[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3916 –
32 Jahre Deutsche Einheit
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Absicherung der
Energieversorgung in Ostdeutschland im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet, und
wie unterscheidet sich das Preisniveau?
Die Stromversorgungssicherheit ist in Ostdeutschland gleichermaßen hoch wie
im übrigen Bundesgebiet. Preisunterschiede resultieren für Endverbraucher aus
unterschiedlichen individuellen Vertragsabschlüssen mit ihren Stromversorgern
und regional unterschiedlich hohen Netzentgelten. Hierbei gibt es jedoch kein
Gefälle zwischen Ost- und Westdeutschland. Die Absicherung der
Gasversorgung ist in Ostdeutschland gleichermaßen hoch wie im übrigen Bundesgebiet.
Preisunterschiede resultieren für Endverbraucher aus unterschiedlichen
individuellen Vertragsabschlüssen mit ihren Gasversorgern. Auch die
Versorgungssicherheit bei Rohöl und Mineralölprodukten ist in Ost- und Westdeutschland
gleichermaßen hoch. Bei den Preisen für Kraftstoffe und Heizöl ist ebenfalls
kein Preisgefälle zwischen Ost- und Westdeutschland festzustellen.
2. In welchem Maße sind das Gasversorgungssystem und das
Stromversorgungssystem in Ostdeutschland mit den Systemen im übrigen
Bundesgebiet verbunden?
a) In welchem Umfang wird durch die Vernetzung die Versorgung
abgesichert?
b) Welcher Handlungsbedarf wird für die kommenden fünf Jahre
gesehen?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Nach § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Betreiber von
Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und
leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten
und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es
wirtschaftlich zumutbar ist.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4263
20. Wahlperiode 01.11.2022
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 1. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach diesen Anforderungen richtet sich auch die Verbindung des
Gasversorgungssystems und des Stromversorgungsystems in Ostdeutschland mit den
Systemen im übrigen Bundesgebiet. Die Vernetzung wird dadurch in einem für
die Versorgungssicherheit ausreichenden Maß gewährleistet.
Dazu erfolgt für das Stromübertragungsnetz eine fortlaufende
Netzentwicklungsplanung nach Maßgabe der §§ 12a ff. EnWG. Der aktuelle
Netzentwicklungsplan 2021 bis 2035 sowie der Szenariorahmen 2023 bis 2037/2045 für den
nächsten Netzentwicklungsplan sind unter folgendem Link abrufbar:
https://ww
w.netzentwicklungsplan.de/de.
Analog hierzu, allerdings um ein Jahr versetzt, ist derzeit der
Netzentwicklungsplan Gas 2022 bis 2032 in Vorbereitung. Das vorgesehene
Konsultationsdokument verschiebt sich aktuell mit Blick auf die veränderte geopolitische
Lage und die sich daraus ergebenden Herausforderungen. Am 6. Juli 2022
wurde ein auf die veränderten gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
eingehender Zwischenstand veröffentlicht (
https://fnb-gas.de/netzentwicklungspl
%C3%A4ne/netzentwicklungsplan-2022/).
3. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die fünf bedeutendsten
anstehenden Infrastrukturprojekte in Ostdeutschland, und in welcher
Weise beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Projekte?
Die Bundesregierung erstellt keine Rangfolge hinsichtlich der Bedeutung
vorgesehener Infrastrukturprojekte im Bereich der Energieversorgung. Unabhängig
davon befinden sich derzeit zahlreiche Infrastrukturvorhaben in Ostdeutschland
in der Planungs- bzw. Bauphase. Der Bund ist bei einer Vielzahl dieser Projekte
an der Finanzierung beteiligt.
Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung werden grundsätzlich
übergeordnete Ziele, wie zum Beispiel die Ermöglichung der Mobilität im
Personenverkehr durch Verbesserung von Erreichbarkeit und Anbindungsqualität, für das
gesamte Bundesgebiet verfolgt. Darunter fallen eine Vielzahl von Aus- und
Neubauvorhaben der Verkehrswege des Bundes.
Zu den bedeutenden anstehenden Schieneninfrastrukturprojekten in
Ostdeutschland gehören die NBS Dresden–Grenze D/CZ (Prag), die ABS Uelzen–
Stendal–Magdeburg–Halle und der im Rahmen des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) erfolgende Ausbau der Strecke Berlin–Cottbus–Weißwasser–
Görlitz–Grenze (D/PL). Die Finanzierung der Projekte, die sich überwiegend
noch in frühen Planungsphasen befinden, erfolgt durch den Bund, unter der
Annahme, dass das InvKG-Projekt bis 2038 realisiert ist.
Drei bedeutende anstehende Bundesfernstraßenprojekte in den östlichen
Ländern sind die A 14, Magdeburg–Schwerin, die A 100 als Lückenschluss und
Verlängerung des Berliner Stadtrings in den Ostteil der Stadt und die A 143,
Vollendung des Autobahnlückenschlusses bei Halle („Mitteldeutsche Schleife“)
als letztes Teilstück des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 13. Die
Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln; einzelne Abschnitte der A 14 werden mit
EFRE-Unterstützung finanziert.
Im Bereich der Seewasserstraßen ist der Ausbau der seewärtigen Zufahrt nach
Rostock für 15 m tiefgehende Schiffe auf 16 km Länge von herausragender
Bedeutung, u. a. für die Energieversorgung. Im Bereich der Binnenwasserstraßen
sind die Vollendung des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 zur
Verbesserung des Anschlusses Berlins an das Wasserstraßennetz sowie der Ausbau der
Havel-Oder-Wasserstraße zu nennen. Die Finanzierung der Projekte erfolgt
durch den Bund.
4. Was unternimmt die Bundesregierung zur Reduzierung der höheren
Stromnetzentgelte in Ostdeutschland?
Nach der geltenden Netzentgeltsystematik werden die Netzkosten von den
Verbrauchern getragen, die in dem Netzgebiet an das Netz angeschlossen sind, in
dem die Netzkosten entstehen. In dünn besiedelten Regionen und Regionen mit
relativ neuen, d. h. weniger abgeschriebenen Netzen kann dies bereits
systematisch zu ggf. höheren Netzentgelten als in dicht besiedelten Regionen oder
Regionen mit relativ alten Netzen führen. Ein starker Ausbau der erneuerbaren
Energien kann diesen Effekt gegebenenfalls noch verstärken. Die
Bundesregierung ist sich dieses Effekts bewusst und arbeitet daran, für diese Problematik
sachgerechte Lösungsansätze zu finden. Aktuell prüft die Bundesregierung
verschiedene Lösungsansätze. Zu beachten ist auch weiterhin, dass der
Handlungsspielraum der Bundesregierung zur Etablierung einer Lösung durch
unionsrechtliche Vorgaben begrenzt wird.
5. Hält die Bundesregierung am vorgezogenen Kohleausstieg bis 2030 fest,
oder gibt es vor dem Hintergrund der aktuellen außen-, sicherheits- und
energiepolitischen Herausforderungen Bestrebungen, am
Kohlekompromiss, der einen Ausstieg aus der Braunkohle bis zum Jahr 2038 vorsieht,
festzuhalten, und wenn ja, welche zeitlichen Szenarien gibt es zum
Ausstieg aus der Kohleverstromung?
6. Hält die Koalition einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung vor
dem Jahr 2038 für realistisch, und wenn ja, wie begründet die
Bundesregierung diese Position, und gibt es hierzu Berechnungen zur
physikalischen Lastdeckung?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung treibt die Beschleunigung des Kohleausstiegs auf
idealerweise das Jahr 2030 weiter voran. Das ist notwendig, um die Unabhängigkeit
von fossilen Energien zu erreichen und die Klimakrise zu bekämpfen.
Gleichzeitig gilt, dass angesichts der aktuellen außen-, sicherheits- und
energiepolitischen Herausforderungen weiterhin alles unternommen wird, um die
Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu stabilisieren und zu gewährleisten.
Hierzu hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von
Instrumenten geschaffen, etwa das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz. Auch
die kürzlich vorgestellte Einigung mit RWE zur Beschleunigung des
Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier enthält temporäre Reserveoptionen, die
die Versorgungssicherheit in Deutschland stärken.
7. Wie unterstützt die Bundesregierung die Landesregierungen der
betroffenen Bundesländer bei der Ertüchtigung der Oder und bei der Beseitigung
der im Sommer aufgetretenen massiven Naturschäden im gesamten
Flussbereich?
Die Bundesregierung wird als Reaktion auf die Oder-Katastrophe das Leibniz-
Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) mit einem
„Sonderuntersuchungsprogramm zur Umweltkatastrophe in der Oder“ beauftragen.
Dieses wird die Schäden des Ökosystems und seiner Dienstleistungen (u. a.
Berufs- und Freizeitfischerei) erfassen, die natürliche Regeneration verfolgen
und Grundlagen für effektive Renaturierungsmaßnahmen legen. Die
Finanzierung soll über den Bundesnaturschutzfonds im Rahmen eines Modellvorhabens
erfolgen. Zudem beabsichtigt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) durch die Oder-
Katastrophe verursachte Schäden an den Hälterungsanlagen für die Nachzucht
und den Besatz von Stören im Rahmen des Projektes zur Wiederansiedlung des
baltischen Störs in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus wird das BMUV bereits laufende
Aktivitäten der Länder und Initiativen Dritter zur Planung und Umsetzung von
Renaturierungsmaßnahmen an der Oder, z. B. im Rahmen des
Bundesprogramms Blaues Band Deutschland (Förderprogramm Auen) weiter unterstützen
und voranbringen.
Der Unterhaltungszustand der Stromregelungsbauwerke ist auf deutscher und
polnischer Seite unzureichend, was in den letzten Jahrzehnten zu verstärkten
Anlandungstendenzen und ständig verschlechterten Fahrrinnentiefen geführt
hat. Das hat auch Auswirkungen auf das Hochwasserabflussprofil und weitere
wasserwirtschaftliche Belange. Zur Verbesserung dieser Situation wurde am
27. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Polen ein Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den
Wasserstraßen (Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse) im
deutsch-polnischen Grenzgebiet geschlossen. Ziel der Bundesregierung ist also
nicht der Ausbau, sondern zur Verbesserung der Schiffbarkeit der Oder im
Sinne einer Stabilisierung der verkehrlichen Situation und auch zur Umsetzung
des Internationalen Hochwasserrisikomanagementplans beizutragen. Die
vorbereitenden Maßnahmen der zuständigen Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) umfassen insbesondere die Erstellung eines
Wasserhaushaltsmodells für die Oder, die Betrachtung der Auswirkungen des
Klimawandels, die Erfordernisse zur Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie,
Kampfmittelerkundungen und Sedimentuntersuchungen zu eventuellen
Schadstoffbelastungen. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse bilden eine wichtige
Grundlage für alle Maßnahmenplanungen der WSV an der Grenzoder. Im
Wissen um die vielfältigen Belange an der Grenzoder beschlossen der Bund und
das Land Brandenburg auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr, ihre Zusammenarbeit bei den Themen Verkehr, Europäische
Wasserrahmenrichtlinie, Ökologie und Hochwasserschutz und Naturschutz zukünftig
im Rahmen neu eingerichteter Gremien zu koordinieren.
8. Wie hat sich die Quote der in Armut lebenden Kinder sowie der
armutsgefährdeten Kinder in den neuen Bundesländern in den letzten zwei
Jahren entwickelt, auch im Vergleich zu den alten Bundesländern?
Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Facetten. Sie ist im
Wesentlichen ein Mangel an Mitteln und Möglichkeiten, das Leben zu
gestalten. Als komplexes Phänomen entzieht sie sich einer einfachen und eindeutigen
Messung. Das gilt auch für die Armut von Kindern.
Ein weit verbreitetes Konzept ist die Berechnung der sogenannten
Armutsrisikoquote. Sie ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung
und liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt
u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent,
60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/regionaler Bezug) und
der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des
mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet.
Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen volatil, sodass Höhe und
zeitliche Entwicklung je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen
können. Da die Armutsrisikoquote auf dem äquivalenzgewichteten Einkommen
des gesamten Haushalts basiert, hängen die Werte für im Haushalt der Eltern
lebende Kinder maßgeblich vom Einkommen der Eltern ab.
Soweit Daten in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Armutsrisikoquoten1) von unter 18-Jährigen in Ost- und Westdeutschland in
Prozent gemessen am Bundesmedian und am regionalen Median
20202)
Bundesmedian regionaler Median
in Prozent
neue Bundesländer (einschl. Berlin) 22,4 17,5
früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 19,9 21,1
20213)
Bundesmedian regionaler Median
in Prozent
neue Bundesländer (einschl. Berlin) 21,8 18,3
früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 20,6 21,6
Ergebnisse des Mikrozensus; Hochrechnung der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011.
1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 Prozent des Medians
der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das
Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet.
2) Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische
Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020
ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für
Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf
der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.
3) Erstergebnisse des Mikrozensus 2021.
9. Welche Gründe haben dazu geführt, den „Investitionspakt Sportstätten“
einzustellen (Quelle:
https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/s
portstaettenfoerderung-muss-fortgesetzt-werden)?
Der Bund leistet im laufenden Jahr mit Programmmitteln in Höhe von 110 Mio.
Euro einen erheblichen Beitrag zum Ausbau kommunaler Sportstätten. Darüber
hinaus stellt er unter anderem für diese Zwecke im Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
(SJK) im laufenden Haushaltsjahr Ausgabemittel in Höhe von 27 Mio. Euro
und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 449 Mio. Euro bereit. Diese
und alle Projekte, die in den vergangenen Jahren begonnen wurden, werden bis
zum Jahr 2027 (SJK) beziehungsweise 2026 (Investitionspakt Sportstätten)
ausfinanziert.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Belastungen des
Bundeshaushalts in Folge des russischen Angriffskriegs bei gleichzeitiger Notwendigkeit
zur Einhaltung der Schuldenregel des Grundgesetzes sieht der
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 keine neuen Programmmittel für den
Investitionspakt Sportstätten vor. Die abschließende Entscheidung über den
Bundeshaushalt 2023 trifft der Haushaltsgesetzgeber im laufenden parlamentarischen
Verfahren.
10. Welche Projekte für Sanierungen und Neubauten von Sportstätten
können durch die Einstellung des „Investitionspaktes Sportstätten“ in den
neuen Bundesländern nicht weiterverfolgt werden?
Die Umsetzung des als Bundesfinanzhilfe nach Artikel 104b des Grundgesetzes
ausgestalteten Investitionspakts Sportstätten erfolgt auf Grundlage jährlicher
Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen durch die Länder. Die Verteilung der
Finanzhilfen auf die Länder ist in den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen in
einem einvernehmlichen Verteilschlüssel geregelt. Auf dieser Grundlage stellen
die Länder jährliche Landesprogramme unter Benennung der einzelnen zu
fördernden Maßnahmen auf Antrag der Kommunen auf. Die Landesprogramme
werden vom Bund auf ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben der
Verwaltungsvereinbarung geprüft und zu einem Bundesprogramm zusammengefasst.
Dem Bund ist aufgrund dieses Verfahrens nicht bekannt, welche Maßnahmen
die neuen Bundesländer im Jahr 2023 bei Fortführung des Investitionspakts
Sportstätten gefördert hätten. Zu den in den vergangenen Jahren bis
einschließlich 2022 begonnen Projekten siehe im Übrigen die Antwort zu Frage 9.
11. Wie hat sich der Mittelabfluss aus dem sog. DigitalPakt Schule in den
letzten zwei Jahren in den neuen Bundesländern entwickelt, auch im
Vergleich zu den alten Bundesländern?
Über alle Bundesländer hinweg beträgt der kumulierte Mittelabfluss im Basis-
DigitalPakt Schule zum Stichtag 30. Juni 2022 Bundesmittel in Höhe von
591 Mio. Euro. Die Mittelbindung im Basis-DigitalPakt Schule zum Stichtag
30. Juni 2022 beläuft sich auf Bundesmittel in Höhe von 3,1 Mrd. Euro; dies
entspricht ca. 61,1 Prozent des Gesamtvolumens der Finanzhilfen.
In den neuen Bundesländern (ohne Berlin) beträgt der kumulierte Mittelabfluss
aus Bundesmitteln 50,6 Mio. Euro zum Stichtag 30. Juni 2022. Die
Mittelbindung im Basis-DigitalPakt Schule zum Stichtag 30. Juni 2022 beläuft sich
auf Bundesmittel in Höhe von 633 Mio. Euro; dies entspricht einem Anteil von
ca. 82,3 Prozent. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Ländern sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle: Mittelbindung und Mittelabfluss im Basis-DigitalPakt Schule zum
Stichtag 30. Juni 2022 in den neuen Bundesländern.
Land
Zur Verfügung
stehende
Bundesmittel im Basis-
DigitalPakt
Schule
Mittelbindung im Basis-
DigitalPakt Schule kumuliert
bis 30. Juni 2022
Mittelabfluss aus dem Basis-
DigitalPakt Schule kumuliert
bis 30. Juni 2022
Absolut (Euro) Absolut (Euro) Prozentual Absolut (Euro) Prozentual
Brandenburg 150.901.000,00 135.266.436,61 89,6 % 15.147.821,97 10,0 %
Mecklenburg-
Vorpommern 99.209.500,00 46.508.526,71 46,9 % 7.779.541,70 7,8 %
Sachsen 249.542.500,00 244.605.258,56 98,0 % 16.326.428,15 6,5 %
Sachsen-Anhalt 137.582.000,00 126.536.435,06 92,0 % 5.390.426,66 3,9 %
Thüringen* 132.368.000,00 80.566.813,50 60,9 % 6.000.000,00 4,5 %
Gesamt
(neue Bundesländer) 769.603.000,00 633.483.470,44 82,3 % 50.644.218,48 6,6 %
* Bei Thüringen besteht die Besonderheit, dass das Land zu Beginn der Umsetzung des Digital-
Pakts Schule prioritär Eigenmittel (ca. 14,7 Mio. Euro) zur Finanzierung der Maßnahmen
eingesetzt hat; ein Abruf von Bundesmitteln erfolgte erstmalig im Jahre 2022.
In den alten Bundesländern (ohne Berlin) wurden zum Stichtag 30. Juni 2022
im Durchschnitt 11,8 Prozent der Bundesmittel abgerufen und 56,5 Prozent der
Bundesmittel bewilligt.
Insgesamt wurden somit in fast allen ostdeutschen Ländern deutlich mehr
Projekte bewilligt als in den westdeutschen und diese zum Teil auch mit eigenen
Mitteln vorfinanziert. Bei Umsetzung und Abrechnung der Projekte – als
Voraussetzung für den Abruf von Bundesmitteln – sind keine signifikanten
Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Ländern erkennbar.
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, das geplante
Bundesfinanzkriminalamt und/oder die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht in den
ostdeutschen Bundesländern anzusiedeln?
Das Vorhaben zur Errichtung einer neuen Oberbehörde zur
Finanzkriminalitätsbekämpfung einschließlich eines Bundesfinanzkriminalamtes und der
Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht befindet sich noch in einer frühen Phase. Die
Festlegung des Standortes wird unter Abwägung fachlicher,
personalwirtschaftlicher, infrastruktureller und wirtschaftlicher Aspekte erfolgen. Ebenfalls in die
Entscheidung einbezogen werden Aspekte der regionalen Strukturförderung in
den ostdeutschen Bundesländern oder den ehemaligen Braun- und
Steinkohlerevieren.
13. Welche Städte haben sich für das Zukunftszentrum Demokratie
beworben, und wann wird die Standortentscheidung getroffen?
Ein „Zukunftszentrum Demokratie“ bzw. ein diesbezüglicher
Standortwettbewerb ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Beantwortung erfolgt in der
Annahme, dass die Frage auf das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation“ zielt.
Der Wettbewerb um den Standort für das 'Zukunftszentrum für Deutsche
Einheit und Europäische Transformation' wurde am 1. Juli 2022 ausgelobt, die
Bewerbungsfrist ist am 30. September 2022 abgelaufen. Fristgerecht beworben
haben sich die Städte Eisenach, Frankfurt/Oder, Halle/Saale, Jena, Leipzig
gemeinsam mit Plauen, Mühlhausen und Sonneberg. In den kommenden Monaten
wird die für den Wettbewerb eingesetzte Jury die eingereichten Bewerbungen
bewerten und die Bewerberstädte bereisen, um sich vor Ort einen Eindruck von
dem jeweiligen Standort zu machen. Eine Standortentscheidung ist für Anfang
2023 geplant.
14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der technologischen
Möglichkeiten zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS =
Carbon Dioxide Capture und Storage) bei stofflicher Verwendung von
CO2, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Das Abscheiden und Speichern oder Weiterverwenden von CO2 ist heute
bereits technisch möglich und vielfach erprobt. Die Bundesregierung fördert
zudem Forschungsprogramme zur Erforschung von landbasierten und marinen
CO2-Entnahmemethoden, um den weitergehenden Forschungsbedarf zur CO2-
Entnahme aus der Atmosphäre (engl. Carbon Dioxide Removal – CDR) und
dauerhaften Speicherung von CO2 zu adressieren. Dabei werden sowohl
technische als auch naturbasierte CO2-Entnahmemethoden adressiert: Das Programm
CDRterra hat seinen Schwerpunkt auf landbasierten Methoden. Das Programm
CDRmare im Rahmen der Deutschen Allianz Meeresforschung wird marine
Methoden der CO2-Entnahme und dauerhaften Speicherung von CO2
erforschen.
In Deutschland ist bislang nur die Speicherung zu Demonstrationszwecken im
geologischen Untergrund explizit geregelt. Den rechtlichen Rahmen für die
Speicherung bildet das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz. Es wird bis Ende des
Jahres unter Einbindung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe evaluiert. Der Bericht wird dem Bundestag vorgelegt. Basierend auf dem
Evaluationsbericht und unter umfassender Einbeziehung der relevanten
Stakeholder wird die Bunderegierung im kommenden Jahr eine Carbon-
Management-Strategie entwickeln. Sie soll mögliche Einsatzfelder, Förderbedarf und
Infrastrukturfragen adressieren.
15. Wie steht die Bundesregierung im Lichte der nach Ansicht der
Fragesteller notwendigen verteidigungspolitischen Maßnahmen zu
Experimentierklauseln für eine Planungsbeschleunigung bei der Ansiedlung von
industrieller Fertigung der Verteidigungsindustrie in den
Braukohlefolgegebieten?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, private sowie staatliche Investitionen
schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Planungs- und
Genehmigungsverfahren sollen modernisiert, entbürokratisiert und digitalisiert werden.
16. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur verbesserten
Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen, um mehr als 30 Jahre
nach der Wiedervereinigung deren Unterrepräsentation in bestimmten
Bereichen von Politik, Wirtschaft und Verwaltung zu beenden?
Wird das bis Ende des Jahres 2022 angekündigte Konzept zur
Verbesserung der Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen vorliegen,
und bis wann soll eine angeglichene Repräsentation umgesetzt sein?
Eine angemessene Repräsentation von Ostdeutschen in Führungspositionen
liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Die Bundesregierung ist sich ihrer
Vorbildwirkung bewusst und wird zu Beginn des Jahres 2023 ein Konzept für
die Verbesserung der Repräsentanz von Ostdeutschen in Führungspositionen
für die Bundesebene vorlegen.
Durch den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland wird seit
August 2022 ein mehrjähriges Forschungsprojekt „Elitenmonitor – Personelle
Unterrepräsentation der Ostdeutschen in zentralen Führungspositionen:
Zeitliche Entwicklung, Mechanismen, Handlungsoptionen“ gefördert. Das
Forschungsvorhaben verfolgt das Ziel, ein systematisches, längerfristiges
Monitoring aufzubauen, Ursachen für die Unterrepräsentation von Ostdeutschen in
Führungspositionen in zwölf Sektoren empirisch zu untersuchen sowie darauf
aufbauend eine Aktivierungsstrategie und evidenzbasierte
Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Laufzeit des Projekts ist bis zum 31. Juli 2025.
17. Teilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, Ostdeutschland zu einer
der innovativsten und leistungsstärksten Regionen Europas zu machen,
und wenn ja, welche Maßnahmen enthält ein Konzept der
Bundesregierung für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Ostdeutschland und
in welchem Zeitraum?
Ostdeutschland hat das Potenzial, zum Vorreiter bei zukunftsträchtigen
Innovationen in Schlüsseltechnologien in Deutschland und Europa zu werden.
Der Bund wird in der Anlaufphase der zu gründenden Interessenvertretung
Wasserstoff Ostdeutschland (IWO) eine Anschubfinanzierung leisten. Die IWO
soll der Steuerung und Intensivierung der Zusammenarbeit der ostdeutschen
Bundesländer zum Thema Wasserstoff unter Einbeziehung der Wirtschaft und
anderer Akteure dienen. Das Konzept der Bundesländer ist derzeit in
Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die IWO
soll optimalerweise in 2023 an den Start gehen.
Im Rahmen des Important Project of Common European Interest (IPCEI)
Wasserstoff wurden von insgesamt 62 Projekten 20 mindestens teilweise
ostdeutsche Projekte ausgewählt (Brandenburg: 4, Sachsen: 6, Sachsen-Anhalt: 5,
Mecklenburg-Vorpommern: 5). Die Projekte starten in 2022/23 und enden
voraussichtlich in 2027.
18. Wie steht die Bundesregierung zur Forschungsförderung in
strukturschwachen Regionen vor dem Hintergrund der Bedeutung von KI
(künstliche Intelligenz) für Mitteldeutschland und dem Bedarf KI in die Praxis
zu tragen?
Die themenoffenen BMBF-Förderprogramme Unternehmen Region (für
Ostdeutschland) sowie Innovation & Strukturwandel (für strukturschwache
Regionen) zielen auf die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ab. Regionale
Potenziale sollen umfassend genutzt werden, um eine flächendeckende
Transformation in Richtung eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems in
Deutschland zu meistern. In diesem Rahmen werden auch Forschungs- und
Anwendungsprojekte im Bereich KI mit rund 70 Mio. Euro gefördert (u. a. das
Forschungskonsortium 3Dsensation).
KI ist dabei eine Querschnittstechnologie, die in vielen Regionen und Branchen
eine hohe Bedeutung hat. Mit dem KI-Kompetenzzentrum ScaDS.AI in
Dresden/Leipzig wurde einer der Leuchttürme der deutschen KI-Forschung in
Mitteldeutschland etabliert. ScaDS.AI trägt dabei insbesondere mit seinem
Service- und Transferzentrum zum Transfer von KI-Methoden in die Praxis,
insbesondere in kleine und mittlere Unternehmen der Region bei. Darüber
hinaus fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auch im
Rahmen der Strukturstärkungsmaßnahmen für die Kohleregionen KI-Projekte, etwa
das Projekt „KI-geregelte robotische Industriemaschinen (KIRM)“ in
Brandenburg.
19. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Notwendigkeit eines
Belastungsmoratoriums für Unternehmen und Handwerksbetriebe angesichts der
aktuellen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, und mit
welchen konkreten Maßnahmen soll ein solches Moratorium umgesetzt
werden?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass die aktuelle Krise bei vielen
Unternehmen und Handwerksbetrieben zu zusätzlichen Belastungen führt. Für die
Bundesregierung ist es ein fortlaufendes Anliegen, die Wirtschaft nicht mit
unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten zu beeinträchtigen. Darauf
achtet die Bundesregierung in der aktuellen Lage besonders sorgfältig und wird
sich dafür auch in der Europäischen Union einsetzen. Ziel ist es, den
bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Handwerksbetriebe auf das notwendige
Mindestmaß zu reduzieren.
Zudem verweist die Bundesregierung auf eine Reihe von
Entlastungsmaßnahmen, die bereits auf den Weg gebracht wurden: So wurden im Rahmen des
Osterpaketes und mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des
Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften zahlreiche
Maßnahmen zum Abbau der bürokratischen Belastungen im Energierecht
umgesetzt, von denen auch Unternehmen profitieren, u. a. die Vereinheitlichung und
Vereinfachung der Erhebung und Abrechnung der energiewirtschaftlichen
Umlagen, insbesondere der Wegfall der EEG-Umlage sowie erhebliche
Verfahrensvereinfachungen bei der besonderen Ausgleichsregelung.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der
Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im
Bereich der Besteuerung (DAC 7) und zur Modernisierung des
Steuerverfahrensrechts eine Änderung der verfahrensrechtlichen Vorschriften zur
Beschleunigung der Betriebsprüfungen vor – eine Kernforderung, die immer wieder aus
dem Mittelstand gefordert wird.
Das Bundesministerium der Justiz hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur
Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und
zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG) die Digitalisierung des
Gesellschafts- und Registerrechts weiter vorangebracht, indem insbesondere Online-
Beglaubigungen für alle Registeranmeldungen und Online-Beurkundungen
auch in Fällen der GmbH-Sachgründung und der Änderung des
Gesellschaftsvertrages ermöglicht werden.
Mit der Achten Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hat
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Entlastungspaket
eingebracht, das zu einer Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die
Wirtschaft von 155 Mio. Euro führt. Die Entlastung entsteht aus verschiedenen
Einzelmaßnahmen: u. a. Ablösung des Sozialversicherungsausweises,
elektronische Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, automatisiertes
Antrags- und Bescheinigungsverfahren bei Entsendungen, Anhebung der
Bagatellgrenze für die Erhebung von Säumnisvorschlägen in der
Unfallversicherung, Einbeziehung des Aufenthalts in einer Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand des
Strukturwandels in den betroffenen ostdeutschen Kohleregionen, und wie sieht
der weitere Zeitplan für welche konkreten Maßnahmen aus?
Seit Inkrafttreten des Investitionsgesetzes Kohleregionen und der Bund-
Länder-Vereinbarung zu dessen Durchführung ist die Unterstützung der durch
den Ausstieg aus dem Braunkohleabbau und der Braunkohleverstromung
betroffenen Kohleregionen durch den Bund gut angelaufen (sog. Säule-1-
Maßnahmen – Finanzhilfen des Bundes zum Ausgleich unterschiedlicher
Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums für besonders
bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden und
Gemeindeverbände). Auch in Säule 2 (bundeseigene Maßnahmen) wurden bereits viele
Maßnahmen durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium beschlossen
(siehe Übersicht unter „Maßnahmen des Bundes für die Kohleregionen“,
https://w
ww.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/strukturstaerkungsge
setz-kohleregionen.html). Die Bundesregierung wird dazu zeitnah die Berichte
nach § 26 Absatz 2 bis 4 des Investitionsgesetzes Kohleregionen vorlegen.
Bund und Länder werden auch künftig eng zusammenarbeiten, um den
Strukturwandel weiter zügig voranzutreiben.
21. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung den Bausektor
bis 2045 klimaneutral und ressourceneffizient zu machen, wo es dazu –
nach Ansicht der Fragesteller – momentan sowohl an Forschung als auch
an schneller Umsetzung neuer Ideen fehlt?
a) Welche Institution wäre aus Sicht der Bundesregierung geeignet,
dieses Vorhaben voranzutreiben?
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, eine solche
Einrichtung in den vom Strukturwandel betroffenen Gebiete in
Ostdeutschland zu platzieren, wo der benötigte Strukturwandel passende
Anknüpfungspunkte bietet und neue hochwertige Arbeitsplätze
benötigt werden?
Die Frage 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Der Gebäudebestand soll bis 2045 treibhausgasneutral gestaltet werden und
seine Emissionen gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) bis 2030 auf
67 Mio. t reduziert werden. Dazu haben die zuständigen Ressorts am 13. Juli
2022 ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt, das zehn
unterschiedliche Maßnahmen umfasst. Damit kann das sektorale Klimaziel im
Gebäudesektor bis zum Jahr 2030 erreicht werden, nachdem der Gebäudesektor
sein Jahresemissionsziel um 2 Mio. t CO2-Äq. im Jahr 2021 verfehlt hat. Die
im Sofortprogramm vorgelegten Maßnahmen zielen auf folgende Bereiche ab:
1) Energetische Sanierung im Gebäudebestand,
2) Transformation der dezentralen Wärmeversorgung,
3) Schaffung einer Grundlage für klimaneutrale Wärmenetze,
4) Start einer Wärmepumpen-Offensive,
5) Neue Anforderungssystematik und ganzheitlich orientierte Förderung für
klimaneutralen Neubau sowie
6) verstärkte Forschung.
Die Maßnahmen ergänzen das bestehende Instrumentenset. Hierzu gehört die
Bepreisung von CO2, die im Januar 2021 mit dem neu in Kraft getretenen
nationalen Zertifikatehandel grundsätzlich alle in Verkehr gebrachten fossilen
Brennstoffe umfasst und neben dem Verkehrssektor insbesondere den Bereich
Wärme für Gebäude betrifft.
Zusätzliche Maßnahmen für den Bausektor zum Klimaschutz und zur
Ressourcenschonung hat die Bundesregierung unter anderem auch mit dem bereits
fortgeschriebenen Deutschen Ressourceneffizienzprogramm, einer
Holzbauinitiative sowie der Leichtbau- und Rohstoffsicherungsstrategie eingeleitet. Zudem
wird nachhaltiges Bauen durch zahlreiche Maßnahmen des „Bündnisses
bezahlbarer Wohnraum“ und Forschungsförderung umfassend und seit vielen
Jahren durch die Bundesregierung unterstützt. Im Einzelnen sind das:
Deutsches Ressourceneffizienzprogramm III
Das am 17. Juni 2020 verabschiedete Deutsche Ressourceneffizienzprogramm
III widmet sechs Maßnahmen der Steigerung der Ressourceneffizienz im
Bausektor. Im Einzelnen sind dies die Maßnahme 92 (Ressourcenschonende
Bauprodukte mit geringer CO2-Bilanz fördern), Maßnahme 93 (Steigerung des
Einsatzes nachwachsender Rohstoffe und des Recyclinganteils im Bausektor),
Maßnahme 94 (Nachhaltigkeitsbewertungen im Gebäudebereich weiter
ausbauen), Maßnahme 95 (Bewertungskriterien für die Inanspruchnahme natürlicher
Ressourcen in den Standards zum nachhaltigen Bauen weiterentwickeln),
Maßnahme 96 (Einsatz von Recycling-Baustoffen in öffentlichen Bauvorhaben
fördern) und Maßnahme 97 (Selektiven Rückbau zur Gewinnung von
Sekundärrohstoffen fördern).
Nationale Holzbauinitiative
Im Rahmen der geplanten Umsetzung einer Holzbauinitiative zur
Unterstützung regionaler Wertschöpfungsketten haben die zuständigen Ressorts ein
gemeinsames Eckpunktepapier erarbeitet. Darin werden strategische
Überlegungen mit konkreten Handlungsfeldern und Maßnahmen im Bereich des klima-
und ressourcenschonenden Bauens mit Holz zur Holzbauinitiative
zusammengeführt.
Maßnahmen der Holzbauinitiative sollen sich insbesondere auf den Abbau
ungerechtfertigter Hemmnisse sowie auf Optionen der ressourcen- und
materialeffizienten Verwendung von Holz im Bauwesen, der Stärkung der
Vorbildfunktion des Bundes und die Förderung von Forschung, Innovation sowie den
Bereich Wissens- und Informationstransfer einschließlich Fragen der
Rohstoffversorgung und des Monitorings konzentrieren.
Die weitere Erarbeitung des Konzepts und die darauf basierende Umsetzung
der Holzbauinitiative der Bundesregierung erfolgt derzeit mit den zuständigen
Ressorts.
Bündnis bezahlbarer Wohnraum
Die Mitglieder des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ haben
Lösungsansätze erarbeitet für innovative, zielgerichtete und aufeinander abgestimmte
Maßnahmen, welche die Aspekte der Bezahlbarkeit sowie des über den gesamten
Lebenszyklus hinweg nachhaltigen, klimagerechten, flächen- und
ressourcenschonenden Wohnraums ganzheitlich betrachten und umsetzen. Betrachtete
Themengebiete sind u. a. der klimagerechte und ressourcenschonende
Wohnungsbau mit der Weiterentwicklung der ordnungsrechtlichen Anforderungen
für den Neubau, die Weiterentwicklung der Neubauförderung, die Verstärkung
von ressourcenschonendem, ökologischem und kreislauffähigem Neubau sowie
die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Bestandsaktivierung nebst
Schaffung eines umweltgerechten Wohnumfeldes. Die Mitglieder des
„Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ werden über die Wirksamkeit der Maßnahmen
regelmäßig Bilanz ziehen und ggf. nachsteuern.
Nationale Leichtbaustrategie
Durch materialeffiziente Leichtbautechnologien kann die Rohstoffproduktivität
auch im Baubereich verbessert werden. Die im Jahr 2021 beschlossene
Leichtbaustrategie soll insofern geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit
Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für den Leichtbau wird. Die
Umsetzung der insgesamt acht Maßnahmenpakete ist bereits angelaufen. In dieser
Legislaturperiode soll eine interdisziplinäre Leichtbaustrategie der
Bundesregierung aufgesetzt werden, die die Leichtbauaktivitäten der Ressorts bündelt.
Technologietransferprogramm Leichtbau
Das im April 2020 gestartete Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP
Leichtbau) kann zur Ressourceneffizienz und Treibhausgasneutralität auch im
Baubereich beitragen. Leichtbaulösungen können den Primärrohstoffeinsatz in
der Herstellung von Bauprodukten verringern (etwa durch abfallärmere
Fertigungsverfahren oder durch innovative Konstruktionsansätze). Im Rahmen des
branchen- und technologieoffenen TTP Leichtbau werden zahlreiche
anwendungsnahe F&E-Projekte im Baubereich gefördert, die u. a. auf
Materialeinsparung, Ressourcensubstitution und Recycling abzielen.
7. Energieforschungsprogramm
Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms fördert die Bundesregierung
Projekte, die zum Erreichen der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung
beitragen. Das 7. Energieforschungsprogramm adressiert sowohl
technologiespezifische Förderschwerpunkte als auch technologieübergreifende
Querschnittsthemen. Die Forschung zu Energieeffizienz, dem Einsatz und der
Integration erneuerbarer Energien im Gebäude- und Quartiersbereich ist wichtig,
um neuartige und innovative Ansätze für die Umstellung auf erneuerbare
Wärme und Kälte zu entwickeln und zu erproben. Damit die Ergebnisse in der
Praxis ankommen, werden in der Forschungsinitiative Energiewendebauen
Projekte in einem breiten Themenfeld gefördert – von der Materialentwicklung bis
zur Demonstrationsanwendung in realen Gebäuden und Quartieren. Neben der
Entwicklung einzelner Technologien gewinnt das systemische Zusammenspiel
der Technologien sowie der Gebäude untereinander und mit der lokalen
Energieinfrastruktur an Bedeutung. Für die Umstellung der Wärmeversorgung
bedarf es einer Vielzahl an Lösungsmöglichkeiten und deren praxisgerechter
Erprobung. Forschende können sich fortlaufend mit Ideen für innovative
Vorhaben auf Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) bewerben.
Technologieförderung
Auch in den technologieoffenen Innovationsförderprogrammen – Industrielle
Gemeinschaftsforschung und Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand –
finden sich Projekte aus der Bauwirtschaft, die sich mit Ressourcenschonung,
Klimaschutz und Prozessoptimierungen befassen. Da die Themenauswahl nicht
durch die Programme definiert wird, sondern durch die Antragsteller, sind diese
Beiträge zur Problemlösung weniger sichtbar.
Die Rohstoffstrategie der Bundesregierung
Die am 15. Januar 2020 verabschiedete Rohstoffstrategie der Bundesregierung
deckt alle mineralischen, nichtenergetischen Rohstoffe ab und enthält 17
verschiedene Maßnahmen. Der Rohstoffbedarf, der insbesondere Baurohstoffe
umfasst, soll wie bisher durch die drei Säulen der Rohstoffversorgung, durch
heimische Rohstoffe, Importe und Recycling gesichert werden. Das
Rohstoffmonitoring der Deutschen Rohstoffagentur wird fortgesetzt. Neben der F&E-
Förderung von Projekten zu Rohstoffverarbeitung und Leichtbau steht auch ein
neuer Dialogprozess mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, dessen Ziel
die Erarbeitung konkreter Maßnahmen ist, die einen stärkeren Einsatz von
mineralischen Sekundärrohstoffen bewirken.
Der heimische Bedarf an Steinen und Erden kann weit überwiegend aus eigener
Produktion gedeckt werden. Verglichen mit der Gesamtproduktion von
Gesteinskörnungen (Kies, Sand, gebrochener Naturstein) in Deutschland, die im
Jahr 2020 bei ca. 485 Mio. t lag, ist der Import mit ca. 10 Mio. t sehr gering.
Die Produktion von mineralischen Baurohstoffen konnte in den letzten Jahren
analog zum Bedarf gesteigert werden. Um jedoch den Anteil an
Sekundärrohstoffen und alternativen Rohstoffen in der Bauindustrie ebenfalls zu steigern,
soll die Ersatzbaustoffverordnung Mitte kommenden Jahres erstmalig
ländereigene Regelungen zur Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen
Bauwerken in einem bundeseinheitlichen Regelwerk vereinen und konkrete,
rechtsverbindliche Anforderungen an Herstellung und Einbau von
Ersatzbaustoffen stellen.
In den vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Ostdeutschland plant die
Bundesregierung, zwei neue Großforschungseinrichtungen als sichtbares
Zeichen des Strukturwandels anzusiedeln. Mehr als einhundert Vorhaben wurden
eingereicht. Unter den verbliebenen sechs Finalisten hatte sich auch ein Projekt
zum zukunftsfähigen Bauen qualifiziert, das mit Mitteln des Bundes entwickelt
wurde. Die Bundesregierung unterstützt den Bausektor zur Erreichung von
Klimaneutralität und Ressourcenschonung insbesondere mit den dargestellten
umfänglichen Instrumenten und Initiativen der zuständigen Bundesministerien.
Die Bundesregierung wird mit Fördermaßnahmen und Maßnahmen der
Forschung und Entwicklung die Etablierung der Prinzipien des nachhaltigen und
klimafreundlichen Bauens in der allgemeinen Planungs- und Baupraxis
verstärkt unterstützen. Im Fokus steht dabei das Setzen von Anreizen zum
sparsamen Umgang mit Ressourcen beim Bauen und die Verringerung der
Treibhausgasemissionen der Bau- und Immobilienwirtschaft bis zum Erreichen der
Ziele des Klima- und Ressourcenschutzes. Hierzu sollen die
Treibhausgasemissionen und der Rohstoffaufwand im Lebenszyklus von Gebäuden zunehmend
zu einer wichtigen Ziel-, Planungs- und Nachweisgröße im Bauwesen werden.
Die erforderlichen Grundlagen erarbeitet das zuständige Ressort im
Innovationsprogramm „Zukunft Bau“. Im Rahmen wissenschaftlicher Studien wird
u. a. eine Methode zur Erfassung, Bewertung und Beeinflussung des
Rohstoffaufwands von Baumaßnahmen erarbeitet, die nach Fertigstellung in das
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) integriert wird. Zudem werden in
einem wissenschaftlichen Gutachten Ansätze zur vereinfachten ökobilanziellen
Bewertung von Gebäuden im Ordnungsrecht untersucht.
Mit der Veröffentlichung des QNG und dessen Implementierung in der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die Bundesregierung bereits eine
erste wichtige Maßnahme zur Etablierung des nachhaltigen und
klimafreundlichen Bauens in der allgemeinen Planungs- und Baupraxis umgesetzt. Im
ersten Halbjahr 2023 wird das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“
des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) starten, in dem die Einhaltung von Grenzwerten von
Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus nach den Regeln des QNG eine wesentliche
Fördervoraussetzung sein wird.
Deutschland verfügt bereits über eine vielfältige, breit gestreute
Forschungslandschaft, die Lösungsoptionen für das klimaneutrale und ressourceneffiziente
Bauen generiert. Der Transfer von Lösungsoptionen in die allgemeine
Planungs- und Baupraxis sollte verbessert werden. Die Bundesregierung plant
daher, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel das
Innovationsprogramm Zukunft Bau um ein Förderprogramm zu ergänzen, mit dem ein Anreiz
für Baumaßnahmen mit Pilotcharakter geschaffen wird, innovative Lösungen
mit Potenzial für eine Breitenanwendung praktisch anzuwenden. Ziel ist
insbesondere, vermehrt neuartige und bislang nicht marktübliche Lösungsansätze für
das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente, ressourcenschonende,
gesundheitsgerechte und bezahlbare Bauen in der allgemeinen Planungs- und
Baupraxis zu etablieren. Das neue Förderprogramm ist als Maßnahme
Nr. 3.1.10 „Zukunft Bau Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich“
Bestandteil des von BMWK und BMWSB gemeinsam vorgelegten
Sofortprogramms vom 13. Juli 2022 gemäß § 8 Absatz 1 KSG für den Sektor Gebäude.
22. Wer arbeitet aktuell im Arbeitsbereich des Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland (bitte Anzahl, konkrete Aufgaben, Dienstposten
und Amtsbezeichnungen nennen)?
Im Bundeskanzleramt wurde zum 31. Mai 2022 ein Arbeitsstab des
Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland eingerichtet, in den bisherige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen „Arbeitsstabes Neue Länder“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz integriert wurden. Der
noch im Aufbau befindliche Arbeitsstab umfasst zum Stichtag 11. Oktober
2022 insgesamt 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wovon 20 dem höheren
Dienst, sechs dem gehobenen Dienst und drei dem mittleren Dienst angehören.
Zur Verteilung der Aufgaben wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 5b der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/2467 verwiesen.
23. Welche Maßnahmen hat der Ostbeauftragte bereits unternommen, und
welche Maßnahmen wird er noch unternehmen, um im Zuge der
Zeitenwende die Bundeswehrpräsenz in den ostdeutschen Bundesländern zu
stärken?
24. Wie unterstützt der Ostbeauftragte die Bundeswehr und die sächsische
Landesregierung bei der Stationierungsentscheidung für den
beabsichtigten Truppenverband in der Oberlausitz?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland setzt sich
nachdrücklich dafür ein, dass der Beschluss der Unabhängigen Föderalismuskommission
von Bundestag und Bundesrat vom 27. Mai 1992, wonach neue
Bundeseinrichtungen vorrangig in den ostdeutschen Ländern anzusiedeln sind, bei allen
Standortentscheidungen zu berücksichtigen und in einem transparenten
Verfahren zu dokumentieren ist. Seine frühzeitige Beteiligung ergibt sich aus § 21
Absatz 1 GGO der Bundesregierung.
Der Ostbeauftragte steht zudem im engen Austausch mit den ostdeutschen
Landesregierungen, nimmt auf Einladung der Staatskanzleien an Kabinettsitzungen
teil und unterstützt die Anliegen der Länder zu möglichen Standorten auf der
Bundesebene. So auch bei der beabsichtigten Stationierungsentscheidung eines
Truppenverbands in der Oberlausitz.
25. Welche Maßnahmen ergreift der Ostbeauftragte, um den
wehrtechnischen Mittelstand in den neuen Ländern zu stärken, damit diese vom
Sondervermögen Bundeswehr profitieren?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland steht mit
Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Industriebranchen im engen Austausch,
um Ansiedlungen und Investitionen in Ostdeutschland zu unterstützen, und hat
dabei die spezifischen Interessen ostdeutscher Unternehmen stets im Blick. In
diesem Zusammenhang steht der Ostbeauftragte der Bundesregierung auch im
Austausch mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und
unterstützt, nach Möglichkeit an ihn herangetragene Anliegen.
26. Unterstützt der Ostbeauftragte ein Instandsetzungszentrum Kette der HIL
GmbH in den neuen Bundesländern, und wird sich der Ostbeauftragte für
eine stärkere Präsenz der Bundeswehr und der wehrtechnischen Industrie
in der Oberlausitz engagieren, um so die Transformation nach dem Aus
der Braunkohle in der Region voranzutreiben?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland unterstützt generell
Investitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Ostdeutschland und hier
insbesondere in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen. Dazu gehört neben
der Ansiedlung von privaten Unternehmen in zukunftsweisenden bzw.
zukunftssicheren Branchen auch die Einrichtung von Arbeitsplätzen durch
Institute und Bundesbehörden oder deren Tochterunternehmen.
27. Kann die Bundesregierung die Aussage des parlamentarischen
Staatssekretärs Michael Kellner vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK), dass für den Ausbau der Pipeline zwischen dem
Rostocker Hafen und Schwedt zwei Jahre benötigt werden, bestätigen,
und sieht sie die Möglichkeit, den Ausbau zu beschleunigen, und wenn
ja, würde die Bundesregierung von einer solchen Maßnahme Gebrauch
machen, und wie stark verkürzt eine solche Möglichkeit den
Pipelineausbau?
Die Durchführung des Vorhabens zur Ertüchtigung der Öl-Pipeline Rostock-
Schwedt obliegt der Eigentümerin dieser Pipeline, der PCK Raffinerie. Die
Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Michael Kellner, zur geschätzten Dauer
des Vorhabens von ca. zwei bis drei Jahren basiert auf Informationen der PCK
Raffinerie, die der Bunderegierung als erste Einschätzung übermittelt wurden.
In allen Gesprächen mit den beteiligten Akteuren wurde von Seiten der
Bundesregierung auf die Dringlichkeit des Vorhabens vor dem Hintergrund der
Bedeutung der Ertüchtigung der Pipeline für die Versorgungssicherheit
Nordostdeutschlands hingewiesen. In diesem Sinne hat die Bundesregierung die
bereits gestartete Maßnahme zur Erhöhung der Transportleistung der Pipeline
durch den Einsatz von Fließverbesserern frühzeitig angeregt und die
Umsetzung flankiert. Um den Prozess zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock-
Schwedt, als alternativen Belieferungsweg zur Druschba, der PCK Raffinerie
zu unterstützen und zu beschleunigen, werden u. a. mit Hilfe der
interministeriellen Bund-Länder-Task-Force zu Schwedt die Synergien von Bund und Land
gebündelt. Zudem hat die Bunderegierung im Rahmen dieser Task Force eine
Fokus-Arbeitsgruppe unter der gemeinsamen Leitung BMWK/Land
Brandenburg sowie Vertretern aus weiteren Ressorts eingerichtet, die zur Aufgabe hat,
den gesamten Prozess der Pipeline-Ertüchtigung kontinuierlich zu monitoren
und politisch zu begleiten. Detailliertere Ergebnisse der technischen Prüfung
verschiedener Ertüchtigungsoptionen durch die von PCK beauftragten
Ingenieure sollen in Kürze fertiggestellt sein und werden in die Arbeit der Fokus-
Arbeitsgruppe mit einfließen.
28. Haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern der SKW
Stickstoffwerke Piesteritz GmbH getroffen, und wenn ja, welche Vertreter
waren seitens der Bundesregierung beteiligt, wann haben die Treffen
stattgefunden, und welche Zusagen wurden hier gemacht?
Es wird auf die tabellarische Auflistung in der Anlage* zu Frage 28 verwiesen.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronische Kommunikation –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4263 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
29. Wann soll eine Lösung für die stark reduzierte AdBlue-Produktion
gefunden werden, und haben Vertreter der Bundesregierung hierzu mit der
SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Gespräche geführt, und wenn ja,
welche Vertreter waren seitens der Bundesregierung an den Gesprächen
beteiligt (Quelle:
https://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/adblue-p
roduktion-stockt-dann-steht-deutschland-spediteure-warnen-vor-ausfall-
hundertttausender-lkw_id_141758298.html)?
Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK) steht in engem Kontakt zu den Fachverbänden,
Herstellern, Händlern sowie der Europäischen Kommission und den
Mitgliedstaaten und eruiert gemeinsam mit diesen fortlaufend die Situation der
inländischen Produktion und Verfügbarkeit von AdBlue, um eventuelle
Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die drei großen inländischen Hersteller SKW Piesteritz
(SKWP), Yara und BASF produzieren derzeit weiterhin AdBlue, wobei SKWP
die Produktion von Mitte August bis Anfang Oktober 2022 eingestellt hatte.
Um die Versorgungslage schnell und gezielt zu verbessern, ist eine
Arbeitsgruppe unter Leitung des BMWK ins Leben gerufen worden, die
Unterstützungsmaßnahmen für SKWP prüft. Inzwischen dürfte sich die zeitweilig
angespannte Versorgungslage durch die Wiederaufnahme der Produktion durch
SKWP merklich entspannen. Gespräche mit SKWP fanden und finden
regelmäßig auf Fachebene des BMWK statt.
Anlage zu Frage 28
Ressort Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Thema/
Anlass/
Ggf. weitere beteiligte
Vertreter/Vertreterinnen
der Bundesregierung
BKAmt Staatsminister Carsten
Schneider
23.08.22 Produktions
-einstellung
BKAmt Staatsminister Carsten
Schneider
29.08.22 Produktions
-einstellung
BMWK Parlamentarischer
Staatssekretär Michael
Kellner
27.06.22 Besuch und
allgemeiner
Austausch
BMWK Parlamentarischer
Staatssekretär Michael
Kellner
23.08.22 Produktions
-einstellung
BMWK Parlamentarischer
Staatssekretär Michael
Kellner
29.08.22 Produktions
-einstellung
BMWK Parlamentarischer
Staatssekretär Michael
Kellner
09.09.22 Produktions
-einstellung
Staatssekretär Udo Philipp
Staatsminister Carsten
Schneider (BKAmt)
Staatssekretär Dr.Jörg
Kukies (BKAmt)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]