[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin
Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5092 –
Die „strategische Kommunikation“ der Bundesregierung und der Umgang mit
„Desinformation“ im Ukraine-Krieg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Anfang des Jahres 2022 hat die Bundesregierung ihren Einsatz gegen
„Desinformation“ ausgeweitet. Der ressortspezifische Fokus des Auswärtigen
Amts (AA) liegt dabei auf „Desinformation als gezieltes Mittel fremder
Staaten“. Ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation beobachtet die
Bundesregierung unter anderem im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine (
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/umgang-mit-de
sinformation/gefaehrliche-falschnachrichten-1905340). Um „Desinformation“
zu begegnen, wurde bereits im Jahr 2016 im AA ein neuer Bereich
„Strategische Kommunikation“ geschaffen. Die „strategische Kommunikation“ sei
„weder Propaganda noch Werbesendung“. Vielmehr verfolge die
Bundesregierung damit das Ziel, „im digitalen Raum mit den eigenen außenpolitischen
Werten und Interessen sichtbar zu bleiben“ und „dort noch stärker mit der
eigenen Position durchzudringen“ (
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/t
hemen/-/2089138).
Die Plattform NachDenkSeiten veröffentlichte Ende September 2022 ein
geleaktes internes Dokument der Bundesregierung mit dem Titel „Laufende
Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang
mit RUS Krieg gegen UKR“ (Stand: 27. Juni 2022;
www.nachdenkseiten.de/?
p=88618), dessen Authentizität die Bundesregierung bestätigt hat (Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache
20/3987). Das Dokument gibt einen detaillierten Einblick in die umfassenden
bis dato erfolgten und geplanten Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich
der „strategischen Kommunikation“ und „Desinformation“ im Kontext des
Ukraine-Kriegs.
Hiernach ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
verantwortlich dafür, die „Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen, insb.
Desinformation“ ressortübergreifend zu koordinieren. Zu den Aktivitäten des BMI
im Rahmen eines „10-Punkte-Resilienz-Plans“ zählen die „Verlinkung zu
Faktencheckern“ auf den Seiten der Bundesregierung, das Führen von
„Pressegespräche[n] zum Thema“, die „Intensivierung der Kontakte mit den
Plattformbetreibern sozialer Netzwerke“ sowie der „Outreach in den parlamentarischen
Raum“. Dem AA kommt die Aufgabe zu, den „Instrumentenkasten […] akti-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5250
20. Wahlperiode 17.01.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Januar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ver, faktenbasierter und moderner strategischer Kommunikation“ zu nutzen.
Neben der Vernetzung in Fragen der Desinformation vor allem mit den USA
liegen die Beobachtung und Analyse „RUS Narrative und Desinformation“ in
der Verantwortung des AA. Dazu zählt die „Erstellung eines ‚living
documents‘, das ‚klassische‘ und aktuelle RUS Narrative zum Ukraine-Krieg
dekonstruiert/entkräftet“ (
www.nachdenkseiten.de/?p=88618).
Ob und inwieweit die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um
„Desinformation“ weiterer Akteure im Ukraine-Krieg zu begegnen, zum Beispiel im
Fall des maßgeblich vom US Civil Research and Development Fund und vom
US-Außenministerium unterstützten ukrainischen „Zentrums zur Bekämpfung
von Desinformation“ (
www.freitag.de/autoren/wolfgangmichal/terrorliste-
derukraine-sie-lassen-rolf-muetzenich-im-regen-stehen), das unter anderem
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Akteure der Zivilgesellschaft
wegen abweichender Meinungen zu Ursachen oder Konsequenzen des
russischen Angriffs öffentlich als Gegner der Ukraine und
„Informationsterroristen“ gelistet hat (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3669), geht aus der Übersicht
nicht hervor.
1. Was versteht die Bundesregierung unter „Desinformation“, und welche
Kriterien müssen erfüllt sein, damit das Agieren bzw. die
Kommunikation eines (staatlichen) Akteurs als „Desinformation“ gilt?
Der Begriff „Desinformation“ bezeichnet nachweislich falsche oder
irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder
Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche
Sicherheit und Ordnung erheblich stören können.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17073.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob neben Russland auch andere Akteure im Zusammenhang mit dem
Ukraine-Krieg „Desinformation“ betreiben, vor dem Hintergrund, dass
laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation
im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg nur Russland als Akteur in
den Blick nehmen und insbesondere bei dem Maßnahmenkatalog des
Auswärtigen Amts ausschließlich von „russischer Desinformation“ die
Rede ist (
www.nachdenkseiten.de/?p=88618)?
Wenn ja, um welche Akteure handelt es sich, und auf welche Art und
Weise betreiben diese „Desinformation“?
Russland hat die Ukraine am 24. Februar 2022 völkerrechtswidrig angegriffen
und führt diesen Krieg nicht nur mit militärischen Mitteln, sondern auch mit
Hilfe von Propaganda und Desinformation. Seit Beginn des russischen
Angriffskriegs beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein
erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische Staatsmedien,
russlandnahe Webseiten sowie offizielle diplomatische und Kreml-nahe Accounts in
sozialen Medien.
Seit der durch die Sanktionen bewirkten Einschränkung der Reichweite
russischer staatsnaher Medien wird pro-russische Desinformation verstärkt über
Konten in sozialen Medien verbreitet. Dabei handelt es sich nicht
notwendigerweise um Konten staatlicher russischer Akteure.
Desinformationsaktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit dem
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine konnten bislang
nicht beobachtet werden. Russische Desinformation und Propaganda werden
allerdings auch von verschiedenen ausländischen Medien aufgenommen und
weiterverbreitet.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/17073 sowie der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1594.
3. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem „Zentrum
gegen Desinformation des nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats
der Ukraine“ um einen Akteur, der Desinformation betreibt, vor dem
Hintergrund, dass dieses auf einer „Feindesliste“ aufgeführten Personen
wie dem Vorsitzenden der Fraktion der SPD Dr. Rolf Mützenich
unterstellt, als „Informationsterroristen“ zu agieren, die sich laut Chef der
Behörde, Andriy Shapovalov, als „Kriegsverbrecher“ vor Gericht
verantworten müssten (
www.freitag.de/autoren/wolfgangmichal/terrorliste-
derukraine-sie-lassen-rolf-muetzenich-im-regen-stehen), und wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
Das Zentrum gegen Desinformation wurde durch den nationalem Sicherheits-
und Verteidigungsrats der Ukraine im März 2021 mit dem Ziel des Schutzes
des ukrainischen Informationsraums, insbesondere zur Abwehr von
Desinformation, gegründet. Die Bundesregierung macht sich die durch die genannte
Organisation veröffentlichten Ansichten nicht zu eigen. Es wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3669 verwiesen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung ist die Liste, auf welche in der Fragestellung Bezug
genommen wird, im Internet nicht mehr abrufbar.
4. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) und in welchen Bundesoberbehörden mit den „[l]
aufenden Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im
Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ befasst?
Das Erkennen und die Abwehr von Desinformation ist eine
Querschnittsaufgabe, die verschiedene Arbeitseinheiten und eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern in unterschiedlichen Ressorts betrifft. Da eine anhaltende
Befassung eines spezifischen Personenkreises oft nicht vorliegt, ist eine konkrete
Zuordnung von Planstellen in vielen Fällen nicht möglich. Im Sinne der
Fragestellung werden nachfolgend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angegeben,
jedoch keine Teilzeitstellen oder Vollzeitäquivalente.
Ressort/Behörde Zahl derMitarbeitenden Hinweis
Bundeskanzleramt
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Enge Zusammenarbeit zu Desinformation mit BPA
und Ressorts.
Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Das Bundespresseamt verfolgt in dieser Frage einen
abteilungsübergreifenden agilen Ansatz. Eine
entsprechende Arbeitseinheit wurde im April 2022 gegründet, die
von allen betroffenen Referaten sowohl dauerhaft als
auch anlassbezogen unterstützt wird.
Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz 2
Im Bundesministerium sind zwei Mitarbeitende unter
anderem auch mit der Thematik Desinformation im
Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
befasst.
Ressort/Behörde Zahl derMitarbeitenden Hinweis
Bundesminister der
Finanzen
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Bereitstellung von Informationen auf der Website sowie
den Social-Media-Kanälen des Ministeriums. Diese
Aufgaben werden im Rahmen der digitalen Kommunikation
des Ministeriums wahrgenommen.
Bundesministerin des
Innern und für Heimat
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Im Bundesministerium und in dessen Geschäftsbereich
sind eine Vielzahl von Mitarbeitenden mit den
Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
befasst. Diesen Mitarbeitenden können im Rahmen ihrer
jeweiligen Aufgaben auch bei den genannten Aktivitäten
der Bundesregierung mitbefasst sein.
Auswärtiges Amt 14
Es gibt ein federführendes Referat für strategische
Kommunikation, welches unter anderem auch für die
Analyse von Desinformation zuständig ist. Das Referat
hat 14 Beschäftigte.
Bundesminister der
Justiz
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Eine Quantifizierung von speziell für diesen Bereich
zuständigen Mitarbeitenden ist aufgrund des Charakters
einer reinen Querschnittsaufgabe für das
Bundesministerium nicht möglich.
Bundesministerin der
Verteidigung
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Die Umsetzung der im Bezugsdokument genannten
Aktivitäten erfolgt im Geschäftsbereich des Ministeriums
durch einzelne Mitarbeitende im Rahmen der
Wahrnehmung ihres Auftrags.
Bundesministerin für
Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Die in besagter Liste genannten Projekte des
Ministeriums weisen einen Bezug zur Arbeit gegen
Desinformation im Allgemeinen auf, nicht jedoch zwingend explizit
zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im
Sinne der Fragestellung.
Bundesminister für
Digitales und Verkehr
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Eine Quantifizierung von speziell für diesen Bereich
zuständigen Mitarbeitenden ist aufgrund des Charakters
einer Querschnittsaufgabe nicht möglich.
Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz
Querschnittsaufgabe
ohne Zuordnung von
Planstellen
Lagebeobachtung der nuklearen Sicherheit in der
Ukraine und Kommunikation bei Bedarf reaktiv. In diesem
Kontext erfolgt auch eine enge Kooperation mit
nachgeordneten Behörden, zum Beispiel dem Bundesamt für
Strahlenschutz, zur Bereitstellung verlässlicher
Informationen zur AKW-Sicherheit in der Ukraine.
Bundesministerin für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
6
Im Bundesministerium sind sechs Mitarbeitende unter
anderem auch mit der Thematik Desinformation im
Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
befasst.
In Bezug auf den Bundesnachrichtendienst ist die Bundesregierung nach
sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht in offener
Form erfolgen kann. Die Einstufung der Antwort zu der Frage als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden
Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Nummern 2,
3 und 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des
Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnis durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung zu der
vorliegenden Frage würde wesentliche Strukturelemente des
Bundesnachrichtendienstes betreffen. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als
auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Ressourcen sowie die
Personalentwicklung und den Modus Operandi des Bundesnachrichtendienstes
ziehen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist geeignet, zu einer
wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen
werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag
gesondert übermittelt.*
5. Welche finanziellen Mittel wurden im Rahmen der „[l]aufenden
Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im
Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ bislang verausgabt (bitte angeben, aus
welchen Etatposten diese Mittel jeweils stammten)?
Die Bundesregierung verausgabte in dem Zusammenhang insgesamt rund
11 100 400 Euro aus nachfolgend genannten Haushaltstiteln:
Kapitel 2301 Titel 687 05,
Kapitel 0504 Titel 546 11,
Kapitel 0504 Titel 687 15,
Kapitel 0612 Titel 532 02.
Darüber hinaus stellte die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) der
Öffentlichkeit in verschiedenen Produkten (multimediale (Online-)Publikationen,
Veranstaltungen, Formate in sozialen Medien) Informationen und
Hintergrundwissen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Verfügung. Ebenso
fördert und entwickelt die BpB Formate zum Umgang mit Desinformation in
verschiedenen Kontexten. Die in den unterschiedlichen Produkten im weiteren
Sinne einzeln erstellten Inhalte zum Aspekt der Desinformation im
Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine lassen sich indes
nicht ohne weiteres erfassen und können daher nicht in finanziellen Mitteln
abgebildet werden. Exemplarisch wird folgendes Projekt genannt.
Projekttitel Umsetzungszeitraum
Bislang verausgabte
Mittel (BpB-
Haushaltsmittel) in Euro
Geplante Mittel
insgesamt (in Euro)
Narrative über den Krieg
Russlands gegen die Ukraine (NUK) –
Analysen | Erklärvideos Report
19.09.2022
bis 18.09.2023 33.437,83 200.000,00
Die im Zusammenhang mit den angeführten Maßnahmen bereitgestellten
Informationen (Website sowie Social-Media-Kanäle) werden von den übrigen
Ressorts im Rahmen der allgemeinen redaktionellen Betreuung geleistet.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
6. Welche relevanten Akteure wurden bislang im Zusammenhang mit
„Desinformation“ im Ukraine-Krieg vom Monitoring des Bundespresseamts
(BPA) erfasst (
www.nachdenkseiten.de/?p=88618)?
Das Online-Monitoring im Bundespresseamt (BPA) wertet ausschließlich
öffentlich zugängliche Kanäle im Netz – Webseiten/Blogs und Social-Media-
Kanäle wie Twitter, Facebook, Instagram – aus. Der Fokus liegt auf Meldungen
über die Bundesregierung, zentrale Politikthemen und aktuelle Krisen sowie
auf möglichen Falschmeldungen und Desinformationen mit Bezug zur
Bundesregierung und bundespolitisch relevanten Themen. Der Monitoring-Prozess ist
flexibel und anlassbezogen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7
und 8 verwiesen.
7. Umfassen die Maßnahmen des Auswärtigen Amts im Bereich
Desinformation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg lediglich die
„Beobachtung und Analyse aktueller RUS Narrative und Desinformation“,
und wenn ja, warum?
Wenn nein, welche weiteren „Narrative und Desinformation“ werden
durch das AA beobachtet und analysiert (
www.nachdenkseiten.de/?p=8
8618)?
8. Was versteht die Bundesregierung unter „aktueller RUS Narrative“, und
welche Akteure (Regierungen, Medien etc.) werden bei der Beobachtung
und Analyse „aktueller RUS Narrative“ seitens der Bundesregierung in
den Blick genommen?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine beobachtet die Bundesregierung ein erhöhtes Aufkommen an
Desinformations- und Einflussnahmebemühungen durch russische Staatsmedien,
russlandnahe Webseiten sowie offizielle diplomatische und Kreml-nahe
Accounts in sozialen Medien. Für die Verbreitung in Deutschland greift Russland
auf ein komplexes Netzwerk von staatlichen oder staatlich gesteuerten
Akteuren zurück, welches unter anderem aus den deutschsprachigen russischen
Staatsmedien, politischen Organisationen, Kulturvereinen, Oligarchen,
Stiftungen und Denkfabriken besteht. Die Narrative, Desinformations- und
Einflussnahmebemühungen enthalten vor allem Behauptungen, Stereotype, Texte und
Bewegt-Bilder mit Inhalten im Sinne der Propaganda der Russischen
Föderation.
Das Monitoring ebendieser Aktivitäten ist entsprechend der Vielzahl an
Narrativen dynamisch und wird bei Bedarf ad hoc angepasst. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Fördert das Auswärtige Amt die gezielte Verbreitung von Medien- und
Agenturprodukten im Ausland?
Wenn ja, welche, und auf der Grundlage welcher Kriterien werden
Produkte privater Unternehmen gefördert?
Das Auswärtige Amt fördert mit dem multimedialen Fremdsprachendienst die
internationale Berichterstattung zu Deutschland sowie zu Themen mit
Deutschlandbezug. Dieser bietet Medienpartnern und Multiplikatoren im Ausland
tagesaktuelle Nachrichten und Hintergründe in den folgenden Sprachen:
Arabisch, Bosnisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Russisch,
Serbisch und Spanisch. Der multimediale Fremdsprachendienst wird durch die
Deutsche Welle realisiert, die hierfür mit der Deutschen Presseagentur dpa
zusammenarbeitet.
10. Auf welche „Faktenchecker“ hat die Bundesregierung in der
Vergangenheit auf ihren Webseiten und Social-Media-Kanälen verlinkt, und auf der
Grundlage welcher Kriterien werden diese ausgewählt?
In der Vergangenheit hat die Bundesregierung insbesondere auf Factchecking
von EUvsDisinfo (
www.euvsdis info.eu), Deutsche Welle (
https://www.d
w.com/en/fact-check/t-56584214), Deutschland.de, das Goethe Institut (https://
www.goethe.de/ins/hu/de/kul/mag/24308704.html), Correctiv.org sowie die
Weltgesundheitsorganisation (WHO, im Kontext von COVID-19;
https://www.
who.int/news-room/articles-detail/who-survey-of-factchecking-organizations-w
ho-are-factchecking-covid-19-and-health-related-claims) verwiesen.
Entsprechende Verweise orientierten sich vor allem an sachlicher Richtigkeit,
thematischer Relevanz und sprachlicher Verfügbarkeit.
11. Welche Rolle spielen private – und wie im Fall von Correctiv
maßgeblich vom US-Milliardär und eBay-Gründer Pierre Omidyar finanzierte –
„Faktenchecker“ bei den Aktivitäten der Bundesregierung gegen
Desinformation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg (
www.nachdenkse
iten.de/?p=88618)?
Faktenchecker sind von der Bundesregierung unabhängige Einrichtungen. Sie
können einen Beitrag bei der Erkennung und Bekämpfung von Desinformation
sowie der Sensibilisierung der Bevölkerung leisten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4948 verwiesen.
12. Wofür steht das Kürzel „EG Desinformation“, vor dem Hintergrund, dass
diese von dem Bundespresseamt und dem Auswärtigen Amt geleitete
Einrichtung laut dem geleakten Dokument „Laufende Aktivitäten der
Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit
RUS Krieg gegen UKR“ verantwortlich für die „regierungsinterne
Sensibilisierung für das Thema und den Umgang mit Desinformation“ ist
(
www.nachdenkseiten.de/?p=88618)?
Wie viele Mitarbeiter sind derzeit aus welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) und in welchen Bundesoberbehörden mit der Arbeit der
„EG Desinformation“ befasst?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4948 verwiesen.
Da es sich bei der „EG Desinformation“ um keine stehende
Organisationseinheit, sondern um eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe von betroffenen
Ressorts und Bundesoberbehörden handelt, sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der teilnehmenden Ressorts in einem unterschiedlichen Umfang und
wechselnder Besetzung befasst, sodass keine konkrete Zuordnung von Planstellen
möglich ist.
13. In welchem Umfang wurden bislang Schulungsmaßnahmen für
Mitarbeiter durch das Business Council for Democracy der Hertie-Stiftung sowie
das Institut for Strategic Dialogue (ISD) durchgeführt (bitte nach
Ressorts [inklusive Bundeskanzleramt] und Bundesoberbehörden sowie
Schulungsanbieter aufschlüsseln und unter Angabe der Anzahl der
teilnehmenden Mitarbeiter sowie der aufgewandten finanziellen Mittel nach
Etatposten auflisten)?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung haben bisher einmalig
an der Schulung des Business Council for Democracy der Hertie-Stiftung
teilgenommen. Die Schulung fand im Jahr 2021 unter Teilnahme von nachfolgend
aufgeführten Ressorts statt.
Ressort/Bundesoberbehörde Anzahl der teilnehmendenMitarbeitenden
Bundeskanzleramt (inklusive BKM und Integrationsbeauftragte) 3
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 7
Bundesministerium des Innern und für Heimat 1
Bundesministerium der Justiz 2
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3
Bundesministerium der Verteidigung (einschließlich Bundeswehr) 3
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1
Die Teilnahme am Business Council for Democracy fand unentgeltlich statt. Es
wurden keine Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.
14. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die
Bundesregierung darüber, ob es sich bei dem Institute for Strategic Dialogue um eine
transatlantische Lobbyorganisation handelt (
www.nachdenkseiten.de/?p=
88618), auf der Grundlage welcher Kriterien hat die Bundesregierung die
Eignung des ISD für die regierungsinterne Sensibilisierung für das
Thema und den Umgang mit Desinformation festgestellt, und inwieweit hält
die Bundesregierung das Outsourcing eines Schulungsangebots bei
einem sensiblen Thema wie dem Umgang mit „Desinformation“ an einen
privaten Drittanbieter für unproblematisch?
Das Institute for Strategic Dialogue (ISD) ist eine Organisation, die sich in
ihrer Arbeit auf die Bedrohungen durch Extremismus, Polarisierung und
Desinformation konzentriert. In diesem Zusammenhang pflegt die Bundesregierung
eine projektbasierte Zusammenarbeit mit ISD, unter anderem zu Des- und
Misinformations-Narrativen über rassistische Vorfälle, Anschuldigungen und
verzerrte Darstellungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine. Die analysierten Inhalte werden pädagogisch und
zielgruppengerecht aufbereitet und dienen als Grundlage für die Produktion von Erklär-
Videos auf Deutsch, Russisch und Arabisch. Ein Abschlussbericht wird die
Analyse- und Monitoring-Erkenntnisse sowie die relevanten Narrative
ausführlich betrachten.
Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen
Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 19/32153 und
20/948 verwiesen.
15. Welche „Projekte zum Aufbau der Resilienz gegenüber (v. a. RUS)
Desinformation in den drei baltischen Staaten und auf dem Westbalkan“
förderte die Bundesregierung (bitte unter Angabe von Projekttitel,
Projektträger und Projektzielsetzung sowie Förderumfang auflisten), und gegen
die Desinformation welcher weiteren Staaten sollen die betroffenen
Länder resilienter gemacht werden (
www.nachdenkseiten.de/?p=88618)?
Die Bundesregierung führt seit 2016 die mit 1 Mio. Euro jährlich unterlegte
Resilienzinitiative in den baltischen Ländern durch. Die Initiative dient dazu,
die Zivilgesellschaft in den betreffenden Ländern für das Thema
Desinformation zu sensibilisieren, die Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation zu
erhöhen und freien, faktenbasierten Journalismus zu stärken.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung die in der Anlage 1 aufgeführten
Projekte mit einem Gesamtvolumen von 722 910,52 Euro durchgeführt. In den
Ländern des Westbalkans wurden zwei Projekte in Höhe von insgesamt
166 726,97 Euro durchgeführt, siehe ebenfalls Anlage 1.
Die Zusammenarbeit mit den Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige
Tätigkeit im Gastland beruht auf Vertraulichkeit. Um die Projekte und das
Personal sowohl des Zuwendungsempfängers als auch des lokalen
Umsetzungspartners nicht zu gefährden, werden diese Informationen nur dem Bundestag im
Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung stellt. Daher wird
Anlage 1 auf Grundlage von § 2 Nummer 4 VSA als „VS – NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und separat übermittelt. Dadurch soll auch
vermieden werden, dass die Durchführbarkeit künftiger Projekte gefährdet
wird.*
16. Haben vereinbarte dienstliche Kontakte von Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich
Bundeskanzleramt), der Leitungs- oder Arbeitsebene eines Bundesministeriums
oder einer Bundesbehörde mit Plattformbetreibern sozialer Netzwerke
stattgefunden?
Wenn ja, welche (bitte unter Angabe der jeweiligen Vertreter, des Inhalts,
der Zielsetzung und des Ergebnisses des Gesprächs auflisten)?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – bzw. deren Ergebnissen
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Da die Hausleitung (bzw. die Leitungsebene) eines jeden Ressorts die
politische Verantwortung für ihren Bereich und die Tätigkeiten ihrer Beschäftigten
trägt, beinhaltet politische Kontrolle durch den Deutschen Bundestag primär
die Kontrolle dieser politisch verantwortlichen Handlungsträger und dadurch
der Handlungen und Tätigkeiten der Beschäftigten ihres
Verantwortungsbereichs. Einzelne Arbeitsschritte der administrativen Ebene und Handlungen der
Beschäftigten auf Arbeitsebene unterliegen als verwaltungsinterne Handlungen
der politischen Gesamtverantwortung der Bundesministerin/des
Bundesministers, die als Teil der Bundesregierung insofern der politischen Kontrolle durch
die Legislative zugänglich ist.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Um jedoch dem Frageinteresse soweit wie möglich entgegenzukommen,
werden nachfolgend Auskünfte zu den im Bearbeitungszeitraum recherchierbaren
Kontakte der Leitungsebenen der Ressorts mit den im Bezugsdokument
benannten Plattformbetreibern im Sinne der Fragestellung seit Anfang des Jahres
2022 erteilt.
Im Einzelnen waren diese:
Bundeskanzleramt
Der Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt führte am 19. Dezember 2022
im Bundeskanzleramt ein Gespräch mit Vertretern der Managementebene von Google
Deutschland zu aktuellen digitalpolitischen Themen.
Der Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt führte am 21. März 2022 im
Bundeskanzleramt ein Gespräch mit Vertretern der Managementebene USA von
Meta/Facebook zu aktuellen digitalpolitischen Themen.
Der Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt führte am 19. Februar 2022 ein
Gespräch mit Vertretern der Managementebene USA von Google im Rahmen der
Münchner Sicherheitskonferenz.
Staatssekretär Dr. Jörg Kukies führte am 19. Februar 2022 mit Vertretern der
Managementebene USA von Google ein Kennlerngespräch am Rande der Münchner
Sicherheitskonferenz.
Der Leitende Beamte der Beauftragten für Kultur und Medien, Dr. Andreas Görgen,
führte am 6. Mai 2022 ein Gespräch mit YouTube/Google, Head of Government
Affairs and Public Policy Sabine Frank und Chief Business Officer Robert Kyncl,
unter anderem zu den Themen Desinformation, dem völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, European Media Freedom Act und Digital Services
Act.
Bundesministerium
des Innern und für
Heimat
Staatssekretär Richter führte am 2. Februar 2022 einen Austausch mit Telegram zu
Desinformation/Moderation von Inhalten.
Am 28. April 2022 fand ein Kennlerngespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs
Saathoff mit Google statt; allgemeiner Austausch und Kennlerngespräch mit
Vertretern von Google im BMI zum Umgang mit strafbaren Inhalten und Hass im Netz.
Bundesminister der
Finanzen
Am 21. Dezember 2022 fand ein Gespräch von BM Lindner mit Phillip Schindler
(Vorstandsmitglied von Google) im BMF statt. Es wurden die Themen Globale
effektive Mindestbesteuerung, Umwelt/Energie, Sovereign Cloud und Netzausbau
angesprochen.
Bundesministerium für
Digitales und Verkehr
Staatssekretär Schnorr hat sich am 3. März 2022 mit Vertretern von Twitter, Meta,
Microsoft, TikTok, Google und YouTube getroffen, um sich mit diesen über die
von den Plattformen initiierten Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation
im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine auszutauschen.
Staatssekretär Schnorr hat sich außerdem am 15. März 2022 mit Leslie Miller,
Vizepräsident Government Affairs and Public Policy, YouTube unter anderem zum Thema
Desinformation ausgetauscht.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4948.
17. Welchen „Multiplikatoren“ wurde auf der Grundlage welcher Kriterien
das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
bereitgestellte FAQ zum RUS/UKR-Krieg an die Hand gegeben, und zu
welchem Zweck ist dies erfolgt (
www.nachdenkseiten.de/?p=88618)?
Zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für Desinformation im Kontext
des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat das BMI das FAQ breit
verteilt unter anderem an die Länder und ihre Kommunen sowie an
verschiedene Multiplikatoren in der Zivilgesellschaft. Das BMI hat den Ressorts und
Bundesbehörden das FAQ zur Weiterverteilung an Multiplikatoren nach eigenem
Ermessen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, möglichst viele Menschen über
russische Desinformation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine
aufzuklären und ihnen praktische Tipps gegen falsche oder irreführende
Informationen an die Hand zu geben.
18. Welche Maßnahmen wurden mit welchem Zweck seitens der
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Punkt „Outreach in den
parlamentarischen Raum“ vorgenommen (
www.nachdenkseiten.de/?p=88618)?
Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die
Ukraine spielt aus Russland gesteuerte Desinformation eine wichtige, da
potenziell destabilisierende Rolle. Die Bundesregierung nimmt diese Bedrohung sehr
ernst. Daher hat das BMI dem Deutschen Bundestag Informationsgrundlagen
zum Umgang mit Desinformation, wie das FAQ, zur Verfügung gestellt.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4948 verwiesen. Das FAQ
„Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine“ ist online verfügbar:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/topthemen/DE/t
opthema-desinformation/faq-download.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
19. Inwieweit liegt das primäre Ziel der Bundesregierung im Rahmen ihrer
„strategischen Kommunikation“ darin, „vor allem im digitalen Raum mit
den eigenen außenpolitischen Werten und Interessen sichtbar zu bleiben
und […] dort noch stärker mit der eigenen Position durchzudringen“, und
inwieweit besteht nach Auffassung der Bundesregierung dabei ein
Zielkonflikt dazu, „verlässliche Informationen nachhaltig zu vermitteln“
(
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/-/2089138)?
Unter strategischer Kommunikation versteht die Bundesregierung mittel- bis
langfristig geplante Kommunikation im Rahmen der regierungsamtlichen
Öffentlichkeitsarbeit gegenüber dem In- und Ausland. Es gilt, verlässliche
Informationen zielgruppengerecht und nachhaltig zu vermitteln, um sowohl im
digitalen Raum, aber auch in direktem Kontakt mit Menschen im In- und Ausland
Werte und Interessen der deutschen Außenpolitik sichtbar und Positionen
verständlich zu machen.
Hierbei entsteht aus Sicht der Bundesregierung kein Zielkonflikt im Sinne der
Fragestellung.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1594
verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob auch „liberale Demokratien“ digitale Kommunikation zur
Umsetzung ihrer außenpolitischen Agenda nutzen (
www.auswaertiges-am
t.de/blob/2400018/1a1228c190b453523d3aab68c4176680/feature-stratko
m-data.pdf)?
Wenn ja, welche, und inwieweit kommen dabei manipulative
Interventionen und Einsatz auch verdeckter Technologien zum Einsatz?
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die digitale Kommunikation in
sozialen Netzwerken elementarer Bestandteil der modernen Diplomatie. Immer
häufiger finden wichtige Debatten in virtuellen Räumen statt. Aus diesem
Grund kommuniziert die Bundesregierung in verschiedenen sozialen Medien.
Ziel ist die transparente Kommunikation über Prioritäten der deutschen
Außenpolitik. Diese Instrumente der digitalen Kommunikation nutzen Staaten
weltweit zur Kommunikation ihrer Außenpolitik. Im Austausch mit internationalen
Partnern werden Erfahrungswerte zum Erkennen von
Desinformationsaktivitäten und deren Begegnung durch aktive Kommunikation sowie Wege zur
Stärkung der Resilienz von Demokratien geteilt. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/4948 wird verwiesen.
Zur Analyse der sozialen Medien nutzen Ressorts frei auf dem Markt
erhältliche IT-Lösungen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/26719).
21. Wie viele Mitarbeiter sind nach aktuellem Stand in welchen Ressorts
(inklusive Bundeskanzleramt) und in welchen Bundesoberbehörden mit der
„strategischen Kommunikation“ der Bundesregierung gegenüber dem
Ausland befasst (Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache
20/1594; bitte nach Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen
auflisten,)?
Die Strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung im Ausland, die deutsche oder europäische Interessen berührt, obliegt den
Referaten für Strategische Kommunikation und Auslandskommunikation des
Auswärtigen Amts. In den genannten Organisationseinheiten sind derzeit
insgesamt 30 Beschäftigte tätig, davon 17 im höheren Dienst, neun im gehobenen
Dienst und vier im mittleren Dienst oder vergleichbare Tarifbeschäftigte.
Weiterhin wirken die Auslandsvertretungen wie auch die im Ausland ansässigen,
regionalen Deutschlandzentren an der strategischen Kommunikation mit.
22. Wie viele Mitarbeiter sind in den Auslandsvertretungen zuständig für den
Bereich „Strategische Kommunikation“?
Die Pressestellen der weltweit 226 Auslandsvertretungen sind verantwortlich
für Kommunikation sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Eine eigene
Zuständigkeit ausschließlich für den Bereich „strategische Kommunikation“
besteht an den Auslandsvertretungen nicht.
23. Wie viele Mitarbeiter arbeiten derzeit in den Regionalen
Deutschlandzentren (bitte nach Standort, Tätigkeitsprofil und lokalen bzw. deutschen
Mitarbeitern aufgeschlüsselt auflisten)?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalen Deutschlandzentren
(RDZ) können nachfolgender Aufstellung entnommen werden.
RDZ Dakar 1 entsandte/r Mitarbeitende/r (Leitung)2 lokalbeschäftigte Mitarbeitende (Redaktion)
RDZ Kairo
3 entsandte Mitarbeitende (Leitung, Sachbearbeitung,
Sekretariat)
7 lokalbeschäftigte Mitarbeitende (Redaktion, Übersetzung,
Design, Sekretariat)
RDZ Pretoria 2 entsandte Mitarbeitende (Leitung, Sachbearbeitung)3 lokalbeschäftigte Mitarbeitende (Redaktion, Übersetzung)
RDZ Mexiko
2 entsandte Mitarbeitende (Leitung, Sachbearbeitung)
3 lokalbeschäftigte Mitarbeitende (Redaktion, Übersetzung,
Design)
RDZ Singapur 2 entsandte Mitarbeitende (Leitung, Sachbearbeitung)1 lokalbeschäftigte/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter (Redaktion)
24. Wie viele Mitarbeiter sind nach aktuellem Stand in welchen Ressorts
(inklusive Bundeskanzleramt) und in welchen Bundesoberbehörden mit der
strategischen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung im Inland befasst (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache
20/1594; bitte nach Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen
auflisten,)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1594 wird verwiesen.
Seit Beantwortung hat sich kein neuer Stand ergeben.
25. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das „Zentrum gegen
Desinformation des nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats der
Ukraine“ vom US Civil Research and Development Fund und vom US-
Außenministerium unterstützt wird (
https://klaus-staeck.de/2022/11/freu
nd-und-feind/), und wenn ja, in welchem Umfang?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
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