[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Hannes
Gnauck und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3649 –
Pensionen und Pensionslasten des Bundes im Jahr 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Höhe der Mindestversorgung der Ruhestandsbeamten im alten
Bundesgebiet lag im Jahr 2019 (ohne Kinderzuschlag) bei 1 760,73 Euro (Bundestagsdr
ucksache 19/21616). Um eine Rente in Höhe der Mindestversorgung eines
Ruhestandsbeamten zu erreichen, hätte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer
mit Durchschnittseinkommen im Jahr 2019 somit rechnerisch 53,5
Beitragsjahre vorweisen müssen. Einen Anspruch auf Mindestversorgung erwerben
Beamte bereits nach einer fünfjährigen Wartezeit, die sich aus
ruhegehaltfähigen Beamtendienstzeiten, Wehrdienst- bzw. Ersatzdienstzeiten sowie etwaigen
Vordienstzeiten zusammensetzen kann. Im Zeitverlauf zeigt sich, dass
vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zunehmend länger arbeiten müssen, um einen
Rentenanspruch auf Höhe der Mindestversorgung zu erreichen. Waren im Jahr
2000 noch 45,5 Beitragsjahre zum Durchschnittsverdienst erforderlich, waren
es im Jahr 2010 bereits 50,8 Jahre.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Vorbemerkungen der Fragesteller sind vergleichbar mit den
Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/29184. Es wird daher auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/29691 sowie ergänzend auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in
der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/15036 und die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/21616 sowie den Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/11040 und den Siebten Versorgungsbericht der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18270 verwiesen.
Der Anspruch auf ein Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz, auch
in Höhe der Mindestversorgung, setzt neben der Erfüllung der in § 4 des
Beamtenversorgungsgesetzes genannten Voraussetzungen weiterhin den Eintritt oder
die Versetzung in den Ruhestand voraus. Ein Eintritt in den Ruhestand erfolgt
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3911
20. Wahlperiode 10.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
10. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
grundsätzlich mit Vollendung der Regelaltersgrenze. Für bestimmte
Beamtengruppen wie bspw. Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugs- und
Feuerwehrdienstes gelten besondere Altersgrenzen. Eine Versetzung in den
Ruhestand kann darüber hinaus auch erfolgen, wenn die Beamtin oder der Beamte
körperlich oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten
zu erfüllen und deswegen dauerhaft dienstunfähig ist.
1. Wie hoch war in den Jahren 1970, 1980, 1990, 1995, 2000, 2005, 2010,
2015, 2020 sowie 2021 die Mindestversorgung der Ruhestandsbeamten
nach dem Beamtenversorgungsgesetz (§ 14 BeamtVG)
a) ohne Familienzuschlag,
b) mit halbem Familienzuschlag,
c) mit vollem Familienzuschlag?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Mindestversorgungsbezüge nach § 14 Absatz 4
Satz 2,3 des Beamtenversorgungsgesetzes
Jahr ohneFamilienzuschlag
voller
Familienzuschlag
halber
Familienzuschlag1) GMBl.
1970 581,91 DM 624,81 DM1) keine vergleichbareAngabe vorhanden GMBl. 1970 Seite 212 f.
1980 1 239,82 DM 1 328,29 DM1) 1 284,05 DM GMBl. 1980 Seite 460 f.
1990 1 630,02 DM 1 738,79 DM 1 684,41 DM GMBl. 1990 Seite 393 f.
1995 2 092,91 DM 2 221,01 DM 2 156,96 DM GMBl. 1996 Seite 77 f.
2000 2 210,85 DM 2 328,08 DM 2 269,46 DM GMBl. 1999 Seite 814 ff.
2005 1 225,81 Euro 1 290,97 Euro 1 258,39 Euro GMBl. 2003 Seite 666 ff.
2010 1 381,07 Euro 1 452,38 Euro 1 416,73 Euro 2)
2015 1 588,47 Euro 1 670,01 Euro 1 629,24 Euro GMBl. 2015 Seite 1051 ff.
2020 1 779,07 Euro 1 875,20 Euro 1 827,14 Euro GMBl. 2019 Seite 15 ff.
2021 1 800,05 Euro 1 897,34 Euro 1 848,69 Euro GMBl. 2021 Seite 1210 ff.
1) Für die Jahre 1970 und 1980 wurde aus den seinerzeit geltenden Ortsklassen zum Zwecke der
Vergleichbarkeit mit dem ab 1997 gewährten Familienzuschlag die Ortsklasse „S“ zugrunde gelegt.
2) Für das Jahr 2010 keine Fundstelle im GMBl. vorhanden.
Für weitere Daten zur Höhe der Mindestversorgungsbezüge wird auf die
regelmäßigen Veröffentlichungen im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.,
www.g
mbl-online.de) verwiesen. Die geltenden Mindestversorgungsbezüge werden
regelmäßig in Rundschreiben bekannt gegeben und zusätzlich im GMBl.
publiziert. Alle Ausgaben des GMBl. von 1950 bis zur aktuellen Ausgabe sind
online verfügbar.
2. Wie viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter
Arbeitnehmer mit dem Durchschnittseinkommen der Jahre 1970, 1980, 1990,
1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 sowie 2021 rechnerisch jeweils
nachweisen müssen, um Rentenansprüche in Höhe der Mindestpension
(Frage 1a) des entsprechenden Jahres zu erwerben?
Die angefragten Daten für die Jahre 2000, 2005, 2010 und 2015 können der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21616 entnommen werden. Für das Jahr
2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/29691 verwiesen. Die weiteren Daten
können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Erforderliche Jahre der Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung bei einem
Bruttorentenbetrag in Höhe der Mindestversorgung (ohne Familienzuschlag, alte Bundesländer) gemäß § 14 Absatz 2,3 des
Beamtenversorgungsgesetzes bei Durchschnittsverdienst gemäß Anlage 1 zum Sechsten Buch
Sozialgesetzbuch
Jahr Rechnerisch erforderliche Jahre mit Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung um einen Rentenbetrag i. H. der Mindestversorgung zu erhalten (errechnet zum 1. Juli eines Jahres)
1970 45,1
1980 45,3
1990 41,2
1995 45,3
2021 52,6
3. Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils das Durchschnittsalter der
a) Beamten,
b) Richter,
c) Berufssoldaten,
d) Versorgungsempfänger Bundeseisenbahnvermögen (BEV),
e) Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche
Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG) bei
Ruhestandseintritt?
Für die Daten der Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/15036 vom 12. November 2019 verwiesen.
Die Werte für das Jahr 2020 können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden:
Durchschnittsalter bei Ruhestandseintritt im Jahr 2020
Beamte/Beamtinnen, Richter/Richterinnen 62,8
Berufssoldaten/-soldatinnen 56,6
Bundeseisenbahnvermögen 63,5
Postnachfolgeunternehmen 1 59,2
1) Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG (ehemals Deutsche Postbank AG)
Die Daten für das Jahr 2021 liegen voraussichtlich im Dezember 2022 vor.
4. Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils das Durchschnittsalter der
a) Regelaltersrentner,
b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren),
d) schwerbehinderten Menschen
bei Renteneintritt?
Die erfragten Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Durchschnittliches Zugangsalter in ausgewählte Altersrenten
Rentenart Durchschnittliches Renteneintrittsalter (in Jahren) im Jahr2000 2005 2010 2015 2020 2021
Regelaltersrente 65,5 65,3 65,9 66,2 65,4 65,3
Altersrente für langjährig
Versicherte 63,1 63,3 63,3 63,0 63,4 63,4
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte - - - 63,4 63,3 63,3
Altersrente für schwer-
behinderte Menschen 60,3 60,9 61,3 61,9 62,5 62,5
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
5. Wie hoch waren in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils die durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge von
Ruhegehaltsempfängern
a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV,
Postnachfolgeunternehmen),
h) bei Versorgungsempfängern des BEV,
i) bei Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen
(Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)?
Für die Daten zu den durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezügen im
Monat Januar für alle erbetenen Jahre wird für
● den Bundesbereich insgesamt, d. h. inklusive der rechtlich selbstständigen
Einrichtungen (vgl. Buchstabe a),
● das Bundeseisenbahnvermögen (vgl. Buchstabe h) und
● die Postnachfolgeunternehmen (vgl. Buchstabe i)
auf Tabelle IV.4 der Versorgungsempfängerstatistik (Fachserie 14 Reihe 6.1),
die unter der Kategorie „Publikationen“ als Download unter dem Link
https://w
ww.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html verfügbar
ist, verwiesen.
b) bei Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
c) bei Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
d) bei Beamten und Richtern im höheren Dienst,
e) bei Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
f) bei Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
g) bei Berufssoldaten im höheren Dienst,
Für die Daten zu den durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezügen im
Monat Januar in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/15036 verwiesen. Die Daten für Januar 2020 und
2021 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Durchschnittliche Versorgungsbezüge im Monat Januar von Ruhegehaltsempfängerinnen und
Ruhegehaltsempfängern des Bundes nach Laufbahngruppen
Jahr
Beamte/Beamtinnen,
Richterinnen/Richter
Berufssoldatinnen/
Berufssoldaten
höherer
Dienst
gehobener
Dienst
mittlerer und
einfacher Dienst
höherer
Dienst
gehobener
Dienst
mittlerer und
einfacher Dienst
2020 4 944 3 316 2 296 4 546 3 312 2 637
2021 4 973 3 339 2 318 4 590 3 346 2 662
6. Wie viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter
Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015,
2020 und 2021 rechnerisch jeweils nachweisen müssen, um einen
Rentenanspruch in Höhe des genannten Betrages in der Antwort zu
a) Frage 5a,
b) Frage 5b,
c) Frage 5c,
d) Frage 5d,
e) Frage 5e,
f) Frage 5f,
g) Frage 5g,
h) Frage 5h,
i) Frage 5i
zu erreichen?
Die erfragten Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Erforderliche Jahre der Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung, um einen
Bruttorentenbetrag in Höhe der durchschnittlichen Versorgungsbezüge zu erhalten, bei Durchschnittsverdienst gemäß Anlage
1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch; Berechnung jeweils zum Januar des entsprechenden Jahres
Ruhegehaltsempfängerinnen/
Ruhegehaltsempfänger
Rechnerisch erforderliche Jahre mit Beitragsentrichtung zur
gesetzlichen Rentenversicherung, um einen Rentenbetrag i. H. der
durchschnittlichen Versorgungsbezüge zu erhalten abgestellt auf Jahr
2000 2005 2010 2015 2020 2021
im Bundesbereich insgesamt - - 76,1 81,8 79,9 78,1
Beamte/
Beamtinnen und
Richter/
Richterinnen
im einfachen und
mittleren Dienst 68,8 67,7 68,4 72,2 69,5 67,8
im gehobenen
Dienst 100,1 99,6 100,7 104,8 100,3 97,7
im höheren
Dienst 151,2 149,3 148,8 156,6 149,6 145,5
Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten
im einfachen und
mittleren Dienst 72,4 73,9 76,0 81,4 79,8 77,9
im gehobenen
Dienst 94,1 95,1 96,5 102,6 100,2 97,9
im höheren
Dienst 136,1 136,5 135,6 141,5 137,5 134,2
bei Bundeseisenbahnvermögen 66,4 67,7 69,9 75,1 74,7 73,1
bei Postnachfolgeunternehmen 65,6 64,7 66,9 71,3 69,6 67,9
7. Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils die durchschnittliche monatliche Rente von
a) allen Regelaltersrentnern,
b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren),
d) schwerbehinderten Menschen?
Die angefragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Durchschnittlicher Rentenbetrag1) von Altersrenten in Deutschland
durchschnittlicher Rentenbetrag in Euro zum 31. Dezember des Jahres
Rentenart 2000 2005 2010 2015 2020 2021
Regelaltersrente 625 612 611 657 776 778
Altersrente für langjährig
Versicherte 1 133 1 156 1 170 1 196 1 307 1 297
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte - - - 1 352 1 579 1 584
Altersrente für
schwerbehinderte Menschen 1 115 1 121 1 115 1 186 1 371 1 369
Ohne reine KLG-Leistungen und Nullrenten
1) Rentenbetrag (mit Faktor berechnete Bruttorente) = Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor
Quelle: Statistik Deutsche Rentenversicherung und Berechnung BMAS
8. Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils die durchschnittliche Rente für Bestandsrentner sowie die
durchschnittliche Rente für Neuzugänge in den Rentenbestand, die
a) weniger als 30 Beitragsjahre,
b) zwischen 30 bis unter 35 Beitragsjahre,
c) zwischen 35 bis unter 40 Beitragsjahre,
d) zwischen 40 bis unter 45 Beitragsjahre,
e) mehr als 45 Beitragsjahre
aufweisen?
Die angefragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Durchschnittliche Rentenbeträge1) der Altersrenten nach Versicherungsjahren im Rentenbestand
am 31. Dezember; Nichtvertragsrenten
Jahr Rentenbetrag in Euro pro Monat mit … Versicherungsjahren
2)
weniger als 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 mind. 45
2000 322 648 812 1 061 1 272
2005 336 670 832 1 077 1 312
2010 336 685 844 1 071 1 331
2015 404 771 928 1 155 1 415
2020 480 889 1 075 1 346 1 636
2021 479 884 1 070 1 341 1 636
1) Rentenbetrag (mit Faktor berechnete Bruttorente) = Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor
2) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne
Berücksichtigungszeiten
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Berechnung BMAS
Durchschnittliche Rentenbeträge1) der Altersrenten nach Versicherungsjahren im Rentenzugang;
Nichtvertragsrenten
Jahr Rentenbetrag in Euro pro Monat mit … Versicherungsjahren
2)
weniger als 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 mind. 45
2000 298 627 782 982 1 220
2005 289 617 744 919 1 208
2010 298 613 744 914 1 254
2015 324 662 804 1 001 1 323
2020 444 752 926 1 177 1 566
2021 455 763 940 1 200 1 596
1) Rentenbetrag (mit Faktor berechnete Bruttorente) = Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor
2) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne
Berücksichtigungszeiten
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Berechnung BMAS
9. Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils die durchschnittliche Anzahl der Jahre an Beitrags- und
beitragsfreien Zeiten bei
a) Regelaltersrentnern,
b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren),
d) schwerbehinderten Menschen
bei Renteneintritt?
Die angefragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Durchschnittliche Anzahl Versicherungsjahre1) bei Eintritt in Altersrenten, Deutschland
durchschnittliche Versicherungsjahre bei Rentenzugang im Jahr
Rentenart 2000 2005 2010 2015 2020 2021
Regelaltersrente 17,6 19,6 26,4 24,3 29,1 29,4
Altersrente für langjährig
Versicherte 43,6 44,5 43,7 41,4 42,1 42,6
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte - - - 47,0 47,0 47,1
Altersrente für
schwerbehinderte Menschen 42,0 42,2 42,3 42,3 42,8 43,1
1) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreie Zeiten (ohne
Berücksichtigungszeiten)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
10. Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger
a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV,
Postnachfolgeunternehmen),
h) bei Versorgungsempfängern des BEV,
i) bei Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen
(Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)
Die Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger
● des Bundes (vgl. Buchstabe a),
● des Bundeseisenbahnvermögens (vgl. Buchstabe h) und
● der Postnachfolgeunternehmen (vgl. Buchstabe i)
kann für alle erbetenen Jahre der Tabelle IV.1 der
Versorgungsempfängerstatistik (Fachserie 14 Reihe 6.1), die unter der Kategorie „Publikationen“ als
Download unter dem Link
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-D
ienst/_inhalt.html verfügbar ist, entnommen werden.
b) bei Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
c) bei Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
d) bei Beamten und Richtern im höheren Dienst,
e) bei Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
f) bei Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
g) bei Berufssoldaten im höheren Dienst,
(bitte hierzu auch den jeweils absoluten sowie relativen Anstieg zwischen
den Jahren 2000 und 2020 ausweisen)?
Eine Auswertung der Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und
Ruhegehaltsempfänger des unmittelbaren Bundesbereiches nach Laufbahnen kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des Bundes nach
Laufbahngruppen am 1. Januar eines Jahres
Jahr
Beamte/Beamtinnen, Richterinnen/Richter Berufssoldaten/-innen
höherer
Dienst
gehobener
Dienst
mittlerer und
einfacher Dienst
höherer
Dienst
gehobener
Dienst
mittlerer und
einfacher
Dienst
2000 9 902 15 817 20 719 15 313 13 331 31 390
2005 11 295 17 957 22 139 16 238 13 724 32 814
2010 13 306 20 590 24 700 17 108 14 348 35 616
2015 13 894 23 247 26 096 18 517 14 291 37 367
2020 14 236 25 749 28 566 18 182 14 387 37 984
2021 14 365 26 250 29 050 18 066 14 254 37 492
11. Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils die Anzahl der
a) Regelaltersrentner,
b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren),
d) schwerbehinderten Menschen
(bitte hierzu auch den jeweils absoluten sowie relativen Anstieg
zwischen den Jahren 2000 und 2020 ausweisen)?
Die angefragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Rentenbestand bei Altersrenten, Deutschland
Rentenbestand am 31. Dezember des Jahres
Rentenart 2000 2005 2010 2015 2020 2021
Regelaltersrente 9 451 823 9 046 703 8 498 691 7 895 897 7 675 654 7 658 843
Altersrente für
langjährig Versicherte 946 760 1 230 751 1 385 029 1 686 689 2 118 107 2 215 015
Rentenbestand bei Altersrenten, Deutschland
Rentenbestand am 31. Dezember des Jahres
Rentenart 2000 2005 2010 2015 2020 2021
Altersrente für
besonders langjährig
Versicherte
- - -
460 329 1 653 583 1 908 915
Altersrente für
schwerbehinderte
Menschen 840 568 1 229 144 1 609 859 1 830 537 1 817 800 1 799 533
Ohne KLG-Leistungen und Nullrenten
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Absolute und relative Veränderungen des Rentenbestandes abgestellt auf die Jahre 2000 und 2020
Rentenart absolute Veränderung des Bestan-des zwischen 2000 und 2020
relative Veränderung des
Bestandes zwischen 2000 und 2020 in
Prozent
Regelaltersrente -1 776 169 -18,8
Altersrente für langjährig Versicherte +1 171 347 +123,7
Altersrente für besonders langjährig
Versicherte - -
Altersrente für schwerbehinderte
Menschen +977.232 +116,3
12. Wie hoch waren zum 31. Dezember der Jahre 2000, 2005, 2010, 2015,
2020 und 2021 jeweils die Rückstellungen des Bundes für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen als Barwert künftiger Verpflichtungen aus
Beihilfe- und Pensionsleistungen (bitte insgesamt sowie nach
Pensionsleistungen und Beihilfeleistungen getrennt ausweisen)?
Bezüglich der Daten für die Jahre 2000 und 2005 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/29691 verwiesen. Die Werte zu den übrigen
gewünschten Stichtagen können den entsprechenden Vermögensrechnungen, die
auch unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentl
iche_Finanzen/Bundeshaushalt/Haushalts_und_Vermoegensrechnungen_des_B
undes/haushalts_vermoegensrechnungen_des_bundes.html veröffentlicht sind,
entnommen werden (vgl. Vermögensrechnung 2021, Abschnitt 4.1.1).
Zusätzlich können die Daten der folgenden Tabelle entnommen werden.
In Mrd. Euro 2010 2015 2020 2021
Pensionsleistungen 341,21 435,85 639,30 613,68
Beihilfeleistungen 109,14 148,12 230,47 206,46
Gesamt 450,35 583,97 869,77 820,14
Die Verminderung der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.
Dezember 2021 beruht im Wesentlichen auf der Umstellung des Diskontzinssatzes
(siehe Antwort zu Frage 13).
13. Wie hat sich in den Jahren 2000 bis 2021 der zugrunde liegende
Diskontsatz jeweils entwickelt, der für die Prognoseberechnung der
Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes herangezogen
wird?
Bezüglich der Daten für die Jahre bis 2010 wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen, im Übrigen auf nachstehende Tabelle.
In Prozent 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
7 Jahre 3,65 3,95 3,72 3,49 3,14 2,82 2,15 1,80 1,47 1,16 0,81
10 Jahre 1,03
Bis einschließlich zur Vermögensrechnung 2020 sind die Beihilfe- und
Pensionsrückstellungen mit dem siebenjährigen Durchschnitt der Umlaufrenditen für
börsennotierte Bundeswertpapiere mit 15- bis 30-jähriger Restlaufzeit
abgezinst worden. Im Rahmen der Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften für
die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die
Schulden des Bundes (§§ 73, 75, 76, 80 und 86 der Bundeshaushaltsordnung (BHO))
ist der Diskontzinssatz zur Berechnung der Pensions- und
Beihilferückstellungen an die Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Standards
staatlicher Doppik (SsD) angepasst worden. Dabei wurde von einem siebenjährigen
auf einen zehnjährigen Durchschnittszinssatz umgestellt.
14. Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein Anstieg des
Diskontzinssatzes um
a) 25 Basispunkte,
b) 50 Basispunkte,
c) 75 Basispunkte,
d) 100 Basispunkte
auf die Höhe der derzeitigen bilanziellen Rückstellungen des Bundes für
Pensions- und Beihilfeleistungen (bitte beziffern)?
Ein Anstieg des Diskontzinssatzes würde zu einem Rückgang der derzeitigen
bilanziellen Rückstellungen des Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen
wie folgt führen.
Erhöhung Diskontsatz
Pensionsleistungen
Beihilfeleistungen
Aktuell 1,03 613,7 206,5
25 Basispunkte 0,25 1,28 583,4 193,6
50 Basispunkte 0,50 1,53 555,5 181,8
75 Basispunkte 0,75 1,78 529,5 170,1
100 Basispunkte 1,00 2,03 503,4 161,3
15. Wie hoch waren der absolute sowie relative Anstieg bzw. Rückgang der
bilanziellen Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen im
Zeitraum von
a) 2000 bis 2005,
b) 2005 bis 2010,
c) 2010 bis 2015,
d) 2015 bis 2020,
e) 2020 bis 2021,
f) 2000 bis 2021,
der auf eine Veränderung des zugrunde liegenden Diskontsatzes
zurückzuführen ist?
Die Rückstellung für Pensionsleistungen steigt aufgrund der Zinsänderung im
Zeitraum 2020 auf 2021 (vgl. Frage 15e) um 39,04 Mrd. Euro (6,8 Prozent).
Die Rückstellung für Beihilfeleistungen steigt aus gleichem Grund um
17,6 Mrd. Euro (8,8 Prozent).
Für alle anderen Zeiträume können keine Angaben gemacht werden. Die
Fragen 15a, 15b und 15f können nicht beantwortet werden, weil Pensions- und
Beihilferückstellungen erst seit 2010 in der Vermögensrechnung des Bundes
nachgewiesen werden; vgl. Antwort zu Frage 12.
Die Fragen 15c und 15d können nicht beantwortet werden, da die Veränderung,
die auf die Diskontsatzänderung gegenüber dem Vorjahr zurückgeht, erstmals
in der Vermögensrechnung 2021 getrennt von anderen möglichen
versicherungsmathematischen Veränderungen ausgewiesen wird.
16. Welche Höhe werden die bilanziellen Rückstellungen des Bundes für
Pensions- und Beihilfeleistungen nach Einschätzung der
Bundesregierung bei derzeitigem Diskontzinssatz bis zum Jahr
a) 2025,
b) 2030,
c) 2040,
d) 2050
voraussichtlich erreichen (Prognose)?
Eine Projektion der Rückstellungen für künftige Jahre kann nicht erfolgen, da
für die Berechnung notwendige Daten nicht vorliegen bzw. selbst Prognosen
unterliegen. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
17. Wie hoch waren in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils die jährlichen und monatsdurchschnittlichen Ausgaben des
Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen
a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV,
Postnachfolgeunternehmen),
h) von Versorgungsempfängern des BEV,
i) von Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen
(Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)?
Die jährlichen Versorgungsausgaben für
● den Bundesbereich (vgl. Buchstabe a),
● das Bundeseisenbahnvermögen (vgl. Buchstabe h) und
● die Postnachfolgeunternehmen (vgl. Buchstabe i)
für die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 und 2020 können der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD in
Bundestagsdrucksache 19/15036 sowie der Tabelle IV.5 der
Versorgungsempfängerstatistik (Fachserie 14 Reihe 6.1), die unter der Kategorie „Publikationen“
als Download unter dem Link
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffe
ntlicher-Dienst/_inhalt.html verfügbar ist, entnommen werden. Die
monatsdurchschnittlichen Ausgaben ergeben sich aus einem Zwölftel der jährlichen
Ausgaben. Die Daten für das Jahr 2021 liegen voraussichtlich im Dezember
2022 vor.
Die Daten zu den Beihilfeausgaben ergeben sich aus der
Jahresrechnungsstatistik, die entsprechenden Auswertungen für die Jahre 2020 und 2021 können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Beihilfeleistungen des Bundes an Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger in den Jahren 2020 und 2021
in Mio. Euro
2020 2021
jährlich
Insgesamt 4 565,9 4 652,5
Kernhaushalt Bund 1 399,4 1 355,8
Bundeseisenbahnvermögen 1 263,3 1 252,1
Postbeamtenversorgungskasse 1 903,2 2 044,6
Beihilfeleistungen: Gruppierung 446 „Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen,
Versorgungsempfänger und dgl.“ des Gruppierungsplans nach § 10 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Quelle: Rechnungsergebnisse von Bund (einschl. EU-Anteile), Ländern und Sozialversicherung für
ihre Kern- und kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte sowie sonstigen öffentlichen Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen
Die monatsdurchschnittlichen Ausgaben ergeben sich aus einem Zwölftel der
jährlichen Ausgaben. Für die übrigen erbetenen Jahre wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/17019 sowie den Siebten Versorgungsbericht der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18270 verwiesen. Es wird
darauf hingewiesen, dass sich die finanzstatistisch über die Haushaltssystematik
Gruppierungsplan ermittelten Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger nicht trennen lassen von den ebenfalls umfassten
Beihilfen an Hinterbliebene. Auch ermöglicht die Haushaltssystematik keine
Aufschlüsselung nach Laufbahngruppen, wie sie in den Fragen 17b bis 17g erbeten
wird.
b) von Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
c) von Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
d) von Beamten und Richtern im höheren Dienst,
e) von Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
f) von Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
g) von Berufssoldaten im höheren Dienst,
Die erbetenen Angaben zu den jährlichen Versorgungsausgaben können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden; die monatsdurchschnittlichen
Ausgaben ergeben sich aus einem Zwölftel der jährlichen Ausgaben.
Versorgungsausgaben (ohne Beihilfen) für Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger
des Bundes nach Laufbahngruppen in Mrd. Euro
Jahr
Beamte/Beamtinnen,
Richterinnen/Richter
Berufssoldateninnen/
Berufssoldaten
höherer
Dienst
gehobener
Dienst
mittlerer und
einfacher Dienst
höherer
Dienst
gehobener
Dienst
mittlerer und
einfacher Dienst
2000* 0,9 1,0 0,9 1,3 0,8 1,4
2005 0,6 0,6 0,5 0,7 0,4 0,8
2010 0,7 0,7 0,6 0,8 0,5 0,9
2015 0,8 0,9 0,7 0,9 0,5 1,1
2020 0,9 1,0 0,8 1,0 0,6 1,2
* Angaben in DM
Bezüglich der Beihilfeausgaben wird auf die Antwort zu Frage 17a, 17h und
17i verwiesen.
18. Wie hoch waren in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021
jeweils die jährlichen und monatsdurchschnittlichen Ausgaben des
Bundes für Rentenzahlungen
a) insgesamt,
b) von Regelaltersrentnern,
c) von langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
d) von besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren),
e) von schwerbehinderten Menschen?
Da beim Bund keine Ausgaben für gesetzliche Rentenzahlungen anfallen,
sondern nur Bundeszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet
werden, wird davon ausgegangen, dass eine Differenzierung der Ausgaben der
Rentenversicherung nach Altersrentenarten erfolgen soll; diese Daten können
in der angefragten Differenzierung den folgenden Tabellen entnommen werden.
Rentenausgaben (jährlich) der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt und
nach ausgewählten Altersrentenarten
Ausgaben in Mrd. Euro
Rentenausgaben 2000 2005 2010 2015 2020 2021
insgesamt 190,2 211,9 224,4 249,6 303,7 310,7
darunter für
Regelaltersrente 69,4 65,6 61,6 60,7 69,6 70,7
Altersrente für langjährig
Versicherte 12,6 16,9 19,2 23,6 32,3 34,1
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte - - - 5,1 25,0 30,2
Altersrente für
schwerbehinderte Menschen 11,0 16,3 21,3 25,4 29,1 29,3
Quelle: Rechnungsergebnisse der Rentenversicherung
Rentenausgaben (im Monatsdurchschnitt) der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt und
nach ausgewählten Altersrentenarten
Ausgaben in Mrd. Euro
Rentenausgaben 2000 2005 2010 2015 2020 2021
insgesamt 15,8 17,7 18,7 20,8 25,3 25,9
darunter für
Regelaltersrente 5,8 5,5 5,1 5,1 5,8 5,9
Altersrente für langjährig
Versicherte 1,1 1,4 1,6 2,0 2,7 2,8
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte - - - 0,4 2,1 2,5
Altersrente für
schwerbehinderte Menschen 0,9 1,4 1,8 2,1 2,4 2,4
19. Wie hoch war in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2021 die
Zahl der Bundesbeamten, und in welchen Bereichen waren diese tätig?
Für die Daten der Jahre 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 wird auf die Tabelle
8.1.1 der Personalstandstatistik (Fachserie 14 Reihe 6), die unter der Kategorie
„Publikationen“ als Download unter dem Link
https://www.destatis.de/DE/The
men/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html verfügbar ist, verwiesen. Welche
Beschäftigungsbereiche unter die Kategorie „Bundesbereich“ fallen, ist unter
Tz. II „Begriffserläuterungen“ der jeweiligen Publikation erläutert. Für 2021
liegen die Daten voraussichtlich im November 2022 vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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