[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4638 –
Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich Weltraum – Herausforderungen,
Planungen, Bedarf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Deutschland braucht den Weltraum“, betont das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg). Bereits heute sei der Weltraum für Deutschland und die
Bundeswehr von essenzieller sicherheitspolitischer Bedeutung, weil zentrale
Teile unserer Infrastruktur auf weltraumgestützte Daten angewiesen seien.
Ebenso stehe und falle die militärische Handlungs- und Verteidigungsfähigkeit
Deutschlands mit kontinuierlichen weltraumgestützten Datenflüssen (Quelle:
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/warum-weltraum-wichtig-ist-deutschland-
bundeswehr-5449716).
In den letzten Jahren lässt sich eine immer stärker werdende Präsenz und
Aktivität der führenden Militärmächte im Weltraum beobachten. Deren dortige
Offensivaktivitäten nehmen zu. So hat etwa die Volksrepublik China bereits
2007 im Rahmen einer Militärübung erstmals eine Anti-Satelliten-Waffe
getestet, mit der gezielt Satelliten ausgeschaltet werden können (Quelle: https://
www.faz.net/aktuell/politik/china-schiesst-satellit-ab-erfolgreicher-raketentes
t-im-weltall-1407673.html). Auch Indien schoss 2019 bei einem Test erstmals
einen Satelliten von der Erde aus ab (Quelle:
https://www.welt.de/wirtschaft/
article190952671/Mission-Shakti-Indien-schiesst-Satelliten-im-Weltraum-
ab.html) und Russland verfügt bereits seit Jahren über funktionsfähige Anti-
Satelliten-Waffen. Zu beobachten war dies jüngst wieder im November 2021,
als Russland im Rahmen eines Tests einen Satelliten von der Erde aus
abschoss, dessen Trümmerteile unter anderem die ISS (International Space
Station) gefährdeten (Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/iss-welt
raumschrott-usa-vorwuerfe-103.html).
Eine weitere Herausforderung besteht in der akuten Bedrohung von
Satellitennetzwerken durch Cyberangriffe. Dies zeigte sich beispielsweise zu Beginn
der russischen Invasion in der Ukraine, als mutmaßlich aus Russland
gesteuerte Cyberangriffe mehrere Satellitennetzwerke störten und teilweise irreparabel
beschädigten (Quelle:
https://www.stern.de/digital/online/attacken-auf-satellit
en--russland-fuehrt-den-krieg-auch-im-all-31853446.html).
Vor diesem Hintergrund haben mit der Bundesrepublik Deutschland
verbündete Staaten in den letzten Jahren angekündigt, auch offensive Kompetenzen im
Weltraum entwickeln zu wollen, um ihre sicherheitspolitischen Interessen und
die kritische Infrastruktur im Weltraum schützen zu können. So investiert etwa
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5022
20. Wahlperiode 19.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 16. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Frankreich derzeit in die Entwicklung von Anti-Satelliten-Laserwaffen
(Quelle:
https://www.welt.de/wirtschaft/article197483339/Wettruesten-im-All-Fran
kreich-entwickelt-Anti-Satelliten-Laserwaffe.html).
Das BMVg unter der damaligen Bundesministerin der Verteidigung Annegret
Kramp-Karrenbauer hat am 13. Juli 2021 das Weltraumkommando der
Bundeswehr (WRKdoBw) in Dienst gestellt, das laut ursprünglicher Planung bis
April 2023 als eigenständige, streitkräftegemeinsame Dienststelle etabliert
werden soll (Quelle:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/ak
tuelles/das-weltraumkommando-der-bundeswehr-5443406).
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission am 15. Februar 2022 ihre
„Secure Connectivity Initiative“ für ein europäisches
Satellitenkommunikationssystem vorgestellt. Dieses System soll nach Vorstellungen der
Europäischen Kommission unter anderem eine sichere Internetkommunikation für
Regierungen, Streitkräfte, Behörden und kritische Infrastrukturen ermöglichen
(Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-starlink-satelliten-breton-
ruestung-1.5529333).
Die aktuelle Bundesregierung hat die von ihr im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte neue
Raumfahrtstrategie bislang nicht vorgelegt (Koalitionsvertrag 2021 – 2025, S. 22).
Darüber hinaus zeigt der jüngste Start des SARah-Aufklärungssatelliten der
Bundeswehr am 18. Juni 2022, der in Kooperation mit dem US-
amerikanischen Unternehmen SpaceX auf amerikanischem Boden durchgeführt wurde,
dass Deutschland im Bereich der militärischen Weltraumaktivität auf externe
Unterstützung zur Inverkehrbringung der Satelliten zurückgreift. Für den Start
des SARah-Satelliten wurde die zivile amerikanische Trägerrakete Falcon 9
verwendet. Dafür musste der SARah-Satellit über den Atlantik in die USA
transportiert werden (Quelle:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/cy
ber-und-informationsraum/aktuelles/lift-off-bundeswehr-startet-aufklaerungss
atelliten).
Angesichts der dargestellten Lage ist es für die Fragesteller von Interesse, zu
erfahren, wie vorrangig die Bundeswehr im Bereich Weltraum auf die
skizzierten Herausforderungen vorbereitet ist und wie die Bundesregierung darauf
reagieren möchte.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Weltraumsicherheit hat sich für die Bundesrepublik Deutschland und die
Bundeswehr zu einem zentralen Faktor entwickelt. Der freie Zugang zum Weltraum
und die verlässliche Nutzung von Weltraumsystemen und -anwendungen sind
heute in nahezu allen Lebensbereichen essentiell. Beispiele hierfür sind das
Bankenwesen oder die Steuerung und Synchronisation von Netzwerken für die
Energie- und Wasserversorgung, die für ihr Funktionieren auf durch Satelliten
bereitgestellte Zeitsignale angewiesen sind. Ebenso sind der Flug- und
Schiffsverkehr sowie weitere für uns alltägliche Dinge wie Navigation im
Straßenverkehr und die Nutzung des Internets ohne weltraumgestützte Dienste nahezu
nicht möglich. Weltraumsysteme für Kommunikation, Navigation und
Erdbeobachtung leisten auch einen entscheidenden Beitrag für Deutschlands außen-
und sicherheitspolitische Urteils- und Handlungsfähigkeit und für die
Gewährleistung einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. So ist die Bundeswehr zur
Erfüllung ihres Auftrags wesentlich auf eine gesicherte und kontinuierliche
Verfügbarkeit weltraumgestützter Daten, Dienste und Produkte angewiesen.
Gleichzeitig trägt die Bundeswehr mit ihren Fähigkeiten zur Erstellung der
Weltraumlage zur Sicherheit sämtlicher deutscher Weltraumakteure bei.
Ausfälle von Weltraumsystemen durch technische Störungen oder aufgrund von
intendiertem oder fahrlässigen Verhalten anderer Weltraumakteure können
weitreichende Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft, die gesamtstaatliche
Sicherheit sowie die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands haben. Technologien, die
für die friedliche und nachhaltige Nutzung des Weltraums eingesetzt werden,
können auch zur Schädigung von Weltraumsystemen missbraucht werden. Mit
der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung wächst zudem die
Angriffsfläche für Cyberangriffe gegen Weltraumsysteme und -anwendungen. Russland
und China investieren gezielt in Technologien und Fähigkeiten, mit denen sie
militärische sowie entsprechend mitgenutzte zivile Weltraumsysteme bedrohen
und schädigen sowie Zugang, Nutzung und Handlungsfreiheit für die
Bundesrepublik im Weltraum einschränken können. Zusammen mit unzureichender
Transparenz über Zweck oder möglichen Einsatz dieser Systeme und
Fähigkeiten kann dies Missverständnisse und Eskalationsrisiken erhöhen.
Die Beantwortung der Fragen 3a, 3b, 5, 10, 11, 15, 17, 20a, 20b, 40, 41, 42, 43,
44, 45, 50, 55 und von Teilen der Antwort zu Frage 20 kann in offener Form
nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Bei offener
Beantwortung sind Rückschlüsse auf konkrete Einsatzverfahren und die
Durchhaltefähigkeiten sowie den Fähigkeitserhalt, -aufbau und -ausbau der Bundeswehr
möglich.
1. Wird das WRKdoBw wie im ursprünglichen Zeitplan vorgesehen bis
April 2023 als eigenständige, streitkräftegemeinsame Dienststelle
etabliert werden?
Das Weltraumkommando der Bundeswehr (WRKdoBw) wird mit Wirksamkeit
der Soll-Organisation zum 1. April 2023 eine eigenständige,
streitkräftegemeinsame Dienstelle im militärischen Organisationsbereich (MilOrgBer) Luftwaffe
(Lw).
a) Welche Meilensteine zu welchem Zeitpunkt beinhaltet der Zeitplan?
Aufgrund limitierter Ressourcen werden die insgesamt 226 Dienstposten (DP)
des WRKdoBw phasenweise aufwachsen. Folgende Meilensteine sind für den
Zeitplan hin zu einem vollständigen Aufwuchs hierzu vorgesehen:
Phase 1:
1. April 2023 – WRKdoBw als eigenständige, streitkräftegemeinsame
Dienststelle.
Phase 2:
1. Oktober 2023 – erster Fähigkeits- und Personalaufwuchs (+65 DP).
Phase 3:
1. Oktober 2025 – weiterer Fähigkeits- und Personalaufwuchs (+46 DP).
Phase 4:
1. Oktober 2027 – vollständiger Fähigkeits- und Personalaufwuchs;
WRKdoBw in der Zielstruktur (+24 DP).
b) Wenn der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, warum kommt es
zur Verzögerung, und bis wann soll das WRKdoBw als
eigenständige, streitkräftegemeinsame Dienststelle etabliert werden?
Derzeit sind keine Verzögerungen zur Etablierung des WRKdoBw als
eigenständige, streitkräftegemeinsame Dienststelle zum 1. April 2023 absehbar.
2. Wem ist das WRKdoBw unterstellt?
Das Zentrum Weltraumoperationen (ZentrWROp), als Vorgängerorganisation
des WRKdoBw, ist aktuell Teil des Zentrums Luftoperationen am Standort
Kalkar und somit dem Kommandeur Zentrum Luftoperationen unterstellt. Mit
Wirkung vom 1. April 2023 geht das ZentrWROp offiziell im WRKdoBw auf und
wird als eigenständige, streitkräftegemeinsame Dienststelle im MilOrgBer Lw
dem Inspekteur Lw truppendienstlich direkt unterstellt.
3. Wie viele Dienstposten umfasst das WRKdoBw aktuell?
Das ZentrWROp, als Vorgängerorganisation, befindet sich aktuell in einer
Arbeitsgliederung zum WRKdoBw mit 76 DP. Mit der Etablierung als
eigenständige Dienststelle umfasst das WRKdoBw für eine angestrebte
Anfangsbefähigung zunächst 91 DP.
a) Welche Besoldungsstufen haben diese Dienstposten?
b) Welche Dienstgrade haben diese Dienstposten?
Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
4. Wie viele Dienstposten umfasst das WRKdoBw in der Zielstruktur?
In der Zielstruktur umfasst das WRKdoBw insgesamt 226 DP inklusive 4 DP,
die im Zuge des phasenweisen Aufwuchses des WRKdoBw zur Stärkung der
Luftwaffenunterstützungsgruppe KALKAR ausgebracht werden und das
WRKdoBw unterstützen.
5. Wie hoch sind derzeit personelle Vakanzen auf welchen Dienstposten im
WRKdoBw?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
6. Was beabsichtigt das BMVg, gegen mögliche Personalvakanzen im
WRKdoBw zu unternehmen?
Angestrebt ist eine prioritäre Besetzung der DP im WRKdoBw in
Abstimmung mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
(BAPersBw).
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
7. Wie ist die Ausbildung der Streitkräfte im Bereich Weltraum organisiert?
Sowohl an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg, als auch am
Bildungszentrum der Bundeswehr in Mannheim werden einmal jährlich
jeweils einwöchige Lehrgänge zu den Grundlagen der Weltraumnutzung
allgemein sowie im speziellen durch die Bundeswehr und Partner angeboten. Die
MilOrgBer stellen auf operativer und taktischer Ebene die Einsatzbereitschaft
durch Individual- und Teamausbildung her. Dabei verantworten die Inspekteure
und Inspekteurinnen die spezifische militärische Ausbildung.
Die Ausbildung im MilOrgBer Lw umfasst Grundlagenausbildungen in den
Bereichen Weltraumlage, Weltraumwetter sowie Weltraumoperationen. Ergänzt
wird diese Grundlagenausbildung durch die Ausbildung am Arbeitsplatz, um
das Personal zielgerichtet für einen Einsatz und eine Tätigkeit im WRKdoBw
zu qualifizieren.
Die Ausbildung im MilOrgBer Cyber- und Informationsraum (CIR) erfolgt
bezogen auf die in der Dimension CIR verorteten Fähigkeiten. Eine
Qualifizierung speziell für das Themenfeld Weltraum erfolgt bedarfsbezogen im Rahmen
der o. g. Grundlagenausbildung Weltraumnutzung und im Rahmen von
spezifischen – auch multinationalen – Lehrgängen, einer erweiterten Ausbildung
sowie zielgerichtet im Rahmen einer Ausbildung am Arbeitsplatz.
8. Gibt es für die Ausbildung der Streitkräfte im Bereich Weltraum
Ausbildungskooperationen mit Partnerländern?
Der Bereich Ausbildung ist Bestandteil mehrerer bilateraler Kooperationen.
Konkrete Ausbildungskooperationen mit Verbündeten und Partnern bestehen in
den Bereichen Weltraumlage, Weltraumwetter und Weltraumoperationen mit
den USA, Frankreich, Kanada sowie Belgien.
Im Jahr 2022 hat die United States Space Force den auf multinationale
Kooperation für den Weltraum ausgerichteten Lehrgang „Coalition Space Course“
erstmals in Hamburg abgehalten. Von den 19 Teilnehmenden gehörten neun der
Bundeswehr und zehn den französischen Streitkräften an.
Der „Nationale Lehrgang Weltraumlage“ wird jährlich in Köln als
zweiwöchiger Weltraumgrundlagenlehrgang vom WRKdoBw in Zusammenarbeit mit
dem Institut für Raumfahrtsysteme der Technischen Universität Braunschweig
durchgeführt. Seit 2014 haben, neben Angehörigen der Bundeswehr, auch
Teilnehmende aus Australien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan,
Kanada, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Spanien
und den USA den in englischer Sprache abgehaltenen Lehrgang besucht.
Die NATO School in Oberammergau bietet Lehrgänge für die Grundlagen der
militärischen Weltraumnutzung sowie für Weltraumkoordination („Space
Coordinator“) an. Diese Lehrgänge werden sowohl von Angehörigen der
Bundeswehr besucht, als auch durch Angehörige der Bundeswehr in der Durchführung
unterstützt.
9. Inwieweit sind die Cyberabwehr der Bundeswehr und das WRKdoBw
miteinander verzahnt?
Das WRKdoBw steht in Bezug auf die Cybersicherheit im engen Austausch
mit den hierfür zuständigen Stellen der Bundeswehr.
10. Wie gestaltet sich konkret die Aufgabenteilung zwischen dem die
Satelliten der Bundeswehr betreibenden Kommando Cyber- und
Informationsraum (KdoCIR) und dem WRKdoBw hinsichtlich der Sicherheit der
bundeswehreigenen Infrastruktur im Weltraum?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
11. Trägt das WRKdoBw oder das KdoCIR die Verantwortung für die
Sicherheit der Satelliten der Bundeswehr nach deren Inverkehrbringung?
a) Wenn das WRKdoBw zuständig ist, arbeitet das KdoCIR dann im
Bereich Cybersicherheit der Satelliten und Satellitennetzwerke zu?
b) Wenn das KdoCIR zuständig ist, arbeitet das WRKdoBw dann im
Bereich der physischen Sicherheit vor etwaigen Offensivaktivitäten
oder auch vor sogenanntem Weltraumschrott zu?
Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
12. Welche Bedeutung misst das BMVg der „Secure Connectivity Initiative“
der Europäischen Kommission bei, und inwiefern möchte es sich hier
einbringen?
Seitens der Bundesregierung wird die hohe politische Relevanz der Initiative
gesehen. Je nach technischer Ausgestaltung könnte sich das geplante System
auch für die militärische Mitnutzung eignen. Das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) bringt sich bereits im Rahmen der nationalen
Positionsbildung ein und berücksichtigt die Initiative bei weiteren Planungen. Derzeit
liegen zu der Umsetzung des Programms aber zu wenige Informationen vor, um
qualifizierte Aussagen diesbezüglich zu treffen.
13. Erwägt die Bundesregierung, anlässlich der Bedeutung des Starlink-
Systems für den Ukraine-Krieg ebenfalls durch Satelliten-gestützte
Technik ähnliche Fähigkeiten für die Bundeswehr aufzubauen, um auch bei
Angriffen auf die eigene Onshore- und Offshore-
Telekommunikationsinfrastruktur mithilfe der Telekommunikationsinfrastruktur im Weltraum
zu jeder Zeit eine vernetzte Verteidigung mit Drohnen, Aufklärungsdaten
etc. fortsetzen zu können?
Der Aufbau einer bundeswehreigenen Kleinsatelliten-Konstellation für die
Kommunikation ist derzeit nicht beabsichtigt. Darüber hinaus bietet zukünftig
die EU „Space-based Secure Connectivity“ Initiative voraussichtlich das
Potential einer militärischen Nutzung. Zudem werden national und mit Partnern
Resilienzmaßnahmen getroffen, um im Konfliktfall die Führungs- und
Handlungsfähigkeit zu erhalten. Diese Maßnahmen gehen über reine weltraumgestützte
Dienste hinaus.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
14. Welche 25-Mio.-Euro-Vorlagen mit Bezug auf den Bereich Weltraum
plant das BMVg, dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in
den nächsten 36 Monaten vorzulegen (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Der Bundeshaushalt 2023 wird erst zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das
Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 beginnt erst im Jahr 2023,
zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 erst im Jahr 2024. Das BMVg ist
bestrebt, Regierungshandeln transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Entsprechend der etablierten Praxis werden daher der Haushaltsausschuss und der
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages jeweils zu Beginn eines
Jahres und nach der parlamentarischen Sommerpause über die in den
Folgemonaten geplanten 25-Mio.-Euro-Vorlagen unterrichtet.
15. Sind Teile des Sondervermögens Bundeswehr für die
Weltraumaktivitäten der Bundeswehr vorgesehen (bitte Projekte mit jeweiligem
eingeplanten Haushalts-Soll angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
16. Wie viele Satelliten nutzt die Bundeswehr momentan im Weltraum, und
welche Aufgabe haben diese?
Zur weltweitabbildenden Aufklärung nutzt die Bundeswehr derzeit fünf
Satelliten des Projektes SAR-Lupe. Das Nachfolgesystem SARah wird aus drei
Satelliten bestehen, von denen sich ein Satellit bereits im Orbit befindet.
Weiterhin verfügt die Bundeswehr über die bundeswehreigenen geostationären
Kommunikationssatelliten COMSATBw 1 und COMSATBw 2, zusätzlich
angemietete Übertragungskapazitäten auf kommerziellen Satelliten sowie
Nutzungsmöglichkeiten weiterer kommerzieller Satellitendienste zur mobilen
Kommunikation.
Das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr nutzt Daten von
Wettersatelliten privater und öffentlicher Betreiber zur meteorologischen und
ozeanographischen Beratung. Zur Datenübertragung im Geoinformationsdienst
der Bundeswehr wird ein kommerzieller Satellitenverteildienst genutzt, der
dafür einen Kanal auf einem Telekommunikationssatelliten anmietet.
Darüber hinaus werden die Satelliten des US-amerikanischen
Satellitennavigationssystems Global Positioning System (GPS) sowie für bestimmte
Informationsbedarfe der Bundeswehr Daten und Dienste des EU
Erdbeobachtungssystems Copernicus genutzt.
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
17. Wie gestaltet sich konkret die Zusammenarbeit zwischen dem KdoCIR
und dem WRKdoBw hinsichtlich des Betriebs der sich bereits im
Weltraum befindenden Satelliten der Bundeswehr?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
18. Welche militärischen Fähigkeiten hat die Bundeswehr derzeit im
Weltraum, und welche strebt sie an, bis wann zu erlangen?
Die Bundeswehr verfügt aktuell über Fähigkeiten zur weltweiten abbildenden
Aufklärung sowie zur Satellitenkommunikation. Der Erhalt dieser Fähigkeiten
erfolgt unter Berücksichtigung technologischer Weiterentwicklungen und ggf.
operationell ableitbarem zwingendem Aufwuchs dieser Fähigkeiten.
Neben der Sicherstellung des Fähigkeitserhalts auf jeweils aktuellem
technologischen Stand und Studien bezüglich etwaiger, zukünftig erforderlicher
Fähigkeiten untersucht die Bundeswehr gegenwärtig konkret die Möglichkeit zum
Aufbau satellitengestützter Frühwarnung, eine Zeitlinie zum Aufbau einer
solchen Fähigkeit ist Gegenstand der Untersuchungen.
19. Welche konkreten Maßnahmen wurden in der laufenden
Legislaturperiode ergriffen, um die Weltraumaktivität der Bundeswehr auszubauen bzw.
zu verstärken (bitte konkrete Maßnahmen und Projekte über alle
Planungskategorien hinweg – Material, Personal, Infrastruktur, Ausbildung,
Betrieb, Organisation – benennen)?
Der Aufbau der Dimension Weltraum in der Bundeswehr wird seit 2017 auf
Basis der „Strategischen Leitlinie Weltraum“ und eines zugehörigen
Umsetzungsplans für den Geschäftsbereich (GB) BMVg gestaltet. Die Überarbeitung
und Weiterentwicklung dieses Umsetzungsplanes wurde in dieser
Legislaturperiode eingeleitet.
Weiterhin beabsichtigt die Bundesregierung als Folgedokument der Nationalen
Sicherheitsstrategie ein sicherheits- und verteidigungspolitisches
Strategiedokument zu erstellen.
Darüber hinaus wurde die Erstellung des Fachkonzepts „Weltraumlage“
begonnen, das wesentliche Grundlagen und Eckpunkte für die weitere Ausgestaltung
umfassen wird.
Mit dem Erlass der im GB BMVg geltenden Allgemeinen Regelung A-120/4
„Militärische Weltraumnutzung“ wurde eine wesentliche Grundlage zu Aufbau
und Verantwortlichkeiten in der Bundeswehr in der Dimension Weltraum
geschaffen.
Der Aufbau des 2021 aufgestellten WRKdoBw wird phasenweise fortgesetzt,
die organisatorischen Grundlagen wurden 2022 gebilligt. Die Alimentierung
der DP, welche zur vollen Funktionalität und Aufgabenwahrnehmung des
WRKdoBw benötigt werden, erfolgt im Kontext der kritischen
Bestandsaufnahme.
Mit der Übergabe der entsprechenden Gebäude am Standort Uedem werden
absehbar sowohl für das ressortgemeinsam betriebene WRLageZ als auch für das
WRKdoBw die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen.
Parallel werden konzeptionelle Vorgaben für die Entwicklung von
militärischem Personal zur Verwendung in der Dimension Weltraum erarbeitet.
Im März 2022 wurde der Vertrag für das Projekt Weltraumlagezentrum
Ausbaustufe 1 geschlossen.
Im Juni 2022 wurde der Vertrag über den Weiterbetrieb der großen
Bodenstation in Weilheim bis 2028 verlängert.
Im November 2022 wurde eine Option zur Maßnahme Regeneration von
„Bodenstationen, kleinst“ im Rahmen des Projekts Satellitenkommunikation der
Bundeswehr Stufe 2 ausgelöst.
Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 20 wird verwiesen.
20. Welche internationalen Kooperationen bestehen im Bereich von
militärischen Weltraumaktivitäten mit den Streitkräften anderer Staaten?
Die Bundesrepublik Deutschland pflegt bilaterale Kooperationen mit
ausgewählten Partnern im Rahmen der „Combined Space Operations Initiative“
(CSpO) sowie mit weiteren europäischen und außereuropäischen Staaten.
Für weitere Details wird auf Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
a) Sind konkrete Bestrebungen vorhanden, bereits bestehende
Kooperationen auszubauen, und wenn ja, welche?
b) Sind konkrete Bestrebungen vorhanden, neue Kooperationen zu
schließen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 20a und 20b werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
21. Besteht zu China eine Kooperation im Bereich der militärischen
Weltraumaktivität, und wenn ja, ist es die Absicht der Bundesregierung, diese
Zusammenarbeit mit China zurückzufahren oder auszubauen?
Es bestehen keine Kooperationen im Bereich der militärischen
Weltraumaktivitäten mit der Volksrepublik China.
22. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den
Aufbau eines europäischen Weltraumkommandos zum Schutz kritischer
Weltrauminfrastruktur wie Satelliten ein?
Der Bundesregierung sind keine Pläne für einen Aufbau eines europäischen
Weltraumkommandos bekannt und sie verfolgt keine eigenen Pläne in diese
Richtung.
23. Warum wurde der Start des SARah-Aufklärungssatelliten am 18. Juni
2022 in Kooperation mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen
durchgeführt?
Das BMVg betrachtet den Start eines Satelliten als eine Dienstleistung, die als
Teil der Realisierung von Weltraumprojekten vom Hauptauftragnehmer anhand
gegebener Projektvorgaben sicherzustellen ist. Für das Projekt SARah wurden
die vertraglich vereinbarten Startdienstleistungen durch den
Hauptauftragnehmer OHB System AG, sowie dessen Unterauftragnehmer Airbus Defence &
Space, unter wirtschaftlichen Aspekten und Projektkriterien ausgewählt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
24. Warum wurde der Start des Satelliten konkret mit dem US-
amerikanischen Unternehmen SpaceX durchgeführt?
Das US-amerikanische Unternehmen konnte sich durch die Bereitstellung eines
erprobten, leistungsfähigen Trägersystems zum in den Projektzeitlinien
angestrebten Startfenster innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens durchsetzen.
Die Auswahl erfolgte unter anderem aus wirtschaftlich- und vergaberechtlichen
Gründen sowie aus sicherheitsperspektivischen Abwägungen.
25. Warum wurde für den Start des SARah-Aufklärungssatelliten am 18.
Juni 2022 im Speziellen keine Kooperation mit einem europäischen
Unternehmen eingegangen?
Europäische Anbieter konnten kein adäquates Trägersystem zum beabsichtigten
Startzeitraum und im Vorlauf zur Integration der Nutzlast zur Verfügung
stellen.
26. Ist das Unternehmen SpaceX nur am Start des Satelliten beteiligt oder ist
die Bundeswehr in irgendeiner Form auch nach dem Start des SARah-
Satelliten auf die Zusammenarbeit mit SpaceX angewiesen (bitte alle
Bereiche nennen, in denen derzeit oder in der Zukunft eine Kooperation mit
SpaceX bezüglich des gestarteten SARah-Satelliten besteht oder
bestehen wird)?
Das Unternehmen SpaceX ist ausschließlich als Verbringer einer Nutzlast zu
verstehen, weitere Abhängigkeiten bestehen nicht. Eine weitere Verbringung
von zwei SARah-Satelliten durch SpaceX ist für Anfang 2023 vorgesehen, der
Starttermin befindet sich in Abstimmung. Die Inbetriebnahme von
Aufklärungssatelliten erfolgt durch den nationalen Satellitenhersteller in Kooperation
mit nationalen Betriebszentren.
27. Wer hat den Transport des Satelliten vom Typ SARah in die USA
durchgeführt?
Der Transport wurde durch die Firma Schenker als Generalunternehmer
durchgeführt.
28. Warum wurde der Transport des Satelliten vom Typ SARah in die USA
von dem in der Antwort zu Frage 26 genannten Akteur durchgeführt?
Der Transport des Satelliten lag vertraglich in der Verantwortung des
Unterauftragnehmers (UAN) Airbus Defence & Space (ADS). Aufgrund des
russischen Angriffs auf die Ukraine konnte eine Verbringung an den Startplatz
Vandenberg SFB, Kalifornien, USA, weder durch den ursprünglich
vorgesehenen Transportdienstleister Antonov Logistics noch im Rahmen des Strategic
Airlift International Solution (SALIS)-Vertrags erfolgen. Das US-Angebot zum
strategischen Lufttransport durch US-Streitkräfte konnte aufgrund
inkompatibler Abmaße nicht umgesetzt werden. Durch ADS wurde ein Seetransport mit
anschließendem Landtransport veranlasst, um das Startfenster halten zu
können. Für den Transport des Satelliten in die USA wurde zusätzlich
Sicherheitspersonal abgestellt.
29. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für den Transport des
Satelliten vom Typ SARah in die USA?
Für den Transport des ersten SARah Satelliten in die USA sind Kosten in Höhe
von ca. 1,2 Mio. Euro, inkl. Transportversicherung, Personalkosten
Begleitpersonal, geltend gemacht worden.
30. Auf welche Höhe beläuft sich der Betrag, der für den Start des Satelliten
vom Typ SARah an das Unternehmen SpaceX ging?
Die konkreten Kosten für den Start des ersten SARah Satelliten mit einer FAL-
CON 9 werden zwischen der Firma SpaceX und UAN Airbus Defence & Space
als firmenvertraulich behandelt.
31. Sind der Bundesregierung sicherheitspolitische Risiken in der
Zusammenarbeit mit ausländischen privatwirtschaftlichen Unternehmen bei
sensiblen Weltraumaktivitäten der Bundeswehr wie der Inbetriebnahme
von Aufklärungssatelliten bekannt, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine sicherheitspolitischen Risiken in der
Zusammenarbeit mit ausländischen privatwirtschaftlichen Unternehmen als
Startdienstleister bekannt. Bevorzugt werden Unternehmen mit einschlägigen
Erfahrungen bei Partnernationen und Bündnispartnern.
32. Hat die Bundeswehr die Fähigkeit, selbst einen Satelliten in Deutschland
oder einem näher gelegenen Nachbarland in Europa zu starten?
Die Bundeswehr verfügt nicht über die eigenständige Fähigkeit, selbst einen
Satelliten in Deutschland oder einem näher gelegenen Nachbarland in Europa
zu starten.
33. Gibt es konkrete Bestrebungen, die eigene Infrastruktur und die
Kapazitäten der Bundeswehr zum Start von Satelliten, etwa bei Trägerraketen
und Plattformen, aus- bzw. aufzubauen?
Derzeit sind keine Fähigkeiten zum Start von Satelliten vorgesehen.
34. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Fähigkeit der
Bundeswehr bei, selbstständig Satelliten starten zu können?
Die Bundesregierung betrachtet derzeit den Start von Satelliten primär als eine
Dienstleistung, die als Teil der Realisierung von Weltraumprojekten von einem
Auftragnehmer anhand gegebener Projektvorgaben sicherzustellen ist.
35. Bestünde nach Kenntnis der Bundesregierung die technische
Möglichkeit, Satelliten der Bundeswehr mithilfe von Marschflugkörpern, die von
U-Booten der Klasse 212A gestartet werden, in den Weltraum zu
transportieren?
Diese Möglichkeit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nicht.
36. Sind der Bundesregierung andere Staaten bekannt, die über die
technische Möglichkeit verfügen, Satelliten mithilfe U-Boot-gestützter Raketen
in den Weltraum zu transportieren, und wenn ja, um welche Staaten und
um welchen U-Boot-Typ handelt es sich dabei?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
37. Hält die Bundesregierung die Autarkie der Bundeswehr im Bereich der
Weltraumaktivitäten für erstrebenswert, gerade auch mit Blick auf
potentielle politische Instabilitäten in Partnerländern?
Eine Autarkie der Bundeswehr ist im Bereich der Weltraumaktivitäten nicht
geplant.
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass Resilienz und
Handlungsfähigkeit im Weltraum gesamtstaatliche Aufgaben sind und den Herausforderungen
im Weltraum nur gemeinsam mit Partnern begegnet werden kann. Neben der
Zusammenarbeit im NATO- und EU-Rahmen pflegt die Bundeswehr daher
auch bilaterale und multilaterale Kooperationen mit Weltraumnationen, die
unsere Werte teilen und sich für eine Stärkung der Weltraumsicherheit sowie für
eine verantwortungsvolle und nachhaltige Weltraumnutzung einsetzen.
Um bestehende Abhängigkeiten insbesondere von US-amerikanischen
Weltraumdiensten zu reduzieren, die eigene Lage- und Beurteilungsfähigkeit
sicherzustellen sowie eigene Beiträge in Kooperationen einbringen zu können, ist
es die Absicht der Bundesregierung, die weltraumtechnologische Basis in
Deutschland und Europa zu stärken und die Resilienz relevanter militärischer
Dienste und Produkte zu steigern.
38. Welche Kosten müssten aufgewendet werden, um eine Autarkie der
Bundeswehr im Bereich der Weltraumaktivität herzustellen?
Mögliche Kosten lassen sich pauschal nicht beziffern.
39. Welche Bedrohungen und Risiken existieren derzeit und absehbar für
Deutschlands Interessen, Prioritäten und Ziele im Weltraum?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
40. Welche besonderen Vorkommnisse und sicherheitsrelevanten
Zwischenfälle gab es bisher im Zusammenhang mit Satelliten der Bundeswehr
(bitte nach Datum, Ort und Vorkommnis aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
41. Wurden Satelliten der Bundeswehr oder von Behörden der
Bundesrepublik Deutschland bereits durch Maßnahmen anderer Akteure angegriffen
oder gestört?
a) Wenn ja, wann, und durch wen, und welche Konsequenzen hatte
dies?
b) Wenn nein, gibt es Erkenntnisse über etwaige Versuche anderer
Akteure, Satelliten der Bundeswehr anzugreifen oder zu stören?
42. Wie schnell kann ein zerstörter Satellit durch die Bundesregierung ersetzt
werden (bitte nach dafür notwendigen Projektschritten von
Ausschreibung bis Inverkehrbringung auf der Zeitachse aufschlüsseln)?
43. Welche direkten Auswirkungen hätte ein Ausfall oder eine Zerstörung
eines oder mehrerer Satelliten auf die unmittelbare Einsatzfähigkeit und
Schlagkraft der Bundeswehr?
44. Welche Teile der Streitkräfte der Bundeswehr sind inwieweit auf
weltraumgestützte Daten angewiesen?
45. Wäre die Bundeswehr in der Lage, ihre Satellitensysteme bei einem
Angriff mit eigenen Fähigkeiten zu verteidigen?
Die Fragen 41 bis 45 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
46. Wie sähe eine unmittelbare Reaktion auf einen Angriff im Weltraum aus,
um die eigenen Satelliten zu schützen, falls die Bundeswehr nicht in der
Lage ist, ihre Satellitensysteme bei einem Angriff mit eigenen
Fähigkeiten zu verteidigen?
Im Falle absehbarer oder bereits eingetretener Weltraumsicherheitsereignisse
wird der Koordinierungsstab Weltraumsicherheit auf Ressortebene aktiviert.
Als schnell reaktionsfähiges Instrument auf Arbeitsebene der Ressorts sammelt
dieser Stab erste Informationen, wertet diese ressortübergreifend aus und
bereitet mögliche Handlungsoptionen vor.
Konkret vorzunehmende Reaktionen und Maßnahmen hängen dabei von den
Umständen des Einzelfalls ab, richten sich aber grundsätzlich an einem
umfassenden Ansatz aus, der politische, diplomatische, öffentlichkeitswirksame,
wirtschaftliche und militärische Maßnahmen beinhaltet. Der
Koordinierungsstab Weltraumsicherheit musste bislang nicht wegen eines konkreten Angriffs
aktiviert werden, hat aber seine Funktionalität wiederholt unter Beweis gestellt
u. a. im Rahmen des russischen ASAT-Tests vom 15. November 2021.
47. Gibt es gegebenenfalls konkrete Bestrebungen, eigene
Verteidigungssysteme für Satelliten aufzubauen?
Es gibt gegenwärtig keine konkreten Bestrebungen, eigene
Verteidigungssysteme für Satelliten aufzubauen.
48. Ist insbesondere in Zusammenarbeit mit Frankreich eine Beteiligung der
Bundeswehr an der Entwicklung von Anti-Satelliten-Waffen betrachtet
worden oder vorgesehen?
49. Falls in Zusammenarbeit mit Frankreich keine Beteiligung der
Bundeswehr an der Entwicklung von Anti-Satelliten-Waffen vorgesehen ist,
warum nicht?
Die Fragen 48 und 49 werden zusammen beantwortet.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist in Frankreich keine Entwicklung von
Anti-Satellitenwaffen im Sinne einer kinetischen Zerstörung von Satelliten
vorgesehen. Frankreich hat am 29. November 2022 erklärt, auf destruktive
Antisatelliten-Tests mit boden-, luft- oder seegestützten (sog. Direct-Ascent Anti-
Satellite, DA ASAT) Antisatellitenwaffen zu verzichten.
Darüber hinaus lehnt die Bundesregierung die Anwendung von Debris-
erzeugenden Wirksystemen im Weltraum ab.
Nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt Frankreich Systeme zur
Abwehr immanenter Bedrohungen. Vorgespräche ließen bisher keine
Kooperationsabsichten seitens der französischen Rüstungsagentur DGA bei der
Entwicklung solcher Systeme erkennen.
50. Hält die Bundesregierung die Ausstattung der Bundeswehr mit Anti-
Satelliten-Waffen für notwendig, um Deutschlands sicherheitspolitische
Interessen im Weltraum zu schützen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
51. Ist das KdoCIR für die Cyberverteidigung der Satelliten im Weltraum,
die zur Bundesrepublik Deutschland gehören, zuständig, und verfügt das
KdoCIR über die technischen Fähigkeiten, Satelliten im Weltraum gegen
Cyberoperationen von Angreifern verteidigen zu können?
Die Informationstechnik der Satelliten der Bundeswehr wird sicher betrieben.
Zuständig hierfür ist die Informationssicherheitsorganisation der Bundeswehr
und die IT-Betriebsorganisation sowie entsprechende Auftragnehmer.
52. Hält es die Bundesregierung für notwendig, dass die NATO über Anti-
Satelliten-Waffen verfügt, um die sicherheitspolitischen Interessen des
NATO-Bündnisses im Weltraum zu schützen?
Die NATO hat mit dem im Juni 2022 veröffentlichten Strategischen Konzept
ihre Position zum Schutz der sicherheitspolitischen Interessen des Bündnisses,
auch für den Weltraum, formuliert. Mit der bereits im Januar 2022
veröffentlichten „Overarching Space Policy“ hat die NATO zudem ein
Grundlagendokument veröffentlicht, welches sich auch fähigkeitsbezogenen Aspekten widmet.
Die NATO stellt darin u. a. heraus, dass sie weder die Entwicklung eigener
Weltraumfähigkeiten noch die Rolle eines unabhängigen Weltraumakteurs
anstrebt. Die Bundesregierung hält es nicht für notwendig, auf den Erwerb von
Antisatellitenwaffen durch die NATO hinzuwirken.
53. Unter welchen Voraussetzungen würde ein direkter zielgerichteter
Angriff auf einen Satelliten eines NATO-Bündnispartners durch einen
anderen staatlichen Akteur die Kriterien für die Ausrufung eines NATO-
Bündnisfalls nach Artikel 5 des NATO-Vertrags erfüllen?
Die NATO hat 2020 Artikel 5 des NATO-Vertrages in der Dimension Weltraum
für anwendbar erklärt. Der NATO Bündnisfall setzt grundsätzlich einen
bewaffneten Angriff auf einen Bündnispartner innerhalb des Bündnisgebietes voraus;
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
wann von einem solchen in der Dimension Weltraum ausgegangen werden
kann, muss im Einzelfall betrachtet werden.
54. Welche derzeitigen globalen Konflikte im Weltraum bewertet die
Bundeswehr als besonders zentral bzw. beunruhigend?
Der Bundesregierung sind keine globalen Konflikte im Weltraum bekannt.
55. Erstellt das WRKdoBw lediglich ein eigenes Weltraumlagebild oder wird
ein solches in Zusammenarbeit mit dem KdoCIR erstellt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
56. Inwieweit hat die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Sicherung
der kritischen Infrastruktur Deutschlands, gerade auch im Weltraum, mit
Blick auf Sabotageakte feindlicher Akteure?
Grundsätzlich sind in Deutschland die Betreiber Kritischer Infrastrukturen
verantwortlich für deren Schutz vor Sabotagehandlungen. Bei konkreten
Gefährdungen von kritischen Infrastrukturen sind die Sicherheitsbehörden in Bund
und Ländern zuständig. Beispielsweise nimmt das Bundeskriminalamt
regelmäßig Gefährdungsbewertungen vor, die fortlaufend der aktuellen Lage
angepasst und den Unternehmen sowohl unmittelbar als auch über
Wirtschaftsverbände zur Verfügung gestellt werden.
Zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen hat das Bundesministerium des
Innern und Für Heimat aktuell einen Gemeinsamen Koordinierungsstab Kritische
Infrastruktur (GEKKIS) der einzelnen Ressorts auf Staatssekretär-Ebene ins
Leben gerufen. Ziel ist es, sich auf hochrangiger Ebene auszutauschen über
aktuelle Fragen aus den verschiedenen KRITIS-Sektoren. Als ad-hoc Gruppe soll
dieser Koordinierungsstab bei relevanten Vorfällen schnellstmöglich
unmittelbar zusammenkommen können. Zudem hat die Bundesregierung im Juli 2022
die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen,
Resilienzstrategie, beschlossen. Ein wesentlicher Fokus der Strategie ist die
Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen.
Das in Vorbereitung befindliche KRITIS-Dachgesetz wird absehbar ein
weiterer Baustein einer Gesamtstrategie zum Schutz und zur Sicherung von KRITIS.
57. Was ist der Sachstand beim Vorhaben High Resolution Wide Swath
(HRWS)?
Die als öffentlich-private Partnerschaft zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz, dem BMVg und einem Industriepartner geplante
Radarsatellitenmission High Resolution Wide Swath (HRWS) konnte nicht
umgesetzt werden. Derzeit sind keine weiteren Aktivitäten vorgesehen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
58. Wie ist der Sachstand bei der Entwicklung des europäischen
Rüstungsprojekts Timely Warning and Interception with Space-based TheatER
Surveillance (TWISTER)?
Das PESCO-Vorhaben TWISTER dient als Dach-Vorhaben für
Fähigkeitsentwicklung im Rahmen des European Defence Industrial Development
Programme (EDIDP) bzw. des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF). Ziel ist es, im
Rahmen von TWISTER die Anforderungen an ein System zur
Flugkörperabwehr zu harmonisieren und Komponenten eines Systems zur Flugkörperabwehr
im Rahmen von EDIDP/EVF zu entwickeln. Grundsätzlich sind hier zwei
Handlungsstränge zu nennen: zum einen wird eine Gesamtarchitektur zur
Frühwarnung erarbeitet, zum anderen ein Abfangflugkörper.
Die Konzeptphase für die Architektur zur Frühwarnung wurde dieses Jahr
begonnen.
Die Konzeptphase für den Abfangflugkörper wird absehbar in 2023 beginnen.
59. Inwieweit sind die USA in die Entwicklung des europäischen
Rüstungsprojekts TWISTER eingebunden?
Die USA sind in TWISTER nicht eingebunden.
60. Auf welche Höhe belaufen sich die mutmaßlichen Gesamtkosten für die
Entwicklung des TWISTER?
61. Auf welche Höhe werden sich die Kosten für die Beschaffung eines
TWISTER-Systems nach aktueller Einschätzung belaufen?
Die Fragen 60 und 61 werden zusammen beantwortet.
Die Abschätzung der Gesamtkosten für die Entwicklung und Beschaffung ist
Bestandteil der in Antwort zu Frage 58 aufgeführten Konzeptphasen. Zu den
Kosten kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
62. Wie gestaltet sich die deutsche Beteiligung bei der Entwicklung des
europäischen Rüstungsprojekts TWISTER im Detail (bitte nach deutscher
Beteiligung im Bereich der Finanzierung, Infrastruktur, Logistik,
Arbeitskräfte, zukünftigen Ausbildung am System aufschlüsseln)?
Der Anteil Frühwarnung wird durch ein Industriekonsortium unter
Federführung der Firma OHB durchgeführt. Hierzu wurden als deutscher Anteil an der
Finanzierung bisher 32 Mio. Euro eingeplant.
Der Anteil Abfangflugkörper wird durch ein Industriekonsortium unter
Beteiligung deutscher Industrie durchgeführt. Hierzu wurden als deutscher Anteil an
der Finanzierung bisher 22,5 Mio. Euro eingeplant.
Da es sich bisher um Konzeptphasen handelt, beschränkt sich die Beteiligung
auf die Finanzierung und das Einbringen nationaler Positionen.
63. Wird die Beschaffung des TWISTER nach seiner Fertigstellung
gesamteuropäisch oder einzelstaatlich organisiert sein?
Die Art der Realisierung von TWISTER wird im Rahmen der Konzeptphasen
untersucht.
Deutschland strebt an, dass der Anteil Frühwarnung gesamteuropäisch
organisiert wird.
Eine gesamteuropäische Beschaffung der Abfangflugkörper ist derzeit nicht
absehbar.
a) Falls die Beschaffung des TWISTER gesamteuropäisch organisiert
sein wird, inwieweit beteiligt sich Deutschland an den
Beschaffungskosten?
Hierzu kann durch die Bundesregierung noch keine Aussage getroffen werden.
b) Falls die Beschaffung des TWISTER gesamteuropäisch organisiert
sein wird, wo sollen die TWISTER-Systeme in Europa stationiert
werden?
Hierzu wurde noch keine Entscheidung getroffen.
c) Falls die Beschaffung des TWISTER einzelstaatlich organisiert sein
wird, in welchem Umfang plant Deutschland, TWISTER-Systeme zu
beschaffen?
d) Falls die Beschaffung des TWISTER einzelstaatlich organisiert sein
wird, wird Deutschland nur eine Aufklärungs- und Warnkomponente
oder auch die Abfangkomponente des endoatmosphärischen
Interceptors beschaffen?
Die Fragen 63c und 63d werden zusammen beantwortet.
Hierzu kann durch die Bundesregierung noch keine Aussage getroffen werden.
e) Falls die Beschaffung des TWISTER einzelstaatlich organisiert sein
wird, wo sollen die TWISTER-Systeme in Deutschland stationiert
werden?
Hierzu wurde noch keine Entscheidung getroffen.
64. Welche Infrastrukturmaßnahmen werden im Falle der Beschaffung eines
TWISTER-Systems und dessen Stationierung in Deutschland notwendig
werden?
Hierzu kann durch die Bundesregierung noch keine Aussage getroffen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]