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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklung, Validierung und Anwendung von Alternativen zu Tierversuchen

Entwicklung der Zahl der Tierversuche, Förderung des Einsatzes und der Erforschung von Alternativen, Umsetzung der REACH-Verordnung und der Tierversuchs-Richtlinie der EU, Verfahren zur Anerkennung von Alternativmethoden, Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz von Alternativen auch auf internationaler Ebene, Reduzierung der Anzahl gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche, Ersatz im Rahmen der Ausbildung und Fortbildung<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

01.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/293614. 09. 2010

Entwicklung, Validierung und Anwendung von Alternativen zu Tierversuchen

der Abgeordneten René Röspel, Heinz Paula, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Crone, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Oliver Kaczmarek, Ulrich Kelber, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Florian Pronold, Mechthild Rawert, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Rolf Schwanitz, Stefan Schwartze, Kerstin Tack, Dr. Marlies Volkmer, Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Schutz von Tieren hat in Deutschland einen im internationalen Vergleich hohen Stellenwert und genießt als Staatsziel Verfassungsrang. Die Interessen des Tierschutzes befinden sich jedoch in einem Spannungsverhältnis zu den Wünschen von Forscherinnen und Forschern, die die Notwendigkeit der Durchführung von Tierversuchen im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten betonen. Von beiden Seiten akzeptiert wird das so genannte Konzept der 3R, also das Ziel, durch die Entwicklung neuer oder durch die Verbesserung bestehender Testmethoden eine Verminderung, Verbesserung sowie Vermeidung von Tierversuchen zu erreichen.

Die Debatte über die Möglichkeiten, Grenzen und Anwendungsbereiche von Alternativmethoden zu Tierversuchen hat in den vergangenen Monaten durch die Beratungen über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere an Intensität zugenommen und das Spannungsverhältnis zwischen umfassendem Tierschutz und der Erforderlichkeit von Tierversuchen im Rahmen von Wissenschaft und Forschung erneut verdeutlicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Hat in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Tierversuche in den letzten Jahren zugenommen oder abgenommen, und was sind die Gründe für diese Entwicklung?

2

Falls die Zahl der Tierversuche zugenommen hat, aus welchen Gründen nimmt nach Auffassung der Bundesregierung die Zahl der Tierversuche seit Jahren zu, obwohl das „Konzept der 3R“ von der Bundesregierung unterstützt wird und zunehmend Alternativen zu Tierversuchen verfügbar sind?

3

Im Rahmen welcher Projekte und in welcher finanziellen Höhe hat die Bundesregierung die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen seit 2000 gefördert?

4

Ist eine Aufstockung der finanziellen Mittel zur Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen in den nächsten ein bis zwei Jahren geplant?

5

Welche Maßnahmen bzw. Projekte werden auf europäischer Ebene mit dem Ziel einer Reduktion bzw. Ersatz von Tierversuchen gefördert, und wie hoch ist der Finanzierungsbeitrag Deutschlands an diesen Maßnahmen bzw. Projekten (insbesondere in Bezug auf das 7. Forschungsrahmenprogramm)?

6

Auf welchen Wegen versucht die Bundesregierung, die Erfordernisse der Industrie in Bezug auf die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen bei der Ausgestaltung der Forschungsförderung zu berücksichtigen?

7

Teilt die Bundesregierung die Schätzung der Wissenschaftler Thomas Hartung und Constanza Rovida vom August 2009 (Nature „Chemical regulators have overreached“ Vol. 460, S. 1080 – 1081, 27. August 2009), nach der im Rahmen der durch die REACH-Verordnung notwendigen Tests bis zu 20-mal mehr Tiere für Tierversuche genutzt werden müssen als ursprünglich durch die Europäische Union geschätzt, und aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Ergebnisse der Untersuchung von Thomas Hartung und Constanza Rovida nicht?

8

Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, im Zuge der Umsetzung der REACH-Verordnung grundsätzlich nur noch Tests im Rahmen von erweiterten Ein-Generationen-Studien (anstatt Studien an mehreren Generationen von Versuchstieren) vorzuschreiben?

Falls ja, unternimmt die Bundesregierung Schritte, um die Zulassung dieser Methode auf europäischer Ebene voranzutreiben?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung einiger Wissenschaftler, die vorhersagen, dass ohne eine Anwendung der erweiterten Ein-Generationen-Studien eine Umsetzung der REACH-Verordnung nicht innerhalb des geplanten Zeitraumes möglich sein wird?

10

Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Anerkennung einer Methode, die als Alternative zu Tierversuchen Anwendung finden könnte, und was sind die Voraussetzungen für eine solche Anerkennung?

11

Gibt es Pläne, den Nachweis einer ausreichenden Validität und Reliabilität von im Rahmen der Verwendung einer Alternativmethode gewonnenen Erkenntnisse zu erleichtern und vom direkten Vergleich mit Erkenntnissen aus Tierversuchen als Standard zu entkoppeln, und wenn ja, welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?

12

Welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um die Nutzung von Alternativen zu Tierversuchen zu erleichtern?

13

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf den Weg gebracht, um die Anerkennung von Alternativen zu Tierversuchen zu beschleunigen?

14

Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht, um die internationale Anerkennung von Alternativen zu Tierversuchen zu verbessern?

15

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um die internationale Akzeptanz von Alternativmethoden zu verbessern?

16

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um im Rahmen der Umsetzung des Vorschlages für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere eine Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Alternativmethoden unter Beibehaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu erreichen, so wie sie ursprünglich vorgesehen war?

17

Welche Veränderungen der nationalen Gesetzgebung wären im Rahmen der Umsetzung des Vorschlages für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Tierversuchs-Richtlinie, Stand: Dezember 2009) im Bereich der Anerkennung und Verwendung von alternativen Verfahren zum Tierversuch erforderlich?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Aktivitäten der „European Partnership on Alternative Approaches to Animal Testing (EPAA)“, und wie unterstützt die Bundesregierung diese?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Veröffentlichung „Toxicity Testing in the 21st Century“ des National Research Council aus dem Jahr 2007?

20

Für welche Bereiche lassen sich Tierversuche nach Auffassung der Bundesregierung durch Computermodelle oder andere Alternativmethoden ersetzen, in welchen Bereichen hält die Bundesregierung Tierversuche für unverzichtbar, und welche Beispiele kann sie diesbezüglich benennen? Wie wird diese Einschätzung begründet?

21

Unterstützt die Bundesregierung Forschungsprojekte, die darauf abzielen, den Aussagewert von Tierversuchen und alternativen Verfahren einander gegenüberzustellen und diesbezüglich einheitliche Bewertungsraster zu entwickeln?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die von Manfred Liebsch (von der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch – ZEBET) öffentlich beschriebene Problematik, dass sich ein Unternehmen zumeist durch Tierversuche besser vor Schadensersatzansprüchen schützen kann als durch die Anwendung von Alternativmethoden, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

23

In welchen Bereichen bzw. bei welchen Fragen lassen sich schon heute Tierversuche durch bildgebende Verfahren (z. B. Computertomographie (CT), Positronen-Emmissions-Tomographie (PET), Magnetenzephalographie (MEG), funktionelle Magnetresonanztomographie (fMRT) oder andere) ersetzen, und wie fördert die Bundesregierung den Einsatz dieser alternativen Verfahren?

24

Gibt es vor dem Hintergrund von Aussagen, wonach allein im pharmazeutischen Bereich rund 86 Prozent der Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben sind, auf Seiten der Bundesregierung Pläne, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften umfassend dahingehend zu überprüfen, ob sich die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuche reduzieren lässt?

25

Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern für eine Reduktion bzw. für einen vollständigen Ersatz von Tierversuchen im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (insbesondere an Universitäten) ein, und wenn nein, warum nicht?

26

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, ein Programm zum Ersatz von Tierversuchen im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen aufzulegen, und wenn ja, wird dies geplant?

27

Ist aus Sicht der Bundesregierung die Nutzung von embryonalen oder adulten Stammzelllinien ein gangbarer Weg zur Reduktion von Tierversuchen?

28

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang aufgrund des hohen Tierschutzstandards in Deutschland Unternehmen die Durchführung von Tierversuchen in das Ausland verlagert haben?

29

Welche Position nimmt der Forschungsstandort Deutschland international nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf die Entwicklung von Altenativmethoden zum Tierversuch ein?

Berlin, den 14. September 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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