[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4572 –
Investitionsbeziehungen mit China, insbesondere Beteiligung des chinesischen
Staatsunternehmens COSCO an dem Hamburger Hafenterminal Tollerort
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat sich am 26. Oktober 2022 bei der geplanten
Beteiligung des chinesischen Staatsunternehmens COSCO Shipping Port Limited
(COSCO) an der Container Terminal Tollerort GmbH (CTT), einer Tochter
der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), auf einen Kompromiss
verständigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
teilt in einer Pressemeldung mit (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilu
ngen/2022/10/20221026-bundeskabinett-verabschiedet-teiluntersagung-im-inv
estitionsprufverfahren-hamburger-hafen.html), dass eine Teiluntersagung im
Investitionsprüfverfahren Hamburger Hafen beschlossen worden sei, wonach
das chinesische Staatsunternehmen COSCO nur einen Anteil unterhalb von
25 Prozent an der CCT erwerben könne. Im Ergebnis gehe es um eine reine
Finanzbeteiligung, Sonderrechte würden untersagt. Damit werde eine
strategische Beteiligung an der CTT verhindert. Künftige Erhöhungen der
Beteiligung würden neue Investitionsprüfverfahren auslösen. Der Grund für die
Teiluntersagung sei das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und
Sicherheit.
Aber nach Auffassung der Fragesteller bleibt auch bei der geringeren
Beteiligung von COSCO an der CTT fraglich, ob der Schutz der kritischen
Infrastruktur Hamburger Hafen tatsächlich gegeben ist. Insbesondere ist aus ihrer
Sicht nicht klar, wie gewährleistet werden soll, dass China nicht Einsicht in
strategisch wichtige Abläufe, Unterlagen und die Datenflüsse des Hafens
bekommt und damit mehr Einfluss auf die kritische Infrastruktur selbst.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Soweit sich die Fragen auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55
und folgende der Außenwirtschaftsverordnung beziehen, sind
verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten
Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben
ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten
Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im
unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrecht-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5110
20. Wahlperiode 27.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 21. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die
erfragten Informationen zu geführten Investitionsprüfverfahren in den Antworten
oder in Teilen der Antworten zu den Fragen 1, 2, 4, 6, 7, 11, 12, 14, 16, 19, 20,
23, 24, 26, 27, 28, 32 und 42 als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft
und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie
können dort eingesehen werden.*
1. Wie ist die geplante Beteiligung nach Kenntnis der Bundesregierung
konkret ausgestaltet?
a) Welche direkten und indirekten Entscheidungs- und
Mitbestimmungsrechte sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. mit dieser
Beteiligung verbunden?
b) Welche Unterlagen der HHLA bzw. der Tochterunternehmen können
nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beteiligung von COS-
CO an der CTT eingesehen werden?
c) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Geschäftsführerposition
vorgesehen, und wenn ja, welche Bedeutung hätte diese?
Erhält COSCO weitere leitende Positionen, und wenn ja, welche?
d) Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Weisungsbefugnisse verteilt und ausgestaltet?
e) Welche etwaigen, auch faktischen Vetorechte erhält COSCO ggf. im
Rahmen der Beteiligung nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche gesetzlichen, vertraglichen und politischen
Durchsetzungsmöglichkeiten hätte COSCO nach Kenntnis der Bundesregierung
ggf. gegenüber der CTT?
f) Hätte COSCO nach Kenntnis der Bundesregierung Vorkaufsrechte,
und wenn ja, welche?
g) Welche finanziellen Implikationen hat die Erwerbsbeteiligung nach
Kenntnis der Bundesregierung, etwa auch in Form von zusätzlich
durch COSCO bzw. Dragon zu gewährende Kredite?
2. Sind Auflagen mit der Teiluntersagung verbunden, und wenn ja, welche?
a) Wenn Auflagen mit der Teiluntersagung verbunden sind, in welcher
Form sind diese geplant, sind diese beispielsweise in Form einer
Anordnung oder eines öffentlich-rechtlichen Vertrags geplant?
b) Wenn Auflagen mit der Teiluntersagung verbunden sind, wie wird
die Durchsetzung der Auflagen gewährleistet?
Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Teile der Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
3. Warum wurden die erteilten Auflagen, durch die laut Bundeskanzler Olaf
Scholz die „volle Kontrolle des Terminals bei der Stadt Hamburg und der
Hafengesellschaft“ bleibt (faz.net/aktuell/politik/inland/olaf-scholz-erkla
ert-seine-china-reise-offener-und-klarer-austausch-18431634.html),
bislang nicht öffentlich gemacht und erklärt?
Der Inhalt der Teiluntersagung ist pressebekannt. Vergleiche hierzu:
www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/20221026-bundeskabinett-vera
bschiedet-teiluntersagung-im-investitionsprufverfahren-hamburger-hafen.html.
4. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen, dass COSCO vor
Ort Einsicht in strategisch wichtige Abläufe, Unterlagen und Know-how
erhält (insbesondere IT- und Vertriebsdaten, wichtige Datenflüsse des
Hafens)?
a) Wenn ja, wie wird der Schutz sensibler Abläufe, Unterlagen und
Daten nach Kenntnis der Bundesregierung konkret um- und
durchgesetzt?
b) Welche Einblicke in die Güter- und Datenverkehrsflüsse des Hafens
würde COSCO über die Beteiligung nach Kenntnis der
Bundesregierung auf jeden Fall erhalten?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Erfolgt die COSCO-Beteiligung unter Auflagen, die dazu führen können,
dass bei Verletzung von Pflichten durch COSCO die Beteiligung von
COSCO widerrufen werden kann?
Das Verwaltungsrecht bietet Instrumente, um die mit der Teiluntersagung
verbundenen Vorgaben durchzusetzen. Dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK) stehen die Prüfbefugnisse gemäß § 23 des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sowie die Instrumente der
Verwaltungsvollstreckung zu. Insbesondere müssen die Erwerbsparteien dem BMWK die
Auskünfte erteilen und die geschäftlichen Unterlagen vorlegen, die erforderlich sind,
um die Einhaltung des Teiluntersagungsbescheids zu überwachen. Sollten die
Erwerbsparteien an dem Erwerbsvorhaben unter Berücksichtigung der
Vorgaben aus der Teiluntersagung festhalten, wird das BMWK die neuen
vertraglichen Vereinbarungen insbesondere auf atypische Kontrollrechte hin prüfen.
6. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen, um
sicherzustellen, dass COSCO nicht das Anlegen anderer Schiffe, z. B. aus
Taiwan, blockiert, und wenn ja, welche?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der COSCO-
Beteiligung an der CTT kurz-, mittel- oder langfristig von
Wettbewerbsnachteilen für die Reederei auszugehen?
Dieser Aspekt ist nicht Gegenstand der Investitionsprüfung. Bei der
Investitionskontrolle geht es allein um den Maßstab der öffentlichen Ordnung und
Sicherheit.
b) Was bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausbau der
CTT zu einem „Preferred Hub“ für COSCO-Verkehre in Europa?
Laut Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) bedeutet der
Ausbau der HHLA Containerterminal Tollerort GmbH (HHLA CTT) zu einem
„Preferred Hub“ für COSCO-Verkehre in Europa, dass COSCO ihre Schiffe in
der Deutschen Bucht bevorzugt hier abfertigen lassen wird, aber auch andere
Kunden den Terminal weiterhin anlaufen können, wenn dort Kapazitäten
vorhanden sind.
c) Vertieft diese Zielsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung die
Handelsintensität mit China?
d) Welchen Einfluss haben der chinesische Staat bzw. die
kommunistische Partei Chinas nach Kenntnis der Bundesregierung auf COSCO?
Die Fragen 6c und 6d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
e) Welche Rolle spielt das Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Seidenstraßeninitiative (Belt and Road
Initiative)?
Der Erwerb fügt sich ein in die Belt and Road Initiative des chinesischen
Staates. Deren Ziel besteht unter anderem darin, China als weltweit führende
Seemacht zu etablieren. Hierbei spielt COSCO als Staatsreederei eine maßgebliche
Rolle.
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang ggf. aus den Entwicklungen beim Parteikongress der
kommunistischen Partei Chinas?
Der Parteikongress hat erneut deutlich gemacht, dass die Volksrepublik China
sich auch künftig als globale Führungsmacht sieht. Der Fokus der künftigen
chinesischen Regierung dürfte voraussichtlich primär auf Sicherheitsthemen
liegen. Des Weiteren hat Staatspräsident Xi Jinping beim Parteikongress erneut
signalisiert, dass die Einnahme von Taiwan mithilfe von militärischer Gewalt
nicht ausgeschlossen werden kann. Die Bundesregierung nimmt diese
Entwicklungen sehr ernst und lässt sie in ihre strategischen Überlegungen zum Umgang
mit China einfließen.
7. Welche Gründe haben das BMWK veranlasst, die ursprünglich geplante
COSCO-Beteiligung von 35 Prozent im Rahmen der Investitionsprüfung
abzulehnen?
a) Wie begründeten die übrigen fünf Bundesministerien ihre Ablehnung
der ursprünglichen COSCO-Beteiligung?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
b) Wie begründete die Europäische Kommission gegenüber dem BMWK
ihre ablehnende Haltung zur ursprünglich geplanten COSCO-
Beteiligung in Höhe von 35 Prozent an der CTT?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 des
Abgeordneten Dr. Christoph Ploß auf Bundestagsdrucksache 20/4277 wird
verwiesen.
c) Sind Medienberichte, denen gemäß das Bundeskanzleramt bei der
ursprünglichen COSCO-Beteiligung zu einer anderen Entscheidung
kam, zutreffend, und wenn ja, auf welcher Grundlage kam das
Bundeskanzleramt zu einer anderen Entscheidung (
www.handelsblatt.com/
politik/deutschland/cosco-wer-beraet-eigentlich-den-bundeskanzler-a
mpel-politiker-warnen-vor-chinas-beteiligung-am-hamburger-hafen/28
758348.html)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
d) Wenn die Frage 7c bejaht wurde, hätte die Entscheidung des
Bundeskanzlers, der ursprünglichen COSCO-Beteiligung zuzustimmen, von
den Fachministern verhindert werden können?
Für eine vollständige Untersagung des Erwerbs hätte es – ebenso wie für die
nun erfolgte Teiluntersagung – eines Kabinettbeschlusses bedurft.
8. Hat sich mit der Teiluntersagung die Einschätzung des BMWK geändert
(bitte im Einzelnen begründen)?
Mit der Teiluntersagung wurde eine strategische Beteiligung an der HHLA
CTT verhindert und der Erwerb auf eine reine Finanzbeteiligung reduziert.
COSCO kann keinen Geschäftsführer benennen und darf sich keine Vetorechte
bei strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen in der
Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat einräumen lassen. Damit entfallen
Einwirkungsmöglichkeiten auf die Entwicklung und strategische Ausrichtung von
HHLA CTT und eine damit möglicherweise verbundene nachteilige einseitige
Ausrichtung an staatlich chinesischen Interessen.
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik aus
den Koalitionsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
die mit Blick auf die COSCO-Beteiligung von einem „Fehler“ sprechen
(
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cosco-beteiligung-kritik-
amgeplanten-hafen-kompromiss-gruene-und-fdp-warnen-vor-neuen-abhaen
gigkeiten/28767222.html)?
47. Wird die Bundesregierung Beteiligungen von Unternehmen aus
Drittstaaten an kritischer Hafeninfrastruktur einem Stresstest unterziehen, um
zu analysieren, ob sich hierdurch Abhängigkeiten oder Risiken für die
nationale Sicherheit oder die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen
ergeben, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 und 47 werden gemeinsam beantwortet.
Beteiligungen von Unternehmen aus Drittstaaten an Hafeninfrastruktur sind
Gegenstand der Investitionsprüfung, wenn die einschlägigen Schwellenwerte
erreicht sind. Im Rahmen der Prüfung werden Risiken für die öffentliche
Ordnung oder Sicherheit ermittelt; Abhängigkeiten und die Resilienz kritischer
Infrastrukturen werden hierbei stets berücksichtigt. Soweit Beteiligungen – wie
vorliegend der Fall – (teilweise) untersagt oder mit Auflagen versehen werden,
so erfolgt eine fortlaufende Überwachung der Einhaltung entsprechender
Vorgaben.
Um kritische Infrastrukturen besser zu schützen hat das Kabinett zudem
Eckpunkte für ein KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Hier geht es darum, Kritische
Infrastrukturen besser gegen Krisen zu wappnen und die Resilienz zu stärken
(siehe dazu auch:
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/schutz-kritischer-inf
rastrukturen-2151164).
Zu möglichen Änderungen des Außenwirtschaftsrechts wird auf die Antwort zu
den Fragen 19 und 48 verwiesen.
10. Welche weiteren Beteiligungen von COSCO in der Europäischen Union
sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Rolle könnte die Beteiligung in Hamburg nach Kenntnis der
Bundesregierung für den weiteren aus Sicht der Fragesteller bestehenden
Verdrängungswettbewerb in Europa spielen?
Die Beteiligungen von COSCO in Europa sind unter:
https://ports.coscoshippin
g.com/en/Businesses/Portfolio/ zu finden. Der Aspekt eines möglichen
Verdrängungswettbewerbs ist nicht Gegenstand der Investitionsprüfung, bei der es
allein um den Maßstab der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geht.
11. Wurde die geplante COSCO-Beteiligung mit den USA beraten, und
wenn ja, wie sah die Positionierung der US-Seite aus?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung vor ihrer Zustimmung zur Beteiligung von
COSCO an der CTT Informationen aus anderen EU-Staaten mit
chinesischen Beteiligungen in ihren Häfen eingeholt, um deren Erkenntnisse
bezüglich der mittel- und langfristigen Folgen dieser Beteiligungen in ihr
Urteil einfließen zu lassen?
a) Wenn ja, mit welchen Staaten und bezüglich welcher bestehenden
Hafenbeteiligungen wurde sich ausgetauscht?
Welche Erkenntnisse bezüglich negativer sowie positiver Folgen der
chinesischen Beteiligung wurden daraus gewonnen?
b) Wenn nein, wieso wurden hierzu keine Gespräche mit unseren
Partnern geführt?
c) Wurden Gespräche mit Regierungen geführt, die COSCO oder
anderen chinesischen Staatskonzernen direkte oder indirekte
Beteiligungen an ihren Häfen untersagt haben, wenn ja, welche, und wenn nein,
wieso nicht?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die italienische
Regierung im vergangenen Jahr gezielt eine Mehrheitsbeteiligung von
COSCO am italienischen Adria-Hafen Triest abgelehnt hatte, Gespräche
mit der italienischen Regierung geführt bezüglich der möglichen
Einsichten, die COSCO durch seine Beteiligung an der HHLA in
vertrauliche Geschäftsgeheimnisse des Adria-Hafens Triest gewinnen könnte
(
www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/griff-nach-europa-chinas-strat
egische-kaeufe)?
Der in Rede stehende Erwerbsvorgang betrifft eine Beteiligung an der HHLA
CTT, und nicht – wie in der Fragestellung und im zitierten Artikel angegeben –
an der HHLA, der Muttergesellschaft der HHLA CTT. COSCO erhält durch
den Erwerb keinerlei Einblicke in Vorgänge bei der HHLA oder bei anderen
Tochtergesellschaften der HHLA und folglich auch nicht betreffend den Adria-
Hafen Triest. Nichtsdestotrotz wurden Gespräche mit der italienischen
Regierung geführt.
14. Gab es seitens der chinesischen Regierung Vorstöße zur Intensivierung
des Prozesses der COSCO-Beteiligung?
Wurde von chinesischer Seite signalisiert, dass Bundeskanzler Olaf
Scholz in Peking unerwünscht sei bzw. keine hochrangigen Termine
bekommen würde, wenn die Beteiligung von COSCO untersagt würde?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
15. In welcher Form wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar
im Vorfeld der Kabinettsentscheidung Gespräche mit der chinesischen
Regierung und/oder mit COSCO geführt (
www.spiegel.de/wirtschaft/unt
ernehmen/einstieg-in-hamburger-hafen-offenbar-gespraeche-mit-china-u
eber-kompromiss-a-82c06330-b4df-4720-8ed5-032f8e04746a)?
Für Angaben zu Gesprächen der Mitglieder und Mitarbeiter der
Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode mit Vertretern von COSCO oder mit
Vertretern der chinesischen Regierung wird auf die Antwort zu den Fragen 23
bis 24 verwiesen.
Allgemein gilt: Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter
Gespräche bzw. Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden durchgeführte
Kommunikationen nicht protokolliert. Die in den nachfolgenden Fragen gemachten
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
16. Wie hat COSCO nach Kenntnis der Bundesregierung auf die vom
Bundeskabinett erteilten Auflagen reagiert (
https://www.n-tv.de/wirtschaft/C
osco-droht-mit-Scheitern-des-Hafen-Deals-article23677189.html), und
geht die Bundesregierung davon aus, dass die Beteiligung nunmehr
zustande kommt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Müsste aus Sicht der Bundesregierung bei Entscheidungen dieser
Tragweite das Parlament eher und umfassender eingebunden und informiert
werden?
Bei der Investitionsprüfung handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das
nach den Regeln des Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung durchgeführt wird, die gemäß dem Grundsatz der Gewaltenteilung
eine Beteiligung des Parlamentes im Rahmen der Einzelfallprüfung nicht
vorsehen.
18. Welche weiteren und wie viele Investitionsprüfungen mit chinesischem
Zusammenhang führt die Bundesregierung derzeit durch, und welche
davon betreffen kritische Infrastrukturen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 der
Abgeordneten Julia Klöckner auf Bundestagsdrucksache 20/4434 wird verwiesen.
19. Veranlassen die Vorgänge und Diskussionen rund um die geplante
COSCO-Beteiligung die Bundesregierung, das Außenwirtschaftsrecht
anzupassen?
Wenn ja, sollen dabei auch Kriterien wie der Zugang zu Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen und der absolute Schutz derselben, das
Eindringen in Netzwerke und Personenkreise, der Aufbau von Kontaktstrukturen
auch in untergeordneten Führungsebenen und unterhalb leitender
Positionen oder das Vorhandensein und die Einhaltung effektiver Compliance-
Systeme im gesamten Firmengeflecht stärkere Berücksichtigung finden?
48. Plant die Bundesregierung, zu prüfen, ob zum Schutz kritischer
Hafeninfrastruktur vor ausländischen Investitionen, die die nationale Sicherheit
oder Ordnung beeinträchtigen könnten, eine Verschärfung der
entsprechenden Regelungen in der Außenwirtschaftsverordnung erforderlich ist,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung aufgrund der Vorgänge und Diskussionen rund
um die geplante COSCO-Beteiligung die Rechtsfrage evaluiert, wie eine
wirkungsvolle Abgrenzung nach EU- und deutschem Datenschutzrecht
garantiert werden kann, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie
gelangt?
Die Bunderegierung hat im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens die Frage
geprüft, inwieweit durch den Erwerb ein Abfluss sicherheitsrelevanter
Informationen droht. Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Übrigen unterliegt HHLA CTT den Vorgaben des deutschen und
europäischen Datenschutzrechts. Daran ändert sich durch den Erwerbsvorgang nichts.
21. Veranlassen die Vorgänge und Diskussionen rund um die geplante
COSCO-Beteiligung die Bundesregierung, ihre wirtschaftspolitischen
Beziehungen zu China zu überdenken und nach dem Prinzip der
Reziprozität auszurichten?
Die Bundesregierung fordert – in enger Abstimmung mit der EU – seit
geraumer Zeit gegenüber China die Gewährung reziproken Zugangs für deutsche und
europäische Unternehmen zum chinesischen Markt.
22. Wann wird die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte China-
Strategie vorstellen, und welcher Zeitplan ist für die konkrete Umsetzung
vorgesehen?
Steht die COSCO-Beteiligung im Widerspruch zur grundsätzlichen
Ausrichtung der geplanten China-Strategie der Bundesregierung?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4441 wird verwiesen.
23. Veranlassen die Vorgänge und Diskussionen rund um die geplante
COSCO-Beteiligung die Bundesregierung dazu, ihre Gesprächskanäle
und persönlichen Kontakte zu China zu überdenken?
a) Wie oft (persönlich, schriftlich, elektronisch, telefonisch) tauschten
sich Bundeskanzler Olaf Scholz und/oder das Bundeskanzleramt mit
Andreas Rieckhof und/oder seinem Büro seit Beginn der
Legislaturperiode aus, und bei welchen dieser Austausche kamen der
Hamburger Hafen und die geplante COSCO-Beteiligung zur Sprache (bitte
im Einzelnen mit Ort und Zeit aufführen)?
b) Wie oft (persönlich, schriftlich, elektronisch, telefonisch) tauschten
sich Bundeskanzler Olaf Scholz und/oder das Bundeskanzleramt mit
dem Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
Dr. Peter Tschentscher und/oder der Senatskanzlei Hamburg seit
Beginn der Legislaturperiode aus, und bei welchen dieser Austausche
kamen der Hamburger Hafen und die geplante COSCO-Beteiligung
zur Sprache (bitte im Einzelnen mit Ort und Zeit aufführen)?
c) Wurde Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Funktion als
Bundesminister der Finanzen der Vorgängerregierung bereits mit der Frage
einer möglichen chinesischen Beteiligung am Hamburger Hafen
befasst, und wenn ja, wann, und erging während seiner Amtszeit eine
Weisung innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen, wie die
Frage einer möglichen chinesischen Beteiligung am Hamburger
Hafen gehandhabt werden soll?
d) Wie oft hatten Mitglieder und Mitarbeiter der Bundesregierung seit
Beginn der Legislaturperiode Gespräche mit Vertretern von COSCO
oder mit Vertretern der chinesischen Regierung und ihr
zuzurechnenden Entitäten, bei denen COSCO Thema war?
e) Wie oft hatten Mitglieder und Mitarbeiter der Bundesregierung seit
Beginn der Legislaturperiode Gespräche mit Vertretern der
Hamburger Hafen und Logistik AG, und war eine mögliche chinesische
Beteiligung am Hamburger Hafen dabei Gesprächsthema?
24. Welche Funktion nimmt COSCO nach Kenntnis und aus Sicht der
Bundesregierung ggf. im Prozess der zivil-militärischen Integration
Chinas ein?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus für die Investition in
den Hamburger Hafen?
Die Fragen 23 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
25. Rechnet die Bundesregierung durch die COSCO-Beteiligung mit einer
stärkeren politischen Einflussnahme Chinas auf Entscheidungsprozesse
der HHLA?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
26. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Politologen Thorsten Benner,
dass die chinesische Regierung versucht hat, den Verkauf der CTT-
Anteile an COSCO durch Erpressung herbeizuführen (
www.deutschlandf
unkkultur.de/chinas-interesse-am-hamburger-hafen-100.html)?
Wenn ja, erachtet die Bundesregierung eine solche Erpressung als
legitimes wirtschaftliches Machtinstrument Chinas?
27. Rechnet die Bundesregierung im Falle von Interessenkonflikten im
Hamburger Hafen mit wirtschaftlichem und politischem Druck anderer
chinesischer Staatsunternehmen, der chinesischen Handelskammer bzw. den
chinesischen diplomatischen Vertretungen auf andere deutsche Akteure
oder gar staatliche Stellen?
28. Sieht die Bundesregierung durch die Investition Auswirkungen auf das
Transeuropäische Verkehrsnetz TEN-V, durch das der gesellschaftliche
und wirtschaftliche Zusammenhalt in der EU gefördert werden soll, und
wenn ja, welche?
Die Fragen 26 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
29. Sieht die Bundesregierung ihre Glaubwürdigkeit dadurch geschädigt,
dass sie auf der einen Seite die COSCO-Beteiligung ermöglicht, auf der
anderen Seite die Abhängigkeiten von China verringern möchte (
www.su
eddeutsche.de/wirtschaft/wirtschaft-wie-laesst-sich-die-china-abhaengig
keit-verringern-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220526-99-43
8671)?
In der sektorübergreifenden Investitionsprüfung gilt ein gesetzlich
vorgegebener Prüfmaßstab. Danach prüft die Bunderegierung, ob ein Erwerb die
öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder
Programme von Unionsinteresse im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU)
2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur
Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer
Direktinvestitionen in der Union (Amtsblatt der Europäischen Union L 79 I vom 21. März
2019, S. 1) voraussichtlich beeinträchtigt. Dieser Maßstab ist hier zur
Anwendung gekommen.
30. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass die COSCO-
Beteiligung trotz Investitionsprüfverfahren und der Tatsache ermöglicht
wurde, dass COSCO über eine Niederlassung in der Autonomen Region
Xinjiang verfügt (COSCO Qingdao International Freight Co., Ltd.
Xinjiang Branch), während die Bundesregierung wenige Monate zuvor dem
Volkswagen-Konzern Garantien für Investitionen in China vor dem
Hintergrund verweigerte, dass Volkswagen ein Werk in der Xinjiang-Region
unterhält, in der es zu massiven Menschenrechtsverletzungen gegenüber
der muslimischen Uiguren-Minderheit kommt?
Wie in der Antwort zu Frage 29 angegeben, dienen Entscheidungen der
Bundesregierung im Rahmen von Investitionsprüfverfahren als klassischer
Eingriffsverwaltung dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Entscheidungen zu Investitionsgarantien als Bestandteil der Leistungsverwaltung
folgen zum Teil anderen Kriterien.
31. Wird sich die Bundesregierung angesichts der COSCO-Beteiligung bei
der chinesischen Regierung dafür einsetzen, dass entsprechende
Investitionen in chinesische Hafeninfrastruktur auch seitens deutscher bzw.
europäischer Unternehmen möglich sein werden?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
32. Hat die Bundesregierung sich im Rahmen des
Investitionsprüfungsverfahrens Hamburger Hafen mit der Frage befasst, ob die COSCO-
Beteiligung an der CTT zu einem Wachstum des Handelsaustausches
von CTT und/oder des Hamburger Hafens insgesamt mit China führen
wird, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, und jeweils in
welcher Größenordnung und in Bezug auf welche Handelsgüter wird es
nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Wachstum des
Handelsaustausches kommen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
33. Vertieft die COSCO-Beteiligung nach Ansicht der Bundesregierung
etwaige bestehende wirtschaftliche Abhängigkeiten in den
Handelsbeziehungen mit China?
Auf die Antwort zu den Fragen 6c und 6d wird verwiesen.
34. War die COSCO-Beteiligung Gegenstand von Gesprächen mit der
chinesischen Regierung und dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping bei der
Reise des Bundeskanzlers Olaf Scholz nach Peking?
Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu den
konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche der Leitung des Bundeskanzleramts mit
Vertretern ausländischer Regierungen und Internationalen Organisationen.
Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares
Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist
entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit
ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine
Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem
zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen.
Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die
damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur
noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall
auch gar nicht mehr möglich.
35. Nach welchen Kriterien wurde die den Bundeskanzler Olaf Scholz auf
seiner Reise nach China am 4. November 2022 begleitende
Wirtschaftsdelegation zusammengesetzt?
Inwieweit wurde bei der Auswahl der Delegation der China-Reise des
Bundeskanzlers auch der deutsche Mittelstand berücksichtigt?
Delegationsreisen führt das Bundeskanzleramt regelmäßig auf der Grundlage
eines offenen Interessenbekundungsverfahrens und unter Beteiligung von
Verbänden durch. Unter Berücksichtigung der Vorschläge der Verbände
entscheidet das Bundeskanzleramt über die Auswahl der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, um nach Ziel, Zweck und Schwerpunkten der Reise eine möglichst
repräsentative Auswahl zu erreichen, die nach Regionen und Branchen ausgewogen
ist und auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angemessen
berücksichtigt. Neben Vertreterinnen und Vertretern von Einzelunternehmen sind
oftmals auch Verbände und/oder Vereine Teil der Wirtschaftsdelegation, die
regelmäßig auch die Interessen von KMU repräsentieren. Auswahlkriterium kann
zudem auch sein, ob ein Unternehmen über eine Produktionsniederlassung im
Zielland verfügt oder dort aktuelle Projekte oder Projektinteressen verfolgt.
Einer von zwölf Delegationsteilnehmern hat ein Unternehmen aus dem Bereich
der KMU vertreten.
36. Warum hat die Bundesregierung, anders als im Fall der CTT, den
Verkauf der Chipfabrik Elmos untersagt?
37. Treffen Medienberichte darüber zu, dass die Bundesregierung die
Übernahme von Elmos zunächst „voraussichtlich zulassen“ wollte, und wenn
ja, wieso hat sie von ihrer Einschätzung später Abstand genommen
(
https://www.welt.de/politik/deutschland/article241821377/Chip-Herstell
er-Bundesregierung-will-offenbar-weiteren-China-Deal-genehmige
n.html), und stimmt es, dass darüber, die Übernahme von Elmos
zuzulassen, zwischen dem Bundeskanzleramt und dem BMWK Einigkeit
bestand?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Investitionsprüfverfahren sind Verwaltungsverfahren, die unter
Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu bescheiden sind. Die
konkreten Umstände waren in den Fällen HHLA Containerterminal Tollerort und
Chipfabrik Elmos unterschiedlich gelagert.
Aufgrund des Prinzips der Verhältnismäßigkeit ist das BMWK verpflichtet, das
zur Abhilfe von Gefährdungen mildeste geeignete Mittel einzusetzen. Diese
Wahl setzt eine entsprechende Prüfung voraus. Im Verlauf des Prüfverfahrens
wurden verschiedene mögliche Mittel u. a. auch eine Freigabe des Erwerbs
unter Erlass von Anordnungen an die beteiligten Unternehmen, erwogen. Im Fall
Elmos führten die im Zuge des Prüfverfahrens gewonnenen Erkenntnisse zu
dem Ergebnis, dass eine Untersagung des Erwerbs das einzige geeignete Mittel
war, um die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland zu gewährleisten. Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 der
Außenwirtschaftsverordnung bedurfte die Untersagung der Zustimmung der Bundesregierung. Über
diese Zustimmung bestand zwischen allen beteiligten Ressorts Einigkeit.
38. Wenn die Medienberichte über die frühere Haltung der
Bundesregierungen zutreffen, worauf gründete die Auffassung der Bundesregierung,
dass die Chip-Technologie von Elmos überholt sei und keine Gefahr
durch den Abfluss von Know-how bestehe (
https://www.welt.de/politik/
deutschland/article241821377/Chip-Hersteller-Bundesregierung-will-off
enbar-weiteren-China-Deal-genehmigen.html)?
39. Wenn die Medienberichte über die frühere Haltung der
Bundesregierungen zutreffen, aus welchen Gründen hat sie die Einschätzung im Fall
Elmos in der Folge geändert (
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/robe
rt-habeck-sieht-chinesischen-einstieg-bei-deutschem-chiphersteller-elmo
s-kritisch-a-b1938842-5ffe-44d2-b2f3-902260d6846c), und treffen
Medienberichte darüber zu, dass der Verfassungsschutz der Meinung war,
dass auch die Frage von Produktionskapazitäten zu berücksichtigen sei,
und wenn ja, welche Rolle spielte die Auffassung des
Verfassungsschutzes für die etwaige Änderung der Einschätzung der Bundesregierung im
Fall Elmos (
www.welt.de/politik/deutschland/article241821377/Chip-He
rsteller-Bundesregierung-will-offenbar-weiteren-China-Deal-genehmige
n.html)?
Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
Elmos Semiconductor SE verfügt über einen etablierten Fertigungsprozess und
qualifizierte Mitarbeitende, deren gewachsenes Fertigungs-Know-how von
wirtschaftlichem und technologischem Wert ist. Im Investitionsprüfverfahren
wurden alle relevanten Tatsachen, darunter die Technologie,
Produktionskapazitäten, vorhandenes Know-how und Risiken in Bezug auf Know-how-Abfluss
in die Entscheidungsfindung im Wege einer Gesamtbetrachtung einbezogen.
Sofern in einem Investitionsprüfverfahren nachrichtendienstliche Erkenntnisse
vorliegen, sind diese als Verschlusssachen eingestuft und werden in der
Entscheidungsfindung berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 36 und 37 verwiesen.
40. Worauf gründete nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitteilung von
Elmos, dass „bis zum heutigen Tage das BMWK den beteiligten Parteien
mitgeteilt hatte, dass die Transaktion wahrscheinlich genehmigt“ werde
(
www.elmos.com/ueber-elmos/newsroom/pressemitteilungen/aktuelles/a
d-hoc-verkauf-der-elmos-waferfertigung-an-silex-wird-wahrscheinlich-u
ntersagt-werden.html)?
Die im Lauf des Prüfverfahrens zunächst erwogenen Anordnungen haben
unternehmerische und gesellschaftsrechtliche Fragen aufgeworfen, die das
BMWK mit den beteiligten Unternehmen erörtert hat. Die Bundesregierung
war nicht in die Entscheidung von Elmos über die Veröffentlichung der in der
Frage in Bezug genommenen Pressemitteilung involviert. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 36 und 37 verwiesen.
41. Welche Rolle bei der Entscheidung der Bundesregierung spielte die
Auffassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, dass eine
„Gefahr des Know-how-Transfers“ drohe (
www.handelsblatt.com/politi
k/deutschland/aussenhandel-bundesforschungsministerium-warnte-habec
k-vor-genehmigung-des-elmos-verkaufs/28797902.html)?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) war am
Prüfverfahren beteiligt. Die Auffassung des BMBF wurde – wie die Auffassung aller
beteiligten Ressorts – in der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
42. Wurden bezüglich der geplanten Übernahme der Chipfertigung von
Elmos Bedenken seitens anderer EU-Mitgliedstaaten und der USA
gegenüber der Bundesregierung geäußert?
Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/452 verpflichtet die Bundesregierung
zum Schutz von in Anwendung der Verordnung gewonnenen vertraulichen
Informationen. Die Antwort zu Frage 42 ist daher als Verschlusssache „VS-
Vertraulich“ einzustufen und wird in die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages eingestellt.*
43. Stehen derzeit Entscheidungen der Bundesregierung zur Vergabe von
Investitionsgarantien bzw. Hermes-Bürgschaften mit Bezug zu China an,
und wenn ja, in wie vielen Fällen, in welchen Branchen, und mit
welchem Umfang?
Mit Stand vom 30. November 2022 liegen der Bundesregierung fünf in
Bearbeitung befindliche Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien für
Lieferungen und Leistungen vor, bei denen der ausländische Kunde aus China
kommt. Darüber hinaus bestehen fünfzehn Grundsatzzusagen. Bei den
Grundsatzzusagen handelt es sich um bereits verbindlich zugesagte
Deckungsübernahmen, die in endgültige Deckungsübernahmen umgewandelt werden, sobald
die Export- und Finanzierungsverträge abgeschlossen sind. Die Anträge und
Grundsatzzusagen betreffen Exportgeschäfte aus den Sektoren Papier-, Holz-,
Leder- und Textilindustrie, Verarbeitende Industrie, Transport/Infrastruktur,
Chemie sowie Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung. Das Volumen
der in Bearbeitung befindlichen Anträge beläuft sich auf 37 Mio. Euro, das der
Grundsatzzusagen auf 348 Mio. Euro.
Anzahl der Volumen in Euro
Sektor Grundsatzzusagen Deckungsanträge Grundsatzzusagen Deckungsanträge
Papier-, Holz-,
Leder- und
Textilindustrie
7 2 115.377.985 5.085.000
Verarbeitende
Industrie
5 2 100.458.060 25.323.750
Transport/
Infrastruktur
1 1 20.115.675 6.168.000
Chemie 1 22.357.000
Erdöl- und
Erdgasförderung
inklusive
Verarbeitung
1 89.869.892
15 5 348.178.612 36.576.750
Bei den Investitionsgarantien befinden sich gegenwärtig zwölf Anträge im
Verfahren mit einer Kapitaldeckung von insgesamt rund 40,3 Mio. Euro.
Wirtschaftsbranchen unter Angabe der Garantievolumina:
Branche Beantragte Kapitaldeckung in Euro
Papierherstellung- und -verarbeitung 19.256.500
Bauwirtschaft 5.000.000
Textilgewerbe 5.000.000
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Teile der Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Branche Beantragte Kapitaldeckung in Euro
Handel, Vertrieb, Vertretungen 4.000.000
Glas- und Keramikindustrie 2.080.000
Spezialmaschinenbau 2.000.000
Chem. und pharmazeutische Industrie 1.300.000
Gütertransportgewerbe 930.233
Sonstige Industrie 3.286.412
Sonstige Dienstleistungen 348.000
Die Bundesregierung hat Mitte November 2022 eine Veränderung ihrer
Deckungspraxis für die Investitionsgarantien des Bundes beschlossen (siehe die
Antwort zu Frage 44). Nach dieser neuen Deckungspraxis können weitere 14
Anträge mit einer Kapitaldeckung von insgesamt rund 4 Mrd. Euro nicht
bewilligt werden.
44. Treffen die Medienberichte darüber zu, dass die Bundesregierung neue
Regelungen zu Investitionsgarantien plant, und wenn ja, wird über die
vorgenannten möglichen Investitionsgarantien bereits nach den von der
Bundesregierung in Aussicht gestellten neuen Regeln (
www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/staatliche-garantien-bundesregierung-will-inve
stitionen-deutscher-unternehmen-in-china-deutlich-beschraenken/288029
60.html) entschieden?
Die Bundesregierung hat Mitte November 2022 eine Veränderung ihrer
Deckungspraxis für die Investitionsgarantien des Bundes beschlossen. Deutsche
Unternehmen sollen noch wirkungsvoller bei der Erschließung neuer Märkte
unterstützt werden. Dies gilt für Projekte in Staaten, die bisher nicht im Fokus
der Wirtschaft standen, jedoch großes Potential bieten. Konkret geplant sind
günstigere Garantiekonditionen, die Anreize für Investitionen in diesen Staaten
bieten. Deutsche Auslandsinvestitionen sollen damit auf eine breitere
Grundlage gestellt werden. Die genaue Auflistung der in Frage kommenden Länder und
die konkrete Ausgestaltung der Konditionen wird durch die Bundesregierung
bis Jahresende erarbeitet.
Teil des Grundsatzbeschlusses ist zudem eine moderate, aber zielgenaue
Verschärfung der Deckungskonditionen in solchen Staaten, in denen es zu einer
übermäßigen Konzentration an abgesicherten Projekten gekommen ist: In
Ländern mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent am gesamten
Deckungsvolumen der Investitionsgarantien wird das jährliche Garantieentgelt von bisher im
Regelfall 0,50 Prozent auf 0,55 Prozent des abgesicherten Investitionsvolumens
erhöht.
Zusätzlich wurde eine Absicherungsgrenze von maximal drei Milliarden Euro
pro Unternehmen und Zielstaat eingeführt (sogenanntes Deckungsplafond),
wobei die Werte verbundener Unternehmen zusammengerechnet werden
(Konzernbetrachtung). Ausnahmen sind nur in bestimmten, eng begrenzten Fällen
möglich, sofern ein besonderes strategisches Interesse Deutschlands vorliegt.
Diese Absicherungsgrenze entspricht rund 10 Prozent des aktuellen
Gesamtdeckungsvolumens der Investitionsgarantien. Sie soll alle drei Jahre überprüft
und, falls erforderlich, angepasst werden. Durch die Einführung des
Deckungsplafonds werden Risiken breiter gestreut. Bestehende Garantien oberhalb des
Deckungsplafonds werden nur noch für eine Übergangszeit von fünf Jahren
und unter verschärften Bedingungen verlängert.
45. Hat die Bundesregierung über einen bekannten Fall hinaus (
www.spiege
l.de/wirtschaft/vw-in-china-bundesregierung-lehnt-investitionsgarantie-a
b-menschenrechte-a-71be6d36-6b8e-4aed-bb2a-e132c31eb8e9) bereits
Investitionsgarantien mit Bezug zu China abgelehnt?
Nein.
46. Plant die Bundesregierung, auf EU-Ebene über eine gemeinsame
europäische Hafenstrategie zu beraten, die verstärkt den Schutz kritischer
Hafeninfrastruktur in den Blick nimmt und eine Investitionsstrategie
umfasst, und wenn nein, warum nicht?
Die genannten Themen werden Eingang in die Nationale Hafenstrategie finden,
die derzeit in einem Stakeholderprozess erarbeitet wird. Die Bundesregierung
setzt sich im Rahmen der Nationalen Hafenstrategie für ein gemeinsames
europäisches Level-Playing-Field ein. Darüber hinaus steht die Bundesregierung
sowohl mit der EU-Kommission als auch mit weiteren europäischen Partnern in
permanentem Austausch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]