[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/4340 –
Dokument „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen
Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Freie und unabhängige Medien sind für eine funktionierende Demokratie von
zentraler Bedeutung. Presse, Rundfunk und Fernsehen sollen die Bürger
unabhängig von Staat und Parteien informieren (vgl. die Informationsseite in
Zusammenarbeit mit der Bundesregierung deutschland.de:
https://www.deutschla
nd.de/de/topic/kultur/pressefreiheit-die-aufgabe-der-medien-in-deutschland).
Gemeinsam mit den Möglichkeiten der neuen sozialen Medien leisten sie
einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung des Volkes. Die
Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sind im Grundgesetz (Artikel 5)
verankert.
Die Existenz des Papiers „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden
gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“
(Stand: 27. Juni 2022) wurde mit der Antwort des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat (BMI) auf die Schriftlichen Fragen 80, 81 und 86 der
Abgeordneten Roger Beckamp und Dr. Götz Frömming auf
Bundestagsdrucksache 20/3987 bestätigt.
In dem auf dem Portal Nachdenkseiten veröffentlichten Dokument wird eine
Reihe von Maßnahmen verschiedener Ressorts der Bundesregierung und ihr
unterstehender Behörden aufgezählt, mit denen „Desinformation“ im
Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine entgegengewirkt werden soll (https://
www.nachdenkseiten.de/?p=88618).
Als beteiligte Bundesministerien und Behörden werden in dem Dokument
genannt: das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV), die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), das
Auswärtige Amt (AA), das Bundespresseamt (BPA), die Bundesbeauftragte
für Kultur und Medien (BKM), die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und
Integration (IntB), der Bundesnachrichtendienst (BND), das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ), das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Um-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4948
20. Wahlperiode 12.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 12. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
welt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg).
Als weitere Kooperationspartner werden in dem Dokument u. a. genannt:
„SPIEGEL“, „Stern“, „Tagesspiegel“, EU, NATO, Zentrum Liberale Moderne,
diverse Stiftungen, Faktenchecker, FragFINN e. V. (Kinderreporter).
Als Kooperationspartner der sozialen Medien werden genannt: YouTube,
Meta (Facebook), TikTok und LinkedIn.
Auf den Inhalt dieses Dokuments wird in den nachfolgenden Fragen Bezug
genommen.
1. Wurde das Dokument mit Stand vom 27. Juni 2022 durch die
Bundesregierung inzwischen fortgeschrieben?
Wenn ja, inwiefern wurde das Dokument erweitert oder geändert?
Das Dokument wurde seither fortgeschrieben und entsprechend der laufenden
Sachstände angepasst.
2. Inwieweit wurden und werden die im Dokument beschriebenen
Aktivitäten durch die Bundesregierung und die genannten Kooperationspartner
umgesetzt (bitte entsprechend der Ressort- bzw. Behördenzuständigkeit
aufschlüsseln)?
Auswärtiges Amt (AA):
Das AA setzt sich weltweit gegen ausländische Desinformation und die
Wahrung von Presse- und Informationsfreiheit ein. Seit 2017 fördert das AA die
sogenannte Resilienzinitiative im Baltikum mit einem Fokus auf russischer
Desinformation. Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
hat das AA seine strategische Auslandskommunikation in den klassischen und
sozialen Medien weiter verstärkt, insbesondere durch die deutschen
Auslandsvertretungen sowie auf der Plattform deutschland.de. Das AA stimmt sich eng
mit seinen Verbündeten ab, insbesondere in der EU, den G7 und der NATO.
Der Umgang mit ausländischer Desinformation wird intensiv in allen befassten
Gremien und Gruppen erörtert.
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM):
Viele der genannten Projekte befinden sich bereits in der Umsetzung. Im
Rahmen von EU-Verhandlungen sowie des G7-Medienministertreffens hat BKM
einen Fokus auf den Themenkomplex Desinformationen gesetzt.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
Die im Bezugsdokument beschriebenen Aktivitäten wurden und werden
umgesetzt.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV):
Das BMDV tauscht sich regelmäßig mit den Online-Plattformen zum
Engagement bei der Bekämpfung von Desinformation aufgrund der Zuständigkeit für
den Rechtsrahmen für digitale Dienste aus. Der Austausch erfolgt u. a. auf
Basis der Vorgaben des EU-Verhaltenskodex für Desinformation, in dem sich
die großen Online-Plattformen auf freiwilliger Basis auf Standards zur
Bekämpfung von Desinformation verpflichtet haben, mit Blick auf den Digital
Services Act (DSA), für dessen Verhandlungen BMDV innerhalb der
Bundesregierung zuständig ist und der nach seiner Anwendbarkeit Anreize zu mehr
Engagement bei der Bekämpfung von Desinformationen setzen wird sowie mit
Blick auf die Verhandlungen zur Verordnung über die Transparenz und das
Targeting politischer Werbung, die das Ziel verfolgt, die Widerstandsfähigkeit der
EU gegenüber Informationsmanipulation und Einmischung in Wahlprozesse –
einschließlich Desinformation – zu erhöhen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Die im Bezugsdokument beschriebenen Aktivitäten wurden und werden
entsprechend durchgeführt. Laufende Aktualisierungen finden sich auf
bundesfinanzministeri-um.de/g7 und bundesfinanzministerium.de/ukraine,
ergänzend erfolgt zielgruppengerechte Kommunikation über die Social-Media-
Kanäle des BMF.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Die im Bezugsdokument genannten durch das BMFSFJ geförderten Projekte
haben eine Projektlaufzeit bis einschließlich 2024 bzw. 2022 (Zentrum liberale
Moderne). Die Projekte legen jährlich einen Ergebnisbericht vor. Darüber
hinaus arbeiten die Projekte in eigener Verantwortung, sodass es keinen neuen
Sachstand dazu gibt. Das Projekt „#vrschwrng“ der Berghof Foundation sowie
das Projekt „The Game is not Over“ adressieren im Übrigen die Prävention von
und den pädagogischen Umgang mit Verschwörungsdenken und haben keinen
unmittelbaren Bezug zu Desinformation bzw. zum russischen Krieg gegen die
Ukraine.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
Die im Bezugsdokument beschriebenen Aktivitäten dauern fort.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):
In den letzten Monaten wurden die Aktivitäten zur Sensibilisierung der
Öffentlichkeit insbesondere im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg in der
Ukraine für pro-russische Desinformation und Propaganda deutlich verstärkt.
Das BMI hat gemeinsam mit den anderen Ressorts ein sog. FAQ, ein
Dokument mit häufig gestellten Fragen, zu Desinformation im Kontext des
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine erstellt. Darin wird z. B. erläutert, was
Desinformation ist, welche Rolle sie im Zusammenhang mit Russlands Krieg
gegen die Ukraine spielt, was die Bundesregierung dagegen tut und wie jede
und jeder Einzelne sich vor Desinformation schützen kann. Zudem wurde eine
Kurzfassung in Form eines Informationsblattes mit dem Titel „Gemeinsam
gegen Desinformation“ entwickelt. Beide Dokumente wurden ins Englische,
Russische und Ukrainische sowie Französische, Spanische und Arabische übersetzt
und dienen der Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema. Die
Dokumente wurden online veröffentlicht sowie breit verteilt u. a. an die Länder und
ihre Kommunen sowie an verschiedene Multiplikatoren in der
Zivilgesellschaft. Außerdem hat das BMI das Online-Angebot zum Thema
Desinformation auf seiner Webseite deutlich erweitert.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA):
Das BPA bietet auf bundesregierung.de bereits seit 2021 eine Themenseite zum
Umgang mit Desinformation an. Dort werden fortlaufend zum Themenkomplex
Informationsmaterialien, FAQ und Serviceartikel bereitgestellt. Ebenfalls wird
ein Überblick über die zuständigen Ministerien und Behörden gegeben.
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB):
Die BpB stellt Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen (Online-)
Publikationen und Veranstaltungen sowie in sozialen Medien (Plattformen und
Messenger) valide Informationen und Hintergrundwissen zum russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine und zum Umgang mit Desinformation bereit. Ziele sind die
Wissensvermittlung und der Aufbau von Medien- und Informationskompetenz.
Die BpB fördert zudem verschiedene Träger der politischen Bildung und
Projekte, die sich an die russischsprachige Gemeinschaft in Deutschland richten.
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
und Beauftragte für Antirassismus (IntB):
Die im Dokument genannten Aktivitäten wurden entsprechend durchgeführt.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV):
Das BMUV beobachtet die Lage der nuklearen Sicherheit in der Ukraine und
kommuniziert bei Bedarf reaktiv (auf Twitter) – in dem Kontext auch
Kooperation mit nachgeordneten Behörden, z. B. dem Bundesamt für Strahlenschutz,
zur Bereitstellung verlässlicher Informationen zur AKW-Sicherheit in der
Ukraine. Im Zusammenhang mit der russischen Kontrolle des AKW
Saporischschja war bereits Desinformation zu beobachten. Das BMUV beobachtet die
Social-Media-Lage im eigenen Zuständigkeitsbereich, nach Abwägung folgen
im Einzelfall ggf. Richtigstellungen.
Die Umsetzung der im Bezugsdokument genannten Aktivitäten des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) erfolgt im Rahmen der
Wahrnehmung ihres Auftrags.
3. Was versteht die Bundesregierung allgemein unter dem Begriff
„Desinformation“ und was im Besonderen unter dem Begriff „Desinformation
im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17073 wird verwiesen.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beobachtet die
Bundesregierung ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische
Staatsmedien, Russland-nahe Webseiten sowie offizielle diplomatische und
Kreml-nahe Accounts in sozialen Medien. Seit der durch die Sanktionen
bewirkten Einschränkung der Reichweite russischer staatsnaher Medien wird
pro-russische Desinformation verstärkt über Accounts in sozialen Medien
verbreitet.
Dabei treten offizielle russische Stellen als Desinformationsakteure in
Erscheinung, die alle ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel nutzen,
z. B. offizielle Pressestatements von Ressorts, eigene Kanäle in sozialen
Medien, Messengerdienste sowie Webseiten staatlicher russischer Stellen.
4. Was verbirgt sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung hinter den
Bezeichnungen „UAG RUS/UKR“, „AG Hybrid“ und „EG
Desinformation“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 1 und 3 des Dokuments)?
Die ressort- und behördenübergreifende Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen
(kurz: „AG Hybrid“) unter Leitung des BMI dient der strategischen
Koordination der Bundesregierung zum Umgang mit hybriden Bedrohungen.
Innerhalb der AG Hybrid wurde anlassbezogen eine Task Force in Form einer
Unterarbeitsgruppe Russland/Ukraine (kurz: „UAG RUS/UKR“) unter Leitung
des BMI eingerichtet. Durch sie wird ein intensiver ressort- und
behördenübergreifender Austausch zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen, auch
Desinformation, im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen
die Ukraine sichergestellt.
Zu generellen Fragen der Kommunikation im Kontext von Desinformation
arbeitet unter dem Dach der AG Hybrid die bereits seit einigen Jahren bestehende
Expertengruppe „Medien- und Informationsarbeit zu Desinformation in
hybriden Bedrohungslagen“ (kurz: „EG Desinformation“) unter Leitung des
Auswärtigen Amtes und des Bundespresseamtes.
5. Welche Ziele gibt die Bundesregierung dem stellvertretenden Sprecher
der Bundesregierung vor, welche er im bilateralen Austausch mit
Google, YouTube, Twitter, Meta, Tiktok und LinkedIn verfolgen soll
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 5 des Dokuments)?
Die Bundesregierung hat den stellvertretenden Sprechern keine Ziele
vorgegeben.
6. Haben sich Vertreter der Bundesregierung einschließlich des
Bundespresseamts seit dem 1. Februar 2022 mit Vertretern folgender
Unternehmen bzw. Organisationen getroffen oder sich mit ihnen über das Internet
oder telefonisch ausgetauscht: Twitter, Google (inklusive YouTube),
Meta, Telegram, TikTok, LinkedIn, sogenannte Vertreter der
Zivilgesellschaft,, und wenn ja,
a) aus welchem Anlass, wann und wo fanden die Besprechungen bzw.
fand der Austausch statt,
b) wer waren jeweils die Teilnehmer der Besprechungen bzw. des
Austausches,
c) was wurde konkret besprochen,
d) welche konkreten Fälle bzw. Maßnahmen wurden gegebenenfalls im
Zusammenhang mit der Bekämpfung von „Hassrede“ oder
„Desinformation“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) besprochen,
e) gibt es konkrete Ergebnisse der jeweiligen Besprechung im Sinne der
„Bekämpfung“ von „Hassrede“ und „Desinformation“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 6 bis 6e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde
auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in
der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig. Aufgrund der Vorbemerkung fasst die Bundesregierung die
Fragestellung zudem im Sinne des Gegenstands der Kleinen Anfrage „Desinformation
im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ auf.
Die Bundesregierung hat die nachfolgenden Gespräche mit den in der Frage
genannten Unternehmen oder Organisationen mit Bezug zum Gegenstand der
Kleinen Anfrage geführt.
Sofern die Gespräche konkrete Fälle, Maßnahmen oder Ergebnisse im Sinne
der Fragen 6d und 6e zum Inhalt hatten, wird dies nachfolgend erwähnt.
Anderenfalls ist diesbezüglich von Fehlanzeige auszugehen.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/3017 und
20/4156.
Bundeskanzleramt:
Staatssekretär Dr. Jörg Kukies hat sich am 14. April 2022 mit Vertretern von
NGOs zur deutschen G7-Präsidentschaft u. a zu den Themen Open societies,
resiliente Gesellschaften und Desinformation per Videokonferenz ausgetauscht.
Staatssekretär Dr. Jörg Kukies hat am 19. Mai 2022 am „Digital Dish“-Event
des Aspen Institut teilgenommen (Themen im Bereich der Digitalpolitik im
Rahmen der deutschen G7-Pr��sidentschaft u. a. Desinformation).
Staatssekretär Dr. Jörg Kukies hat sich am 31. August 2022 mit Vertretern des
International Center for Ukrainian Victory zu aktuellen Themen die Ukraine
betreffend ausgetauscht.
Staatssekretär Dr. Jörg Kukies hat sich am 23. September 2022 mit dem CEO
von Global Witness u. a. zum Thema Desinformation ausgetauscht.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV):
Staatssekretär Stefan Schnorr (BMDV) hat sich am 3. März 2022 mit Vertretern
von Twitter, Meta, Microsoft, TikTok, Google und YouTube getroffen, um sich
mit ihnen über die von den Plattformen initiierten Maßnahmen zur
Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die
Ukraine auszutauschen.
Staatssekretär Stefan Schnorr (BMDV) hat sich am 15. März 2022 mit der
Vizepräsidentin von YouTube u. a. zum Thema Desinformation ausgetauscht.
Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Am 9. Juni 2022 führte der Parlamentarische Staatssekretär Benjamin Strasser
im Berliner Büro von Google ein Gespräch mit dem President Global Affairs &
Chief Legal Officer Google/Alphabet. Anlass war dessen Deutschlandbesuch.
Das Gespräch diente einem allgemeinen Austausch zu den Themen Hate
Speech, Fake News und Desinformation im Netz. Das Gespräch hatte
allgemein-digitalpolitischen Charakter.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA):
Von Mai bis Juli 2022 fanden in den Räumlichkeiten des BPA Gespräche mit
Vertretern der in der Frage genannten Organisationen bzw. Unternehmen und
der Hausleitung und der Fachabteilung des BPA statt. Der Anlass für die
Gespräche ergibt sich aus der Antwort zu Frage 3. Gegenstand war ein Austausch
über die Maßnahmen, die die Plattformen ergriffen haben, um Desformation zu
erkennen und die Verbreitung einzudämmen.
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
und Beauftragte für Antirassismus (IntB):
Die IntB hat sich seit Beginn des Angriffskrieges bei allen Dialogen mit der
Zivilgesellschaft – hier Migranten- und Diasporaorganisationen – auch zu Fragen
der Desinformation bzw. Maßnahmen gegen Desinformation ausgetauscht. Die
Dialoge fanden im Bundeskanzleramt bzw. digital aus dem Bundeskanzleramt
statt. An den Dialogen waren ukrainisch- und russischsprachige Migranten-
und Diasporaorganisationen beteiligt.
Als Ergebnis der Dialogrunden ist das Projekt des Bundesverbands
russischsprachiger Elternvereine e. V. “Dialoge gegen Rassismus für die Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts – Im Plural” hervorgegangen, das u. a. die
Stärkung gegenüber Desinformation in migrantischen Communities zum Inhalt
hat.
7. Hat es die im Dokument zitierten Pressegespräche zwischen der
Bundesregierung (einschließlich Bundespresseamt) und Vertretern der Presse
gegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 1 des Dokuments), und
wenn ja,
a) nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung Presseorgane
bzw. Pressevertreter aus, mit denen entsprechende Gespräche geführt
werden,
b) wann und wo fanden die Gespräche statt,
c) wer waren jeweils die Teilnehmer der Gespräche,
d) was wurde konkret besprochen, war eine konkrete „Desinformation“
Anlass für das jeweilige Gespräch, und wenn ja, welche,
e) welche konkreten Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der
Bekämpfung von „Desinformation“ jeweils besprochen?
Die Fragen 7 bis 7e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Pressevertreter werden regelmäßig und in verschiedenen Formaten über die
Politik der Bundesregierung informiert. Zum Inhalt konkreter Presseartikel
sowie zu deren Recherche nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine
Stellung.
8. Was war Gegenstand der Besprechung im Rahmen des auf S. 1 im
Dokument erwähnten „Spiegel-Hintergrundgesprächs“ vom 31. März 2022,
und wer waren die Teilnehmer des Gesprächs?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 7e.
9. Was ist der wesentliche Inhalt des auf S. 2 im Dokument (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) erwähnten „Liebe Freunde-Briefs“, des Handouts
des BPA zum „Debunking von Desinformation“ und des „FAQ“ vom
15. Juni 2022 an die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP?
Die genannten Dokumente informieren über das Phänomen und das
Aufkommen von Desinformation und zeigen Möglichkeiten des Umgangs hiermit auf.
10. Warum wurden der auf S. 2 des Dokuments genannte „Liebe Freunde-
Brief“ und die Bereitstellung von Informationen vom 15. Juni 2022
nur an die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP versandt?
Mit dem Dokument wandte sich Frau Bundesministerin Faeser an die oben
genannten Fraktionen als Mitglieder der Regierungskoalition im Deutschen
Bundestag. Die sog. Liebe-Freunde-Briefe sind ein gängiges Instrument der
Information innerhalb von Regierungskoalitionen.
11. Welche Kosten trägt die Bundesregierung für die Ausarbeitung, den
eventuellen Druck und die Verbreitung eines FAQ zu „Desinformation
im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine“, die an
Bundesministerien, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Länder,
Kommunen und an Multiplikatoren der Zivilgesellschaft versandt
werden sollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 1 des Dokuments)?
Entsprechende Kosten werden über die bestehenden Haushaltsmittel für
Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Ressorts gedeckt.
12. Werden die Bundesländer durch die Bundesregierung bei der Umsetzung
der Maßnahmen u. a. in der im Dokument genannten Bund-
Länderoffenen Arbeitsgruppe beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 2
des Dokuments), und wenn ja, wie?
Die Länder werden entsprechend ihrer Zuständigkeiten anlassbezogen bei der
Umsetzung der Maßnahmen beteiligt. Dafür werden die Sitzungen der Bund-
Länder-offenen Arbeitsgruppe genutzt. Darüber hinaus werden ihre Mitglieder
bei gegebenem Anlass schriftlich informiert.
13. Verfolgt die Bundesregierung mit dem Projekt „Outreach in den
parlamentarischen Raum“ eine gezielte Einflussnahme von Abgeordneten im
Deutschen Bundestag und in Landesparlamenten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; S. 2 des Dokuments), und wenn ja, warum?
Nein, die Bundesregierung betreibt in diesem Zusammenhang eine Aufklärung
zum Schutz vor hybriden Bedrohungen im Zusammenhang mit dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine.
14. Was verbirgt sich hinter dem von BKM und AA vorbereiteten „Schutz-
und Förderprogramm für Medienschaffende und Verteidiger der
Meinungsfreiheit“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; S. 5 des
Dokuments)?
Die Hannah-Arendt-Initiative (HAI) ist ein neues gemeinsames Programm von
AA und BKM zum Schutz von bedrohten Journalistinnen und Journalisten,
Medienschaffenden und Verteidigerinnen und Verteidigern der
Meinungsfreiheit in Krisen und Konflikten (s. gemeinsame Pressemitteilung
https://www.aus
waertiges-amt.de/de/newsroom/hannah-arendt-initiative/2558434 und
https://w
ww.bundesregierung.de/breg-de/suche/neues-programm-fuer-gefaehrdete-journ
alistinnen-und-journalisten-2134408).
a) Welche Medienschaffenden und „Verteidiger der Meinungsfreiheit“
sollen konkret gefördert werden (bitte nach Medium und Fachbereich
aufschlüsseln)?
Die Auswahl von geförderten Personen und Medien erfolgt durch unabhängige
Auswahlgremien, nicht durch die Bundesregierung.
b) Nach welchen Kriterien wird über die Förderwürdigkeit entschieden?
Zentrale Kriterien für die Förderwürdigkeit sind projektspezifisch. Maßgeblich
sind dabei beispielsweise die Beurteilung der besonderen Gefährdungslage von
Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffenden aufgrund ihrer
Tätigkeit und die Möglichkeit mit ihren journalistischen Inhalten das Publikum
ihrer Herkunftsländer zu erreichen; Inhalte müssen dabei ethischen Standards
entsprechen und werden unabhängig überprüft.
c) Ist eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen, auf die sich nicht zuvor
ausgewählte Medienschaffende um eine Förderung bewerben können,
wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht?
Eine öffentliche Ausschreibung erfolgte in der Pilotphase im Rahmen einzelner
Projekte über die einschlägigen Kanäle der Partnerorganisationen DW
Akademie, JX Fund, MICT - Media in Cooperation and Transition und European
Center for Press and Media Freedom.
d) Wie hoch sind die dafür veranschlagten Haushaltsmittel?
Die im Jahr 2022 dafür veranschlagten Haushaltsmittel belaufen sich insgesamt
auf rund 7,7 Mio. Euro.
e) Inwieweit findet eine Prüfung über den sachgerechten Einsatz der
erhaltenen Mittel statt, ist hierzu eine Evaluation geplant, und wenn ja,
wann?
Das Zuwendungsrecht sieht umfassende Vorlage- und Prüfpflichten vor.
Zuwendungsempfänger werden im Zuwendungsbescheid aufgefordert,
Verwendungsnachweise vorzulegen, die i. d. R. binnen Jahresfrist geprüft werden.
Während laufender Projekte begleitet der Zuwendungsgeber im Sinn der
Projektsteuerung in Form von beispielsweise Besuchen vor Ort. Evaluierungen
erfolgen stichprobeweise.
f) Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass es zu einer
Verzerrung des Wettbewerbs mit unabhängigen Medien- und Presseorganen
kommt, die diese Förderung nicht erhalten?
Eine Verzerrung des Wettbewerbes ist durch öffentliche Ausschreibungen
ausgeschlossen.
15. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung durch die BKM mit einem
Förderprogramm mit dem Titel „Nachrichtenkompetenzförderung der
Gesamtbevölkerung“ (vgl. S. 5 des Dokuments)?
Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, die Nachrichtenkompetenz in der
Bevölkerung durch die Förderung von Einzelprojekten zu stärken, die sich u. a.
damit befassen, vertrauenswürdige Quellen zu erkennen, Desinformation und
Falschnachrichten als solche einzuordnen, mit Nachrichten kompetent
umzugehen oder die eigene Meinungsmacht besonnen zu nutzen. Gegenstand der
Förderung sollen Projekte mit bundesweiter Strahlkraft sein, die die
Nachrichtenkompetenz nachhaltig stärken und weiterentwickeln.
16. Welche Mittel stellte bzw. stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um
mittels „Outsourcing“ an Drittanbieter wie dem „Institute for Strategic
Dialogue“ (ISD) und dem „Business Council for Democracy“ der Hertie-
Stiftung, Schulungen von Mitarbeitern der Bundesministerien
durchführen zu lassen (vgl. S. 4 des Dokuments)?
Aus welchen Haushaltstiteln wurden bzw. werden diese Mittel zur
Verfügung gestellt?
Die Teilnahme am Business Council for Democracy fand unentgeltlich statt. Es
wurden keine Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.
17. Sind die Bundesregierung und/oder ihr unterstehende Behörden
vertragliche Beziehungen einschließlich finanzieller Aufwendungen mit
sogenannten Faktencheckern wie beispielsweise das von ihr geförderte
„Correctiv“ (vgl.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/umgang-m
it-desinformation/die-arbeit-der-faktenchecker-2081802) eingegangen?
a) Wenn ja, welche, und welchen Inhalts?
b) Wenn nein, auf welcher Grundlage erfolgt die etwaige
Zusammenarbeit?
c) Wurden darüber hinaus Vereinbarungen mit sogenannten
Faktencheckern getroffen (bitte nach der jeweiligen Organisation, dem
Datum und dem Inhalt der Vereinbarung aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 bis 17c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
Correctiv ist Partner im Verbundprojekt noFake, dessen Ziel die Entwicklung
eines KIunterstützten Assistenzsystems für die Crowdsourcing-basierte
Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation ist und das im
Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Erkennen und Bekämpfung von
digitalen Desinformationskampagnen“ des Forschungsrahmenprogramms der
Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän“ gefördert wird. Eine
Expertin von correctiv.org hat im Rahmen des Falling Walls Science Summit
an einer Paneldiskussion teilgenommen, die Teil eines BMBF-geförderten
Fellowshipprogramms für internationale Wissenschaftsjournalisten war. Es wurden
Reisekosten übernommen.
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB):
Im Rahmen einer Beauftragung durch die BpB analysiert das Institute for
Strategic Dialogue Germany gGmbH (ISD Germany gGmbH) unter dem Titel
„Narrative über den Krieg Russlands gegen die Ukraine (NUK) – Analysen |
Erklärvideos | Report“ (Umsetzungszeitraum: 19. September 2022 bis 18.
September 2023) Narrative auf Deutsch, Russisch und Arabisch von einschlägigen
Akteuren.
Im Mittelpunkt stehen Desinformationsnarrative über rassistische Vorfälle,
Anschuldigungen und verzerrte Darstellungen des Krieges. Die analysierten
Inhalte werden pädagogisch und zielgruppengerecht aufbereitet und dienen als
Grundlage für die Produktion von insgesamt vier Erklärvideos in den
jeweiligen Sprachen. Ein Abschluss-Report wird die Analyse- und Monitoring-
Erkenntnisse sowie die relevanten Narrative in einem ausführlichen Bericht
zusammenfassen.
18. Verfolgt die Bundesregierung durch den Einsatz von „Kinderreportern ab
6 Jahren“ politische Ziele, und wenn ja, welche (vgl. S. 6 des
Dokuments)?
Die Förderung der Kinderreporter des fragFINN e. V. verfolgt das Ziel, die
Nachrichtenkompetenz von Kindern bereits im Grundschulalter durch
kindgerechte Angebote zu stärken. Dies dient auch dem im Koalitionsvertrag
festgelegten Ziel, die Medienkompetenz zu stärken.
19. Erhielt oder erhält der auf S. 6 des Dokuments genannte Verein
FragFINN e. V. staatliche Förderungen, und wenn ja, seit wann, und wie
hoch sind diese Förderungen (bitte nach Jahren und Gründen für die
Förderung aufschlüsseln)?
Der fragFINN e. V. erhält bzw. erhielt von der BKM folgende staatliche
Förderungen:
2018 bis 2021: 240.000 Euro für das Projekt „Nachgefragt – fragFINN
Kinderreporter wollen es wissen“
2020: 42.200 Euro für das Projekt „Wir sind Europa. Was bedeutet Europa für
Dich?“
2021 bis 2023: 300.000 Euro für das Projekt „Wie gehen Nachrichten?
Kinderreporter erklären Journalismus“
2022 bis 2024: 750.000 Euro für das Projekt „fragFINN – mit künstlicher
Intelligenz smarter“
20. Gewährt die Bundesregierung beim Schalten von Anzeigen den
Unternehmen Vorteile, die den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von
Desinformationen unterzeichnet haben?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich?
c) Wenn nein, welchen Anreiz haben Unternehmen nach Ansicht der
Bundesregierung, diesen Verhaltenskodex zu unterschreiben?
Die Fragen 20 bis 20c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein, eine Vorteilsgewährung erfolgt nicht. Unternehmen, die den
Verhaltenskodex unterschreiben, bekennen sich dazu, einer gezielten Verbreitung falscher
und irreführender Informationen entgegenzuwirken. Eine solche Bekundung ist
ein Beitrag, das Vertrauen gegenüber den Unternehmen zu stärken, und dürfte
daher auch einen Anreiz für die Unternehmen haben.
21. Welche Projekte der „Künstlichen Intelligenz gegen Desinformation“
fördert die Bundesregierung zur (teil)automatisierten Identifizierung von
Manipulation, und welche Rolle spielt dabei die Deutsche Welle (vgl.
S. 6 des Dokuments)?
Aus den Verstärkungsmitteln zur Umsetzung der KI-Strategie der
Bundesregierung wurden zwei Projekte der Deutschen Welle (DW) „KI gegen
Desinformation (KID1 und KID2)“ gefördert. Das aus zwei Phasen bestehende Projekt soll
mit KI Manipulationen an Text, Audio, Fotos und Videos in den (Sozialen)
Medien und konzertierte Desinformationskampagnen erkennen.
Mit weiteren Verstärkungsmitteln aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket
entwickelt die DW KI-gestützte inhaltliche Analyseverfahren wie Audiomining
zur Verfügbarmachung multilingualer (Archiv-)Inhalte. Ziel des Projekts ist die
sprachenübergreifende Verfügbarmachung der archivierten und (aktuell)
produzierten mehrsprachigen DW-Programminhalte durch KI-basierte inhaltliche
Analyseverfahren für journalistische Recherche, strategische Planung,
Produktion und Distribution, aber auch für Wissenschaft und Forschung.
22. Welche Informationen bezieht die Bundesregierung aus der „intensiven
und bilateralen“ Kooperation mit Vertretern der USA (International
Partnership to Counter State-Sponsored Disinformation [IPCSD] und die
Counter Foreign Interference [CFI] Group; vgl. S. 3 des Dokuments)?
Im Austausch mit internationalen Partnern werden Erfahrungswerte zum
Erkennen von Desinformationskampagnen und deren Begegnung durch aktive
Kommunikation sowie Wege zur Stärkung der Resilienz von Demokratien
geteilt.
23. Hat der Bundesrechnungshof die sachgerechte Verwendung der
Steuermittel im Rahmen der im Dokument beschriebenen Aktivitäten überprüft
und bestätigt?
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges
Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Er ist nicht Teil der
Bundesregierung. Anfragen zu Prüfungen und Prüfergebnissen sind daher
ausschließlich an den Bundesrechnungshof zu richten.
24. Woraus ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung ihre
Zuständigkeit und die Rechtsgrundlage für die im Dokument genannten
Maßnahmen gegen „Desinformation“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Desinformation kann sich negativ auf die Sicherheitsinteressen und die
öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie den
gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken. Desinformation kann darüber hinaus
auch Radikalisierungstendenzen befördern und so mittelbar Gewaltanwendung
fördern.
Die Zuständigkeit und Rechtsgrundlage der Maßnahmen der Bundesregierung
leiten sich insbesondere aus den Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und
aus der Natur der Sache, hier Informationshandeln der Bundesregierung zu
überregional relevanten Fragestellungen, ab. Sofern die unterschiedlichen
Behörden einzelgesetzlichen Aufgabenzuweisungen unterliegen, sind diese
einschlägig.
25. Hat die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser
Maßnahmen prüfen lassen, und wenn ja,
a) wann, und durch wen, und
b) was war das Ergebnis dieser Überprüfung?
Die Fragen 25 bis 25b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keinen Anlass, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit
der entsprechenden Maßnahmen anzuzweifeln.
26. Besteht aus Sicht der Bundesregierung möglicherweise ein Konflikt
zwischen den im Dokument beschriebenen regierungsseitigen Maßnahmen
zur Prägung der Berichterstattung und Meinungsbildung und der
grundgesetzlich besonders geschützten Freiheit und Unabhängigkeit der
Medien?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu den Fragen 25 bis 25b.
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ISSN 0722-8333]