[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3844 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion des Alkoholkonsums und
Lobbyismus der Alkoholindustrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jedes Jahr sterben schätzungsweise 74 000 Menschen vorzeitig infolge von
Alkoholkonsum. Mit durchschnittlich 10,8 Litern Reinalkohol pro Jahr je
Einwohnerin bzw. Einwohner ab 15 Jahren ist Deutschland im europäischen
Vergleich nach wie vor Hochkonsumland. Etwa 6,7 Millionen Menschen weisen
bei Umfragen in der 30-Tage-Prävalenz riskante Konsummuster auf, 1,6
Millionen Menschen sind in Deutschland alkoholabhängig. Die 12- bis 25-
Jährigen sind beim Alkoholerstkonsum durchschnittlich 15 Jahre alt (DHS
(Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) Jahrbuch Sucht 2022, S. 9–18).
Darüber hinaus richtet Alkohol auch Schaden bei Dritten an. 2,6 Millionen Kinder
wachsen in Familien mit mindestens einem alkoholkranken Elternteil auf. Und
jährlich kommen etwa 12 000 Kinder mit einer Fetalen
Alkoholspektrumstörung (FASD) zur Welt (
https://nacoa.de/infos/fakten/zahlen). Die direkten und
indirekten Folgekosten des Alkoholkonsums belaufen sich in Deutschland auf
rund 57 Mrd. Euro. Trotz dieser negativen Folgen wird die Droge Alkohol nur
mäßig reguliert. Zwar gibt es Altersbeschränkungen beim Verkauf, Werbung
wird hingegen wenig eingeschränkt. Über 600 Mio. Euro gab die
Alkoholindustrie vor der Corona-Pandemie für Werbung in Fernsehen, Internet, Print
und Radio sowie für Außenwerbung aus – Sponsoring und Promotion nicht
mit einberechnet. Selbst in der Pandemie sank dieser Wert nur knapp unter
500 Mio. Euro (DHS Jahrbuch Sucht 2022, S. 14). Wirksame
verhältnispräventive Maßnahmen wie Werbeverbote werden bislang nach Ansicht der
Fragesteller viel zu zögerlich angewendet. Eine 2015 eingesetzte Arbeitsgruppe
für das nationale Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“ hat bisher
noch keine Maßnahmenempfehlungen veröffentlicht.
1. Wie hat sich der Alkoholkonsum nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland durch die Corona-Pandemie verändert?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) untersucht mit
regelmäßig wiederholten Repräsentativbefragungen den Alkoholkonsum
12- bis 17-jähriger Jugendlicher und 18- bis 25-jähriger junger Erwachsener in
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4149
20. Wahlperiode 20.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 20. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland. Veränderungen des Alkoholkonsums in diesen Altersgruppen
während der Corona-Pandemie lassen sich im Vergleich der
Drogenaffinitätsstudie 2019 und des Alkoholsurveys 2021 untersuchen. In beiden Studien
wurden rund 7 000 12- bis 25-Jährige befragt. Beide Studien verwenden die gleiche
Methode und identische Fragen zum Alkoholkonsum.
Der Anteil 12- bis 17-jähriger Jugendlicher, die in den letzten zwölf Monaten
vor der jeweiligen Befragung mindestens einmal Alkohol konsumiert hatten
(12-Monats-Prävalenz), ging von 53 Prozent im Jahr 2019 auf 47 Prozent im
Jahr 2021 zurück. In der Gruppe der 18- bis 25-jährigen jungen Erwachsenen
veränderte sich die 12-Monats-Prävalenz des Alkoholkonsums nicht. Sie lag im
Jahr 2019 bei 90 Prozent und im Jahr 2021 bei 89 Prozent.
Der regelmäßige Alkoholkonsum (in den letzten zwölf Monaten mindestens
einmal pro Woche Alkoholkonsum) blieb in beiden Altersgruppen unverändert
(12- bis 17-Jährige: 9 Prozent; 18- bis 25-Jährige: 32 Prozent).
Die Verbreitung des Rauschtrinkens (mindestens einmal in den letzten 30
Tagen mindestens fünf Gläser Alkohol bei einer Gelegenheit) verringerte sich
unter 12- bis 17-jährigen Jugendlichen von 14 Prozent im Jahr 2019 auf 9
Prozent im Jahr 2021. In der Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen Erwachsenen
verringerte sie sich von 37 Prozent im Jahr 2019 auf 29 Prozent im Jahr 2021.
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung zeigen die Ergebnisse der COSMO-Studie
(COVID-19 Snapshot Monitoring) kaum eine Veränderung in der Häufigkeit
des Alkoholkonsums. Die Frage der Häufigkeit des Alkoholkonsums in den
letzten vier Wochen wurde Befragten zwischen 18 und 74 Jahren in mehreren
Wellen gestellt und die Antworten fallen ähnlich aus (siehe folgende Grafik).
Quelle: COSMO,
https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo2020/web/topic/wissen-verhalten/70-rauchen-
trinken/
2. Welche Organisationen bzw. Expertinnen und Experten sind aktuell in
der Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ vertreten (bitte
tabellarisch nach Organisation sowie Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter
auflisten)?
3. Wurden seit Juli 2017 einzelne Organisationen der Arbeitsgruppe
ausgewechselt, oder haben einzelne Organisationen die Arbeitsgruppe
verlassen (wenn ja, bitte die entsprechende Organisation, das Datum und den
Grund der Änderung nennen)?
4. Wie oft haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum
reduzieren“ seit Juli 2017 getroffen (bitte tabellarisch nach Datum,
Themen der Sitzung und teilnehmenden Organisationen auflisten bzw.
wie in der Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/13211
fortführen)?
5. Auf welchen dieser Treffen wurden Entwurfspassagen mit
Empfehlungen diskutiert (bitte tabellarisch nach Sitzung auflisten)?
6. Konnte mittlerweile ein Konsens zu den Bereichen Alkoholwerbung,
Alkoholbesteuerung und Verfügbarkeit von Alkohol gefunden werden
(siehe Antworten zu den Fragen 24 und 25 auf
Bundestagsdrucksache 18/13211)?
7. Bei welchen Themen hat sich die Arbeitsgruppe bereits auf
Empfehlungen geeinigt?
8. Wurden Entwürfe oder einzelne Passagen der Empfehlungen der
Sachverständigen durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an
externe juristische Personen (Firmen, Vereine, Verbände) mit Bitte um
Stellungnahme verschickt, und wenn ja, wann, durch wen, und an wen
erfolgte die Versendung?
9. Wann ist mit einem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe
„Alkoholkonsum reduzieren“ zu rechnen?
Die Fragen 2 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der genannten Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ handelt es sich
um eine Arbeitsgruppe im Rahmen des Kooperationsverbunds gesundheitszie-
le.de. Darin arbeiten die relevanten Akteure im Gesundheitswesen in
Deutschland zusammen, um die Zielorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und
den nationalen Gesundheitszieleprozess weiterzuentwickeln.
Zu Details des Arbeitsprozesses wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Regulierung und Prävention bei
Alkohol“ auf Bundestagsdrucksache 18/13211 verwiesen.
Am 9. November 2017 fand die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe
„Alkoholkonsum reduzieren“ statt. Auch in dieser Sitzung und im anschließenden
Abstimmungsprozess wurde kein Konsens erzielt.
Unabhängig davon arbeitet die Bundesregierung kontinuierlich daran, dass der
riskante und missbräuchliche Alkoholkonsum in der Bevölkerung reduziert
wird. Dass sich die Bundesregierung der Bedeutung des Themas bewusst ist,
zeigt sich durch die im Koalitionsvertrag hervorgehobene verstärkte
Aufklärung in der Alkoholprävention mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche
und schwangere Frauen sowie auf die vorgesehene Verschärfung der
Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol.
10. Wie viele Treffen fanden über die Arbeitsgruppe hinaus zwischen der
Bundesregierung und Interessensvertretern der Zivilgesellschaft seit
Beginn der 19. Legislaturperiode statt, bei denen es um Alkoholpolitik,
Alkoholkonsum, Alkoholsucht oder Alkoholprävention ging (bitte
tabellarisch nach Datum, Verband bzw. Verein, Bundesministerien und Ebene
auflisten)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, auf die sich diese Frage bezieht,
pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte
mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung
der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Ergänzend dazu gilt für den Bereich des Sucht- und Drogenbeauftragten der
Bundesregierung, dass die Themen Alkoholpolitik, -konsum, -sucht oder -
prävention in unterschiedlicher Intensität Gegenstand eines Großteils der
Gespräche des Sucht- und Drogenbeauftragten sind, die im Einzelnen nicht
protokolliert werden.
Bundesministerium/
Ebene
Datum Verband/Verein
BMI (PSt’in) 01.02.2022 Baden-Württembergischer Landesverband, Fachstelle Sucht
Waldshut-Tiengen
BMG (PSt’in) 20.09.2022 Gespräch mit Vertretern und Vertreterinnen der Deutschen Suchthilfe
am Rande des Jahresempfangs des Sucht- und Drogenbeauftragen
BMFSFJ (BM’in) 24.08.2022 Verbraucherzentrale Bundesverband
11. Wie viele Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der
Alkoholindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 19.
Legislaturperiode statt (bitte tabellarisch nach Datum, Verband,
Bundesministerien und Ebene auflisten)?
Es wird auf die einleitenden Ausführungen in der Antwort zu Frage 10
verwiesen.
a) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema
„Werbebeschränkungen für alkoholische Produkte“ gesprochen?
b) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema „Steuererhöhungen
auf Alkoholprodukte“ gesprochen?
c) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema
„Verkaufsbeschränkungen für alkoholische Produkte“ gesprochen?
d) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema „verpflichtende
Warnhinweisen auf Alkoholika“ gesprochen?
e) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema „Werbung und
Sponsoring im Bereich des Fußballsports“ gesprochen?
Die Fragen 11a bis 11e werden gemeinsam beantwortet.
Datum Verband/Verein/Anlass
Bundesministerium/Ebene
Themen/Anlass
21.06.2022 Deutscher Brauer-Bund e. V.
(DBB)
BK (StM) Rede Deutscher Brauertag, Deutscher
Brauerabend 2022 anlässlich
Ernennung zum Botschafter des Bieres
19.09.2022 Anheuser-Busch InBev BK (St) Gespräch mit CEO, zu Global Bio
Market, Wirtschaftsmarktplatz
Deutschland
08.10.2018 Bundesverband der Deutschen
Spirituosen-Industrie und
-Importeure e. V. (BSI)
BMWi (PSt) Gespräch mit GF’in, u. a. bzgl.
„Arbeitskreis Alkohol und
Verantwortung“ des BSI und Werbung für
Alkohol in Deutschland
06.11.2019 BSI BMWi (PSt) Politischer Gästeabend
20.04.2022 Bundesverband der Deutschen
Klein- und Obstbrenner e. V./
Verband Badischer Klein- und
Obstbrenner e. V. (digital)
BMF (St’in) Rechtsanwendung durch die
Zollverwaltung
25.08.2022 Bundesverband der Deutschen
Klein- und Obstbrenner e. V./
Verband Badischer Klein- und
Obstbrenner e. V. (digital)
BMF (St’in) Rechtsanwendung durch die
Zollverwaltung
15.09.2022 Bundesverband der
Obstverschlussbrenner e. V. (digital)
BMF (St’in) Rechtsanwendung durch die
Zollverwaltung
22.11.2018 DBB BMEL (BM’in) Verleihung des Bundesehrenpreises
(BEP) Bier, Hopfenernte,
Pflanzenschutz
22.11.2018 Deutscher Weinbauverband e. V.
(DWV)
BMEL (BM’in) Verabschiedung des Generalsekretärs
28.03.2019 Verband Deutscher
Prädikatsweingüter e. V. (VDP)
BMEL (PSt) Weinrechtsreform, Pflanzenschutz
28.08.2020 DBB BMEL (PSt) Nationale Reduktions- und
Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz
in Fertigprodukten (NRI)
02.09.2021 Fränkischer Weinbauverband e. V. BMEL (BM’in) Austausch zu aktuellen Themen
(Alkoholprävention wenn überhaupt
nur am Rande)
19.09.2021 Diverse Vertreter der
Landwirtschaft
BMEL (BM’in) Weinrechtsreform, Pflanzenschutz,
Ernte
26.04.2022 DBB BMEL (PSt’in) Verleihung der BEP’e Bier
21.06.2022 DBB BMEL (BM/
PSt’in)
Ernennung des neuen Botschafters des
Bieres, Feier der zuvor verliehenen BEP
22.08.2022 Deutsche Weinmajestäten BMEL (BM) Am Rande des Fototermins wurden
aktuelle Themen der Weinbranche,
u. a. Werbebeschränkungen und
Warnhinweise besprochen
30.08.2022 BSI BMEL (PSt’in) Vorstellung des BSI und des
Arbeitskreises „Alkohol und Verantwortung“,
Alkoholpräventionsmaßnahmen –
national und europäisch, weitere Themen
Werbe- und Verkaufsbeschränkungen,
Steuererhöhungen, Warnhinweise,
Werbung und Sponsoring im Bereich
des Fußballsports
06.09.2022 Fränkischer Weinbauverband e. V. BMEL (PSt’in) Pflanzenschutz und Herkunftsangaben
25.09.2019 DBB BMG (BM) Thema: Brennwertkennzeichnung bei
Bier und Präventionskampagnen
Datum Verband/Verein/Anlass
Bundesministerium/Ebene
Themen/Anlass
21.06.2022 DBB BMG (PSt’in) Sommerfest
04.06.2018 DBB
Drogenbeauftragte der
Bundesregierung
(DdB)
06.11.2019 DBB DdB
17.01.2020 DWV DdB
17.02.2020 DDB DdB Fototermin Kampagne
27.01.2021 DBB DdB
08.06.2022 DBB Sucht- und
Drogenbeauftragter
der
Bundesregierung (SDdB)
23.06.2022 BSI SDdB
22.09.2022 DWV SDdB
12. Wie viele Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern des
Profifußballsports und der Bundesregierung seit Beginn der 19.
Legislaturperiode statt, bei denen über das Thema Werbebeschränkungen für
alkoholische Produkte gesprochen wurde (bitte tabellarisch nach Datum,
Verband, Bundesministerien und Ebene auflisten)?
Es wird auf die einleitenden Ausführungen in der Antwort zu Frage 10
verwiesen.
Darüber hinausgehend fanden keine in der Fragestellung genannten Treffen
statt.
13. Plant die Bundesregierung, die verhältnispräventiven Maßnahmen bei
Alkohol zu verschärfen?
a) Plant die Bundesregierung weitere Werbebeschränkungen für
alkoholische Produkte?
b) Plant die Bundesregierung Verkaufsbeschränkungen für alkoholische
Produkte?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP sieht vor, die Regelungen für Marketing und Sponsoring
bei Alkohol und Nikotin zu verschärfen. Vor diesem Hintergrund und im
Interesse eines verstärkten Kinder- und Jugendschutzes sowie Gesundheitsschutzes
ist es zu hinterfragen, ob die bestehenden Regeln noch ausreichend sind, oder
ob insbesondere vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
Anpassungen erforderlich sind. Es bedarf zunächst einer Prüfung, welche
Schritte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages sachgerecht sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]