[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Nicole Gohlke,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4527 –
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um Geflüchtete aus der Ukraine möglichst schnell in den deutschen
Arbeitsmarkt einzugliedern, versprach der Bundesminister für Arbeit und Soziales,
Hubertus Heil, eine Ausweitung von Sprachkursen und eine schnelle
Anerkennung von ukrainischen Berufsabschlüssen (vgl.
https://www.tagesscha
u.de/inland/heil-arbeitsmarkt-gefluechtete-101.html).
Nun plant die Bundesregierung eine Novellierung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes mit dem Ziel, den Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus
Drittstaaten entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern. Anders
als bisher soll für die Einreise der Nachweis der Qualifikation und
Berufserfahrung im Ausland ausreichen. Das Anerkennungsverfahren könne laut
Hubertus Heil dann nach der Einreise und parallel zur Arbeit betrieben
werden. (
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fachkraefte-einwanderung-10
5.html).
Bislang sieht das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als Einreisevoraussetzung
grundsätzlich vor, im Ausland erworbene Qualifikationen als gleichwertig mit
deutschen Standards behördlich anerkennen zu lassen. Dabei unterscheidet es
zwischen reglementierten und nichtreglementieren Berufen.
Während bei den reglementierten Berufen die Aufnahme oder Ausübung einer
Berufstätigkeit aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften vom Besitz
bestimmter Berufsqualifikationen abhängig ist, ist bei den
nichtreglementierten Berufen eine Anerkennung grundsätzlich nicht erforderlich. Jedoch ist für
Angehörige von Drittstaaten die Anerkennung der ausländischen
Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums (vgl.
https://www.make-i
t-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/anerkennung/wer-benoetigt).
Die Kompetenzen im Bereich der Anerkennung von ausländischen
Abschlüssen sind dabei zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4833
20. Wahlperiode 05.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 2. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Anerkennung medizinischer, zahnmedizinischer und pharmazeutischer
Abschlüsse aus Drittstaaten regeln die Bundesärzteordnung, das Gesetz über
die Ausübung der Zahnheilkunde und die Bundes-Apothekerordnung. Die
Umsetzung der Anerkennungsregelungen ist jedoch Aufgabe der Länder, die
die Anerkennungsverfahren einschließlich der Gleichwertigkeits- und der
Kenntnisprüfungen durchführen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9915, S. 3).
Zwar sieht der im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geregelte § 71
AufenthG die Einrichtung von zentralen Ausländerbehörden in den
Bundesländern vor; diese ist jedoch nur fakultativ. Nicht alle Bundesländer haben
eine zentrale Ausländerbehörde für diese Aufgabe errichtet. Aktuell gibt es
laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bundesweit 1 400 Stellen, die für die
Berufsanerkennung zuständig sind (vgl. Plenarprotokoll 20/36, S. 3390).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie auch in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführt, sind die
Kompetenzen im Bereich der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
zwischen Bund und Ländern geteilt. Dies gilt auch für den Bereich der
Gesetzgebung. Die Antworten beschränken sich daher auf die Berufe, die in die
Zuständigkeit des Bundes fallen und entsprechend bundesrechtlich geregelt sind.
Der Vollzug der Anerkennungsverfahren zu diesen Berufen obliegt in der Regel
den Ländern und Kammern. Landesrechtlich geregelte Berufe sind mit
Ausnahme der Antworten zu den Fragen 6 und 15 nicht Gegenstand der Antwort
der Bundesregierung.
1. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
wurden in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils gestellt, und wie viele
bezogen sich dabei auf einen reglementierten und wie viele auf einen
nichtreglementierten Beruf?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Neue Anträge Jahr
2017 2018 2019 2020 2021
nicht reglementierte Berufe 5 769 6 639 6 969 7 683 9 336
reglementierte Berufe 19 215 22 563 26 154 23 853 25 368
Gesamt 24 987 29 202 33 120 31 536 34 704
Quelle: Amtliche Statistik 2017–2021 § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis auf § 17 BQFG. Erhebung der Statistischen Ämter
von Bund und Ländern. Berechnungen des BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf
ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe
der Einzelwerte abweichen.
2. Welche waren in den Jahren 2017 bis 2021 die jeweils zehn
antragsstärksten reglementierten und die nichtreglementierten Berufe (bitte nach
Jahren aufschlüsseln und Anzahl angeben)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
2017 2017
reglementierte Berufe neue Anträge nicht reglementierte Berufe neue Anträge
Gesundheits- und Krankenpfleger/in 8 835 Kaufmann/Kauffrau für Büro-management 720
Arzt/Ärztin 6 141
Elektroniker/in (ohne Angabe
einzelner Fachrichtungen
(FR-Angabe))
441
Physiotherapeut/in 876 Kraftfahrzeugmechatroniker/in 276
Zahnarzt/Zahnärztin 711 Elektroanlagenmonteur/in 252
Apotheker/in 555 Fachinformatiker/in(ohne FR-Angabe) 252
Hebamme/Entbindungspfleger 321 Elektroniker/in für Betriebstechnik 222
Medizinisch-technische(r)
Laboratoriumsassistent/in 231
Industrieelektriker/in
(ohne FR-Angabe) 204
Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in 225
Fachkraft für Metalltechnik
(ohne FR-Angabe) 180
Tierarzt/Tierärztin 210 Friseur/in 174
Altenpfleger/in 189 Zahntechniker/in 147
2018 2018
reglementierte Berufe neue Anträge nicht reglementierte Berufe neue Anträge
Gesundheits- und Krankenpfleger/in 11 490 Kaufmann/Kauffrau für Büro-management 864
Arzt/Ärztin 6 162 Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) 543
Physiotherapeut/in 948 Kraftfahrzeugmechatroniker/in 327
Apotheker/in 795 Elektroanlagenmonteur/in 297
Zahnarzt/Zahnärztin 753 Elektroniker/in für Betriebstechnik 276
Hebamme/Entbindungspfleger 324 Fachinformatiker/in(ohne FR-Angabe) 273
Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in 309
Industrieelektriker/in
(ohne FR-Angabe) 237
Medizinisch-technische(r)
Radiologieassistent/in 270
Fachkraft für Metalltechnik
(ohne FR-Angabe) 207
Medizinisch-technische(r)
Laboratoriumsassistent/in 267 Friseur/in 180
Pharmazeutisch-technische(r)
Assistent/in 204 Koch/Köchin 159
2019 2019
reglementierte Berufe neue Anträge nicht reglementierte Berufe neue Anträge
Gesundheits- und Krankenpfleger/in 14 859 Kaufmann/Kauffrau für Büro-management 786
Arzt/Ärztin 6 525 Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) 591
Physiotherapeut/in 870 Elektroanlagenmonteur/in 411
Zahnarzt/Zahnärztin 849 Kraftfahrzeugmechatroniker/in 360
Apotheker/in 660 Industrieelektriker/in(ohne FR-Angabe) 240
Hebamme/Entbindungspfleger 408 Elektroniker/in für Betriebstechnik 237
Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in 315
Fachinformatiker/in
(ohne FR-Angabe) 234
Medizinisch-technische(r)
Laboratoriumsassistent/in 264 Friseur/in 213
Medizinisch-technische(r)
Radiologieassistent/in 258
Zahnmedizinische(r)
Fachangestellte(r) 204
Tierarzt/Tierärztin 210 Fachkraft für Metalltechnik(ohne FR-Angabe) 189
2020 2020
reglementierte Berufe neue Anträge nicht reglementierte Berufe neue Anträge
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in/
Pflegefachmann/-frau
12 819 Kaufmann/Kauffrau für Büro-management 696
Arzt/Ärztin 5 703 Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) 675
Physiotherapeut/in 972 Koch/Köchin 501
Zahnarzt/Zahnärztin 783 Elektroanlagenmonteur/in 492
Apotheker/in 606 Kraftfahrzeugmechatroniker/in 489
Hebamme/Entbindungspfleger 417 Fachinformatiker/in(ohne FR-Angabe) 252
Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in 318
Industrieelektriker/in
(ohne FR-Angabe) 249
Tierarzt/Tierärztin 300 Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 213
Medizinisch-technische(r)
Laboratoriumsassistent/in 294 Friseur/in 198
Medizinisch-technische(r)
Radiologieassistent/in 273
Fachkraft für Metalltechnik
(ohne FR-Angabe) 195
2021 2021
reglementierte Berufe neue Anträge nicht reglementierte Berufe neue Anträge
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in/
Pflegefachmann/-frau
13 773 Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) 951
Arzt/Ärztin 6 402 Koch/Köchin 705
Physiotherapeut/in 993 Elektroanlagenmonteur/in 696
Zahnarzt/Zahnärztin 774 Kaufmann/Kauffrau für Büro-management 684
Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in 654 Kraftfahrzeugmechatroniker/in 528
Apotheker/in 540 Industrieelektriker/in(ohne FR-Angabe) 318
Hebamme/Entbindungspfleger 384 Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 297
Medizinisch-technische(r)
Radiologieassistent/in 333 Friseur/in 291
Tierarzt/Tierärztin 285 Fachinformatiker/in(ohne FR-Angabe) 267
Medizinisch-technische(r)
Laboratoriumsassistent/in 273
Elektroniker/in für Geräte und
Systeme 201
Quelle: Amtliche Statistik 2017–2021 § 17 BQFG bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis
auf § 17 BQFG. Erhebungen der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des
BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf
ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe
der Einzelwerte abweichen.
3. Welche waren in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils die zehn häufigsten
Ausbildungsstaaten und, bezogen auf diese Ausbildungsstaaten, die
jeweils zehn häufigsten zur Anerkennung beantragten Berufe (bitte nach
Jahren aufschlüsseln und Anzahl angeben)?
Die Daten sind der Anlage 1 zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4833 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Anträge wurden in Jahren 2017 bis 2021 aus dem Ausland
gestellt, und wie viele aus dem Inland (bitte nach Jahren aufschlüsseln und
Anzahl angeben)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
neue Anträge Jahr
2017 2018 2019 2020 2021
Wohnort: Deutschland 21 390 23 247 23 280 20 640 20 457
Wohnort: Ausland 3 597 5 958 9 840 10 896 14 244
Gesamt 24 987 29 202 33 120 31 536 34 704
Quelle: Amtliche Statistik 2017–2021 § 17 BQFG bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis
auf § 17 BQFG. Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des
BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf
ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe
der Einzelwerte abweichen.
5. Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Antragstellerinnen und
Antragsteller in den Jahren 2017 bis 2021, und welche waren die zehn
häufigsten zur Anerkennung beantragten Berufe innerhalb dieser
Staatsangehörigkeiten?
Die Daten sind der Anlage 2 zu entnehmen.*
6. Bei welchen reglementierten Berufen sind die Regelungen zu Aufnahme
oder Ausübung der Berufstätigkeit in der Zuständigkeit des Bundes, und
bei welchen in Landeszuständigkeit?
Die bundes- und landesrechtlich reglementierten Berufe sind der nachfolgenden
Auflistung (Stand: November 2022) zu entnehmen. Ihr liegt die Definition des
Artikel 3 Absatz 1a Satz 1 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 zugrunde, dessen Definition in
§ 3 Absatz 5 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) sowie den
Berufsqualifikationsgesetzen der Länder im Wesentlichen übernommen wurde.
Danach sind reglementierte Berufe berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme
oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz
bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Eine Art der Ausübung stellt
auch das Führen einer Berufsbezeichnung dar, soweit dies durch Rechts- oder
Verwaltungsvorschriften auf Personen mit bestimmten Qualifikationen
beschränkt ist.
Reglementierte Berufe des Bundes
Altenpfleger/in
Anästhesietechnische/r Assistent/in
Apotheker/in
Ärztin/Arzt
Augenoptikermeister/in
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4833 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bäckermeister/in
Beamter/Beamtin (Bund)
in unterschiedlichen Laufbahnen und Laufbahngruppen
Behälter- und Apparatebauermeister/in
Besamungsbeauftragte/r
Bewacher/in
Bootsbauermeister/in
Böttchermeister/in
Brunnenbauermeister/in
Büchsenmachermeister/in
Chirurgiemechanikermeister/in
Dachdeckermeister/in
Diätassistent/in
Drechsler-/Elfenbeinschnitzer- und Holzspielzeugmachermeister/in
Elektromaschinenbauermeister/in
Elektromaschinenbauermeister/in
Elektrotechnischer Schiffsoffizier/in
Ergotherapeut/in
Erste/r Offizier/in
Estrichlegermeister/in
Fachkundige/r für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen
Fachkundige/r für explosionsgefährliche Stoffe mit anderer Zweckbestimmung
Fachkundige/r für Tätigkeiten mit Explosivstoffen
Fahrlehrer/in
Feinwerkmechanikermeister/in
Fleischermeister/in
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister/in
Flugdatenbearbeiter/in
Flugdienstberater/in
Fluglehrer/in
Fluglotse/Fluglotsin
Flugsicherungstechniker/in
Friseurmeister/in
Gerüstbauermeister/in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in
Glasermeister/in
Glasveredlermeister/in
Hebamme
Honorar-Finanzanlagenberater/in
Honorar-Immobiliendarlehensberater/in
Hörakustikermeister/in
Hufbeschlaglehrschmied/in
Hufbeschlagschmied/in
Informationstechnikermeister/in
Inkassodienstleister/in
Installateur- und Heizungsbauermeister/in
Kälteanlagenbauermeister/in
Kapitän
Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in
Klempnermeister/in
Konditormeister/in
Kraftfahrzeugtechnikermeister/in
Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/in
Leiter/in der Maschinenanlage
Logopädin/Logopäde
Maler- und Lackierermeister/in
Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
Maurer- und Betonbauermeister/in
Mechanikermeister/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
Meister/in der Hauswirtschaft
Metallbauermeister/in
Nautische/r Wachoffizier/in
Notar/in
Notfallsanitäter/in
Ofen- und Luftheizungsbauermeister/in
Operationstechnische/r Assistent/in
Orgel- und Harmoniumbauermeister/in
Orthopädieschuhmachermeister/in
Orthopädietechnikermeister/in
Orthoptist/in
Parkettlegermeister/in
Patentanwalt/Patentanwältin
Pflegefachfrau/-mann
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Physiotherapeut/in
Pilot/in
Podologe/Podologin
Prüfer/in für den Kfz-Verkehr (amtlich anerkannt)
Prüfingenieur/in nach Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO
Psychotherapeut/in
Raumausstattermeister/in
Rechtsanwalt/-anwältin
Rechtsdienstleister/in im ausländischen Recht
Rentenberater/in
Richter/in
Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeister/in
Sachkundige/r für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr/
Kraftfahrzeugsachverständige/r (amtlich anerkannt)
Schilder- und Lichtreklameherstellermeister/in
Schornsteinfegermeister/in
Seilermeister/in
Staatsanwältin/Staatsanwalt
Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in
Steuerberater/in
Straßenbauermeister/in
Stuckateurmeister/in
Technische/r Wachoffizier/in
Tierärztin/Tierarzt
Tierzuchtleiter/in (für die Tierzucht verantwortliche Person)
Tischlermeister/in
Versicherungsberater/in
Versicherungsvermittler/in
Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in
Wirtschaftsprüfer/in
Zahnärztin/Zahnarzt
Zahntechnikermeister/in
Zimmerermeister/in
Zweiradmechanikermeister/in
Zweiter technischer Offizier
Reglementierte Berufe der Länder
(Berufe mit* sind in mindestens einem Bundesland reglementiert)
Altenpflegehelfer/in*
Architekt/in
Beamter/Beamtin (Land)
in unterschiedlichen Laufbahnen und Laufbahngruppen
Beratende/r Ingenieur/in
Berg- und Skiführer/in*
Desinfektor/in*
Dolmetscher/in, allgemein beeidigt und/oder öffentlich bestellt
Erzieher/in
Fachapotheker/in
Weiterbildung nach Approbation, verschiedene Fachrichtungen
Fachärztin/Facharzt
Weiterbildung nach Approbation, verschiedene Fachrichtungen
Fachtierärztin/Fachtierarzt
Weiterbildung nach Approbation, verschiedene Fachrichtungen
Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
Weiterbildung nach Approbation, verschiedene Fachrichtungen
Gerichtsvollzieher/in
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in*
Gesundheitsaufseher/in und Hygienekontrolleur/in*
Haus- und Familienpfleger/in*
Heilerziehungspfleger/in
Heilpädagoge/Heilpädagogin
Ingenieur/in
unterschiedliche Schwerpunkte und Tätigkeitsfelder
Innenarchitekt/in
Kardiotechniker/in*
Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin
Landschaftsarchitekt/in
Lebensmittelchemiker/in
Lehrer/in
Leitende Pflegefachkraft
Markscheider/in
Medizinische/r Sektions- und Präparationsassistent/in*
Medizinphysiker/in*
Pflegeassistent/in*
Pflegeberufe - Weiterbildungen
Weiterbildung nach Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf
Pflegedienstleiter/in
Pflegehelfer/in*
Praxisanleiter/in für Pflegeberufe
Psychotherapie - Weiterbildungen
Weiterbildung nach Approbation
Rechtspfleger/in
Rettungssanitäter/in*
Seilbahnbetriebsleiter/in
Skilehrer/in
Snowboardlehrer/in
Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter/in
Sozialpädagogische/r Assistent/in; Kinderpfleger/in*
Stadtplaner/in
Übersetzer/in, öffentlich bestellt und/oder ermächtigt
7. Wie lange dauerte das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit
von ausländischen Berufsabschlüssen durchschnittlich bei den
reglementierten und wie lange bei den nicht reglementierten Berufen in den Jahre
2017 bis 2021 jeweils, und welche ggf. weiteren Angaben kann die
Bundesregierung über die Entwicklung der Bearbeitungszeit in diesem
Zeitraum machen?
Die Angaben zur durchschnittlichen Dauer der Verfahren können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Angaben weisen die Zeit zwischen
dem vollständigen Antrag (= Unterlagen liegen der zuständigen Stelle formal
vollständig vor) und dem ersten rechtsmittelfähigen Bescheid aus.
nicht reglementierte Berufe Jahr
2017 2018 2019 2020 2021
Anzahl der erstmalig beschiedenen
Verfahren 4 707 6 288 6 873 6 801 8 401
Durchschnittliche
Bearbeitungszeit (Mittelwert, in Tagen) 133 136 131 106 61
reglementierte Berufe Jahr
2017 2018 2019 2020 2021
Anzahl der erstmalig beschiedenen
Verfahren 16 479 19 998 23 643 23 445 23 307
Durchschnittliche
Bearbeitungszeit (Mittelwert, in Tagen) 104 101 104 97 91
Quelle: Amtliche Statistik 2017–2021 § 17 BQFG bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis
auf § 17 BQFG. Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des
BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf
ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe
der Einzelwerte abweichen.
Die Bearbeitungszeit vom vollständigen Antrag bis zum ersten Bescheid hat
sich sowohl bei nicht reglementierten als auch reglementierten Berufen bei
steigenden Antragszahlen über die Jahre hinweg verkürzt. Bei nicht
reglementierten Berufen ging die Bearbeitungszeit von durchschnittlich 133 Tagen (im Jahr
2017) auf 61 Tage (im Jahr 2021), bei reglementierten Berufen von
durchschnittlich 104 Tagen (im Jahr 2017) auf 91 Tage (im Jahr 2021) zurück. Eine
Verbesserung zeigt sich auch an den steigenden Quoten der
Anerkennungsverfahren, bei denen die zuständigen Stellen innerhalb der grundsätzlich
vorgesehenen drei- bzw. viermonatigen Entscheidungsfrist zu einem Ergebnis
bezüglich der Gleichwertigkeit kamen (nicht reglementierte Berufe mit dreimonatiger
Entscheidungsfrist im Jahr 2017: 42 Prozent, im Jahr 2021: 79 Prozent;
reglementierte Berufe mit viermonatiger Entscheidungsfrist im Jahr 2017: 68
Prozent, im Jahr 2021: 77 Prozent; Sektorenberufe nach der Richtlinie 2005/36/EG
(reglementiert) im Jahr 2017: 80 Prozent, im Jahr 2021: 88 Prozent). Werden
Anerkennungsverfahren nicht in der vorgesehenen Entscheidungsfrist
beschieden, bedeutet dies nicht zwingend, dass die Frist tatsächlich verletzt wurde.
Sowohl das BQFG als auch die fachrechtlichen Regelungen sehen Möglichkeiten
vor, den Lauf der Entscheidungsfrist zu hemmen, beispielsweise wenn trotz
formaler Vollständigkeit des Antrags weitere Unterlagen angefordert werden
müssen oder Zweifel an Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit der Unterlagen
bestehen.
8. Welche Unterschiede bestehen in der Bearbeitungszeit hinsichtlich des
Ausbildungsstaates bzw. der Staatsangehörigkeit der Antragstellerinnen
und Antragsteller, und, soweit Unterschiede bestehen, welche Faktoren
spielen dabei eine Rolle?
Für die Anerkennungsverfahren sind konkrete Entscheidungsfristen gesetzlich
festgelegt. Bei nicht reglementierten Berufen gilt entsprechend § 6 Absatz 3
BQFG eine Dreimonatsfrist zur Entscheidung über den Antrag auf Prüfung der
Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit dem deutschen
Referenzberuf. Diese Frist gilt unabhängig von der Herkunft der ausländischen
Berufsqualifikation (Ausbildungsstaat) und Staatsangehörigkeit der antragstellenden
Person.
Bei reglementierten Berufen sind verschiedene Entscheidungsfristen zu
unterscheiden: Eine dreimonatige Entscheidungsfrist gilt für reglementierte
Meisterberufe entsprechend § 13 Absatz 3 BQFG. Diese Frist gilt unabhängig von der
Herkunft der ausländischen Berufsqualifikation (Ausbildungsstaat) und
Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person.
Im Fall der automatischen Anerkennung für Sektorenberufe gemäß der
Richtlinie 2005/36/EG gilt, dass eine Entscheidung binnen kürzester Frist, spätestens
jedoch nach drei Monaten zu erfolgen hat. Die automatische Anerkennung gilt
für folgende nach Bundesrecht geregelte Referenzberufe: Arzt/Ärztin,
Zahnarzt/Zahnärztin, Tierarzt/Tierärztin, Apotheker/-in, Pflegefachmann/-frau
(vormals: Gesundheits- und Krankenpfleger/in), Hebamme.
Eine viermonatige Entscheidungsfrist gilt i.d.R. für Anerkennungsverfahren bei
in Drittstaaten erworbenen Abschlüssen entsprechend der Regelung in den
jeweiligen fachrechtlichen Regelungen. Die Frist gilt auch für alle in der
Europäischen Union (EU) (inklusive Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) und
Schweiz) erworbenen Abschlüsse, die nicht zu den Sektorenberufen
(automatische Anerkennung) oder reglementierten Meisterberufen gehören.
Eine vergleichsweise kurze Bearbeitungszeit besteht bei reglementierten
Berufen, wenn es sich um einen Sektorenberuf nach der Richtlinie 2005/36/EG
handelt, bei denen eine sog. „automatische Anerkennung“ erfolgt. Die
durchschnittliche Bearbeitungszeit lag im Jahr 2021 bei 47 Tagen, der Median lag im
Jahr 2021 bei acht Tagen. Bei der automatischen Anerkennung findet beim
Anerkennungsverfahren keine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung statt, der in
der EU (inklusive EWR und Schweiz) erworbene Abschluss wird bei Vorliegen
der entsprechenden Voraussetzungen unmittelbar mit dem Ergebnis „positiv –
volle Gleichwertigkeit“ anerkannt. Hintergrund hierfür ist die Abstimmung der
Mindestanforderungen an die Ausbildung innerhalb der EU.
Verfahren zu reglementierten Berufen, die der viermonatigen
Entscheidungsfrist unterliegen, wiesen im Jahr 2021 eine durchschnittliche Bearbeitungszeit
von 105 Tagen aus (im Jahr 2020: 110 Tage), der Median lag bei 37 Tagen (im
Jahr 2020: 59 Tage). Hierbei handelt es sich überwiegend um Abschlüsse aus
Drittstaaten.
Erkenntnisse darüber, ob Unterschiede bei Bearbeitungszeiten hinsichtlich
konkreter Ausbildungsstaaten bzw. Staatsangehörigkeiten bestehen und welche
Faktoren im Einzelnen dabei konkret eine Rolle spielen, liegen nicht vor. Ein
möglicher Faktor, der sich auf die Bearbeitungszeit auswirken kann, ist die
Beschaffung für die Gleichwertigkeitsfeststellung notwendiger weiterer
Informationen und Unterlagen zu den Ausbildungsinhalten wie z. B.
Ausbildungsordnungen oder Curricula.
9. Welche Unterschiede in der Bearbeitungszeit von Anträgen auf
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bestehen in den einzelnen
Bundesländern (bezogen auf den letzten erhebungsfähigen Zeitraum),
und welche Angaben kann die Bundesregierung dabei hinsichtlich der
Bearbeitungszeit bei Heilberufen machen (bitte nach den häufigsten
beantragten vier Heilberufen aufschlüsseln)?
Die bundesweit durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht reglementierter Berufe
kann der Antwort zu Frage 7 entnommen werden. Eine Aufgliederung
hinsichtlich unterschiedlicher Bearbeitungszeiten nach Ländern für die nicht
reglementierten Berufe insgesamt ist aufgrund von teilweise länderübergreifenden
Zuständigkeiten der zuständigen Stellen nicht möglich.
Die bundesweit durchschnittlichen Bearbeitungszeiten zu reglementierten
Berufen können den Antworten zu Frage 7 und 8 entnommen werden. Die
Angaben zur Dauer in den erfragten Heilberufen können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
Deutscher
Referenzberuf Bundesland
Anzahl der
beschiedenen
Verfahren
2021
darunter Tagesgenauer
Durchschnitt
Dauer
erstmalig
beschiedene
Verfahren1)
Tagesgenauer
Median
Dauer
erstmalig
beschiedene
Verfahren1)
erstmalig
beschiedene
Verfahren 2021
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in/
Pflegefachmann/
-frau
Schleswig-Holstein 129 129 13 8
Hamburg 495 381 75 21
Niedersachsen 2 205 1 596 147 133
Bremen 87 72 – –
Nordrhein-Westfalen 3 117 2 229 31 16
Hessen 2 646 1 998 55 41
Rheinland-Pfalz 732 732 172 46
Baden-Württemberg 3 444 2 091 59 31
Bayern 2 508 1 935 71 45
Saarland 24 15 – –
Berlin 501 321 75 51
Brandenburg 384 96 – –
Mecklenburg-
Vorpommern
201 159 52 55
Sachsen 489 387 115 120
Sachsen-Anhalt 48 48 – –
Thüringen 117 117 225 84
Gesamt 17 124 12 306 77 41
1) Tagesgenauer Durchschnitt und Median nur ausgewiesen, wenn Anzahl erstmalig beschiedener
Verfahren >=100
deutscher
Referenzberuf Bundesland
Anzahl der
beschiedenen
Verfahren
2021
darunter Tagesgenauer
Durchschnitt
Dauer
erstmalig
beschiedene
Verfahren1)
Tagesgenauer
Median
Dauer
erstmalig
beschiedene
Verfahren1)
erstmalig
beschiedene
Verfahren 2021
Arzt/Ärztin Schleswig-Holstein 153 153 1 1
Hamburg 219 219 7 1
Niedersachsen 1 362 714 44 4
Bremen 102 42 – –
Nordrhein-Westfalen 1 578 1 398 17 2
Hessen 588 393 43 16
Rheinland-Pfalz 192 192 16 10
Baden-Württemberg 1 233 846 43 5
Bayern 1 233 1 230 364 276
Saarland 129 72 – –
Berlin 528 447 91 47
Brandenburg 132 87 – –
Mecklenburg-
Vorpommern
90 72 – –
Sachsen 339 195 359 210
Sachsen-Anhalt 252 198 15 7
Thüringen 165 141 21 1
Gesamt 8 298 6 402 111 8
1) Tagesgenauer Durchschnitt und Median nur ausgewiesen, wenn Anzahl erstmalig beschiedener
Verfahren >=100
deutscher
Referenzberuf Bundesland
Anzahl der
beschiedenen
Verfahren
2021
darunter Tagesgenauer
Durchschnitt
Dauer
erstmalig
beschiedene
Verfahren1)
Tagesgenauer
Median
Dauer
erstmalig
beschiedene
Verfahren1)
erstmalig
beschiedene
Verfahren 2021
Physiotherapeut/in Schleswig-Holstein 15 15 – –
Hamburg 33 24 – –
Niedersachsen 72 57 – –
Bremen 6 6 – –
Nordrhein-Westfalen 291 225 36 22
Rheinland-Pfalz 42 42 – –
Baden-Württemberg 126 102 274 161
Bayern 252 216 99 76
Saarland – – – –
Berlin 72 63 – –
Brandenburg 6 3 – –
Mecklenburg-
Vorpommern
9 9 – –
Sachsen 21 18 – –
Sachsen-Anhalt 3 3 – –
Thüringen – – – –
Gesamt 945 783 115 70
1) Tagesgenauer Durchschnitt und Median nur ausgewiesen, wenn Anzahl erstmalig beschiedener
Verfahren >=100
deutscher
Referenzberuf Bundesland
Anzahl der
beschiedenen
Verfahren
2021
darunter Tagesgenauer
Durchschnitt
Dauer
erstmalig
beschiedene
Verfahren1)
Tagesgenauer
Median
Dauer
erstmalig
beschiedene
Verfahren1)
erstmalig
beschiedene
Verfahren 2021
Zahnarzt/Zahnärztin Schleswig-Holstein 6 6 – –
Hamburg 18 18 – –
Niedersachsen 96 66 – –
Bremen 12 3 – –
Nordrhein-Westfalen 183 177 26 3
Hessen 54 45 – –
Rheinland-Pfalz 72 72 – –
Baden-Württemberg 162 138 24 2
Bayern 120 120 305 71
Saarland – – – –
Berlin 117 87 – –
Brandenburg 3 3 – –
Mecklenburg-
Vorpommern
3 3 – –
Sachsen 18 15 – –
Sachsen-Anhalt 27 15 – –
Thüringen 12 3 – –
Gesamt 903 774 105 7
1) Tagesgenauer Durchschnitt und Median nur ausgewiesen, wenn Anzahl erstmalig beschiedener
Verfahren >=100
Quelle: Amtliche Statistik nach § 17 BQFG (Bund) 2021; Erhebung der Statistischen Ämter von
Bund und Ländern; Berechnung des BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf
ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe
der Einzelwerte abweichen.
10. Welche Unterschiede bestehen in den einzelnen Bundesländern
hinsichtlich der Zuständigkeiten und des Verfahrens bei der Anerkennung von
Heilberufen?
Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung hat der Bund die
Kompetenz, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen zu regeln. Der
Vollzug der Berufsgesetze und Verordnungen findet durch die Länder statt.
Diese sind hierbei, insbesondere hinsichtlich der Prüfung der Gleichwertigkeit
der ausländischen Berufsqualifikation mit der deutschen Ausbildung sowie der
Festlegung von etwaigen Anpassungsmaßnahmen, an die bundesrechtlichen
Vorgaben gebunden. Die Festlegung, welche Behörde bzw. welche Stelle, die
sich aus den Berufsgesetzen und Verordnungen ergebenden Aufgaben
wahrnimmt, liegt bei den Ländern. Diese bestimmen im Rahmen der rechtlichen
Vorgaben auch die konkrete Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens. Zu
den sich aufgrund der Kompetenzverteilung ergebenden Unterschieden in der
Durchführung der Anerkennungsverfahren zwischen den Ländern liegen der
Bundesregierung keine näheren Informationen vor.
Hinsichtlich der Erteilung von tierärztlichen Approbationen liegen die
Zuständigkeiten überwiegend bei den für das Veterinärwesen zuständigen
Landesministerien. Ein Land hat diese Zuständigkeit an die Landestierärztekammer,
einige Länder haben diese Zuständigkeit an nachgeordnete Landesbehörden
delegiert.
Die Verfahren zur Anerkennung von tierärztlichen Berufsausbildungen werden
weitgehend bundeseinheitlich durchgeführt. Es gibt zu dem Zweck der
bundeseinheitlichen Abstimmung der Länder die Arbeitsgruppe „Ausbildungs- und
Berufsangelegenheiten der im Rahmen des Lebensmittel- und Veterinärrechts
tätigen Personen“ (AfAB) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz
(LAV), in der unter anderem Anerkennungsfragen diskutiert und bei
Zweifelsfragen einer Lösung zugeführt werden. Auch die tierärztlichen
Ausbildungsstätten werden, falls erforderlich, in diesem Rahmen in die Diskussion
einbezogen. Die LAV ist im Jahr 2002 ursprünglich als Länderarbeitsgemeinschaft
gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV) aufgrund eines Beschlusses der
Agrarminister und der Gesundheitsministerkonferenz gegründet und im Jahr
2007 mit erweiterten Zuständigkeiten in „Länderarbeitsgemeinschaft
Verbraucherschutz“ (LAV) umbenannt worden. Aufgabe der LAV ist insbesondere die
Koordinierung des Vollzugs der Rechtsvorschriften für die Themenfelder
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierseuchen,
Tierschutz, Berufsrecht sowie wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Ernährung.
Die LAV berät überdies die Verbraucherschutz- und die
Agrarministerkonferenz in Verbraucherschutzfragen.
11. Wie vielen Antragstellerinnen und Antragsteller, denen in den Jahren
2017 bis 2021 (oder bis zum letzten erhebungsfähigen Jahreszeitraum)
eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
nach der Bundesärzteordnung erteilt wurde, konnte schließlich eine
Approbation erteilt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Erhebung der
in der Fragestellung enthaltenen Angaben ist gesetzlich nicht vorgesehen.
12. Welche waren in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils die zehn häufigsten
Ausbildungsstaaten bei Anträgen um Anerkennung als Gesundheits- und
Krankenpflegerinnen bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, Ärztinnen
bzw. Ärzte sowie Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Referenzberuf: Gesundheits- und Krankenpfleger/in
(inklusive Pflegefachleute)
Ausbildungsstaat neue Anträge 2017–2021(gesamt)
Philippinen 8 787
Bosnien und Herzegowina 8 646
Serbien 7 488
Rumänien 3 963
Albanien 3 960
Indien 3 462
Tunesien 2 652
Kosovo 1 650
Nordmazedonien 1 545
Ukraine 1 335
Referenzberuf: Arzt/Ärztin
Ausbildungsstaat neue Anträge 2017–2021(gesamt)
Syrien 3 282
Rumänien 2 313
Österreich 1 593
Ungarn 1 386
Ägypten 1 290
Ukraine 1 236
Russische Föderation 1 104
Türkei 1 080
Serbien 1 062
Aserbaidschan 741
Referenzberuf: Zahnarzt/Zahnärztin
Ausbildungsstaat neue Anträge 2017–2021(gesamt)
Syrien 834
Österreich 369
Rumänien 369
Ungarn 156
Ägypten 156
Ukraine 123
Serbien 120
Spanien 108
Russische Föderation 99
Indien 93
Quelle: Amtliche Statistik 2017–2021 § 17 BQFG bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis
auf § 17 BQFG. Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des
BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf
ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe
der Einzelwerte abweichen.
13. Wie lange dauerte das Anerkennungsverfahren hinsichtlich der in der
Türkei erworbenen zehn antragsstärksten Berufsqualifikationen und,
soweit nicht unter den zehn antragsstärksten, der Heilberufe (bezogen auf
den letzten ergebungsfähigen Jahreszeitraum)?
Die neuesten Daten der amtlichen Statistik nach § 17 BQFG bzw. den
fachrechtlichen Regelungen mit Verweis auf § 17 BQFG beziehen sich auf das Jahr
2021. Im Jahr 2021 entfielen auf die zehn häufigsten Referenzberufe, denen
türkische Abschlüsse zugrunde lagen, 888 erstmalig beschiedene Verfahren.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Zeitraum zwischen Vollständigkeit der
vorzulegenden Unterlagen und dem ersten rechtsmittelfähigen Bescheid) dieser
Verfahren lag bei 80 Tagen, d. h. weniger als drei Monaten. Der Median lag bei
40 Tagen, d. h. bei der einen Hälfte dieser Verfahren kamen die zuständigen
Stellen binnen 40 Tagen zu einer Entscheidung bezüglich der Gleichwertigkeit,
bei der anderen Hälfte waren es mehr als 40 Tage.
Im Jahr 2021 wurden in den Heilberufen 687 Verfahren erstmalig beschieden,
denen türkische Abschlüsse zugrunde lagen. Die durchschnittliche
Bearbeitungszeit belief sich auf 97 Tage, der Median lag bei 52 Tagen.
14. Welche konkreten Maßnahmen sollten nach Ansicht der
Bundesregierung bei den Heilberufen für eine bessere Versorgung mit passenden,
anerkennungsbezogenen Qualifizierungsmaßnamen sowie einer größeren
Anzahl an Kenntnisprüfungen ergriffen werden, und welche Schritte hat
die Bundesregierung in diesem Jahr bereits in die Wege geleitet?
Der Vollzug der Berufsgesetze und Verordnungen zu den Heilberufen sowie die
Durchführung der Anerkennungsverfahren mitsamt Anpassungslehrgang sowie
Eignungs- oder Kenntnisprüfung obliegt den Ländern. Daher liegen auch
kapazitative Fragen hinsichtlich der Verfügbarkeit passender Anpassungslehrgänge
sowie von Prüfungsterminen in der Zuständigkeit der Länder. Die
Bundesregierung ist mit den Ländern im Austausch und wird innerhalb der 20.
Legislaturperiode unter Einbeziehung der Länder Ansätze prüfen, wie rechtliche
Regelungen, insbesondere mit Relevanz für die Pflege, so angepasst werden können,
dass sie unter Wahrung der Schutzstandards zur erleichterten und
beschleunigten Einwanderung dringend benötigter Fachkräfte beitragen. Zu prüfen sind
insbesondere Erleichterungen im Zertifizierungsverfahren nach der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
15. Bestehen beim Anerkennungsverfahren von in der Ukraine erworbenen
Abschlüssen Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen, der zur
Antragsbearbeitung zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen
Ressourcen oder der Verfahrensdauer im Vergleich zu anderen
Ausbildungsstaaten von außerhalb der Europäischen Union, und – sofern
zutreffend – wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche
Handhabung?
Es bestehen keine gesetzlichen Unterschiede bei den Voraussetzungen zur
Erlangung der Anerkennung. Es gelten die Bestimmungen zur Anerkennung nach
den berufsrechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder bzw. den
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen des Bundes und der Länder.
Hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen, der zur Antragsbearbeitung zur
Verfügung stehenden Ressourcen oder der Verfahrensdauern kann es zu
Unterschieden kommen. Gründe dafür können in unterschiedlichen Gegebenheiten
der Ausbildungsstaaten (beispielsweise hinsichtlich Art der beizubringenden
Unterlagen, digital zugängliche Informationen über das Bildungssystem des
Ausbildungsstaats), bereits vorhandener Expertise der zuständigen Stellen
(beispielsweise hinsichtlich des Umfangs der beizubringenden Unterlagen) oder der
Ressourcenverteilung innerhalb der zuständigen Stellen liegen.
Zudem ist der Bundesregierung bekannt, dass zuständige Stellen auch in
personeller Hinsicht Anpassungen angesichts der Zahl der aus der Ukraine nach
Deutschland geflüchteten Personen und der als Folge erwarteten Steigerung bei
der Nachfrage nach Berufsanerkennungsverfahren zu ukrainischen Abschlüssen
vorgenommen haben. Anpassungen an Veränderungen bei der Zahl der Anträge
mit bestimmten Ausbildungsstaaten erfolgten regelmäßig auch in der
Vergangenheit, insbesondere um die Expertise einschließlich der Kompetenzen zu den
jeweiligen Landessprachen innerhalb der zuständigen Stellen zu stärken.
16. Wie hoch war in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils der Anteil der
Verfahren, die mit einem Bescheid über die volle Gleichwertigkeit, einer
teilweisen Gleichwertigkeit, mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme
bzw. mit einer Ablehnung beschieden wurden?
Die Daten sind der Anlage 3 zu entnehmen.*
17. Welche waren die zehn häufigsten Ausbildungsstaaten unter den
abgelehnten Anträgen im letzten erhebungsfähigen Zeitraum?
In der nachfolgenden Tabelle sind die zehn Ausbildungsstaaten aufgeführt, bei
denen die größten Fallzahlen von negativ beschiedenen Verfahren gemeldet
wurden.
2021
Ausbildungsstaat
Entscheidung
(vor Rechtsbehelf):
negativ – keine
Gleichwertigkeit
Bosnien und Herzegowina 93
Serbien 54
Türkei 45
Kosovo 45
Syrien 42
Albanien 36
Polen 33
Philippinen 30
Nordmazedonien 21
Russische Föderation 21
Quelle: Amtliche Statistik 2021 § 17 BQFG bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis auf
§ 17 BQFG. Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf
ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe
der Einzelwerte abweichen.
18. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf. für schnellere
Anerkennungsverfahren, und welche konkreten Schritte wurden seit der
Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 30. März 2022,
Berufsanerkennungen zu beschleunigen (vgl.
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/gefluechtete-ukraine-arbeitsma
rkt-2021712), konkret ergriffen?
Der Vollzug der Anerkennungsverfahren liegt, wie in den Vorbemerkungen
ausgeführt, in der Zuständigkeit der Länder und Kammern.
Die Bundesregierung stellt fest, dass die Anerkennungsverfahren nach der im
September 2022 veröffentlichten amtlichen Statistik für das Jahr 2021 in nicht
reglementierten Bundesberufen im Durchschnitt 62 Tage dauerten und der
Median bei 36 Tagen lag. In reglementierten Bundesberufen lag der Durchschnitt
ohne die automatischen Anerkennungsverfahren nach der Richtlinie 2005/
36/EG bei 105 Tagen, der Median bei 37 Tagen. Damit wurden in 79 Prozent
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/4833 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
der Verfahren in nicht reglementierten Berufen die Verfahren innerhalb der
gesetzlichen Regelfrist von drei Monaten, sowie in 77 Prozent der Verfahren in
reglementierten Berufen die gesetzliche Regelfrist von vier Monaten von den
Anerkennungsstellen der Länder und Kammern eingehalten. Ergehen
Entscheidungen erst nach diesen Zeiträumen, bedeutet dies nicht zwingend, dass die
Frist tatsächlich verletzt wurde.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass perspektivisch in allen Fällen die
gesetzlichen Fristen für die Anerkennungsverfahren eingehalten werden.
Zudem verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Dauer bis zum Beginn eines
Anerkennungsverfahrens sowie nach einem Bescheid über die teilweise
Gleichwertigkeit oder einem Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme
bis zur Erlangung einer vollen Gleichwertigkeit zu verkürzen.
Die Kritik an der Dauer der Verfahren entfaltet sich insbesondere bei der
Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten, bei der nach aktuellem Recht die
Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation regelmäßig Voraussetzung für
die Einreise ist. Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur
Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten erarbeitet, die am 30. November 2022 im Kabinett
beschlossen wurden. Diese sehen zum einen eine Reform der
Fachkräfteeinwanderung mit Erleichterungen im Hinblick auf die Voraussetzung einer
Anerkennung vor. Zudem sind neben den bereits laufenden Maßnahmen des
Bundes zur Information, Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren
wie der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung weitere Maßnahmen zur
Optimierung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in
Zusammenarbeit mit den Ländern und Kammern enthalten. Eine Maßnahme ist die
Digitalisierung der Anerkennungsverfahren. Weitere Aktivitäten betreffen z. B.
Standardisierungen zu den Anforderungen, den Unterlagen und den Bescheiden,
insbesondere in den reglementierten Berufen.
Seit März 2022 wurden zudem u. a. folgende Schritte ergriffen:
Die dreimonatige Wartefrist (Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland) für die
Beantragung zur Förderung eines Anerkennungsverfahrens über den
Anerkennungszuschuss wurde seitens des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) gestrichen. Durch die Finanzierungsmöglichkeit wird der Weg
zur Anerkennung beschleunigt.
Es wurden Erleichterungen für staatlich anerkannte Fach- und Hochschulen bei
der „AZAV“-Zulassung eingeführt. Dies erleichtert die Finanzierung von
notwendigen Anpassungslehrgängen im Rahmen der Anerkennung und verkürzt
damit Wartefristen für Anpassungslehrgänge.
Die digitale Antragstellung für Anerkennungsverfahren wurde in einem
gemeinsamen Projekt zwischen dem BMBF und den Ländern unter Federführung
von Nordrhein-Westfalen entwickelt: Seit September 2022 kann für den Beruf
„Arzt/Ärztin“ der Antrag über das Anerkennungsportal „Anerkennung in
Deutschland“ online in Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Weitere Länder
sollen bis zum Jahresende folgen.
Die Länder haben ihrerseits weitere Schritte zur Beschleunigung der
Anerkennungsverfahren getroffen, wie beispielsweise die Entscheidung zu
Personalaufstockungen der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder oder die Entwicklung von
Musteranpassungslehrgängen.
19. Auf welche Berufsgruppen beziehen sich die Pläne der Bundesregierung,
eine Aufnahme der Tätigkeit parallel zum Anerkennungsverfahren
zuzulassen, und inwieweit sind davon auch reglementierte Berufe betroffen?
Hinsichtlich der Pläne der Bundesregierung wird auf die am 30. November
2022 beschlossenen Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten
verwiesen. Bei reglementierten Berufen bleibt es bei dem Grundsatz, dass zur
Aufnahme einer solchen Tätigkeit die entsprechende Berufsausübungserlaubnis
vorliegen muss. In Abhängigkeit von der jeweiligen berufsrechtlichen
Regelung kann dies die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen
erfordern, aber auch anders ausgestaltet sein. Zum Beispiel gewähren verschiedene
Länder im Beruf „Erzieher/Erzieherin“ Personen mit ausländischen
Abschlüssen einen Berufszugang und klassifizieren sie als Ergänzungs- oder Fachkräfte,
ohne dass sie Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.
20. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ggf.
die Änderung der Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern zur
Straffung der behördlichen Zuständigkeiten?
Die Bundesregierung plant keine Änderung der Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern.
21. Welche inhaltlichen und strukturellen Änderungen im Förderprogramm
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ sind im Förderzeitraum ab 2023
vorgesehen?
Die am 7. Juli 2022 veröffentlichte Richtlinie zum Förderprogramm „IQ –
Integration durch Qualifizierung“ läuft unter den neuen Rechtsgrundlagen des ESF
Plus Bundesprogramms 2021–2027. Mit der Richtlinie erfolgte der Aufruf zur
Einreichung von neuen, innovativen, noch nicht begonnenen Modellprojekten
mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration von Menschen ausländischer
Herkunft. Das Programm wird stärker als in früheren Förderperioden als
Teilnehmendenprogramm ausgerichtet und stellt die virtuelle Weiterentwicklung in den
Themen bildungsadäquate Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und
Berufsanerkennung in den Mittelpunkt. Das Förderprogramm „IQ – Integration
durch Qualifizierung“ wird künftig durch eine anstatt zwei Richtlinien
umgesetzt. Die Auswahl erfolgte anhand von vorab genehmigten und auf der ESF
Plus-Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlichten
Auswahlkriterien.
22. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, dass nach
Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens zum Förderprogramm
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ im Rahmen der neuen
Förderperiode in Thüringen offenbar lediglich die „Informations- und
Beratungsstelle Anerkennung“ mit Zuständigkeit für den
Arbeitsagenturbezirk Thüringen Süd eine Aufforderung zur Antragstellung erhielt, es in
den Arbeitsagenturbezirken Thüringen Mitte, Nord und Ost damit also
keine Beratungsstellen zur beruflichen Anerkennung mehr geben und
somit ein Grundpfeiler der beruflichen Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund in Thüringen wegfallen würde?
Das Antragsverfahren im Förderprogramm „IQ – Integration durch
Qualifizierung“ für die ESF Plus-Förderperiode ab dem Jahr 2023 ist noch nicht
abgeschlossen. Die Bundesregierung kann erst nach Abschluss des
Antragsverfahrens Auskunft dazu geben, welche Anträge bewilligt wurden und welche Träger
für den Zeitraum von 2023 bis 2025 eine Zuwendung erhalten werden. In
jedem Bundesland wird es mindestens eine Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung, eine Beratung zur Fairen Integration sowie ein regionales
Integrationsnetzwerk geben. Erfolgreiche Antragstellerinnen und Antragssteller
werden aufgefordert, ihren jeweiligen Zuständigkeitszuschnitt mit der örtlichen
Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit abzustimmen.
23. Wie viele Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a
AufenthG wurden in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils erteilt, und
welche waren dabei die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten?
Die Zahl der erteilten Visa für den Zeitraum 2020–2021 kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der davorliegende Zeitraum wurde nicht
statistisch erfasst. Die Zahlen enthalten auch Visa gemäß § 17 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 8 Absatz 1 der Beschäftigungsverordnung
(BeschV). § 16a AufenthG ist im Sinne der Frage erst seit dem 1. März 2020
maßgeblich. Eine Auswertung nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich, so
dass Angaben für die zehn Länder mit den meist erteilten Visa dieser Kategorie
gemacht werden.
Anzahl der erteilten Visa zum Zweck der betrieblichen Ausbildung in den Jahren 2020 und 2021
Land 2020 Rang Land 2021
Vietnam 1.615 1 Vietnam 2.237
Kosovo 370 2 Kosovo 777
Indonesien 224 3 Marokko 404
Bosnien und Herzegowina 183 4 Bosnien und Herzegowina 295
Marokko 152 5 Indonesien 277
Tadschikistan 132 6 Tadschikistan 258
Tunesien 116 7 Kirgisistan 253
Albanien 108 8 Albanien 201
Türkei 99 9 Aserbaidschan 199
Kirgisistan 83 10 Tunesien 195
Gesamt weltweit: 3.832 Gesamt weltweit: 6.899
24. Wie viele Visa zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
nach § 16d AufenthG wurden in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils erteilt,
und welche waren dabei die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten?
Die Zahl der erteilten Visa für den Zeitraum 2020-2021 kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der davorliegende Zeitraum wurde nicht
statistisch erfasst. Die Zahlen enthalten auch Visa gemäß § 17a AufenthG
i. V. m. § 8 Absatz 2 BeschV. § 16d AufenthG ist im Sinne der Frage erst seit
1. März 2020 maßgeblich. Eine Auswertung nach Staatsangehörigkeiten ist
nicht möglich, so dass Angaben für die zehn Länder mit den meist erteilten
Visa dieser Kategorie gemacht werden.
Anzahl der erteilten Visa zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Jahren
2020 und 2021
Land 2020 Rang Land 2021
Philippinen 1.523 1 Philippinen 1.286
Serbien 594 2 Serbien 509
Tunesien 272 3 Tunesien 471
Bosnien und Herzegowina 170 4 Indien 390
Mexiko 161 5 Kosovo 353
Brasilien 130 6 Bosnien und Herzegowina 310
Kosovo 128 7 Mexiko 202
Indien 91 8 Brasilien 180
Vietnam 68 9 Türkei 129
Nordmazedonien 63 10 Kolumbien 124
Gesamt weltweit: 3.646 Gesamt weltweit: 4.879
25. Wie viele zentrale Ausländerbehörden nach § 71 Absatz 1 AufenthG
wurden bereits eingerichtet?
Insgesamt haben neun Länder von der Möglichkeit der Einrichtung einer
zentralen Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 Satz 5 AufenthG Gebrauch
gemacht. Die Länder sind Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Anlage 1 – Antwort zu Frage 3
Zahl der neuen Anträge für die zehn antragsstärksten Ausbildungsstaaten (AB-Staat) mit den jeweils zehn antragsstärksten Referenzberufen, jeweils in
den Jahren 2017-2021
2017
AB-Staat
neue
Anträge
Referenzberufe
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Syrien Arzt/Ärztin
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Zahnarzt/
Zahnärztin
Apotheker/in
Fachinformatiker/in (ohne FR-
Angabe)
Gesundheits-
und
Krankenpfleger/in
Zahntechniker/in
Elektroniker/in für
Betriebstechnik
Bankkaufmann/-
kauffrau
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
2 934 951 234 177 156 126 120 87 75 72 72
Bosnien
und
Herzegowina
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Apotheker/in
Elektroanlagenmonteur/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Kaufmann/Kauffrau
für
Büromanagement
2 379 1 707 105 90 60 54 39 30 21 21 21
Serbien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Medizinisch-
technische(r)
Radiologieassistent/in
Hebamme/
Entbindungspfleger
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Elektroanlagenmonteur/in
1 938 1 260 270 84 75 51 30 24 21 12 9
Rumänien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
Physiotherapeut/in
Apotheker/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroanlagenmonteur/in
Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-
Angabe)
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
1 725 867 420 54 42 36 24 21 18 18 18
Polen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroanlagenmonteur/in
Verkäufer/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Hebamme/
Entbindungspfleger
Koch/Köchin
1 479 294 198 114 84 48 42 39 39 30 24
Albanien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Hebamme/
Entbindungspfleger
Zahnarzt/
Zahnärztin
Zahntechniker/in
Medizinisch-
technische(r)
Radiologieassistent/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Metallbauer/in
(ohne FR-
Angabe)
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
870 696 102 24 6 6 6 6 3 3 3
Italien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Hebamme/
Entbindungspfleger
Apotheker/in
Kaufmann/Kauffrau
für
Büromanagement
Elektroniker/in für
Betriebstechnik
Vermessungstechniker/in
(ohne FR-Angabe)
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Industriemechaniker/in
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
867 348 126 105 30 27 18 18 15 15 15
Philippinen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin Controller/in
(Gepr.)
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Hebamme/
Entbindungspfleger
Apotheker/in - - -
744 723 3 3 3 3 3 3 - - -
Ungarn Arzt/Ärztin Gesundheits-
und
Krankenpfleger/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Tierarzt/
Tierärztin
Physiotherapeut/in
Apotheker/in Kaufmann/
Kauffrau im
Einzelhandel
Hebamme/
Entbindungspfleger
Elektroanlagenmonteur/in
Kaufmann/Kauffrau
für
Büromanagement
714 246 228 30 24 18 12 9 9 9 9
Kroatien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Elektroanlagenmonteur/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Elektroniker/in
für
Betriebstechnik
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
675 306 57 39 24 18 12 9 9 9 9
2018
Ab-Staat
neue
Anträge
Referenzberufe
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Syrien Arzt/Ärztin
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Apotheker/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Gesundheits-
und
Krankenpfleger/in
Fachinformatiker/in (ohne
FR-Angabe)
Industrieelektriker/in (ohne FR-
Angabe)
Elektroniker/in für
Betriebstechnik
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Elektroniker/in
(ohne FR-Angabe)
3 177 783 312 276 195 120 108 81 81 78 72
Bosnien
und
Herzegowina
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin Apotheker/in Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Elektroanlagenmonteur/in
Berufskraftfahrer/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
2 880 2 019 114 102 93 75 69 33 30 27 27
Serbien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Medizinisch-
technische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Hebamme/
Entbindungspfleger
Apotheker/in
2 472 1 764 225 120 87 72 33 21 15 15 12
Rumänien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
Physiotherapeut/in
Apotheker/in
Pharmazeutisch-
technische(r)
Assistent/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Industrieelektriker/in
(ohne FR-
Angabe)
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroniker/in
(ohne FR-Angabe)
1 707 789 405 69 57 36 30 27 27 24 21
Philippinen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Masseur/in
und
medizinische(r)
Bademeister/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Controller/in
(Gepr.)
Arzt/Ärztin -
1 605 1 560 9 6 6 6 6 3 3 3 -
Polen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Elektroanlagenmonteur/in
Verkäufer/in Elektroniker/in
(ohne FR-Angabe)
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Apotheker/in Elektroniker/in
für
Betriebstechnik
1 299 243 156 123 69 57 39 39 33 27 24
Albanien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Hebamme/
Entbindungspfleger
Zahnarzt/
Zahnärztin
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Apotheker/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Friseur/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
1 131 912 126 30 12 12 9 6 3 3 3
Ukraine Arzt/Ärztin Gesundheits-
und
Krankenpfleger/in
Apotheker/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Elektroanlagenmonteur/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-Angabe)
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Eisenbahner/in
im Betriebsdienst
(ohne FR-Angabe)
795 255 219 36 33 24 24 18 18 15 12
Italien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Hebamme/
Entbindungspfleger
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Apotheker/in
Elektroniker/in für
Betriebstechnik
Elektroniker/in für
Geräte und
Systeme
Elektroniker/in
(ohne FR-Angabe)
783 240 132 99 30 24 21 21 18 15 15
Kroatien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Kaufmann/Kauffrau
für
Büromanagement
Elektroniker/in für
Betriebstechnik
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Pharmazeutisch-
technische(r)
Assistent/in
Elektroanlagenmonteur/in
765 294 69 45 39 30 18 12 12 12 9
2019
AB-Staat
neue
Anträge
Referenzberufe
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Bosnien
und
Herzegowina
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin Apotheker/in Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Berufskraftfahrer/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Elektroanlagenmonteur/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
3 081 2 100 141 96 75 63 60 45 36 36 33
Philippinen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Wirtschaftsfachwirt/in
(Gepr.)
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Arzt/Ärztin
Fluggerätmechaniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Controller/in
(Gepr.)
Hebamme/
Entbindungspfleger
2 589 2 544 12 3 3 3 3 3 3 3 3
Serbien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Zahnarzt/
Zahnärztin
Hebamme/
Entbindungspfleger
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Apotheker/in
2 571 1 812 222 117 84 66 33 27 24 18 18
Syrien Arzt/Ärztin
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Zahnarzt/
Zahnärztin
Apotheker/in Gesundheits-
und
Krankenpfleger/in
Fachinformatiker/in (ohne
FR-Angabe)
Bauzeichner/in
Industrieelektriker/in
(ohne FR-
Angabe)
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Elektroniker/in
für
Betriebstechnik
2 514 627 249 180 171 135 84 75 69 63 54
Rumänien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Physiotherapeut/in
Apotheker/in
Pharmazeutischtechnische(r)
Assistent/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroanlagenmonteur/in
Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-
Angabe)
1 866 849 486 78 39 36 36 27 27 24 18
Polen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Elektroanlagenmonteur/in
Kaufmann/Kauffrau
für
Büromanagement
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Verkäufer/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Zahnmedizinische(r)
Fachangestellte(r)
Hebamme/
Entbindungspfleger
1 308 285 132 126 81 60 51 42 33 30 27
Albanien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Hebamme/
Entbindungspfleger
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Apotheker/in Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
1 233 921 141 48 27 18 15 9 6 6 6
Ukraine
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Eisenbahner/in im
Betriebsdienst
(ohne FR-
Angabe)
Apotheker/in
Elektroanlagenmonteur/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Medizinische(r)
Fachangestellte(r)
Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-
Angabe)
1 050 348 279 45 42 39 30 24 21 12 12
Italien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Hebamme/
Entbindungspfleger
Apotheker/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Industrieelektriker/in (ohne FR-
Angabe)
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Elektroniker/in
für Geräte und
Systeme
975 372 165 90 39 33 30 18 18 18 15
Indien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
Physiotherapeut/in
Apotheker/in
Werkzeugmechaniker/in
Fluggerätmechaniker/in
(ohne FR-Angabe)
Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-
Angabe)
Industriemechaniker/in
Controller/in
(Gepr.)
936 726 144 18 12 6 3 3 3 3 3
2020
AB-Staat
neue
Anträge
Referenzberufe
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Bosnien
und
Herzegowina
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Elektroanlagenmonteur/in
Physiotherapeut/in
Berufskraftfahrer/in
Arzt/Ärztin
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Anlagenmechaniker/in
für Sanitär-,
Heizungs- und
Klimatechnik
Apotheker/in
2 724 1 398 165 111 93 69 57 57 57 45 42
Serbien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Hebamme/
Entbindungspfleger
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Elektroanlagenmonteur/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
2 688 1 590 183 114 102 84 57 39 33 30 27
Rumänien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Apotheker/in
Physiotherapeut/in
Pharmazeutischtechnische(r)
Assistent/in
Masseur/in
und
medizinische(r)
Bademeister/in
Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-
Angabe)
Tierarzt/
Tierärztin
1 839 852 447 96 42 42 36 21 21 18 18
Syrien Arzt/Ärztin
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Zahnarzt/
Zahnärztin
Apotheker/in Gesundheits-
und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Fachinformatiker/in (ohne
FR-Angabe)
Industrieelektriker/in (ohne FR-
Angabe)
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Bauzeichner/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
1 752 426 156 156 153 93 66 48 48 48 33
Philippinen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Altenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Fachinformatiker/in (ohne FR-
Angabe)
Hebamme/
Entbindungspfleger
Medizinisch-
technische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
-
1 725 1 683 9 6 3 3 3 3 3 3 -
Albanien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Hebamme/
Entbindungspfleger
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Industrieelektriker/in
(ohne FR-
Angabe)
Koch/Köchin
1 242 807 102 75 39 36 21 15 15 12 12
Türkei Arzt/Ärztin Gesundheits-
und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Koch/Köchin Friseur/in
Industrieelektriker/in (ohne FR-
Angabe)
Friseurmeister/in
Physiotherapeut/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-
Angabe)
1 059 2 232 132 48 42 39 39 36 33 27 24
Tunesien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Hebamme/
Entbindungspfleger
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Medizinisch-
technische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Elektroniker/in für
Automatisierungstechnik
Fachinformatiker/in (ohne FR-
Angabe)
1 014 723 60 39 33 21 18 9 6 6 6
Indien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
Physiotherapeut/in
Rohrleitungsbauer/in
Koch/Köchin Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-Angabe)
Apotheker/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
996 774 120 24 15 12 9 6 6 3 3
Polen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Elektroanlagenmonteur/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Friseurmeister/in
Koch/Köchin Verkäufer/in
978 180 108 87 54 45 42 36 21 18 18
2021
AB-Staat
neue
Anträge
Referenzberufe
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Bosnien
und
Herzegowina
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Elektroanlagenmonteur/in
Physiotherapeut/in
Kaufmann/Kauffrau
für
Büromanagement
Berufskraftfahrer/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Anlagenmechaniker/in für
Sanitär-,
Heizungs- und
Klimatechnik
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Elektroniker/in
für Geräte und
Systeme
3 594 1 425 360 234 108 84 84 78 66 63 57
Philippinen
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Koch/Köchin
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Arzt/Ärztin
Hotelfachmann/-
fachfrau
Fluggerätmechaniker/in
(ohne FR-Angabe)
Fachinformatiker/in (ohne
FR-Angabe)
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Zahnmedizinische/r
Fachangestellte/r
2 373 2 274 69 3 3 3 3 3 3 3 3
Serbien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Physiotherapeut/in
Elektroanlagenmonteur/in
Koch/Köchin Hebamme/
Entbindungspfleger
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
2 058 1 062 162 132 102 75 42 33 27 24 21
Türkei
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin Koch/Köchin Friseur/in
Physiotherapeut/in
Industrieelektriker/in
(ohne FR-
Angabe)
Elektroanlagenmonteur/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Elektroniker/in
für
Betriebstechnik
1 737 324 315 99 84 72 63 42 36 36 33
Syrien Arzt/Ärztin
Kaufmann/
Kauffrau für
Büromanagement
Apotheker/in
Zahnarzt/
Zahnärztin
Gesundheits-
und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Elektroniker/in (ohne
FR-Angabe)
Bauzeichner/in
Industrieelektriker/in
(ohne FR-
Angabe)
Zahntechniker/in
Fachinformatiker/in (ohne FR-
Angabe)
1 629 492 156 150 126 60 54 45 39 39 36
Rumänien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
Physiotherapeut/in
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Apotheker/in
Pharmazeutischtechnische(r)
Assistent/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Elektroanlagenmonteur/in
Tierarzt/
Tierärztin
1 569 609 552 72 30 24 21 21 18 18 15
Indien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Zahnarzt/
Zahnärztin
Physiotherapeut/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Rohrleitungsbauer/in
Koch/Köchin Apotheker/in Elektroniker/in
für Informations-
und
Systemtechnik
1 524 1 251 129 30 21 18 18 12 12 6 3
Tunesien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Hebamme/
Entbindungspfleger
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Medizinisch-
technische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Anlagenmechaniker/in für
Sanitär-,
Heizungs- und
Klimatechnik
Zahnarzt/
Zahnärztin
Altenpfleger/in
1 491 1 122 66 42 39 39 36 15 9 9 9
Kosovo
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Elektroanlagenmonteur/in
Anlagenmechaniker/in
für Sanitär-,
Heizungs- und
Klimatechnik
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Gesundheits-
und
Kinderkrankenpfleger/in
Arzt/Ärztin
Physiotherapeut/in
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Hochbaufacharbeiter/in
Maurer/in
1 422 606 84 84 81 60 48 42 39 27 27
Albanien
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in /
Pflegefachmann/-frau
Physiotherapeut/in
Arzt/Ärztin
Hebamme/
Entbindungspfleger
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassistent/in
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
Medizinisch-
technische(r)
Laboratoriumsassistent/in
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Koch/Köchin Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in
1 218 624 90 87 48 45 36 36 24 24 24
Quelle: amtliche Statistik 2017-2021 §17 BQFG Bund bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis auf §17 BQFG Bund. Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des BIBB
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Anlage 2 - Antwort zu Frage 5
Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden für die in den Jahren 2017-2021 neu gestellten
Anträge
Staatsangehörigkeit neue Anträge 2017-2021 (gesamt)
bosnisch-herzegowinisch 12 960
serbisch 12 279
syrisch 12 105
deutsch 11 493
philippinisch 8 967
rumänisch 7 539
albanisch 5 790
kroatisch 5 382
polnisch 4 983
indisch 4 620
tunesisch 4 161
türkisch 4 152
ukrainisch 3 708
italienisch 3 696
kosovarisch 3 396
iranisch 2 967
ungarisch 2 460
mazedonisch 2 328
russisch 2 223
ägyptisch 2 004
griechisch 2 001
österreichisch 1 872
bulgarisch 1 797
spanisch 1 764
marokkanisch 1 701
chinesisch 1 503
brasilianisch 1 479
irakisch 1 263
mexikanisch 1 254
tschechisch 990
aserbaidschanisch 939
jordanisch 873
slowakisch 834
niederländisch 792
kolumbisch 789
weißrussisch 777
vietnamesisch 699
litauisch 573
algerisch 561
portugiesisch 522
kasachisch 483
schweizerisch 456
libysch 447
französisch 414
afghanisch 411
armenisch 405
georgisch 387
moldauisch 363
libanesisch 363
lettisch 354
pakistanisch 345
belgisch 327
slowenisch 324
saudi-arabisch 297
thailändisch 294
venezolanisch 285
montenegrinisch 252
nigerianisch 240
britisch 237
amerikanisch 222
kamerunisch 219
sudanesisch 213
chilenisch 207
israelisch 207
indonesisch 201
argentinisch 186
peruanisch 177
jemenitisch 168
usbekisch 159
kirgisisch 156
nepalesisch 156
ghanaisch 150
Palästinensische Gebiete 147
luxemburgisch 132
honduranisch 132
japanisch 120
eritreisch 114
kanadisch 114
zyprisch 108
äthiopisch 93
ecuadorianisch 84
mongolisch 84
schwedisch 81
der Republik Korea 78
bolivianisch 75
australisch 75
südafrikanisch 72
kubanisch 69
malaysisch 69
finnisch 69
tadschikisch 66
costa-ricanisch 63
sri-lankisch 63
paraguayisch 60
kenianisch 57
dominikanisch 51
dänisch 51
simbabwisch 51
mauritisch 51
estnisch 48
salvadorianisch 48
bangladeschisch 48
norwegisch 45
kongolesisch 42
ugandisch 42
irisch 42
namibisch 39
togoisch 36
guatemaltekisch 33
gambisch 30
somalisch 27
südsudanesisch 27
neuseeländisch 27
ruandisch 24
senegalesisch 24
turkmenisch 24
tansanisch 21
der Vereinigten Arabischen Emirate 21
ivorisch 18
kuwaitisch 18
beninisch 18
madagassisch 15
bahrainisch 15
palauisch 15
burkinisch 15
panamaisch 15
taiwanisch 15
guineisch 12
der Demokratischen Volksrepublik Korea 12
singapurisch 12
sierra-leonisch 12
nicaraguanisch 12
der Demokratischen Republik Kongo 9
uruguayisch 9
maltesisch 9
isländisch 9
äquatorialguineisch 9
Weitere (mit jeweils <9 Anträgen 2017-2021 gesamt) 123
ungeklärt, staatenlos, ohne Angabe 1 005
Gesamt 153 549
Quelle: amtliche Statistik 2017-2021 §17 BQFG Bund bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis auf §17 BQFG Bund. Erhebung
der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann
deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Neue Anträge in den Jahren 2017-2021 (gesamt) für die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten mit den jeweils zehn antragsstärksten Referenzberufen
2017-2021 (gesamt)
Staatsange
hörigkeit
neue
Anträge
2017-2021
(gesamt)
Referenzberufe
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
bosnischherzegowi
nisch
Gesundheits-
und
Krankenpfleg
er/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Elektroniker/i
n (ohne FR-
Angabe)
Elektroanlage
nmonteur/in
Physiotherape
ut/in
Arzt/Ärztin Gesundheits-
und
Kinderkrankenp
fleger/in
Berufskraftfah
rer/in
Apotheker/in Kraftfahrzeugme
chatroniker/in
Kaufmann/Kauff
rau für
Büromanagemen
t
12 960 7 734 747 423 390 336 267 240 231 144 141
serbisch Gesundheits-
und
Krankenpfleg
er/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Arzt/Ärztin Gesundheits-
und
Kinderkranke
npfleger/in
Elektroniker/i
n (ohne FR-
Angabe)
Physiotherape
ut/in
Elektroanlagen
monteur/in
Hebamme/En
tbindungspfle
ger
Medizinischtechnische(r)
Laboratorium
sassistent/in
Zahnarzt/Zahnä
rztin
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassiste
nt/in
12 279 7 749 1 005 534 423 393 216 153 111 105 102
syrisch Arzt/Ärztin Apotheker/in Kaufmann/Ka
uffrau für
Büromanage
ment
Zahnarzt/Zah
närztin
Gesundheits-
und
Krankenpflege
r/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Fachinformatik
er/in (ohne FR-
Angabe)
Elektroniker/i
n (ohne FR-
Angabe)
Industrieelekt
riker/in
(ohne FR-
Angabe)
Zahntechniker/i
n
Bauzeichner/in
12 105 3 702 1 044 1 014 873 504 372 270 264 261 252
deutsch Arzt/Ärztin Zahnarzt/Zah
närztin
Gesundheits-
und
Krankenpflege
r/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Physiotherape
ut/in
Kaufmann/Ka
uffrau für
Büromanage
ment
Tierarzt/Tierärz
tin
Logopäde/Log
opädin
Elektroniker/i
n (ohne FR-
Angabe)
Altenpfleger/in Kraftfahrzeugme
chatroniker/in
11 493 4 293 927 861 540 438 333 243 213 186 174
philippinis
ch
Gesundheits-
und
Krankenpfleg
er/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Gesundheits-
und
Kinderkranke
npfleger/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratorium
sassistent/in
Physiotherape
ut/in
Altenpfleger/i
n
Fachinformatik
er/in (ohne FR-
Angabe)
Hebamme/En
tbindungspfle
ger
Arzt/Ärztin Koch/Köchin Controller/in
(Gepr.)
8 967 8 754 96 12 9 9 9 9 9 6 6
rumänisch Gesundheits-
und
Krankenpfleg
er/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Arzt/Ärztin Zahnarzt/Zah
närztin
Physiotherape
ut/in
Apotheker/in Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Kaufmann/Ka
uffrau für
Büromanage
ment
Pharmazeutisc
htechnische(r)
Assistent/in
Elektroanlagen
monteur/in
Kraftfahrzeugme
chatroniker/in
7 539 4 095 1 176 210 186 141 138 105 102 102 99
albanisch Gesundheits-
und
Krankenpfleg
er/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Arzt/Ärztin Physiotherape
ut/in
Hebamme/En
tbindungspfle
ger
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassi
stent/in
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsa
ssistent/in
Kraftfahrzeug
mechatronike
r/in
Zahnarzt/Zah
närztin
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Industrieelektrik
er/in (ohne FR-
Angabe)
5 790 3 987 603 261 123 123 75 66 60 54 39
kroatisch Gesundheits-
und
Krankenpfleg
er/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Physiotherape
ut/in
Elektroniker/i
n (ohne FR-
Angabe)
Arzt/Ärztin Kaufmann/Ka
uffrau für
Büromanage
ment
Elektroanlagen
monteur/in
Medizinischtechnische(r)
Radiologieassi
stent/in
Elektroniker/i
n für
Betriebstechni
k
Medizinischtechnische(r)
Laboratoriumsas
sistent/in
Kraftfahrzeugme
chatroniker/in
5 382 2 319 348 237 234 219 168 96 90 84 72
polnisch Gesundheits-
und
Krankenpfleg
er/in /
Pflegefachma
nn/-frau
Physiotherape
ut/in
Arzt/Ärztin Kaufmann/Ka
uffrau für
Büromanage
ment
Elektroanlage
nmonteur/in
Elektroniker/in
(ohne FR-
Angabe)
Kraftfahrzeug
mechatronike
r/in
Verkäufer/in Hebamme/Entbi
ndungspfleger
Friseur/in
4 983 1 053 627 426 219 207 165 153 108 96 84
indisch Gesundheits-
und
Krankenpfleg
er/in /
Arzt/Ärztin Zahnarzt/Zah
närztin
Physiotherape
ut/in
Gesundheits-
und
Kinderkranke
npfleger/in
Rohrleitungsba
uer/in
Kraftfahrzeug
mechatronike
r/in
Koch/Köchin Apotheker/in Fachkraft für
Metalltechnik
(ohne FR-
Angabe)
Pflegefachma
nn/-frau
4 620 3 447 795 93 54 27 24 21 21 18 9
Quelle: amtliche Statistik 2017-2021 §17 BQFG Bund bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis auf §17 BQFG Bund. Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des BIBB.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Anlage 3 – Antwort zu Frage 16
Ausgang der in den Jahren 2017-2021 beschiedenen Verfahren
Jahr
Anzahl der
beschiedenen
Verfahren
darunter
Entscheidung (vor Rechtsbehelf)
Positiv - volle
Gleichwertigkeit der
Berufsqualifikation1
Bescheid mit der "Auflage"
einer
Ausgleichsmaßnahme, zum
31.12. noch nicht
absolviert2
Positiv - partieller
Berufszugang3
Positiv -
beschränkter
Berufszugang nach
HwO4
Teilweise
Gleichwertigkeit5
negativ - keine
Gleichwertigkeit
2017 22 254 61% 28% <1% <1% 9% 2%
2018 28 716 52% 35% <1% <1% 10% 2%
2019 34 695 50% 38% - <1% 10% 3%
2020 36 696 54% 35% <1% <1% 9% 3%
2021 39 327 52% 35% <1% <1% 11% 2%
1 Der vollen Gleichwertigkeit kann bei reglementierten Berufen eine erfolgreich absolvierte Ausgleichsmaßnahme vorangegangen sein.
2 Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich.
3 Bescheide "positiv - partieller Berufszugang" sind nur bei bestimmten reglementierten Berufen möglich.
4 Bescheide mit beschränktem positivem Berufszugang nach Handwerksordnung (HwO) sind nur bei reglementierten Berufen im Handwerk möglich.
5 Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht reglementierten Berufen möglich.
Quelle: amtliche Statistik 2017-2021 §17 BQFG Bund bzw. Fachrechte und Verordnungen mit Verweis auf §17 BQFG Bund. Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des BIBB
Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Prozentangaben wurden
auf Basis der Echtwerte berechnet und sind ohne Nachkommastelle angegeben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]