[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4663 –
Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und Rahmenbedingungen für
digitale Weiterbildung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 27. September 2022 wurde von der Bundesregierung die
weiterentwickelte Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) vorgestellt. Nach Auskunft
des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil soll bis Ende des
Jahres 2022 ein Gesetzentwurf zur öffentlich geförderten Bildungszeit
vorliegen (
https://www.n-tv.de/ticker/Offentlich-gefoerderte-Bildungszeit-fuer-W
eiterbildung-soll-kommen-article23614828.html). Ferner haben der
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die Bundesministerin für Bildung und
Forschung Bettina Stark-Watzinger im Zuge der zur Vorstellung der Strategie
anberaumten Pressekonferenz deutlich gemacht, dass die Bundesregierung eine
Erhöhung der Weiterbildungsquote auf 65 Prozent anstrebt und insbesondere
Geringqualifizierte stärker mit Weiterbildungsmöglichkeiten adressieren
möchte. Darüber hinaus gilt es aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU im Zuge
der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt die erforderlichen
Rahmenbedingungen für digitale Weiterbildung seitens der Bundesregierung zu
schaffen.
1. Bildet der Umsetzungsbericht der NWS aus dem Juni 2021 die
Grundlage für die Weiterentwicklung der NWS?
Falls ja, welche Handlungsziele wurden übernommen bzw.
weiterentwickelt?
Falls nein, warum nicht?
Der vorgelegte Umsetzungsbericht zur Nationalen Weiterbildungsstrategie
(NWS) dokumentiert das bisher Erreichte und weist Anknüpfungspunkte zur
Fortführung eines strategischen Ansatzes zur Stärkung der beruflichen und
berufsbezogenen Weiterbildung aus. Die Partner der NWS bauen mit dem im
September 2022 veröffentlichen Papier zur Fortführung und Weiterentwicklung
der NWS auf dieser Zwischenbilanz auf. Die in der Strategie ausgewiesenen
zehn Handlungsziele bleiben mit der Fortentwicklung der Strategie
handlungsleitend entlang der im Updatepapier gebündelten Querschnittsthemen und
vereinbarten Arbeitsgruppen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5146
20. Wahlperiode 06.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 5. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Ist eine Evaluation der Handlungsziele geplant?
Falls ja, wann ist damit zu rechnen?
Falls nein, warum wird eine Evaluation nicht in Betracht gezogen?
Der Stand der Umsetzung der in den verschiedenen Handlungsfeldern des
Strategiepapiers der NWS vereinbarten Maßnahmen wurde kontinuierlich
nachverfolgt. Neben dem Umsetzungsbericht und der Dokumentation aus den
so genannten Themenlaboren wurde hierfür gesondert eine Umsetzungsmatrix
veröffentlicht.
3. Welche weiteren Zukunfts- und Schlüsselkompetenzen neben der
Digitalkompetenz sind aus Sicht der Bundesregierung künftig erforderlich,
um erfolgreich im Arbeitsleben sein zu können?
Die Bundesregierung orientiert sich am internationalen Diskurs zu Fragen von
Zukunftskompetenzen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen heute
mehr denn je bereit sein, sich neue Fähigkeiten anzueignen. Das erfordert
Flexibilität, eine positive Einstellung zum lebenslangen Lernen und Neugierde.
So können beispielsweise Fähigkeiten für nicht routinemäßige Aufgaben, wie
etwa Kreativität, erlangt werden. In einer sich schnell wandelnden und diverser
werdenden Arbeitswelt gewinnen auch soziale und emotionale, ebenso wie
nachhaltigkeitsorientierte Kompetenzen an Bedeutung.
4. Wie viele Haushaltsmittel stehen für die Umsetzung der Nationalen
Weiterbildungsstrategie für das Jahr 2023 zur Verfügung, und wie viele
Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für die Jahre 2024 und 2025
hierfür ein (bitte tabellarisch entlang der jeweiligen Ressorts darstellen)?
Die NWS wird unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) von insgesamt 17 Partnern getragen. Die NWS ist eine übergreifende
Strategie und bildet eine gesamtgesellschaftliche Leitlinie für die Stärkung und
Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung in Deutschland. Zu den
Umsetzungsbeiträgen des Bundes, nebst Bundesagentur für Arbeit (BA), kommen
zahlreiche Umsetzungsaktivitäten aus Ländern, der Wirtschaft und den
Gewerkschaften zum Tragen. Insgesamt gilt, dass Einzelmaßnahmen aufgrund der
Querschnittsziele der NWS nicht zu einer Gesamtsumme von spezifischen
NWS-Fördermitteln zugeordnet werden können.
Gleichwohl haben die federführenden Ressorts neue Förderlinien im Rahmen
der Umsetzung der NWS gestartet, die in besonderer Weise zum Ziel einer
gestärkten Weiterbildungskultur sowie zum Ausbau der digitalen Weiterbildung
in Deutschland beitragen sollen. So fördert das BMBF zum Beispiel mit dem
Innovationswettbewerb InnoVET kreative Konzepte, um exzellente
Berufsbildungsangebote und -strukturen neu zu schaffen oder weiterzuentwickeln. Für
InnoVET (Projektlaufzeit 2020 bis 2024; in 2025 Abschlussarbeiten) und
InnoVET Plus (geplante Projektlaufzeit 2024 bis 2028) sind die unten
aufgeführten Haushaltsmittel eingeplant. Beispielhaft sei auch seitens BMBF der
Innovationswettbewerb INVITE (Digitale Plattform berufliche Weiterbildung)
und die Nationale Bildungsplattform (NBP) sowie seitens des BMAS die
Nationale Online – Weiterbildungsplattform (NOW) insbesondere mit Fokus
auf digitale Weiterbildung genannt.
Das BMAS hat zudem unter anderem ein Bundesprogramm zum „Aufbau von
Weiterbildungsverbünden“ aufgelegt und unter diesem Dach zwei
Förderrichtlinien mit dem Ziel veröffentlicht, die Teilnahme von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigten an Weiterbildungen zu erhöhen
und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken
(Projektlaufzeit 2020 bis 2024; in 2025 Abschlussarbeiten).
Beispielhafte
Förderaktivitäten
Laufzeit 2023 2024 2025
InnoVET 2020–2024 rd. 22,8 Mio. Euro rd. 17,5 Mio. Euro rd. 2 Mio. Euro
InnoVET Plus (Planzahlen) geplant
2024–2028
ca. 0,5 Mio. Euro
(geplant)
ca. 14 Mio. Euro
(geplant)
ca. 23,3 Mio. Euro
(geplant)
INVITE 2021–2025 rd. 29,6 Mio. Euro rd. 16,8 Mio. Euro rd. 0,8 Mio. Euro
Nationale Bildungsplattform 2021–2025 rd. 76,3 Mio. Euro rd. 76,9 Mio. Euro rd. 96,0 Mio. Euro
Aufbau von
Weiterbildungsverbünden
2020–2024 rd. 17 Mio. Euro rd. 11 Mio. Euro rd. 0,6 Mio. Euro
Umsetzungsprojekt
Nationale Online-
Weiterbildungsplattform (NOW)
2022–2025 rd. 30,9 Mio. Euro rd. 29,6 Mio. Euro rd. 3,8 Mio. Euro
5. Welchen konkreten Beitrag leistet das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) zur Umsetzung der Nationalen
Weiterbildungsstrategie (bitte tabellarisch die Förderaktivitäten des BMBF samt
Laufzeit und Förderhöhe auflisten)?
Neben den Fördermaßnahmen zur Zielerreichung im Rahmen der NWS fördert
das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für die Bereitstellung
einer Begleitstruktur zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung des
BMBF im Umsetzungsprozess. Zur Finanzierung der entsprechenden
Verwaltungsvereinbarung (VV) sind nachfolgende Haushaltsmittel eingeplant:
Laufzeit 2023 2024 2025
VV mit dem BIBB zur
Begleitung der NWS
2019–2023
und geplant
0,8 Mio. Euro 0,5 Mio. Euro
(geplant)
0,5 Mio. Euro
(geplant)
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Möchte die Bundesregierung Kooperationen auf kommunaler Ebene im
Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie vertiefen, und wenn ja,
wie?
Die NWS strebt eine Verbesserung der regionalen Kooperation von
Weiterbildungsakteuren an, um Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen
bedarfsgerecht Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Das BMBF fördert
Kooperationen und Netzwerke kommunaler Bildungsakteure in den Regionen
Deutschlands, insbesondere über die „Transferinitiative kommunales
Bildungsmanagement“ inklusive des neuen ESF-Plus Programms „Bildungskommunen“. Diese
Maßnahmen unterstützen eine datenbasierte Steuerung und
bereichsübergreifende Koordinierung von Bildungsthemen und die Vernetzung von
Bildungsanbietern vor Ort. Ein solches „Datenbasiertes kommunales
Bildungsmanagement“ zielt darauf ab, Menschen in allen Lebensphasen passende
Bildungsangebote zu machen und wirkt sich damit auch auf die Ziele der NWS aus.
7. Wie sieht die Gesamtvision der Bundesregierung für gute digitale
Weiterbildung in Deutschland aus?
8. Wie definiert die Bundesregierung gute digitale Weiterbildung?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Übergreifendes Ziel der Bundesregierung ist es, digitales Lernen in allen
Bildungsphasen zu fördern. Mit Blick auf den Schwerpunkt der NWS auf die
berufliche und berufsbezogene Weiterbildung sollen alle Menschen, die sich
entlang ihres Lebenslaufes digital gestützt weiterbilden wollen, Zugang zu
qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangeboten erhalten.
Gute digitale Weiterbildung soll leicht zugänglich sein, sich an den
Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren und flexibel selbst gesteuertes,
lebensbegleitendes Lernen ermöglichen.
Gute digitale Weiterbildung integriert darüber hinaus neue Lerninhalte, die sich
beispielsweise aus der voranschreitenden technologischen Entwicklung heraus
ergeben und setzt diese passgenau mit Blick auf die Bedürfnisse der Lernenden
und Lehrenden unter Nutzung eines durch die Digitalisierung ausgeweiteten
methodischen Repertoires um.
Für eine durchgängige, lebensbegleitende User Journey im Sinne des Online-
Zugangs-Gesetzes, die neben der schulischen, beruflichen und akademischen
Qualifizierung auch die berufliche und allgemeine Weiterbildung beinhaltet,
soll mit der Nationalen Bildungsplattform (NBP) künftig eine leistungsfähige
Vernetzungsinfrastruktur bereitgestellt werden.
9. Werden verbindliche Qualitätsstandards für digitale Weiterbildung
entwickelt?
Wenn ja, bis wann, und welche?
Wenn nein, warum nicht?
Soweit es sich um Maßnahmen handelt, die nach der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zu zertifizieren sind, beurteilen
die für die Zertifizierung zuständigen fachkundigen Stellen, ob die insoweit
geltenden Bestimmungen eingehalten sind. Nach der AZAV muss das Konzept
der Maßnahme eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, indem Ziele,
Dauer und Inhalte der Maßnahme jeweils auf die Voraussetzungen der
Zielgruppe und das Maßnahmenziel hin konzipiert sind und sie aktuelle
Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes berücksichtigt.
10. Was plant die Bundesregierung konkret, um die Digitalisierung in der
Weiterbildung zu beschleunigen?
11. Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung bei der Unterstützung
der Etablierung von guter digitaler Weiterbildung?
12. Was plant die Bundesregierung konkret, um die Digitalisierung in der
Weiterbildung zu unterstützen?
Die Fragen 10 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Stärkung digitaler Weiterbildung ist ein Querschnittsthema der NWS. Eine
Maßnahme ist der Innovationswettbewerb INVITE (Digitale Plattform
berufliche Weiterbildung), der dezentral die Weiterentwicklung der bestehenden
technologischen Vielfalt der beruflichen Weiterbildung mit insgesamt 35
Gewinnerprojekten (inklusive Metavorhaben) fördert. Hieraus resultieren
innovative Entwicklungen zur Digitalisierung der Weiterbildung. Die Kohärenz des
digitalen Weiterbildungsraums soll erhöht werden, es sollen mehr digitale
Angebote für individualisiertes Lernen und individuelle Lernpfade in der
berufsbezogenen Weiterbildung bereitstehen und Weiterbildungsplattformen sollen
verstärkt nutzerorientiert operieren.
Die BA entwickelt im Rahmen der NWS und unter finanzieller Beteiligung des
Bundes eine Nationale Online-Weiterbildungsplattform (NOW), die Förder-
und Beratungsmöglichkeiten, aber auch Informationen zu Berufen und
Weiterbildungsangeboten, transparenter machen soll. Ziel ist es zum einen, dass es
Ratsuchenden und Weiterbildungsinteressierten leichter fällt, digital und
unkompliziert passende Weiterbildungen und Fördermöglichkeiten zu finden.
Zum anderen soll es Unternehmen, insbesondere KMU, leichter gemacht
werden, passende Angebote zu finden, um Qualifizierungsbedarfe ihrer
Beschäftigten zu decken und sich so zukunftssicher aufzustellen.
Die Projekte des Innovationswettbewerbs InnoVET „Zukunft gestalten –
Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung“ widmen sich unter anderem
dem Ziel, neue Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung – beispielsweise
im Bereich Intelligente Gebäudetechnik und Systemvernetzung – frühzeitig
aufzugreifen und entsprechende Qualifizierungskonzepte für die berufliche
Bildung zu entwickeln und zu erproben.
Mit der NBP soll das Auffinden von und der Zugang zu Bildungsangeboten
unterschiedlicher Anbieter verbessert und die Dokumentation von
Lernergebnissen sowie deren Weiterverwertung durch eine nutzerselbstsouveräne
Verwaltung dieser Daten durch die Lernenden selbst ermöglicht werden.
13. Welche Partner hat die Bundesregierung bei der Digitalisierung der
Weiterbildung einbezogen?
Die Bundesregierung bezieht in unterschiedlichsten Konstellationen
regelmäßig eine große Zahl verschiedener Akteure in Abstimmungsprozesse rund
um das bildungs- und arbeitsmarktpolitische Handeln ein. Beispiele hierfür
sind die Fachkräftestrategie der Bundesregierung und der in diesem Kontext
durchgeführte Fachkräftegipfel sowie die Zusammenarbeit aller 17 Partner
innerhalb der NWS, darunter u. a. auch die Länder, Sozialpartner und
Wirtschaftsorganisationen.
14. Sind dabei auch konkrete Vergaben oder Fördermittel geplant?
Für die Konzeption der NBP sowie zur prototypischen Umsetzung des
Digitalen Bildungsraums wurden in drei verschiedenen Bereichen Projektkonsortien
gefördert. Die Entwicklung der NBP erfolgt im Rahmen eines dynamischen
Beschaffungssystems auf dem Wege EU-weiter Ausschreibungen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 12 verwiesen.
15. Gibt es eine Strategie, wie bei solchen Vergaben gezielt auch kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups zum Zuge kommen?
Übergreifend und auch im Kontext von digital gestützten
Weiterbildungslösungen ist es ein Ziel der NWS, Weiterbildung in KMU noch stärker und
systematischer zu ermöglichen. Die Beteiligung an bzw. Inanspruchnahme von
entsprechenden Förderangeboten von Bund und Ländern hängt eng von den
personellen und zeitlichen Ressourcen ab, die in KMU begrenzt zur Verfügung
stehen. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Unterstützung auf Seiten
von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden können KMU in diesem
Zusammenhang nicht zuletzt von einer Weiterentwicklung von branchenspezifischen
oder regionalen Kooperationen profitieren.
Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten von
KMU im Rahmen der öffentlichen Beschaffung vor. Dieses Ziel wird die
Bundesregierung bei der in dieser Legislaturperiode angestrebten sozial-
ökologischen und digitalen Transformation der öffentlichen Beschaffungspraxis
berücksichtigen. Das Vorhaben ist gerade in Krisenzeiten wichtig, um
Belastungen abzumildern und das Potential für künftige Entwicklungen zu erhalten
und zu befördern. Dabei wird die Bundesregierung unter Einbeziehung der
relevanten Akteure maßgebliche Ansatzpunkte identifizieren und hat den hierzu
im Koalitionsvertrag avisierten Transformationsprozess bereits eingeleitet.
Zu einem verbesserten Zugang für KMU wird auch die Digitalisierung von
Vergabeprozessen beitragen. Die Bundesregierung entwickelt gegenwärtig in
mehreren Umsetzungsprojekten die digitalisierte öffentliche Beschaffung in
Deutschland und in der Europäischen Union auf der Basis nationaler und
europäischer Vorgaben weiter. Die verbesserten Möglichkeiten schaffen gerade für
KMU einen erleichterten Zugriff auf und eine einfachere Partizipation an
öffentlichen Vergabeverfahren. Der erleichterte Zugang zu öffentlichen
Aufträgen ist auch Gegenstand der von der Bundesregierung am 27. Juli 2022
beschlossenen Start-up Strategie, mit der unter anderem Start-up-Kompetenzen
besser für öffentliche Aufträge mobilisiert werden sollen.
16. Wird es eine zwischen Bund, Land und Kommunen abgestimmte Lösung
zu rechtlichen Rahmenbedingungen in der Weiterbildung geben?
a) Falls ja, wie sieht hier ein mögliches Vorgehen aus, und in welchem
zeitlichen Horizont wird hier geplant?
b) Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung mit dem nach
Auffassung der Fragesteller bestehenden Mangel an Rechtssicherheit
(z. B. bei Online-Prüfungen) und unterschiedlichen, teils
widersprüchlichen Regelungen auf unterschiedlichen Ebenen umzugehen?
Im Rahmen der föderalen Zuständigkeit ist der Bund im stetigen Austausch mit
Ländern und Kommunen, auch zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Insofern
sich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf auf
Bundesebene ergibt, ist der Bund immer zu Anpassungen bereit.
17. Inwiefern lässt die Bundesregierung bei der aktuellen Ausarbeitung eines
Gesetzentwurfs zur Einführung einer Bildungs(teil)zeit Erfahrungen aus
Österreich konkret einfließen?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung Verbesserungspotenzial bei dem
österreichischen Modell, und falls ja, an welchen konkreten Stellen?
Das BMAS arbeitet an einem Gesetzentwurf, mit dem weiterbildungspolitische
Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden sollen. Hierzu gehört auch
die Einführung eines Bildungszeitgeldes im Rahmen von Bildungszeiten bzw.
Bildungsteilzeiten. Bei der Erarbeitung wurden die österreichische
Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit ausgewertet und Gespräche mit zuständigen
Akteuren in Österreich geführt. Zu den konkreten Regelungen des Vorhabens
kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
18. Hat die Bundesregierung Pläne bezüglich niedrigschwelliger und
bundesweit einheitlicher Fördermöglichkeiten von digitaler Weiterbildung,
um auch besonders diejenigen anzusprechen, die bisher
unterdurchschnittlich an Weiterbildungen teilgenommen haben, und wenn ja, wie
sehen diese Pläne aus?
Mit dem Lebenschancen-BAföG soll ein übergreifendes, niederschwelliges
Förderinstrument geschaffen werden, um Interessierten einen passgenauen
Einstieg in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Dabei sollen
unter Einbeziehung digitaler Elemente neue Wege für Aus- und Weiterbildung
gegangen werden, um darüber auch Personengruppen erreichen zu können, die
bisher unterdurchschnittlich an Weiterbildungen teilnehmen konnten. Für
Beschäftigte will die Bundesregierung zudem als Leistung der Arbeitsförderung
durch ein Bildungszeitgeld individuelle, arbeitsmarktbezogene Weiterbildungen
im Rahmen einer Bildungszeit oder Bildungsteilzeit ermöglichen, um die
Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – auch in
Bezug auf digitale Kompetenzen – in Zeiten des beschleunigten
Strukturwandels zu stärken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Plant die Bundesregierung als Teil der weiteren Umsetzung der
Nationalen Weiterbildungsstrategie Anpassungen des
Qualifizierungschancengesetzes?
Falls ja, welche konkreten Änderungen sind geplant, und warum?
Entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, wonach die
Möglichkeiten für Weiterbildung verbessert werden sollen, arbeitet das BMAS an
einem Gesetzentwurf, mit dem weiterbildungspolitische Vorhaben umgesetzt
werden sollen und der unter anderem eine Fortentwicklung des
Qualifizierungschancengesetzes beinhaltet. Mit der damit verbundenen Fortentwicklung
der Weiterbildungsförderung werden auch Vereinbarungen aus der NWS
umgesetzt. Zu den konkreten Änderungen können zu diesem Zeitpunkt noch keine
Angaben gemacht werden.
20. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem
Leitlinienprozess des Netzwerkes Bildung Digital, und wie werden diese ggf. in
den politischen Prozess eingespeist?
Die Erkenntnisse des Leitlinienprozesses des Netzwerk Bildung Digital liegen
der Bundesregierung in Form eines Ergebnisberichtes vor und basieren auf
einem strukturierten Entwicklungsprozess, einer Online-Umfrage sowie
mehrerer Workshops. Der Bericht umfasst fünf bereichsübergreifende
Handlungsfelder, sogenannte Leitlinien, und zeigt eine erweiterte Perspektive in der
Diskussion auf, welche die Bildungsbiografie als Ganzes und somit
bildungsbereichsübergreifend in den Blick nimmt. Diese Perspektiverweiterung sowie
die Erkenntnisse des Leitlinienprozesses hat die Bundesregierung mit dem
Ergebnisbericht zur Kenntnis genommen und wird sie an geeigneter Stelle als
Anregung aufgreifen.
21. Welche Aufgaben und Ziele sieht die Bundesregierung für eine mögliche
Bundeszentrale für digitale Bildung, deren Einrichtung gemäß dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP (S. 18) geprüft werden soll?
22. Hat die Bundesregierung die Einrichtung einer solchen Bundeszentrale
für digitale Bildung geprüft?
a) Falls ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen
(bitte hier die Prüfkriterien und die dazugehörigen Bewertungen
einzeln darlegen)?
b) Falls nein, wann wird die Prüfung abgeschlossen sein (bitte hier
ebenfalls die Prüfkriterien einzeln und die Herangehensweise und
Methodik der Prüfung darlegen)?
Die Fragen 21 bis 22b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
23. Plant die Bundesregierung, die Abschlüsse aus dem Bereich der
Weiterbildung, die bisher noch keine Zuordnung haben, in ihrem Deutschen
Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen zu integrieren?
Falls ja, wie sieht hier ein mögliches Vorgehen aus, und in welchem
zeitlichen Horizont wird hier geplant?
Falls nein, warum nicht?
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Transparenzinstrument zur
Vergleichbarkeit von Qualifikationen des lebenslangen Lernens. Dem DQR
sind daher bereits Qualifikationen der allgemeinen, beruflichen und
hochschulischen Bildung sowie der beruflichen Fortbildung zugeordnet worden. Dies
wird auch weiterhin von allen beteiligten Akteuren, so auch der
Bundesregierung, aktiv verfolgt. Um eine Qualifikation dem DQR zuzuordnen, bekundet
beispielweise ein Bildungsträger Interesse und stellt einen entsprechenden
Antrag bei den DQR-Gremien. Jeder Antrag durchläuft dann ein festgelegtes und
zwischen Bund und Ländern sowie relevanten Stakeholdern abgestimmtes
Verfahren. Qualifikationen der nicht staatlich geregelten Weiterbildung konnten
bislang noch nicht dem DQR zugeordnet werden. Das Verfahren der
Zuordnung dieser Abschlüsse wird derzeit noch in den DQR-Gremien beraten. Hier
setzt sich das BMBF gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz für eine
rasche Einführung ein.
24. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung sogenannten micro-
credentials bei?
Sind diese Bestandteil der Planungen der Bundesregierung hinsichtlich
einer weiteren Digitalisierung des Weiterbildungsraums?
Falls nein, warum nicht?
Zertifikatsangebote als akademische Weiterbildungsangebote, die kürzer als
Studiengänge sind, einzeln belegt und ggf. auf akademische Abschlüsse
angerechnet werden können, sind bereits integraler Bestandteil akademischer
Bildungswege. Bei der weiteren Etablierung solcher Angebote sind Transparenz
und Qualitätssicherung als ausschlaggebende Kriterien zu beachten.
In der beruflichen Weiterbildung offerieren Weiterbildungsanbieter micro-
credentials oftmals als schnelle Antwort auf vielfältige technologische und digitale
Anforderungen. Die Bereitstellung von Infrastrukturen für ein
niedrigschwelliges Ausstellen und Authentifizieren von micro-credentials wird für sinnvoll
erachtet. Die Bundesregierung prüft, ob ein entsprechendes Angebot im Rahmen
der NBP vorgesehen werden kann.
25. Fördert die Bundesregierung gezielt die Entwicklung digitaler
Weiterbildungsmöglichkeiten, die „gamification“ und „blended learning“
adressieren (bitte tabellarisch die Förderaktivitäten samt Ressortzuständigkeit,
Laufzeit und Förderhöhe auflisten)?
Bezüglich Gamification wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4533 verwiesen.
Blended Learning wird heutzutage als Methodik in einer Vielzahl
unterschiedlicher (Weiter-) Bildungsangebote integriert und nicht zwingend explizit als
solches ausgewiesen. Die folgende Darstellung hat daher rein exemplarischen
Charakter (Auszug):
Beispielhafte Förderaktivitäten
Ressortzugehörigkeit
Laufzeit Förderhöhe
SmartHands – Blended Learning
Lehrplattform für Aus- und Weiterbildner zum
Einsatz smart-device-basierter Digitaler Medien
in Lehrszenarien der manuellen Medizin und
Therapie
BMBF 01. April 2020 bis
31. März 2023
ca. 2,042 Mio. Euro
DiKraft – Digitales branchenübergreifendes
Dienstleistungs- und Weiterbildungs-Netzwerk
fokus.energie für die Fachkraft von Morgen
BMBF 01. April 2018 bis
31. März 2022
ca. 1,010 Mio. Euro
IvUEFA – Inklusive virtuelle Übungsfirma
– Berufliche Qualifizierung für die Teilhabe
am allgemeinen Arbeitsmarkt des Berufsfeldes
Wirtschaft und Verwaltung
BMBF 15. Juli 2018 bis
15. Juli 2021
ca. 0,686 Mio. Euro
ProjektMasters of Malfunction: Spielerische
Mixed-Reality-Lernanwendung mit digitaler
Sprachassistenz für die Ausbildung im Bereich
Windenergietechnik
BMBF 01. März 2019 bis
30. April 2022
ca. 1,384 Mio. Euro
Projekt-Plattform des Bundesprogramms
Sprach-Kitas
BMFSFJ 2016 bis 2023 insgesamt rd.
2,5 Mio. Euro
Plattform Praxisanleitung digital des
Bundesprogramms Fachkräfteoffensive für
Erzieherinnen und Erzieher
BMFSFJ 2019 bis 2022 insgesamt rd.
3,1 Mio. Euro
Gute Kinderschutzverfahren – Modellprojekt
zur Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch
interdisziplinäre Fortbildung unter Einbeziehung
eines E-Learning-Angebots
BMFSFJ 01. Juni 2019 bis
31. Dezember 2022
2,108 Mio. Euro
Schutzkonzepte in der ehrenamtlichen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen: Entwicklung
einer Informations- und Fortbildungsplattform
BMFSFJ 01. Juli 2021 bis
30. Juni 2024
2,789 Mio. Euro
26. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Erhebung und
Validierung informell erworbener Berufsqualifikationen, insbesondere
im Bereich Geringqualifizierter, zu verbessern, und wenn ja, welche
(bitte tabellarisch die Förderaktivitäten samt Ressortzuständigkeit,
Laufzeit und Förderhöhe auflisten)?
Prüft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch Erfahrungen
mit bereits bestehenden Validierungsmodellen in anderen Ländern?
Falls ja, welcher Länder?
Die Bundesregierung setzt sich unter anderem im Rahmen der NWS für die
Feststellung und Nutzung bestehender Kompetenzen ein und strebt eine
bundesweite Verankerung der berufsabschlussbezogenen Validierung von
Kompetenzen für Personen ohne (verwertbaren) Berufsabschluss an. Das Valikom-
Transfernetzwerk wurde bis Oktober 2024 verlängert. Es werden zudem die
rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geprüft, damit das
entwickelte berufsabschlussbezogene Validierungsverfahren über die Valikom
Transfer-Projektphase hinaus fortgesetzt und bundesweit verankert werden
kann.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist seit dem Jahr
2020 mit der Evaluation im Bereich der Arbeitsvermittlung von Jobcentern und
Agenturen für Arbeit eingesetzter Verfahren der Kompetenzfeststellung und
-validierung beauftragt, um gesicherte Informationen über notwendige
Eigenschaften, Anwendungskriterien und korrespondierende Anwendungsfelder zu
gewinnen. Die Evaluation umfasst auch die Erfassung und Verwertung von
Erkenntnissen und Erfahrungen, die aus dem Einsatz des computergestützten
Kompetenzfeststellungsverfahrens „MySkills“ in der BA gewonnen wurden.
Die abschließenden Ergebnisse werden im Jahr 2024 vorliegen. Im Rahmen der
NWS soll das Angebot für Kompetenzerhebung, -validierung und -entwicklung
insgesamt ausgebaut werden.
Förderaktivität
Ressortzuständigkeit
Laufzeit Förderhöhe
ValiKom-Transfer Aufbau von
Kompetenzzentren zur Durchführung von
Validierungsverfahren für duale Berufe bei zuständigen
Stellen
BMBF November 2018 bis
Oktober 2024
rd. 14,1 Mio. Euro
Evaluation Kompetenzfeststellung in der
Arbeitsvermittlung durch das Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
BMAS 2020 bis 2024 rd. 0,5 Mio. Euro
27. Plant die Bundesregierung, ein Recht auf „digitale Bildung“
einzuführen?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Es ist unklar, was seitens der Fragesteller mit einem Recht auf digitale Bildung
gemeint ist. Elemente digitaler Bildung sind gegenwärtig bereits in allen
Bildungsbereichen Bestandteil des Lehrens und Lernens und werden in ihrer
Entwicklung und Implementation seitens der Bundesregierung durch vielfältige
Programme wie beispielsweise Digitalpakt Schule, Innovationswettbewerb
INVITE, Nationale Bildungsplattform und den Förderschwerpunkt „Forschung
zur digitalen Hochschulbildung“ unterstützt.
28. Plant die Bundesregierung, gute digitale Bildung als gleichwertige
Leistung anzuerkennen?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Es ist unklar, was seitens der Fragesteller unter Anerkennung digitaler Bildung
als gleichwertige Leistung verstanden wird. Elemente digitaler Bildung sind
gegenwärtig bereits in allen Bildungsbereichen Bestandteil des Lehrens und
Lernens. Mögliche Fragen der Anerkennung hängen von vielfältigen Faktoren
ab, unter anderem vom Bildungsbereich sowie davon, ob Leistungen im
Rahmen digitaler Bildungsangebote im Bereich formaler, informeller oder non-
formaler Bildung erbracht worden sind.
29. Plant die Bundesregierung, eine Weiterbildungsoffensive des Personals
in staatlichen Beratungsstellen, um den Zugang zu guter digitaler
Weiterbildung zu ermöglichen?
Falls ja, was konkret ist in Planung, und wie sieht der jeweilige Zeitplan
aus?
Falls nein, warum nicht?
Mit der Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) hält die BA ein Angebot für
die berufliche Orientierung und Beratung von Menschen im Erwerbsleben vor.
Ziel ist es, individuelle Erwerbsbiografien zu stabilisieren und Unternehmen
bei der Gewinnung von Fachkräften zu unterstützen. Die Beraterinnen und
Berater der BBiE werden umfangreich zu Weiterbildungsthemen und auch zu
digitaler Weiterbildung geschult. Darüber hinaus wird die
Beratungsdienstleistung im Bereich der arbeitnehmerorientierten Vermittlung kontinuierlich
weiterentwickelt und gestärkt. Beratungen zu Weiterbildungen erfolgen
bedarfsorientiert und stellen einen wesentlichen Teil der Beratung dar. Dies schließt
auch digitale Weiterbildungen ein. Die BA und die Jobcenter führen
kontinuierlich Prozesse zur fachlichen Befähigung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
durch und nutzen dafür selbst auch digitale Weiterbildungsmöglichkeiten. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA und der Jobcenter werden somit nicht
nur im Rahmen einer Weiterbildungsoffensive, sondern kontinuierlich fachlich
befähigt.
30. Was unternimmt die Bundesregierung, um Bildungsgerechtigkeit auch
im Zuge des lebensbegleitenden Lernens zu ermöglichen und zu
gewährleisten?
Bildungsgerechtigkeit ist für die Bundesregierung ein Querschnittsthema und
als solches auch in der NWS verankert. Das Thema ist auch eines der vier
Handlungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms empirische
Bildungsforschung. Dort werden auch Forschungsprojekte gefördert, die sich auf die
Erwachsenenbildung/Weiterbildung konzentrieren und zu verschiedenen
Aspekten der Bildungsgerechtigkeit beitragen.
31. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung den in der
NWS formulierten Auftrag an das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) umgesetzt, zu
prüfen, welche Anreizmöglichkeiten für inklusive bzw. barrierefreie
Weiterbildungsstrukturen in der geförderten Weiterbildung geschaffen
werden können, und welche entsprechenden Maßnahmen sollen ggf. auch
Teil der Fortschreibung der NWS werden?
Grundsätzlich haben alle Menschen Zugang zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung durch die BA. Damit Menschen mit Behinderungen möglichst
allgemeine, inklusive Weiterbildungsangebote wahrnehmen können, gibt es
gesetzliche Regelungen, die ihnen den Zugang und die Förderung erleichtern. So
können sie zum Beispiel bereits gefördert werden, wenn sie noch nicht drei
Jahre beruflich tätig gewesen sind oder wenn sie einer erneuten oder
verlängerten Förderung bedürfen. Darüber hinaus ermöglichen Neuregelungen im Gesetz
zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur
Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung, dass Maßnahmen auch dann
zugelassen werden können, wenn die von den Trägern kalkulierten Kosten die
Durchschnittskostensätze um bis zu 25 Prozent übersteigen, soweit dies auf
notwendige besondere Aufwendungen zurückzuführen ist. Als solche
besonderen Aufwendungen können vor allem Kosten berücksichtigt werden, die durch
eine überdurchschnittliche Betreuung, durch eine besondere räumliche oder
technische Ausstattung oder durch eine besondere inhaltliche Ausgestaltung
der Maßnahme begründet werden. Als besondere Aufwendungen können auch
Kosten für eine barrierefreie Ausgestaltung einer Maßnahme anerkannt werden
(zum Beispiel barrierefrei zugängliche Schulungsräume, Gebärdensprache,
Brailleschrift). Weiterhin können auch Maßnahmen zugelassen werden, wenn
sie mit weniger als zwölf Teilnehmerinnen und Teilnehmer kalkuliert werden.
Diese Ausnahme kann in Betracht kommen bei speziellen betrieblichen
Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen mit besonderen Qualifizierungszielen oder
Maßnahmen, bei denen aufgrund regionaler Gegebenheiten (zum Beispiel
ländlicher Raum) oder anderer örtlicher Umstände weniger Teilnehmerinnen und
Teilnehmer zu erwarten sind. Kleinere Lerngruppen können insbesondere auch
für den Lernerfolg von Menschen mit Behinderungen hilfreich sein.
32. Plant die Bundesregierung, das im Januar 2019 in Kraft getretene
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) in die NWS einzubinden, und
wenn ja, wie, und soll insbesondere
a) die Gleichstellung der höchsten Abschlüsse im berufsbildenden
Bereich, der „Master Professional“ (Staatlich geprüfte Techniker,
Staatlich geprüfte Betriebswirte) mit den universitären Abschlüssen
„Master of Science“ erfolgen, und wenn ja, wie, und
b) wird der Abschluss „Master Professional“ im Deutschen
Qualifikationsrahmen (DQR) ggf. der Stufe 7 zugeordnet, und wenn ja, wann?
Die Bundesregierung und ihre Partner haben im September 2022 den
Startschuss für die Fortsetzung der NWS gegeben. Das Gesetz zur Modernisierung
und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) ist zum 1. Januar 2020 in
Kraft getreten. Auch wenn beide Aktivitäten auf eine Stärkung der beruflichen
Bildung abzielen, zeigt bereits der zeitliche Unterschied, dass im Rahmen der
NWS keine Begleitung des Gesetzgebungsprozesses erfolgt. Die Umsetzung
der gesetzlichen Vorgaben erfolgt unabhängig von der NWS.
33. Wie weit ist in diesem Zusammenhang die Abstimmung mit den
Bundesländern gediehen, in deren Zuständigkeit die bereits existierenden
Abschlüsse zum bzw. zur „Staatlich geprüften Techniker/in“ bzw. „Staatlich
geprüften Betriebswirt/in“ fallen, insbesondere
a) wer soll „prüfende Stelle“ sein, und
b) wer soll „beratende Stelle“ für diese Abschlüsse sein?
Zu fachschulischen Fragen ist das jeweilige Landesrecht maßgeblich und die
jeweilige Landesbehörde zuständig.
Das BBiMoG erlaubt das Führen der Abschlussbezeichnungen der jeweiligen
beruflichen Fortbildungsstufe nicht nur Personen, die die entsprechende
berufliche Fortbildungsstufe bestanden haben, sondern auch solchen, die die Prüfung
einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder
landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen,
bestanden haben.
Die zwischenzeitlich aktualisierte Rahmenvereinbarung über Fachschulen der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland (KMK) behandelt unter 11.3 die Ergänzung einer fachschulischen/
landesrechtlichen Berufsbezeichnung durch den Bachelor Professional.
Inzwischen finden sich im Landesrecht bereits Bestimmungen, die bei
erfolgreichem Abschluss der Fachschule auch die Führungsbefugnis bezüglich
Bachelor Professional mit Bezeichnung des Fachbereichs vorsehen.
34. Sollen Absolventen mit dem Abschluss „Master Professional“ bei der
Einstufung im öffentlichen Dienst des Bundes gleichbehandelt werden
mit Absolventen von Hochschulen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4193 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]