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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit - China

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

18.01.2023

Aktualisiert

22.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/500920.12.2022

Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit – China

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zuge der Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, „BMZ 2030“, wurden neue Partnerschaftskategorien in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingeführt. Dies soll ermöglichen, „zum Schutz globaler Güter strategischer mit globalen Partnern zusammenarbeiten zu können“ (https://www.bmz.de/de/themen/reformkonzept-bmz-2030, abgerufen am 12. September 2022). Eine dieser Partnerschaftskategorien sind die „Globalen Partner“. Dabei handelt es sich nach Auffassung der Fragesteller um wirtschaftsstarke und leistungsfähige Schwellenländer: Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika und Vietnam. Zusammengenommen repräsentieren diese Staaten mehr als 45 Prozent der Weltbevölkerung. Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Staaten ist es, eine „gemeinsame Lösung globaler Zukunftsfragen im Sinne einer nachhaltigen, klimaneutralen, widerstandsfähigen und inklusiven Entwicklung“ zu finden (https://www.bmz.de/de/laender/globale-partner, abgerufen am 12. September 2022). Auch Dreieckskooperationen mit diesen Schwellenländern werden von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verstärkt eingesetzt (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Dreieckskooperationen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, online abrufbar: https://www.bmz.de/resource/blob/104020/0efd6fa3e8e0e6d698e012c8d8b13b7d/dreieckskooperation-in-der-deutschen-entwicklungszusammenarbeit-data.pdf).

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hält – wie die Fragesteller die Aussagen des Ministeriums zu China interpretieren – die Kooperation mit der Volksrepublik China für besonders bedeutsam. Nach Auffassung des Ministeriums kann China „entscheidend dazu beitragen, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen und hierbei neue Perspektiven öffnen“. Dazu würde es nötig sein, „China zukünftig noch stärker in die Lösung globaler Entwicklungsfragen und in internationale Verantwortungssysteme einzubinden“ (https://www.bmz.de/de/laender/china, abgerufen am 12. September 2022).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Auf welche Summe belaufen sich jeweils die deutschen bilateralen staatlichen und nach Kenntnis der Bundesregierung nichtstaatlichen sowie multilateralen Ausgaben für Official-Development-Assistance-Leistungen (ODA-Leistungen), die Deutschland an oder in China seit dem Jahr 2010 jährlich erbracht hat?

1

Wie hoch ist der Anteil, der hiervon auf die Finanzielle Zusammenarbeit entfällt?

1

Wie lauten die Konditionen bzw. Zinskonditionen der im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit vergeben Kredite, sind diese marktüblich oder vergünstigt?

1

An welche Auflagen sind die Kreditgewährungen ggf. gebunden?

1

Welche Kredite wurden ausschließlich aus KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Eigenmitteln und welche aus Mitteln des Bundeshaushalts gestellt?

1

Wie sind die Kredite besichert?

2

Auf welche Summe belaufen sich die ODA-Leistungen, die Deutschland in Rahmen von Dreieckskooperationen mit China seit dem Jahr 2010 erbracht hat (vgl. Vorbemerkung der Fragsteller)?

3

Welche Zusagen über die künftige Entwicklungszusammenarbeit der kommenden Jahre hat die Bundesregierung ggf. gegenüber der Volksrepublik China getroffen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit der Volksrepublik China seit Beginn der Umsetzung der Reform „BMZ 2030“ generell (vgl. Vorbemerkung der Fragsteller)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der Zusammenarbeit sowie die Effektivität von Dreieckskooperationen mit der Volksrepublik China (vgl. Vorbemerkung der Fragsteller)?

6

Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit inklusive Dreieckskooperationen mit der Volksrepublik China bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, lokalem Partner, ggf. Zielland und Fördersumme aufschlüsseln)?

7

Wie ist das Portfolio für Entwicklungszusammenarbeit (EZ-Portfolio) zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgestaltet (bitte nach Modalität der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Durchführer, Partnerorganisation, Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe, Eigenmittelanteile, Laufzeit und Zielland aufschlüsseln)?

8

Zu welchen Konditionen bzw. Zinskonditionen werden im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit derzeit Kredite an die Volksrepublik China vergeben?

Aus welchen Mitteln werden diese erbracht sowie ggf. gefördert?

9

Auf welches Finanzvolumen beläuft sich das EZ-Portfolio zum gegenwärtigen Zeitpunkt (sowohl ex- als auch inklusive Dreieckskooperationen)?

Berlin, den 12. Dezember 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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