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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die diplomatischen Beziehungen zu Mali und die Fortsetzung der deutschen Bundeswehreinsätze
(insgesamt 50 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
02.12.2022
Aktualisiert
09.12.2022
BT20/427003.11.2022
Die diplomatischen Beziehungen zu Mali und die Fortsetzung der deutschen Bundeswehreinsätze
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Żaklin Nastić, Andrej Hunko und der
Fraktion DIE LINKE.
Die diplomatischen Beziehungen zu Mali und die Fortsetzung der deutschen
Bundeswehreinsätze
Am 20. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag die Einsatzmandate der
Bundeswehr im Sahel im Rahmen der UN-Mission (MINUSMA) in Mali und der EU-
Ausbildungsmission (EUTM) in Mali und Niger um ein weiteres Jahr
verlängert. Offiziell verfolgen die Missionen seit ihrem Beginn im Jahr 2013 die
Stabilisierung des Landes, die Umsetzung eines 2015 ausgehandelten
Friedensabkommens sowie die Ausbildung der malischen Streitkräfte. Nach Auffassung
der Fragestellerinnen und Fragesteller, aber auch vieler Beobachter, werden
diese Ziele nicht erreicht. Die Bundesregierung nimmt eine Einschätzung der
dramatischen Entwicklung der Sicherheits- und Bedrohungslage sowie der
strukturellen Konfliktursachen in Mali lediglich als Verschlusssache vor
(Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/2215).
Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) bilanziert die deutsche und
französische Politik in Mali und den angrenzenden Sahelstaaten vor diesem
Hintergrund als „enttäuschend“. Angesichts der seit 2017 stark gestiegenen Intensität
und Ausbreitung der Konflikte drohe Mali, „zum Negativbeispiel dafür zu
werden, dass auch massives internationales Engagement in Form von VN- und EU-
Missionen kaum Stabilisierungserfolge bringt“ (https://www.swp-berlin.org/pu
blications/products/studien/2021S03_deutschland_frankreich_libyen_mali.pdf).
Die Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) spricht
angesichts der Putsche in Mali und Burkina Faso, des massiven Anstiegs der
Gewalt, des unzureichenden Menschenrechtsschutzes sowie der politischen
Verwerfungen zwischen Malis militärischer Übergangsregierung und ihren
westlichen Partnern von einem „weitestgehende[n] Scheitern“ der Maßnahmen zur
Stabilisierung und Friedensförderung in der Region (https://blog.prif.org/2022/
09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutschen-engagement-in-mali-und-nig
er-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-bundesregierung/).
Ungeachtet dessen wurde im Zuge der Mandatsverlängerung der deutsche
Beitrag zu MINUSMA nun auf 1 400 Soldaten aufgestockt. Das EUTM-
Engagement der Bundeswehr in Mali wird bis auf eine Minimalpräsenz
deutscher Soldaten zur fachlichen Beratung in Bamako eingestellt und der neue
Schwerpunkt der deutschen Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der EU im Sahel
auf Niger gelegt (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundestag-verlaengert-min
usma-und-eutm-schwerpunkt-niger-5431548).
Seit dem endgültigen Abzug der französischen Militäroperation „Barkhane“
aus Mali am 15. August 2022 hat sich die ohnehin prekäre Sicherheitslage in
Mali für die deutschen Bundeswehrsoldaten weiter verschlechtert. Nachdem
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4270
20. Wahlperiode 03.11.2022
die niederländische Regierung die Bitte der Bundesregierung, den deutschen
Militäreinsatz in Mali mittels Apache-Kampfhubschraubern zu sichern, unter
Verweis auf die Sicherheitsrisiken durch die politischen Instabilität in Mali und
die Unberechenbarkeit der malischen Übergangsregierung abgelehnt hat
(https://www.defensie.nl/actueel/nieuws/2022/06/17/nederland-pakt-verantwoo
rdelijkheid-om-vrijheid-veiligheid-en-welvaart-te-beschermen), werden für das
deutsche Feldlager in Gao seit Mitte August 2022 lediglich temporär zwei
bewaffnete leichte Mehrzweckhubschrauber des Typs MD500 von El Salvador
zur Verfügung gestellt (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus24120660
3/Bundeswehr-in-Afrika-Regierung-vernachlaessigt-Schutz-der-Soldaten-in-M
ali.html). Die Luftnahunterstützung zum Schutz deutscher Soldaten ist damit
nicht mehr „durchgängig gewährleistet“, wie es im Einsatzmandat als
Bedingung für die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an MINUSMA festgelegt
ist (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die diplomatischen Beziehungen der Bundesregierung zu
der malischen Militärregierung in den letzten Monaten entwickelt?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitslage in
Mali seit dem vollständigen Abzug der französischen Truppen entwickelt
(https://www.spiegel.de/ausland/mali-frankreich-zieht-letzte-soldaten-ab-
a-0ba4ab33-c0d6-4dc3-83d2-088aea466df4)?
3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein „ausreichendes Schutz- und
Versorgungsniveau“ für die deutschen Soldaten gewährleistet
(Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8), und wenn ja, wie wird dieses sichergestellt?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus vor
dem Hintergrund, dass bei Nichtvorliegen dieser Bedingung laut
MINUSMA-Mandat „Maßnahmen zur Anpassung des deutschen Beitrags
einzuleiten bis hin zur Beendigung des Einsatzes“ zu ergreifen sind (ebd.)?
4. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Wegfall der
französischen Kampfhubschrauber die Luftnahunterstützung zum Schutz Soldaten
„durchgängig gewährleistet“ (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8), vor
dem Hintergrund, dass die Niederlande mit Verweis auf die politische
Instabilität in Mali und die Unberechenbarkeit der malischen
Übergangsregierung die Anfrage der Bundesregierung, den deutschen Militäreinsatz in
Mali mittels Apache-Kampfhubschraubern zu sichern, abgesagt hat
(https://www.defensie.nl/actueel/nieuws/2022/06/17/nederland-pakt-verant
woordelijkheid-om-vrijheid-veiligheid-en-welvaart-te-beschermen) und
für das deutsche Feldlager in Gao seit Mitte August 2022 lediglich zwei
bewaffnete leichte Mehrzweckhubschrauber des Typs MD500 von El
Salvador gestellt werden, die nur temporär und nicht durchgängig zur
Verfügung stehen (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus241206603/Bun
deswehr-in-Afrika-Regierung-vernachlaessigt-Schutz-der-Soldaten-in-Mal
i.html)?
Wenn ja, wie wird dies sichergestellt?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
5. Ist der Deutsche Bundestag aus Sicht der Bundesregierung mandatsgemäß
„zeitnah“ über die Entwicklung des Versorgungs- und Schutzniveaus
unterrichtet worden (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8) vor dem
Hintergrund, dass die Mitteilung über die Luftnahunterstützung für das deutsche
Feldlager in Gao erst auf Nachfrage im Verteidigungsausschuss erfolgt
sein soll (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus241206603/Bundes
wehr-in-Afrika-Regierung-vernachlaessigt-Schutz-der-Soldaten-in-Mal
i.html), und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
6. Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die von
MINUSMA eingeleitete Prüfung der potenziellen Risiken, die sich aus
dem Abzug der Barkhane-Mission für die Sicherheit der
MINUSMA-Mission ergeben, welche Risiken wurden dabei identifiziert,
welche Maßnahmen zu ihrer Reduzierung empfohlen und bereits
umgesetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus
(https://minusma.unmissions.org/sites/default/files/n2236094eng.pdf;
S. 9)?
7. Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben
Frankreich außerdem Großbritannien, Schweden oder die Niederlande
ihren Rückzug aus MINUSMA angekündigt bzw. eingeleitet (https://www.z
eit.de/politik/ausland/2022-09/bundeswehr-mali-einsatz-
wehrbeauftragtehogl), und welche Auswirkungen hat dies nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Sicherheitslage in Mali vor dem Hintergrund, dass Mali laut
Bundesregierung auf Unterstützung durch internationale Partner unter
anderem zur Schaffung von Frieden im Inneren und Stabilität angewiesen ist
(Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 6 bis 7)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf die
deutsche Militärpräsenz vor Ort?
8. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Zusammenarbeit zwischen MINUSMA und EUTM mit der malischen
Putschregierung sowie das Agieren der malischen Putschregierung auf die
Bewegungsfreiheit deutscher Soldaten sowie notwendige Maßnahmen für
den Schutz dieser in den letzten Monaten (Antwort zu Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 20/2215)?
9. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
Rückzug Malis aus der gemeinsamen Eingreiftruppe der „G5-Sahel-Staaten“
auf die Sicherheitslage in der Region, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hieraus mit Blick auf das deutsche Engagement (https://
www.dw.com/de/mali-steigt-aus-g5-sahel-truppe-aus/a-61808825)?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für den
Rückzug Malis aus der gemeinsamen Eingreiftruppe der „G5-Sahel-
Staaten“ vor dem Hintergrund, dass die malische Militärregierung
„Manöver eines Staates außerhalb der Region“ für die Verhinderung der
Übertragung der Präsidentschaft der Gruppe auf Mali verantwortlich macht
(https://www.dw.com/de/mali-steigt-aus-g5-sahel-truppe-aus/a-6180
8825)?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die konkreten Inhalte der
von dem malischen Interimspremierminister Abdoulaye Maïga erhobene
Forderung nach einer Anpassung der MINUSMA an die aktuelle Lage
(Unterrichtung des Parlaments (UdP) 39/2022, S. 12)?
12. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
malische Putschregierung der Bundeswehr zum wiederholten Mal
Überflugrechte verweigert, und welche Auswirkungen hat dies auf Planbarkeit und
Zuverlässigkeit der Flüge zur Personalrotation, die zivilen und
militärischen Fracht- und Versorgungsflüge und die Sicherheit der Soldaten
(https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/mali-einsatz-ausgesetzt-10
1.html) vor dem Hintergrund, dass es dadurch in der Vergangenheit zu
Unterbrechungen der Rettungskette gekommen ist (https://www.sueddeutsch
e.de/politik/bundeswehr-mali-einsatz-debatte-1.5659265)?
13. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es das
Recht Malis ist, die Ein- und Ausreise bewaffneter Kräfte und
Angehöriger bewaffneter Streitkräfte zu überwachen und einzuschränken (https://w
ww.imi-online.de/2022/07/15/erste-einschaetzung-zum-eklat-in-mali/)?
14. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich westliche
Streitkräfte und deren lokale Verbündete durch ein komplexes Netzwerk
internationaler Truppenkontingente, grenzüberschreitender Militäroperationen
und multilateraler Einsatzformationen eine grenzüberschreitende Mobilität
erschlossen haben, die eben jene Souveränität und Stabilität Malis
gefährdet, die vorgeblich Ziel des UN-Einsatzes ist (https://www.heise.de/tp/feat
ures/Mali-Ende-einer-gescheiterten-Militaerpraesenz-7224003.html?seit
e=all), und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang der malischen
Putschregierung mit Berichten über Menschenrechtsverletzungen durch
Regierungs- oder regierungsfreundliche Kräfte, und inwieweit ist nach
Kenntnis der Bundesregierung die malische Putschregierung der seitens
der Bundesregierung vorgetragenen Forderung nach Aufklärung
nachgekommen (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/2215)?
16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Ergebnis der von
MINUSMA in der Vergangenheit eingeleiteten Untersuchungen über
mutmaßlich von staatlichen Sicherheitskräften verübte
Menschenrechtsverletzungen (bitte möglichst ausführlich darstellen)?
17. Wie viele Verdachtsfälle von Menschenrechtsverstößen durch malische
Sicherheitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der
malischen Justiz bzw. Militärjustiz zu
a) Ermittlungen,
b) Anklage,
c) Verurteilungen geführt?
18. Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse über die
mutmaßlichen Verbrechen der malischen Sicherheitskräfte an der malischen
Zivilbevölkerung vor, und welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung zur Aufklärung ergriffen (Antwort zu Frage 23 auf
Bundestagsdrucksache 20/2215)?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das malische
Militär laut Vierteljahresbericht der UN-Mission MINUSMA unter
Beteiligung von „ausländischem Militärpersonal“ am 19. April 2022 bei einer
Razzia in der Kleinstadt Hombori 50 Zivilisten getötet und 500 Menschen
gefangen genommen haben soll, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem mutmaßlich von der malischen Regierung
begangenen Massaker mit Blick auf die Fortführung der Beteiligung der
Bundeswehr an den Militäreinsätzen in Mali (https://www.tagesschau.de/a
usland/afrika/mali-kaempfe-flucht-101.html)?
20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an dem mutmaßlichen
Massaker in Hombori malische Sicherheitskräfte beteiligt waren, die in der
Vergangenheit von Kräften von EUTM Mali oder EUCAP Sahel Mali
ausgebildet worden sind, oder dass sie Fahrzeuge oder Infrastruktur genutzt
haben, die von internationalen Partnern gestellt worden sind, und wenn ja,
auf welcher Grundlage?
Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung um
Informationen über eine etwaige Beteiligung malischer Sicherheitskräfte, die in
der Vergangenheit von Kräften von EUTM Mali oder EUCAP Sahel Mali
ausgebildet worden sind, zu sammeln?
21. Wie viele Angehörige der malischen Streit- und Sicherheitskräfte, die im
Rahmen von EUTM Mali ausgebildet wurden, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zu bewaffneten islamistischen Gruppierungen
übergelaufen, und welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
getroffen, um dies zu verhindern?
22. Wie viele Angehörige der malischen Polizei, Gendarmerie und
Nationalgarde, die im Rahmen von EUCAP Sahel Mali ausgebildet wurden, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewaffneten islamistischen
Gruppierungen übergelaufen und welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung getroffen, um dies zu verhindern?
23. Wie viele Zivilisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 im
Mali-Konflikt ums Leben gekommen (bitte nach Jahren, für 2022 bis zum
aktuellsten Stichtag, auflisten)?
24. Wie viele Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012
durch malische Sicherheitskräfte getötet (bitte nach Jahren, für 2022 bis
zum aktuellsten Stichtag, auflisten)?
25. Kommt nach Auffassung der Bundesregierung die malische
Militärregierung der Aufforderung der Bundesregierung nach Aufklärung und
Strafverfolgung in allen begründeten Verdachtsfällen von
Menschenrechtsverletzungen ausreichend nach (Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/2215), und wenn ja, wie geschieht dies, und wenn nein, warum
nicht?
26. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17b auf
Bundestagsdrucksache 20/2215 so zu verstehen, dass
a) die Bundesregierung nicht ausschließen kann, dass MINUSMA
Einsätze koordiniert bzw. unterstützt hat, die in Menschenrechtsverletzungen
oder Tötungen von Zivilisten resultierten oder
b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen will?
27. Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien kommt die
Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die Pressefreiheit in Mali zunehmend
eingeschränkt ist (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/2215),
und wie hat sich die Situation mit Blick auf die Pressefreiheit in den
letzten Monaten entwickelt?
28. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von EUTM Mali von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, gemäß EU Ratsbeschluss vom 23. März 2020
(2020/434/GASP) zum Zwecke der Verbesserung der operativen Fähigkeit
der malischen Streitkräfte und der gemeinsamen Einsatztruppe der G5
Sahel und den nationalen Streitkräfte u. a. Begleitung ohne
Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene zur Verfügung stellen, damit die EUTM
Mali in der Lage ist, die Tätigkeiten der malischen Streitkräfte zu
verfolgen und ihre Leistung und ihr Verhalten auch im Hinblick auf die Achtung
der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu überwachen,
vor dem Hintergrund, dass dies angesichts der fehlenden Gewährleistung
des dafür erforderlichen Schutz- und Versorgungsniveaus nicht möglich
gewesen sei (Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/2215),
und hat EUTM Mali inzwischen Mittel und Zugänge, „um Wirkung und
Effekte der eigenen Trainingsmaßnahmen beobachten und systematisch
erfassen zu können“ (https://www.swp-berlin.org/publications/products/fach
publikationen/MTA-KA01_2022_Tull_Mali_Gibt_es_noch_Zukunftspers
pektiven_f%C3%BCr_die_Intervention.pdf), und wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
29. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des deutschen
Militäreinsatzes in Mali vor dem Hintergrund, dass sich seit 2015 die Sicherheits- und
Bedrohungslage in Mali stetig verschlechtert hat (Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/2215), und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus vor dem Hintergrund, dass laut Bundesregierung
die Entwicklung der Sicherheitslage und das Verhalten der malischen
Sicherheitskräfte ein zentraler Faktor bei der Bewertung des Erfolgs bzw.
Misserfolgs der Missionen darstellt und für die Entscheidungen der
Bundesregierung maßgeblich sind (Antwort zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/2215)?
30. Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang bei der Bewertung
des Erfolgs des deutschen Militäreinsatzes bzw. von MINUSMA durch die
Bundesregierung dem Umstand zu, dass infolge der Intensivierung der
Aktivitäten der malischen Streitkräfte mehr Zivilisten als jemals zuvor getötet
oder verletzt worden sind und sich die Sicherheitslage in mehreren
Regionen erneut verschlechtert hat (vgl. Quartalsbericht MINUSMA, https://min
usma.unmissions.org/sites/default/files/n2236094eng.pdf, insbesondere
S. 7 und S. 10)?
Wie viele Menschenrechtsverletzungen und Massaker kann das malische
Militär nach Ansicht der Bundesregierung noch begehen, ehe die
Bundesregierung den Bundeswehreinsatz für gescheitert erklärt?
31. Welche Bedeutung kommt nach Auffassung der Bundesregierung dem
Umstand zu, dass die meisten von MINUSMA im Quartalsbericht vom
Juni 2022 erfassten Menschenrechtsverletzungen von staatlichen Kräften
bzw. von Justizbehörden begangen worden sind (S. 11 f.), und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf den
Bundeswehreinsatz?
32. Hat sich nach Auffassung der Bundeswehr die Warnung renommierter
Institutionen wie der International Crisis Group aus dem Jahr 2015
bewahrheitet, dass die vielfältigen Probleme in Mali nicht dadurch gelöst, sondern
vielleicht sogar verschärft würden, die Region einfach weiter zu
militarisieren (https://www.crisisgroup.org/africa/west-africa/niger/central-sahel-p
erfect-sandstorm), vor dem Hintergrund der Einschätzung der
dramatischen Entwicklung der Sicherheits- und Bedrohungslage sowie des
Fortbestehens der strukturellen Konfliktursachen in Mali durch die
Bundesregierung (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/2215)?
33. Inwiefern kann die Bundesregierung, angesichts der Putsche in Mali und
Burkina Faso, des massiven Anstiegs der Gewalt, des unzureichenden
Menschenrechtsschutzes sowie der politischen Verwerfungen zwischen
Malis militärischer Übergangsregierung und ihren westlichen Partnern, die
Einschätzung der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung
(HSFK) bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur
Stabilisierung und Friedensförderung in der Region weitestgehend gescheitert
sind (https://www.swp-berlin.org/publications/products/studien/2021S03_
deutschland_frankreich_libyen_mali.pdf) ?
34. Worin besteht die regionalpolitische, sicherheitspolitische und VN-
politische Zielsetzung der Bundesregierung mit Blick auf die Beteiligung
der Bundeswehr an MINUSMA (Antwort zu Frage 44 auf
Bundestagsdrucksache 20/2215), und inwieweit trifft es zu, dass diese wenig mit dem
Ziel „Stabilisierung vor Ort“ zu tun hatte, sondern vielmehr dazu diente,
die „deutsche Bereitschaft zu unterstreichen, internationale Verantwortung
zu übernehmen“ (https://www.swp-berlin.org/publications/products/studie
n/2021S03_deutschland_frankreich_libyen_mali.pdf)?
35. Trifft es zu, dass seitens der Bundesregierung weder für Mali noch für
Niger bisher länderspezifische politische Gesamtstrategien formuliert
wurden, die das Ziel der Förderung nachhaltigen Friedens operationalisieren
(https://blog.prif.org/2022/09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutsche
n-engagement-in-mali-und-niger-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-b
undesregierung/), und wenn ja, warum nicht, und wenn nein, worin
bestehen diese?
36. Inwiefern kann die Bundesregierung die Einschätzung der Hessischen
Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) bestätigen, dass das
deutsche Regierungshandeln in Mali und Niger die in den Leitlinien
„Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ formulierten
prozeduralen und inhaltlichen Ziele nur unzureichend umsetzt, vor dem
Hintergrund, dass hiernach sowohl Defizite im Bereich der
ressortübergreifenden Generierung und Bereitstellung von (Kontext-)Wissen, einschließlich
zur Frühwarnung, sowie in der ressortgemeinsamen Evaluierung bestehen
als auch die vorliegenden offiziellen Dokumente, die die Ziele und
Strategien der Bundesregierung zusammenfassen, nur teilweise die in den
Leitlinien festgeschriebenen inhaltlichen Prinzipien widerspiegeln (https://blog.
prif.org/2022/09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutschen-engageme
nt-in-mali-und-niger-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-bundesregier
ung/), und die Bundesregierung für sich in Anspruch nimmt, im Zuge ihres
Engagements in der Sahelregion gemäß der Leitlinien zu handeln
(Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8)?
37. Inwiefern kann die Bundesregierung die Einschätzung der Hessischen
Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung bestätigen, dass das deutsche
Engagement im Staatsaufbau die flächendeckende Stärkung staatlicher
Justiz vernachlässigt (https://blog.prif.org/2022/09/08/friedenspolitische-k
ohaerenz-im-deutschen-engagement-in-mali-und-niger-fuenf-handlungsem
pfehlungen-fuer-die-bundesregierung/)?
38. Inwieweit wird nach Auffassung der Bundesregierung das deutsche
Engagement in Mali dem Handlungsprinzip 4 der Leitlinien „Krisen
verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, nämlich dem Anspruch, das
Primat der Politik und den Vorrang der Prävention zu verfolgen, gerecht
(https://blog.prif.org/2022/09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutsche
n-engagement-in-mali-und-niger-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-b
undesregierung/)?
39. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung an dem
Bundeswehreinsatz in Mali im Rahmen von MINUSMA fest vor dem Hintergrund, dass
angesichts der Verschlechterung der Sicherheits- und Bedrohungslage in
Mali die Mandatsziele der Vergangenheit offensichtlich nicht erfüllt
wurden (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/2215) und
zunehmend Zweifel über das Vorliegen eines ausreichenden Schutz- und
Versorgungsniveau für die deutschen Soldaten bestehen (https://www.welt.de/pol
itik/deutschland/plus241206603/Bundeswehr-in-Afrika-Regierung-vernac
hlaessigt-Schutz-der-Soldaten-in-Mali.html)?
40. Lehnt die Bundesregierung einen Abzug der Bundeswehr auch deshalb ab,
dass Deutschland „vor allem Russland nicht auch noch diese Region
überlassen“ dürfe (https://www.n-tv.de/politik/Baerbock-haelt-Bundeswehr-Ab
zug-aus-Mali-fuer-falsch-ueberlassen-wir-Region-damit-Russland-article2
3551955.html), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
41. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 auf
Bundestagsdrucksache 20/2215 so zu verstehen, dass
a) die deutsche Beteiligung an den Militärmissionen in Mali nicht durch
geostrategische Überlegungen und die Konkurrenz mit Russland
bestimmt wird oder
b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen will vor dem
Hintergrund, dass in dem Mandatstext, auf den die Bundesregierung in
ihrer Antwort verweist, keine Ausführungen im Sinne der Fragestellung
zu der Bedeutung der Konkurrenz mit Russland für die deutsche
Fortsetzung der Beteiligung an den Militärmissionen in Mali enthalten
sind?
42. Aus welchen Gründen stockt nach Kenntnis der Bundesregierung der
Umsetzungsprozess des Friedensabkommens von Algier zuletzt seit Oktober
2021, und inwieweit verfolgt die malische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung den Friedensprozess entschlossen als wesentlichen Teil
des Regierungsprogramms (Antwort zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 20/2215)?
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung des malischen
Militärs, sich nicht dem internationalen Druck zu beugen und erst bis Ende
2024 Wahlen abzuhalten (https://www.tagesschau.de/ausland/mali-27
1.html), vor dem Hintergrund, dass für die Bundesregierung die zügige
Rückkehr Malis zur demokratischen Ordnung prioritär ist
(Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8), und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hieraus?
44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Präsenz russischer
Sicherheitskräfte und russischen militärischen Materials sowie von
Angehörigen der Wagner-Söldnergruppe in Mali nach dem französischen
Truppenabzug entwickelt vor dem Hintergrund, dass Bundeswehrsoldaten Stunden
nach dem Ende des französischen Einsatzes russische Soldaten auf dem
Flughafen Gao gesehen haben wollen (https://www.spiegel.de/ausland/mal
i-bundeswehr-entdeckt-offenbar-russische-einsatzkraefte-auf-flughafen-a-
6a065216-ccba-48fd-a2ef-f4fdf3f421ad), und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung hieraus mit Blick auf die deutsche Beteiligung an den
Militärmissionen in Mali?
45. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Maßnahmen aus der
„Ertüchtigungsinitiative“ nun auch der malischen Militärregierung und/
oder russischen bewaffneten Kräften zugutekommen?
Welche Vorkehrungen wurden seitens der Bundesregierung getroffen, um
dies zu verhindern?
46. Seit wann und aus welchen die aktuelle politischen Lage betreffenden
Gründen ist das operative Training der malischen Nationalgarde im
Rahmen von EUCAP Sahel Mali ausgesetzt (https://www.auswaertiges-am
t.de/de/aussenpolitik/europa/aussenpolitik/-/249558)?
47. Welche Ausbildungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Putsch in Mali im Mai 2021 im Rahmen von EUCAP Sahel
Mali durchgeführt?
48. Wie viele Einsatzkräfte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit im Rahmen von EUCAP Sahel Mali in Mali?
Wie viele deutsche Polizeibeamte befinden sich derzeit im Rahmen von
EUCAP Sahel Mali in Mali?
49. Plant die Bundesregierung, das operative Training der malischen
Nationalgarde durch deutsche Polizeibeamte im Rahmen von EUCAP Sahel Mali
wiederaufzunehmen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/eu
ropa/aussenpolitik/-/249558), und wenn ja, welche Bedingungen müssen
hierfür gegeben sein, und wenn nein, warum nicht?
50. Bestehen seitens der Bundesregierungen Überlegungen oder Pläne für
einen möglichen Abzug der an EUCAP Sahel Mali beteiligten deutschen
Polizeibeamten, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 2. November 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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