[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3545 –
Homeoffice als Arbeitsform
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Corona-Pandemie hat Homeoffice als Arbeitsform in
Deutschland erheblich zugenommen. Nach einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung
waren es im Jahr 2019 nur 4 Prozent der Beschäftigten die ausschließlich und
13 Prozent, die teilweise im Homeoffice arbeiteten, während dies in den
Jahren 2020 bis 2022 auf teilweise mehr als 25 Prozent anstieg (vgl. Deutscher
Gewerkschaftsbund (Hg.): Atlas der Digitalisierung, Mai 2022, S. 16).
Homeoffice ist eine ambivalente Arbeitsform, die je nach Ausgestaltung für
Beschäftigte ein größeres Maß an Souveränität und Selbstbestimmung am
Arbeitsplatz und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewirken
kann. Gleichzeitig birgt sie auch die Gefahr von Entgrenzung und
gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen.
Die Bundesregierung plant im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einen Erörterungsanspruch über mobiles
Arbeiten und Homeoffice (vgl. Mehr Fortschritt wagen. Koalitionsvertrag
2021 bis 2025, S. 54). Der aktuelle Entwurf der neuen SARS-CoV-2-
Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-ArbSchVO) enthält auch eine neuerliche
Homeoffice-Angebotspflicht.
Aus Sicht der Fragenden müssen zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen
die Entscheidung der Beschäftigten über den Arbeitsort zur Priorität haben
und auf Basis der aktuellen Erkenntnisse über Homeoffice als Arbeitsform
gestaltet werden.
1. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
teilweise oder ausschließlich nicht in ihrer Betriebsstätte (bitte für die Jahre
2012 bis 2022 einzeln ausweisen sowie nach Branchen, Bundesländern,
Stellung im Betrieb, Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst,
Geschlecht und Alter differenzieren)?
Der Bunderegierung liegen Daten vor, die erfassen, wie viele Beschäftigte
außerhalb der Betriebsstätte in Telearbeit/Homeoffice arbeiten (siehe Antwort
zu den Fragen 1a und 1b. „Tätigkeiten die teilweise oder ausschließlich nicht in
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4120
20. Wahlperiode 17.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 17. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Betriebsstätte ausgeführt werden“ bezeichnen eine Vielfalt von mobil
ausgeführten Aufgaben, die empirisch schwer gemeinsam zu erfassen sind und auf
Basis der vorliegenden Daten nicht systematisch abgrenzbar sind. Zu Frage 1
liegen der Bundesregierung entsprechend keine Erkenntnisse vor.
a) Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
teilweise oder ausschließlich im Homeoffice (bitte die aktuell
verfügbaren Zahlen sowie die Jahre 2012 bis 2022 einzeln ausweisen und,
sofern möglich, nach Branchen, Bundesländern und auch nach
Stellung im Betrieb, Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst,
Geschlecht und Alter differenzieren, bitte auch darauf eingehen, wie die
Bundesregierung „Homeoffice“ definiert und welche Definition es
ihrer Meinung nach bräuchte, um Homeoffice besser statistisch
erfassen zu können)?
b) Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
teilweise oder ausschließlich in Telearbeit (bitte die aktuell
verfügbaren Zahlen sowie die Jahre 2016 bis 2022 einzeln ausweisen und,
sofern möglich, nach Branchen, Bundesländern und Stellung im
Betrieb, Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst, Geschlecht
und Alter differenzieren)?
Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung definiert Homeoffice im Zusammenhang mit dieser
Anfrage
1. örtlich als Arbeitsplatz in der Wohnung der Beschäftigten, an dem diese
Bürotätigkeiten ausführen, welche nicht zwingend eine Anwesenheit in der
Arbeitsstätte erfordern.
2. im Sinne einer Arbeitsform als Synonym für die Ausführung von
Bürotätigkeiten durch Beschäftigte in ihrer Wohnung.
Handlungsbedarf bezüglich dieser Definition zur Verbesserung der Datenlage
zu Homeoffice wird nicht gesehen.
Die Differenzierung zwischen Homeoffice und Telearbeit als Arbeitsformen ist
aus den der Bundesregierung vorliegenden Daten nicht möglich. Hierzu liegen
Daten aus den Arbeitszeitbefragungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin aus den Jahren 2015, 2017, 2019 und 2021 vor. Darin wurde
jeweils gefragt, ob die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber Homeoffice oder
Telearbeit vereinbart haben. Erfasst wurde also jeweils nur der Anteil der
Beschäftigten, die diese Frage bejaht haben.
Die Grundgesamtheit dieser Befragungen umfasst zudem jeweils nur
Kernerwerbstätige, d. h. Erwerbstätige, die über eine durchschnittliche tatsächliche
Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden pro Woche verfügen. Für die Analysen
wurden zudem nur (abhängige) Beschäftigte im Alter von 15 bis 65 Jahren
berücksichtigt, die Daten sind gewichtet.
Tabelle 1 zeigt, dass Vereinbarungen zu Telearbeit oder Homeoffice bereits vor
der Pandemie (2015, 2017, 2019) zugenommen haben, der größte Zuwachs ist
jedoch im Jahr 2021 zu verbuchen (Verdoppelung).
Tabelle 1: Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice
Telearbeit/Homeoffice vereinbart (Anteil in %)
2015 2017 2019 2021
Gesamt 9,3 11,9 16,3 32,6
Wirtschaftsbereiche
Öffentlicher Dienst 7,8 9,8 13,9 33,4
Industrie 11,8 13,3 20,1 41,0
Handwerk 2,6 – – 7,2
Dienstleistung 11,8 16,2 20,4 36,4
Anderer Bereich 11,4 13,0 22,3 32,8
Bundesland
Schleswig-Holstein 8,1 14,5 15,1 26,7
Hamburg 12,6 – 22,5 44,3
Niedersachsen 8,7 10,4 15,0 28,6
Bremen – – – 27,6
Nordrhein-Westfalen 9,0 11,3 15,1 31,8
Hessen 12,9 15,8 23,5 40,1
Rheinland-Pfalz 8,0 11,8 9,9 30,2
Baden-Württemberg 9,5 14,8 17,8 37,4
Bayern 11,3 12,3 16,3 34,6
Saarland – – – 24,5
Berlin 9,8 13,8 36,1 48,1
Brandenburg 6,4 – – 30,1
Mecklenburg-Vorpommern – – – 19,7
Sachsen 6,0 9,0 11,5 29,2
Sachsen-Anhalt – – – 17,0
Thüringen – – – 18,6
Stellung
im Beruf
Arbeiterin, Arbeiter – – – 4,9
Angestellte, Angestellter 10,9 14,0 19,5 37,0
Beamtin, Beamter 12,9 18,4 22,5 37,8
Bildungsniveau
(ISCED1)
niedrig – – – –
mittel 4,9 6,6 7,6 20,1
hoch 17,2 20,6 29,4 51,7
Monatliches
Bruttoeinkommen
(Haupttätigkeit)
bis 1.499 Euro 3,9 4,4 – 14,6
1.500 bis 2.499 Euro 4,0 5,4 6,9 16,0
2.500 bis 3.499 Euro 6,9 7,1 10,5 23,4
3.500 bis 4.499 Euro 13,4 16,8 17,9 36,0
4.500 Euro und mehr 25,9 31,4 38,1 61,7
Geschlecht Männer 11,1 13,8 16,7 32,2Frauen 7,2 9,8 15,9 33,2
Alter
in Jahren
15 bis 29 7,9 8,8 16,3 29,3
30 bis 44 11,9 16,8 21,9 37,0
45 bis 54 8,6 11,2 14,2 32,7
55 bis 65 6,7 7,2 10,5 28,1
Gesamtfallzahl (ungewichtet) 17.672 8.484 8.231 17.733
1) International Standard Classification of Occupations (s.
https://metadaten.bibb.de/de/classificati
on/detail/39). Fallzahl zu klein.
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015, 2017, 2019 und 2021; Ergebnisse für abhängig
Beschäftigte (min. 10 Stunden pro Woche) im Alter von 15 bis 65 Jahren; gewichtete Daten.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung Daten des Linked Personnel Panel
(LPP) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vor, die
zeigen, dass die Anteile für das Arbeiten von zu Hause von 2013 bis 2019
langsam sowie ab 2020 sprunghaft ansteigen.
Tabelle 2 zeigt die Entwicklung der Anteile von Beschäftigten, die mindestens
gelegentlich von zu Hause arbeiten. Die Darstellung von absoluten Zahlen ist
mit dem LPP nicht möglich, da der Datensatz nur für Beschäftigte bei
Arbeitgebenden ab 50 Beschäftigten in der Privatwirtschaft repräsentativ ist. In der
mittleren Spalte ist die Stichprobe auf Beschäftigte beschränkt, die die
Befragung telefonisch beantwortet haben. In der rechten Spalte sind alle
Beschäftigten widergegeben. Durch den Wechsel von rein telefonischer Befragung zu
einer Mischung von telefonischer und online-Befragung kommt es zu einem
Bruch in der Zeitreihe besonders bei Themen, die eine gewisse Vertrautheit mit
Nutzung von online-Techniken voraussetzen. Die Unterscheidung wird hier
einmalig vorgenommen. Alle folgenden Auswertungen mit dem LPP stellen
nur die Werte für alle Beschäftigten dar.
Tabelle 2: Entwicklung der Homeofficenutzung von 2013 bis 2021, Angaben in
Prozent
Jahr nur telefonischBefragte alle Befragte
2013 17,7 17,7
2015 19,3 19,3
2017 22,0 22,0
2019 23,0 29,8
2021 40,6 49,4
Quelle: Linked Personnel Panel (LPP) Beschäftigtenbefragung 2013 bis 2019. Gewichtungen
basieren auf mind. 22.944 Beobachtungen.
Tabelle 3 stellt die Entwicklungen der Homeofficenutzung nach
Branchengruppen dar. Im LPP sind die Branchen zu fünf Gruppen aggregiert. Eine
feingliedrigere Darstellung ist nicht möglich. Zwischen den Branchen bestehen
Unterschiede hinsichtlich der Homeofficenutzung.
Tabelle 3: Homeofficenutzung nach Branchen, 2013 bis 2021, Angaben in
Prozent
Branche 2013 2015 2017 2019 2021
Verarbeitendes Gewerbe 22,5 22,7 22,0 24,2 41,0
Metall, Elektro, Fahrzeugbau 15,1 18,5 22,2 36,5 54,4
Handel, Verkehr, Nachrichten 14,4 11,9 21,1 23,2 34,7
Unternehmensnahe DL, Finanz-DL 17,2 20,2 30,8 32,6 40,8
Information, Kommunikation,
andere Dienstleistungen 23,0 18,5 24,9 25,2 52,8
Quelle: Linked Personnel Panel (LPP) Betriebs- und Beschäftigtenbefragungen 2012 bis 2021.
Gewichtungen basieren auf 22.302 Beobachtungen.
Auf regionaler Ebene lassen sich mit dem LPP nur Unterschiede zwischen
Nord-, Ost-, Süd- und Westdeutschland darstellen (Tabelle 4). Norddeutschland
umfasst dabei Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
Ostdeutschland umfasst die neuen Bundesländer, Süddeutschland Bayern und
Baden-Württemberg und Westdeutschland Rheinland-Pfalz, Hessen,
Nordrhein-Westfalen und das Saarland.
Tabelle 4: Homeofficenutzung nach Region, 2013 bis 2021, Angaben in
Prozent
Region 2013 2015 2017 2019 2021
Nord 17,2 13,9 14,8 34,6 39,0
Ost 8,4 8,5 13,7 15,3 26,3
Süd 18,8 22,8 27,4 38,0 60,0
West 21,9 22,5 28,7 31,1 49,5
Quelle: Linked Personnel Panel (LPP) Betriebs- und Beschäftigtenbefragungen 2013 bis 2021.
Gewichtungen basieren auf 22.302 Beobachtungen.
Tabelle 5 stellt die Zeitreihe der Homeofficenutzung für Führungskräfte und
Beschäftigte ohne Führungsverantwortung dar. Führungskräfte sind alle
Beschäftigten, die in der Befragung angeben, eine Vorgesetztenfunktion für andere
zu haben.
Tabelle 5: Homeoffice nach Führungsverantwortung, 2013 bis 2021, Angaben
in Prozent
Jahr Ohne Führungs-verantwortung
Mit
Führungsverantwortung
2013 12,6 30,5
2015 14,4 31,9
2017 16,3 35,0
2019 26,0 40,9
2021 47,4 55,9
Quelle: Linked Personnel Panel (LPP) Beschäftigtenbefragung 2013 bis 2019. Gewichtungen
basieren auf 30.048 Beobachtungen.
Nachfolgend zeigt Tabelle 6 die Ergebnisse nach Qualifikationsniveau.
Tabelle 6: Homeoffice-Nutzung nach Qualifikationsniveau, 2013 bis 2021,
Angaben in Prozent
Höchster Abschluss 2013 2015 2017 2019 2021
kein Ausbildungsabschluss 2,8 0,8 2,4 4,1 15,7
Lehre/beruflich-betriebliche Ausbildung 6,9 7,3 8,8 11,8 24,6
Fachschule, Meister- oder Technikerschule 22,3 20,6 24,4 26,3 57,4
Fachhochschule/Bachelor/Uni 47,1 50,7 49,7 63,4 85,6
Quelle: Linked Personnel Panel (LPP) Beschäftigtenbefragung 2013 bis 2021. Hochrechnungen
basieren auf 28.370 Personen.
Für die Auswertung nach Einkommen wurden die Beschäftigten für jedes Jahr
in der Befragung nach dem Bruttomonatsverdienst in vier Gruppen eingeteilt.
Die erste Gruppe besteht aus den Beschäftigten mit Bruttoverdiensten im
niedrigsten Viertel, die vierte Gruppe hat Bruttovierdienste im obersten Viertel aller
beobachteten Bruttoarbeitseinkommen (Tabelle 7).
Tabelle 7: Homeofficenutzung nach Bruttomonatsentgelt, 2013 bis 2021,
Angaben in Prozent
Einkommensquartil 2013 2015 2017 2019 2021
Niedrigste Einkommensgruppe 3,2 4,6 6,5 9,7 25,7
Zweitniedrigste Einkommensgruppe 6,7 7,6 10,2 15,1 33,1
Zweithöchste Einkommensgruppe 13,7 10,9 15,3 35,0 58,8
Höchste Einkommensgruppe 44,7 44,0 46,5 67,7 86,8
Quelle: Linked Personnel Panel (LPP) Beschäftigtenbefragung 2013 bis 2021. Gewichtungen
basieren auf 26.676 Beobachtungen.
Tabelle 8 gibt die Homeofficenutzung nach Alter wieder. Die Beschäftigten
wurden dazu in drei Altersgruppen eingeteilt. Beschäftigte unter 18 und über
67 Jahren wurden von der Betrachtung ausgeschlossen.
Tabelle 8: Homeofficenutzung nach Alter, 2013 bis 2021,
Angaben in Prozent
Altersgruppe 2013 2015 2017 2019 2021
18 bis 39 Jahre 12,9 18,0 18,8 29,1 51,2
40 bis 54 Jahre 21,2 19,7 24,9 35,7 53,7
55 bis 67 Jahre 16,3 20,1 21,1 23,0 41,8
Quelle: Linked Personnel Panel (LPP) Beschäftigtenbefragung 2013 bis 2021. Gewichtungen
basieren auf 30.065 Beobachtungen.
In Tabelle 9 wird die Homeofficenutzung nach Geschlecht dargestellt.
Darstellbar sind die Werte nach Männern und Frauen getrennt.
Tabelle 9: Homeofficenutzung nach Geschlecht, 2013 bis 2021,
Angaben in Prozent
Geschlecht 2013 2015 2017 2019 2021
Männlich 18.5 19.3 22.2 30.0 47.6
Weiblich 15.5 19.2 21.5 29.5 54.5
Quelle: Linked Personnel Panel (LPP) Beschäftigtenbefragung 2013 bis 2021. Gewichtungen
basieren auf 30.064 Beobachtungen.
c) Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit teilweise oder ausschließlich in Heimarbeit (bitte die aktuell
verfügbaren Zahlen sowie die Jahre 2016 bis 2022 einzeln ausweisen
und, sofern möglich, nach Branchen, Bundesländern und Stellung im
Betrieb, Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst, Geschlecht
und Alter differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Eine
Tätigkeit in Form der Heimarbeit (nach Heimarbeitsgesetz) wird in den
vorliegenden Datenbeständen nicht erhoben.
2. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das sogenannte
Homeoffice-Potential in Deutschland, wie viele Beschäftigte könnten ihre
Tätigkeit ganz oder teilweise im Homeoffice leisten (bitte für die
verschiedenen Branchen und Wirtschaftszweige einzeln ausweisen)?
Auf Basis der IAB-HOPP-Befragung (Hochfrequentes Online Personen Panel)
kann gezeigt werden, welcher Anteil der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten zum jeweiligen Zeitpunkt seine Tätigkeit grundsätzlich von zu Hause
hätte ausüben können. Dieses Homeoffice-Potenzial setzt sich zusammen aus
Fällen tatsächlicher Homeoffice-Nutzung, aber auch aus Fällen, in denen trotz
geeigneter Tätigkeit aus verschiedenen Gründen nicht von zu Hause
ausgearbeitet wurde. Die Tabelle 10 stellt die Entwicklung dieses Potenzials für die
verfügbaren Befragungszeitpunkte während der Pandemie dar. Eine
Differenzierung nach Branchen ist nicht möglich, da diese Informationen im
Datenprodukt nur für das Jahr 2019 vorliegen und nicht ohne Weiteres auf die
Folgejahre übertragen werden sollten.
Tabelle 10: Anteile der Beschäftigten mit Homeoffice-Potenzial
(in Prozent)
Jahr 2020 2021
Monat
A
ug
us
t
N
ov
em
be
r
D
ez
em
be
r
Ja
nu
ar
Fe
br
ua
r
A
pr
il
M
ai
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten 44,7 44,4 44,9 47,5 47,8 44,8 43,8
Quelle: Beschäftigtenbefragung „Hochfrequentes Online Personen Panel“ (IAB-HOPP).
Gewichtungen basieren 1.155 bis 2.774 Beobachtungen.
a) Wie viele Beschäftigte sind im Geltungszeitraum der Homeoffice-
Angebotspflicht der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ins
Homeoffice gewechselt (bitte für die einzelnen Monate der Pandemie
gesondert angeben und auch auf das Jahr 2020 vor Beginn des
Geltungszeitraums der genannten Verordnung eingehen sowie, sofern möglich,
nach Branchen, Bundesländern und Stellung im Betrieb,
Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst, Geschlecht und Alter
differenzieren)?
Eine Angabe der hier gewünschten absoluten Zahl an Beschäftigten, die
zwischen bestimmten Befragungszeitpunkten ins Homeoffice gewechselt sind, ist
aus zwei Gründen nicht möglich. Zum einen sind die Hochrechnungsfaktoren
nicht für solch eine spezifische Gruppe ausgelegt, was insbesondere bei der
Hochrechnung auf absolute Zahlen auf Grundlage der Gesamtbevölkerung zu
großen Ungenauigkeiten führt. Zum anderen würde eine solche ungenaue Zahl
nur ein unvollständiges Bild zeigen, da zu jedem Zeitpunkt immer auch
Beschäftigte vollständig ins Büro zurückkehren. Einen besseren Überblick
verschaffen daher relative Anteile von Beschäftigten, die zu einem Zeitpunkt
Homeoffice nutzten.
In Tabelle 11 werden für die im IAB-HOPP-Datenprodukt enthaltenen Monate
sowie zusätzlich für den Zeitpunkt kurz vor der Pandemie die Anteile der
Beschäftigten abgebildet, die zum jeweiligen Zeitpunkt – zumindest teilweise –
im Homeoffice gearbeitet haben. Die Informationen für den Zeitpunkt „vor der
Pandemie“ wurden dabei zu Beginn der Befragung retrospektiv erfragt. Die
Tabelle stellt die Entwicklung der Homeoffice-Nutzung auch für verschiedene
Gruppen dar. Eine Differenzierung nach Branche und Bundesland ist dabei
nicht möglich, da diese Informationen im Datenprodukt nur für das Jahr 2019
vorliegen und nicht ohne Weiteres auf die Folgejahre übertragen werden
sollten. Zudem liegt das individuelle Brutto-Monatseinkommen nicht vor, daher
wird hier alternativ das jeweils aktuelle Netto-Haushaltseinkommen
herangezogen.
Alle Angaben sind gewichtet und repräsentativ für alle
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland.
Tabelle 11: Anteile der Beschäftigten mit Homeoffice-Nutzung (in Prozent)
Jahr 2020 2021
Monat
vo
r
de
r
Pa
nd
em
ie
A
ug
us
t
N
ov
em
be
r
D
ez
em
be
r
Ja
nu
ar
Fe
br
ua
r
A
pr
il
M
ai
Alle Beschäftigten 15,4 24,6 27,2 29,7 32,5 36,4 32,6 34,6
H
öc
hs
te
r
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ru
fli
ch
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A
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bs
ch
lu
ss
Ohne Ausbildungsabschluss/
Anlernausbildung
4,1 7,9 13,4 14,1 22,8 18,3 18,4 12,7
Abgeschlossene Lehre 7,8 12,7 15,0 17,8 20,3 22,2 20,4 19,4
Meister/Techniker/Berufsakademie 14,2 21,3 25,5 31,4 27,3 44,1 31,3 36,0
FH/Universität 34,0 52,8 56,7 56,2 63,1 66,0 63,7 68,3
Andere Berufsausbildung 11,0 16,1 14,6 24,4 16,0 29,5 16,1 27,5
M
on
at
lic
he
s
N
et
to
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sh
al
ts
-
ei
nk
om
m
en
unter 1.500 Euro 6,0 7,5 14,5 8,6 20,7 20,8 10,0 22,5
1.500 bis unter 2.000 Euro 7,5 12,0 9,5 15,4 9,9 19,8 16,0 12,4
2.000 bis unter 3.000 Euro 8,2 16,6 22,3 21,4 22,3 27,6 27,2 28,3
3.000 bis unter 4.000 Euro 12,8 20,2 20,4 27,8 32,6 34,7 29,4 27,1
4.000 bis unter 5.000 Euro 20,7 34,4 33,6 37,9 39,4 41,4 39,0 45,2
5.000 Euro oder mehr 33,2 45,9 59,2 55,9 64,0 63,8 68,4 62,7
Fü
hr
un
gs
-
ve
ra
nt
-
w
or
tu
ng Vorgesetztenfunktion –
Nicht
erhoben
– – 36,9 41,3 – –
keine Vorgesetztenfunktion – – – – 31,4 35,3 – –
G
esc
hl
ec
ht Männlich 15,1 25,0 27,5 31,0 34,7 35,8 31,8 36,1
Weiblich 15,7 24,2 26,9 28,0 29,8 37,1 33,6 32,9
A
lte
r bis 39 Jahre 17,5 31,0 28,4 31,8 36,3 38,5 32,9 42,7
40 bis 54 Jahre 15,9 23,0 28,3 29,7 33,5 37,0 37,3 33,6
55 Jahre oder älter 10,8 15,9 23,5 26,0 25,0 32,1 25,5 21,8
Quelle: Beschäftigtenbefragung „Hochfrequentes Online Personen Panel“ (IAB-HOPP).
Gewichtete Anteilswerte der einzelnen Zellen basieren auf 36 bis 1.681 Beobachtungen.
b) Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weswegen
Beschäftigte trotz des objektiven Bestehens eines „Homeoffice-
Potentials“ an ihrem Arbeitsplatz bzw. der Geltung der Homeoffice-
Angebotspflicht nicht ins Homeoffice wechseln oder gewechselt sind
(bitte in der Antwort darauf eingehen, wenn es unterschiedliche
Gründe je nach Branchen, Bundesländern und Stellung im Betrieb,
Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst, Geschlecht und Alter
geben sollte)?
Die Antwort zu dieser Frage basiert auf der Bestimmung des Homeoffice-
Potenzials anhand der Daten aus IAB-HOPP. Diese gibt die subjektiven
Einschätzungen der Befragten wieder.
Die Prozentwerte in Tabelle 12 beziehen sich auf alle Beschäftigten, die zum
jeweiligen Zeitpunkt kein Homeoffice genutzt haben, aber nach eigener
Aussage eine hierfür grundsätzlich geeignete Tätigkeit ausüben. Es können dabei
mehrere Gründe bzw. Hindernisse gleichzeitig auftreten, weshalb die Summe
der Prozentwerte pro Zeile nicht 100 beträgt.
Tabelle 12: Anteile der Homeoffice-Hindernisse unter Beschäftigten ohne
Homeoffice-Nutzung, aber mit geeigneter Tätigkeit (in Prozent)
Monat
Technische
Voraussetzungen
nicht gegeben
Erlaubnis
nicht erteilt/
Anwesenheit
den Vorgesetzten
wichtig
Sonstige
berufliche
Gründe
(u. a. Karriere)
Private
Gründe/
Vorbehalte
20
20
August 23,2 43,0 15,3 39,5
November 30,0 40,5 19,7 43,4
Dezember 29,8 41,7 19,6 43,4
20
21
Januar 29,0 39,9 14,6 51,3
Februar 29,9 34,2 18,8 49,5
April 27,5 28,9 18,4 51,9
Mai 16,6 35,4 26,4 46,0
Quelle: Beschäftigtenbefragung „Hochfrequentes Online Personen Panel“ (IAB-HOPP).
Gewichtete Anteilswerte der einzelnen Zellen basieren auf 564 bis 1.694 Beobachtungen.
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einstellung
von Arbeitgebern und Führungskräften gegenüber der Arbeit im
Homeoffice?
Im Auftrag der Bundesregierung hat das IAB mehrfach eine für alle
privatwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland repräsentative Befragung „Betriebe in der
Covid-19-Krise“ durchgeführt.
Diesen Befragungsergebnissen zufolge, stehen die Arbeitgeber dem
Homeoffice insgesamt eher wohlwollend gegenüber. So bewerten laut IAB (2021) im
Herbst 2021 44 Prozent der Betriebe, die Homeoffice ermöglichen, das
Arbeiten von zu Hause während der Pandemie als ‚sehr‘ oder ‚eher positiv‘,
36 Prozent als ‚neutral‘ und lediglich 17 Prozent als ‚sehr‘ oder ‚eher negativ‘
(Rest ‚weiß nicht‘) (
https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_BeCovid_W1
9.xlsx).
Abbildung 1 zeigt, wie die Betriebe mit Homeofficeangebot in der Pandemie
die Auswirkungen des Homeoffice bewerten.
Abbildung 1: Betriebliche Bewertung des Homeoffice in der Pandemie
Quelle: Betriebsbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“, Welle 19 (2. November bis 16.
November 2021), N = 1.191 Betriebe, Abbildung adaptiert aus IAB (2021). © IAB
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und wie sich
die Verteilung der Sorgearbeit in den deutschen Haushalten mit dem
Anwuchs von Homeoffice seit 2020 verändert hat (bitte in der Antwort
darauf eingehen, wenn es unterschiedliche Entwicklungen je nach
Geschlecht, Branchen, Bundesländern und Stellung im Betrieb,
Bildungsniveau und monatlichem Bruttoverdienst geben sollte)?
a) Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Aufteilung der Sorgearbeit seit 2020 in jenen deutschen Haushalten
verändert, in denen diese vor 2020 gleichmäßig verteilt war (bitte in der
Antwort darauf eingehen, wenn es unterschiedliche Entwicklungen je
nach Geschlecht, Branchen, Bundesländern und Stellung im Betrieb,
Bildungsniveau und monatlichem Bruttoverdienst geben sollte)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und wie sich die
Lage der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland seit dem Aufwuchs
von Homeoffice seit 2020 verändert hat?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Betriebsrats- und Personalratsgremien selbst im Homeoffice arbeiten
bzw. ihre Arbeit ganz oder teilweise virtuell gestalten (bitte in der
Antwort darauf eingehen, wenn es unterschiedliche Entwicklungen je
nach Branchen oder Bundesländern geben sollte)?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu Ergebnisse einer Befragung von Betriebs-
und Personalräten durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut
der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Mai 2022 (Behrens/Brehmer, WSI-Report
Nr. 75, Mai 2022) vor. Deren Ergebnisse deuten darauf hin, dass die
Betriebsratsarbeit durch die jeweils in einem Betrieb geltenden Homeoffice-Regelungen
beeinflusst wird. So ist eine Korrelation zwischen den geltenden Homeoffice-
Regelungen und der Art der Durchführung von Betriebsratssitzungen zu
beobachten. Wird in einem Betrieb die Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice
nicht angeboten, tagen 71 Prozent der Betriebsräte in Präsenz. In Betrieben,
in denen hingegen über 75 Prozent der Belegschaft mobil arbeiten, tagen 6
Prozent der Betriebsräte in Präsenz (Behrens/Brehmer, WSI-Report Nr. 75, Mai
2022, S. 10). Auch inhaltlich lag 2020/2021 ein Arbeitsschwerpunkt der
Betriebsratsarbeit auf den Themen mobile Arbeit und Heimarbeit – 77,3 Prozent
der Betriebsräte haben sich in diesem Zeitraum mit den Themen mobile Arbeit
und Heimarbeit befasst (Behrens/Brehmer, WSI-Report Nr. 75, Mai 2022,
S. 6).
Der WSI-Report weist weiterhin die Präsenzsitzung der Betriebsräte während
der COVID-19-Pandemie mit 42,2 Prozent als die häufigste Form der
Betriebsratssitzungen aus; 32,8 Prozent der Betriebsräte führten Videokonferenzen
durch, hybride Formate wurden in 11,4 Prozent und Telefonkonferenzen in
13,6 Prozent der Betriebsräte gebraucht. In der Personalratsarbeit ergibt sich
ein ähnliches Bild: Reine Präsenzsitzungen wurden durch 37,7 Prozent,
Videokonferenzen in 33,8 Prozent, ein hybrides Format in 17,6 Prozent und
Telefonkonferenzen in 11 Prozent der befragten Personalräte genutzt (Behrens/
Brehmer, WSI-Report Nr. 75, Mai 2022, S. 9). Wie zuvor ausgeführt ist dabei
eine Korrelation zwischen den jeweils im Betrieb geltenden Homeoffice-
Regelungen und der Art der Durchführung von Betriebsratssitzungen zu
beobachten.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Betriebe mittlerweile mitbestimmte Regelungen unter Einbeziehung des
Betriebsrates zum Homeoffice haben (bitte in der Antwort darauf
eingehen, wenn es unterschiedliche Entwicklungen je nach Branchen
oder Bundesländern geben sollte)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Wie viele Quadratmeter Wohnraum stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung abhängig Beschäftigten durchschnittlich zur Verfügung (bitte
für die Jahre 2012 bis 2022 einzeln ausweisen und, sofern möglich, nach
Branchen, Bundesländern und auch nach Stellung im Betrieb,
Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst, Geschlecht und Alter
differenzieren)?
Informationen zur Wohnfläche privater Haushalte in Deutschland werden alle
vier Jahre im Rahmen des Zusatzprogrammes „Wohnen“ des Mikrozensus
erfasst. Die Tabellen geben daher den Stand der Erhebungsjahre 2014 und 2018
wieder. Informationen zur Stellung im Betrieb liegen nicht vor. Der monatliche
Bruttoverdienst wird im Zuge des Mikrozensus nicht erhoben. Stattdessen
wurden die Daten zur Wohnfläche mit dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen
gekreuzt. Dieses umfasst neben Einkommen aus abhängiger Beschäftigung
allerdings auch Einkommen anderer Art.
In der zugrundeliegenden Erhebung über die Jahre immer wieder methodische
Anpassungen gegeben hat. Als Konsequenz sind die Differenzen zwischen den
Erhebungsjahren 2014 und 2018 nicht als konkrete zeitliche Entwicklungen zu
interpretieren.
Die vorliegenden Daten finden sich in den beigefügten Tabellen in der
Anlage*.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4120 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage A zu Frage 5: Fläche je Person nach ausgewählten Merkmalen der
abhängig Beschäftigten Haupteinkommensperson (ohne Wohnheime) 2014,
Anlage B zu Frage 5: Fläche je Person nach ausgewählten Merkmalen der
abhängig Beschäftigten Haupteinkommensperson (ohne Wohnheime) 2018.
Die in den Anlagen dargestellten Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf
Haushalte, in denen die Haupteinkommensperson (HEP) abhängig beschäftigt
ist. Auf diese beziehen sich auch die ausgewiesenen soziodemographischen
Merkmale. Die Haupteinkommensperson des Haushalts ist die Person, die den
größten Teil zum Haushaltsnettoeinkommen beisteuert.
6. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die mittlere Größe des
Arbeitsplatzes bei abhängig Beschäftigten im Homeoffice (bitte für die
Jahre 2012 bis 2022 einzeln ausweisen und, sofern möglich, nach
Branchen, Bundesländern und auch nach Stellung im Betrieb,
Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst, Geschlecht und Alter
differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und
Verbreitung von sogenannten Co-Working-Spaces entwickelt?
Zu diesem Thema liegt der Bundesregierung ein Forschungsbericht vor:
Bonin, H., Eichhorst, W. & Krause-Pilatus, A. (2022). Bedeutung von
Coworking Spaces als Dritter Arbeitsort in Deutschland (Forschungsbericht Nr. 595).
Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zugriff am 27. April 2022
unter
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschu
ngsberichte/fb-595-expertise-bedeutung-von-coworking-spaces.html.
In dieser Kurzexpertise zur „Bedeutung von Coworking Spaces als Dritter
Arbeitsort in Deutschland“ hat das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit
GmbH (IZA) einen Überblick über die Bedeutung von Co-Working Spaces
(CWS) als Dritter Arbeitsort von abhängig Beschäftigten in Deutschland neben
Office und Homeoffice erstellt und eine Einordnung der CWS in aktuelle
Arbeitsmodelle vorgenommen.
Demnach haben sich Coworking Spaces bisher überwiegend in urbanen
Räumen etabliert, weil dort eine hinreichend große Nachfrage durch die bisherigen
primären Zielgruppen – freiberuflich Tätige und Selbstständige, insbesondere
im Umfeld von Start-ups im Bereich der Digital- und Kreativwirtschaft –
gegeben ist.
a) Welche Bedeutung haben „Co-Working-Spaces“ nach Einschätzung
der Bundesregierung für die jetzige und weitere Entwicklung der
Arbeitswelt im Allgemeinen und der mobilen Arbeitsformen im
Besonderen (bitte in der Antwort darauf eingehen, wenn die
Bundesregierung unterschiedliche Bedeutung je nach Branche, Bundesland,
Tätigkeit, Geschlecht und Alter sowie Stellung im Betrieb sehen
sollte)?
Die Bundesregierung teilt die Schussfolgerung der in Antwort zu Frage 7a
zitierten Expertise, dass CWS als sog. Dritter Arbeitsort sinnvoll sein können.
Weitere Nutzenaspekte ergeben sich im Kontext der ökologischen
Transformation, des demografischen Wandels sowie der Fachkräftegewinnung und -
bindung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes.
b) Inwiefern fördert die Bundesregierung gegenwärtig „Co-Working-
Spaces“, und plant die Bundesregierung zukünftige Förderung (bitte
darauf eingehen, nach welcher Programmatik gegenwärtige und
zukünftige Förderprogramme gestaltet sein sollen, auch in Bezug auf
ländlichen und urbanen Raum sowie profitorientierte und
gemeinnützige Unternehmungen)?
Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung wurden in den
vergangenen Jahren modellhaft Co-Working Spaces gefördert, so unter anderem
über den Förderaufruf „Mehrfunktionshäuser“. Der Wissenstransfer aus den
Modellprojekten startete im September 2022 und flankiert das entsprechende
Förderangebot der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes (GAK), Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung.
c) Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung der Arbeits- und
Gesundheitsschutz in „Co-Working-Spaces“ gesichert werden, und
wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Befolgung
einschlägiger Rechtsnormen wie denen aus dem Arbeitsschutzgesetz oder
der Arbeitsstättenverordnung in „Co-Working-Spaces“
verantwortlich?
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit in Co-
Workingspaces erfordert vor allem die Beachtung, Umsetzung und Einhaltung aller
einschlägigen Rechtsnormen durch Arbeitgeber und Beschäftigte.
Sofern Coworking-Spaces vom Arbeitgeber ihren Beschäftigten für die
Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich um
Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber trägt in diesem
Fall die Verantwortung dafür, dass die jeweiligen Coworking-Spaces den
Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügen. Wenn Coworking-Spaces
gleichzeitig von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber genutzt werden,
können sich für die beteiligten Arbeitgeber zusätzliche Anforderungen aus § 8 des
Arbeitsschutzgesetzes (Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber) ergeben.
8. Welche gesundheitlichen Beschwerden stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt mit der Arbeit an einem Büroarbeitsplatz im
Zusammenhang?
Für die Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/24215 verwiesen.
a) Welche gesundheitlichen Beschwerden stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Arbeit im Homeoffice im Zusammenhang?
Für die Antwort wird verwiesen auf eine Stellungnahme der BAuA im Rahmen
einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestags vom 3. Mai 2021:
Backhaus, N., Tisch, A. & Beermann, B. (2021). Telearbeit, Homeoffice und
Mobiles Arbeiten: Chancen, Herausforderungen und Gestaltungsaspekte aus
Sicht des Arbeitsschutzes (baua: Fokus). Dortmund/Berlin/Dresden:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
https://doi.org/10.21934/baua:fok
us20210505.
Sowie darüber hinaus auf weitere Veröffentlichungen der BAuA, die detaillierte
Auskunft über gesundheitliche Chancen und Risiken von Telearbeit,
Homeoffice bzw. mobilem oder ortsflexiblen Arbeiten geben:
Backhaus, N., Wöhrmann, A. M. & Tisch, A. (2019). BAuA-
Arbeitszeitbefragung: Telearbeit in Deutschland (baua: Bericht kompakt). Dortmund/Berlin/
Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
http://doi.org/1
0.21934/baua:berichtkompakt20191216.2.
Beermann, B., Amlinger-Chatterjee, M., Brenscheidt, F., Gerstenberg, S.,
Niehaus, M. & Wöhrmann, A. M. (2017). Orts- und zeitflexibles Arbeiten:
Gesundheitliche Chancen und Risiken (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
https://doi.org/10.21934/b
aua:bericht20170905.
Wöhrmann, A. M., Backhaus, N., Tisch, A. & Michel, A. (2020). BAuA-
Arbeitszeitbefragung: Pendeln, Telearbeit, Dienstreisen, wechselnde und
mobile Arbeitsorte (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
https://doi.org/10.21934/baua:bericht2020
0713.
Wichtige Hinweise zu Auswirkungen von Homeoffice auf psychische und
physische Gesundheit bzw. Wohlbefinden liefern auch einige Reviews:
Beckel, J. L. O. & Fisher, G. G. (2022). Telework and Worker Health and Well-
Being: A Review and Recommendations for Research and Practice.
International Journal of Environmental Research and Public Health, 19, 3879.
https://doi.
org/10.3390/ijerph19073879.
Charalampous, M., Grant, C. A., Tramontano, C. & Michailidis, E. (2019).
Systematically reviewing remote e-workers’ well-being at work: a
multidimensional approach. European Journal of Work and Organizational Psychology, 28,
51–73.
https://doi.org/10.1080/1359432X.2018.1541886.
Rees, S.-L. & Tendyck, H. C. (2020). Literatur-Review „Ressourcen und
Stressoren im Homeoffice“. In Techniker Krankenkasse (Hrsg.), Corona 2020:
Gesundheit, Belastungen, Möglichkeiten (S. 68–103). Hamburg: Techniker
Krankenkasse.
Tavares, A. I. (2017). Telework and health effects review. International Journal
of Healthcare, 3, 30–36.
https://doi.org/10.5430/ijh.v3n2p30.
b) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die sieben
häufigsten Arbeitsunfälle bei der Arbeit im Homeoffice (bitte für die Jahre
2012 bis 2022 einzeln ausweisen und, sofern möglich, nach Branchen,
Bundesländern und auch nach Stellung im Betrieb, Bildungsniveau,
monatlichem Bruttoverdienst, Geschlecht und Alter differenzieren und
angeben, wie viele Unfälle insgesamt im Homeoffice erfolgt sind)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der im
Homeoffice arbeitenden Beschäftigten mit Rückenschmerzen, und
besteht ein Unterschied zu den nicht im Homeoffice arbeitenden
Beschäftigten?
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 gaben die Befragten an, ob
Rückenoder Kreuzschmerzen in den letzten 12 Monaten während der Arbeit
beziehungsweise an Arbeitstagen häufig aufgetreten sind.
Demnach sind 39,5 Prozent der Beschäftigten, die zumindest zeitweise im
Homeoffice oder in Telearbeit Arbeit, von Rücken- oder Kreuzschmerzen
betroffen, von allen übrigen Beschäftigten, die diese Möglichkeiten nicht haben,
jedoch 51,4 Prozent. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Beschäftigte,
die zumindest zeitweise im Homeoffice arbeiten, sich in Bezug auf eine Reihe
soziodemografischer und tätigkeitsbezogener Aspekte von den übrigen
Beschäftigten unterscheiden (z. B. Mergener, 2020,
https://doi.org/10.1007/s1157
7-020-00669-0): Beschäftigte mit einer solchen Vereinbarung haben häufiger
ein hohes berufliches Anforderungsniveau, eine höhere Ausbildung, eine
höhere berufliche Stellung und üben deutlich häufiger geistige Tätigkeiten mit
Informations- und Kommunikationstechnologien aus. Diese sind bei ihrer
Arbeit (Büroarbeit) dabei deutlich seltener hohen physischen Belastungen
ausgesetzt.
Tabelle 13: Rücken- oder Kreuzschmerzen von Beschäftigten mit Anteilen von
Telearbeit/Homeoffice im Vergleich zu sonstigen Beschäftigten
Telearbeit/
Homeoffice
(Anteil in
Spalten-%)
Keine Telearbeit/
Homeoffice
(Anteil in
Spalten-%)
Gesamt
(n = 17.714)
(Anteil in
Spalten-%)
Rücken-/Kreuzschmerzen bei der
Arbeit/an Arbeitstagen während
der letzten 12 Monate
Ja 39,5 51,4 47,5
Nein 60,5 48,6 52,5
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021; Ergebnisse für abhängig Beschäftigte (min. 10 Stunden
pro Woche) im Alter von 15 bis 65 Jahren; gewichtete Daten.
d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der im
Homeoffice arbeitenden Beschäftigten mit Augenerkrankungen, und
besteht ein Unterschied zu den nicht im Homeoffice arbeitenden
Beschäftigten?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
e) Nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Arbeit im
Homeoffice die emotionale Erschöpfung der Beschäftigten zu
(entsprechend der Definition in: Kunze; Hampel; Zimmermann (2020):
Homeoffice in der Corona-Krise – eine nachhaltige Transformation
der Arbeitswelt?), und wie groß ist der Anteil der Beschäftigten, auf
die dies zutrifft (bitte für die Jahre 2012 bis 2022 einzeln ausweisen
und, sofern möglich, nach Branchen, Bundesländern und auch nach
Stellung im Betrieb, Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst,
Geschlecht und Alter differenzieren)?
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung gaben die Befragten an, ob emotionale
Erschöpfung in den letzten 12 Monaten während der Arbeit beziehungsweise an
Arbeitstagen häufig aufgetreten ist. Die Ergebnisse in Tabelle 14 zeigen, dass
für die Jahre 2017, 2019 und 2021 insgesamt leicht höhere Erschöpfungswerte
für Beschäftigte mit Vereinbarung zu Telearbeit im Vergleich zu Beschäftigten
ohne eine solche Vereinbarung bestehen – in 2015 zeigt sich dieser Unterschied
nicht. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung gaben die Befragten an, ob
emotionale Erschöpfung in den letzten 12 Monaten während der Arbeit beziehungsweise
an Arbeitstagen häufig aufgetreten ist.
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n.
f) Inwieweit fördert das Arbeiten im Homeoffice nach Kenntnis der
Bundesregierung die mentale Gesundheit (entsprechend der Definition
in: Neumann; Lindert; Seinsche; Zeike; Pfaff (2020): Homeoffice- und
Präsenzkultur im öffentlichen Dienst in Zeiten der COVID-19-
Pandemie) im Vergleich zum Arbeiten in Präsenz (bitte, sofern möglich, in
der Antwort darauf eingehen, wenn es nach Kenntnis der
Bundesregierung Unterschiede nach Branchen, Bundesländern, Stellung im
Betrieb, Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst, Geschlecht oder
Alter geben sollte)?
g) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
dauerhaft im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten, welche Einsamkeit
oder soziale Isolation als durch das Homeoffice entstandene Belastung
empfinden (bitte für die Jahre 2012 bis 2022 einzeln ausweisen und,
sofern möglich, nach Branchen, Bundesländern und auch nach
Stellung im Betrieb, Bildungsniveau, monatlichem Bruttoverdienst,
Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Fragen 8f und 8g werden gemeinsam beantwortet.
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Antworten vor.
h) Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede zwischen
im Homeoffice arbeitenden und nicht im Homeoffice arbeitenden
Beschäftigten bezüglich der Gesamtheit der Krankheitstage (bitte in der
Antwort darauf eingehen, wenn es Unterschiede je nach Branche,
Bundesland, Alter, Geschlecht, Stellung im Betrieb, monatlichem
Bruttoverdienst oder Bildungsniveau geben sollte)?
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 geben die Befragten an, an wie vielen
Tagen sie in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet haben, weil sie krank
waren. Dabei sollten die Befragten alle Tage angeben, auch die, für die sie keine
ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben. Für die Analysen wurden
Personen ausgeschlossen, die angaben, an allen Tagen in den letzten 12
Monaten krankheitsbedingt nicht gearbeitet zu haben.
Tabelle 15 stellt die Mittelwerte der Krankheitstage in den letzten 12 Monaten
vor dem Befragungszeitpunkt dar. Es zeigt sich, dass Beschäftigte mit einer
Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice im Schnitt etwas weniger
krankheitsbedingte Fehltage in den letzten 12 Monaten angeben als Beschäftigte
ohne eine solche Vereinbarung. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass
Beschäftigte mit einer Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice sich in Bezug
auf eine Reihe soziodemografischer und tätigkeitsbezogener Aspekte von
denen ohne Vereinbarung unterscheiden (z. B. Mergener, 2020,
https://doi.org/10.
1007/s11577-020-00669-0): Beschäftigte mit einer solchen Vereinbarung haben
häufiger ein hohes berufliches Anforderungsniveau, eine höhere Ausbildung,
eine höhere berufliche Stellung und üben deutlich häufiger geistige Tätigkeiten
mit Informations- und Kommunikationstechnologien aus. Diese sind bei ihrer
Arbeit (Büroarbeit) dabei deutlich seltener hohen physischen Belastungen
ausgesetzt.
Tabelle 15: Krankheitsbedingte Fehltage in den letzten 12 Monaten von
Beschäftigten mit Anteilen von Telearbeit/Homeoffice im Vergleich zu
sonstigen Beschäftigten
Anzahl krankheitsbedingte Fehltage in den letzten
12 Monaten (Mittelwert)
Telearbeit/
Homeoffice
Keine Telearbeit/
Homeoffice
Gesamt
(n = 17.733)
Gesamt 7,9 12,9 11,2
Wirtschaftsbereiche
Öffentlicher Dienst 9,7 13,4 12,2
Industrie 6,0 12,5 9,8
Handwerk 6,7 12,4 12,0
Dienstleistung 8,2 13,0 11,2
Anderer Bereich 7,7 10,5 9,6
Bundesland
Schleswig-Holstein 9,8 11,8 11,2
Hamburg 6,1 9,0 7,6
Niedersachsen 7,9 15,0 12,8
Bremen 15,7 10,7 12,2
Nordrhein-Westfalen 8,9 12,6 11,4
Hessen 8,1 13,8 11,5
Rheinland-Pfalz 9,6 14,6 13,1
Baden-Württemberg 5,6 12,2 9,7
Bayern 7,3 11,6 10,1
Saarland 9,3 10,4 10,1
Berlin 9,6 14,4 12,1
Brandenburg 11,8 14,4 13,6
Mecklenburg-
Vorpommern 7,4 14,5 13,2
Sachsen 7,4 11,1 10,0
Sachsen-Anhalt 9,2 14,0 13,2
Thüringen 11,6 17,4 16,4
Stellung im Beruf
Arbeiterin, Arbeiter 5,9 13,8 13,4
Angestellte,
Angestellter 8,0 12,9 11,0
Beamtin, Beamter 8,1 10,6 9,7
Bildungsniveau
(ISCED)1
niedrig – 21,6 20,8
mittel 9,8 13,2 12,5
hoch 7,0 10,9 8,9
Monatliches
Bruttoeinkommen
(Haupttätigkeit)
bis 1.499 Euro 8,1 12,6 11,9
1.500 bis 2.499 Euro 11,6 15,4 14,8
2.500 bis 3.499 Euro 10,0 13,3 12,6
3.500 bis 4.499 Euro 9,6 13,3 12,0
4.500 Euro und mehr 6,1 8,5 7,0
Geschlecht Männer 6,7 12,1 10,4Frauen 9,3 13,8 12,2
Alter in Jahren
15 bis 29 7,3 11,7 10,4
30 bis 44 7,3 11,8 10,1
45 bis 54 7,9 13,1 11,3
55 bis 65 9,4 14,6 13,1
1) International Standard Classification of Occupations (s.
https://metadaten.bibb.de/de/classificati
on/detail/39).
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021; Ergebnisse für abhängig Beschäftigte (min. 10 Stunden
pro Woche) im Alter von 15 bis 65 Jahren; gewichtete Daten. Fallzahl zu klein.
9. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung der Arbeits- und
Gesundheitsschutz im Homeoffice gesichert werden?
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit im
Homeoffice erfordert die Beachtung, Umsetzung und Einhaltung der einschlägigen
Rechtsvorschriften durch Arbeitgeber und Beschäftigte.
a) Gilt nach Auffassung der Bundesregierung im Homeoffice das
Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) findet auf den ausgelagerten häuslichen
Arbeitsplatz Anwendung, ist aber im Wege der praktischen Konkordanz mit
Blick auf die Achtung der Privatsphäre der Beschäftigten auszulegen.
b) Gilt nach Auffassung der Bundesregierung im Homeoffice die
Arbeitsstättenverordnung?
Der örtliche Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung erstreckt sich nur
dann auf Arbeitsplätze in der Wohnung von Beschäftigten, wenn zwischen
Arbeitgeber und Beschäftigten eine Vereinbarung zu Telearbeit gemäß § 2
Absatz 7 ArbStättV besteht. In diesen Fällen beschränkt sich die Anwendung
der ArbStättV gemäß § 1 Absatz 4 ArbStättV auf § 3 ArbStättV bei der
erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes sowie § 6
und Anhang Nummer 6 der ArbStättV.
c) Gilt nach Auffassung der Bundesregierung im Homeoffice das
Arbeitszeitgesetz uneingeschränkt?
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gelten unabhängig vom Arbeitsort,
also auch im Homeoffice. Das bedeutet etwa, dass die Vorgaben zur täglichen
Höchstarbeitszeit und zu Ruhezeiten auch bei mobiler Arbeit eingehalten
werden müssen.
d) Gilt nach Auffassung der Bundesregierung im Homeoffice die
Betriebssicherheitsverordnung?
Die Betriebssicherheitsverordnung gilt gemäß § 1 Absatz 1 unabhängig vom
Arbeitsort für die Verwendung von Arbeitsmitteln, also auch für die
Verwendung von Arbeitsmitteln im Homeoffice.
e) Hat der Arbeitgeber für Beschäftigte im Homeoffice die Pflicht, eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und wenn ja, welches
Verfahren hält die Bundesregierung dafür am geeignetsten?
Die Pflicht der Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung umfasst auch die
Ermittlung der notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten. Das
Arbeitsschutzgesetz enthält keine Festlegungen über die Art und Weise der
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und gibt hierfür auch keine
bestimmte zeitliche Frequenz vor.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitszeit im
Homeoffice?
a) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesetzlichen Pausenzeiten der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten
eingehalten, und gibt es Unterschiede zu anderen Beschäftigten (bitte
in der Antwort darauf eingehen, wenn es Unterschiede je nach
Branche, Bundesland, Alter, Geschlecht, Stellung im Betrieb,
monatlichem Bruttoverdienst oder Bildungsniveau geben sollte)?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 wurde erhoben, ob es häufig
vorkommt, dass Pausen ausfallen. Aufgrund der Vorgaben des Arbeitszeitrechts
wurde bei volljährigen Beschäftigten erhoben, ob es häufig vorkommt, dass an
Arbeitstagen mit mehr als 6 Stunden Arbeitspausen von über 15 Minuten
ausfallen. Volljährige Beschäftigte ohne Arbeitstage mit mehr als 6 Stunden
wurden bei der Auswertung ausgeschlossen. Bei minderjährigen Beschäftigten
wurde erhoben, ob es häufig vorkommt, dass an Arbeitstagen Arbeitspausen
von über 15 Minuten ausfallen. Die Anteile von Beschäftigten, die häufige
Pausenausfälle berichten, sind in Tabelle 16 dargestellt. Insgesamt zeigt sich,
dass sich die Beschäftigten mit Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice
und ohne eine solche Vereinbarung kaum unterscheiden.
Tabelle 16: Häufige Pausenausfälle von Beschäftigten mit Anteilen von
Telearbeit/Homeoffice im Vergleich zu sonstigen Beschäftigten
Häufiger Ausfall von Arbeitspausen
(Anteil in %)
Telearbeit/
Homeoffice
Keine Telearbeit/
Homeoffice
Gesamt
(n = 17.733)
Gesamt 30,2 31,2 30,9
Wirtschaftsbereiche
Öffentlicher Dienst 30,6 37,3 35,0
Industrie 30,7 21,5 25,3
Handwerk – 29,0 28,8
Dienstleistung 28,1 31,3 30,1
Anderer Bereich 35,3 33,8 34,3
Bundesland
Schleswig-Holstein 28,5 33,2 31,9
Hamburg 24,6 29,7 27,4
Niedersachsen 30,4 33,6 32,7
Bremen – – –
Nordrhein-Westfalen 32,9 32,4 32,6
Hessen 33,1 33,1 33,1
Rheinland-Pfalz 36,1 30,8 32,4
Baden-Württemberg 28,9 31,3 30,4
Bayern 29,0 28,3 28,6
Saarland – – –
Berlin 34,1 35,7 34,9
Brandenburg 28,0 34,5 32,6
Mecklenburg-
Vorpommern – 25,9 24,1
Sachsen 26,5 29,7 28,7
Sachsen-Anhalt – 24,1 24,2
Thüringen – 28,6 26,9
Stellung im Beruf
Arbeiterin, Arbeiter – 22,8 23,7
Angestellte, Angestellter 29,7 32,1 31,2
Beamtin, Beamter 33,7 47,6 42,4
Häufiger Ausfall von Arbeitspausen
(Anteil in %)
Telearbeit/
Homeoffice
Keine Telearbeit/
Homeoffice
Gesamt
(n = 17.733)
Bildungsniveau
(ISCED)1
niedrig – 28,5 27,9
mittel 26,1 28,2 27,8
hoch 32,3 38,2 35,2
Monatliches
Bruttoeinkommen
(Haupttätigkeit)
bis 1.499 Euro – 27,9 25,7
1.500 bis 2.499 Euro 21,2 27,1 26,1
2.500 bis 3.499 Euro 28,1 32,0 31,1
3.500 bis 4.499 Euro 28,6 30,6 29,9
4.500 Euro und mehr 35,9 42,3 38,4
Geschlecht Männer 31,8 29,1 29,9Frauen 28,4 33,9 32,0
Alter in Jahren
15 bis 29 26,9 34,8 32,5
30 bis 44 29,9 32,3 31,4
45 bis 54 32,9 29,8 30,8
55 bis 65 29,5 29,1 29,2
1) International Standard Classification of Occupations (s.
https://metadaten.bibb.de/de/classificati
on/detail/39).
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021; Ergebnisse für abhängig Beschäftigte (min. 10 Stunden
pro Woche) im Alter von 15 bis 65 Jahren; gewichtete Daten. Fallzahl zu klein.
b) Bei wie vielen der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten kommt
es nach Kenntnis der Bundesregierung zu verkürzten Ruhezeiten, und
gibt es Unterschiede zu anderen Beschäftigten (bitte in der Antwort
darauf eingehen, wenn es Unterschiede je nach Branche, Bundesland,
Alter, Geschlecht, Stellung im Betrieb, monatlichem Bruttoverdienst
oder Bildungsniveau geben sollte)?
Verkürzte Ruhezeiten werden als Unterschreitung der Mindestruhezeit von
11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen (§ 5 Arbeitszeitgesetz) definiert.
Die Verkürzung wird auch für Befragte berücksichtigt, denen eine Verkürzung
der Ruhezeit gesetzlich erlaubt ist (z. B. Personal im Krankenhaus oder in
Pflegeeinrichtungen, § 5 Absatz 2 ArbZG). Die Beschäftigten wurden in der
Arbeitszeitbefragung 2021 gefragt, ob und falls ja, wie häufig diese
Unterschreitung der elfstündigen Ruhezeit pro Monat auftritt. Es werden
Beschäftigte dargestellt, bei denen verkürzte Ruhezeiten mindestens einmal im Monat
auftreten. Die Anteile Beschäftigter mit mindestens einer verkürzten Ruhezeit
pro Monat sind in Tabelle 17 dargestellt. Es zeigt sich, dass verkürzte
Ruhezeiten insgesamt ähnlich häufig mit und ohne Vereinbarung zu Telearbeit oder
Homeoffice berichtet werden.
Tabelle 17: Verkürzte Ruhezeiten von Beschäftigten mit Anteilen von
Telearbeit/Homeoffice im Vergleich zu sonstigen Beschäftigten
Regelmäßig verkürzte Ruhezeiten mindestens einmal
im Monat (Anteil in %)
Telearbeit/
Homeoffice
Keine Telearbeit/
Homeoffice
Gesamt
(n = 17.733)
Gesamt 16,5 16,2 16,3
Wirtschaftsbereiche
Öffentlicher Dienst 17,3 21,4 20,0
Industrie 15,1 9,0 11,5
Handwerk – 13,3 14,1
Dienstleistung 15,1 15,4 15,2
Anderer Bereich 19,9 19,4 19,6
Bundesland
Schleswig-Holstein – 16,1 15,6
Hamburg 23,3 – 17,1
Niedersachsen 16,6 20,8 19,6
Bremen – – –
Nordrhein-Westfalen 17,4 16,1 16,5
Hessen 12,6 21,9 18,1
Rheinland-Pfalz 13,9 14,1 14,0
Baden-Württemberg 14,6 13,4 13,8
Bayern 15,9 13,5 14,3
Saarland – – –
Berlin 20,8 19,2 19,9
Brandenburg – 19,6 17,3
Mecklenburg-
Vorpommern – – 18,3
Sachsen 25,2 15,9 18,7
Sachsen-Anhalt – – 12,8
Thüringen – 15,7 16,1
Stellung im Beruf
Arbeiterin, Arbeiter – 10,8 12,0
Angestellte, Angestellter 15,5 16,7 16,3
Beamtin, Beamter 22,6 26,0 24,7
Bildungsniveau
(ISCED)1
niedrig – – –
mittel 12,6 13,7 13,5
hoch 18,5 20,7 19,5
Monatliches
Bruttoeinkommen
(Haupttätigkeit)
bis 1.499 Euro – 12,6 12,5
1.500 bis 2.499 Euro – 13,4 13,3
2.500 bis 3.499 Euro 11,9 16,3 15,3
3.500 bis 4.499 Euro 13,3 17,2 15,8
4.500 Euro und mehr 22,0 24,9 23,1
Geschlecht Männer 19,0 16,4 17,2Frauen 13,7 15,9 15,2
Alter in Jahren
15 bis 29 15,4 19,0 17,9
30 bis 44 16,6 17,5 17,2
45 bis 54 16,4 15,7 15,9
55 bis 65 17,0 13,1 14,2
1) International Standard Classification of Occupations (s.
https://metadaten.bibb.de/de/classificati
on/detail/39).
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021; Ergebnisse für abhängig Beschäftigte (min. 10 Stunden
pro Woche) im Alter von 15 bis 65 Jahren; gewichtete Daten. Fallzahl zu klein.
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die im Homeoffice länger als vertraglich vereinbart
arbeiten, und gibt es Unterschiede zu anderen Beschäftigten (bitte in der
Antwort darauf eingehen, wenn es Unterschiede je nach Branche,
Bundesland, Alter, Geschlecht, Stellung im Betrieb, monatlichem
Bruttoverdienst oder Bildungsniveau geben sollte)?
Überstunden berechnen sich in der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 über die
Differenz aus den Antworten auf die Frage nach der tatsächlichen
Wochenarbeitszeit und der Frage nach der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit.
Verglichen wird der Anteil der Beschäftigten mit mehr als zwei Überstunden
pro Woche jeweils mit bzw. ohne Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice.
Es wird somit angegeben, wie hoch der Anteil bei den Beschäftigten ist, die
mehr als zwei Überstunden pro Woche leisten.
Die Ergebnisse zu Überstunden nach Beschäftigten mit und ohne Vereinbarung
zu Telearbeit oder Homeoffice sind in Tabelle 18 dargestellt. Es wird deutlich,
dass Beschäftigte mit einer Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice
insgesamt häufiger mindestens zwei Überstunden pro Woche berichten als
Beschäftigte ohne eine Vereinbarung. Dieser Zusammenhang ist über alle Gruppen
sichtbar. Eine Ausnahme stellen Beschäftigte mit hohen Einkommensgruppen
bzw. Beamtinnen und Beamte dar, bei denen sich kaum Unterschiede
hinsichtlich der Vereinbarung zu Telearbeit und Homeoffice zeigen. Hierbei muss
berücksichtigt werden, dass Beschäftigte mit einer Vereinbarung zu Telearbeit
und Homeoffice sich in Bezug auf eine Reihe soziodemografischer und
tätigkeitsbezogener Aspekte von denen ohne Vereinbarung unterscheiden (z. B.
Mergener, 2020,
https://doi.org/10.1007/s11577-020-00669-0): Beschäftigte
mit Vereinbarung haben häufiger ein hohes berufliches Anforderungsniveau,
eine höhere Ausbildung, eine höhere berufliche Stellung und üben deutlich
häufiger geistige Tätigkeiten mit Informations- und
Kommunikationstechnologien aus. Diese Personengruppen weisen – unabhängig von der Telearbeit oder
Homeoffice – tendenziell auch häufiger längere Arbeitszeiten und Überstunden
bzw. Mehrarbeit auf.
Tabelle 18: Überstunden von Beschäftigten mit Anteilen von Telearbeit/
Homeoffice im Vergleich zu sonstigen Beschäftigten
Mehr als 2 Überstunden pro Woche
(Anteil in %)
Telearbeit/
Homeoffice t
Keine Telearbeit/
Homeoffice
Gesamt
(n = 17.301)
Gesamt 49,4 41,6 44,2
Wirtschaftsbereiche
Öffentlicher Dienst 46,4 43,2 44,3
Industrie 55,7 44,3 49,0
Handwerk – 37,3 37,7
Dienstleistung 47,3 40,1 42,8
Anderer Bereich 47,8 42,7 44,4
Bundesland
Schleswig-Holstein 47,5 42,7 44,0
Hamburg 53,0 33,9 42,5
Niedersachsen 45,4 39,3 41,1
Bremen – – 47,8
Nordrhein-Westfalen 50,4 41,2 44,2
Hessen 51,2 45,0 47,5
Rheinland-Pfalz 46,7 42,1 43,5
Baden-Württemberg 52,8 43,0 46,7
Bayern 51,8 40,5 44,4
Saarland – – 37,9
Berlin 44,4 42,7 43,5
Brandenburg 44,1 46,6 45,8
Mecklenburg-
Vorpommern – 41,6 38,8
Sachsen 46,5 37,5 40,1
Sachsen-Anhalt – 39,8 42,1
Thüringen 44,4 41,5 42,1
Stellung im Beruf
Arbeiterin, Arbeiter – 37,4 37,7
Angestellte, Angestellter 49,6 41,2 44,3
Beamtin, Beamter 50,0 58,6 55,3
Bildungsniveau
(ISCED)1
niedrig – 36,1 36,4
mittel 43,5 38,3 39,4
hoch 52,5 49,6 51,1
Monatliches
Bruttoeinkommen
(Haupttätigkeit)
bis 1.499 Euro – 27,9 27,1
1.500 bis 2.499 Euro 38,0 37,4 37,5
2.500 bis 3.499 Euro 42,1 40,6 40,9
3.500 bis 4.499 Euro 45,6 46,0 45,9
4.500 Euro und mehr 60,1 63,5 61,4
Geschlecht Männer 53,3 42,2 45,8Frauen 45,2 40,9 42,3
Alter in Jahren
15 bis 29 43,7 39,0 40,4
30 bis 44 48,0 42,9 44,8
45 bis 54 53,9 44,3 47,4
55 bis 65 50,6 38,5 41,9
1) International Standard Classification of Occupations (s.
https://metadaten.bibb.de/de/classificati
on/detail/39).
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021; Ergebnisse für abhängig Beschäftigte (min. 10 Stunden
pro Woche) im Alter von 15 bis 65 Jahren; gewichtete Daten. Fallzahl zu klein.
d) Wie viele der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten machen nach
Kenntnis der Bundesregierung Überstunden, inwiefern werden diese
vom Arbeitgeber erfasst und anerkannt, und gibt es Unterschiede zu
anderen Beschäftigten (bitte in der Antwort darauf eingehen, wenn es
Unterschiede je nach Branche, Bundesland, Alter, Geschlecht,
Stellung im Betrieb, monatlichem Bruttoverdienst oder Bildungsniveau
geben sollte)?
Die Antwort zu den Fragen 10c und 10d werden gemeinsam vorgenommen, da
die zugrunde liegende IAB-HOPP-Befragung (Hochfrequentes Online
Personen Panel) nur eine Ausweisung von Überstunden ermöglicht.
Tabelle 19 zeigt für den in IAB-HOPP aktuellsten verfügbaren Monat Mai
2021 und für verschiedene Personengruppen die jeweiligen Anteile der
Beschäftigten mit Überstunden nach Homeoffice-Status (Nutzung ja/nein).
Hierbei sollte beachtet werden, dass hier sowohl Teilzeit- als auch
Vollzeitbeschäftigte eingehen und deren Anteile an den verschiedenen Personengruppen
unterschiedlich sein können. Außerdem wird nach Netto-Haushaltseinkommen
gruppiert, das aktuelle individuelle Brutto-Monatseinkommen ist in den Daten nicht
verfügbar.
Tabelle 19: Anteile der Beschäftigten mit Überstunden, nach Homeoffice-
Status (in Prozent)
Homeoffice-Nutzung Nein Ja
an allen Beschäftigten 44,3 52,7
H
öc
hs
te
r
be
ru
fli
ch
er
A
us
bi
ld
un
gs
-
ab
sc
hl
us
s
Ohne Ausbildungsabschluss/Anlernausbildung 35,5 Fallzahlzu gering
Abgeschlossene Lehre 44,7 63,4
Meister/Techniker/Berufsakademie 49,2 40,9
FH/Universität 47,2 49,0
Andere Berufsausbildung 46,5 Fallzahlzu gering
M
on
at
lic
he
s
N
et
to
-H
au
sh
al
ts
-
ei
nk
om
m
en
unter 1.500 Euro 56,3 Fallzahlzu gering
1.500 bis unter 2.000 Euro 22,6 Fallzahlzu gering
2.000 bis unter 3.000 Euro 41,1 42,2
3.000 bis unter 4.000 Euro 44,6 56,7
4.000 bis unter 5.000 Euro 56,2 52,1
5.000 Euro oder mehr 50,5 51,3
Geschlecht Männlich 48,1 50,2Weiblich 40,2 55,7
A
lte
r bis 39 Jahre 43,3 54,2
40 bis 54 Jahre 48,0 57,0
55 Jahre oder älter 40,8 37,7
Quelle: Beschäftigtenbefragung „Hochfrequentes Online Personen Panel“ (IAB-HOPP), Welle 12
(Mai 2021). Gewichtete Anteilswerte der einzelnen Zellen basieren auf 24 bis 589 Beobachtungen.
e) Wie wird die Arbeitszeit der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten
nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst (bitte in der Antwort
darauf eingehen, wenn es Unterschiede je nach Branche, Bundesland,
Alter, Geschlecht, Stellung im Betrieb, monatlichem Bruttoverdienst
oder Bildungsniveau geben sollte)?
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 geben die Befragten, die von zuhause
arbeiten, an, ob sie ihre Arbeitszeit zuhause selbst erfassen, ob die Arbeitszeit
betrieblich erfasst wird oder ob die Arbeitszeit gar nicht erfasst wird. Um
kleine Fallzahlen auszugleichen wird der Anteil an Beschäftigten dargestellt,
der angibt, dass die Arbeitszeiten bei der Arbeit von zuhause erfasst wird
(betrieblich erfasst oder selbst dokumentiert).
In Tabelle 20 sind die Anteile für Beschäftigte dargestellt, die von zuhause
arbeiten. Es zeigt sich, dass insgesamt etwas weniger als zwei Drittel (65,5
Prozent) ihre Arbeitszeiten zuhause erfassen. Innerhalb der Wirtschaftsbereiche
und nach beruflicher Stellung zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den
Beschäftigtengruppen.
Tabelle 20: Überstunden von Beschäftigten mit Anteilen von Telearbeit/
Homeoffice
Anteil Beschäftigter
mit Arbeitszeiterfassung
bei der Arbeit von zuhause
(nur für Beschäftigte,
die von zuhause arbeiten,
Anteil in %, n = 11.494)
Gesamt 64,5
Wirtschaftsbereiche
Öffentlicher Dienst 63,1
Industrie 71,3
Handwerk 59,9
Dienstleistung 62,9
Anderer Bereich 60,9
Bundesland
Schleswig-Holstein 68,6
Hamburg 66,7
Niedersachsen 68,1
Bremen 70,4
Nordrhein-Westfalen 62,1
Hessen 64,8
Rheinland-Pfalz 61,0
Baden-Württemberg 67,0
Bayern 63,7
Saarland 62,5
Berlin 65,2
Brandenburg 61,7
Mecklenburg-Vorpommern 62,1
Sachsen 65,8
Sachsen-Anhalt 59,9
Thüringen 62,1
Stellung im Beruf
Arbeiterin, Arbeiter 57,0
Angestellte, Angestellter 67,1
Beamtin, Beamter 43,8
Bildungsniveau
(ISCED)1
niedrig –
mittel 65,7
hoch 63,8
Anteil Beschäftigter
mit Arbeitszeiterfassung
bei der Arbeit von zuhause
(nur für Beschäftigte,
die von zuhause arbeiten,
Anteil in %, n = 11.494)
Monatliches
Bruttoeinkommen
(Haupttätigkeit)
bis 1.499 Euro 62,5
1.500 bis 2.499 Euro 61,7
2.500 bis 3.499 Euro 66,9
3.500 bis 4.499 Euro 71,0
4.500 Euro und mehr 61,8
Geschlecht Männer 64,0Frauen 64,9
Alter in Jahren
15 bis 29 65,0
30 bis 44 65,9
45 bis 54 65,8
55 bis 65 59,9
1) International Standard Classification of Occupations (s.
https://metadaten.bibb.de/de/classificati
on/detail/39).
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021; Ergebnisse für abhängig Beschäftigte (min. 10 Stunden
pro Woche) im Alter von 15 bis 65 Jahren; gewichtete Daten. Fallzahl zu klein.
11. Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Produktivität der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten im Vergleich zu
den nicht im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten (bitte in der Antwort
darauf eingehen, wenn es Unterschiede je nach Branche, Bundesland,
Alter, Geschlecht, Stellung im Betrieb, monatlichem Bruttoverdienst
oder Bildungsniveau geben sollte)?
In der Corona-Zusatzerhebung des Linked Personnel Panel (LPP) aus dem Jahr
2020 wurden Beschäftigte gefragt, wie effizient sie ihre Arbeit im Vergleich zu
vor der Pandemie verrichten. Basierend auf diesem subjektiven Maß konnte für
das erste Pandemie-Jahr gezeigt werden, dass diejenigen, die – teilweise oder
vollständig – von zu Hause arbeiteten, sich durchwegs deutlich effizienter
einschätzten als diejenigen, die zum jeweiligen Befragungszeitpunkt (zwischen
April und Oktober 2020) vollständig im Betrieb tätig waren (Frodermann et al.
2021). Dieser auf subjektiven Einschätzungen während der Pandemie
gewonnene Befund wurde auch in anderen Studien und basierend auf anderen
Datensätzen bestätigt (siehe z. B. Barrero et al. 2021).
All diese für einen positiven Einfluss von Homeoffice auf Produktivität
sprechenden Befunde stellen allerdings Mittelwerte dar oder wurden auf einer
spezifischen Berufsgruppe basierend ermittelt, somit müssen diese nicht
zwangsläufig für jede Tätigkeit, alle Beschäftigten oder jeden Betrieb zutreffen. So
zeigt bspw. eine aktuelle Studie (Künn et al. 2022) eine geringere kognitive
Leistungsfähigkeit von Elite-Schachspielern, wenn diese mobil (online) anstatt
vor Ort antreten. Dies könnte darauf hindeuten, dass kognitiv anspruchsvolle,
kreative Tätigkeiten weniger fürs Homeoffice geeignet sind als repetitive
Routinetätigkeiten. Während Betriebe eher Produktivitätsgewinne als -verluste
durch Homeoffice sehen, deuten Umfragen darauf hin, dass gerade in der
Anlernphase eines neuen Beschäftigungsverhältnisses umfangreiches Homeoffice
nachteilig sein kann (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 2c oben).
Bezüglich der Produktivitätseffekte des mobilen Arbeitens nach Tätigkeiten und
Personengruppen besteht jedoch noch erheblicher Forschungsbedarf.
12. Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Arbeitszufriedenheit der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten im
Vergleich zu den nicht im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten (bitte in
der Antwort darauf eingehen, wenn es Unterschiede je nach Branche,
Bundesland, Alter, Geschlecht, Stellung im Betrieb, monatlichem
Bruttoverdienst oder Bildungsniveau geben sollte)?
b) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Einfluss des
Einkommens auf die Arbeitszufriedenheit der im Homeoffice
arbeitenden Beschäftigten?
Die Fragen 12 und 12b werden gemeinsam beantwortet.
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 geben die Befragten an, ob sie mit der
Arbeit insgesamt sehr zufrieden, zufrieden, weniger zufrieden oder nicht
zufrieden sind. In den Auswertungen wird der Anteil Beschäftigter dargestellt, der
angibt, sehr zufrieden oder zufrieden mit der Arbeit zu sein.
Insgesamt zeigt sich ein hohes Ausmaß an Arbeitszufriedenheit (Tabelle 21).
Dabei sind Beschäftigte mit einer Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice
geringfügig häufiger zufrieden oder sehr zufrieden im Vergleich zu
Beschäftigten ohne eine solche Vereinbarung.
Tabelle 21: Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten mit Anteilen von Telearbeit/
Homeoffice im Vergleich zu sonstigen Beschäftigten
Sehr zufrieden oder zufrieden mit der Arbeit
insgesamt (Anteil in %)
Telearbeit/
Homeoffice
Keine Telearbeit/
Homeoffice
Gesamt
(n = 17.725)
Gesamt 93,7 91,9 92,5
Wirtschaftsbereiche
Öffentlicher Dienst 94,0 92,4 93,0
Industrie 94,5 91,0 92,4
Handwerk 96,2 94,7 94,8
Dienstleistung 92,5 90,5 91,2
Anderer Bereich 93,0 94,0 93,6
Bundesland
Schleswig-Holstein 95,1 96,1 95,8
Hamburg 93,2 92,2 92,6
Niedersachsen 92,3 91,4 91,7
Bremen 96,3 91,1 92,6
Nordrhein-Westfalen 93,3 91,5 92,0
Hessen 93,3 92,1 92,6
Rheinland-Pfalz 95,3 90,5 92,0
Baden-Württemberg 95,2 93,2 94,0
Bayern 93,2 91,7 92,2
Saarland . 95,1 94,0
Berlin 88,4 89,6 89,0
Brandenburg 95,6 91,8 93,0
Mecklenburg-
Vorpommern 93,2 96,3 95,7
Sachsen 98,3 92,8 94,4
Sachsen-Anhalt 93,5 91,5 91,9
Thüringen 95,7 93,5 94,0
Stellung im Beruf
Arbeiterin, Arbeiter 95,0 91,5 91,7
Angestellte, Angestellter 93,7 92,0 92,6
Beamtin, Beamter 93,7 92,5 93,0
Sehr zufrieden oder zufrieden mit der Arbeit
insgesamt (Anteil in %)
Telearbeit/
Homeoffice
Keine Telearbeit/
Homeoffice
Gesamt
(n = 17.725)
Bildungsniveau
(ISCED)1
niedrig . 88,5 89,2
mittel 92,6 92,1 92,2
hoch 94,2 92,6 93,4
Monatliches
Bruttoeinkommen
(Haupttätigkeit)
bis 1.499 Euro 90,9 93,4 93,0
1.500 bis 2.499 Euro 91,5 89,1 89,5
2.500 bis 3.499 Euro 93,5 91,0 91,6
3.500 bis 4.499 Euro 91,3 93,2 92,5
4.500 Euro und mehr 95,0 93,8 94,5
Geschlecht Männer 94,7 91,8 92,7Frauen 92,6 92,1 92,3
Alter in Jahren
15 bis 29 91,0 90,9 90,9
30 bis 44 92,8 91,1 91,8
45 bis 54 94,5 92,8 93,4
55 bis 65 96,4 92,7 93,8
1) International Standard Classification of Occupations (s.
https://metadaten.bibb.de/de/classificati
on/detail/39).
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021; Ergebnisse für abhängig Beschäftigte (min. 10 Stunden
pro Woche) im Alter von 15 bis 65 Jahren; gewichtete Daten. Fallzahl zu klein.
Darüber hinaus liegen Erkenntnisse aus dem LPP vor, die kausale
Schlussfolgerungen zulassen:
Grunau, Steffes und Wolter (2021) unterteilen die Beschäftigten in vier
Gruppen:
(1) Beschäftigte, die während ihrer regulären Arbeitszeit von zu Hause
arbeiten,
(2) Beschäftigte, die ausschließlich außerhalb ihrer Arbeitszeit von zu Hause
arbeiten,
(3) Beschäftigte, die nicht zu Hause arbeiten und auch keinen Wunsch nach
Homeoffice haben und
(4) die trotz Homeoffice-Wunsch nicht von zu Hause arbeiten. Mit diesen
Gruppen werden Regressionen zur Arbeitszufriedenheit mit fixen
Betriebseffekten und Kontrolle für weiteren Personenmerkmale gerechnet.
Es zeigt sich, dass im Vergleich zu Beschäftigten, die in ihrer Arbeitszeit
Homeoffice nutzen, die Gruppen (2) bis (4) eine geringere Arbeitszufriedenheit
haben. Die Arbeitszufriedenheit ist in der Gruppe, die trotz Homeofficewunsch
nicht von zu Hause arbeiten kann, am geringsten. Für die Gruppe, die nicht von
zu Hause arbeitet und dies auch nicht will, besteht nur ein kleiner Unterschied
zur Referenzgruppe. Die Auswertungen zeigen weiter, dass es auf das Umfeld
der Beschäftigten ankommt. Arbeiten Beschäftigte in einem Betrieb, dessen
Berufssegmente sich nicht für Homeoffice eignen, dann gibt es keine
statistischen Unterschiede in der Arbeitszufriedenheit zwischen den Gruppen.
Arbeiten Beschäftigte hingegen in einem Betrieb, dessen Berufssegmente gut für
Homeoffice geeignet sind, dann sind Beschäftigte, die kein Homeoffice machen
und auch keinen Homeofficewunsch haben, sogar zufriedener mit ihrer Arbeit
als Beschäftigte, die in der Arbeitszeit von zu Hause arbeiten. Beschäftigte der
Gruppen (2) und (4) sind hingegen weniger zufrieden mit ihrer Arbeit als die
Referenzgruppe (1).
Die Rolle des Einkommens auf die Arbeitszufriedenheit der im Homeoffice
arbeitenden Beschäftigten lässt sich nur bedingt messen. Es gibt Studien, die
zeigen, dass Beschäftigte bereit sind auf Teile ihres Einkommens zu verzichten,
wenn sie im Gegenzug von zu Hause arbeiten dürfen (Barrero et al. 2022 und
Lewandowski et al. 2022). Zudem ergibt sich einerseits aus den vorliegenden
Daten, dass Beschäftigte mit höheren Einkommen eher von zu Hause arbeiten
können, andererseits, dass die Arbeitszufriedenheit immer dann hoch ist, wenn
Beschäftigte an dem Ort arbeiten können, an dem sie gern arbeiten wollen. Der
Einfluss von Einkommen auf die Arbeitszufriedenheit der im Homeoffice
arbeitenden Beschäftigten lässt sich daher nicht hinreichend trennscharf bzw.
nicht unabhängig von anderen Einflussfaktoren ermitteln.
a) Inwieweit spielen die Lage (städtischer Raum bzw. ländlicher Raum)
und die Gegend (charakterisiert nach durchschnittlicher Höhe der
Miete) des Wohnorts und somit des Homeoffices nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Rolle für die Arbeitszufriedenheit der
Beschäftigten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
13. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Arbeit im Homeoffice?
a) Inwiefern verändern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wohnkosten der im Homeoffice Beschäftigten?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über tatsächliche oder
potentielle Kostenersparnisse von Arbeitgebern durch die
Entsendung von Beschäftigten ins Homeoffice?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung zusätzliche Kosten
durch die Arbeit im Homeoffice tragen?
Kosten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung und Betrieb von
Arbeitsplätzen entstehen, hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen. Arbeitgeber und
Beschäftigte können unter Beachtung von § 5 Absatz 4 der
Betriebssicherheitsverordnung vereinbaren, dass Arbeitsmittel für die Einrichtung des
Arbeitsplatzes im Homeoffice durch die Beschäftigten bereitgestellt werden. In diesem
Zusammenhang sind auch Vereinbarungen zur Übernahme bzw. Beteiligung
des Arbeitgebers an den Betriebskosten für den Arbeitsplatz im Homeoffice zu
treffen.
14. Welches sind die letzten Ergebnisse der vom Bundesministerium für
Arbeit- und Soziales seit Februar 2021 durchgeführten repräsentativen
Querschnittserhebung zur Arbeitssituation und zum
Belastungsempfinden der abhängig Beschäftigten in Deutschland vor dem Hintergrund der
Corona-Pandemie (bitte besonders auf die Situation der Arbeit im
Homeoffice und die letzte Befragung aus dem Mai 2022 eingehen)?
Die Ergebnisse der im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
von Februar 2021 bis Mai 2022 durchgeführten repräsentativen
Querschnittserhebungen zur Arbeitssituation und zum pandemiebedingten
Belastungsempfinden der abhängig Beschäftigten in Deutschland sind auf der Website des
BMAS abrufbar:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsb
erichte/fb-570-10-arbeitssituation-belastungsempfinden-corona-pandemie-jahr-
2021.html.
In Bezug auf die Nutzung von Homeoffice zeigen die Ergebnisse der Erhebung
insgesamt einen leicht rückläufigen Trend auf. Dennoch lag die generelle
Nutzung von Homeoffice im Befragungszeitraum durchgehend auf einem etwa
doppelt so hohen Niveau im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie.
Bei der bislang letzten, im Mai 2022 im Auftrag des BMAS durchgeführten
Querschnittserhebung abhängig Beschäftigter haben 37 Prozent der Befragten
angegeben, zumindest zeitweise im Homeoffice zu arbeiten. 15 Prozent der
Befragten gaben an, mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu
verbringen. Im Mittel verbrachten die Befragten im Mai 2022 rund 22 Stunden
pro Woche im Homeoffice, wobei Arbeitgeber durchschnittlich bis zu 27
Stunden Homeoffice pro Woche erlaubten (Selbstauskünfte).
Zwei Drittel der Beschäftigten, die im Mai 2022 Homeoffice nutzten, haben
erst im Zuge der Corona-Pandemie damit begonnen (65 Prozent).
Im Hinblick auf die technische Ausstattung im Homeoffice waren nahezu alle
der Befragten von ihrem Arbeitgeber mit technischen Geräten wie Laptop,
Bildschirm und Zubehör ausgestattet worden (92 Prozent). 81 Prozent der
Befragten verfügten über Möglichkeiten zur zeitflexiblen täglichen
Arbeitseinteilung. Ein Smartphone oder Handy erhielten 54 Prozent der Befragten von
ihrem Arbeitgeber; 18 Prozent der Befragten wurden Büromöbel zur Verfügung
gestellt. Angebote zur Gesundheitsförderung bekamen 41 Prozent der
Befragten.
72 Prozent der Befragten nutzten im Mai 2022 in ihrem Arbeitsalltag häufig
oder sehr häufig digitale Arbeitsmittel wie E-Mails, Videokonferenzen oder
cloudbasierte Plattformen. Von diesen Befragten gaben 67 Prozent an, heute
mehr digitale Arbeitsmittel zu verwenden als vor der Corona-Pandemie.
38 Prozent der Nutzenden gaben an, durch digitale Arbeitsmittel entspannter
und leichter arbeiten zu können. 37 Prozent gaben hingegen an, dass digitale
Arbeitsmittel zu einem dichteren und intensiveren Arbeiten geführt hätten –
dies wird von jedem Zweiten dieser Gruppe als belastend empfunden (53
Prozent).
Bezüglich der Arbeitssituation im Homeoffice gaben im Mai 2022 49 Prozent
der Befragten an, dass sich der soziale Austausch in ihrem Unternehmen im
Vergleich zu vor der Pandemie verringert habe, 44 Prozent der Befragten sehen
hingegen keinen Unterschied. 91 Prozent der Befragten gaben an, im
Homeoffice ungestörter bzw. genauso ungestört arbeiten zu können.
Das allgemeine Belastungsempfinden der Beschäftigten hat sich bei der im Mai
2022 durchgeführten Befragung gegenüber früheren Befragungen verbessert.
Nun gaben 26 Prozent der Beschäftigten an, ständig oder häufig gedacht zu
haben, dass alles sehr anstrengend sei, was bei der Befragung im April 2022 noch
34 Prozent angaben. Ein Geschlechterunterschied ist weiterhin erkennbar
(Frauen 29 Prozent; Männer: 24 Prozent). Die Lebenszufriedenheit der
Befragten auf einer Skala von 1-10 stieg von Mai 2021 (6,9) auf 7,6 im Mai 2022
positiv an.
15. Welche Pläne hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit
Homeoffice (bitte auf kurz-, mittel- und langfristige Pläne eingehen, und
darauf, welches nach Ansicht der Bundesregierung geeignete Tätigkeiten
für Homeoffice sein können, wie die Erörterungspflicht genau
ausgestaltet sein soll, und welche Rolle die Arbeitszeitaufzeichnung haben soll)?
Die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Mobile Arbeit,
insbesondere im Homeoffice, ist Gegenstand des Koalitionsvertrages. Das BMAS
wird entsprechende Umsetzungen erarbeiten. Im Vorfeld dazu führt das BMAS
im Rahmen des Programms „Arbeit sicher und gesund“ (
https://www.arbeit-sic
her-und-gesund.de/politikwerkstatt-mobile-arbeit) kurz- und mittelfristig
mehrere Politikwerkstätten mit Expertinnen und Experten durch, die sich unter
anderem mit der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei mobiler
Arbeit, Fragestellungen des Arbeits- und Arbeitsvertragsrechts, Erfahrungen
mit der Ausgestaltung von betrieblichen und tariflichen Vereinbarungen sowie
unfallversicherungsrechtlichen Aspekten von mobiler Arbeit befassen.
Gegenstand der Politikwerkstätten sind auch die mittel- bis langfristigen
Auswirkungen der sich abzeichnenden zunehmenden Verbreitung mobiler Arbeit auf die
Gestaltung und Nutzung von Büroflächen, die Berücksichtigung dieser Trends
im Wohnungsbau und bei der Gestaltung von Wohnungen und
Wohneinrichtungen sowie damit verbundene Ansätze zur Steigerung der Attraktivität ländlicher
Räume. Die Politikwerkstätten sollen wesentliche Impulse u. a. für rechtliche
Weiterentwicklungen sowie für betriebliche und tarifliche Vereinbarungen und
Praxishilfen für Beschäftigte und Betriebe geben. Konkrete Inhalte einer
möglichen Gesetzesinitiative der Bundesregierung stehen noch nicht fest.
Angesichts der unübersehbaren Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten und des
raschen Wandels in vielen Bereichen der Arbeitswelt hält es die
Bundesregierung jedoch nicht für praktikabel, eine Auflistung bzw. allgemeingültige
Beschreibung von Tätigkeiten vorzunehmen, die sich für die Arbeit im
Homeoffice eignen. Die Auswahl geeigneter Tätigkeiten muss nach Auffassung der
Bundesregierung grundsätzlich einzelfallbezogen in den Betrieben erfolgen.
Eine Arbeitszeitaufzeichnung dient auch im Homeoffice dem Arbeitszeitschutz
der Beschäftigten.
Anlage A zu Frage 5: Fläche je Person nach ausgewählten Merkmalen der abhängig beschäftigten Haupteinkommensperson (ohne Wohnheime) 2014 *)
Deutschland
Abhängig beschäftigte Haupteinkommensperson 39,8 39,1 39,9 36,3 39,1 38,2 35
Männlich 38,6 37,7 38,5 35,2 38,3 36,6 33,4
Weiblich 43,4 44,4 44,5 37,8 40,5 41,9 38,4
Haupteinkommensperson im Alter
von ... bis unter ... Jahren
unter 25 37,1 35,9 36,9 34,8 36 33,4 32,6
25 - 45 36,5 36,1 37,4 33,3 34,1 34,3 32,6
45 - 65 42,6 41,3 41,8 39,5 43,5 42,1 38,1
65 und mehr 55,7 58,3 55,8 51,2 48,8 / 44,8
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen
von ... bis unter ... Euro
unter 900 47,7 47,4 49,5 42,4 46,4 45,5 43,8
900 - 1 500 47,1 48,5 49,8 43,1 45,7 44,3 38,5
1 500 - 2 000 44 46,9 46,6 37,4 41,7 39,7 38,6
2 000 - 3 200 38,4 38,9 39,5 33,1 36,9 35,5 33,7
3 200 - 4 500 37,8 36,9 37,5 33,6 37,9 35,7 33
4 500 - 6 000 38,3 37 37 37,3 38,7 40,3 34,5
6 000 und mehr 40,5 38,6 39,2 42,2 39,1 38,7 39
Sonstige 1) 38,6 33,9 36,1 / / / 29,2
Wirtschaftsabschnitte
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 41,5 46,3 41,7 / 42,8 / /
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 38,7 / 35,6 / / - /
C Verarbeitendes Gewerbe 39,1 38,1 39,3 36,5 38,3 33,5 33,1
D Energieversorgung 41,6 44 41 39,1 34,4 / /
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Deutschland
insgesamt
BW BY BE BB HB HH
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Deutschland
insgesamt
BW BY BE BB HB HH
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen 37,6 35,4 40,7 / 36,2 / /
F Baugewerbe 37,2 36,1 37,7 32,4 36,7 33,1 33,3
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen 39,6 38,7 40,3 34,5 39,1 37,9 34,8
H Verkehr und Lagerei 36,9 35,7 37,1 33,9 38,1 38,2 32,3
I Gastgewerbe 34,1 35,6 35,7 29,4 33,5 28,8 28,9
J Information und Kommunikation 41,1 41,4 40,9 37,2 39,5 / 38,9
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen 44,2 44,1 43,1 42,6 42,4 / 39,7
L Grundstücks- und Wohnungswesen 40,6 45,1 44,2 37,3 / / /
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen 41,2 41,2 40,7 38,7 39,3 39,2 37,6
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen 37,5 37,8 37,4 33,1 38,8 36,9 32,1
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung 42,3 40,8 41 40,3 43,1 43,4 39,1
P Erziehung und Unterricht 43,5 43,3 43,1 39,1 40,2 41,1 37,6
Q Gesundheits- und Sozialwesen 40,9 41,1 40,7 36,5 38,4 42 36
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 39,8 37,2 41,1 37,6 37,4 / 36,5
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 41,5 43,7 41,7 38,8 40,5 / 34,8
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herst. von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den Eigenbedarf o.a.S. 45,1 51,3 46,1 / / / /
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 39,6 / / / / / /
Allgemeiner Schulabschluss
gegenwärtig noch Schüler 36,3 / / / / / /
Haupt-(Volks-)schulabschluss 38,5 37,9 39 31,2 33,2 37,6 31,3
Abschluss der polytechnischen Oberschule 39,6 40,5 41,3 38,3 40,7 / /
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Deutschland
insgesamt
BW BY BE BB HB HH
Realschul- oder gleichwertiger Abschluss 39,9 39,3 41 34,4 34,5 37,9 34,3
Fachhochschul- oder Hochschulreife 41,5 40,8 40,4 38,9 40,6 40,9 37,6
ohne Angabe zur Art des Abschlusses 35,9 / 37,7 - / / /
ohne allgemeinen Schulabschluss, ohne Angabe 29 27,9 31,6 25,1 / 25,7 26,1
Beruflicher Bildungsabschluss
Lehre/Berufsausbildung im dualen System 39,9 39,2 40,2 35,8 37,6 38,5 34,8
Fachschulabschluss 41,8 41,7 42 36,8 40 42,1 35,4
Fachschulabschluss in der ehem. DDR 43,8 / / 40,2 46,7 / /
Fachhochschulabschluss 42,3 41,1 40,8 38 42,9 41,8 40
Hochschulabschluss 41,9 41,4 40,6 39,9 41,9 43,7 38,2
Promotion 41,9 41,1 39,2 43,9 46,4 / 38,3
ohne Angabe zur Art des Abschlusses 36,7 / 35,4 - / / /
ohne beruflichen Bildungsabschluss, ohne Angabe 33,3 32,5 34,3 29,9 34,7 31,2 29,1
----------
Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus
1) Einschließlich Haushalte mit mindestens 1 Person in ihrer Haupttätigkeit Selbständiger in der Landwirtschaft sowie Haushalte ohne Angabe.
Datenbasis: Statistisches Bundesamt Mikrozensus-Sonderauswertung 2014
Anlage A zu Frage 5: Fläche je Person nach ausgewählten Merkmalen der abhängig beschäftigten Haupteinkommensperson (ohne Wohnheime) 2014
Deutschland
Abhängig beschäftigte Haupteinkommensperson
Männlich
Weiblich
Haupteinkommensperson im Alter
von ... bis unter ... Jahren
unter 25
25 - 45
45 - 65
65 und mehr
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen
von ... bis unter ... Euro
unter 900
900 - 1 500
1 500 - 2 000
2 000 - 3 200
3 200 - 4 500
4 500 - 6 000
6 000 und mehr
Sonstige 1)
Wirtschaftsabschnitte
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
C Verarbeitendes Gewerbe
D Energieversorgung
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
39,9 37,4 43,5 39,5 43,6 45,6 36,4
38,5 36,8 42,1 38 42 43,8 35,8
44,3 38,5 48,6 44,2 49 52,7 37,6
37,1 36,1 39,9 37,3 39,6 42,3 35,6
36,4 33,6 39,9 36,3 40,8 42,1 32,9
42,8 41 46,4 42,1 45,7 48,2 39,7
54,2 / 63,1 55 60,3 68,4 44,2
45,9 49 50,9 46,3 51,1 59,8 47,1
48,3 43,5 51,5 45,2 52 53,3 44,2
43,6 37,8 50,1 42,4 49,3 52,2 38,2
38,5 36,4 42,2 37,3 43 44,4 34,9
37,7 35,2 41,1 38,3 41,6 42,3 33,7
39,1 34,3 41,7 39,4 41,9 44 33,1
42 / 42,1 43,2 41 44,2 35,7
/ / 43,2 38,8 42,3 / /
35,3 38,3 44 38,9 49,9 / 40
45 / 43,9 35,1 / / /
39,9 36,9 42,3 38,2 42,7 44,7 35,9
40,6 38,9 46,4 41,9 45,5 / 34,7
HE MV RPNI NW SL SN
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
F Baugewerbe
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
H Verkehr und Lagerei
I Gastgewerbe
J Information und Kommunikation
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung
P Erziehung und Unterricht
Q Gesundheits- und Sozialwesen
R Kunst, Unterhaltung und Erholung
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herst. von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den Eigenbedarf o.a.S.
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Allgemeiner Schulabschluss
gegenwärtig noch Schüler
Haupt-(Volks-)schulabschluss
Abschluss der polytechnischen Oberschule
HE MV RPNI NW SL SN
34,5 / 39,5 36,6 43 / 36,5
36,1 37,7 41 36,6 38,4 41,6 35,9
39,5 36,8 43,1 38,6 43,8 45 37,1
36,2 35,2 41,7 35,4 41,1 42 34,9
32 34,4 37,8 33,3 37,4 36,6 35
40,9 45 44,6 41,9 42,3 50,8 36,7
43,4 / 46,1 45,4 49,3 54,8 37,3
42,6 / 44 38,8 / / 39,3
42,9 38,3 44,6 42,1 46,6 46,4 37,7
35,4 36,4 42,1 37,6 38,8 44,4 36,5
43,1 38,6 45,4 43,3 46,3 49,7 38
44,4 37,8 50 44,2 47,6 48,1 37,4
41,2 38 45,2 41,9 46,3 50,5 34,7
40,9 / 44,6 39 45 / 39,1
41,9 38 44,7 41,2 46 / 35,6
/ / 50,1 42,6 / / /
/ - / / / - /
/ / / / / - /
38 35 42,3 37,1 42,3 42,7 30,4
41,2 39,8 42,8 39,2 42,3 / 38
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Realschul- oder gleichwertiger Abschluss
Fachhochschul- oder Hochschulreife
ohne Angabe zur Art des Abschlusses
ohne allgemeinen Schulabschluss, ohne Angabe
Beruflicher Bildungsabschluss
Lehre/Berufsausbildung im dualen System
Fachschulabschluss
Fachschulabschluss in der ehem. DDR
Fachhochschulabschluss
Hochschulabschluss
Promotion
ohne Angabe zur Art des Abschlusses
ohne beruflichen Bildungsabschluss, ohne Angabe
----------
Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus
1) Einschließlich Haushalte mit mindestens 1 Person in ihrer Haupttätigkeit Selbständiger in der Landwirtschaft sowie Haushalte ohne Angabe.
Datenbasis: Statistisches Bundesamt Mikrozensus-Sonderauswertung 2014
HE MV RPNI NW SL SN
40,8 33,4 43,4 39,5 44,1 47,9 34
41,3 37,7 45,4 42,4 45,1 48,7 36,8
/ / / / / / -
27,1 / 32,9 27,8 33 33,4 /
40,8 36,8 43,8 39,7 44,2 45,8 35,8
42,9 37 45,2 42,4 44,7 50,6 36,8
/ 43,4 / / / - 41,6
41,2 39,5 45,4 44,4 44,7 50,9 38
41,8 39,6 46,1 42,8 46,4 47,8 37,3
41,9 39,3 46,6 43,5 42,1 / 38,3
/ / 46,2 36,9 / / -
31,8 33,9 36,7 32,3 37,4 38,1 34,2
Anlage A zu Frage 5: Fläche je Person nach ausgewählten Merkmalen der abhängig beschäftigten Haupteinkommensperson (ohne Wohnheime) 2014
Deutschland
Abhängig beschäftigte Haupteinkommensperson
Männlich
Weiblich
Haupteinkommensperson im Alter
von ... bis unter ... Jahren
unter 25
25 - 45
45 - 65
65 und mehr
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen
von ... bis unter ... Euro
unter 900
900 - 1 500
1 500 - 2 000
2 000 - 3 200
3 200 - 4 500
4 500 - 6 000
6 000 und mehr
Sonstige 1)
Wirtschaftsabschnitte
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
C Verarbeitendes Gewerbe
D Energieversorgung
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
39,2 41 38,7
38,9 39,6 38,2
39,8 45,1 39,6
38,9 37,5 37
35,2 37,1 34,6
42,6 44,2 42,3
47,7 56 50,7
46,8 45,3 53,3
45,6 47,1 49,3
41,5 45,8 42,5
37,9 38,5 36,7
36,8 39,3 34,7
36,5 41,1 33,6
39,2 43,1 38,2
38,1 40,4 /
40,5 43,3 42,5
37,4 / /
40,6 39,4 38,4
41,4 44 /
THST SH
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
F Baugewerbe
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
H Verkehr und Lagerei
I Gastgewerbe
J Information und Kommunikation
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung
P Erziehung und Unterricht
Q Gesundheits- und Sozialwesen
R Kunst, Unterhaltung und Erholung
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herst. von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den Eigenbedarf o.a.S.
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Allgemeiner Schulabschluss
gegenwärtig noch Schüler
Haupt-(Volks-)schulabschluss
Abschluss der polytechnischen Oberschule
THST SH
38,1 41,2 /
35,5 39,2 36,8
39,8 41 38,1
38,8 38,9 38,2
34,6 34,5 40,7
35,9 42,5 40
41,7 44,6 40,3
/ / /
38,9 40,3 35,9
37,1 40,9 37,4
42,6 41,9 40
39,9 46,4 43,8
37,9 42,1 38
/ 39,9 39
39,2 41,1 38,6
/ / /
/ / /
- / -
31,9 39,8 35,2
40 37,6 40,3
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Realschul- oder gleichwertiger Abschluss
Fachhochschul- oder Hochschulreife
ohne Angabe zur Art des Abschlusses
ohne allgemeinen Schulabschluss, ohne Angabe
Beruflicher Bildungsabschluss
Lehre/Berufsausbildung im dualen System
Fachschulabschluss
Fachschulabschluss in der ehem. DDR
Fachhochschulabschluss
Hochschulabschluss
Promotion
ohne Angabe zur Art des Abschlusses
ohne beruflichen Bildungsabschluss, ohne Angabe
----------
Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus
1) Einschließlich Haushalte mit mindestens 1 Person in ihrer Haupttätigkeit Selbständiger in der Landwirtschaft sowie Haushalte ohne Angabe.
Datenbasis: Statistisches Bundesamt Mikrozensus-Sonderauswertung 2014
THST SH
35,9 40,4 35,3
42,1 43 39,1
34,5 / /
/ 33,2 /
38,2 40,6 37,9
39,5 41,7 38,8
44,7 / 44
43,1 44,7 39,4
42,4 44,2 40
40,3 45,6 47,8
36,2 / /
35,3 35,9 35,3
Anlage B zu Frage 5: Fläche je Person nach ausgewählten Merkmalen der abhängig beschäftigten Haupteinkommensperson (ohne Wohnheime) 2018 *)
Deutschland
Abhängig beschäftigte Haupteinkommensperson 41,7 41,1 42,2 37 41,6 39,1 36
Männlich 40,5 39,7 40,8 36,7 40,8 37,1 34,5
Weiblich 45 45,8 47,2 37,6 43 44,4 38,8
Haupteinkommensperson im Alter
von ... bis unter ... Jahren
unter 25 39,1 39,2 39,1 35 36,6 37,6 35,2
25 - 45 37,3 36,6 38,5 33,6 35,6 35 33
45 - 65 45,2 44,4 45,3 40,7 46,5 42,8 39,3
65 und mehr 55,8 55,5 56,6 49,2 51,4 47,2 51,4
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen
von ... bis unter ... Euro
unter 900 46,5 46,3 46 42 50,8 39,9 40,1
900 - 1 500 48,3 49,4 50,6 43,9 50,1 42,6 41,1
1 500 - 2 000 46,4 47,7 50 39,2 44,9 40,4 41,2
2 000 - 3 200 40,3 40,3 42 35,4 39,9 38,1 35,7
3 200 - 4 500 39,4 38,5 39,7 33,9 39 37 32,6
4 500 - 6 000 40,9 40,1 40,5 35,4 41,2 39,2 34,7
6 000 und mehr 44,3 43,3 42,6 43,1 44,4 44,2 39,1
Sonstige 1) 41 37,3 42,7 / / / 30,2
Wirtschaftsabschnitte
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 43,7 42,9 44,8 / 42,8 / /
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 43,9 44,7 41,7 / / - /
C Verarbeitendes Gewerbe 41,1 40,4 41,5 36,8 40,6 37,6 35,9
D Energieversorgung 44,5 44 45,4 40,3 44,6 / 35,3
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Deutschland
insgesamt
HHBW BY BE BB HB
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Deutschland
insgesamt
HHBW BY BE BB HB
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen 39,6 37,1 41,8 / 38 / /
F Baugewerbe 39,2 36,9 40,3 32,5 40,3 36,6 30,8
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen 41,2 40,2 42,2 35 41 35,3 36,2
H Verkehr und Lagerei 38,1 36,7 38,2 35 39,7 36,4 33,1
I Gastgewerbe 34,9 35,5 36 30,4 39,3 30,5 32
J Information und Kommunikation 43 43,9 42 38,7 42,5 / 37,4
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen 46,5 46,4 45,9 40,9 47 / 41,9
L Grundstücks- und Wohnungswesen 43,4 47,4 45,9 39,3 40,7 / /
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen 43,9 43,9 44,5 40,3 44,2 43,1 37,1
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen 38,3 37,6 39,6 34,7 38,5 37,9 35,1
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung 45 45,7 44,9 40,4 44,2 44,6 39,4
P Erziehung und Unterricht 44,8 44,7 45,5 38,3 44,1 42,8 36,3
Q Gesundheits- und Sozialwesen 42,4 42,8 43,6 36,3 39,6 44,9 36,7
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 43,3 43,9 42,5 39,9 / / 40,5
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 43,8 44 45,6 39,3 43,3 / 35,2
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herst. von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den Eigenbedarf o.a.S. 45,5 45,6 48,3 / / / /
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 49,2 / / / - / /
Allgemeiner Schulabschluss
gegenwärtig noch Schüler 40,3 / / / / / /
Haupt-(Volks-)schulabschluss 39,9 39,1 41,3 31,3 36,5 35,4 33,2
Abschluss der polytechnischen Oberschule 44 42,5 43,6 40,9 45,1 / 34,1
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Deutschland
insgesamt
HHBW BY BE BB HB
Realschul- oder gleichwertiger Abschluss 41,2 41,2 43,6 34,5 36,2 39,5 35,6
Fachhochschul- oder Hochschulreife 43,6 43,3 42,8 39,1 42,9 42,5 37,7
ohne Angabe zur Art des Abschlusses 37,9 / 37,5 / / / /
ohne allgemeinen Schulabschluss, ohne Angabe 29,8 29,5 30,6 24,9 31,3 24,8 27,7
Beruflicher Bildungsabschluss
Lehre/Berufsausbildung im dualen System 41,8 40,8 42,8 36 40,3 39,7 36,1
Fachschulabschluss 44,1 44 44,7 38,8 41,9 47,7 37,7
Fachschulabschluss in der ehem. DDR 48,8 / / 43,5 50,8 / /
Fachhochschulabschluss 45,2 45 44,4 40,7 44,2 43 38,6
Hochschulabschluss 43,8 44 42,4 39,4 45,3 43,7 37,7
Promotion 45,8 44,5 45,4 41,7 48,7 / 40,5
ohne Angabe zur Art des Abschlusses 39,4 / / / / / /
ohne beruflichen Bildungsabschluss, ohne Angabe 34,3 33,3 34,4 30,8 36,3 30,2 31
----------
Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus
1) Einschließlich Haushalte mit mindestens 1 Person in ihrer Haupttätigkeit Selbständiger in der Landwirtschaft sowie Haushalte ohne Angabe.
Datenbasis: Statistisches Bundesamt Mikrozensus-Sonderauswertung 2018
Anlage B zu Frage 5: Fläche je Person nach ausgewählten Merkmalen der abhängig beschäftigten Haupteinkommensperson (ohne Wohnheime) 2018
Deutschland
Abhängig beschäftigte Haupteinkommensperson
Männlich
Weiblich
Haupteinkommensperson im Alter
von ... bis unter ... Jahren
unter 25
25 - 45
45 - 65
65 und mehr
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen
von ... bis unter ... Euro
unter 900
900 - 1 500
1 500 - 2 000
2 000 - 3 200
3 200 - 4 500
4 500 - 6 000
6 000 und mehr
Sonstige 1)
Wirtschaftsabschnitte
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
C Verarbeitendes Gewerbe
D Energieversorgung
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
42,6 39,9 45 40,8 46 48,2 38,9
41,1 39,6 43,6 39,2 44,5 46,6 38,6
47 40,3 49,4 45,5 51 53,5 39,4
39,2 35,9 42,6 37,9 44 46,3 37,9
38 34,4 40,5 36,8 40,8 44,2 34,4
46,2 45,2 48,4 43,8 49,8 50,7 43,3
60,7 50,5 59,9 55,1 60,6 66,7 48,7
44,9 43,2 51,5 45,6 53,8 55,5 46
49,6 45,6 51,4 46,4 49,6 52,1 48,6
46,2 41,6 51,8 44,7 51,5 52,6 43,1
40,4 38,8 44,1 38,7 45,2 47,8 36,8
40,4 37,6 42,5 38,7 44,4 46,6 35,6
42,6 40,4 43,5 40,9 44,3 47,1 38,3
46,5 41,4 46,7 44,6 48,7 50 42,9
/ / 44,3 40,8 43,4 45,8 /
49 43 47,8 43,3 43,3 / 39,7
/ / 46,6 40,7 / / /
42,7 41,2 44,1 39,5 45,1 46,9 38,6
48,4 40,1 46,3 44,6 47,6 / 41,8
RP SL SNHE MV NI NW
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
F Baugewerbe
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
H Verkehr und Lagerei
I Gastgewerbe
J Information und Kommunikation
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung
P Erziehung und Unterricht
Q Gesundheits- und Sozialwesen
R Kunst, Unterhaltung und Erholung
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herst. von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den Eigenbedarf o.a.S.
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Allgemeiner Schulabschluss
gegenwärtig noch Schüler
Haupt-(Volks-)schulabschluss
Abschluss der polytechnischen Oberschule
RP SL SNHE MV NI NW
37,5 / 45 38,5 42,4 / 38,4
38,5 39 42,9 37,2 42,7 42,7 39,5
42,4 37,5 44,3 40,1 45,6 46,8 39,2
37,2 38,3 42,2 36 41,8 47 37,7
33,9 34,1 38 33,8 39,6 40,8 34,6
44,4 41,9 47,1 43,8 46,9 49,6 39,2
45,5 / 50,7 46,7 51,5 55,8 41,7
44,8 / 48,6 42,5 / / 40,6
46,6 41,3 47 43,9 46,9 52,8 38,8
37,7 37 41,8 37,1 43,5 44,3 37,7
46,7 43,1 47,3 44,5 49,5 52,3 41,5
45,8 44 48,6 45,1 51,1 51,8 39,6
44,2 38 46,1 42,9 47,8 49,5 37,3
44,1 / 44,9 44,7 44,5 / 40,1
47,1 40,2 47 43,1 48,1 / 38,9
/ / 54,8 43,5 / / /
/ - / / / / /
/ / / / / - /
39,8 33,2 43,5 37,8 44,6 45,8 32,7
45,2 44,1 44,9 41,7 46,8 / 42,9
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Realschul- oder gleichwertiger Abschluss
Fachhochschul- oder Hochschulreife
ohne Angabe zur Art des Abschlusses
ohne allgemeinen Schulabschluss, ohne Angabe
Beruflicher Bildungsabschluss
Lehre/Berufsausbildung im dualen System
Fachschulabschluss
Fachschulabschluss in der ehem. DDR
Fachhochschulabschluss
Hochschulabschluss
Promotion
ohne Angabe zur Art des Abschlusses
ohne beruflichen Bildungsabschluss, ohne Angabe
----------
Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus
1) Einschließlich Haushalte mit mindestens 1 Person in ihrer Haupttätigkeit Selbständiger in der Landwirtschaft sowie Haushalte ohne Angabe.
Datenbasis: Statistisches Bundesamt Mikrozensus-Sonderauswertung 2018
RP SL SNHE MV NI NW
43 34,5 44,4 40,7 46,1 46,9 34
44,8 41,7 47,4 43,7 48,1 52,4 39,7
/ / / 33,9 / / /
28,8 / 33,3 29 31,5 36,5 33,2
43,2 39,1 45,2 40,7 46,6 47,8 38,5
45,5 40,3 47 43,9 48,2 52,5 38,6
/ 46,9 / / / - 49,2
46,9 42,2 48,4 45,6 49,5 49,8 39,8
45 43,4 47,8 44,7 48,4 54,6 40,8
47,4 / 48,8 47,3 50,4 / 39,6
/ / / / / - -
33,7 34,1 37,4 33,5 37,9 39,4 35
Anlage B zu Frage 5: Fläche je Person nach ausgewählten Merkmalen der abhängig beschäftigten Haupteinkommensperson (ohne Wohnheime) 2018
Deutschland
Abhängig beschäftigte Haupteinkommensperson
Männlich
Weiblich
Haupteinkommensperson im Alter
von ... bis unter ... Jahren
unter 25
25 - 45
45 - 65
65 und mehr
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen
von ... bis unter ... Euro
unter 900
900 - 1 500
1 500 - 2 000
2 000 - 3 200
3 200 - 4 500
4 500 - 6 000
6 000 und mehr
Sonstige 1)
Wirtschaftsabschnitte
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
C Verarbeitendes Gewerbe
D Energieversorgung
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
41,7 42,8 41
41,1 41,7 40,7
43 45,4 41,6
39,7 41,6 35,9
36,5 38,6 36,1
46,2 45,6 45,3
51,1 53,7 56,1
46,6 43,7 47,1
47,6 47,6 49,4
45,5 46 44,8
39,6 41,8 39,6
39,9 41 39
41,5 41,9 39,2
45,8 45,9 43,6
39,6 41,7 /
40 40,1 46,5
/ / /
41,4 42 40,3
45,9 43,7 38,2
ST SH TH
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
F Baugewerbe
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
H Verkehr und Lagerei
I Gastgewerbe
J Information und Kommunikation
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung
P Erziehung und Unterricht
Q Gesundheits- und Sozialwesen
R Kunst, Unterhaltung und Erholung
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herst. von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den Eigenbedarf o.a.S.
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Allgemeiner Schulabschluss
gegenwärtig noch Schüler
Haupt-(Volks-)schulabschluss
Abschluss der polytechnischen Oberschule
ST SH TH
39 36,5 39,8
41 40,6 41,9
41,8 42,6 40,3
42,4 40,5 42,1
37,8 33,1 35,6
40,2 42,5 43,2
47,6 47,1 45,1
/ / /
44,6 44,9 40,1
39,5 39,3 38
44 46,4 43,1
45,6 44,7 43,4
39,3 43,6 40,1
/ 43,4 /
42,6 46,8 39,7
/ / /
/ / /
/ / -
34,5 40,6 34,3
45,4 43,5 44,7
Merkmale der abhängig beschäftigten
Haupteinkommensperson
Realschul- oder gleichwertiger Abschluss
Fachhochschul- oder Hochschulreife
ohne Angabe zur Art des Abschlusses
ohne allgemeinen Schulabschluss, ohne Angabe
Beruflicher Bildungsabschluss
Lehre/Berufsausbildung im dualen System
Fachschulabschluss
Fachschulabschluss in der ehem. DDR
Fachhochschulabschluss
Hochschulabschluss
Promotion
ohne Angabe zur Art des Abschlusses
ohne beruflichen Bildungsabschluss, ohne Angabe
----------
Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus
1) Einschließlich Haushalte mit mindestens 1 Person in ihrer Haupttätigkeit Selbständiger in der Landwirtschaft sowie Haushalte ohne Angabe.
Datenbasis: Statistisches Bundesamt Mikrozensus-Sonderauswertung 2018
ST SH TH
36,3 42,8 35,8
44,1 45 42
/ / /
33 30,4 /
40,8 42,9 40,4
42,1 45,3 38,6
53,1 / 50,4
45,4 46 44,6
45,5 46 41,9
/ 46,9 45,1
/ / -
36,7 35,3 34,6
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ISSN 0722-8333]