[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3394 –
Aktueller Stand der Initiativen der Bundesregierung zur (Mit-)Gestaltung
der Zukunft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wer Entscheidungen für die Zukunft treffen muss, braucht Orientierung in der
Gegenwart und muss eine Vorstellung davon haben, wie diese Zukunft
aussehen kann und soll. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, treiben
Regierungen weltweit die Zukunftsforschung und Institutionalisierung von
Strategischer Vorausschau (Foresight) voran. Auch in Deutschland setzen sich
seit vielen Jahren Akteure aus Politik, Verwaltung, Forschung etc. mit
Vorausschau als aktive Mitgestaltung der Zukunft auseinander.
In der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages startete das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit „VORAUS:schau!“
bereits den Dritten Foresight-Prozess (2019–2022), um technologische und
gesellschaftliche Veränderungen im nächsten Jahrzehnt zu analysieren. Es wurde
ein Zukunftsbüro beauftragt sowie ein Zukunftskreis – ein Gremium aus
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur – gegründet,
der das BMBF in Zukunftsfragen berät (s. Analysen und Ergebnisse unter
https://www.vorausschau.de). Darüber hinaus wurde am 5. September 2019
das Futurium als ein Begegnungsort zu Zukunftsfragen eröffnet.
Auch andere vorausschauende Aktivitäten wurden durch die frühere
Bundesregierung vorangetrieben, darunter das PREVIEW-Programm des
Auswärtigen Amts (AA), die Horizon-Scanning-Prozesse des Umweltbundesamts, der
Ressortkreis Strategische Vorausschau des Bundeskanzleramts sowie diverse
Aktivitäten an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), wo auch
ein eigenes Kompetenzzentrum Strategische Vorausschau aufgebaut wurde.
Mit dem Digitalrat wurde ein Expertengremium geschaffen, das die
Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch Praxiswissen und
kritische Diskussionen darin unterstützte, eine zukunftsträchtige
Digitalisierung im Regierungshandeln zu verankern.
Zudem wurden verschiedene Studien beauftragt, welche Erkenntnisse aus dem
internationalen Bereich aufarbeiten und Empfehlungen zur Stärkung des
Ökosystems für Foresight im Regierungshandeln geben sollen, wie die kürzlich
veröffentlichte „Studie zur Institutionalisierung von Strategischer Vorausschau
als Prozess und Methode in der deutschen Bundesregierung“ des Fraunhofer
ISI.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3824
20. Wahlperiode 06.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 5. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sie ergab, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte in
Strategischer Vorausschau in der deutschen Administration erzielt worden sind, die in
einigen Ressorts und nachgeordneten Behörden zu hochentwickelten
Ansätzen, einem zunehmenden Kompetenzaufbau in der gesamten Regierung sowie
zur besseren Vernetzung und zu übergreifenden Überlegungen in Strategischer
Vorausschau geführt haben. Zugleich wurden weitere Schritte empfohlen (vgl.
Fraunhofer ISI: Studie zur Institutionalisierung von Strategischer Vorausschau
als Prozess und Methode in der deutschen Bundesregierung, Karlsruhe, Juni
2022,
https://www.isi.fraunhofer.de/de/competence-center/foresight/projekte/s
tudie-zur-institutionalisierung-von-strategischer-vorausschau-a.html)
Auch EU-weit nimmt nach Ansicht der Fragesteller Strategische Vorausschau
unter der Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen eine sehr
sichtbare Stellung in der Europäischen Kommission ein. Es wird das Ziel verfolgt,
Foresight in sämtliche Politikbereiche und Initiativen zu integrieren und auf
europäischer Ebene zu vernetzen (vgl.
https://ec.europa.eu/info/strategy/strate
gic-planning/strategic-foresight_de).
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
für die Jahre 2021 bis 2025 „Mehr Fortschritt wagen“ finden der Begriff
„Strategische Vorausschau“ oder das englischsprachige Pendant „Strategic
Foresight“ explizit keine Erwähnung, wenngleich in mehreren Bereichen auf
„vorausschauende“ Politik und Planungen hingewiesen wird, etwa bei
Infrastrukturen, dem digitalen Staat, Migration, Sicherheits- und Kriminalpolitik
etc. (vgl. Koalitionsvertrag, Kapitel II, III, VI,
https://www.bundesregierun
g.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/20
21-12-10-koav2021-data.pdf?download=1).
Gemäß aktuellen Ankündigungen (s.
https://www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/studie-strategische-vorausschau-2059782, 8. Juli 2022) möchte die
Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode, „von den vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten von Strategischer Vorausschau Gebrauch“
machen, „um sich systematisch mit den Chancen und Herausforderungen der
Zukunft auseinanderzusetzen“. Konkrete Empfehlungen möchte sie dabei u. a.
aus der o. g. Fraunhofer-Studie beziehen.
Des Weiteren wurde bekannt gegeben (s. PM 238 des BPA vom 14. Juli 2022,
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/zukunftsrat-sieht-innovatio
nen-als-motor-fuer-die-transformation-2062136), dass Bundeskanzler Olaf
Scholz einen Zukunftsrat einberufen hat, der sich aus Vertreterinnen und
Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und der Bundesregierung
zusammensetzt. Zur inhaltlichen Vorbereitung soll eine Geschäftsstelle bei
acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften dienen (https://
www.acatech.de/projekt/zukunftsrat-der-bundesregierung/). Zudem hat der
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck zum
1. August 2022 den Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ neu aufgestellt, der
ebenfalls zu aktuellen Fragen der Transformation beraten soll (
https://www.
bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/junge-digitale-wirtschaft-mitgliederli
ste.pdf?__blob=publicationFile&v=32).
1. Welche Rolle spielt Strategische Vorausschau (Strategic Foresight) im
derzeitigen Regierungshandeln der Bundesregierung?
Die Bundesregierung misst Strategischer Vorausschau angesichts der mittel-
und langfristigen Chancen und Herausforderungen, die sich mit der außen- und
sicherheitspolitischen Zeitenwende sowie etwa in vielen zentralen industrie-,
arbeitsmarkt-, gesellschafts- und digitalpolitischen Transformationsfeldern
ergeben, einen hohen Stellenwert für die erfolgreiche Umsetzung von politischen
Vorhaben bei.
a) Welches Ressort steuert derzeit federführend die Prozesse der
Strategischen Vorausschau?
Entsprechend des Ressortprinzips (Artikel 65 Satz 2 GG) entscheiden die
Ressorts in ihren Geschäftsbereichen über die Durchführung von Prozessen der
Strategischen Vorausschau.
b) Welche Bundesressorts und nachgeordneten Behörden sind derzeit in
Foresight-Prozessen beteiligt?
Derzeit sind die folgenden Ressorts und nachgeordneten Behörden sowie das
Bundeskanzleramt an Prozessen der Strategischen Vorausschau beteiligt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Umweltbundesamt (UBA)
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Auswärtiges Amt (AA)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Planungsamt der Bundeswehr (PlgABw)
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (TI)
Julius-Kühn–Institut (JKI)
Deutsche Biomasseforschungszentrum
Max-Rubner-Institut (MRI)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV)
Umweltbundesamt (UBA)
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ).
c) Wie viele Stellen sind derzeit diesen Aktivitäten zugeordnet (bitte
nach Ressort, Behörde, Einheit aufschlüsseln)?
In den folgenden Ressorts und Behörden existieren Dienstposten, die dem
Bereich Strategische Vorausschau zugeordnet sind (anteilig Strategischer
Vorausschau zugeordnete Dienstposten sind jeweils gekennzeichnet):
BKAmt, Referat 611: 1 Dienstposten, 1 befristeter Dienstposten.
BMWK: Referat IC-WA: 1 Dienstposten (anteilig); Referat LC1: 1
Dienstposten (anteilig).
BMF: seit Beginn der 20. LP ist Strategische Vorausschau eine Aufgabe im
Referat I C 1.
BMI, Ref. DG I 1: 2 Dienstposten (anteilig), Ref. PKI3, 1 Dienstposten
(anteilig).
AA, Referat S05: 6,5 Dienstposten.
BMAS, Abt. D Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft: 1 Dienstposten.
BMVg: PlgABw, Referat I 1 Zukunftsanalyse (ZukA): 10 Dienstposten;
BAKS, Kompetenzzentrum Strategische Vorausschau: 3 Dienstposten.
BMEL, Ref. L4, 1 Dienstposten (anteilig).
BMUV: Referat G II 1: 1 Dienstposten (anteilig); Leitungsstab „Politische
Strategie und Koordination“: 1 Dienstposten (anteilig).
UBA: Referat I.1.1: 1 Dienstposten (für BMUV und BMWK tätig).
BMBF, Referat 112: 1 Dienstposten.
BMZ, Referat L2: 1 Dienstposten (anteilig).
d) Welche Förderprogramme und Projekte laufen derzeit zur
Strategischen Vorausschau (bitte das Fördervolumen und die Laufzeiten
angeben)?
Name des Programms/Projekts Ressort Finanzvolumen Laufzeit
Strategische Früherkennung
(Horizon Scanning)
klimaschutzrelevanter Entwicklungen –
Umsetzung der Maßnahme 3.5.4.3 des
Klimaschutzprogramms 2030 der
Bundesregierung zur Umsetzung
des Klimaschutzplans 2050
(Kurztitel: „Klimascan“)
Projektnr. 157237
BMWK/BMUV 593.416,41 € 11.10.2021–
30.11.2023
Modellrechnungen für den
Tragfähigkeitsbericht
BMF Derzeit im
Vergabeverfahren
Ende 2023
ÖFIT* BMI 5.999.991,00 € 2022–2023
Afrika AA 50.000,00 € 2022
Naher Osten AA 5.000,00 € 2022
Mittelamerika AA 20.000,00 € 2022
Rahmenvertrag Digitale
Arbeitsgesellschaft – Strategische
Vorausschau
BMAS 2.113.000,00 € 09/2020–09/2023
Softwareprojekt (Future Analysis
Cooperation System – FACT)
BMVg – PlgABw I 1
ZukA
9.284.000,00 € 2021–2032
Wehrtechnische Vorausschau BMVg 8.716.000,00 € 2017–2022
Projektionen und
Folgeabschätzungen zum Nationalen
Luftreinhalteprogramm 2 im Rahmen der
Umsetzung der NEC-Richtlinie
(EU) 2016/2284 (bzgl.
Ammoniakemissionen)
BMEL Keine
Projektfinanzierung; hoheitliche
Aufgabe des Johann Heinrich
von Thünen-Instituts
Aktuell 04/2022–
12/2022
(alle vier Jahre zu
aktualisieren)
* Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) ist Ansprechpartner und Denkfabrik für Fragen der öffentlichen IT.
Strategische Vorausschau ist ein Teil des Aufgabenportfolios des ÖFIT. Das ÖFIT wird als Projekt vom BMI gefördert.
Die genannte Summe ist die vollständige Projektfördersumme für 2022 bis 2023.
Name des Programms/Projekts Ressort Finanzvolumen Laufzeit
Projektionen für den
Projektionsbericht 2023 im Rahmen der
Umsetzung der Governance-
Verordnung (EU) 2018/ 1999
(bzgl. Treibhausgasemissionen)
BMEL Keine
Projektfinanzierung; hoheitliche
Aufgabe des Johann Heinrich
von Thünen-Instituts
Aktuell 08/2022–
03/2023
(alle zwei Jahre zu
übermitteln)
Roadmap zur Vernässung von
organischen Böden (RoVer)
BMEL 2.200.000,00 € 09/2022–08/2025
Ertragsentwicklung und optimierte
N-Düngung im Klimawandel
(KlimaN)
BMEL 556.000,00 € plus eine
E13 (198.363 €)
Planstelle im Julius Kühn-Institut
10/2022–09/2025
MRI-Strategieprozess:
Forschungsperspektive 2050.
Zukunftsszenarien der Ernährung
und Lebensmittel
BMEL Hoheitliche Aufgabe aus
Grundhaushalt des Max
Rubner-Instituts
09/2020–Herbst 2023
Richtlinie zur Förderung von
Forschungsvorhaben im Rahmen von
Insight – interdisziplinäre
Perspektiven des gesellschaftlichen und
technologischen Wandels
BMBF 5.862.839,31 € 01.11.2021–
31.06.2024
Foresight III-Prozess BMBF 6.200.000 € 01.07.20219–
30.06.2023
Im Rahmen des
Ressortforschungsplans 2017: Fortführung
Horizon Scanning inkl. einer
Vertiefungsstudie zur Ermittlung von
potenziellen Umwelterfolgen,
FKZ 371711102
BMUV (mit UBA) 316.993,96 € 20.12.2017–
19.09.2022
Im Rahmen des
Ressortforschungsplans 2018:
Umweltrelevante Trends analysieren und
frühzeitig für die Umweltpolitik
adressierbar machen,
FKZ 3718 11 104 0
BMUV (mit UBA) 275.146,98 € 1.1.2019–31.10.2022
Im Rahmen des
Ressortforschungsplans 2019:
Umweltforschung und governance im
digitalen Zeitalter, FKZ 3719 11 103 0
BMUV (mit UBA) 326.166,97 € 1.8.2020–30.11.2022
Im Rahmen des
Ressortforschungsplans 2020:
Zukunftsthemenkonferenzen – Erschließung
künftig relevanter Handlungsfelder
für das UBA/BMU auf Grundlage
des Horizon Scanning-Prozesses,
FKZ 3720111030
BMUV (mit UBA) 520.101,32 € 1.9.2021–31.10.2023
Im Rahmen des
Ressortforschungsplans 2021: Zukunft der
Innenstädte – Nachhaltige
Innenstädte mit Foresight-Methoden neu
denken, FKZ 3721111030
BMUV (mit UBA) 417.550,31 € 15.7.2022–14.8.2025
Im Rahmen des
Ressortforschungsplans 2022: Horizon
Scanning GV-Tiere, -Algen und
-Bakterien, FKZ 3522 84 1700
BMUV, BfN 354.000 € 09.2022–09.2024
Name des Programms/Projekts Ressort Finanzvolumen Laufzeit
Im Rahmen des
Ressortforschungsplans 2021: Horizon
Scanning und
Umweltrisikoprüfung gentechnisch veränderter
Viren, FKZ 3521 84 250A
BMUV, BfN 118.000 € 11.2021–01.2023
Strategic Foresight MENA
(Vorausschau-Prozesse zur
Erarbeitung einer Strategie für die
MENA-Region aus
entwicklungspolitischer Perspektive)
BMZ 70.000 € (wird über das
GIZ Beratungsvorhaben
bereitgestellt).
07.2022 –02.2023
GIZ Beratungsvorhaben
„Zukunft der Entwicklungspolitik“
BMZ 3.000.000 € für das
Gesamtvorhaben
(SV ist Teil der
Beratungsleistung).
09.2020–08.2023
e) Wie sind diese Prozesse, Programme und Projekte miteinander
vernetzt?
Ressortübergreifend findet ein regelmäßiger Austausch über Ergebnisse und
Erkenntnisse aus den Foresight-Prozessen der Bundesregierung statt. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
f) Welche zusätzlichen Foresight-Prozesse, Foresight-
Förderprogramme und Foresight-Projekte wurden seit Regierungsantritt gestartet?
Die seit dem Regierungsantritt am 8. Dezember 2021 begonnenen Projekte sind
der Antwort zu Frage 1d zu entnehmen.
g) In welcher Höhe stehen im laufenden Haushalt Mittel zur
Bearbeitung von Foresight-Prozessen, Foresight-Programmen und Foresight-
Projekten bereit, und wie viele wurden mit Stand 1. Juli 2022
verausgabt (Mittelabfluss)?
Die Ressorts und das Bundeskanzleramt können bedarfs- und themenabhängig
Mittel für Maßnahmen der Strategischen Vorausschau aus verschiedenen
Haushaltstiteln bereitstellen. Die im Folgenden genannten Haushaltsmittel sind
spezifisch für Strategische Vorausschau vorgesehen.
Ressort HH-Mittel 2022 Mittelabfluss bis 1.7.2022
BMWK/BMUV 250.000,00 € („Klima-Scan“) 0,00 €
BMI 2.999.995,00 € 0,00 €*
AA 647.896,00 € 46.516,00 €
BMAS 350.000,00 € 0,00 €
BMVg 2.180.000,00 € 19.411,00 €
BMBF 4.260.000 € 937.464,44 €
BMUV UBA hat für die unter 1 d) und f) genannten Projekte für das Jahr 2022 bis zum
Juli 2022 insgesamt 180.000,00 € ausgezahlt.
BMZ 150.000,00 € 0,00 €
Bei dem abgefragten Zeitraum handelt es sich überwiegend um den Zeitraum
der vorläufigen Haushaltsführung 2022.
* Aufgrund einer Umstellung der Buchungssoftware beim ÖFIT waren zum Stichtag noch keine Mittel abgeflossen. Es
wird davon ausgegangen, dass bis zum Ende des Förderzeitraums sämtliche Mittel abfließen werden.
2. Welche Definition Strategischer Vorausschau legt die Bundesregierung
ihrem künftigen Handeln zugrunde?
Die Bundesregierung versteht Strategische Vorausschau (Foresight) als die
strukturierte Auseinandersetzung mit denkbaren Zukünften, um zukünftige
Entwicklungen zu antizipieren, besser auf sie vorbereitet zu sein und sie zu
gestalten. Bei Strategischer Vorausschau geht es um das frühzeitige Erkennen von
mittel- bis langfristigen Risiken und Herausforderungen einerseits sowie um
die Früherkennung von Potenzialen, Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten
andererseits. Je nach Fragestellung kann Strategische Vorausschau der offenen
Reflektion, der konkreten Entwicklung von Handlungsoptionen oder dem
Testen von Maßnahmen und Strategien gegenüber verschiedenen Szenarien
dienen.
3. Wurden gemeinsame Vorschläge für Umsetzungsschritte im
vorausschauenden Regierungshandeln auf Basis des Koalitionsvertrages im
ersten Halbjahr 2022 zwischen den Ressorts erarbeitet, und wenn ja,
welche?
Die Bundesregierung versteht Vorausschau als ein Grundprinzip ihres
Regierungshandelns. Die Ressorts tauschen sich über die Umsetzung dieses
Grundprinzips regelmäßig aus.
4. Sollen neue Schwerpunkte bei Strategischer Vorausschau gesetzt werden,
und wenn ja, welche?
Die Schwerpunktsetzung der Ressorts geht aus der Antwort zu Frage 1d hervor.
5. Welche neuen Perspektiven haben sich in welchen Punkten für den
Foresight-Prozess durch die aktuellen Krisen und Herausforderungen,
insbesondere durch die Corona-Pandemie und die Ukrainekrise ergeben?
Die aktuellen Krisen und Herausforderungen unterstreichen grundsätzlich die
Notwendigkeit für eine vorausschauende Gestaltung der politischen
Maßnahmen und Strategien der Bundesregierung in nahezu allen Bereichen.
Bestehende und neue Prozesse Strategischer Vorausschau der Bundesregierung greifen
daher immer auch aktuelle Entwicklungen auf.
6. Findet vor dem Hintergrund der Energiekrise bereits die Anwendung der
angekündigten „vorausschauenden Politik und Planung“ in Form von
Strategischer Vorausschau statt?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Welche wissenschaftlich prognostizierten Szenarien sind die
Grundlage für strategische Entscheidungen in der Energiepolitik der
Bundesregierung?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung berücksichtigt eine Vielzahl an Prognosen und Szenarien
sowie Ergebnisse Strategischer Vorausschau, um ihre Energiepolitik
vorausschauend zu gestalten.
7. Wird die Strategische Vorausschau im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales im Rahmen der Denkfabrik (Abteilung D, Digitale
Arbeitsgesellschaft) weitergeführt, und wenn ja, welche Szenarien und
Erkenntnisse liegen daraus bezüglich der künftigen Gestaltung der
Arbeitsmarktpolitik vor?
Die Strategische Vorausschau im BMAS wird in Abteilung D. (Denkfabrik
Digitale Arbeitsgesellschaft) weitergeführt. Ziel ist es, die arbeits-, gesellschafts-,
ordnungs- und sozialpolitischen Herausforderungen, die sich aus
technologischen Entwicklungen ergeben, frühzeitig zu erkennen, ganzheitlich und
fortlaufend zu beschreiben und mit Hilfe der Methoden der Strategischen Vorausschau
Orientierungswissen bereit zu stellen, um unter Einbezug relevanter Akteure
Gestaltungsspielräume für die digitale Arbeitsgesellschaft zu eröffnen. Die
Ergebnisse und fertiggestellten Produkte der Strategischen Vorausschau sind auf
der Website der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft veröffentlicht. Diese
wird fortlaufend aktualisiert.
8. Welche Pläne gibt es für das Datentool Preview, das vom Auswärtigen
Amt betrieben wird, angesichts der (zunehmenden bzw. drohenden)
internationalen Konflikte?
Das Auswärtige Amt nutzt fallweise auch das Projekt PREVIEW als
Unterstützungsinstrument für Maßnahmen der Strategischen Vorausschau.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10e der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/28576 sowie auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/26719 verwiesen.
9. Wann wird die Bundesregierung ein Gesamtkonzept für Strategische
Vorausschau in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
vorstellen?
Die Ressorts werden weiterhin themenspezifisch über ihre Vorausschau-
Aktivitäten informieren.
10. Welche Austauschformate zur Strategischen Vorausschau gibt es
innerhalb der Bundesregierung bereits, und sollen neue Formate etabliert
werden?
Das zentrale Austauschformat im Bereich der Strategischen Vorausschau ist der
Ressortkreis Strategische Vorausschau, in dem alle Ressorts vertreten sind. Die
Ressorts und das Bundeskanzleramt tauschen sich dort über geplante und
laufende Vorausschau-Prozesse aus.
Die BAKS baut seit 2020 ein Kompetenzzentrum Strategische Vorausschau
auf, das neben der Weiterbildung auch der Vernetzung und der Stärkung der
ressortübergreifenden Zusammenarbeit dient.
11. Möchte die Bundesregierung neue Strukturen schaffen, um Politik
vorausschauender zu gestalten?
Die Bundesregierung setzt auf die Verzahnung bestehender Strukturen und auf
die Nutzung der dadurch entstehenden Synergien.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
a) Welches Ressort wird künftig die Federführung für die Strategische
Vorausschau übernehmen?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
b) Welche Bundesressorts und nachgeordneten Behörden sollen künftig
in Foresight-Prozessen und Foresight-Projekten beteiligt werden?
Alle Ressorts und nachgeordneten Behörden können sich an Prozessen der
Strategischen Vorausschau beteiligen. Die Beteiligung erfolgt themen- und
projektbezogen.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1d verwiesen.
c) In welcher Form ist eine Abstimmung und/oder Vernetzung der
Ressorts bei Strategischer Vorausschau geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
d) Welche Aufgaben und Projekte wird das Bundeskanzleramt in der
Strategischen Vorausschau selbst übernehmen?
Das Bundeskanzleramt wird auch in der 20. Legislaturperiode weiterhin die
Vernetzung und die Koordination der Ressorts im Rahmen des Ressortkreises
Strategische Vorausschau übernehmen. Darüber hinaus wird das
Bundeskanzleramt einen ressortübergreifenden Prozess der Strategischen Vorausschau
durchführen.
Zudem wird das Bundeskanzleramt weiterhin Aufgaben im Bereich der
internationalen Vernetzung mit Foresight-Einheiten anderer Länder sowie im Rahmen
von Netzwerken der OECD und der EU (gemeinsam mit dem Auswärtigen
Amt) übernehmen.
e) Welche Akteure außerhalb der Bundesregierung und
Bundesverwaltung sollen in die Prozesse Strategischer Vorausschau einbezogen
werden?
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft im Rahmen der verschiedenen
Prozesse Strategischer Vorausschau mit nationalen und internationalen
Expertinnen und Experten aus Think Tanks, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber
auch aus der Privatwirtschaft, von Verbänden und Gewerkschaften im Bereich
Strategische Vorausschau zusammenarbeiten.
12. Sind seitens der Bundesregierung regelmäßige Foresight-Berichte
geplant, um das Parlament und die Öffentlichkeit über Aktivitäten in
diesem Bereich zu informieren?
Die Ressorts der Bundesregierung werden weiterhin Berichte über Prozesse
Strategischer Vorausschau veröffentlichen.
13. Welche haushälterischen Vorkehrungen wurden für Aktivitäten im
Bereich Strategischer Vorausschau getroffen?
a) In welcher Höhe sollen Mittel für die Arbeit der Strategischen
Vorausschau im Haushalt 2023, 2024 und 2025 verankert werden (bitte
nach Ressort und nachgeordneter Behörde aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Die Ressorts und das Bundeskanzleramt können bedarfs- und themenabhängig
Mittel für Maßnahmen der Strategischen Vorausschau aus verschiedenen
Haushaltstiteln bereitstellen. Aktuell ergibt sich für die Haushaltsjahre 2023 bis
2025 spezifisch für Strategische Vorausschau folgender Stand.
Ressort/
nachgeordnete Behörde
Mittel 2023 Mittel 2024 Mittel 2025
BMWK 267.500,00 €
BMI 2.999.996,00 € 900.000,00 €
AA 830.000,00 €
BMAS 800.000,00 €
BMVg 2.872.000,00 € 2.450.000,00 €
BMBF 4.500.000 € 6.000.000 € 6.000.000 €
BMUV/ UBA 301.901,32 € 228.400,00 € 85.850,31 €
Die Haushaltsplanungen für die Jahre 2023 bis 2025 sind noch nicht
abgeschlossen.
b) Hat es im ersten Halbjahr 2022 in den Bundesressorts und
nachgeordneten Behörden bereits einen Stellenaufwuchs zur Bearbeitung
Strategischer Vorausschau gegeben (bitte nach Ressort, Behörde,
Einheit aufschlüsseln)?
Einen Stellenaufwuchs hat es in den folgenden Ressorts gegeben:
BMUV: 1 Planstelle (anteilig) im Leitungsstab „strategische Strategie und
Koordination“.
c) Ist ein Stellenaufwuchs zur Bearbeitung Strategischer Vorausschau
für die Jahre 2023 bis 2025 geplant (bitte nach Ressort, Behörde,
Einheit aufschlüsseln)?
Im Zeitraum 2023 bis 2025 ist im Auswärtigen Amt ein Aufwuchs von einer
Stelle sowie im Planungsamt der Bundeswehr, Referat I 1 Zukunftsanalyse, von
zwei Stellen geplant.
Die Haushaltsplanungen für die Jahre 2023 bis 2025 ist noch nicht
abgeschlossen.
d) Welche neuen Projekte sind in diesem Bereich geplant und
haushälterisch in den Einzelplänen hinterlegt (bitte nach Ressort, Einzelplan
und Behörde aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1g und 13 und 13a verwiesen.
Aktuell ergibt sich folgender Stand mit Blick auf haushaltärisch hinterlegte Projekte.
Ressort / EP Projekt
BMBF / EP 30 Foresight-Zyklus IV
BMBF / EP 30 Förderrichtlinie „INSIGHT II“
14. Auf welche Weise sollen Aktivitäten im Bereich der Strategischen
Vorausschau innerhalb der Bundesregierung verstärkt werden?
Die Bundesregierung wird weiterhin im Rahmen ihrer Strategischen
Vorausschau eigene Prozesse und Projekte durchführen und die Grundlagen zur
Durchführung von eigenen Prozessen und Projekten durch Schulungs- und
Vernetzungsmaßnahmen verstärken. Dabei legt die Bundesregierung einen
größeren Fokus auf die ressortübergreifende Durchführung von Prozessen
Strategischer Vorausschau.
15. Sollen für die Bundesverwaltung weitere Innovationseinheiten
eingerichtet werden, die neue Entwicklungen auf Relevanz zu den Themen des
jeweiligen Bundesministeriums hin überprüfen und Vorschläge für
innovationsorientierte Regulierungen vorschlagen?
Wenn ja, wie sollen diese innerhalb der Bundesregierung und
Bundesverwaltung vernetzt werden?
Die Einrichtung weiterer Innovationseinheiten ist aktuell nicht geplant.
16. Plant die Bundesregierung, konkrete Empfehlungen aus der „Studie zur
Institutionalisierung von Strategischer Vorausschau als Prozess und
Methode in der deutschen Bundesregierung“ von Fraunhofer ISI
umzusetzen, und wenn ja, welche?
a) Ist die Einrichtung eines regierungsübergreifenden „Horizon
Scannings“ geplant?
b) Plant die Bundesregierung, ein zentrales Zukunftslabor innerhalb der
Bundesregierung einzurichten, wenn ja, bei welchem Ressort soll
dieses angesiedelt werden, und wie soll es ausgestaltet werden?
17. Welche Mechanismen sind geplant, um Ergebnisse aus den Prozessen der
Strategischen Vorausschau in konkrete Politikmaßnahmen zu übersetzen?
Die Fragen 16 bis 17 werden zusammen beantwortet.
Die Auswertung und Ableitung von Maßnahmen auf Grundlage von
Empfehlungen aus der Studie von Fraunhofer ISI ist ein kontinuierlicher Prozess
innerhalb der Bundesregierung.
Hinsichtlich des Transfers von Ergebnissen aus der Strategischen Vorausschau
gibt es eine breite Palette von Instrumenten und Prozessen, jeweils angepasst
an Thema und Hintergrund der jeweiligen Projekte.
18. Mit welchen nationalen und internationalen Organisationen und
Unternehmen arbeitet die Bundesregierung bei Strategischer Vorausschau
zusammen?
Die Bundesregierung arbeitet mit einer Vielzahl von nationalen und
internationalen Organisationen (u. a. mit der EU, der OECD, der NATO, der
Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und den VN) und externen Dienstleistern
im Bereich der Strategischen Vorausschau zusammen. In den Prozessen der
Strategischen Vorausschau der Bundesregierung werden Expertinnen und
Experten von wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber
auch aus der Privatwirtschaft, von Verbänden, Gewerkschaften und
internationalen Fachgremien und Organisationen eingebunden.
19. Wer vertritt die Bundesregierung in internationalen Foresight-Gremien?
a) Wen entsendet die Bundesregierung in das EU-Netzwerk „Ministers
for the Future“?
b) Hat ein Mitglied der Bundesregierung an dem Treffen der „Ministers
for the Future“ im Frühjahr 2022 teilgenommen?
c) In welchen weiteren internationalen Foresight-Gremien ist die
Bundesregierung aktiv?
d) Wie sollen die nationalen Strategien zu Foresight und die
Zukunftsstrategie mit der Foresight-Strategie der Europäischen Kommission
verknüpft werden?
Die Fragen 19 bis 19d werden zusammen beantwortet.
Die Vertretung der Bundesregierung in internationalen Foresight-Gremien ist
abhängig vom jeweiligen thematischen Zuschnitt des Gremiums und wird
entsprechend der Geschäftsbereiche von den Ressorts wahrgenommen. Das
Bundeskanzleramt vertritt die Bundesregierung gemeinsam mit dem Auswärtigen
Amt im EU-weiten Netzwerk Strategische Vorausschau.
Die Staatsministerin für Europa und Klima vertritt die Bundesregierung im EU-
weiten Netzwerk Strategische Vorausschau („Ministers of the Future“).
An dem Treffen der „Ministers for the Future“ im Frühjahr 2022 hat kein
Mitglied der Bundesregierung teilgenommen.
In allen Aktivitäten im Bereich Strategische Vorausschau der Ressorts finden
intensive Austauschprozesse – national wie international – zu den jeweiligen
Zukunftsthemen auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Akteuren
statt.
Die Erkenntnisse aus den Foresight-Prozessen der Europäischen Kommission
werden in der Bundesregierung in verschiedenen Formaten diskutiert, und
finden dadurch auch punktuell Eingang in die Arbeit der BReg. Dies betrifft auch
das BMBF, wo die Erkenntnisse u. a. auch im ressorteigenen Foresight-Prozess
Eingang fanden. Damit fließen sie mittelbar in die Zukunftsstrategie Forschung
und Innovation ein.
20. Wie soll das Zukunftsdenken in die Arbeitskultur und operative Arbeit
der Bundesverwaltung etabliert werden?
Grundlage einer zukunftsorientierten Arbeitskultur ist ein in der
Bundesverwaltung in der Breite vorhandener Kenntnisstand über Strategische Vorausschau,
ihre Methoden, Anwendungsmöglichkeiten und ihren praktischen Nutzen.
Diesem Ziel dient auch die kontinuierliche Vernetzung und Koordination zwischen
den Vorausschau-Einheiten der Ressorts und weiterer Behörden im Rahmen der
genannten Formate.
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ausreichende
Kompetenzen innerhalb der Bundesregierung und Bundesverwaltung für die
Arbeit an und mit den Ergebnissen der Strategischen Vorausschau
vorhanden sind?
Die Mitarbeitenden der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
können Grundkenntnisse im Methodenseminar Strategischen Vorausschau an der
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) gewinnen.
Seminarteilnehmende erwerben eine grundlegende Methodenkenntnis, lernen Akteure aus der
Vorausschau-Szene kennen und bekommen Beispiele für die erfolgreiche
Anwendung strategischer Vorausschau im behördlichen Alltag.
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit 1. Januar 2020
an der Bundesakademie für Sicherheit (BAKS) oder der
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bereich Strategische
Vorausschau weiterqualifiziert worden?
Vom 1. Januar 2020 bis zum 16. September 2022 fanden fünf Durchgänge des
Methodenseminars an der BAKS mit insgesamt 114 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern statt. Gleichzeitig werden SV-Module auch in anderen BAKS-
Formaten, wie das Kernseminar für Sicherheitspolitik oder das
Führungskräfteseminar, eingeplant.
c) Ist geplant, die Ausbildungskapazitäten bezüglich Strategischer
Vorausschau in der Bundesverwaltung zu erweitern?
Mit der Aufstellung des Kompetenzzentrums Strategische Vorausschau an der
BAKS sollen die bisherigen Aktivitäten im Bereich Strategische Vorausschau
verstetigt und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
21. Wie viele Lehrstühle an Universitäten und wie viele Studiengänge
befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit Zukunftsforschung und
Strategischer Vorausschau?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befassen sich in Deutschland vier
Professuren und fünf Studiengänge explizit mit Zukunftsforschung und Strategischer
Vorausschau. Zudem entsteht im Rahmen der Hightech Agenda Bayern an der
TH Ingolstadt ein Foresight-Institut mit vier Forschungsprofessuren.
22. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung durch die Einrichtung des
„Zukunftsrats“?
a) Wird der „Zukunftsrat“ Strategische Vorausschau für die
Bundesregierung betreiben?
b) Wie grenzt sich der „Zukunftsrat“ von dem Beirat „Junge Digitale
Wirtschaft“ ab?
c) Welche Vernetzung ist zwischen den beiden Gremien – „Zukunftsrat“
und „Beirat Digitale Wirtschaft“ – geplant?
d) Wie grenzt sich die Arbeit des „Zukunftsrats“ von der Arbeit der
Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) ab?
e) Welche Vernetzung ist zwischen den beiden Gremien – „Zukunftsrat“
und Expertenkommission Forschung und Innovation – geplant?
f) In welcher Form findet ein Austausch zwischen dem „Zukunftsrat“
und den ebenfalls mit Zukunftsfragen Beauftragten innerhalb der
Bundesregierung statt, insbesondere mit der Beauftragten für Soziale
Innovationen im BMBF, Zarah Bruhn, und dem Beauftragten für
Transfer und Ausgründungen aus der Wissenschaft im BMBF,
Parlamentarischer Staatssekretär Mario Brandenburg?
g) Was unterscheidet den „Zukunftsrat“ der 20. Legislaturperiode
konkret von dem „Digitalrat“ der 19. Legislaturperiode?
Die Fragen 22 bis 22g werden zusammen beantwortet.
Der mit der 20. Legislaturperiode eingesetzte Zukunftsrat dient der
innovationspolitischen Beratung des Bundeskanzlers. Er löst die bereits in früheren
Legislaturperioden bestehenden Formate mit vergleichbarer Zielsetzung ab, in
erster Linie den in der 17., 18. und 19. Legislaturperiode zur Beratung der
Bundeskanzlerin tätigen Innovationsdialog.
Neben dem Bundeskanzler gehören dem Zukunftsrat für die Bundesregierung
der Chef des Bundeskanzleramts sowie der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz und die Bundesministerin für Bildung und Forschung an. Diese
gewährleisten die Verknüpfung zu den Zuständigkeiten ihrer Ressorts
einschließlich der dort tätigen Beauftragten. Eine formalisierte Verbindung zum
Beirat Junge Digitale Wirtschaft des BMWK besteht nicht.
Der Zukunftsrat dient der Beratung des Bundeskanzlers zu zentralen
innovationspolitischen Fragestellungen. Aus der Tätigkeit des Vorgängergremiums
Innovationsdialog konnten in der 19. Legislaturperiode maßgebliche Impulse für
die Arbeit der Bundesregierung in diesem Feld hergeleitet werden.
Die EFI ist ein eigenständiges und unabhängiges Beratungsgremium, dem
keine Mitglieder der Bundesregierung angehören. Sie legt einmal jährlich ein
eigenes Gutachten mit Analysen und Handlungsempfehlungen vor.
23. Welche haushälterischen Vorkehrungen wurden für die Arbeit des
„Zukunftsrats“ getroffen?
a) In welcher Höhe sind für die Arbeit des „Zukunftsrats“
Haushaltsmittel veranschlagt (bitte für die Jahre 2022 bis 2025 aufschlüsseln)?
b) Wie viele Stellen sind zur Betreuung des „Zukunftsrats“ innerhalb
der Bundesregierung vorhanden, und wie viele sollen neu geschaffen
werden (bitte nach Ressort, Behörde und Einheit aufschlüsseln)?
Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Wie bereits beim Innovationsdialog wurde zur Unterstützung der Tätigkeit des
Zukunftsrats eine Geschäftsstelle bei der Akademie für Technikwissenschaften
(acatech) eingerichtet. In der Bundesregierung sind zur Betreuung der Arbeit
keine eigenen Stellen vorhanden bzw. neu eingerichtet worden.
Zur Finanzierung der Geschäftsstelle sei im Übrigen auf die Antwort zu den
Fragen 26 bis 26c verwiesen.
24. Durch wen und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der
Mitglieder des „Zukunftsrats“?
a) Warum wurde auf eine Geschlechter-paritätische Besetzung
verzichtet?
b) Erhalten die Mitglieder des „Zukunftsrats“ eine Vergütung und/oder
Aufwandsentschädigung, und wenn ja, in welcher Höhe?
c) Wer vertritt die Bundesregierung im „Zukunftsrat“?
d) Ist die Mitgliedschaft im „Zukunftsrat“ zeitlich unbestimmt oder ist
eine Rotation vorgesehen, und wenn ja, nach welchem Prinzip?
Die Fragen 24 bis 24d werden zusammen beantwortet.
Die Mitglieder des Steuerkreises des Zukunftsrats werden im Namen des
Bundeskanzlers durch den Chef des Bundeskanzleramts ad personam berufen. Der
Steuerkreis vereint Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Es
wurde eine heterogene Besetzung gesucht, in der auch Vorschläge der
beteiligten Ressorts wie der Akademie für Technikwissenschaften berücksichtigt
wurden. Aus dem Kreis der Unternehmen wurden Führungspersönlichkeiten aus
Großunternehmen, Familienunternehmen genauso wie aus Start Ups berufen.
Zudem sind namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie
Vertreter der großen Wissenschaftsorganisationen Mitglied.
Die Berufung externer Mitglieder erfolgt befristet, zunächst für zwei Jahre. Mit
der Neubesetzung konnte der Anteil an Frauen gegenüber dem
Vorgängergremium ganz maßgeblich gesteigert werden; Geschlechterparität wird angestrebt.
Zur Besetzung durch die Bundesregierung sei auf die Antwort zu den
Fragen 22 bis 22g verwiesen.
Die Mitglieder des Steuerkreises sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Mitwirkung
wird wie in der Vergangenheit keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung
gewährt.
25. Wie plant die Bundesregierung, über die direkten Mitglieder hinaus, auch
wechselnde Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft in die Arbeit des „Zukunftsrats“ einzubinden?
a) Sollen externe Gutachten beauftragt werden, wenn ja, in welcher
Höhe werden dafür haushälterische Mittel bereitgestellt?
b) Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Arbeit des „Zukunftsrats“
Diversität (hinsichtlich Alter, Geschlecht, kulturellen und
professionellen Hintergrunds etc.) aktiv zu fördern, zu nutzen und in
Austausch zu bringen?
Die Fragen 25 bis 25b werden zusammen beantwortet.
Es ist vorgesehen, dass bei entsprechend geeigneten Themen externe
Sachverständige in Form von Task Forces und Impulspapieren in die Arbeit des
Zukunftsrats eingebunden werden. Eine Vergütung der Mitwirkung ist nicht
vorgesehen. Die Beauftragung externer Gutachten ist nicht vorgesehen.
26. Aus welchen Gründen wurde die Geschäftsstelle außerhalb der
Bundesregierung – bei der acatech – Deutsche Akademie der
Technikwissenschaften – eingerichtet?
a) Erfolgte dafür eine Ausschreibung?
b) Welche Haushaltsmittel wurden für die Geschäftsstelle bis 2025
veranschlagt (bitte für die Jahre 2022 bis 2025 aufschlüsseln)?
c) Wie viele Stellen wurden bzw. werden für den „Zukunftsrat“ bei
acatech neu geschaffen, wie viele davon aus dem Bundeshaushalt 2023
bis 2025 finanziert?
Die Fragen 26 bis 26c werden zusammen beantwortet.
Wie beim Vorgängergremium wurde zur Unterstützung der Tätigkeit des
Zukunftsrats eine Geschäftsstelle bei der Deutschen Akademie für
Technikwissenschaften (acatech) eingerichtet.
Für die Arbeit der Geschäftsstelle ist im EPL 30 ein Finanztitel eingestellt. Dort
ist folgender Ansatz vorgesehen: 3,5 Mio. Euro für den Zeitraum 2022 bis
2025.
27. Welche Transparenz bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung ist beim
„Zukunftsrat“ geplant?
a) Ist ein Partizipationsprozess geplant, um die Meinungen von
Bürgerinnen und Bürgern in den Prozess einzubinden?
b) Sind öffentliche Sitzungen des „Zukunftsrats“ geplant?
c) Werden die Protokolle der Sitzungen veröffentlicht?
Die Fragen 27 bis 27c werden zusammen beantwortet.
Der Zukunftsrat ist ein Beratungsgremium des Bundeskanzlers. Die Sitzungen
sind nicht-öffentlich. Ein offizielles Sitzungsprotokoll wird nicht erstellt. Wie
in der Vergangenheit ist weiterhin vorgesehen, dass über Sitzungen des
Zukunftsrats in Pressemitteilungen am Folgetag berichtet wird.
28. Welche Ergebnisse hat das erste Treffen am 13. Juli 2022 erbracht?
a) Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben am
Treffen des 13. Juli 2022 teilgenommen?
b) Wie häufig soll der „Zukunftsrat“ tagen?
c) Welche Aufgabenverteilung und Meilensteine wurden im
„Zukunftsrat“ vereinbart?
Die Fragen 28 bis 28c werden zusammen beantwortet.
An der konstituierenden Sitzung des Zukunftsrats am 13. Juli 2022 haben
neben den externen Mitgliedern des Steuerkreises der Bundeskanzler, Chef des
Bundeskanzleramtes sowie Vertreter von BMWK, BMBF und des
Bundespresseamtes teilgenommen. Neben einem internationalen Benchmarking zum
Innovationsstandort Deutschland wurde über den Beitrag von Innovationen für
eine sektorübergreifende Transformation insbesondere zur sozial-ökologischen
Marktwirtschaft diskutiert.
29. In welcher Form sollen die Empfehlungen des „Zukunftsrats“ in das
Regierungshandeln eingebunden werden?
Empfehlungen des Vorgängergremiums Innovationsdialog haben in der 19.
Legislaturperiode maßgebliche Impulse für das Handeln der Bundesregierung
setzen können. So geht nicht zuletzt auch die Gründung der beiden Agenturen für
disruptive Innovationen auf Empfehlungen aus diesem Format zurück.
Empfehlungen des Zukunftsrats werden im Einzelnen in den jeweiligen Sitzungen
beraten und von der Bundesregierung in das Regierungshandeln einbezogen.
30. Ist eine Evaluation der Arbeit des „Zukunftsrats“ geplant?
Im Grundsatz ist vorgesehen, dass einzelne Projekte, die aus der Arbeit des
Zukunftsrats hervorgegangen sind, auch extern evaluiert werden.
31. Wie grenzt sich die Arbeit des laut „Tagesspiegel“ geplanten (
https://bac
kground.tagesspiegel.de/newsletter/hFBPqM1eQ0z6vUZ9eUoot)
„Zukunftsforums Forschung + Innovation“ von der Arbeit des
„Zukunftsrats“ ab?
32. Durch wen und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der
Mitglieder des laut „Tagesspiegel“ (
https://background.tagesspiegel.de/news
letter/hFBPqM1eQ0z6vUZ9eUoot) geplanten „Zukunftsforums
Forschung + Innovation“?
Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 31 und 32 wie folgt
beantwortet.
Das geplante Begleitgremium zur Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
befindet sich aktuell in der Konzeptionsphase. Dies schließt auch die Besetzung
des Gremiums ein. Eine Auswahl von Mitgliedern ist noch nicht erfolgt.
33. Von welchen weiteren Gremien und Organisationen lässt sich die
Bundesregierung bereits in Zukunftsfragen, bei Innovation und
Transformation beraten, und welche weiteren Gremien plant sie, einzurichten?
Die Bundesregierung wird in grundsätzlichen Zukunftsfragen sowie mit Blick
auf die Themen Innovation und Transformation von einer Vielzahl von
Gremien und Organisationen beraten. Beispielhaft hierfür stehen unter anderen die
folgenden Gremien:
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Rat für Nachhaltige Entwicklung,
Zukunftsbüro und Zukunftskreis des Foresight-Prozesses des BMBF,
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(WBGU),
Bioökonomierat,
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI),
Rat für technologische Souveränität,
GovTech Campus Deutschland,
Beirat Wehrtechnische Forschung und Technologie (F&T-Beirat),
Strategischer Industriedialog (SSID),
Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-
Bundesamt (DZSF),
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU),
Sustainable Finance-Beirat,
Ausschuss für Finanzstabilität,
Bundesjugendkuratorium,
Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL),
Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung,
Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen
Verbraucherschutz,
Rat der Arbeitswelt.
Über die genannten Beispiele hinaus existieren viele weitere Gremien etwa in
Form von Sachverständigenkommissionen und wissenschaftlichen Beiräten, die
die Bundesregierung themenbezogen zu Zukunftsfragen beraten.
Folgende Gremien, die ebenfalls eine Beratungsfunktion für die
Bundesregierung haben werden, befinden sich aktuell in der Einrichtung:
Zukunftsforum Forschung + Innovation,
Defense Innovation Accelerator for the North Atlantic (DIANA); NATO
Innovation Fund (NIF),
Hub for European Defense Innovation (HEDI).
34. Soll die geplante „Deutsche Agentur für Transfer und Innovation“
(DATI) auch im Foresight-Bereich aktiv werden, und wenn ja, wie soll
der konkrete Arbeitsauftrag ausgestaltet sein, und wie ist die Vernetzung
mit anderen Foresight-Aktivitäten der Bundesregierung geplant?
Ein Aufgabenbereich von DATI soll die Begleitung von langfristigen
technologischen Entwicklungen in relevanten Zukunftstechnologiefeldern durch
Vorausschau und Analyse sein. Dabei ist die Anschlussfähigkeit zu weiteren
Foresight-Aktivitäten des BMBF wie auch der Bundesregierung insgesamt
geplant.
35. Welchen Stellenwert und welche Aufgaben soll der im Frühjahr 2022 in
Berlin eröffnete GovTech Campus bei der vorausschauenden
Politikgestaltung der Bundesregierung übernehmen?
Der GovTech Campus Deutschland e. V. soll als gemeinnütziger Verein
erstmals Bund, Länder und Kommunen als zentrale, gemeinsame Plattform bei der
Zusammenarbeit mit der stark wachsenden GovTech-Szene unterstützen im
Hinblick auf die Modernisierung von Staat und Verwaltung. Die Aufgabe des
Vereins ist somit nicht allein auf den Bund bezogen und fokussiert sich auf die
Schaffung von skalierbaren Innovationspartnerschaften zwischen Verwaltung
und Techszene. Der GovTech Campus Deutschland e. V. hat keine Rolle/
Funktion bei der vorausschauenden Politikgestaltung der Bundesregierung.
a) Welchen Finanzierungsanteil wird der Bund ab 1. Januar 2023
übernehmen?
Der Bund entrichtet als ordentliches Gründungsmitglied einen jährlichen
Mitgliedsbeitrag i. H. v. 1 000 Euro an den GovTech Campus Deutschland e. V.
Daneben kann der Bund, vertreten u. a. durch BMI, Zuwendungen für
ausgewählte Projekte des Vereins im erheblichen Bundesinteresse gewähren.
Grundsätzlich verfolgt der Verein während seiner Gründungs- und
Aufbauphase eine Vier-Säulen-Strategie: Neben den regulären Mitgliedsbeiträgen
finanzieren daher auch Stiftungen und Unternehmen den Verein entlang in der
Satzung festgelegter Fördermitgliedschaften. Auch Bundesländer sowie weitere
Bundesbehörden können sich – z. B. im Rahmen von Projektförderungen –
finanziell einbringen.
b) Welche Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen
plant die Bundesregierung im Rahmen des GovTech Campus?
Der GovTech Campus Deutschland wird von Beginn an als Lösungs- und
Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen aufgebaut. Alle Projekte/
Programme und die Ergebnisse des GovTech Campus stehen von Beginn an
allen drei Verwaltungsebenen zur Verfügung. Durch die gemeinnützige, private
Organisationsform können Verwaltungen aller drei Ebenen ressort- und
hierachieübergreifend mit dem Tech-Ökosystem des GovTech Campus
zusammenarbeiten und Projekte gemeinsam entwickeln und durchführen.
c) Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der Arbeit des
GovTech Campus?
Die Schwerpunktsetzung im GovTech Campus Deutschland erfolgt aufgrund
der Governancestruktur durch alle Vereinsmitglieder. Im erheblichen Interesse
des Bundes steht derzeit das für 18 Monate konzipierte Programm „Digital
Government Procurement-Digitale Beschaffungslösungen zugänglich machen;
Rechtssichere Modelle für innovative Beschaffung erproben; Digitale
Beschaffungsexpertise der Verwaltung stärken“ des GovTech Campus Deutschland
e. V. Mit der beabsichtigten Projektförderung setzt BMI hier einen ersten
thematischen Schwerpunkt im Bereich Vergabe und Beschaffung.
d) In welcher Weise werden die Ergebnisse der Projekte, die am Gov-
Tech Campus durchgeführt werden, dem Bund, den Ländern sowie
den Kommunen zur Weiterentwicklung und Nachnutzung zugänglich
gemacht?
Alle Arbeits-, Projekt- und Programmergebnisse des GovTech Campus sollen
transparent der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck
entwickelt der Campus aktuell eine digital zugängliche Community- und
Lösungsdatendank, auf die sukzessive alle Verwaltungen aus Bund, Ländern und
Kommunen Zugriff haben sollen. Die am Campus entwickelten Lösungen und
Ergebnisse stehen, Bund, Ländern und Kommunen zur Weiter- und
Nachnutzung frei zur Verfügung.
36. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits bestehende
Strukturen, Forschungen und Studien vor der Schaffung neuer Strukturen
genutzt werden?
a) Wie werden Synergien ausfindig gemacht und genutzt?
Die Fragen 36 und 36a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
b) Welche Pläne gibt es für das Programm „Voraus:schau!“ des BMBF,
das Zukunftsbüro und den Zukunftskreis?
Die Zusammenarbeit mit dem Zukunftsbüro und dem Zukunftskreis wird bis
Mitte 2023 fortgesetzt. In der 20. Legislaturperiode hat dabei eine
Neujustierung des Fokus der Arbeit von Zukunftsbüro und Zukunftskreis stattgefunden.
Das Monitoring und die Identifikation von (zukünftigen) Schlüsseltechnologien
sowie die Verwendung datenbasierter Methoden rücken dabei stärker in den
Fokus.
c) Welche Synergien gibt es zwischen dem Zukunftskreis und dem Büro
für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB),
und wie können diese besser genutzt werden?
Zwischen TAB und Zukunftskreis gibt es keine formale Verbindung, da die
Prozesse eigenständig sind und den jeweiligen institutionellen Rahmen
adressieren. Dennoch besteht über persönliche und institutionelle Bezüge eine
ausreichende wechselseitige Kenntnis (zum Beispiel das Wissen über laufende
Aktivitäten und bearbeitete Themen), die Synergien und einen produktiven
Austausch der Erkenntnisse befördert. Ebenso werden die Ergebnisse der Prozesse
wechselseitig rezipiert und referenziert.
d) Welche Berücksichtigung finden die Studien des TAB und des
Zukunftsbüros im Regierungshandeln der 20. Legislaturperiode?
Die Studien des TAB und des Zukunftsbüros werden in den beauftragenden
Häusern, aber auch darüber hinaus breit rezipiert und finden somit mittelbar
auch Eingang in strategische und politische Diskussionen innerhalb der
Bundesregierung. Ein unmittelbarer Nachweis, an welcher Stelle welche Studie
das Regierungshandeln beeinflusst hat, ist in der Vielgestaltigkeit des
politischen Willensbildungsprozesses prinzipiell nur schwer zu führen (siehe auch
Frage 1). Da die 20. Legislaturperiode noch vergleichsweise jung ist, liegen
keine weiteren Erkenntnisse zur Nutzung vor. Aus zurückliegenden Prozessen/
Legislaturperioden gibt es Beispiele für derartige Wirkungen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/32447).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]