[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/3983 –
Die Ratifizierung von CETA
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 21. September 2017 befindet sich das EU-kanadische
Freihandelsabkommen CETA in weiten Teilen in vorläufiger Anwendung. Erst nach der
Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten und Kanada kann das Abkommen
vollständig in Kraft treten und damit auch der umstrittene Investitionsschutz.
Der im Vertragstext vorgesehene Investitionsschutz eröffnet privaten
Unternehmen die Klagemöglichkeit gegen Vertragsstaaten, beispielsweise wenn
Erstere durch politische Entscheidungen Einbußen erwarten würden, so
Kritiker (vgl.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ceta-einigung-auf-klarstellung-
zum-investitionsschutz-18277684.html).
Am 1. Juli 2022 hat die Bundesregierung ein CETA-Ratifizierungsgesetz
beschlossen. Um die, nach eigener Aussage, „missbräuchliche Anwendung“ des
Investitionsschutzes zu verhindern, hat die Bundesregierung in ihrer
gemeinsamen Handelsagenda angekündigt, eine Interpretationserklärung über das
CETA Joint Committee (ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der
kanadischen Regierung und der EU-Kommission) zu erwirken. Die
Interpretationserklärung soll eine rechtsverbindliche Auslegung des Vertragstextes absichern
(vgl.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktpapier-hand
elsagenda.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Ein im Auftrag des Umweltinstituts München e. V. herausgegebenes
juristisches Kurzgutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass das CETA Joint
Committee nicht über die Kompetenz verfügt, den Investitionsschutz auf diese
Weise, ohne Neuverhandlung des Vertragstextes, einzuschränken (vgl.
http://w
ww.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/03_Verb
raucherschutz/Freihandelsabkommen/CETA/Kurzstellungnahme_CETA.pdf).
Nach Berichten über eine anfängliche „Blockade der EU-Kommission“ gegen
eine Interpretationserklärung, die „über den eigentlichen Ceta-Vetragstext“
hinausgeht (vgl.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/freihandels
abkommen-mit-kanada-neue-komplikationen-bei-ceta-bruessel-verweigert-sic
h-plaenen-der-bundesregierung/28622036.html), scheinen sich die
Bundesregierung und die EU-Kommission auf eine sog. Klarstellung geeinigt zu
haben (vgl.
https://www.gerechter-welthandel.org/wp-content/uploads/2022/0
9/20220905_Draft-Decision-and-Declarations_CETA.pdf). Um einen
Missbrauch des Investitionsschutzes in CETA rechtssicher auszuschließen, seien
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4442
20. Wahlperiode 11.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 7. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Begriffe wie „gerechte und billige Behandlung“ und „indirekte Enteignung“
präzisiert worden (vgl.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vertr
ag-mit-kanada-freihandelsabkommen-deutschland-verstaendigt-sich-mit-brues
sel-auf-klarstellung-zu-ceta/28635950.html).
Zweifel an der Wirksamkeit der sog. Klarstellung kommen jedoch sowohl
vonseiten der CDU/CSU wie auch aus der Zivilgesellschaft (vgl.
https://www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/vertrag-mit-kanada-freihandelsabkomme
n-deutschland-verstaendigt-sich-mit-bruessel-auf-klarstellung-zu-ceta/286359
50.html;
http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2022/
freihandel/leak-interpretationserklaerung-zu-ceta-schuetzt-nicht-vor-klagen-ge
gen-klimaschutz.html).
1. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan und das
weitere Vorgehen bis zur vollständigen Anwendung von CETA aus (bitte in
Monatsschritten mit Erläuterung aufzählen)?
a) Hat sich die Bundesregierung verbindlich darauf festgelegt, CETA
erst zu ratifizieren, wenn das CETA Joint Committee eine
Interpretationserklärung bzw. Klarstellung zu CETA-Kapitel 8 verabschiedet
hat?
Wenn nein, warum nicht?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über EU-Mitgliedstaaten, die
der Ratifizierung bzw. der oben genannten Klarstellung ablehnend
gegenüberstehen, und wenn ja, welche?
c) Wann wird der Ratifizierungsprozess nach Einschätzung der
Bundesregierung in allen EU-Mitgliedstaaten frühestens abgeschlossen sein
(bitte nach Mitgliedstaaten und Zeitplan auflisten)?
d) Wann und in welcher Stadt soll das in CETA vorgesehene
Investitionsgerichtssystem (ICS) nach jetzigem Kenntnisstand eingerichtet
werden, und wann soll es seine Arbeit aufnehmen?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU) den Entwurf einer Interpretationserklärung für den Gemischten
CETA-Ausschuss diskutiert. Auf Grundlage dieser Diskussionen hat die
Europäische Kommission einen konsolidierten Textvorschlag vorgelegt, der nun mit
den kanadischen Partnern erörtert werden muss. Im Anschluss wird die
Europäische Kommission dem Rat einen Beschlussvorschlag gemäß Artikel 218
Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
vorlegen, der nach Annahme im Einvernehmen mit Kanada durch den
Gemischten CETA-Ausschuss angenommen werden soll. Die Bundesregierung ist
zuversichtlich, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Klarstellungen mittragen
werden. Entsprechend des Eckpunktepapiers „Handelspolitik der
Bundesregierung“ vom 1. Juli 2022 ist es Ziel der Bundesregierung, in der Folge dann die
abschließende Ratifizierung in Deutschland zu ermöglichen. Das
Eckpunktepapier nennt als Ziel dafür den Herbst. Ein vollständiges Inkrafttreten des
Abkommens bedarf in der Folge noch der Ratifizierung durch die EU-
Mitgliedstaaten, in denen die Ratifizierung noch aussteht, eines entsprechenden
Beschlusses durch den Rat und des Austausches der entsprechenden
Notifikationen gemäß Artikel 30.7 CETA. Eine Prognose über den Zeitplan für das
parlamentarische Verfahren in anderen Mitgliedstaaten kann die Bundesregierung
nicht abgeben.
Die Einrichtung des Investitionsgerichtssystems (ICS) erfolgt, sobald CETA in
Kraft getreten ist. Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens vor allem von der
Ratifizierung des Vertrages durch die EU-Mitgliedstaaten abhängt, kann die
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben darüber machen, wann das
ICS seine Arbeit aufnehmen wird. Für das ICS ist keine Stadt als fester Sitz
vorgesehen.
2. Kennt die Bundesregierung die in der oben genannten juristischen
Kurzstellungnahme zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass das CETA
Joint Committee nicht über die Kompetenz verfügt, den
Investitionsschutz in CETA durch eine Interpretationserklärung wirksam zu
beschränken (bitte mit Begründung), und hat sie hierzu eine Position?
Die Bundesregierung hat die genannte Kurzstellungnahme zur Kenntnis
genommen. Die Position der Bundesregierung wird durch den von ihr auf
der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) als „Non-Paper“ veröffentlichten Entwurf der
Interpretationserklärung zum Ausdruck gebracht.
Gemäß Artikel 26.1.5(e) CETA sind Entscheidungen des Gemischten CETA-
Ausschusses über die Auslegungen der Bestimmungen des Abkommens für das
unter CETA eingesetzte Investitionsgericht bindend.
3. Kennt die Bundesregierung Berichte über die oben genannte anfängliche
„Blockade der EU-Kommission“ bezüglich der Interpretationserklärung,
und welche Schlüsse zieht sie daraus?
a) Sind die Berichte nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend?
b) Welche Gründe für die Blockade wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vonseiten der EU-Kommission angeführt (Gründe bitte
einzeln aufführen)?
c) Wie konnte eine Einigung in Form der sog. Klarstellung
herbeigeführt werden?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Es gab keine Blockade der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung
hat die Europäische Kommission zu ihrer Auffassung zur
Interpretationserklärung konsultiert. Die Bundesregierung verweist auf die entsprechenden
Mitteilungen der Europäischen Kommission (
https://ec.europa.eu/commission/pres
scorner/detail/de/STATEMENT_22_5223) und des BMWK (
https://www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220829-bmwk-eu-kommissi
on-investitionsschutz-im-rahmen-des-handelsabkommens-ceta.html) in dieser
Sache, die den einvernehmlichen Abschluss der Gespräche über Fragen der
Rechtstechnik im Zusammenhang mit dem Entwurf einer
Interpretationserklärung dargelegt haben.
4. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der sog. Klarstellung, und
inwiefern entspricht diese nach Auffassung der Bundesregierung der im
oben genannten Eckpunktepapier Handelspolitik angestrebten
Interpretationserklärung, beispielsweise mit Bezug auf die Ankündigung,
Investorenschutz und direkte Enteignung wirksam zu beschränken?
Sieht die Regierung Nachbesserungsbedarf bei der sog. Klarstellung, und
wenn ja, welchen genau?
Mit Hilfe der Interpretationserklärung werden im Sinne des Eckpunktepapiers
gewisse Investitionsschutzstandards („billige und gerechte Behandlung“ und
„Schutz vor indirekter Enteignung“) präzisiert und das staatliche
Regulierungsrecht (insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Klimaschutz)
gestärkt. So wird mehr Rechtssicherheit gewährt und missbräuchlichen Klagen
durch Investoren weiter vorgebeugt. Aktuell wird die Interpretationserklärung
durch die Europäischen Kommission mit den kanadischen Partnern diskutiert.
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf zur Nachbesserung der
Interpretationserklärung.
5. Welche wirtschaftliche Bedeutung hat Kanada nach Einschätzung der
Bundesregierung als Handelspartner jeweils für die EU und
Deutschland?
a) Auf welchem Rang liegt Kanada als Handelspartner für Deutschland,
gemessen an Exporten und Importen in Euro?
b) Was sind die fünf wichtigsten Importgüter aus Kanada für
Deutschland, gemessen am Handelsvolumen in Euro (bitte Zahlen für die
jeweils letzten fünf Jahre angeben)?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Warenhandel zwischen Kanada und der EU belief sich im Jahr 2021 auf
60,9 Mrd. Euro, zwischen Kanada und Deutschland auf 16,2 Mrd. Euro.
Kanada belegte im Jahr 2021 bei den deutschen Einfuhren den 36. Rang, bei den
deutschen Ausfuhren den 27. Rang. Die fünf wichtigsten deutschen
Einfuhrgüter aus Kanada, gemessen am Einfuhrwert in den Jahren 2017 bis 2021, sind in
der nachfolgenden Tabelle auf der Grundlage des Warenverzeichnisses der
Außenhandelsstatistik (2-Steller) aufgeführt.
2017 2018 2019 2020 2021
Erze, Schlacken,
Aschen
(772,6 Mio. Euro)
Erze, Schlacken,
Aschen
(974,3 Mio. Euro)
Erze, Schlacken,
Aschen
(1,3 Mrd. Euro)
Erze, Schlacken,
Aschen
(1,6 Mrd. Euro)
Erze, Schlacken,
Aschen
(1,9 Mrd. Euro)
Maschinen,
Apparate,
mechanische Geräte
(691,8 Mio. Euro)
Maschinen,
Apparate,
mechanische Geräte
(756,8 Mio. Euro)
Maschinen,
Apparate,
mechanische Geräte
(821,5 Mio. Euro)
Perlen, Edelsteine,
Edelmetalle
(748,3 Mio. Euro)
Perlen, Edelsteine,
Edelmetalle
(654,6 Mio. Euro)
Perlen, Edelsteine,
Edelmetalle
(362,3 Mio. Euro)
Mineralische
Brennstoffe usw.
(410 Mio. Euro)
Perlen, Edelsteine,
Edelmetalle
(476,1 Mio. Euro)
Maschinen,
Apparate,
mechanische Geräte
(589,5 Mio. Euro)
Maschinen,
Apparate,
mechanische Geräte
(528,5 Mio. Euro)
Mineralische
Brennstoffe usw.
(357,3 Mio. Euro)
Perlen, Edelsteine,
Edelmetalle
(328,7 Mio. Euro)
Luftfahrzeuge,
Raumfahrzeuge
(462,6 Mio. Euro)
Mineralische
Brennstoffe usw.
(304,5 Mio. Euro)
Pharmazeutische
Erzeugnisse
(519,1 Mio. Euro)
Kraftfahrzeuge,
Landfahrzeuge
(268,7 Mio. Euro)
Optische,
photografische usw.
Erzeugnisse
(264,7 Mio. Euro)
Mineralische
Brennstoffe usw.
(317,6 Mio. Euro)
Optische,
photografische usw.
Erzeugnisse
(296,8 Mio. Euro)
Optische,
photografische usw.
Erzeugnisse
(302,2 Mio. Euro)
6. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Wohlstandsgewinnen
(Anstieg von Bruttoinlandsprodukt [BIP], Beschäftigung usw.) in
Deutschland gekommen, die eindeutig auf die vorläufige Anwendung von CETA
zurückzuführen sind?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte als absolute und prozentuale
Veränderung der Beschäftigung und prozentuale und absolute
Veränderung des BIP, jeweils nach Jahren angeben)?
b) Was ist die Grundlage für diese Berechnungen?
7. Erwartet die Bundesregierung bei Ratifizierung von CETA zusätzliche
Wohlstandsgewinne (Anstieg von BIP, Beschäftigung usw.) für
Deutschland, die ohne eine vollständige Ratifizierung nicht auftreten würden?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte als absolute und prozentuale
Veränderung der Beschäftigung und prozentuale und absolute
Veränderung des BIP, jeweils nach Jahren angeben)?
b) Was ist die Grundlage für diese Berechnungen?
8. Erwartet die Bundesregierung, dass eine vollständige Ratifizierung von
CETA zu einem zusätzlichen Anstieg der Investitionen kanadischer
Unternehmen in Deutschland führen wird?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte erwartetes Investitionsvolumen
in Euro und in Jahren nach Branchen angeben)?
b) Was ist die Grundlage für diese Berechnung?
9. Erwartet die Bundesregierung, dass eine vollständige Ratifizierung von
CETA zu einem zusätzlichen Anstieg der Investitionen deutscher
Unternehmen in Kanada führen wird?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte erwartetes Investitionsvolumen
in Euro und in Jahren angeben)?
b) Was ist die Grundlage für diese Berechnung?
Die Fragen 6 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland und in der EU hängen
entscheidend davon ab, wie sich Handel und Investitionen mit unseren Partnerländern
entwickeln.
In Studien wird beispielsweise der Realeinkommensgewinn durch
internationale Arbeitsteilung im hypothetischen Vergleich zu einem Modell mit
„Autarkie“ bestimmt (zuletzt durch das Österreichische Institut für
Wirtschaftsforschung mit der Studie „Europäische Handelspolitik in Diensten der
Geopolitik“, Seite 7 ff., Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen,
veröffentlicht München 2022). In diesen stilisierten Szenarien zeigt sich für
Deutschland (ähnlich wie für Kanada), dass das Pro-Kopf-Einkommen durch
Arbeitsteilung um mindestens 40 Prozent höher liegt als bei Verzicht auf
Handel (unter der Annahme gleichbleibender Technologie, die jedoch selbst
vollumfänglich nur durch Handel verfügbar wäre). Da es bei Exporten und
Importen um ein komplexes, interaktives System von Vorprodukten,
Zwischenprodukten und Fertigwaren samt den dazugehörigen Dienstleistungen,
Direktinvestitionen, Unternehmensbeteiligungen und Finanzströmen mit Ländern aus
der ganzen Welt geht, lassen sich aus der Betrachtung von bilateralen Handels-
und Investitionsbeziehungen kaum belastbare monokausale Schlüsse auf
konkrete, quantitativ bezifferbare, gesamtwirtschaftliche Wohlstandsgewinne oder
Beschäftigungseffekte ziehen.
Nach aktuellen Angaben der EU-Kommission ist jedoch der gesamte bilaterale
Warenhandel zwischen der EU und Kanada in den letzten fünf Jahren – seit
Beginn der vorläufigen Anwendung von CETA – um 31 Prozent auf 60 Mrd. Euro
gestiegen, wobei der Handel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen
Erzeugnissen sogar um 41 Prozent zugenommen hat. Die Warenexporte der EU
nach Kanada sind seit Beginn der vorläufigen Anwendung um 26 Prozent
gestiegen.
10. Prüft die Bundesregierung, welche finanzielle Belastung durch
Investorenklagen auf Grundlage des Investitionsschutzes in CETA auf den
deutschen Staat zukommen könnte (falls ja, bitte sowohl prognostizierte
Anzahl an Klagen wie auch erwartetes Klagevolumen in Euro nach Jahren
angeben)?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier einen Nachholbedarf?
Nein.
11. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen vor, wie viele US-
amerikanische Unternehmen mit Niederlassungen bzw. Tochterunternehmen in
Kanada nach der vollständigen Ratifizierung den in CETA vorgesehenen
Investitionsschutz in Anspruch nehmen könnten bzw. nach dessen
Einrichtung das Investitionsgerichtssystem (ICS) anrufen könnten?
Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier einen Nachholbedarf?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele US-amerikanische
Unternehmen mit Niederlassung oder Tochterunternehmen in Kanada nach der
vollständigen Ratifizierung den in CETA vorgesehenen Investitionsschutz in
Anspruch nehmen könnten. Ein Nachholbedarf wird nicht gesehen.
Grundsätzlich definiert CETA klar, welche Unternehmen sich auf den Investitionsschutz
berufen können (Artikel 8.1 CETA). Rechtlich unselbstständige
Niederlassungen von US-Unternehmen in Kanada, zum Beispiel reine Geschäftsstellen
(„branches“) oder Repräsentanzen, können nicht auf Grundlage von CETA
klagen. Selbst wenn Niederlassungen von US-Unternehmen rechtlich selbstständig
sind, zählen sie nur dann als Investor, wenn sie entweder selbst eine
substanzielle Geschäftstätigkeit in Kanada ausüben oder im Eigentum oder unter der
Kontrolle von (natürlichen) Personen oder Unternehmen aus Kanada stehen,
die ihrerseits wesentliche Geschäftstätigkeiten in Kanada ausüben. Das heißt,
sogenannte „Briefkastenfirmen“ können sich nicht auf den Investitionsschutz in
CETA berufen.
Außerdem enthält CETA Mechanismen, um missbräuchlichen Klagen
vorzubeugen. Verlagert ein Investor seine Investition gezielt nach Kanada
(beziehungsweise in die EU), nur um dort eine Investitionsschutzklage erheben zu
können, so wird diese Klage nach CETA keine Aussicht auf Erfolg haben.
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Instituts der
deutschen Wirtschaft, dass CETA einen Beitrag dazu leisten kann, die
deutsche Rohstoff-Abhängigkeit von Russland zu reduzieren,
beispielsweise mit Blick auf kanadisches Flüssigerdgas (LNG), Palladium oder
kanadischen Nickel (vgl.
https://www.iwd.de/artikel/ukraine-krieg-neue-
rohstofflieferanten-gesucht-541843/; bitte begründen)?
a) Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die vollständige
Ratifizierung von CETA sachdienlich oder gar notwendig, um
unabhängiger von russischen Importen zu werden (bitte begründen)?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung das Potenzial für die Substitution
russischer Importe durch kanadische Importe jeweils vor dem 24.
Februar 2022 und danach geprüft, und mit welchem Ergebnis?
Hatte dies bzw. generell der russische Angriff auf die Ukraine am
24. Februar 2022 einen Einfluss auf den Prozess der Beschlussfassung
des Ratifizierungsgesetzes von CETA, und wenn ja, welchen
(beispielsweise indem es den Prozess beschleunigt hat, wie durch die
Presse insinuiert; vgl.
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwo
rtung/ceta-aktivisten-kuendigen-neue-proteste-an-und-haben-eine-ries
enwut-auf-habeck-li.241678)?
c) Mit welchen Stakeholdern standen die Bundesregierung,
Bundesministerien und/oder nachgeordneten Behörden bezüglich der CETA-
Ratifizierung seit dem 24. Februar 2022 in Kontakt (bitte Personen
bzw. Organisation, Datum und Inhalt einzeln auflisten)?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen dafür
zu schaffen, dass sich der deutsche und europäische Außenhandel
diversifizieren kann. Gerade angesichts der aktuellen Krisen sollen Abhängigkeiten von
einzelnen Ländern reduziert und sowohl Importländer als auch Absatzmärkte
breiter aufgestellt werden. Vor allem mit Ländern, mit denen wir grundlegende
Werte der liberalen Demokratie teilen, wollen wir Kooperation und Handel
intensivieren. Kanada gehört zu diesem Kreis. Mit der Ratifizierung und dem
Inkrafttreten des Abkommens würde ein erheblicher Beitrag zur Steigerung der
für den weiteren Ausbau der Handelsbeziehungen erforderlichen
Rechtssicherheit geleistet. Dies gilt nicht zuletzt für solche Bereiche, die erhebliche, zum
Teil sehr langfristige Investitionen erfordern. So ist Kanada u. a. im
Energiebereich, etwa als potentieller Wasserstoff-Lieferant, aber auch für den Bereich
der kritischen Rohstoffe, ein wichtiger Partner. Kanada zählt weltweit zu den
bedeutendsten Bergbauländern und verfügt über eine Vielzahl von Rohstoffen
u. a. Kobalt, Graphit, Lithium und Nickel. Zudem verfügt Kanada über
weitgehend unerschlossene Rohstofflagerstätten. Entsprechende bilaterale
Bestrebungen und Initiativen sind nicht neu u. a. bestehen bereits seit 2012 eine
deutsch-kanadische Rohstoffkooperation und ein vom BMWK gefördertes
Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe an der Außenhandelskammer
Kanada.
Die Einleitung des Ratifizierungsprozesses folgt im Übrigen unter der Maßgabe
des Koalitionsvertrages für die 20. Wahlperiode, der vorsieht, dass die
Entscheidung über die Ratifizierung von CETA nach Abschluss der Prüfung durch
das Bundesverfassungsgericht getroffen wird. Die entsprechende Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2022 war am 15. März 2022
veröffentlicht worden. Die Begründung des Vertragsgesetzes stellt im Übrigen
klar, dass das Abkommen geeignet sei, die vielfältigen
Diversifizierungsbestrebungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der deutschen Wirtschaft zu
fördern und dabei insbesondere dem Ziel diene, die Kooperation und den Handel
mit einem Partner zu fördern, der die grundlegenden Werte der liberalen
Demokratie teilt.
Hinsichtlich des Kontaktes zu Stakeholdern bezüglich der CETA-Ratifikation
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/2909 verwiesen. Im Übrigen gilt,
dass die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen
und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen pflegen. Eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich
Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
So gab es am 4. Juli 2022 zum genannten Thema ein gemeinsames Gespräch
der Parlamentarischen Staatsekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz Dr. Franziska Brantner mit dem Abgeordneten des Deutschen
Bundestages Andreas Audretsch, zu dem Vertreterinnen und Vertreter der
Organisationen Campact, Mehr Demokratie, Power Shift, Städtetag, DGB, Brot für
die Welt, Attac, Forum Umwelt & Entwicklung, Germanwatch, Oxfam,
BUND, Verbraucherzentrale Bundesverband, Greenpeace, Climate Action
Network und Transparency International Deutschland eingeladen worden waren.
Am 26. August 2022 führte die Parlamentarische Staatsekretärin Dr. Franziska
Brantner zum selben Thema ein Gespräch mit dem Netzwerk gerechter
Welthandel und am 20. September 2022 ein gemeinsames Gespräch mit Professor
Dr. Markus Krajewski und Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen
Germanwatch, Netzwerk gerechter Welthandel, Attac, NaturFreunde
Deutschlands, DGB, Transparency International Deutschland, Campact, BUND,
Greenpeace, Power Shift, Mehr Demokratie e.V. und ver.di Senior*innen Hamburg.
Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt über die bisherige Dauer
der aktuellen Wahlperiode vielfältige dienstliche Kontakte von Vertretern bzw.
Vertreterinnen des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Stakeholdern. Eine
vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht
und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen
Personalwechseln, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen der
Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]