[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4177 –
HIV-Versorgung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2020 hat Deutschland knapp das „90/90/90-Ziel“ des gemeinsamen
Programms der Vereinten Nationen gegen HIV/AIDS (UNAIDS) erreicht.
Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) wurde 2020 erstmals der
Zielwert erreicht, dass rund 90 Prozent der HIV-Infizierten diagnostiziert sind. Der
Anteil der Menschen mit diagnostizierter HIV-Infektion unter einer
antiretroviralen Therapie (ART) liegt schon länger über dem Zielwert; im Jahr 2020
bei sogar 97 Prozent. Auch der Anteil erfolgreicher ARTs liegt bereits seit
2011 über 90 Prozent, 2020 bei 96 Prozent (
https://www.rki.de/DE/Content/In
fekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/47_21.pdf?__blob=publicationFile).
Gleichwohl ist die Anzahl der Spätdiagnostizierten weiterhin hoch (
https://ww
w.presseportal.de/pm/72849/5085933).
Anhaltendes politisches Engagement zur Stärkung von Aufklärung,
Prävention, Diagnose und Therapie ist nach Überzeugung der Verfasser notwendig,
um das für das Jahr 2025 durch UNAIDS aktualisierte „95/95/95-Ziel“ zu
erreichen. Anknüpfungspunkte im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Wahlperiode stellen aus Sicht der
Fragesteller die geplante Reform des Präventionsgesetzes, die Fassung eines
„Nationalen Präventionsplans“ sowie die Neugründung eines Bundesinstituts
für öffentliche Gesundheit dar.
Gleichzeitig erreicht die 2016 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
und von dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) ausgegebene „BIS 2030“-Strategie zur Eindämmung von
sexuell übertragbaren Infektionen (
https://www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/Broschueren/Strategie_
BIS_2030_HIV_HEP_STI.pdf) im Jahr 2023 ihre Halbzeit, sodass eine
Evaluation zum bisherigen Fortschritt nach Auffassung der Fragesteller sinnvoll
erscheint. Eine IGES-Studie aus dem Jahr 2021 sieht zwar Teilerfolge,
attestiert aber ebenso weiteren Handlungsbedarf, um die Ziele nicht zu verfehlen
(
https://www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2021/eindae
mmung-von-hiv-hcv/index_ger.html).
Eine Präventionsmethode zum Schutz vor einer HIV-Infektion ist die
Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Mit dem Terminservice- und
Versorgungsgesetz (§ 20j des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) werden die Kosten der
PrEP für gesetzlich Krankenversicherte mit einem substanziellen HIV-Infek-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4348
20. Wahlperiode 08.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 8. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tionsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Auch die Private
Krankenversicherung (PKV) übernimmt die Kosten (siehe
https://www.pk
v.de/verband/presse/pressemitteilungen/rahmenvertrag-zur-hiv-praevention-ne
ue-moeglichkeiten-der-prep-gezielt-nutzen/). Eine RKI-Evaluation zur
Einführung der PrEP als Kassenleistung (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/
H/HIVAIDS/Abschlussbericht_EvEPrEP.pdf?__blob=publicationFile) hat
ergeben, dass diese sehr gut vor einer HIV-Infektion schützt. Allerdings
existieren große regionale Versorgungsunterschiede, weil außerhalb von
Großstädten nur wenige HIV-Schwerpunktpraxen existieren, die die PrEP
verordnen können. Eine Befragung von HIV-Patienten ergab, dass für 22 Prozent der
Befragten die fehlende Verfügbarkeit von verordnenden Ärztinnen und Ärzten
einer der Hauptgründe ist, weshalb keine PrEP in Anspruch genommen wird.
Ferner ist die extrabudgetäre Vergütung der PrEP-Versorgung derzeit bis zum
31. Dezember 2022 befristet und würde demnach ab 2023 in die
morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Dies könnte laut der Deutschen
Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten
und HIV-Medizin (dagnä) dazu führen, dass etwa die Hälfte aller PrEP-
verordnenden Ärzte diese Arbeit nicht im jetzigen Umfang fortführen kann
(
https://www.dagnae.de/wp-content/uploads/2022/06/PM_PrEP-RKI-22-06-2
2.pdf). Die nachgewiesene wirksame Prävention von HIV durch die PrEP
würde dadurch stark eingeschränkt.
Mit dem Angriff Russlands auf das HIV-Hochinzidenzland Ukraine kommt
der Sicherstellung einer angemessenen Versorgung von Geflüchteten aus der
Ukraine aus Sicht der Fragesteller eine besondere Bedeutung zu. Diese sind
in besonderem Maße auf Test-, Beratungs- und Versorgungsangebote
angewiesen.
Ein Bereich, in dem aus Sicht der Fragesteller ebenfalls HIV-Test-, Beratungs-
und Versorgungsangebote von großer Bedeutung sind, ist der Strafvollzug.
Selbsthilfeorganisationen und Initiativen weisen darauf hin, dass Menschen in
Haft stark erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt sind und fordern, dass die
bisherige Test- und Behandlungsinfrastruktur ausgebaut werden sollte, um
frühzeitige Therapien zu ermöglichen (
https://kein-aids-fuer-alle.de/test-und-beha
ndlung-auch-hinter-gittern/).
Die Bundesregierung spricht in der „BIS 2030“-Strategie mit Blick auf
Menschen mit HIV von einem „guten Versorgungsnetz, das wegweisend für die
Behandlung anderer Erkrankungen war und ist“ (S. 19). Allerdings äußern
AIDS-Hilfen die Sorge, dass zukünftig Lücken in der Versorgung von
Menschen mit HIV drohen, weil sich die ambulante Versorgungsstruktur potenziell
ausdünnt (
https://www.aidshilfe.de/meldung/hiv-konferenz-duisburg-so-geht-
vielfalt).
Durch den medizinischen Fortschritt, den es in den letzten Jahrzehnten im
Bereich HIV gab, haben Menschen mit HIV inzwischen eine ähnliche
Lebenserwartung wie Menschen ohne HIV. Daraus resultieren neue
Herausforderungen in der Pflege von alternden Menschen mit HIV, weil diese oft
Komorbiditäten, also zusätzliche Krankheitsbilder zusätzlich zu ihrer Grunderkrankung,
aufweisen, die besondere medizinische und pflegerische Aufmerksamkeit
benötigen. Zukünftig werden immer mehr Menschen mit HIV auf die
Entwicklung neuer Pflegemodelle angewiesen sein, die speziell auf ihre Bedürfnisse
zugeschnitten sind. Im Zuge dessen ist außerdem festzustellen, dass viele
Menschen mit HIV über diskriminierende Erlebnisse im Gesundheitswesen
berichten (
https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/welt-ai
ds-tag). Daher sollte nach Auffassung der Fragesteller evaluiert werden, ob
Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte in ihren Aus- und Fortbildungen
ausreichend über HIV und AIDS aufgeklärt werden.
Im vom Deutschen Bundestag am 20. Oktober 2022 angenommenen Entwurf
der Bundesregierung für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist die
Einführung eines Kombinationsabschlags auf Arzneimittel, die einen neuen
Wirkstoff enthalten und in Kombinationstherapien eingesetzt werden, geplant. Die
Anwendung von Kombinationstherapien ist in der Behandlung von Menschen
mit HIV aus Sicht der Fragesteller essenziell, um auf Komorbiditäten,
eventuell auftretende Resistenzen und individuelle Bedürfnisse der Patientinnen und
Patienten aus unterschiedlichen Schlüsselgruppen reagieren zu können. Eine
HIV-spezifische Ausnahme für Kombinationsabschläge würde nach Meinung
der Fragesteller dazu beitragen, die Therapiefreiheit und Therapievielfalt in
der HIV-Therapie aufrechtzuerhalten.
1. Plant die Bundesregierung, die HIV-Prävention gemäß dem
Koalitionsvertrag in einem weiterzuentwickelndem Präventionsgesetz und in dem
zu schaffenden Nationalen Präventionsplan zu berücksichtigen, und
wenn ja, wie?
Die konzeptionellen Arbeiten für die Weiterentwicklung des
Präventionsgesetzes sowie einen Nationalen Präventionsplan befinden sich im
Vorbereitungsstadium. Eine Aussage zu konkreten Inhalten ist daher derzeit nicht möglich.
2. Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um insbesondere die
Sekundärprävention vor HIV zu stärken und das ausgerufene „95/95/95-
Ziel“ der UNAIDS bis 2025 vollumfänglich zu erreichen?
Bereits im Jahr 2020 waren in Deutschland mehr als 95 Prozent der Menschen
mit einer diagnostizierten HIV-Infektion in antiretroviraler Therapie; bei mehr
als 95 Prozent ist die antiretrovirale Therapie erfolgreich, wodurch eine weitere
Übertragung von HIV fast vollkommen unterbunden wird. Die
Bundesregierung strebt gemeinsam mit den Ländern weiterhin an, die dritte Zielsetzung von
UNAIDS, dass 95 Prozent aller Menschen, die mit HIV infiziert sind, ihre
Diagnose kennen, zu erreichen. Die Förderung von hierfür notwendigen
Maßnahmen, wie beispielsweise niedrigschwellige Testangebote, liegt in der
Zuständigkeit der Länder.
3. Soll das neu zu gründende Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit
in der Gesundheitskommunikation und Aufklärungsarbeit zu HIV und
AIDS neue Impulse setzen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung befindet sich derzeit in der Konzeption des Vorhabens.
Eine Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht möglich.
4. Plant die Bundesregierung zur Halbzeit der „BIS 2030“-Strategie im Jahr
2023 Evaluationsmaßnahmen, und wenn ja, welche?
6. Ist von Seiten der Bundesregierung eine Nachschärfung bzw.
Neuausrichtung der „BIS 2030“-Strategie geplant, und wenn ja, auf welche
Schwerpunkte wird sich diese fokussieren?
a) Ist die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen zur „BIS 2030“-
Strategie geplant?
b) Ist die Bereitstellung eines Sonderbudgets zur nationalen Umsetzung
der „BIS 2030“-Strategie geplant?
c) Ist die Erarbeitung eines nationalen Plans zur Zielerreichung der
„BIS 2030“-Strategie geplant?
Die Fragen 4 und 6 bis 6c werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant für das zweite Halbjahr 2023 eine Überprüfung der
Umsetzung der BIS-2030-Strategie der Bundesregierung zur Eindämmung von
HIV, Hepatitis und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Die Ergebnisse
bleiben abzuwarten.
5. Welche Maßnahmen wurden seit Etablierung der Strategie bereits
ergriffen, um die gesteckten Ziele bis 2030 zu erreichen, und welche Erfolge
können bislang vorgewiesen werden?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher regionale
Unterschiede in der Umsetzung der Strategie und bei deren Erfolgen, und
wenn ja, welche?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede in der
Erreichung der Ziele in Bezug auf unterschiedliche Schlüsselgruppen
(Männer, die Sex mit Männern haben, Drogenkonsumenten etc.), und
wenn ja, welche?
c) Inwiefern hat sich die COVID-19-Pandemie nach Kenntnis der
Bundesregierung auf das Erreichen der „BIS 2030“-Ziele
ausgewirkt?
d) Wie können nach Ansicht der Bundesregierung erfolgreiche
Leuchtturm- und Modellprojekte in eine flächendeckende
Versorgungslandschaft überführt werden, und ist eine flächendeckende
Ausweitung geplant, wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 der
Abgeordneten Diana Stöcker auf Bundestagsdrucksache 20/2858 wird verwiesen.
Zu den im Rahmen der BIS-2030-Strategie getroffenen Maßnahmen der
Bundesregierung gehören u. a. Kampagnen der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie zielgruppenspezifische Angebote durch die
Deutsche AIDS-Hilfe (DAH). Weitere Maßnahmen beinhalten die Ausweitung
niedrigschwelliger Testangebote durch die Einführung der HIV-Selbsttests im
September 2018 und seit 1. März 2020 den Wegfall des Arztvorbehaltes für
HIV, Syphilis und Hepatitis Schnelltests, wodurch die Durchführung der Tests
für Aidshilfen und Suchtberatungsstellen stark erleichtert wird. Die Einführung
der HIV Präexpositionsprophylaxe (PrEP) im September 2019 für Personen mit
erhöhtem Ansteckungsrisiko hat nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts
(RKI) zu einer Verringerung der HIV-Neuinfektionen unter Männern, die
Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), beigetragen. Im Bereich
Substitutionsversorgung für Drogengebrauchende wurden die Vorschriften angepasst, so
dass die Konsultationen in der ärztlichen Praxis flexibilisiert werden konnten.
Begleitet wird die Umsetzung der Strategie durch das BIS-
Koordinierungsgremium, das zur Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen berät.
Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert seit diesem
Jahr das Projekt „HeLP – HIV-Testempfehlungen in Leitlinien und Praxis“.
Ziel des Projektes ist es, Indikatorerkrankungen für eine HIV-Infektion für den
deutschen Kontext zu ermitteln, um in Deutschland noch zielgerichteter auf
HIV-Infektionen testen zu können. Daneben wurde das Projekt „FindHIV –
Frühzeitige Identifikation mittels normierter Diagnosekriterien für die HIV-
Infektion“ über den Innovationsfonds gefördert. Das Projekt „FindHIV“ ist
abgeschlossen, ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor. Nach Abschluss der
Förderung und Vorlage des Abschlussberichtes berät der Innovationsausschuss
beim Gemeinsamen Bundesausschuss die Ergebnisse der geförderten Projekte
und beschließt Empfehlungen zu einer möglichen Überführung in die
Regelversorgung.
Die Umsetzung der Maßnahmen der BIS-2030-Strategie auf regionaler Ebene
obliegt den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
7. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Anzahl der
Spätdiagnosen zu senken, und wenn ja, welche?
Zur Senkung von HIV-Spätdiagnosen sind insbesondere Aufklärung,
Prävention und Testangebote innerhalb der betreffenden Zielgruppen notwendig.
Hierzu haben die BZgA und die DAH zielgruppenspezifische Informationen
entwickelt und in verschiedenen Medienformaten einschließlich Social Media
veröffentlicht. Die Finanzierung und Umsetzung von zielgruppenspezifischen
Testangeboten liegt in der Zuständigkeit der Länder.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die in der RKI-Evaluation geäußerte
Sorge vor einer Einbudgetierung der PrEP-Vergütung?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der
bisher für die PrEP-Versorgung gezahlten Vergütung (EBM-
Abschnitt 1.7.8) (bitte nach Jahren und KV-Regionen aufschlüsseln)?
b) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die PrEP-
Versorgung aufrechtzuerhalten, für den Fall, dass HIV-
Schwerpunktpraxen die derzeitige Form der HIV-PrEP aufgrund der
Einbudgetierung nicht mehr gewährleisten können, und wenn ja, welche?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des
Abgeordneten Ates Gürpinar auf Bundestagsdrucksache 20/3225 wird verwiesen.
Die der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorliegenden
Abrechnungsdaten zur HIV-Präventionsprophylaxe ergeben sich aus der Tabelle 1 der
Anlage.* Damit Rückschlüsse auf einzelne in den Regionen Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Thüringen tätige Ärztinnen und Ärzte nicht möglich sind, wurden die Daten für diese
Regionen summiert ausgewiesen. Das Kriterium für die summarische
Ausweisung dieser KV-Bezirke ist eine Anzahl von weniger als vier Ärztinnen und
Ärzten in der jeweiligen KV-Region.
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Versorgungslücken bei der
PrEP-Versorgung zu schließen, und wenn ja, welche?
a) Wie viele Ärztinnen und Ärzte stellen nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß § 33 des Bundesmantelvertrags-Ärzte die PrEP-
Versorgung seit Einführung als GKV-Leistung im Jahr 2019 sicher
(bitte nach Jahren und KV-Regionen aufschlüsseln)?
b) Wie will die Bundesregierung ggf. die in der RKI-Evaluation
identifizierten regionalen Ungleichgewichte bei der PrEP-Versorgung
ausgleichen und für einen flächendeckenden Zugang sorgen?
c) Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass neben Männern, die
Sex mit Männern haben, auch andere HIV-Schlüsselgruppen wie
Drogenkonsumenten flächendeckend mit der PrEP versorgt werden
können?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4348 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Welche Maßnahmen zur Aufklärung bezüglich der Anwendung der
PrEP hat die Bundesregierung sowohl für die Ärzteschaft als auch für
betroffene Schlüsselgruppen bislang umgesetzt, bzw. welche
Aufklärungsmaßnahmen sind noch geplant?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die PrEP-Versorgungssituation
von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten, und wenn ja, wie
bewertet die Bundesregierung diese?
Die Fragen 9 bis 9e werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des
Abgeordneten Ates Gürpinar auf Bundestagsdrucksache 20/3225 wird verwiesen.
Die Ergebnisse der vom RKI durchgeführten PrEP-Evaluierung wurden im
Koordinierungsgremium der BIS-2030-Strategie im April und Oktober 2022
diskutiert und auf entsprechende Lücken hingewiesen. Die Gremienmitglieder
wirken in ihren jeweiligen Organisationen auf Verbesserungen bei der weiteren
Umsetzung hin.
Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die gemäß § 33 des Bundesmantelvertrag
– Ärzte die PrEP-Versorgung seit Einführung als Leistung der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2019 sicherstellen, wird Tabelle 2 in der
Anlage* aufgeführt und stellt die der KBV hierzu vorliegenden Daten der
Abrechnungsstatistik zur HIV-Präventionsprophylaxe dar. Damit Rückschlüsse auf
einzelne in den Regionen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-
Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen tätige Ärztinnen und Ärzte nicht
möglich sind, wurden die Daten für diese Regionen summiert ausgewiesen.
Das Kriterium für die summarische Ausweisung dieser KV-Bezirke ist eine
Anzahl von weniger als vier Ärztinnen und Ärzten in der jeweiligen KV-Region.
Vor dem Hintergrund, dass Behandlungsfälle außerhalb der GKV nicht
systematisch erfasst werden, liegen der Bundesregierung keine Zahlen über die
PrEP-Versorgungssituation von privatversicherten und beihilfeberechtigten
Personen vor.
Die Bundesregierung informiert und unterstützt die Ärzteschaft zum
Themenfeld PrEP u. a. durch die Bereitstellung von Informationen über die BZgA
Initiative „LIEBESLEBEN“ (
https://www.liebesleben.de/fuer-alle/hiv-aids/p
rep/) und das Print-Medium zur Auslage in den Praxen „Mehr Wissen über
HIV und AIDS“. Darüber hinaus ist durch die BZgA ein „Factsheet HIV
aktuell für Ärztinnen und Ärzte“ mit einem Themenschwerpunkt zur PrEP für 2023
geplant.
10. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle HIV-
Test- und HIV-Versorgungssituation von geflüchteten Ukrainern?
a) Wie viele Ukrainer, die im Rahmen des russischen Angriffskriegs
nach Deutschland geflüchtet sind, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher auf HIV getestet?
Wie viele Tests ergaben nach Kenntnis der Bundesregierung ein
positives Ergebnis?
b) Existiert eine bundesweit einheitliche Teststrategie für Menschen aus
der Ukraine, und wenn nein, plant die Bundesregierung die
Entwicklung einer solchen Teststrategie?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4348 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Wie viele Ukrainer, die bereits bei Einreise nach Deutschland in
Kenntnis ihres positiven HIV-Status waren, erhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit eine entsprechende HIV-Therapie in
Deutschland?
d) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um bisher nicht
registrierten Ukrainern HIV-Tests bereitzustellen oder nicht registrierten
Ukrainern mit HIV eine Behandlung zu ermöglichen, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 10 bis 10d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 91 der
Abgeordneten Diana Stöcker auf Bundestagsdrucksache 20/2858 wird verwiesen.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwieweit in den Ländern
spezielle Testangebote für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bestehen und
wie viele der geflüchteten Personen aus der Ukraine seit Beginn des
Angriffskrieges in Deutschland einen HIV-Test durchgeführt haben.
Über die Meldepflicht nach § 7 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes wurden
665 Personen mit der Angabe Herkunft Ukraine als positiv auf HIV getestet an
das RKI gemeldet (Stand: 43. Kalenderwoche). Bei 360 Personen erfolgte die
Erstdiagnose in Deutschland.
Die Bundesregierung fördert seit dem 1. Oktober 2022 ein Forschungsvorhaben
mit dem Ziel, eine verbesserte Kenntnis vor allem zur HIV-
Versorgungssituation der Geflüchteten aus der Ukraine zu erhalten.
11. Wie gestaltet sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die HIV-
Versorgung von geflüchteten Menschen, die nicht registriert sind?
a) Liegen der Bundesregierungen Schätzungen vor, wie viele derzeit
unregistrierte Menschen in Deutschland mit HIV leben?
b) Existieren Bestrebungen der Bundesregierung, den Zugang zu
Aufklärung über HIV und zur HIV-Versorgung für unregistrierte
Menschen zu verbessern?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur HIV-Versorgung von
geflüchteten Menschen, die nicht registriert sind, vor.
Die gesundheitspolitischen Maßnahmen des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) sind auf eine gute Gesundheitsversorgung aller
Bevölkerungsgruppen ausgerichtet. Grundsätzlich wird ein diskriminierungsfreier Zugang zum
Gesundheitssystem gewährleistet, wenn die bestehenden
Zugangsmöglichkeiten genutzt werden. Ein breites mehrsprachiges Informationsangebot der BZgA
(
www.zanzu.de) dient der Erhöhung der Gesundheitskompetenz von Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte. Hierbei werden sowohl Aspekte zur Aufklärung
über die gesundheitlichen Versorgungmöglichkeiten allgemein als auch zur
Aufklärung über HIV und die HIV-Versorgung berücksichtigt.
12. Sieht die Bundesregierung die derzeitige Versorgung von Menschen mit
HIV in Haft als ausreichend an?
a) Wie viele Menschen mit HIV befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in deutschen Strafvollzugsanstalten?
b) Strebt die Bundesregierung an, inhaftierten Menschen
flächendeckend anonyme Tests auf HIV zu ermöglichen?
c) Wenn ja, wie soll die Kostenübernahme für Tests und Behandlung
bundeseinheitlich gestaltet werden?
d) Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, auf die Länder
hinzuwirken, eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten, und wenn
ja, inwiefern?
Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
Die Versorgung von Menschen mit HIV in Haft obliegt den Justizministerien
der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Häufigkeiten
von HIV-Infektionen und Testangeboten in Haft vor.
Das Thema HIV in Haft wird regelmäßig im Koordinierungsgremium der
BIS-2030-Strategie und im Bund-Länder-Gremium zur Prävention von HIV/
AIDS, sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) und Hepatitiden thematisiert
und Erfahrungen zur guten Praxis der Länder werden geteilt.
13. Wie strebt die Bundesregierung ggf. an, die Versorgung von alternden
Menschen mit HIV zu verbessern?
a) Welche auf alternde Menschen mit HIV zugeschnittenen
Pflegeangebote wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher entwickelt
und erprobt?
b) Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung (weitere)
Pflegeangebote in der Entwicklung, die Menschen mit HIV in den
Mittelpunkt stellen?
c) Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, die mit HIV
einhergehenden Komorbiditäten systematisch zu monitoren, und wenn
ja, welche?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Komorbiditäten, die mit einer HIV-Infektion einhergehen, werden durch das
RKI in zwei Langzeitbeobachtungsstudien (HIV Serokonverter Studie, Clin-
Surv HIV Studie) erfasst.
14. Werden von der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Stigmatisierung und Diskriminierung, die nach Informationen der Verfasser
viele Menschen mit HIV im Gesundheitswesen weiterhin erfahren, zu
verringern, und wenn ja, welche?
a) Wurden bisherige Maßnahmen in Aus- und Weiterbildungen, die das
Ziel der verringerten Diskriminierung im Gesundheitswesen hatten,
auf ihren Erfolg hin evaluiert?
b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Evaluation?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung der sexuellen Gesundheit
(
https://www.liebesleben.de/) adressiert die Bundesregierung die
Gesamtbevölkerung und insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene umfassend über
vielfältige Kommunikationskanäle und lebensweltbezogene Maßnahmen,
insbesondere im Setting Schule (
https://www.liebesleben.de/fachkraefte/das-liebes
leben-mitmachprojekt/). Mit diesem integrierten Ansatz werden auch
Stigmatisierung und Diskriminierung im Kontext sexueller Gesundheit und HIV/STI
thematisiert und methodisch aufgearbeitet (
https://www.liebesleben.de/fachkrae
fte/sexualaufklaerung-und-praeventionsarbeit/methodenfinder/).
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Gemeinschaftskampagnen
der BZgA, der DAH und der Deutschen AIDS-Stiftung (DAS) zum Welt-Aids-
Tag, in 2022 unter dem Motto „Leben mit HIV – Anders als Du denkst?“.
Regelmäßige Evaluationen, auch im Hinblick auf Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen der Ärzteschaft, werden unternommen. Eine Wirkmessung dieser
spezifischen und punktuellen Interventionen in Bezug auf das
Gesundheitswesen insgesamt ist nicht möglich, da sie bisher keine entsprechende
Reichweite abbilden können.
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Versorgungsniveau von
Menschen mit HIV in Deutschland insgesamt?
a) Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass
die ambulante HIV-Versorgungsstruktur (Schwerpunktzentren,
Schwerpunktambulanzen und Schwerpunktapotheken) auch künftig
flächendeckend besteht, und wenn ja, welche?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund aus dem Beschluss des 124. Deutschen Ärztetages 2021
über die bundesweite Einführung eines Facharztes für Innere
Medizin und Infektiologie?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist Aufgabe der KVen.
Diese haben mit Unterstützung der KBV alle geeigneten finanziellen und
sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen
Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Dies umfasst auch
die vertragsärztliche Versorgung von Menschen mit HIV. Zur Erfüllung ihres
Sicherstellungsauftrages stehen den KVen zahlreiche gesetzliche Instrumente
zur Verfügung.
Die Zuständigkeit für die ärztliche Weiterbildung liegt bei den Ärztekammern,
die Bundesregierung kann hierauf keinen Einfluss nehmen.
16. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass der Einsatz von medizinisch notwendigen Kombinationstherapien in
der HIV-Versorgung nicht durch Wirtschaftlichkeitszwänge reduziert und
damit die Versorgungsqualität für betroffene Patienten reduziert wird,
und wenn ja, welche?
a) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass der Innovationsanreiz für neue Wirkstoffkombinationen, derer
es zur Überwindung und Vermeidung von Resistenzbildungen im
HIV-Bereich aus Sicht der Fragesteller dringend bedarf, mittel- und
langfristig erhalten bleibt, und wenn ja, welche?
b) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass die Therapievielfalt in der HIV-Versorgung mittel- und
langfristig gewährleistet bleibt, und wenn ja, welche?
17. Hat die Bundesregierung sich im Rahmen der Erarbeitung ihres
Gesetzentwurfs für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz oder im Rahmen der
Erarbeitung eines anderen Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit der
Frage befasst, ob eine Ausnahmeregelung beim Kombinationsabschlag
für HIV-Medikamente notwendig ist, damit Menschen mit HIV weiterhin
mit individuell zugeschnittenen Therapien behandelt werden können?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG)
wurden zahlreiche Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen zur Behandlung der HIV-
Infektion in den deutschen Markt eingeführt, deren additiver Einsatz
Bestandteil einer patientenindividuellen Arzneimitteltherapie sein kann. Das am
28. Oktober 2022 vom Bundesrat beschlossene Gesetz zur finanziellen
Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz) enthält Instrumente, um das mittlerweile fast 12 Jahre alte AMNOG-
Verfahren aus Nutzenbewertung und anschließender Verhandlung eines
Erstattungsbetrags für neue Arzneimittel weiterzuentwickeln. Dabei bleiben die
Rahmenbedingungen für neue Arzneimittel in Deutschland für die pharmazeutische
Industrie auch im internationalen Vergleich weiterhin sehr attraktiv, wovon
insbesondere die betroffenen Patientinnen und Patienten profitieren.
Die Hersteller profitieren weiterhin von der freien Preisbildung im ersten
halben Jahr nach der Markteinführung eines neuen Arzneimittels, der
unmittelbaren Erstattungsfähigkeit durch die Gesetzliche Krankenversicherung und
einem auch international anerkanntem und wertgeschätztem AMNOG-
Verfahren. Gleichzeitig werden die starken Anreize für Forschung und Entwicklung
innovativer Arzneimittel sogar verstärkt, denn die Preisbildung bei
Arzneimitteln und Arzneimittelkombinationen mit mittlerem und hohem Zusatznutzen
wird von der Reform nicht verändert. Das gilt auch für Arzneimittel und
Arzneimittelkombinationen gegen HIV.
Sofern Arzneimittel in einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten
Kombination eingesetzt werden, erhalten Krankenkassen zukünftig vom
jeweiligen Hersteller einen Abschlag in Höhe von 20 Prozent des
Herstellerabgabepreises. Dieser Kombinationsabschlag betrifft nur freie Kombinationen von
Arzneimitteln, da Fixkombinationen von vornherein einer gemeinsamen
Nutzenbewertung und nutzenadäquaten Erstattungsbetragsverhandlung unterliegen.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Gesetzliche Krankenversicherung nicht
mit unverhältnismäßig hohen Kosten belastet wird, wenn Arzneimittel in
Kombination verordnet werden. Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit der
Arzneimittel in der Kombination hat der Kombinationsabschlag nicht. Zudem
wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt, die uneingeschränkt für alle
Indikationen gilt, auch für HIV-Arzneimittel. Demnach entfällt der
Kombinationsabschlag, wenn Studien einen mindestens beträchtlichen Zusatznutzen der
Kombination erwarten lassen und der Gemeinsamen Bundesausschuss dies auf
Antrag eines oder mehrerer pharmazeutischer Unternehmer feststellt. Eine
Antragsfrist ist nicht vorgegeben, so dass der Antrag zeitlich unbegrenzt gestellt
werden kann. Durch diese Ausnahmeregelung ist sichergestellt, dass
Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, deren Kombination diese Voraussetzung erfüllt,
unabhängig vom medizinischen Indikationsgebiet den betroffenen Patientinnen
und Patienten weiterhin unmittelbar zur Verfügung stehen, und es bestehen
starke wirtschaftliche Anreize für die Entwicklung neuer innovativer
Wirkstoffkombinationen.
1
Anlage – Kleine Anfrage BT-Drs. 20/4177
Tabelle 1:
anteiliger Honorarumsatz in Euro für die Leistungen des Abschnitts 1.7.8
nach Leistungsregion
Kassenärztliche Vereinigung 3. + 4. Quartal 2019 2020 2021 1. Quartal 2022
Hamburg 41381 127252 174585 57021
Bremen 1839 8286 11324 3492
Niedersachsen 20764 67637 97217 31833
Westfalen-Lippe 24563 99801 161567 48999
Nordrhein 82908 311980 488263 150263
Hessen 80865 256681 358405 108855
Rheinland-Pfalz 5034 30334 49001 16370
Baden-Württemberg 35401 165199 256968 71740
Bayerns 80433 359753 527392 167879
Berlin 329826 1215573 1740223 531398
Saarland 4749 16565 17497 4768
Sachsen 20740 88460 126460 36147
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen
37498
158165
214736
66303
Gesamt 765999 2905686 4223639 1295067
Quelle: Abrechnungsstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
2
Anlage – Kleine Anfrage BT-Drs. 20/4177
Tabelle 2:
Anzahl abrechnende Ärztinnen und Ärzte, die über eine Genehmigung gem. Anlage 33 zum BMV-Ä verfügen
nach Leistungsregion, Quartals- bzw. Jahresdurchschnitt
Kassenärztliche Vereinigung 3. + 4. Quartal 2019 2020 2021 1. Quartal 2022
Hamburg 21 26 30 30
Bremen 5 7 8 8
Niedersachsen 12 15 16 16
Westfalen-Lippe 13 15 14 14
Nordrhein 32 38 40 43
Hessen 24 26 31 33
Rheinland-Pfalz 6 10 11 11
Baden-Württemberg 18 26 29 29
Bayerns 27 34 39 42
Berlin 59 77 84 90
Saarland 4 6 5 5
Sachsen 8 8 8 8
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen
5
10
12
12
Gesamt 230 296 324 339
Quelle: Abrechnungsstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]