[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3599 –
Sperrung der Ortsumfahrung von Hepberg in Bayern durch das
Bundesministerium der Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Standortübungsplatz Ingolstadt-Hepberg grenzt im Osten unmittelbar an
die Gemeinde Hepberg (Landkreis Eichstätt). Im Bereich der Grenze zum Ort
verläuft eine Privatstraße des Bundes („Panzerstraße“), die zur Erschließung
des Übungsplatzes genutzt wird. Seit dem Jahr 2018 hat die Bundeswehr
zugelassen, dass diese Straße vom öffentlichen Verkehr mitbenutzt wird. Sie
bildet seither, zusammen mit anderen Straßenabschnitten, die Ortsumfahrung
von Hepberg. Im Juni 2022 wurde der Gemeinde Hepberg mitgeteilt, dass im
Bundesministerium der Verteidigung entschieden worden sei, dass einer
Mitbenutzung des Teilabschnitts „Panzerstraße“ ab dem 1. September 2022 nicht
mehr zugestimmt wird. Damit ist die gesamte Umfahrung nicht mehr nutzbar
und die Verkehrsbelastung im Ort steigt signifikant, so der Bürgermeister von
Hepberg. Diese Entscheidung kam für die Gemeinde sehr überraschend und
ist für sie in keiner Weise nachvollziehbar. Die Bundeswehr hat bisher schon
das selbstverständliche Recht, die Straße während ihrer Übungen zu sperren.
Wie den Fragestellern aber aus Gesprächen vor Ort bekannt geworden ist, hat
die Bundeswehr von diesem Recht bisher kaum Gebrauch gemacht, weil dafür
nach Aussage der dort übenden Truppenteile im Normalfall keine
Notwendigkeit besteht (Quellen:
https://www.youtube.com/watch?v=UeqUHTLxTPU,
Donaukurier vom 30. August 2022, Nummer 119, S. 23). Umso
unverständlicher ist nach Auffassung der Fragesteller nun die Anordnung einer
dauerhaften Sperre durch das Bundesministerium der Verteidigung. Die
Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Hepberg und den verantwortlichen zivilen und
militärischen Dienststellen am Standort ist nach Aussagen der
Verantwortlichen der Gemeinde Hepberg gegenüber den Fragestellern hervorragend. Wie
den Fragestellern durch Gespräche mit den Bürgern von Hepberg zugetragen
wurde, gelingt es der Bundeswehr durch regelmäßige Gespräche und
Informationsweitergabe in der Bevölkerung die Akzeptanz für die nicht unerheblichen
Lärmbelastungen durch den Standortübungsplatz zu erhalten. Diesen guten
kooperativen Ansatz hat das Bundesministerium der Verteidigung aus Sicht
der Fragesteller nun verlassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3907
20. Wahlperiode 06.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 6. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Für welche Tage hat die Bundeswehr in den ersten drei Quartalen 2022
vor militärischen Übungen am Standortübungsplatz gewarnt (bitte
tabellarisch Wochentag, Datum und Uhrzeit aufführen)?
Januar 2022
Mittwoch 12.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 13.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 17.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 18.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 19.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 20.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 24.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 25.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 26.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 27.01.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Februar 2022
Dienstag 01.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 02.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 03.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 07.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 08.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 09.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 10.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 11.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 14.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 15.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 16.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 17.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 21.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 22.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 23.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 24.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 28.02.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
März 2022
Dienstag 01.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 02.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 03.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 07.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 08.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 09.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 10.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 14.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 15.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 16.03.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
April 2022
Montag 04.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 05.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 06.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 11.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 12.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 13.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 19.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 20.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 25.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 26.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 27.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 28.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 29.04.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mai 2022
Montag 02.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 03.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 04.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 05.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 06.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 09.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 10.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 11.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 12.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 16.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 17.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 18.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 19.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 23.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 24.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 25.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 30.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 31.05.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Juni 2022
Mittwoch 01.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 02.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 07.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 08.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 09.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 20.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 21.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 22.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 23.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 27.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 28.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 29.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 30.06.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Juli 2022
Sonntag 03.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 04.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 05.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 06.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 12.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 13.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 14.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 18.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 19.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 20.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 21.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 28.07.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
August 2022
Montag 01.08.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 02.08.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 03.08.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 04.08.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 30.08.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 31.08.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
September 2022
Donnerstag 01.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 05.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 06.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 07.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 12.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 13.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 14.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 19.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 20.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 21.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 22.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 26.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 27.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 28.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 29.09.2022 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
2. Für welche Tage hat die Bundeswehr in den ersten drei Quartalen 2022
vor Sprengvorhaben am Standortübungsplatz gewarnt (bitte tabellarisch
Wochentag, Datum und Uhrzeit aufführen)?
Februar 2022
Montag 07.02.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Dienstag 08.02.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 09.02.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag 17.02.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Montag 21.02.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 23.02.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
April 2022
Mittwoch 06.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag 07.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 13.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag 14.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Dienstag 19.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 20.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Dienstag 26.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 27.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag 28.04.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mai 2022
Dienstag 03.05.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 04.05.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 11.05.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag 12.05.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 18.05.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Juni 2022
Mittwoch 29.06.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Juli 2022
Mittwoch 13.07.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag 14.07.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Donnerstag 28.07.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
August 2022
Montag 01.08.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 03.08.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Dienstag 30.08.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 31.08.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
September 2022
Donnerstag 01.09.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Montag 05.09.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Dienstag 06.09.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch 28.09.2022 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
3. Wie groß ist die minimale Entfernung des Standortübungsplatzes zur
Wohnbebauung von Hepberg?
Die minimale Entfernung der Übungsplatzgrenze zur Wohnbebauung gemessen
am südlichen Beginn der „Panzerstraße“ beträgt ca. 300 Meter.
4. Wie groß ist die minimale Entfernung des Sprengplatzes des
Standortübungsplatzes zur Wohnbebauung von Hepberg?
Die minimale Entfernung zwischen Sprengplatz und Wohnbebauung beträgt ca.
1 200 Meter.
5. Wie groß ist die Menge an Sprengstoff, die die Bundeswehr am
Sprengplatz zum Einsatz bringen darf?
Die maximale Menge beträgt 1 Kilogramm pro Sprengung.
6. Gab es schriftliche Beschwerden von Seiten der Gemeinde Hepberg im
Jahr 2022 aufgrund der Lärmbelastungen durch die Sprengvorhaben, und
wenn ja, wie viele?
Nein.
7. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Gemeinde
Hepberg und dem in Ingolstadt stationierten Gebirgspionierbataillon 8
eine Verbindung, und wenn ja, welche?
Die Gemeinde Hepberg ist die Patenschaftsgemeinde/Partnergemeinde der
4. Kompanie des Gebirgspionierbataillons 8.
8. Bei welchen Übungen gab es im Jahr 2022 Einschränkungen im
Übungsbetrieb durch den öffentlichen Verkehr auf der Panzerstraße, und worin
bestanden diese (bitte tabellarisch den Tag, den ungefähren Zeitraum und
die Art der Einschränkung aufführen)?
Bei jedem Befahren des Übungsplatzes durch zivile Verkehrsteilnehmende
werden die übenden Soldatinnen und Soldaten in ihren Handlungsmöglichkeiten
eingeschränkt. Beim Abbiegen der marschierenden Truppenteile auf den
Standortübungsplatz (StOÜbPl) im Bereich der Kreuzung Römerstraße/Panzerstraße
sind die durch die Bundeswehrkraftfahrzeuge ausgehenden Gefahren und
Risiken (unter anderem Überbreiten, Schwenkbereiche, Ausscherwinkel) durch
zivile Verkehrsteilnehmende nur schwer einzuschätzen und werden unterschätzt.
Die Panzerringstraße dient auch dem Entfernen des Schmutzes nach
Ausbildungen und Übungen und konnte in dieser Funktion während der Mitbenutzung
nur eingeschränkt genutzt werden.
Es entstehen weiterhin Gefahrensituationen durch das Zusammentreffen von
zivilen Verkehrsteilnehmenden mit militärischem Verkehr. In der 90-Grad-Kurve
kam es bereits zu Unfällen mit zivilen Verkehrsteilnehmenden.
9. Wie oft hat die Bundeswehr im Jahr 2022 von ihrem Recht Gebrauch
gemacht, für die Umgehungsstraße während Übungsvorhaben eine Sperre
anzuordnen?
Im Jahr 2022 wurde einmal vom Recht auf Sperrung der Umgehungsstraße
Gebrauch gemacht.
10. An wie vielen Tagen hat die Bundeswehr in den ersten drei Quartalen
2022 Marschausbildung geübt, bei der sie die Panzerstraße zur
Herstellung der Verkehrstauglichkeit der gepanzerten Fahrzeuge benötigt hätte?
Marschausbildungen sind nicht anmeldepflichtig und unterliegen daher keiner
Dokumentation. Als Bestandteil der Ausbildung zum Herstellen und Halten der
Einsatzbereitschaft sind Soldatinnen und Soldaten im Marsch mit
Kraftfahrzeugen durchgängig aus-, fort- und weiterzubilden sowie zu beüben. Die Straße ist
Teil der hierfür benötigten Infrastruktur.
11. An wie vielen Tagen plant die Bundeswehr, im vierten Quartal 2022
Marschausbildung zu üben, bei der sie die Panzerstraße zur Herstellung
der Verkehrstauglichkeit der gepanzerten Fahrzeuge benötigt?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Auf welcher Ebene wurde im Bundesministerium der Verteidigung im
Jahr 2020 entschieden, dass die Gemeinde Hepberg einen
Mitbenutzungsvertrag für die Panzerstraße erhält?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bezieht zu internen
Entscheidungsprozessen keine Stellung.
13. Auf welcher Ebene wurde im Bundesministerium der Verteidigung im
Jahr 2022 entschieden, dass der Mitbenutzungsvertrag für die
Panzerstraße nicht verlängert wird?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Was war der konkrete Anlass für das Bundesministerium der
Verteidigung, den Mitbenutzungsvertrag für die Panzerstraße zu beenden?
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu einer stärkeren
Fokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung geführt. Entsprechend ist die
Einsatzbereitschaft zu erhöhen. Dafür bedarf es praktischer Ausbildung. Damit
geht ein erhöhter militärischer Übungsbedarf einher, wofür entsprechende
Infrastruktur uneingeschränkt bereitstehen muss.
Darüber hinaus war die Mitbenutzung nur temporär vereinbart worden, um die
Gemeinde Hepberg während der Durchführung einer kommunalen
Baumaßnahme, die inzwischen abgeschlossen ist, zu entlasten.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
15. Warum musste der Mitbenutzungsvertrag mit aus Sicht der Fragesteller
kurzer Frist bereits zum 31. August 2022 beendet werden?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Von welcher Stelle innerhalb der Bundeswehr kam der Anstoß, den
Mitbenutzungsvertrag für die Panzerstraße zu beenden?
17. Welche Stellen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung
haben den Erlass zur Beendigung des Mitbenutzungsvertrags
mitgezeichnet?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
18. Gab es Ortstermine im Vorfeld der Entscheidung, an denen Angehörige
des Bundesministeriums der Verteidigung teilgenommen haben, und
wenn ja, wie viele?
Am 6. August 2020 fand eine bundeswehrinterne Ortsbegehung unter
Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung statt.
19. Hat das Bundesministerium der Verteidigung im Vorfeld der
Entscheidung Verkehrszahlen zur Nutzung der Panzerstraße eingeholt, und wenn
ja, wie hoch waren diese?
Es wurde im Juli 2020 eine Verkehrszählung durchgeführt. Wochentags wurden
ca. 2 100 Fahrzeugbewegungen gezählt.
20. Gab es in der Zeit der Mitbenutzung der Panzerstraße Vorfälle, die zu
einer Gefährdung von Übungs- oder Verkehrsteilnehmern geführt haben,
und wenn ja, wie viele (bitte tabellarisch aufführen)?
Hierzu gibt es keine schriftliche Dokumentation.
21. Wurde der Freistaat Bayern im Vorfeld der Entscheidung konsultiert, und
wenn ja, durch welche Stelle der Bundeswehr?
22. Wurde der Landkreis Eichstätt im Vorfeld der Entscheidung konsultiert,
und wenn ja, durch welche Stelle der Bundeswehr?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Nein.
23. Wurde die Gemeinde Hepberg im Vorfeld der Entscheidung konsultiert,
und wenn ja, durch welche Stelle der Bundeswehr?
Die Gemeinde Hepberg wurde zeitig über die Entscheidung informiert.
Zusätzlich wurde Herr Bürgermeister Lindner im Rahmen eines
Telefongesprächs mit dem BMVg persönlich über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt,
die wesentlichen Gründe der Entscheidung wurden ihm dargelegt.
24. Wurden Kompromissvorschläge erarbeitet, die sowohl dem Anliegen der
Bundeswehr als auch denen der Bevölkerung Rechnung tragen würden,
und wenn ja, welche?
Anfangs stand eine Abgabe der „Panzerstraße“ und der ostwärtigen Flächen des
Standortübungsplatzes im Raum. Diese Variante wurde aufgrund fehlender
Austauschflächen nicht weiterverfolgt.
Um der Bundeswehr auch künftig die Entscheidungsmöglichkeit zu sichern und
die Nutzbarkeit des Platzes für Ausbildung und Übung der Soldatinnen und
Soldaten zu gewährleisten, sollte nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung unter
Beteiligung des BMVg vom 6. August 2020 von einer Abgabe der Straße
abgesehen werden.
Zur Ermöglichung einer unbefristeten Mitbenutzung wurden bauliche
Maßnahmen geprüft.
Die Prüfung kam zu der Bewertung, dass auch mit einem Umbau der
Zufahrtsstraße zum Standortübungsplatz und Aufschüttung eines Erdwalls als
Blendschutz eine unbefristete Mitbenutzung als Ortsumfahrung erhebliche Nachteile
für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb nach sich ziehen würde.
25. Ist dem Bundesministerium der Verteidigung bekannt, dass die
Gemeinde Hepberg im Vertrauen auf die Möglichkeit der dauerhaften
Mitbenutzung der Straße im nordöstlichen Bereich der Umfahrung
(„Römerstraße“) Flächen angekauft hat (Quelle: Donaukurier vom 30. August 2022,
Nummer 119, S. 23)?
Der Mitbenutzungsvertrag mit der Gemeinde Hepberg war befristet. Der
Gemeinde Hepberg konnte daher nicht von einer dauerhaften Mitbenutzung
ausgehen.
26. Gab es innerhalb der Bundeswehr bereits Planungen zur Errichtung eines
Walls oder eines anderen Bauwerks am Standortübungsplatz, und wenn
ja, wie weit waren diese fortgeschritten?
Es wurde untersucht, ob durch bauliche Maßnahmen zum Umbau der Kreuzung
„Panzerstraße“ – Römerstraße und die Errichtung von Blendschutzwällen die
Einschränkungen für die übenden Soldatinnen und Soldaten ausgeräumt oder
mindestens minimiert werden können.
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
a) Wenn ja, wurden bereits Aufträge an das Staatliche Bauamt
Ingolstadt zur Errichtung eines solchen Bauwerks gegeben, und wenn ja,
welche?
b) Wenn ja, ist der Bundeswehr bekannt, ob das Staatliche Bauamt
Ingolstadt bereits Vorbereitungen für die Errichtung eines solchen
Bauwerks getroffen hat, und wenn ja, welche?
Die Fragen 26a und 26b werden zusammen beantwortet.
Nein.
c) Wenn ja, welche Vorteile hätte ein solches Bauwerk, unabhängig von
der Mitbenutzung der Panzerstraße durch den öffentlichen Verkehr,
für die Sicherheit am Standortübungsplatz?
Keine.
d) Wenn ja, welche Vorteile hätte ein solches Bauwerk, unabhängig von
der Mitbenutzung der Panzerstraße durch den öffentlichen Verkehr,
für den Lärmschutz am Standortübungsplatz?
Die Auswirkungen eines solchen Bauwerks auf den Lärmschutz kann belastbar
nur durch eingehende Untersuchungen bewertet werden. Hier spielen unter
anderem Abstände zur Emissionsquelle und Windströmungen eine entscheidende
Rolle.
e) Wenn ja, gab es bereits Gespräche mit der Gemeinde Hepberg für
eine gemeinsame Finanzierung eines solchen Bauwerks?
Nein.
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ISSN 0722-8333]