[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3979 –
Munition in der Bundeswehr – Aktueller Sachstand, Bedarfe und Planungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß mehrfachen Äußerungen der Bundesministerin der Verteidigung
Christine Lambrecht und führender Generale sind die aktuellen
Munitionsbestände der Bundeswehr nicht ausreichend und von der NATO-Vorgabe des 30-
Tage-Vorrats sehr weit entfernt. Die jetzt schon unzureichenden
Munitionsbestände werden durch Waffenlieferungen an die Ukraine nochmals reduziert,
insbesondere bei Artilleriemunition droht aus Sicht der Fragesteller ein nicht
mehr hinnehmbarer Minderbestand an verfügbarer Munition.
Demgegenüber steht die Erkenntnis sehr hoher, mutmaßlich in den bisherigen
Berechnungen der Bundesregierung nicht berücksichtigter
Munitionsverbräuche im aktuellen Ukraine-Krieg, nicht zuletzt aufgrund sehr hoher Intensität
der dortigen Kriegsführung.
Presseberichten zufolge sollen Investitionen von mindestens 20 Mrd. Euro bis
2031 erforderlich sein, um die Munitionsvorräte in den Depots der
Bundeswehr so aufzufüllen, dass die von der NATO geforderten Mindestbestände
erreicht werden (
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239485219/Vertei
digung-Der-brisante-Munitionsmangel-bei-der-Bundeswehr.html?)
Eine Bestätigung erfolgte mehrfach durch die Bundesverteidigungsministerin
(
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-der-bundesministerin-de
r-verteidigung-christine-lambrecht--2046102 und
https://www.rnd.de/politik/l
ambrecht-sieht-erhebliche-defizite-in-bundeswehr-QEZY5JBB5FVEIZ6QRF
PH2YA4VU.html). Zusätzlich wurde in der parlamentarischen Befassung
durch die Bundesregierung konkretisiert, dass diese 20 Mrd. Euro gerade
einmal die „Battle-Decisive-Ammunition“ abdecke.
Zudem sind durch die Bundeswehrreform von 2011 zahlreiche
Munitionsdepots und Materiallager der Bundeswehr geschlossen worden, die nun dringend
benötigt werden. Den daraus entstehenden zusätzlichen Investitionsbedarf hat
die Bundesregierung durch Staatssekretär Benedikt Zimmer im
Verteidigungsausschuss vom 28. September 2022 bereits ausdrücklich bestätigt.
Am 1. Juni 2022 hat die Bundesregierung, der letzten Sitzung
(Verhandlungsrunde) zum Sondervermögen folgend, schriftlich den Einsatz der Entlastung,
der im Einzelplan 14 durch die Verlagerung von Projekten in das
Sondervermögen Bundeswehr entsteht, zweckgebunden und zugunsten der
Munitionsbeschaffung quantifiziert. Dort heiß es: „Es besteht ein Finanzbedarf von ca.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4509
20. Wahlperiode 14.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 14. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1,5 Mrd. Euro jährlich, Tendenz steigend.“ Diese Bestätigung war eine der
Grundlagen für die Zustimmung der Fraktion der CDU/CSU zur
grundgesetzlichen Verankerung des Sondervermögens.
Während im Jahr 2022 die „vorgezogene Vollausstattung der aktiven Truppe“
mit Gefechtshelmen, Schutzwesten, Kampfbekleidung und Rucksäcken
vollzogen wird, wurde aus Sicht der Fragesteller dieser Ansatz nicht auf den
Bereich der Munition angewendet und eine analoge Beschleunigung der
Munitionsbeschaffung ist nicht zu erkennen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche verbindlichen Zusagen über Munitionsvorräte hat die
Bundesregierung gegenüber der NATO gemacht – insbesondere mit Blick auf
die bis 2025 bzw. bis 2027 vollauszustattende Heeresdivision?
Gegenstand dieser Frage sind Informationen, die in besonders hohem Maße das
Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet
werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das
Staatswohl begrenzt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten
Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres
Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage
über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft wesentlicher Teile der
Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Darüber hinaus lassen sich
Rückschlüsse auf die entsprechenden Planungen der NATO und der geplanten
Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses ziehen. Daher hält die Bundesregierung
die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen.
Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft
wesentlicher Teile der Bundeswehr sowie die Planungen der NATO so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Die erbetenen Informationen sind derart schutzbedürftig, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
2. Wie viele Finanzmittel hat die Bundesregierung für die Einhaltung ihrer
verbindlichen Zusagen über Munitionsvorräte gegenüber der NATO mit
Blick auf diese sogenannte Division 2025 eingeplant (bitte nach
Jahresscheiben und unterschieden in Beschaffung und Materialerhaltung
aufschlüsseln)?
Die für Munitionsbeschaffungen für die voraussichtlich betroffenen
Hauptwaffensysteme vorgesehenen Ausgabemittel sind dem Entwurf zum Haushalt 2023
zu entnehmen. Die Finanzplanung des Bundes ist lediglich ein
regierungsinternes Dokument.
Die für die Materialerhaltung dieser Munition vorgesehenen Finanzmittel sind
anteilig Bestandteil der hierfür insgesamt vorgesehenen Ausgabemittel.
3. Welche verbindlichen Zusagen über Munitionsvorräte hat die
Bundesregierung gegenüber der NATO mit Blick auf die Aussagen von
Bundeskanzler Olaf Scholz gemacht, der einen „substanziellen deutschen
Beitrag von 30 000 Soldaten, 85 Flugzeugen und Schiffen“ auf der
Bundeswehrtagung am 15. September 2022 ankündigte?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Wie viele Finanzmittel hat die Bundesregierung für die von
Bundeskanzler Olaf Scholz gemachten Zusagen über Munitionsvorräte gegenüber
der NATO, wonach er einen „substanziellen deutschen Beitrag von 30
000 Soldaten, 85 Flugzeugen und Schiffen“ auf der Bundeswehrtagung
am 15. September 2022 ankündigte, eingeplant (bitte nach
Jahresscheiben und unterschieden nach Beschaffung und Materialerhaltung
aufschlüsseln)?
Den Rahmen für die durch Bundeskanzler Olaf Scholz getätigten Aussagen zu
den deutschen Kräftebeiträgen bilden die für das Jahr 2023 im Entwurf zum
Einzelplan 14 berücksichtigten Haushaltsmittel. Auf die Antwort zu Frage 2
wird verwiesen.
5. Kann Deutschland durchgehend bis 2030 den bei der NATO angezeigten
Sperrfähigkeiten (besonders im Bereich der Wurfminensperre mittels
AT2-Raketen) gerecht werden, und wenn nein, wo drohen Ausfälle, und
welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Schließung von
Fähigkeitslücken ergriffen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Gibt es Munitionsarten und Munitionssorten, bei denen Deutschland
Gefahr läuft, die gegenüber der NATO angezeigten Munitionsvorräte
einsatzbereiter Munition nicht erfüllen zu können, und wenn ja, bei welchen
Munitionsarten bzw. Munitionssorten?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
7. In welchem finanziellen Umfang wurde Munition zur Unterstützung der
Ukraine aus bestehenden Beständen der Bundeswehr abgegeben, und in
welchem finanziellen Umfang ist die Abgabe weiterer Munition aus den
Beständen der Bundeswehr geplant?
Angaben hierzu sind der im Internet veröffentlichten Auflistung der
Bundesregierung zu den Militärischen Unterstützungsleistungen für die Ukraine zu
entnehmen.
8. Wie viele Finanzmittel müsste die Bundesregierung mit Stand heute
aufwenden, um die an die Ukraine abgegebene Munition nachzubeschaffen?
Der finanzielle Aufwand zur Wiederbeschaffung der abgegebenen Munition ist
aufgrund der Preiseffekte durch gestiegene Nachfragen, Produktions- und
Rohstoffengpässe gegenwärtig nicht zu beziffern.
9. Wann und wie plant die Bundesregierung, die an die Ukraine abgegebene
Munition für die Bundeswehr nachzubeschaffen (bitte nach
Munitionssorte, Umfang und Zeitplan aufschlüsseln)?
Zeitnahe und umfassende Nachbeschaffungen sind aus Mitteln bei
Kapitel 6002 Titel 687 03 (Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung) geplant.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die logistische Reichweite der an die
Ukraine abgegebenen Munition bei gleichbleibender Kriegsintensität
ein?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. hat sie
bereits umgesetzt, um die Folgeversorgung der an die Ukraine
abgegebenen Waffensysteme mit Munition im Sinne einer andauernden
Unterstützung für die ukrainischen Streitkräfte sicherzustellen (bitte nach
[Hand-]Waffensystem, Munitionssorte und geplanten Maßnahmen bzw.
Umfängen aufschlüsseln)?
Die weitergehende Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte wird derzeit
geprüft. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Welche operativen Auswirkungen auf Ausbildung, Übung und
Einsatztätigkeit haben die Unterstützungsleistungen an die Ukraine auf die
Bundeswehr im Bereich der Munition?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund bereits genehmigter
Waffensystemkäufe seitens der Ukraine (beispielsweise RCH 155, IRIS-T,
Zuzana 2) schon ein Unterstützungskonzept für die Zeit nach dem Krieg,
und wenn ja, wo sieht die Bundesregierung im Bereich der Munition
dazu Beiträge der Bundeswehr?
Die Bundesregierung priorisiert aktuell die Unterstützung der Ukraine im
laufenden Krieg.
14. Verfügt die Bundesregierung über einen Gesamtüberblick der
Munitionsbestände der Bundeswehr?
Ja.
15. In welchen zeitlichen Intervallen wird dieser Gesamtüberblick ggf.
aktualisiert?
Tagesaktuelle Stände sind im logistischen System bei Bedarf abrufbar. Für die
Planungszwecke wird die Fortschreibung des jährlichen Berichtes zum
Munitionsbedarf der Streitkräfte des Planungsamtes genutzt.
16. Informiert die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in
regelmäßigen Abständen über die Munitionsbestände der Bundeswehr?
Nein. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
17. Auf welchen Dokumenten, Bestandsaufnahmen o. Ä. basiert die
Äußerung der Bundesverteidigungsministerin, dass 20 Mrd. Euro für die
Beschaffung von Munition notwendig seien?
Die Aussage basiert auf den Erkenntnissen des angeführten jährlich
fortzuschreibenden Berichtes zum Munitionsbedarf der Streitkräfte und bezieht sich
auf den Finanzbedarf bis zum Jahr 2031.
18. Hat die Bundesregierung schriftlich oder mündlich die der Äußerung der
Bundesverteidigungsministerin zugrunde liegenden Sachverhalte
erläutert (bitte auf entsprechende Dokumente oder Sitzungen verweisen), und
wenn nein, warum hält die Bundesregierung eine entsprechende
Information des Deutschen Bundestages für nicht notwendig?
Die Bundesregierung steht hierzu im regelmäßigen Austausch mit dem
Deutschen Bundestag. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
19. Wie ist der aktuelle Bestand an Munition zum Stichtag 30. September
2022 in der Bundeswehr (bitte nach Teilstreitkraft und Waffensystem
aufschlüsseln)?
20. Bei welchen Munitionsarten ist der Sperrbestand bzw. das operative
Minimum derzeit erreicht oder unterschritten (bitte nach Teilstreitkraft,
definiertem operativem Minimum, Munitionsart und Munitionssorte
aufschlüsseln)?
21. Mit welchem Bedarf an Munition plant die Bundeswehr derzeit für die
Jahre 2025, 2027 und 2031 (bitte nach Teilstreitkraft und Munitionsart
aufschlüsseln)?
22. Mit welchen Ist-Bestand an Munition rechnet das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) auf Grundlage laufender Beschaffungsvorhaben
und der Vorhaben im Rahmen des Finanzplans in den Jahren 2025, 2027
und 2031 (bitte nach Teilstreitkraft und Munitionsart aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu
Frage 1 wird verwiesen.
23. Welchen Umfang an Munition plant die Bundesregierung für die
Division 2025/2027 ein (bitte nach Handwaffenmunition, Munition für direktes
Feuer und indirektes Feuer aufschlüsseln)?
Berechnungen für die Division 2025/2027 liegen noch nicht vor, da das
Kräftedispositiv Gegenstand laufender Untersuchungen und Abstimmungen ist.
24. Plant die Bundesregierung – eingedenk der Erfahrungen aus dem
Ukraine-Krieg, des neuen strategischen Konzepts der NATO mit dem
Bedarf von Forward Deterence & Defence und der Assignierung
einsatzbereiter Kräfte gemäß New-Force-Model – eine Anpassung des
Fähigkeitsprofils der Bundeswehr und des „Munitionskonzeptes“?
Wie sehen der Prozess und die Zeitlinien zur Anpassung des Konzeptes
aus?
Wann wird das angepasste Konzept wirksam werden, und wann wird es
sich bei der Truppe auswirken?
Die NATO-Verteidigungsplanung leitet in einem regelmäßigen vierjährigen
Zyklus das zur Erfüllung der drei Kernaufgaben der NATO notwendige
Gesamtfähigkeitsdispositiv (Gesamtheit aller NATO-Planungsziele) ab und teilt
diese nach dem Gebot einer fairen Lastenteilung sowie angemessenen
Herausforderung den Alliierten zu. Ausgangspunkte sind die in der Political Guidance
konsentierte gemeinsame Bedrohungsanalyse und der Level of Ambition (LoA)
der NATO, die im ersten Prozessschritt in der Regel auf Ebene der
Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsminister verabschiedet werden. Auf
Grundlage dieser Eingangsgrößen werden im zweiten Schritt die hierfür zur
Erfüllung notwendigen Fähigkeiten (Minimum Capability Requirements)
ermittelt und im darauffolgenden Schritt, zuletzt im Oktober 2021, den Alliierten als
NATO-Planungsziele zugewiesen. Im letzten Schritt folgt die Umsetzung dieser
Ziele in nationaler Verantwortung.
Die Anpassung des Munitionskonzeptes erfolgt in Abhängigkeit der in
Überarbeitung befindlichen NATO-Vorgaben.
25. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung mit Blick auf die
Beschaffung von Munition und deren Vorräte die zur Erhöhung der
Kaltstartfähigkeit notwendige intensivierte Ausbildungs- und Übungstätigkeit?
Zudem:
a) Kann der erhöhte Ausbildungs- und Übungsbedarf mit der derzeit
verfügbaren „scharfen“ Munition vollumfänglich gedeckt werden?
Bestehen bereits oder sind perspektivisch Einschränkungen
hinsichtlich des Munitionsverbrauches in Ausbildung und Übung zu
erwarten, und wenn ja, in welcher Form (bitte möglichst detailliert
quantifizieren)?
b) Kann der erhöhte Ausbildungs- und Übungsbedarf mit der derzeit
verfügbaren Ausbildungs- und Übungsmunition vollumfänglich
gedeckt werden?
c) Bestehen bereits oder sind perspektivisch Einschränkungen
hinsichtlich des Munitionsverbrauches in Ausbildung und Übung zu
erwarten, und wenn ja, in welcher Form (bitte möglichst detailliert
quantifizieren)?
d) Wie wirkt sich die intensivierte Ausbildung und Übung auf den
Finanzbedarf in den Jahren 2023 bis 2027 aus (bitte jahresscharf
aufschlüsseln)?
e) Wenn eine Berücksichtigung erfolgt, kann die Bundesregierung den
Anstieg anhand der 20 wichtigsten Munitionsarten in einer
vergleichenden Betrachtung quantifizieren?
Die Fragen 25 bis 25e werden gemeinsam beantwortet.
Als Grundlage für die Ermittlung des Munitionsbedarfs für Ausbildung und
Übung werden die Weisungen und Ausbildungsbefehle der
Organisationsbereiche herangezogen. Der konzeptionell abgeleitete Bedarf wird im Rahmen der
Projektarbeit jährlich unter Beteiligungen der Nutzer, Bedarfsträger und des
Bedarfsdeckers mit den Verbräuchen, der Verfügbarkeit von Kräften und
Mitteln und prognostisch geplanter zukünftiger Vorhaben bewertet und bei Bedarf
angepasst.
Hinsichtlich des Ausbildungs- und Übungsbedarfs wird die
Mindestbevorratung an Munition sorgsam unter Einbindung der militärischen
Organisationsbereiche koordiniert. Kenntnisse über Einschränkungen hinsichtlich des
Munitionsverbrauches in Ausbildung und Übung liegen nicht vor.
26. Über wie viele Munitionsdepots verfügt die Bundeswehr zum Stichtag
30. September 2022 (bitte nach Ort und Lagerkapazität aufschlüsseln)?
27. Mit welchem Bedarf an Munitionsdepots plant die Bundeswehr für die
Jahre 2025, 2027 und 2031 (bitte nach Depotgröße und
Lagerungsmöglichkeiten für welche Munitionsarten aufschlüsseln)?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu
Frage 1 wird verwiesen.
28. Bei welchen Munitionssorten droht eine Obsoleszenz?
Inwieweit sind diese Munitionssorten für die Landes- und
Bündnisverteidigung von Relevanz?
Sind diese Munitionsarten bzw. Munitionssorten für die Anzeige bzw.
Einmeldung bei NATO und EU von Bedeutung?
Obsoleszenzen sind bei jeder technischen Konstruktion möglich.
Obsoleszenzmanagement ist daher ständige Aufgabe der Projektleitung in der
Nutzungsphase und gewährleistet u. a. die Herstellbarkeit, Verfügbarkeit und Einsatzreife
der Produkte in ihrer Zuständigkeit.
29. Wie hoch ist der Bedarf an Lagerkapazität für Munition, wenn die
Bundeswehr die von der NATO geforderten Mindestbestände an
Munitionsvorräten erreicht, und wie groß sind die Lücken an Lagerkapazitäten
dafür verglichen mit dem Status quo zum Stichtag 30. September 2022?
An welchen Standorten wird die Bundeswehr bis wann die fehlenden
Lagerkapazitäten dafür erweitern, errichten oder ertüchtigen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
30. Welche Maßnahmen zur Beseitigung drohender Obsoleszenzen hat die
Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen (bitte nach
Munitionssorte und Umfang aufführen)?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
31. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Regierungsentwurf
für den Bundeshaushalt 2023 vorgesehenen Mittel sowie die geplanten
Ausgaben im Finanzplanzeitraum für die Beschaffung von Munition
auskömmlich sind?
32. Wieso plant die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2023 nur 1 Mrd.
Euro für die Beschaffung von Munition ein, wenn die
Bundesverteidigungsministerin von einem Bedarf von 20 Mrd. Euro spricht?
33. Wieso weicht die Bundesregierung schon heute deutlich und mit Blick
auf die Jahresscheiben 2024 bis 2026 noch extremer von ihrer Erklärung
ab, jährlich 1,5 Mrd. Euro in Munitionsbeschaffungen zu investieren?
34. Wie viele Finanzmittel sind nach den Planungen der Bundesregierung für
die Beschaffung von Munition und Munitionsvorräten bis 2030
vorgesehen (bitte jahresscharf aufschlüsseln)?
35. Wie viele Finanzmittel sind für die wehrtechnische Erforschung und
Erprobung von Munition bis 2030 eingeplant (bitte jahresscharf
aufschlüsseln)?
Die Fragen 31 bis 35 werden zusammen beantwortet.
Der Verlauf des Projektes Munitionsbevorratung Streitkräfte war von Beginn
an maßgeblich von der verlässlichen Bereitstellung umfangreicher finanzieller
Mittel abhängig. Mit den Haushalten der letzten Jahre sind die Ansätze für die
Beschaffung von Munition stetig gewachsen. Mit der im Entwurf zum
Bundeshaushalt 2023 erneut vorgenommenen deutlichen Stärkung der Ansätze des
Munitionstitels im Einzelplan 14 und einer weiteren Stärkung in den
Folgehaushalten kann begonnen werden, den Bedarf – zunächst von
Munitionsprojekten, die bereits in der Planungsumsetzung betrachtet werden – zu decken.
36. Welche 25-Mio.-Euro-Vorlagen im Zusammenhang mit Beschaffung von
Munition, Materialerhaltung von Munition und der wehrtechnischen
Entwicklung und Erprobung plant das BMVg in den nächsten 24 Monaten
dem Parlament vorzulegen (bitte quartalsweise darstellen)?
Das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2023 ist noch nicht
abgeschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 beginnt
erst im Jahr 2023.
Das Bundesministerium der Verteidigung ist bestrebt, Regierungshandeln
transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Entsprechend der etablierten Praxis
werden daher der Haushaltsausschuss und der Verteidigungsausschuss des
Deutschen Bundestages jeweils zu Beginn eines Jahres und nach der
parlamentarischen Sommerpause über die in den Folgemonaten geplanten 25-Mio.-Euro-
Vorlagen unterrichtet.
37. Wie viele Finanzmittel sind für die Materialerhaltung von Munition und
Munitionsvorräten bis 2030 eingeplant (bitte jahresscharf aufschlüsseln)?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 31 bis 35 wird verwiesen.
38. Welche Munition von welchem Hersteller möchte die Bundesregierung
zur Bewaffnung der zur Anschaffung geplanten F-35 beschaffen?
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Foreign-Military-Sales (FMS)-Verfahren
von der US-Regierung nachfolgende US-Bewaffnung für die F-35A zu
beschaffen:
– Lenkflugkörper Luft/Luft kurzer Reichweite AIM-9X SIDEWINDER,
– Lenkflugkörper Luft/Luft mittlerer Reichweite AIM 120 AMRAAM,
– GBU-31/GBU-54 (L)JDAM inkl. Zünder FMU-139 D/B,
– GBU-53/B „Stormbreaker“ (SDB II),
– AGM-158B JASSM-ER.
Die Beschaffung der 25-mm-Bordkanonenmunition erfolgt im
Ausschreibungsverfahren.
39. Ist für die in Frage 38 zur Beschaffung angegebene Munition
beabsichtigt, die deutsche Verteidigungsindustrie in die Wertschöpfungskette
einzubinden, und wenn ja, wie?
In der Antwort zu Frage 38 der über das FMS-Verfahren zu beschaffenden
Luft-Luft- und Luft-Boden-Effektoren handelt es sich um US-Produkte. Daher
erfolgt keine Einbindung der deutschen Verteidigungsindustrie. Bei der im
Ausschreibungsverfahren zu beschaffenden 25-mm-Bordkanonenmunition
steht es den deutschen Herstellern frei, ein Angebot abzugeben.
40. Ist die zur Bewaffnung der German HERON-TP vorgesehene Munition,
deren Beschaffung der Haushaltsausschuss in der Sitzung vom 6. April
2022 zugestimmt hat, kompatibel mit einer etwaigen künftigen
Bewaffnung der Eurodrohne?
Aktuell liegen keine ausreichenden Informationen vor, um die Frage
beantworten zu können.
41. Bestehen Planungen des BMVg, Munition für die Eurodrohne zur
Bewaffnung, die mit dem Maßgabebeschluss vom 19. Mai 2022
grundsätzlich ermöglicht wurde, zu beschaffen, und wenn ja, wird diese Munition
durch die deutsche und europäische Industrie produziert?
Planungen im Sinne der Fragestellung bestehen. Aussagen hinsichtlich der zu
beauftragenden Industrie können derzeit noch nicht erfolgen.
42. Inwiefern fördert die Bundesregierung vor dem Hintergrund rasanter
Veränderungen der zunehmend europäisierten und globalisierten
Lieferketten von Rüstungsgütern den Erhalt deutschen Know-hows in den
Bereichen
a) Forschungs- und Technologiemaßnahmen,
Im Rahmen der wehrtechnischen Forschung und Technologie wird keine
Forschungsförderung mit Förderprogrammen durchgeführt. Es werden am Bedarf
der Bundeswehr ausgerichtete Forschungsaufträge vergeben.
Im Rahmen der Grundfinanzierung von außeruniversitären
Forschungseinrichtungen durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden auch
Forschungsaktivitäten zu Munitionsthemen durchgeführt. Das Themenfeld
reicht dabei von Untersuchungen zu neuen Effektoren und Wirkladungen über
neue Ansätze zur Zündertechnologie und Zündersicherheit bis zu
Erweiterungen der Modellbildung für die Innenballistik. Die Ergebnisse dieser
Forschungsaktivitäten bilden die technologische Basis für die gezielte
Weiterentwicklung von Wirksystemen und tragen damit dazu bei, dass auf diesem Gebiet
auch zukünftig innovative Lösungen in Deutschland erarbeitet werden können.
b) gezielte Industriepolitik,
Mit dem Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 legte die damalige Bundesregierung
sicherheits- und verteidigungspolitische Schlüsseltechnologien fest, deren
Verfügbarkeit ein wesentliches nationales Sicherheitsinteresse darstellt. Diese
industriellen Kernfähigkeiten und strategisch relevanten Entwicklungskapazitäten
sind am Standort Deutschland und in der EU zu erhalten und zu fördern. Das
Strategiepapier ist für den Geschäftsbereich des BMVg in den oben genannten
Bereichen handlungsleitend und mit konkreten Auswirkungen, z. B. auf die
Vergabe von Aufträgen. Im Einzelfall wird etwa die Möglichkeit einer
Beschaffung nach § 107 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit Artikel 346 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) geprüft. Aktuell wird das Strategiepapier unter
Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen weiterentwickelt.
c) Exportunterstützung,
Eine vollumfängliche Auslastung von rüstungswirtschaftlichen Ingenieurs- und
Fertigungskapazitäten der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
kann nicht allein mit der Beschaffung von Rüstungsgütern durch die
Bundesrepublik Deutschland erreicht werden. Exporte in Partnerländer können daher
einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von
wehrtechnischem Know-how in Deutschland leisten. Inwiefern weiterhin freie
Kapazitäten bestehen werden, bleibt im Lichte der aktuellen Herausforderungen
abzuwarten.
d) gezielte Auftragsvergabe durch das BMVg; beispielsweise zur
Stärkung des wehrtechnischen Mittelstandes?
Am Standort Deutschland besteht eine leistungsfähige, gewinnorientierte und
organisierte Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, die alle Stufen der
Wertschöpfungskette von der Forschung und Innovation über die
Komponentenzulieferung bis hin zur komplexen Systemintegration abdeckt. Mittelständische
Unternehmen spielen dabei sowohl eigenständig als auch im Verbund mit
anderen Mittelständlern und als Partner der Systemhäuser eine entscheidende Rolle.
Daher werden die vergaberechtlichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung
des wehrtechnischen Mittelstandes und bei Sicherstellung effektiven
Wettbewerbs unter verstärkter Nutzung gemeinsamer europäischer Beschaffungen und
standardisierter Leistungen zur praktischen Anwendung kommen. Die
Bundesregierung wird zudem ein Konzept vorlegen, das konkrete Maßnahmen zur
Absenkung von Hürden für die Beteiligung des wehrtechnischen Mittelstandes an
Ausschreibungen der Bundeswehr vorsieht.
43. Welche Maßnahmen zum Erhalt deutscher Schlüsseltechnologien hat die
Bundesregierung im Bereich der Munitionsherstellung,
Munitionsentwicklung und Munitionsforschung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen?
In der gegenwärtig gültigen Fassung des Strategiepapiers zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 ist Munition nur
dann nationale Schlüsseltechnologie, soweit sie als integraler Bestandteil der
Plattform deklariert ist und die dazugehörige Plattform eine
Schlüsseltechnologie darstellt. Die Zugehörigkeit zu einer nationalen Schlüsseltechnologie ist ein
wichtiges Merkmal bei der Priorisierung von Forschungsvorhaben im Rahmen
der wehrtechnischen Forschung und Technologie.
44. Hat die Bundesregierung mit Munitionsherstellern der wehrtechnischen
Industrie nach Beginn des Krieges in der Ukraine ab 24. Februar 2022
Gespräche zur Kapazitätsausweitung und beschleunigten
Nachproduktion von Munition zugunsten der Bundeswehr oder der Ukraine geführt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
e. V. lud die Mitgliedsunternehmen zu zwei Videokonferenzen am 28. Februar
und 1. März 2022 ein, in denen das BMVg um Vorschläge zur kurz- und
mittelfristigen Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und insbesondere
zur kurzfristigen Unterstützung der Ukraine bat. Eine schriftliche Adressierung
einzelner Unternehmen durch das BMVg erfolgte in diesem Zusammenhang
nicht.
Darüber hinaus führte das BMVg nachfolgend mit einigen Munitionsherstellern
Gespräche über die aktuellen Herausforderungen hinsichtlich der
Kapazitätsausweitung aufgrund der Rohstoffversorgung, Lieferketten,
Finanzierungsmöglichkeiten und Fachkräftemangel, um eine beschleunigte Produktion zu
erreichen. Allerdings folgt die Kapazitätsausweitung von privat organisierten
Unternehmen betriebswirtschaftlichen Gründen, die darauf abzielen, zukünftige und
nachhaltige Aufträge zu erhalten. Auf Investitionsentscheidungen der
wehrtechnischen Industrie hat das BMVg keinen Einfluss.
45. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund weltweit gestörter
Lieferketten Maßnahmen ergriffen, um benötigte Rohstoffe und Ressourcen
zielgerichtet der wehrtechnischen Industrie zur Verfügung stellen zu
können, damit benötigte Munitionsmengen und andere Rüstungsgüter
produziert werden können, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
ist im Hinblick auf die Störungen von Lieferketten, ausgelöst durch die noch
nicht überwundene Pandemie und die Ukraine-Krise, eine Kontaktstelle
Lieferketten eingerichtet worden. Ziel ist es, im Austausch mit den Bundesländern
und Verbänden ein Lagebild zur Lieferkettenproblematik zu erhalten und
notwendige Maßnahmen festzustellen.
Das Thema Rohstoffe und Lieferketten wurde zudem in mehreren
Staatssekretärsrunden zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie diskutiert. Im Ergebnis
ist geplant, bei etwaigen ergänzenden Maßnahmen die Rohstoffstrategie der
Bundesregierung zu aktualisieren und die Bedürfnisse zur
Versorgungssicherheit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu berücksichtigen.
46. Hat die Bundesregierung Verträge zum Vorhalt von
Fertigungskapazitäten abgeschlossen bzw. sind solche Verträge kurz- oder mittelfristig
geplant (bitte nach Munitionsart und Kapazität aufschlüsseln)?
Zurzeit bestehen keine derartigen Planungen.
47. Für welche Munitionssorten ist eine beschleunigte Vergabe oder eine
Vergabe i. S. d. Artikels 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) geplant (bitte die Beschleunigungskriterien
nennen)?
Für 155-mm-SMArt-Munition ist eine Vergabe nach Artikel 346 Absatz 1
Buchstabe b AEUV vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]