-den-militaerischen-abschirmdienst/aufgaben-mad).

Am 10. Juni 2022 wurde öffentlich bekannt, dass ab dem 8. März 2022 zur „Absicherung“ von Befragungen von Bundeswehrangehörigen durch MAD-Personal in Bundeswehrliegenschaften in Niedersachsen rund 20 Militärpolizisten der Feldjägertruppe der Bundeswehr hinzugezogen wurden. Nach der entsprechenden Medienberichterstattung seien hierbei sowohl die Diensträume, die privaten Mobiltelefone sowie die betroffenen Soldaten selbst durch vermummte Feldjäger durchsucht worden, bevor sie durch BAMAD-Personal befragt wurden (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239286577/Bundeswehr-Bewaffnet-und-mit-Sturmhauben-So-laesst-Lambrecht-Rechtsextreme-jagen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen60

1

Auf welcher Rechtsgrundlage darf das BAMAD als Nachrichtendienstbehörde Vernehmungen, Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen durchführen oder auf sonstige Weise anderen Zwang gegen Angehörige der Bundeswehr ausüben?

2

Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Feldjägertruppe der Bundeswehr als Bestandteil der Streitkräfte für das BAMAD im Inland Vernehmungen, Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen durchführen oder auf sonstige Weise anderen Zwang gegen Angehörige der Bundeswehr ausüben?

3

Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Militärische Abschirmdienst zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen befugt?

4

Auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang ist die Feldjägertruppe der Bundeswehr zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im Rahmen einer Amtshilfe für den Militärischen Abschirmdienst im Inland befugt?

5

Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Militärische Abschirmdienst zu freiwilligen Befragungen von Soldaten der Bundeswehr befugt?

6

Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Militärische Abschirmdienst zu unfreiwilligen Befragungen von Soldaten der Bundeswehr befugt?

7

Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Militärische Abschirmdienst zu freiwilligen Befragungen von Zivilpersonal der Bundeswehr befugt?

8

Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Militärische Abschirmdienst zu unfreiwilligen Befragungen von Zivilpersonal der Bundeswehr befugt?

9

Erfolgten die vom BAMAD-Personal durchgeführten Befragungen der betroffenen Soldaten freiwillig?

10

Erfolgten die vom BAMAD-Personal durchgeführten Befragungen der betroffenen Beamten bzw. Zivilbeschäftigten freiwillig?

11

Sind alle betroffenen Soldaten vor Beginn der jeweiligen Befragung durch das BAMAD-Personal auf das Erfordernis der Freiwilligkeit hingewiesen worden, und wenn nein, warum nicht?

12

Sind alle betroffenen Beamten bzw. Zivilbeschäftigten vor Beginn der jeweiligen Befragung durch das BAMAD-Personal auf das Erfordernis der Freiwilligkeit hingewiesen worden, und wenn nein, warum nicht?

13

Haben die betroffenen Soldaten vor, während oder nach ihrer Befragung durch BAMAD-Angehörige die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands verlangt?

14

Wurden die betroffenen Soldaten vor, während oder nach ihrer Befragung durch BAMAD-Angehörige über die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsbeistands belehrt?

15

Haben die betroffenen Beamten bzw. Zivilbeschäftigten vor, während oder nach ihrer Befragung durch BAMAD-Angehörige die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands verlangt?

16

Wurden die betroffenen Beamten bzw. Zivilbeschäftigten vor, während oder nach ihrer Befragung durch BAMAD-Angehörige über die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsbeistands belehrt?

17

Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei den in der o. g. Presseberichterstattung geschilderten Sachverhalten um subsumtionsfähige Sachverhalte zu den Rechtsgrundgrundlagen der Feldjäger der Bundeswehr?

18

Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei dem genannten Einsatz von Angehörigen der Feldjägertruppe für das BAMAD um einen verfassungswidrigen Einsatz von Streitkräften im Innern?

19

Hat das BAMAD im o. g. Fall ausdrücklich um Amtshilfe der Feldjägertruppe ersucht, und wenn ja, wann, und aus welchen Gründen?

20

Bei welcher Dienststelle wurde das Amtshilfeersuchen des BAMAD eingereicht?

21

Welche Dienststelle hat über das Amtshilfeersuchen des BAMAD entschieden?

22

Welche Dienststelle hat die BAMAD-Operation angeordnet bzw. vorab gebilligt?

Falls das BMVg die BAMAD-Operation angeordnet bzw. vorab gebilligt hat, welche Ebenen im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) waren eingebunden?

23

Ist vom BAMAD beabsichtigt worden, mithilfe von bewaffneten und vermummten Feldjägern ein von Einschüchterung geprägtes Drohpotenzial aufzubauen, und wenn ja, aus welchen Gründen, und auf welcher Ermächtigungsgrundlage?

24

Wie viele Feldjäger wurden zur Absicherung der BAMAD-Befragungen hinzugezogen?

Aus welchen Einheiten stammen die hinzugezogenen Feldjäger?

25

Welche Hinweise bzw. Verdachtsmomente lagen dem BAMAD vor, die die Hinzuziehung von Feldjägerkräften der Bundeswehr zur „Absicherung“ der Befragungen erforderlich erschienen ließen?

26

Enthält das Amtshilfeersuchen des BAMAD eine Begründung, in der auf eine mögliche Gewaltbereitschaft der sogenannte Zielpersonen, die eine „Absicherung“ durch bewaffnete Soldaten erforderlich erscheinen ließ, ausdrücklich und unmissverständlich hingewiesen wird?

27

Sofern beim BAMAD oder im BMVg die Besorgnis bestand, die zu befragenden Bundeswehrangehörigen könnten aufgrund eines Extremismusverdachts bzw. aufgrund von Kontakten in das sogenannte Rockermilieu gewaltbereit sein, warum wurde dann nicht ein Spezialeinsatzkommando der Polizei Niedersachen oder der Bundespolizei um Amtshilfe ersucht?

28

Inwiefern ist die Feldjägertruppe der Bundeswehr für polizeiliche Zugriffsoperationen bzw. polizeiliche Absicherungsoperationen gegen mutmaßliche Angehörige der sogenannten Organisierten Kriminalität oder mutmaßlich gewaltbereite Personen ausgebildet?

Welche Einheiten der Feldjägertruppe sind im Einzelnen für derartige Polizeioperationen ausgebildet?

29

Wenn bei den betroffenen Soldaten der Verdacht auf Kontakte zur sogenannten Organisierten Kriminalität bestand, inwiefern wurden durch BAMAD und BMVg das Landeskriminalamt Niedersachen sowie die entsprechende zuständige Staatsanwaltschaft eingebunden?

30

Traten einzelne Feldjägerkräfte während der Operation vermummt auf, und wenn ja, wie viele Feldjäger traten vermummt auf, und aus welchen Gründen?

31

War das eingesetzte BAMAD-Personal ebenfalls vermummt, und wenn nein, aus welchen Gründen?

32

Waren die eingesetzten Feldjäger bewaffnet, und wenn ja, wie viele Feldjäger waren bewaffnet, und aus welchen Gründen wurde die Bewaffnung von welcher Person oder Dienststelle angeordnet bzw. angeregt?

33

War das eingesetzte BAMAD-Personal ebenfalls bewaffnet, und wenn nein, aus welchen Gründen?

34

Wurde den hinzugezogenen Feldjägern zunächst mitgeteilt, es handele sich um eine Übung, und wenn ja, aus welchen Gründen, und auf wessen Anregung hin?

35

Falls den hinzugezogenen Feldjägerkräften zunächst mitgeteilt wurde, dass es sich um eine Übung handele, wann und durch wen wurde den hinzugezogenen Feldjägern mitgeteilt, dass es sich nicht um eine Übung handelt?

36

Gab es rechtliche oder sonstige Bedenken innerhalb des Kommandos Feldjäger der Bundeswehr (KdoFJgBw) hinsichtlich des Amtshilfeersuchens des BAMAD, und wenn ja, inwiefern wurden diese gegenüber einer vorgesetzten Dienststelle – insbesondere dem BMVg – zum Ausdruck gebracht?

37

Wurde das Amtshilfeersuchen des BAMAD durch einen oder mehrere Rechtsberater des KdoFJgBw, des BAMAD oder durch die Rechtsabteilung des BMVg auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann, und zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Ergebnis hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit des Amtshilfeersuchens?

38

Zu welchem Zeitpunkt wurden die für das KdoFJgBw zuständigen Rechtsberater eingebunden?

39

Welche Abteilung im BAMAD ist für das Formulieren von Amtshilfeersuchen bei anderen Dienststellen des Bundes – insbesondere Dienststellen der Streitkräfte – zuständig?

Werden hier hinreichend qualifizierte Volljuristen eingesetzt?

40

Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Feldjägertruppe der Bundeswehr um „Polizei“ im Sinne von § 4 Absatz 2 des MAD-Gesetzes?

41

Sollte eine rechtliche Prüfung des Amtshilfeersuchens des BAMAD durch eine in der Frage 37 genannten oder anderen Stelle vorab durchgeführt worden sein, wurde die Rolle der Feldjäger als Militärpolizei im Sinne von § 4 Absatz 2 des MAD-Gesetzes geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis für die Zulässigkeit des Amtshilfeersuchens?

42

Inwiefern wurde aus Sicht der Bundesregierung im o. g. Fall gegen § 4 Absatz 2 des MAD-Gesetzes verstoßen, wonach der MAD die Polizei auch nicht im Rahmen der Amtshilfe zu Maßnahmen ersuchen darf, zu denen er selbst nicht befugt ist?

43

Ist aus Sicht der Bundesregierung im o. g. Fall mit dem Einsatz von Feldjägerkräften der Bundeswehr das in § 4 Absatz 2 des MAD-Gesetzes normierte gesetzliche Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten umgangen worden?

44

In wie vielen Fällen haben das BAMAD oder dem BAMAD nachgeordnete Stellen in dieser Legislaturperiode Dienststellen der Streitkräfte um Amtshilfe ersucht?

45

In wie vielen Fällen haben das BAMAD oder dem BAMAD nachgeordnete Stellen in dieser Legislaturperiode Dienststellen der Streitkräfte um Amtshilfe zum Zwecke der Eigenabsicherung bzw. des Eigenschutzes ersucht?

46

In wie vielen Fällen haben das BAMAD oder dem BAMAD nachgeordnete Stellen in dieser Legislaturperiode Dienststellen der Polizei um Amtshilfe zum Zwecke der Eigenabsicherung bzw. des Eigenschutzes ersucht?

47

Zu welchen Zwecken haben das BAMAD oder dem BAMAD nachgeordnete Stellen in dieser Legislaturperiode Dienststellen der Streitkräfte um Amtshilfe ersucht?

48

Zu welchen Zwecken haben das BAMAD oder dem BAMAD nachgeordnete Stellen in dieser Legislaturperiode Dienststellen der Polizei um Amtshilfe ersucht?

49

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum sogenannten Nordbund vor?

50

In welchem Maße stützt sich das BAMAD bei der Entscheidung zur Durchführung einer nachrichtendienstlichen Operation auf Erkenntnisse der sogenannten Antifa ab?

51

Ist es aus Sicht der Bundesregierung legitim, Extremisten oder sonstige Gegner des Rechtsstaates mit rechtswidrigen Mitteln zu bekämpfen?

52

Ist es aus Sicht der Bundesregierung legitim, Angehörige der Bundeswehr, die im Extremismusverdacht stehen, mit rechtswidrigen Mitteln zu verfolgen?

53

Wurden wegen der in der o. g. Presseberichterstattung geschilderten Vorgänge disziplinare Vorermittlungen gegen BAMAD-Angehörige eingeleitet?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Wie ist der Stand des Verfahrens?

54

Wurden wegen der in der o. g. Presseberichterstattung geschilderten Vorgänge disziplinare Vorermittlungen gegen Angehörige der Feldjägertruppe eingeleitet?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Wie ist der Stand des Verfahrens?

55

Wurden wegen der in der o. g. Presseberichterstattung geschilderten Vorgänge durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) sogenannte Sperrvermerke gegen BAMAD-Personal angelegt?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

56

Wurden wegen der in der o. g. Presseberichterstattung geschilderten Vorgänge durch das BAPersBw sogenannte Sperrvermerke gegen Angehörige der Feldjägertruppe angelegt?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

57

Wurden wegen der in der o. g. Presseberichterstattung geschilderten Vorgänge durch ggf. zuständige personalführende Stellen im BMVg sogenannte Sperrvermerke gegen BAMAD-Personal angelegt?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

58

Wurden wegen der in der o. g. Presseberichterstattung geschilderten Vorgänge durch ggf. zuständige personalführende Stellen im BMVg sogenannte Sperrvermerke gegen Angehörige der Feldjägertruppe angelegt?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

59

Wie wurden die Umstände und die Ermittlungen in den betroffenen Liegenschaften gegenüber den dort stationierten Soldaten kommuniziert und nachbereitet (z. B. durch Angehörige der Militärseelsorge und dem Psychologischen Dienst der Bundeswehr) – insbesondere nachdem die Ermittlungen öffentlich bekannt wurden?

60

Bewertet die Bundesregierung die o. g. BAMAD-Operation im Nachhinein – auch vor dem Hintergrund ihres öffentlichen Bekanntwerdens – als nachrichtendienstlichen Erfolg?

Berlin, den 12. September 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen