Kündigung der Mitgliedschaft der Bundesregierung im International Council for Game and Wildlife Conservation
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der International Council for Game and Wildlife Conservation (CIC) ist eine über 90 Jahre alte Organisation mit über 1 700 individuellen und institutionellen Mitgliedern aus 84 verschiedenen Ländern der Welt. Deutschland ist eines von 28 Staatsmitgliedern und wird im CIC durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertreten. Der CIC war maßgeblich an der Gründung von Organisationen wie der International Union for Conservation of Nature (IUCN; gleiche Führungsstruktur mit Staaten und NGOs als Mitglieder) sowie bei den Verhandlungen für ein Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention) und dem Washingtoner Artenschutzabkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES) beteiligt (http://cic-wildlife.de/globale-partnerschaften/). Er setzt sich für die Wiederherstellung und den Schutz der Biodiversität, die nachhaltige Nutzung von Ressourcen, den Wildtierschutz und die Wildtiergesundheit bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte der lokalen Bevölkerung sowie auch indigener Völker (IPLC) ein. Die Grundsätze der nachhaltigen Nutzung sind in den Addis-Abeba-Richtlinien für nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity [CBD]) kodifiziert.
Der CIC ist eine unpolitische Organisation mit Sitz in Österreich und ist als internationale Nichtregierungsorganisation (NGO) registriert, die im öffentlichen Interesse arbeitet. Das Sekretariat mit Sitz in Ungarn hat diplomatischen Status. Der CIC hat den Status einer zwischenstaatlichen Organisation mit Beobachterstatus bei der Bonner Konvention (Convention on Migratory Species; CMS), der CBD und dem Washingtoner Artenschutzabkommen.
Mit seinen Fachgremien und der Zentrale ist der CIC unter anderem bestrebt, nachhaltige Nutzungs- und Schutzstrategien auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu entwickeln und zu beeinflussen. Diese Arbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Partnern wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltnaturschutzunion (IUCN). Außerdem fördert der CIC die Forschung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Wildtierbiologie und des Wildtiermanagements.
Aus nach Ansicht der Fragesteller fachlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Gründen hat die Bundesregierung ihre Mitgliedschaft im CIC zum 31. Dezember 2022 gekündigt.
Die Kündigung ist aus Sicht der Fragesteller umso bedauerlicher, als sich an der bestehenden Rechtslage für den Artenschutz mit den strengen Überwachungs- und Genehmigungserfordernissen gemäß dem im Jahr 1973 unterzeichneten Washingtoner Artenschutzübereinkommen nichts ändern wird. Der Bundesregierung stehen unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im CIC rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, den Artenschutz zu gewährleisten. Deutschland verliert nach Ansicht der Fragesteller durch den Austritt sein Mitspracherecht in diesen Themen über den CIC, schwächt den CIC bei der Durchsetzung seiner Ziele und schadet damit dem Artenschutz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Seit wann war Deutschland, zuletzt vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Mitglied im CIC?
Hat sich das zuständige BMEL vor der Kündigung der Mitgliedschaft Deutschlands im CIC mit Wissenschaftlern, Verbänden, insbesondere mit Jagdverbänden, oder anderen Bundesministerien über den Austritt ausgetauscht, und wenn ja, mit wem genau (bitte nach Datum und Name auflisten)?
Was waren die Gründe für den Austritt des BMEL aus dem CIC?
In welchen Organisationen ist das BMEL Mitglied und seit wann?
a) Wie hoch belaufen sich die jährlichen Kosten der Mitgliedschaften?
b) Plant das BMEL bzw. die Bundesregierung, aus weiteren Organisationen auszutreten, und wenn ja, aus welchen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, dass die Jagd weltweit eine Form der nachhaltigen Nutzung wildlebender Tiere darstellt?
Wenn die Frage 5 bejaht wurde, welche wild lebenden Tiere fallen nach Ansicht der Bundesregierung nicht unter die o. a. Auffassung, dass die Jagd grundsätzlich eine Form der nachhaltigen Nutzung darstellt?
Wie definiert die Bundesregierung die „grundsätzliche politische Ausrichtung“, welche sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 20/4776 anführt: „Die Bejagung von zum großen Teil geschützten Arten widerspricht zudem der grundsätzlichen politischen Ausrichtung der Bundesregierung“?
Prüft die Bundesregierung die Nachhaltigkeit und Legalität von Jagden im asiatischen, nordamerikanischen, südamerikanischen und afrikanischen Raum, und wenn ja, wie?
Anhand welcher Informationen und Kriterien („artenschutzfachliche Maßgaben“) überprüft die Bundesregierung, die Möglichkeit, Trophäenimporte „insgesamt zu reduzieren“ (https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2022-04/geschuetzte-tierarten-jagd-trophaeen-import)?
Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Auswärtigen Amts: „Da die Bundesregierung ein generelles Verbot der Trophäenjagd für fachlich nicht gerechtfertigt hält, setzt sie sich für bessere Kontrollmechanismen in den Herkunftsländern ein, um die Nachhaltigkeit der Jagd zu gewährleisten.“ (https://cic-wildlife.de/wp-content/uploads/2022/02/German-response-letter-on-Hunting-Bans_To-the-attention-of-Mr-Mahoney.pdf)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Trophäenimporte künftig zu vermeiden?
Welche Herkunftsländer wurden und werden zu den Auswirkungen von Trophäenexporten nach Deutschland durch die Bundesregierung konkret, und in welcher Form vor Einführung weiterer Importrestriktionen nach Deutschland konsultiert (bitte die konsultativen Maßnahmen nach betroffenen Ländern und Datum auflisten)?
Werden die regelmäßigen Konsultationen mit Entwicklungsländern zu Fragen der Jagd von deutscher Seite, d. h. vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und vom Auswärtigen Amt (AA), genutzt, um die Sichtweise des jeweiligen Landes zu erfahren?
Auf welcher Datenbasis und nach welcher Methode erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Überprüfung der Legalität der Trophäenjagd?
a) Welche konkreten Informationen und Nachweise beim Import von Jagdtrophäen fordert die Bundesregierung?
b) Von wem müssen diese erbracht werden?
Wie hat sich die Bundesregierung in den Jahren ihrer Mitgliedschaft im CIC einen Überblick darüber verschafft, wie viele Trophäen aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wurden?
Wie sollen Einkommensverluste (siehe https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2351989421003085?via=ihub&fbclid=IwAR3gB1B5-XU2HiiwTnzJZwr52dj3nYrKuoVxpV0cGu70bhqmR_UwIwvyKRY) der Herkunftsländer bei weiteren Restriktionen der Trophäenausfuhr nach Deutschland kompensiert werden (bitte die Maßnahmen nach betroffenen Ländern auflisten)?
Mit welchen Regierungsvertretern, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlern ist die Bundesregierung in den jeweiligen Herkunftsländern konkret in Kontakt und berät sich zu ihren Vorhaben (bitte nach Organisationen, Ländern und Zeitraum auflisten)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den positiven Effekten gut regulierter Jagdsysteme auf den Anstieg der Bestände, den Wildtier- und Lebensraumschutz bei den Arten Markhor, Argali, Afrikanischem Elefant in der KAZA-Region (Kavango-Zambezi Transfrontier Conversation Area), Breitmaul- und Spitzmaulnashorn in Südafrika und Namibia (https://www.jagdverband.de/rund-um-die-jagd/natur-und-artenschutz)?
Wie und durch wen sollen Einnahmen aus nachhaltiger, regulierter Jagd, die in hohem Maß für Schutzmaßnahmen der vorgenannten Arten eingesetzt werden, bei Rückgang der Einnahmen durch ausbleibende Gäste aus dem Ausland kompensiert werden (siehe https://geographical.co.uk/wildlife/trophy-hunting-in-tajikistan-supports-conservation)?