[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4826 –
Entwicklung der Adipositaschirurgie in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Adipositas wird definiert als eine über das Normalmaß hinausgehende
Vermehrung des Körperfetts. Berechnungsgrundlage ist der Körpermasseindex,
der sogenannte Body Mass Index (BMI). In der Regel spricht man von
Adipositas bei einem BMI über 30 und von extremem Übergewicht bei einem BMI
über 40. Nach den Daten der Techniker Krankenkasse aus dem Jahr 2019 ist in
Deutschland jeder zweite männliche Bürger übergewichtig und etwa jeder
fünfte fettleibig. Bei Frauen sind die Zahlen etwas niedriger. Auch bei
Kindern und Jugendlichen diagnostizieren Ärztinnen und Ärzte immer häufiger
Übergewicht und Adipositas (
https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-me
dizin/behandlungen-und-medizin/stoffwechselerkrankungen/was-ist-fettleibig
keit-adipositas-2017418?tkcm=ab,
https://www.zeit.de/news/2022-07/12/meh
r-kinder-und-jugendliche-im-norden-mit-uebergewicht?utm_referrer=https%3
A%2F%2F
www.google .com%2F). Die Situation hat sich während der
Corona-Pandemie weiter verschärft: Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft
(DAG) zitiert Daten, wonach jedes sechste Kind in Deutschland seit Beginn
der Corona-Pandemie dicker geworden ist, fast die Hälfte bewegt sich weniger
als zuvor, etwa ein Viertel isst mehr Süßwaren.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihrem „Sachstandsbericht
Adipositas 2022“ aufgezeigt, dass Übergewicht und Adipositas in ganz
Europa mittlerweile epidemische Ausmaße angenommen haben und noch weiter
steigen. Gleichzeitig liegt keiner der 53 Mitgliedstaaten der Europäischen
Region gegenwärtig auf Kurs, um die globale Zielvorgabe der WHO für
nichtübertragbare Krankheiten zu verwirklichen, den Anstieg der Adipositasraten
bis 2025 aufzuhalten (
https://www.der-privatarzt.de/artikel/news-sachstandsbe
richt-who-zu-adipositas-in-europa-dustere-aussichten). Nach dem neuesten
WHO-Bericht der „Initiative zur Überwachung von Adipositas im Kindesalter
(COSI)“ lebten 29 Prozent der Kinder in der Altersgruppe von sieben bis neun
Jahren in den untersuchten Ländern mit Übergewicht bzw. mit Adipositas. Die
Prävalenz war unter Jungs (31 Prozent) höher als unter Mädchen (28 Prozent)
(
https://www.bips-institut.de/aktuelles/presse/einzelansicht/adipositas-bei-kin
dern-neuer-who-bericht-mit-bremer-beteiligung-praesentiert-aktuelle-laenderd
aten-und-zeigt-trends-auf.html).
Heute hat Adipositas den Status einer Volkskrankheit erreicht. Die
gesundheitlichen Folgen – unter anderem ein stark erhöhtes Risiko für Diabetes, Herz-
Kreislauf-Krankheiten oder bestimmte Krebsarten – sind schwerwiegend und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5105
20. Wahlperiode 27.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 22. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
belasten sowohl die Erkrankten als auch das Gesundheitssystem immer
stärker. Der Gesetzgeber hat daher im
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) den Gemeinsamen Bundesausschuss verpflichtet, bis
zum 31. Juli 2023 ein Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas zu
beschließen. Damit soll eine leitliniengerechte, interdisziplinär abgestimmte
Behandlung sichergestellt werden (
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?s
tartbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2754.pdf#__bgbl__%2F%2
F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2754.pdf%27%5D__1656670285171).
Gleichzeitig beobachten die Fragesteller eine deutliche Zunahme chirurgischer
Eingriffe zur Gewichtsabnahme und damit zur chirurgischen Bekämpfung
einer Volkskrankheit. Bei der Adipositaschirurgie handelt es sich in der Regel
um sogenannte bariatrische Eingriffe: Patientinnen und Patienten erhalten
irreversible Magenverkleinerungen und Veränderungen am Dünndarm. Ein
bariatrischer Eingriff hat zur Folge, dass Patientinnen und Patienten ein Leben lang
nur eingeschränkt Nahrung zu sich nehmen können. Im Jahr 2014 berichtete
das Ärzteblatt von jährlich knapp 10 000 solcher Eingriffe in Deutschland, im
Jahr 2022 bereits von rund 20 000 Operationen.
Eine stetige Zunahme bariatrischer Eingriffe und eine stetige Zunahme der
Volkskrankheit Adipositas suggerieren eine unklare, ambivalente
Gesamtsituation bezogen auf die Bewertung der Adipositaschirurgie: Auf der einen Seite
können bestimmte Erfolge der chirurgischen Eingriffe gemessen werden: So
führen die Verfahren der Adipositaschirurgie zu einem Verlust von 27 bis
69 Prozent des überschüssigen Körpergewichtes nach mehr als zehn Jahren.
Bei Diabetes Typ 2 liegt die Remissionsrate nach mehr als zehn Jahren
zwischen 25 und 62 Prozent.
Auf der anderen Seite birgt die Adipositaschirurgie veritable Risiken sowie
lebenslange Einschränkungen für die Patientinnen und Patienten. Infolge der
Operation können unter anderem Vitaminmangel, chirurgische
Komplikationen, gastroösophagealer Reflux und Dumping-Syndrome auftreten. Studien
weisen zudem auf eine signifikant erhöhte Suizidrate nach
adipositaschirurgischen Eingriffen hin (
https://www.aerzteblatt.de/archiv/222994/Adipositaschir
urgie).
Auf dieser Grundlage existieren veritable Bedenken, was das Verhältnis
zwischen Vor- und Nachsorge betrifft und die Gewichtung von präventiven versus
operativen Maßnahmen der Adipositasbekämpfung. Jonas Raakow (Oberarzt
am Interdisziplinären Adipositaszentrum an der Berliner Charité) sieht das
größte Problem darin, dass bei den Patientinnen und Patienten keine
vernünftige, routinierte Nachsorge erfolgt, weil die Krankenkassen das nicht bezahlen
(
https://www.rnd.de/gesundheit/magen-op-nach-dem-abnehmen-beginnt-der-k
ampf-gegen-die-kilos-UDWXVUEYJUZY2AMQSFR2YKU3MI.html).
Außerdem findet die ernährungstherapeutische Intervention als Alternative zur
Adipositaschirurgie zu wenig Gewichtung. Diese Bedenken basieren unter
anderem auf den Erkenntnissen, dass eine chirurgische Intervention nicht zu
Veränderungen des Ess- und Ernährungsverhaltens führt. Die Adipositaschirurgie
kann die seelischen Ursachen von Fettleibigkeit bzw. gestörtem Ess- und
Ernährungsverhalten nicht beseitigen. Die oft vorhandene psychisch bedingte
Kompensation durch Essen ist nach einem bariatrischen Eingriff nicht mehr
möglich, sodass andere negative Kompensationen gesucht werden müssen.
Das Leiden der Patientinnen und Patienten setzt sich fort.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat bereits im Jahr 2018 eine Studie
„Kindliche Adipositas: Einflussfaktoren im Blick“ herausgegeben. Die Studie
empfiehlt als eine zentrale Maßnahme: „Gesundheitsfördernde Projekte und
Programme in Kindertagesstätten können zur Prävention kindlicher Adipositas
beitragen und sollten vor allem gesundheitsförderliche Verhältnisse anstreben.
Hierzu gehören z. B. eine ausgewogene Verpflegung und eine
bewegungsfreundliche Gestaltung der Kindertagesstätte. Die gesetzlichen Krankenkassen
können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“
1. Wie viele Menschen leiden in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt aktuell unter Adipositas (BMI größer 30) und wie
viele unter extremem Übergewicht (BMI größer 40)?
a) Wie viele Kinder (Beginn des vierten bis zum vollendeten zwölften
Lebensjahr) leiden in Deutschland aktuell unter Adipositas?
b) Wie viele Jugendliche (Beginn des 13. bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr) leiden in Deutschland aktuell unter Adipositas?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Bei Kindern und Jugendlichen liegt eine Adipositas dann vor, wenn der Body-
Mass-Index (BMI) das 97. Perzentil der individuellen Alters- und
Geschlechtsgruppe überschreitet, also 97 Prozent der gleichaltrigen Mädchen oder Jungen
einen geringeren oder gleichhohen BMI haben. Im Zeitraum vom Jahr 2014 bis
zum Jahr 2017 hatten etwa 6 Prozent der Mädchen und Jungen im Alter von
3 bis 17 Jahren eine so definierte Adipositas. Dabei stieg die
Adipositasprävalenz mit dem Alter an, von etwa 2 Prozent bei den 3- bis 6-Jährigen auf etwa
6 Prozent bei den 7- bis 10-Jährigen, etwa 7 Prozent bei den 11- bis 13-Jährigen
und etwa 9 Prozent bei den 14- bis 17-Jährigen.
c) Wie viele Erwachsene leiden in Deutschland aktuell unter Adipositas?
Nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) aus der aktuellen Studie „GEDA
2019/2020 EHIS“ liegt die Prävalenz einer Adipositas (BMI über 30 kg/m²) für
Männer und Frauen (18 Jahre und älter) in Deutschland bei 19 Prozent.
Demnach sind derzeit knapp 13 Millionen Erwachsene über 18 Jahre von einer
Adipositas betroffen. Diese Daten beruhen auf Selbstangaben der Teilnehmenden
zu Körpergewicht und Körpergröße, wodurch der berechnete BMI und damit
die Schätzung zur Prävalenz von Adipositas methodisch bedingt
möglicherweise unterschätzt werden. Letzte Untersuchungsdaten des RKI mit Messung von
Körpergröße und -gewicht liegen für den Zeitraum vom Jahr 2008 bis zum Jahr
2011 vor. Damals betrug die Adipositasprävalenz für Erwachsene im Alter von
18 bis 79 Jahren rund 24 Prozent.
d) Bei wie vielen Menschen, die unter Adipositas oder unter extremem
Übergewicht leiden, liegt zugleich eine anerkannte Behinderung, bei
wie vielen eine Schwerbehinderung nach § 2 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Der Anteil der
Menschen mit Adipositas bzw. extremen Übergewicht und einer anerkannten
Behinderung bzw. Schwerbehinderung nach § 2 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist in der amtlichen Statistik (Schwerbehindertenstatistik
und Mikrozensus) nicht ausgewiesen.
2. Welche wissenschaftlichen Studien und Erhebungen zu den Folgen der
Corona-Pandemie insbesondere im Hinblick auf Bewegung, Ernährung
und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen laufen nach Kenntnis der
Bundesregierung, um die in der Vorbemerkung der Fragesteller
beschriebene Entwicklung zu beobachten?
Ist die Bundesregierung bereit, neue wissenschaftliche Studien in
Auftrag zu geben?
Im Rahmen der Studie „Kindergesundheit in Deutschland aktuell“ (KIDA), die
am Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt wird, werden seit Februar 2022
kontinuierliche Befragungen durchgeführt. Eltern von Kindern im Alter von
3 bis 15 Jahren und Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren werden
telefonisch befragt. Befragungsinhalte sind u. a. die allgemeine körperliche Aktivität
der Kinder und die Teilnahme an Bewegungs- bzw. Sport-AGs in der Schule,
im Sportverein oder anderen Sportkursen, der Verzehr ausgewählter
Lebensmittel des Kindes sowie die Mittagsverpflegungsangebote in der Schule. Darüber
hinaus wird nach aktueller Körpergröße und -gewicht des Kindes gefragt.
Seit April 2020 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) das Vorhaben „Netzwerk Universitätsmedizin“ (NUM). Ziel des
Projektes ist, die Kompetenzen der deutschen Universitätsmedizin zu bündeln, um
das Pandemiemanagement zu unterstützen und dringliche Fragen im
Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung zu bearbeiten. Im Rahmen des
NUM 2.0-Projekts COVerCHILD (
www.coverchild.de) wird die Evidenz für
indirekte Auswirkungen der Pandemie auf die somatische und psychische
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, unter anderem auch Komorbiditäten
wie Adipositas, überprüft. Dafür werden verfügbare Daten systematisch
erhoben und ein Überblick über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Evidenz
erstellt.
3. Wie oft führt die Diagnose morbide Adipositas nach Kenntnis der
Bundesregierung zu einem medizinischen Eingriff (bitte nach Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bariatrische
Eingriffe bzw. Operationen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in
Deutschland durchgeführt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse bzw. Daten über bariatrische
Eingriffe bei Kindern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für einen
bariatrischen Eingriff?
Wie hoch sind die Kosten für bariatrische Eingriffe für das
Gesundheitssystem in Deutschland insgesamt?
Die den Krankenhäusern individuell entstehenden Kosten für einen stationär
durchgeführten bariatrischen Eingriff sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Sofern auf die von den Kostenträgern von Krankenhausabrechnungen zu
tragenden Kosten abgestellt wird, ist auf Folgendes hinzuweisen:
Die Kodierung eines stationären Aufenthaltes einer Patientin bzw. eines
Patienten in einem Krankenhaus erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden und
festgestellten Diagnosen (ICD-10) sowie entsprechend der durchgeführten
Maßnahmen und Operationen (OPS) und weiterer Faktoren. Ergebnis der
Kodierung ist eine DRG-Fallpauschale, die der Abrechnung des stationären Falles
zugrunde gelegt wird und den Erlös für das Krankenhaus darstellt. Auf Basis
einer empirischen Kalkulation wird jährlich der Fallpauschalen-Katalog von den
Vertragsparteien auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft,
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Verband der Privaten
Krankenversicherung) vereinbart oder durch Ersatzvornahme des Bundesministeriums für
Gesundheit festgelegt. Die Kalkulation dieses Kataloges basiert auf den
tatsächlichen Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser.
Für die Abrechnung von Adipositas-Eingriffen enthält der DRG-
Fallpauschalenkatalog insbesondere die folgenden drei DRG-Fallpauschalen:
• K04Z – Große Eingriffe bei Adipositas,
• K07A – Andere Eingriffe bei Adipositas mit bestimmten größeren
Eingriffen am Magen oder Darm und
• K07B – Andere Eingriffe bei Adipositas ohne bestimmte größere Eingriffe
am Magen oder Darm.
Bei der K04Z rechnet das Krankenhaus rund 6 359 Euro, bei der K07A rund
5 677 Euro und bei der K07B rund 4 220 Euro gegenüber dem Kostenträger ab.
Nicht berücksichtigt sind hierbei insbesondere in Abhängigkeit von der
Verweildauer des einzelnen Aufenthalts entstehende Zu- oder Abschläge sowie
zusätzlich berechenbare Zusatzentgelte. Zusätzlich zu berücksichtigen ist zudem
die pflegerische Versorgung. Für die pflegerische Versorgung werden jeweils
tagesbezogene Pflegeentgelte abgerechnet, deren Höhe von der Länge des
Aufenthaltes der Patientin bzw. des Patienten und den krankenhausindividuellen
Kosten abhängig ist.
Unter Berücksichtigung der Vielzahl an Einflussfaktoren kann das
Erlösvolumen der Krankenhäuser für bariatrische Eingriffe bzw. die den Kostenträgern
von Krankenhausabrechnungen für bariatrische Eingriffe entstehenden Kosten
nicht abschließend beziffert werden.
6. Unter welchen Bedingungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
bariatrische Eingriffe vollständig von der Krankenkasse bezahlt?
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Anspruch auf stationäre
Versorgung mit chirurgischen Maßnahmen zur Adipositasbehandlung, wenn die
medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall hierfür vorliegen.
Der Anspruch richtet sich nach den hierzu in der Rechtsprechung auf
Grundlage der gesetzlichen Vorgaben entwickelten Grundsätzen (vergleiche hierzu das
aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 2022,
Aktenzeichen B 1 KR 19/21 R). Die Leistungsentscheidung zur Kostenübernahme eines
bariatrischen Eingriffes trifft im Einzelfall die zuständige Krankenkasse. Sie
kann dabei ggf. den Medizinischen Dienst mit einer sozialmedizinischen
Begutachtung beauftragen. Eine solche Begutachtung erfolgt auf der Grundlage
des Begutachtungsleitfadens „Adipositas-Chirurgie (Bariatrische Chirurgie und
Metabolische Chirurgie) bei Erwachsenen“. Eine Beantragung der
Kostenübernahme bei der Krankenkasse im Vorfeld der Krankenhausbehandlung ist dabei
keine zwingende Voraussetzung. Die sachliche Prüfung der Erforderlichkeit
einer Krankenhausbehandlung ist nach § 39 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) ausdrücklich dem Krankenhaus und seiner
eigenverantwortlichen Entscheidung zugewiesen, die aber der nachgelagerten
Kontrolle durch die Krankenkasse sowie ggf. der gerichtlichen Überprüfung
unterliegt (siehe das oben genannte Urteil des BSG in Randnummer 12).
7. Kennt die Bundesregierung die Aussage von Jonas Raakow (Oberarzt am
Interdisziplinären Adipositaszentrum an der Berliner Charité): „Die
Operation ist nicht das Entscheidende, sondern die Veränderung der
Lebensgewohnheiten nach der Operation. Die Adipositas ist eine chronische
Erkrankung, die sich mit der Operation nicht bekämpfen lässt“ (
https://ww
w.rnd.de/gesundheit/magen-op-nach-dem-abnehmen-beginnt-der-kampf-
gegen-die-kilos-UDWXVUEYJUZY2AMQSFR2YKU3MI.html), und
wie beurteilt sie diese?
Der Bundesregierung ist die konkrete Aussage nicht bekannt. Die
Positionierung findet sich aber im Wesentlichen auch in der „S3-Leitlinie: Chirurgie der
Adipositas und metabolischer Erkrankungen“ der Deutschen Gesellschaft für
Allgemein- und Viszeralchirurgie wieder. Diese empfiehlt im Rahmen einer
lebenslang vorzuhaltenden Nachsorge nach adipositaschirurgischen oder
metabolischen Operationen unter anderem eine Veränderung der Lebensgewohnheiten
(insbesondere Ernährung und Sport) nachzuhalten.
8. Wie oft führt die Diagnose morbide Adipositas nach Kenntnis der
Bundesregierung zu einer ernährungstherapeutischen Intervention?
Wie hoch sind die Kosten für eine ernährungstherapeutische
Intervention?
9. Wie oft wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine
ernährungstherapeutische Intervention bei der Diagnose morbide Adipositas mit einer
psychotherapeutischen Behandlung begleitet?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für eine
psychotherapeutische Behandlung im Kontext einer Adipositasdiagnose?
Der Bundesregierung liegen aus der vertragsärztlichen Versorgung keine
Erkenntnisse über die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im
Kontext einer Adipositasdiagnose vor. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass nach § 1 Absatz 5 der Psychotherapie-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Psychotherapie keine Leistung der
gesetzlichen Krankenversicherung ist und nicht zur vertragsärztlichen Versorgung
gehört, wenn sie nicht dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre
Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Nach § 1
Absatz 6 der Psychotherapie-Richtlinie sind die ärztliche Beratung über
vorbeugende und diätetische Maßnahmen wie auch Erläuterungen und
Empfehlungen von übenden, therapiefördernden Begleitmaßnahmen ebenfalls nicht
Psychotherapie und auch nicht Bestandteil der psychosomatischen
Grundversorgung.
11. An wie vielen und welchen Krankenhäusern werden nach Kenntnis der
Bundesregierung bariatrische Operationen durchgeführt, und wie viele
bariatrische Operationen verzeichnen diese Krankenhäuser pro Jahr?
Wie viele dieser Krankenhäuser sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zertifizierte Zentren für Adipositaschirurgie?
Eine Auswertung der dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
vorliegenden Daten der Krankenhäuser nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes
(Quelle:
https://datenbrowser.inek.org/DRG2021) zeigt, dass im Jahr 2021 die
in der Antwort zu Frage 5 angeführten DRG-Fallpauschalen wie folgt zur
Abrechnung gebracht worden sind: K04Z in 18 805 Fällen, K07A in 9 374 Fällen
und K07B in 816 Fällen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu
vor, in wie vielen und welchen Krankenhäusern diese Fälle behandelt worden
sind.
Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und
Viszeralchirurgie werden 107 zertifizierte Zentren aufgeführt (Stand: 12. Dezember
2022:
http://www.dgav.de/zertifizierung/zertifizierte-zentren/adipositas-und-me
tabolische-chirurgie.html).
12. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Komplikationsrate bei Eingriffen in zertifizierten Zentren im Vergleich zu
nichtzertifizierten Krankenhäusern dar?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
bestehende S3-Leitlinie befolgt wird, also Patientinnen und Patienten vor dem
Eingriff umfassend über die Operation aufgeklärt werden,
Gegenindikationen wie beispielsweise psychische Erkrankungen ausgeschlossen
werden bzw. eine begleitende Psychotherapie sowie eine geeignete
Nachsorge durchgeführt wird?
Grundsätzlich gilt, dass bei der Anwendung von Leitlinien immer auch die
Situation der einzelnen Patientin oder des Patienten und die individuellen
Bedürfnisse zu berücksichtigen sind. Leitlinien sind systematisch entwickelte
Handlungsempfehlungen, die Ärztinnen und Ärzte sowie Betroffene bei der
Entscheidungsfindung über die angemessene Behandlung einer Krankheit
unterstützen. Sie geben den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und
der in der Praxis bewährten Verfahren wieder und stellen Orientierungshilfen
im Sinne von „Handlungs- und Entscheidungskorridoren“ dar, von denen in
begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Die Behandlung
hat nach § 630a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach den zum
Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen
Standards zu erfolgen, soweit die Patientin oder der Patient und die oder der
Behandelnde nicht etwas anderes vereinbart haben. In diesem Rahmen können
Leitlinien zur Anwendung kommen. Die Aufklärung der Patientin oder des
Patienten (vgl. § 630e BGB), der Ausschluss von Kontraindikationen sowie die
Nachsorge gehören zu den vertraglichen Pflichten der behandelnden Person im
Rahmen des Behandlungsvertrages.
14. Bei wie vielen Patientinnen und Patienten in Deutschland, die sich einer
bariatrischen Operation unterzogen haben, wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung dadurch eine dauerhafte Reduktion des
krankmachenden Körpergewichtes erzielt?
Wie viel Prozent des Körpergewichtes konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich bei Frauen bzw. bei Männern
langfristig reduziert werden (bitte nach Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
aufschlüsseln)?
Einer im Jahr 2022 im Deutschen Ärzteblatt publizierten Übersichtsarbeit mit
Einbezug internationaler Studien zufolge führen adipositaschirurgische
Verfahren generell zu einer Gewichtsreduktion von 27 bis 69 Prozent des
Körpergewichtes nach mehr als 10 Jahren. Weitergehende, insbesondere konkret auf
Deutschland bezogene, Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Wie viele Patientinnen und Patienten in Deutschland sind nach Kenntnis
der Bundesregierung von unerwünschten Langzeitfolgen bariatrischer
Operationen betroffen (bitte nach Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen aufschlüsseln)?
Welche Langzeitfolgen können konkret benannt werden?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die starken und
belastenden Einschränkungen im Essverhalten nach einer
Magenverkleinerung?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wieviel Prozent der
Übergewichtigen mit einem BMI zwischen 25 und 30 und zwischen 30
und 35 eine ärztlich verordnete langfristige Ernährungsberatung zur
Prävention in Anspruch nehmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie eine gezielte
Ernährungsberatung über einen langfristigen Zeitraum eine Operation
verhindern kann?
Wenn darüber keine Erkenntnisse vorliegen, wird die Bundesregierung
hierzu eine Studie in Auftrag geben?
Diesbezügliche wissenschaftliche Erkenntnisse sind über entsprechende
Literaturrecherchen erhältlich. Generell stehen für die Förderung von Studien zu
diesen und anderen adipositasbezogenen Fragestellungen geeignete
Förderprogramme bei zahlreichen Fördermittelgebern zur Verfügung.
19. Hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bewertung für eine
Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens vor Adipositasoperationen und
wie lautet diese?
Die Bundesregierung führt keine eigenen Bewertungen von
Zweitmeinungsverfahren durch. Der G-BA ist nach § 27b Absatz 2 SGB V damit beauftragt, in
seinen Richtlinien zu beschließen, für welche planbaren Eingriffe der Anspruch
auf Einholung der Zweitmeinung im Einzelnen besteht. Der G-BA hat im April
2020 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) beauftragt, planbare Eingriffe zur Aufnahme in die Zweitmeinungs-
Richtlinie zu empfehlen, bei denen insbesondere im Hinblick auf die
zahlenmäßige Entwicklung ihrer Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung
nicht auszuschließen ist.
In seinem Rapid Report „Auswahl von Eingriffen für das
Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V“ vom 25. Februar 2021 hat das IQWiG die
bariatrische Chirurgie als potentiell geeigneten Eingriff zur Aufnahme in die Richtlinie
zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) identifiziert. Die vom IQWiG
aufgeführte Liste der ausgewählten elektiven Eingriffe wird vom G-BA als
Grundlage für die weitere Auswahlentscheidung bei den in die Zm-RL
aufzunehmenden Eingriffen verwendet, wobei die dort aufgeführte Reihenfolge variabel in
Bezug auf die Eingriffspriorisierung gestaltet wird. Darüber hinaus teilt der
G-BA auf Nachfrage mit, dass sofern im Rahmen der Beratungen über weitere
mögliche Zweitmeinungsverfahren die Eingriffe zur bariatrischen Chirurgie als
geeignet zur Aufnahme in die Zm-RL angesehen werden, – mit Blick auf die
gesetzlichen Vorgaben in § 27b Absatz 2 Satz l SGB V zwei Eingriffe pro Jahr
zur Beschlussfassung vorzusehen – mit einem entsprechenden Beschluss in der
kommenden Zeit zu rechnen sei.
20. Gibt es Erkenntnisse über erhöhte Suizidraten nach einem bariatrischen
Eingriff?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anpassung der
Qualitätssicherungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses im
Hinblick auf Vorgaben für besonders relevante und komplexe
Krankenhausleistungen für den Bereich der Adipositaschirurgie geplant?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist eine diesbezügliche Änderung der
Qualitätssicherungsrichtlinien des G-BA derzeit nicht geplant.
22. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung zukünftig entwickeln
oder anwenden, um die Situation der von Adipositas betroffenen
Menschen mit einem BMI über 30 zu verbessern und einer weiteren
Ausbreitung der Fettleibigkeit entgegenzuwirken?
Um die Versorgung der von krankhaftem Übergewicht betroffenen Menschen
zu verbessern, wurde der G-BA mit dem am 20. Juli 2021 in Kraft getretenen
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bereits beauftragt,
bis zum 31. Juli 2023 für die Behandlung von Adipositas Richtlinien zu den
Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten
Behandlungsprogrammen (sogenanntes Disease Management Programme, DMP) zu erlassen
(§ 137 f. Absatz 1 Satz 3 SGB V). Das DMP wird Empfehlungen sowohl zur
Behandlung von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen
enthalten. Der G-BA berät auf der Grundlage der im September 2022 veröffentlichten
Abschlussberichte des von ihm beauftragten IQWiG zur Recherche und
Bewertung der medizinischen Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung von
Adipositas.
Um einer weiteren Ausbreitung der Fettleibigkeit entgegenzuwirken, werden
seitens der Bundesregierung verschiedene Initiativen umgesetzt. Speziell zur
Prävention von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen stehen im
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Haushaltsmittel in Höhe von jährlich
2 Mio. Euro zur Verfügung. Aktueller Themenschwerpunkt ist die
Einbeziehung von Familien in Maßnahmen zur Übergewichtsvorbeugung bei Kindern
und Jugendlichen.
Mit der am 9. Juni 2021 von der Bundesregierung beschlossenen
„Weiterentwicklung IN FORM – Schwerpunkte des Nationalen Aktionsplans zur
Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit
zusammenhängenden Krankheiten ab 2021“ werden bewährte Maßnahmen des
Aktionsplans fortgeführt und durch neue Aktivitäten, die die aktuellen
gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Bedingungen aufgreifen, ergänzt. IN FORM
wird seit dem Jahr 2008 gemeinsam vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) und dem BMG durchgeführt und verfolgt das
Ziel, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Menschen nachhaltig zu
verbessern und gesunde Lebensstile durch gesundheitsförderliche
Informationen und Strukturen zu fördern.
Regelmäßige körperliche Aktivität ist ein zentraler Einflussfaktor für die
Gewichtsentwicklung. Um das gesundheitliche Potenzial von Bewegung in der
gesamten Bevölkerung bekannt zu machen und Menschen zu mehr körperlicher
Aktivität zu motivieren, wurde im Jahr 2022 beim BMG der „Runde Tisch
Bewegung und Gesundheit“ initiiert. In einem gemeinsamen Dialog mit
Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren
Interessensgruppen wird erörtert, wie Bewegung und aktiver Lebensstil bei
allen Menschen sektorenübergreifend gefördert werden kann. Als Ergebnis des
Runden Tisches ist ein Konsenspapier vorgesehen, in dem Vereinbarungen zur
Umsetzung erfolgsversprechender Ansätze getroffen werden.
Ebenso zum Thema Bewegung werden in einem Förderschwerpunkt bis 2024
Maßnahmen zur praxisnahen Implementierungsforschung in verschiedenen
Lebenswelten für alle Ziel- und Altersgruppen zu Bewegungsförderung finanziert.
Diese Maßnahmen werden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet; die
daraus gewonnenen Erkenntnisse werden der Fachöffentlichkeit zur Verfügung
gestellt.
Ergänzend hierzu informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) alle Altersgruppen zum gesundheitsbewussten Lebensstil. Das
RKI erfasst und veröffentlicht Daten zum Bewegungsverhalten der
Bevölkerung.
23. Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Verhältnisses zwischen
Vor- und Nachsorge in der Adipositasbekämpfung?
Welche Gewichtung macht die Bundesregierung zwischen Prävention
(ernährungstherapeutische Intervention) versus Operation mit
irreversiblen Ergebnissen?
Die Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
sowie die Erhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung
gehören zu den Grundpfeilern der Gesundheitspolitik. Ein gesunder und aktiver
Lebensstil vermindert das Risiko für Übergewicht und Adipositas sowie
zahlreichen nicht übertragbare Krankheiten. Daher spielen Gesundheitsförderung
und Prävention eine ebenso wichtige Rolle wie die Sicherung der Versorgung
und der Qualität der Maßnahmen für bereits übergewichtige und adipöse
Menschen.
24. Welche Rolle spielt die globale Zielvorgabe der WHO in Bezug auf die
Unterbindung des Anstiegs der Adipositasraten bis 2025 bei den
Bemühungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Adipositas?
25. Wie bewertet die Bundesregierung den in der Vorbemerkung genannten
WHO-Bericht?
Welche Maßnahmen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung im
Sinne einer effektiven Überwachung und Bekämpfung von Adipositas im
Kindesalter?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, ein gesundes Gewicht bei allen
Menschen zu fördern, einer weiteren Verbreitung von Adipositas entgegenzuwirken
und die Prävalenz von Adipositas insgesamt zu verringern. Die Empfehlungen
der WHO dienen dabei als eine wichtige Grundlage und geben Orientierung bei
der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Die seitens der
Bundesregierung durchgeführten Maßnahmen berücksichtigen dabei die
strukturellen Rahmenbedingungen in Deutschland und ergänzen die Beiträge
anderer zentraler Akteure.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung
beschriebene RKI-Studie?
Wie wurde diese Empfehlung seit 2018 umgesetzt?
Welche Bedeutung legt die Bundesregierung in diesem Kontext auf die
Bedeutung des Schulsports (z. B. verpflichtend, aber ohne
Leistungsbezug), auf (ehrenamtlich organisierte) Sportangebote in Vereinen und
vergleichbare Angebote?
Die Studie des RKIs „Kindliche Adipositas: Einflussfaktoren im Blick“
beschreibt die Einflussfaktoren auf die Gewichtsentwicklung. Sie macht deutlich,
dass die Ursachen von Adipositas von einer Vielzahl von individuellen und
Umgebungsfaktoren abhängig sind. Der Schulsport ist ein wichtiger Aspekt der
körperlichen Aktivität, ist jedoch nur einer von vielen Einflussfaktoren. Neben
individuellem Verhalten wie körperliche Aktivität, Energieaufnahme oder
Fernsehkonsum spielen Verhältnisse wie Erreichbarkeit von Spielplätzen oder
Sportanlagen, Adipositas der Eltern, Stilldauer, psychosoziale Aspekte wie
elterliche Wahrnehmung des kindlichen Körpergewichts, der Bildungsstand der
Eltern und viele weitere Aspekte eine Rolle. Diese Faktoren spiegeln die
Komplexität der Adipositas wider und müssen bei der Planung von präventiven
Maßnahmen berücksichtigt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]