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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Bundesregierung und die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.11.2022

Aktualisiert

12.10.2023

BT20/406919.10.2022

Die Bundesregierung und die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Żaklin Nastić, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE. Die Bundesregierung und die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko Die Westsahara ist von den Vereinten Nationen (VN) seit 1963 als sogenanntes Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung („non-selfgoverning territory“) anerkannt und somit völkerrechtlich ein eigenständiges Hoheitsgebiet. Doch seit dem Überfall der Westsahara durch marokkanische Truppen 1975 ist die Westsahara illegal okkupiert. Diese illegale Okkupation dauert bis heute an (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 063/16, S. 8). Marokko hält große Teile der Westsahara besetzt und verweigert dem Volk der Sahrawis die Unabhängigkeit. In der besetzten Westsahara sind europäische Firmen etwa durch Import, Export oder technische Dienstleistungen, am Phosphatabbau, an Windkraftprojekten sowie in der Land- und Fischereiwirtschaft beteiligt (https://www.ecchr.eu/fall/europas-profit-in-der-besetzten-westsah ara/). Auch mehrere deutsche Unternehmen beteiligen sich in der illegal besetzten Westsahara an der Ausbeutung natürlicher Ressourcen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27150). Nachdem der deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen im Dezember 2020 das Festhalten am Selbstbestimmungsrecht der Sahrawis und dem UN-Friedensprozess in Abgrenzung zur US-amerikanischen Anerkennung der Hoheitsansprüche Marokkos auf die Westsahara unterstrichen hatte, rief Marokko seine Botschafterin in Deutschland im Mai 2021 zu Konsultationen nach Rabat zurück. Begründet wurde dieser Schritt mit „feindlichen Aktionen“ Deutschlands, mit denen es die „übergeordneten Interessen“ Marokkos verletzt habe (AFP vom 6. Mai 2021). Bereits Ende 2021 änderte das Auswärtige Amt auf seiner Homepage die am 9. Februar 2021 veröffentlichten Informationen zu den bilateralen Beziehungen zu Marokko. Auf der Homepage fand sich nun seit dem 13. Dezember 2021 der Verweis, dass Marokko „eine wichtige Rolle für die Stabilität und nachhaltige Entwicklung in der Region“ spiele. Darüber hinaus habe Marokko „mit einem Autonomie-Plan einen wichtigen Beitrag“ für eine Einigung eingebracht, die nach „einem gerechten, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen politischen Ergebnis aufgrundlage der Resolution des VN-Sicherheitsrats 2602 (2021)“ strebe (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/marokko-no de/bilaterale-beziehungen/224064). Im Rahmen ihres Antrittsbesuchs in Marokko Ende August 2022 hat die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, mit der Regierung Marokkos die Wiederaufnahme und Vertiefung der deutsch-marokkanischen Beziehungen vereinbart. Damit bewegte sich die Bundesregierung seit ihrem Regie- Deutscher Bundestag Drucksache 20/4069 20. Wahlperiode 19.10.2022 rungsantritt weiter auf Marokko zu (https://www.dw.com/de/deutschland-bewe gt-sich-diplomatisch-auf-marokko-zu/a-60133416). Und das, obwohl die marokkanische Seite zuvor klargestellt hatte, dass es sich bei der Westsahara- Frage um „das Prisma [handelt], durch das Marokko seine internationale Umgebung sieht“ und die Haltung dazu der „klare und einfache Maßstab“ für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten sei (https://www.sueddeutsche.de/politik/ baerbock-marokko-westsahara-1.5645346). Bundesaußenministerin Annalena Baerbock beteuerte, dass es zwischen der deutschen und marokkanischen Sichtweise hinsichtlich der Westsahara nur „in Nuancen Unterschiede“ gebe (https:// www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-marokko-westsahara-100.html). Die Bundesregierung hat insbesondere seit Beginn des Ukraine-Kriegs ein besonderes Interesse an der Kooperation mit Marokko im Bereich der erneuerbaren Energien (dpa vom 25. August 2022). Die seit 2012 bestehende deutschmarokkanische Energiepartnerschaft sei laut Bundesregierung „angesichts aktueller Entwicklungen wieder in den Fokus“ gerückt (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/1984). Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem marokkanischen Amtskollegen Nasser Bourita stellte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in diesem Zusammenhang fest, dass die Bundesregierung dort Energiepartnerschaften ausbauen wolle, „wo Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Respekt für das Völkerrecht ernst genommen werden“. Deutschland und die EU dürften sich nie wieder abhängig machen „von Ländern, die unsere Werte nicht teilen“ (https://www.youtube.com/watch?v=ccpo8 4HAc9U). Marokko und Nigeria wollen eine neue Gas-Pipeline entlang der afrikanischen Atlantikküste bauen. Sie soll am Tag rund 85 Millionen Kubikmeter Gas transportieren – für Westafrika, aber auch für Europa (AFP vom 15. September 2022). Auch mit Nigeria besteht seit 2008 eine Energiepartnerschaft (https://w ww.bmwk.de/Redaktion/DE/Wasserstoff/Internationale-Wasserstoffzusammen arbeit-Beispiele/wasserstoffzusammenarbeit-mit-nigeria.html). Auf Twitter veröffentlichte Nigerias Nationale Erdölgesellschaft NNPC eine grafische Darstellung des Verlaufs der Pipeline, die die Westsahara als Teil Marokkos zeigt (https://twitter.com/nnpclimited/status/1570387004411740160). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Unterstützung für die Bemühungen der Vereinten Nationen, auf der Basis der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats, zu einer gerechten, praktikablen, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen Lösung des Konflikts zu gelangen (Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1984), sowie ihre Unterstützung für die Resolution 2602 des VN-Sicherheitsrats, die auf die Rolle und die Verantwortlichkeiten der Parteien bei der Suche nach einer realistischen, praktikablen, dauerhaften und kompromissbasierten politischen Lösung hinweist, mit der Unterstützung des von Marokko 2007 vorgestellten Autonomie-Plans vereinbar (https://www.auswaertiges-amt.de/d e/newsroom/reise-marokko/2548272), vor dem Hintergrund, dass a) der vorgeschlagene Autonomieplan Marokkos entgegen der Resolution 690 des VN-Sicherheitsrats vom 29. April 1991 keine Durchführung eines Referendums über die Selbstbestimmung der saharauischen Bevölkerung, sondern lediglich über eine Autonomie der Westsahara innerhalb des marokkanischen Staates vorsieht und b) von der Polisario (Frente Popular para la Liberación de Saguia Al Hamra y Rio de Oro) abgelehnt wird, da der Vorschlag Marokkos entgegen der VN-Resolution kein Referendum auch mit der Option Unabhängigkeit vorsieht (WD 2 – 3010 – 129/11, S. 8)?  2. Sind die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 10 auf Bundestagsdrucksache 20/1984 so zu verstehen, dass a) die Bundesregierung der Auffassung ist, dass der Vorschlag Marokkos von 2007 für ein Referendum, das ausschließlich eine Autonomie der Westsahara innerhalb des marokkanischen Staates vorsieht, mit den VN-Resolutionen vereinbar ist, obwohl eine Abstimmung auch über die Unabhängigkeit der Westsahara ausdrücklich nicht vorgesehen ist oder b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen und keine konkrete Stellung beziehen will?  3. Mit welcher Begründung hat die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, im Zusammenhang mit der Suche nach einer realistischen, praktikablen, dauerhaften und kompromissbasierten politischen Lösung der Westsahara-Frage nur den im Jahr 2007 vorgestellten Autonomieplan Marokkos, nicht aber auch den ebenfalls 2007 eingebrachten und von der UNO zur Kenntnis genommenen Vorschlag der Polisario als eine ernsthafte und glaubwürdige Bemühung und eine gute Grundlage, um zu einer Einigung beider Seiten zu kommen, in der Deutsch-Marokkanischen Gemeinsamen Erklärung vom 25. August 2022 erwähnt (https://www.auswae rtiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272)?  4. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der 2007 eingebrachte und von der UNO zur Kenntnis genommene Vorschlag der Polisario im Zusammenhang mit der Suche nach einer realistischen, praktikablen, dauerhaften und kompromissbasierten politischen Lösung der Westsahara-Frage eine ernsthafte und glaubwürdige Bemühung und eine gute Grundlage, um zu einer Einigung beider Seiten zu kommen?  5. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/1984 so zu verstehen, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass der Vorschlag der Polisario keinen wichtigen Beitrag im Streben nach einem gerechten, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen politischen Ergebnis auf Grundlage der Resolution 2602 (2021) des VN- Sicherheitsrats darstellt?  6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die fortgesetzte völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko Ausdruck der ausschlaggebenden Bedeutung der regelbasierten internationalen Ordnung und der fundamentalen Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen als Grundlage für die Regelung der Beziehungen zwischen Staaten seitens Marokkos ist (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marok ko/2548272, Punkt 7)?  7. Ist die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1984 so zu verstehen, dass a) es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der Westsahara nicht um eine illegale Okkupation durch Marokko sowie einen Verstoß gegen das Gewaltverbot handelt oder b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen und keine konkrete Stellung beziehen will?  8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die fortgesetzte völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko eine Verletzung der fundamentalen Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen darstellt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272, Punkt 7)?  9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara nur durch Androhung bzw. Anwendung von Gewalt aufrechterhalten wird? 10. Gehört nach Auffassung der Bundesregierung die Nichteinhaltung der völkerrechtlich bindenden Resolutionen, nach denen den Sahrawis die Entscheidung auch über eine mögliche Unabhängigkeit im Rahmen eines Referendums zugesprochen wird, zu einer der Nuancen Unterschiede, die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock meinte (https://www.zdf.de/na chrichten/politik/baerbock-marokko-westsahara-100.html)? 11. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die laut Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nur in „Nuancen“ vorhandenen Unterschiede in der deutschen und marokkanischen Sichtweise hinsichtlich des Westsahara-Konflikts (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-m arokko-westsahara-100.html)? 12. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/1984 so zu verstehen, dass a) die Ansiedlungspolitik der marokkanischen Staatsführung von eigenen Staatsangehörigen im Gebiet der Westsahara nach Auffassung der Bundesregierung weder eine Verletzung von Artikel 85 Absatz 4 Buchstabe a des Zusatzprotokolls I i. V. m. Artikel 49 Absatz 6 der IV. Genfer Konvention (GK IV) noch einen Verstoß gegen das in Artikel 49 Absatz 6 der IV. Genfer Konvention normierte und auch gewohnheitsrechtliche verfestigte Verbot der Überführung eines Teils der eigenen Bevölkerung in besetzte Gebiete begründet (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 025/19, S. 18) oder b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen und keine konkrete Stellung beziehen will? 13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ansiedlungspolitik der marokkanischen Staatsführung von eigenen Staatsangehörigen im Gebiet der Westsahara dazu beiträgt, zu „einer gerechten, praktikablen, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen Lösung des Konflikts zu gelangen“ (Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1984), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 14. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es sich bei der Westsahara-Frage um „das Prisma [handelt], durch das Marokko seine internationale Umgebung sieht“ und daher die Haltung dazu der „klare und einfache Maßstab“ für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist (https://www.sueddeutsche.de/politik/baerbock-marokko-westsahara-1.564 5346), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für die diplomatischen Beziehungen mit Marokko, und wenn nein, warum nicht? 15. Hat die Bundesregierung die Basisinformation auf der Internetseite des Auswärtigen Amts am 13. Dezember 2021 verändert und den marokkanischen Autonomieplan 14 Jahre nach dessen Bekanntwerden darin erstmalig lobend erwähnt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/lae nder/marokko-node/bilaterale-beziehungen/224064), um die diplomatischen Beziehungen zu Marokko nach Monaten der Krise zu verbessern, vor dem Hintergrund, dass das marokkanische Außenministerium infolgedessen eine Wiederbelebung der bilateralen Zusammenarbeit und Rückkehr zur Normalität in Aussicht gestellt hat (https://www.gtai.de/de/trade/ marokko/branchen/investitionen-in-die-wasserstoffindustrie-sollen-starten- 782678), und wenn nein, aus welchem anderen Grund ist dieser ungewöhnliche Schritt erfolgt? 16. Bezieht sich die Feststellung des Auswärtigen Amts vom November 2021, man werde sich für die Fortsetzung der diplomatischen Beziehungen mit Marokko „nicht unter Druck setzen lassen, dafür rechtsstaatliche und völkerrechtliche Prinzipien aufzugeben“ (https://www.maghreb-post.de/kom mentar/marokko-diplomatisches-schweigen-zw-deutschland-und-maro kko/), darauf, die Ablehnung der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko sowie die Unterstützung für ein Referendum über die Selbstbestimmung der Bevölkerung der Westsahara gemäß der UN-Resolutionen trotz diplomatischen Drucks Marokkos nicht aufgeben zu wollen, und inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die Würdigung von Marokkos Autonomieplan durch die Bundesregierung seit Dezember 2021 mit diesem Versprechen vereinbar? 17. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Europäische Union (EU) als bei weitem größter Handelspartner Marokkos eigentlich genug Einfluss hätte, um Marokko politische Kompromisse in der Westsahara- Frage abzuringen, jedoch wirtschaftliche Erwägungen und die Bekämpfung der Migration aus Afrika für die EU einen höheren Stellenwert haben (https://katapult-magazin.de/de/artikel/wie-die-westsahara-gepluendert- wird)? 18. Ist das Königreich Marokko nach Kenntnis der Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara ein Staat, in dem Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Respekt für das Völkerrecht ernst genommen und „unsere Werte“ geteilt werden (https://w ww.youtube.com/watch?v=ccpo84HAc9U)? 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Marokko, wie unabhängigen Menschenrechtsorganisationen bestätigen, die Inhaftierung von kritischen Journalisten aus der Westsahara sowie willkürliche Festnahmen und Folter von Aktivisten, die sich für die Unabhängigkeit der Region einsetzen, zu verantworten hat (https://www.deutschlandfunk.de/hintergru nd-spanien-interessen-westsahara-100.html), und inwieweit ist dieses Vorgehen nach Kenntnis der Bundesregierung Ausdruck der „gemeinsamen Werte“, die Grundlage der deutsch-marokkanischen Beziehungen bilden sollen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/254 8272)? 20. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Marokko „Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Respekt für das Völkerrecht ernst genommen“, und zählt Marokko nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu den „Ländern, die unsere Werte nicht teilen“ und von denen sich Deutschland und die EU laut Bundesaußenministerin Baerbock nicht abh��ngig machen dürften (https://www.youtube.com/watch?v=ccpo84HAc9U)? 21. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich in Marokko seit dem Autonomievorschlag im Jahr 2007 Demokratie und Rechtsstaat nicht konsolidiert haben, sondern sich Marokko im Gegenteil zunehmend zu einem autoritären Staat ohne funktionierende Gewaltenteilung entwickelt hat (https://www.deutschlandfunk.de/hintergrund-spanien-interessen-westsaha ra-100.html)? 22. Verfolgt die Bundesregierung gegenüber Marokko eine feministische Außenpolitik, die kein Anhängsel ist, sondern eine Handlungsweise, die sich durch unsere gesamte Außen- und Sicherheitspolitik zieht und die die drei R (Rechte, Ressourcen und Repräsentanz) „mainstreamen“ will (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/feministische-aussenpolit ik/2551358), vor dem Hintergrund, dass sahrauische Frauen Repressionen und Vergewaltigungen durch marokkanische Sicherheitskräfte ausgesetzt sind (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/marokko-gewalt-g egen-aktivistin-untersuchen-2022-04-07)? 23. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter anderem das Vorgehen gegen etwa 2 000 überwiegend sudanesischen Migrantinnen und Migranten, die am 24. Juni 2022 versucht hatten, die Grenzanlage zwischen Marokko und Melilla zu überwinden, und bei dem mindestens 23 Menschen getötet wurden (AFP vom 19. Juli 2022), ein Ausdruck davon, dass Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Respekt für das Völkerrecht sowie gemeinsame Werte ernst genommen werden, vor dem Hintergrund, dass die UNO das Vorgehen als unangemessene Gewalt kritisiert hat, die zum Tod der Menschen geführt hat (AFP vom 28. Juni 2022)? 24. Entspricht das Vorgehen der marokkanischen Sicherheitskräfte gegen die etwa 2 000 überwiegend sudanesischen Migrantinnen und Migranten für die menschliche Verantwortung und Pflichten, wie sie in der Genfer Flüchtlingskonvention niedergelegt sind (https://www.auswaertiges-am t.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272, Punkt 7)? 25. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sie wie Spanien und die anderen EU-Staaten hauptsächlich deswegen Marokko die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durchgehen lassen, damit Marokko die Migrantinnen und Migranten von der EU fernhält („Ohne Aussicht auf Selbstbestimmung“, in: Frankfurter Rundschau vom 1. September 2022, S. 16)? 26. Schließt die Würdigung „von Marokkos Anstrengungen bei der Reduzierung irregulärer Migration“ durch die Bundesregierung (https://www.ausw aertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272) den gewaltsamen Umgang marokkanischer Sicherheitskräfte mit Migranten und Asylsuchenden wie im Fall des Melilla-Massakers Ende Juni 2022 ein, vor dem Hintergrund, dass diese Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Marokko-Reise von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock keinerlei Erwähnung fanden? 27. Inwieweit hat sich die Bundesregierung gegenüber der marokkanischen Regierung dafür eingesetzt, die Ereignisse und Vorwürfe lückenlos aufzuklären und ist die von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am 28. Juni 2022 geforderte Aufklärung inzwischen erfolgt (https:// twi t te r.com/ABaerbock/status/1541776280386953217), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Pläne der EU, mindestens 500 Mio. Euro und damit mehr Geld als je zuvor an Marokko zu zahlen, „um die Bemühungen Rabats zur Bekämpfung der irregulären Einwanderung zu finanzieren“ (https://elpais.com/espana/2022-08-1 5/marruecos-recibira-500-millones-de-la-ue-para-que-controle-sus-fronter as.html)? 29. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sie sich mit der Anerkennung des Autonomieplans Marokkos von 2007 als eine vermeintlich „ernsthafte und glaubwürdige Bemühung Marokkos und eine gute Grundlage, um zu einer Einigung beider Seiten zu kommen“ mit dem Wohlverhalten Marokkos bezüglich der Kooperation in der Antiterror- und der Antimigrationspolitik belohnt wird („Ohne Aussicht auf Selbstbestimmung“, in: Frankfurter Rundschau vom 1. September 2022, S. 16)? 30. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Aufbau einer Partnerschaft im Bereich Grüner Wasserstoff durch die diplomatische Krise zwischen Deutschland und Marokko verzögert wurde (https://www.tage sschau.de/ausland/afrika/baerbock-marokko-101.html)? 31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beziehungen zwischen Spanien und Algerien seit dem spanischen Kurswechsel in der Westsahara-Frage entwickelt, vor dem Hintergrund, dass Ende Juni 2022 die zunehmend reduzierten algerischen Gaslieferungen vorübergehend ganz abgestellt wurden und Algerien Vereinbarungen über vermehrte Gaslieferungen mit anderen Abnehmerländern wie Italien geschlossen hat (https://www.rnd.de/politik/warum-liefert-ein-deutsches-unternehmen-gas- nach-marokko-F56IDGMKAJALZGBYUIO4MQMLYU.html), und welche Auswirkungen hat dies auf die Realisierung der von Bundeskanzler Olaf Scholz befürworteten und vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron abgelehnten Fertigstellung der Midcat-Pipeline (https://www.t-onl ine.de/finanzen/unternehmen-verbraucher/konjunktur/id_100046454/olaf-s cholz-fordert-bau-von-gaspipeline-zwischen-frankreich-und-spanie n.html)? 32. Aus welchen formalen oder nichtformalen Gründen kam die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit den betroffenen Bundesministerien am 8. November 2021 zu dem Ergebnis, der Einlegung von Rechtsmitteln gegen die beiden Urteile des Europäischen Gerichts vom 29. September 2021 einerseits in der Rechtssache T-279/19, andererseits in den verbundenen Rechtssachen T-344/19 und T-356/19 im Rat zuzustimmen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/428), vor dem Hintergrund, dass eine solche Entscheidung schon alleine angesichts der stattgefundenen Abstimmung nicht grundlos erfolgt sein kann (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/428)? 33. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/27150 so zu verstehen, dass auch deutsche Unternehmen wie Köster Marine Proteins GmbH, welches im großen Umfang Handel mit Fischmehl aus der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara betreibt, Siemens, DHL International GmbH, HeidelbergCement, Continental AG und ThyssenKrupp von Aktivitäten zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara profitieren? 34. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die direkte oder indirekte Beteiligung deutscher Unternehmen bei der ohne Zustimmung der lokalen Bevölkerung und ohne dass dieser die Gewinne zugutekommen erfolgenden Ausbeutung und beim illegalen Export von Phosphatgestein, vor dem Hintergrund, dass beispielsweise deutsche Frachter sowie Gerätschaften von Unternehmen wie Siemens oder Thyssen Krupp dabei zum Einsatz kommen (https://www.derstandard.de/story/2000134851055/wie-international e-konzerne-von-der-illegalen-pluenderung-der-westsahara-profitieren) und der Energiebedarf der Phosphatmine von Phosbbuccra in der Westsahara zu 95 Prozent durch Gamesa – eine Tochterfirma des deutschen Technikunternehmens Siemens – gedeckt wird sowie ContiTech, eine Tochtergesellschaft der deutschen Continental AG, für die Instandhaltung des 100 Kilometer langen Transportbands, auf dem das Phosphat illegal nach Marokko exportiert wird, sowie die Bereitstellung von Systemen zu, Transport von Phospahtgestein aus der Mine im sahrauischen Gebiet ans marokkanische Meer zuständig ist (https://www.facing-finance.org/de/202 0/11/westsahara-besetzung-unter-deutschen-windkraftanlagen/), und wenn ja, welche? 35. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das deutsche Unternehmen HeidelbergCement, das laut Bundesregierung eine Tochtergesellschaft „Ciments du Maroc S.A.“ mit mehreren Standorten in der illegal okkupierten Westsahara hat (Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/27150), durch seine Zementproduktion ein wichtiger Partner der illegalen Annexions- und Siedlungspraktiken Marokkos ist, vor dem Hintergrund, dass die Zementindustrie von grundlegender Bedeutung für die marokkanische Besetzung des Territoriums einschließlich der Siedlungspolitik und dem Ausbau der Schlüsselindustrien ist (https://wsrw.org/de/nachri chten/heidelbergcement-expandiert-in-der-besetzten-westsahara)? 36. Sieht die im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung vereinbarte Fortsetzung und Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der Marokkanisch- Deutschen Energiepartnerschaft (PAREMA) (https://www.auswaertiges-a mt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272) Projekte jedweder Art, darunter solche zur Entwicklung und Förderung eines Grünen Wasserstoff- und Power-to-X-Sektors, auf dem Gebiet der Westsahara vor (Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/1984), und wenn ja, welche? 37. Schließt die Bundesregierung die Unterstützung bzw. Umsetzung von Projekten im Rahmen der Marokkanisch-Deutschen Energiepartnerschaft auf dem Gebiet der Westsahara grundsätzlich aus? 38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass das deutsche Ingenieur- und Beratungsunternehmen ILF Consulting Engineers mit Sitz in München an der Planung der 5 600 Kilometer langen Pipeline, die im Zuge der unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung von Vertretern Nigerias, Marokkos (beides Energiepartner Deutschlands) und der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Ecowas) durch 13 afrikanische Länder entlang der Atlantikküste führen soll (AFP vom 15. September 2022), mit Projektmanagementberatungsleistungen beauftragt wurde (https://www.il f.com/de/aktuelles/?show-all=true#ilf-news-article-1141405? 39. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die geplante 5 600 Kilometer lange Pipeline entsprechend veröffentlichter Grafiken auch durch die völkerrechtswidrig durch Marokko besetzte Westsahara verlaufen soll (https://twitter.com/nnpclimited/status/1570387004411740160), und wenn ja, welche? 40. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass im Zuge der Energiewende die Abhängigkeit von ölexportierenden Ländern durch eine Abhängigkeit von Wasserstoff exportierenden Länder abgelöst werden könnte, vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung davon ausgeht, dass schon 2030 mehr als 10 Millionen Tonnen Wasserstoff aus dem Ausland beschafft werden müssen, und inwieweit handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngsten diplomatischen Krise mit Marokko rund um den Westsahara-Konflikt bei Marokko um einen zuverlässigen Lieferanten für Grünen Wasserstoff und verlässlichen Partner zur Stärkung der Energiesicherheit in Deutschland (https://www.t-online.de/nachhaltigkeit/id_906867 16/wasserstoff-deutschland-will-es-gruen-und-guenstig.html)? Berlin, den 17. Oktober 2022 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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