[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4447 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Herbst 2022)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September
2021 stieg die Zahl von 266 auf 596 an. Im Frühjahr 2022 waren 568
Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2462). 138 hiervon
wurden wegen politisch motivierter Delikte, 145 wegen Gewaltdelikten
gesucht. Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren gesucht. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die
Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht
sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Es gibt auch keine
Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen. Die
Bundesregierung gibt zwar in ihren Vorbemerkungen in ihren Antworten auf
Kleine Anfragen (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 20/2462) an, es seien 398
Haftbefehle „vollstreckt“ worden, tatsächlich ist diese Behauptung aber
irreführend, weil sie eben gar nicht weiß, wie viele Haftbefehle sich anderweitig
erledigt haben, etwa durch Zahlung einer Geldbuße oder durch Aufhebung
wegen Verjährung usw. Dies räumt die Bundesregierung in ihren Antworten
zu den Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/2462 auch ein. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Auffassung, dass hier ein Defizit
herrscht und die Sicherheitsbehörden in der Lage sein sollten, zu ermitteln, ob
flüchtige Neonazis tatsächlich von der Polizei gefasst werden oder ihr
Haftbefehl lediglich irgendwann wegen Verjährung aufgehoben wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag 30. September 2022 bestanden bundesweit insgesamt
915 offene, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 674 Personen, die
dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4973
20. Wahlperiode 16.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 16. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es lag keinem offenen Haftbefehl eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
33 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 151 weitere
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Volksverhetzung und Beleidigung. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der
Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen,
Verkehrsdelikte u. a. zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen März 2022 und September 2022 326
Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden,
vollstreckt wurden oder sich auf andere Weise erledigt haben (z. B. durch Zahlung
einer Geldstrafe), zeigt, dass die Polizei die Fahndungen trotz der COVID-19-
Pandemie mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung
(bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 30. September 2022 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in
Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und
dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem
Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 30. September 2022 lagen in dem Polizeilichen
Informationssystem (INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 915
Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK-rechts vor.
Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (eine Fahndung) richteten sich
diese gegen insgesamt 674 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK
(politisch motivierte Kriminalität)-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte
angeben)?
Zum Stichtag 30. September 2022 bestand zu insgesamt 165 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen 16 dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 156 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen 16 dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu
30 dieser 156 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund
einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 915 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 803 Fahndungen,
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 103 Fahndungen,
• Haftbefehle gem. § 456a StPO: acht Fahndungen,
• Haftbefehle ausländischer Behörden: eine Fahndung.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 91 Personen, die sich gem. Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 24 die
deutsche Staatsbürgerschaft.
Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen
zum Erhebungsstichtag in den folgenden Staaten auf:
Polen: 14 Personen
Österreich: neun Personen
Schweiz: neun Personen
Rumänien: acht Personen
Italien: drei Personen
Niederlande: drei Personen
USA: drei Personen
Bulgarien: drei Personen
Ukraine: drei Personen
Ungarn: drei Personen
Kosovo: zwei Personen
Russland: zwei Personen
Frankreich: zwei Personen
Türkei: zwei Personen
Belarus: zwei Personen
Slowakei: zwei Personen
Paraguay: zwei Personen
Tschechien: eine Person
Afghanistan: eine Person
Kambodscha: eine Person
Syrien: eine Person
Marokko: eine Person
Litauen: eine Person
Thailand: eine Person
Belgien: eine Person
Dänemark: eine Person
Somalia: eine Person
Kroatien: eine Person
Kanada: eine Person
Lettland: eine Person
Südamerika: eine Person
Bosnien und
Herzegowina: eine Person
Georgien: eine Person
Spanien: eine Person
Luxemburg: eine Person
Südafrika: eine Person
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um die/eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
c) Wie viele gesuchte Neonazis sind im bisherigen Jahr 2022 (bitte
getrennt darstellen) nach Deutschland ausgeliefert worden (bitte
auslieferndes Land nennen), wie viele befinden sich derzeit in
Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Die Fragen 2a und 2c werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Ländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte einzeln
ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags,
wird seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 915 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen,
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 175 Fahndungen,
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 739 Fahndungen,
• Haftbefehle ausländischer Behörden: eine Fahndung.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) werden gemäß
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet. Eine
Aussage zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine Personen,
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 156 Personen,
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 518 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde, und ob die
jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der
(nicht-)politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung
unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
30. September 2022 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts
zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der
Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist
darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in
INPOL-Z bzw. das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des
Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird
darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-
Rotecken) gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene
Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht
bewertet werden.
Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
bzw. SIS II
Haftbefehle gesamt
(Stichtag: 30.09.22)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Gewaltdelikt
zugrunde liegt
alle Jahre 915 184 175 33
2013 1 0 1 0
2014 1 0 0 0
2015 1 0 0 0
2016 5 0 2 0
2017 7 2 3 1
2018 30 9 8 2
2019 59 16 12 5
2020 71 17 20 2
2021 192 49 46 12
2022 548 91 83 11
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen bei der untenstehenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl
berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
(ohne SIS II)
Personen (Stichtag:
30. September 2022)
davon Personen mit
PHW „gewalttätig“
alle Jahre 674 169
2013 1 0
2014 1 0
2015 1 1
2016 4 2
2017 6 3
2018 25 9
2019 45 14
2020 55 16
2021 137 29
2022 399 95
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Von den o. g. 674 per Haftbefehl gesuchten Personen haben 57 bei der
Bundeswehr Wehrdienst geleistet. Keine der auf den zugesandten Listen aufgeführten
Personen ist aktuell noch Angehörige/Angehöriger der Bundeswehr.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 31. März 2022 einer besonderen
Betrachtung im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 31. März 2022 wurden 51 Personen, bei denen
der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, im
Rahmen des GETZ-R thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Seit dem 31. März 2022 wurden insgesamt 107 mit offenem Haftbefehl
gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Den Haftbefehlen lagen die nachfolgenden
Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde. Bei der personenbezogenen
Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle mit
verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies der
Fall ist, wurde die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung
einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische
Dopplungen entstehen würden.
• Priorität 1: 0 Haftbefehle,
• Priorität 2: 40 Haftbefehle,
• Priorität 3: 67 Haftbefehle.
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im
Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in
der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 31. März 2022 wurde das Personenpotenzial
„Offene Haftbefehle“ in insgesamt neun Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 50 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur
Festnahme beiträgt?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich seit dem Stichtag 31. März 2022
erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
326 von 752 der zum Stichtag 31. März 2022 in INPOL-Z oder dem SIS II
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK-rechts zugeordnet wurden, konnten bis zum 30. September 2022
vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa
wegen Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7a bis 7c gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und einer anschließenden
Bewertung des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der
Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein diesbezüglicher Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das BKA erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle
grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 8b gemeinsam
beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten –
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen
vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen
festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen, oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem
ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK-rechts versehen sind)?
Alle 674 dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 30. September 2022 in INPOL-Z erfasst, da die zugrundeliegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 485 Personen,
• EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 284 Personen,
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 169 Personen,
• Gewalttäterdatei „rechts“: elf Personen,
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 37 Personen.
Von den 674 mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen der PMK-rechts sind
222 mit Erkenntnissen im „Nachrichtendienstlichen Informationssystem und
Wissensnetz“ (NADIS WN) gespeichert.
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Vier der 156 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden und
wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst?
Zwei der 30 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden und
wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der
Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9c und 9d gemeinsam
beantwortet.
Eine Person, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet ist, wird aufgrund
eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Die Person ist demnach im SIS II
ausgeschrieben.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Eine Person ist als Gefährder eingestuft.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern
von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte
den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Eine Prognose, dass eine Person zukünftig rechtsmotivierte Straftaten begehen
wird, kann ausschließlich durch die sachbearbeitenden Dienststellen getroffen
werden.
Wie in der Antwort zu Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 284 Personen mit
dem sogenannten EHW „PMK-R“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe
muss eine entsprechende Prognose, dass die Person zukünftig rechtsmotivierte
Straftaten begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK-rechts erfolgt die Erhebung bereits seit Ende 2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Satz 4 BKAG) und ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R
ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]