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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Qualität der Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.11.2022

Aktualisiert

19.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/418725.10.2022

Qualität der Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode versprechen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP an prominenter Stelle (S. 8): „Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern“. Und in der Tat: Starke Demokratien und gut geführte Regierungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch in Zeiten höchster Anspannung regelbasierte Gesetzgebungsverfahren gewährleisten.

Die Einhaltung von Verfahrensregeln ist der Grundstock, auf dem Vertrauen in die Gesetzgebung wachsen und sich die politische Diskussion auf die inhaltlichen Positionierungen von Initianten und Betroffenen, von Bund und Ländern oder von Koalition und Opposition konzentrieren kann.

Die ersten Monate der 20. Wahlperiode zeigen nach Ansicht der fragstellenden Fraktion jedoch ein gegenteiliges Bild. Selbst die Einhaltung der regierungsinternen Regeln – Geschäftsordnung der Bundesregierung (GO BReg) und Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) – scheint zur Ausnahme geworden zu sein. Die Folge sind fehlerhafte, unvollständige oder mangelhaft abgestimmte und unstimmige Gesetzentwürfe. In der Verbändeanhörung der Referentenentwürfe werden teilweise unrealistische und nicht praktikable Fristen zur Stellungnahme gesetzt. Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Lutz Goebel kritisiert die Rechtssetzungsarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag als „zu hastig und deshalb zu fehlerhaft“ (https://www.rnd.de/politik/normenkontrollrat-deutsche-gesetze-ueberhastet-und-fehlerhaft-UKF7MPFPKZF2VAURKRRF54YTTQ.html).

Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, herauszuarbeiten, ob und ggf. wo Verbesserungsbedarf in den legistischen Abläufen besteht und wie die Strukturen noch resilienter ausgerichtet werden können. Dazu sollen mit dieser Kleinen Anfrage die Abläufe exemplarisch an den von der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 bis zum Datum der Kleinen Anfrage beschlossenen Gesetzentwürfen dargestellt werden. Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP werden grundsätzlich in diese Kleine Anfrage einbezogen, Verordnungen der Bundesregierung nur im Einzelfall.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele a) Gesetzentwürfe, b) Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe von Fraktionen des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 beschlossen (bitte nach einbringenden Ressorts auflisten)?

2

Welche der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen wurden im Kabinett a) mit Aussprache, b) ohne Aussprache beschlossen?

3

Bei wie vielen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen lag zwischen der Übersendung der Kabinettvorlage an das Bundeskanzleramt und der Beratung im Kabinett a) mindestens eine Woche (§ 21 Absatz 3 GO BReg), b) weniger als eine Woche (bitte auflisten)?

4

Zu wie vielen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen wurde vor Abfassung des Entwurfs die Auffassung erstens der Länder und zweitens der auf Bundesebene bestehenden Organisationen der kommunalen Spitzenverbände eingeholt (§ 41 GGO), und bei welchen Gesetzentwürfen bzw. Formulierungshilfen a) wurde darauf verzichtet bzw. b) war die Stellungnahmefrist kürzer als drei Tage?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion geäußerten Kritik aus den Reihen der kommunalen Spitzenverbände, durch zu kurze Fristen in der Verbändeanhörung von Gesetzentwürfen an einer fundierten intern abgestimmten Stellungnahme gehindert zu werden?

6

Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen war die Frist zur Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen gemäß § 47 Absatz 3 GGO kürzer als eine Woche?

7

Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen wurde zur Prüfung der vorgesehenen Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (vgl. § 45 Absatz 1 GGO) a) das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) beteiligt (bitte Dauer der jeweiligen Prüffrist angeben), b) das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beteiligt (bitte Dauer der jeweiligen Prüffrist angeben)?

8

Wie viele der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe wurden a) den Geschäftsstellen der Fraktionen des Deutschen Bundestages, b) dem Bundesrat zu dem in § 48 Absatz 2 GGO genannten Zeitpunkt zur Kenntnis gegeben, und welche Gesetzentwürfe wurden den Geschäftsstellen der Fraktionen ggf. nicht zur Kenntnis gegeben (bitte jeweils kurz den Grund angeben)?

9

Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen wurde im Zuge der Ressortabstimmung für die Beteiligten die Frist zur abschließenden Prüfung auf unter vier Wochen verkürzt (§ 50 GGO)?

10

Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe bzw. Formulierungshilfen a) wurden Menschen mit Behinderungen über ihre Verbände im Sinne des Partizipationsgebots nach Artikel 4 Absatz 3, Artikel 33 Absatz 3 und Artikel 35 Absatz 4 der UN-Behindertenrechtskonvention beteiligt, b) wurde im Zuge der Ressortabstimmung für diese Verbände die Frist zur abschließenden Prüfung auf unter vier Wochen verkürzt (§ 50 GGO), c) wurde im Zuge der Ressortabstimmung für diese Verbände die Frist zur abschließenden Prüfung auf unter zwei Wochen verkürzt, und d) wurden diesen Verbänden mit Beginn der Beteiligung barrierefreie vorbereitende Unterlagen zur Verfügung gestellt?

11

Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens das im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte Ziel umsetzen, „für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene [zu] sorgen“ (Koalitionsvertrag, S. 80), und plant sie hierzu beispielsweise Anpassungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Behindertenverbänden, im Vorfeld des formellen Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 (1 BvR 1541/20) nur unzureichend beteiligt worden zu sein (https://kobinet-nachrichten.org/2022/01/27/proteste-gegen-nicht-beteiligung-bei-triage-austausch-wirken/)?

13

Wie viele Formulierungshilfen für Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 der Koalition der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP übermittelt, und welche davon wurden a) vom Kabinett beschlossen, b) lediglich von Ressorts übermittelt, und welche dieser Formulierungshilfen wurden weniger als drei Tage vor der abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss übermittelt?

14

Welche Beratungszeiten wurden den mitberatenden Ressorts bei der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) eingeräumt, und wie viel Zeit hatten die Länder und die Verbände der Betroffenen für eine Stellungnahme?

15

Wie viele und welche der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe wurden nach Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes „ausnahmsweise als besonders eilbedürftig“ bezeichnet?

16

Für wie viele und welche der nach Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes seit dem 8. Dezember 2021 zugeleiteten Gesetzentwürfe hat a) die Bundesregierung den Bundesrat um fristverkürzte Beratung gebeten, b) der Bundesrat die fristverkürzte Beratung abgelehnt, c) der Bundesrat um Verlängerung der Frist gebeten (Artikel 76 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes)?

17

Wie viele Verordnungen hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 beschlossen, und wie viele davon a) bedurften der Zustimmung des Bundesrates, b) wurden dem Bundesrat mit einer kürzeren als der im Grundgesetz vorgesehenen Frist von sechs Wochen zugeleitet?

18

Haben Prüfungen nach § 61 GGO bei den von der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfen bzw. Formulierungshilfen dazu geführt, dass a) nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt, b) nach Verabschiedung des Gesetzes, c) nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Druckfehler oder offenbare Unrichtigkeiten korrigiert wurden, und wenn ja, welche Gesetzentwürfe bzw. Gesetze waren nach den Buchstaben a, b und c jeweils betroffen?

19

Wie viele und welche der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe wurden dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung auf ihre sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit zugeleitet (§ 42 Absatz 5 Satz 3 GGO), und in wie vielen und welchen Fällen hat das Ergebnis der Prüfung (§ 45 Absatz 5 Satz 5 GGO) zu Änderungen der Gesetzentwürfe geführt?

20

Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe haben die federführenden Bundesministerien den Nationalen Normenkontrollrat im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit frühzeitig bei den Vorarbeiten und der Ausarbeitung einbezogen (§ 45 Absatz 1 Satz 1 GGO)?

21

Wie viel Zeit verging zwischen der Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats und der Vorlage des Entwurfs einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum Beschluss (§ 45 Absatz 1 Satz 1 GGO; nach einzelnen Gesetzentwürfen aufschlüsseln)?

22

Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe hat der Nationale Normenkontrollrat eine Stellungnahme abgegeben, und in wie vielen und welchen Fällen haben die federführenden Bundesministerien geprüft, ob eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu veranlasst ist (§ 45 Absatz 2 GGO)?

23

Bei wie vielen und welchen der vom Bundeskabinett seit dem 8. Dezember 2021 beschlossenen Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung „eine Synopse beigefügt, die die aktuelle Rechtslage den geplanten Änderungen gegenüberstellt“ (Koalitionsvertrag, S. 8)?

Berlin, den 21. Oktober 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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