[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5097 –
Bilanz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat nach
einem Jahr Regierungszeit am 8. Dezember 2022 eine Bilanz gezogen (
www.b
undesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministeri
n-fuer-kultur-und-medien/kulturstaatsministerin-roth-ein-jahr-im-amt-215
0302). Daraus ergeben sich Nachfragen. Auch finden wesentliche Vorhaben,
die angekündigt wurden, keine Erwähnung.
1. Wann wird die BKM dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages das Konzept für den „Kulturpass“ für 18-Jährige vorlegen, um die
Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro zu entsperren?
a) Ab wann (Monat) wird der Kulturpass vergeben?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit ist geplant, dass der KulturPass ab Juni 2023 für die Jugendlichen
nutzbar sein wird. Das Konzept des KulturPasses soll dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages im März 2023 vorgelegt werden. Sächliche
Verwaltungsausgaben, Investitionsausgaben und Ausgaben für administrative
Vorarbeiten sind gemäß Haushaltsgesetz von der Sperre ausgenommen.
b) Wie viele Jugendliche bzw. Volljährige haben im Jahr 2023 Anspruch
auf einen Kulturpass?
Der KulturPass soll allen Jugendlichen in Deutschland zur Verfügung stehen,
die 2023 das 18. Lebensjahr vollenden. Das werden laut Statistischem
Bundesamt ca. 750.000 Personen sein.
c) Für welche Kulturangebote wird der Kulturpass einsetzbar sein?
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird ein kulturpolitischer
Schwerpunkt auf Kulturanbieter vor Ort gelegt. Diese waren von den zur
Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen besonders betroffen und haben erhebliche
Umsatzrückgänge erlitten. Sie leiden nach wie vor unter einem starken Publi-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5402
20. Wahlperiode 26.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 25. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kumsschwund. Der Fokus des KulturPasses liegt daher auf Präsenzformaten
wie Veranstaltungen in Theatern, Konzert-/Opernhäusern und Kinos. Ferner
teilnahmeberechtigt sind lokale Anbieter vor Ort wie Buchhandlungen und
Musikalienhandlungen, Plattenläden und weitere kulturelle Veranstaltungsorte.
Parallele Streaming-Angebote von Live-Kulturveranstaltungen sollen ebenfalls
berücksichtigt werden. Es wird kein Unterschied zwischen sogenannter Hoch-
und Populärkultur gemacht.
d) Wie wird gesichert, dass pornografische und gewaltverherrlichende
Inhalte ausgeschlossen sind?
Kulturanbieter, die an dem Programm teilnehmen wollen, können nach vorab
erfolgter Registrierung ihre Inhalte einpflegen. Im Registrierungsprozess wird
IT-gestützt sichergestellt, dass die Kulturangebote den Jugendschutz einhalten
und verfassungskonform sind.
2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt hat die BKM laut Bilanz die
Ausarbeitung des Konzeptes für den „Ort des Erinnerns und der Begegnung mit
Polen“ übernommen, und welche Mitglieder der Bundesregierung und
des Bundestages waren in diese Entscheidung eingebunden?
Welche Gründe sprachen für die nach Kenntnis der Fragesteller erfolgte
Beauftragung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
und gegen das Deutsche Polen-Institut?
Die Bundesregierung hat mit Übernahme der Amtsgeschäfte der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Federführung für die
Erarbeitung eines Konzepts für den „Ort des Erinnerns und der Begegnung mit
Polen“ übertragen.
Die BKM hat in der Folge die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden
Europas (Stiftung Denkmal) und das Deutsche Polen-Institut (DPI) beauftragt,
gemeinsam einen vertieften Realisierungsvorschlag zu erarbeiten.
Der Stellenwert des Projektes kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass es
ausdrücklich in den aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist.
3. Wie viele Personalstellen umfasst das in der Bilanz erwähnte und neu
gegründete BKM-Referat „Kultur und Nachhaltigkeit“?
Wann wird die zentrale Anlaufstelle Green Culture umgesetzt und
öffentlich zugänglich?
Der anerkannte Personalbedarf umfasst vier Stellen des höheren Dienstes
(Leitung und drei Referentinnen/Referenten), zwei Stellen des gehobenen Dienstes
(Sachbearbeitung) und 0,5 Stellen des mittleren Dienstes
(Bürosachbearbeitung). Die zentrale Anlaufstelle „Green Culture“ soll in einem partizipativen
Prozess entstehen, für den in diesem Jahr u. a. drei Regionalkonferenzen
vorgesehen sind. Erste Module werden voraussichtlich im ersten Quartal 2023
freigeschaltet.
4. Welche Bundesministerien und welche Bundesländer sind in den Prozess
zur Errichtung eines Archivs zu Rechtsterrorismus eingebunden?
Unter Federführung der BKM sind bisher eingebunden: Bundesministerium des
Innern und für Heimat , Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Bildung und
Forschung, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration/Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus sowie folgende
Bundesländer: Baden-Württemberg (Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst, Landesarchiv), Bayern (Staatsministerium des Inneren, für Sport
und Integration, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Staatliche
Archive Bayerns), Sachsen (Staatsministerium der Justiz und für Demokratie,
Europa und Gleichstellung) und Thüringen (Staatskanzlei, Landesarchiv). Zu
der weiteren Bund-Länder-Besprechung sollen alle Bundesländer eingeladen
werden.
a) Welche Personen bzw. Akteure gehören der zur Entwicklung einer
Grundkonzeption eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe an?
An der archivfachlichen Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden unter der Leitung
des Bundesarchivs über die o. g. Archive hinaus alle weiteren Landesarchive
sowie das Archiv für Alternatives Schrifttum (afas e. V.) beteiligt (dieses
nimmt auch an den Bund-Länder-Besprechungen teil).
b) Sind Mitglieder des Deutschen Bundestages in diesen Prozess mit
eingebunden, und wenn ja, welche?
In den Prozess zur Errichtung eines Archivs zu Rechtsterrorismus sind über die
in den beteiligten Ressorts vertretenen Abgeordneten hinaus bisher keine
Mitglieder des Deutschen Bundestages eingebunden.
5. Wer ist konkret mit „wir“ gemeint, wenn es in der Bilanz heißt: „(…) wir
haben unsere freiheitliche Medienordnung in den Verhandlungen um die
EMFA europäisch verteidigt“, und gegen wen wurde „die EMFA
europäisch verteidigt“?
a) Welche Mitglieder der Bundesregierung haben an Verhandlungen
zum European Media Freedom Act (EMFA) auf europäischer Ebene
teilgenommen?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde im Rat für Bildung, Jugend, Kultur
und Sport vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien Claudia Roth.
b) In welcher mündlichen und oder schriftlichen Form wurde unsere
freiheitliche Medienordnung auf europäischer Ebene „verteidigt“?
Im Rahmen der Sitzung des Rates „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ am
29. November 2022 wurde auf die Bedeutung von Medienfreiheit und
Medienpluralismus für die Demokratie und die Notwendigkeit des Erhalts der
Unabhängigkeit der Medienaufsicht hingewiesen. Ferner wird im Rahmen der
Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe Audiovisuelle Medien (RAG AVM)
auf die Notwendigkeit des Erhalts gut funktionierender staatsunabhängiger
Medienaufsichtssysteme hingewiesen und entsprechende Anpassungen des
EMFA-Entwurfs gefordert.
c) Wann wird die Bundesregierung (wie im Beschluss des Deutschen
Bundestages vom 1. Dezember 2022 gefordert) das
Verhandlungsmandat an die Bundesländer übertragen?
Die Verhandlungsführung für den EMFA wurde mit Schreiben von
Bundeskanzler Scholz an Ministerpräsidentin Dreyer vom 8. Dezember 2022 auf die
Länder übertragen.
d) Wann wird die Bundesregierung ihre Stellungnahme zum EMFA
abgeben?
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen in Brüssel nimmt die
Bundesregierung in den zuständigen EU-Ratsgremien fortwährend Stellung zu den jeweils
in Diskussion befindlichen Vorschriften des Entwurfs.
6. Wie ist der konkrete Zeitplan bei der in der Bilanz für das kommende
Jahr angekündigten großen Reform der Filmförderung?
BKM wird im Frühjahr 2023 ein Gesamtkonzept einschließlich Zeitplan zur
Reform der Filmförderung zur Diskussion stellen.
7. Wann rechnet die BKM mit dem Abschluss der Strukturreform der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)?
Die Reform der SPK soll Stand heutiger Planung im Jahr 2025 abgeschlossen
werden.
a) Sieht die BKM die staatlichen Museen zu Berlin mit zwei Vertretern
im Kollegialvorstand ausreichend repräsentiert?
Der von Bund und Ländern einstimmig gefasste Beschluss des Stiftungsrates
der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) vom 5. Dezember 2022 sieht vor,
dass dem künftigen Vorstand zwei Vertretungen der Staatlichen Museen zu
Berlin (SMB) angehören, während andere Bereiche mit nur einer Person vertreten
sind. Damit soll der besonderen Bedeutung und inhaltlichen Vielfalt der SMB
Rechnung getragen werden.
b) Plant die BKM, die Mittel des Bundes für die SPK zu erhöhen, und
wie sollen zukünftig die Kosten zwischen Bund und Ländern
aufgeteilt werden, bzw. wann sollen die Verhandlungen dazu beginnen?
Fragen der Finanzierung bedürfen grundsätzlicher Abstimmungen zwischen
Bund und Ländern als Träger der SPK auf Ebene der Kultur- und
Finanzministerinnen und -minister sowie voraussichtlich der Regierungschefs der Länder.
Über die genaue Bemessung und Finanzierung der in den Beratungen für
notwendig erachteten und realisierbaren Qualitätsverbesserungen ist in einem
weiteren Schritt der Reform zu entscheiden. Dem Stiftungsrat der SPK sollen bis
Sommer 2023 Vorschläge vorgelegt werden.
c) Wie steht die BKM zur Erweiterung des Stiftungsrates der SPK mit
Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Vertretern der
Zivilgesellschaft?
Über die künftige Zusammensetzung des Stiftungsrats soll in einem weiteren
Schritt der Reform beraten werden. Dabei ist auch die Einbeziehung
internationaler Expertise in den Stiftungsrat zu prüfen.
d) Plant die BKM eine Namensänderung für die SPK, und wenn ja, in
welchem Verfahren?
Über eine Namensänderung ist ebenfalls in einem weiteren Schritt der Reform
zu beraten.
e) Wann und mit welchen Akteuren sollen Gespräche über die
Eingliederung des Humboldt-Forums in die SPK beginnen, und soll im Zuge
der Eingliederung die Stelle des Generalintendanten des Humboldt-
Forums gestrichen werden?
Bund und Länder wollen die Zusammenarbeit zwischen dem Ethnologischen
Museum, dem Museum für Asiatische Kunst und der Stiftung Humboldt Forum
verbessern. Hierzu bedarf es eines eigenen Prozesses unter Einbeziehung der
Leitung des Humboldt Forums. In diesem Zusammenhang soll eine
organisatorische Zusammenfassung geprüft werden.
8. Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Errichtung des
Dokumentationszentrums „Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft“ aus,
nachdem das Bundeskabinett im Mai 2022 das Konzept verabschiedet
hat?
Soll der Bundestag erneut mit dem Konzept (siehe
Bundestagsdrucksache 20/1845) befasst werden, und wenn ja, in welcher Form?
Der Realisierungsvorschlag für ein geplantes „Dokumentationszentrum Zweiter
Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Europa“ war zuletzt am
28. November 2022 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung Ausschusses für
Kultur und Medien des Deutschen Bundestages. Die parlamentarischen
Beratungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
9. Wie ist der aktuelle Stand zur Errichtung eines Denkmals für die im
Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas?
Die Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas in
Deutschland K. d. ö. R setzen sich dafür ein, ein Denkmal für die im
Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas im Berliner Tiergarten
zu errichten. Sie sprechen sich für ein Denkmal in Form einer Bronzestatue mit
Informationstafel am historischen Ort der Verfolgung aus. Bei diesem Anliegen
werden sie von renommierten Wissenschaftlern, Vertretern der Minderheit der
Sinti und Roma sowie vom Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Denkmal für
die ermordeten Juden in Europa unterstützt. Die Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas hat die Betreuung des Denkmals, einschließlich der
Baubegleitung, angeboten. Die Planungen für das Denkmal sind so weit
fortgeschritten, dass zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden könnte. Am
29. November 2022 hat ein Berichterstattergespräch zum Denkmal für die
Zeugen Jehovas stattgefunden, bei dem auch die Fraktion CDU/CSU vertreten
war. Der Vorschlag wird aktuell in den Fraktionen weiter behandelt.
10. Welche Maßnahmen plant die BKM für die Opfer der sogenannten
Euthanasie-Morde und der Zwangssterilisationen während der
nationalsozialistischen Diktatur?
Aus erinnerungskultureller Sicht ist die Anerkennung dieser Opfergruppen
umfänglich erreicht worden. Sichtbares Zeichen dieser Anerkennung ist der
Gedenk- und Informationsort am historischen Ort der Tiergartenstraße 4 am
Berliner Tiergarten.
Gleichwohl gilt es, die Erforschung dieses Verbrechenskomplexes und
insbesondere der Opferschicksale zu vertiefen und das öffentliche Bewusstsein für
diese Thematik zu schärfen. Die BKM fördert gemeinsam mit dem jeweiligen
Sitzland institutionell die Gedenkstätte am historischen Ort der Heilanstalt
Pirna-Sonnenstein und die Gedenkstätte für die Opfer der „Euthanasie“-Morde
in Brandenburg an der Havel. Im Rahmen der Projektförderung werden vier
„Euthanasie“-Gedenkstätten gefördert. Auch werden in den KZ-Gedenkstätten
regelmäßig die NS-„Euthanasie“-Morde thematisiert. Im Rahmen der
Novellierung der Gedenkstättenkonzeption und der Verstetigung des Programms
„Jugend erinnert“ wird die Bildungsarbeit in diesem Themenbereich
weitergeführt, diversifiziert und intensiviert. Dazu soll auch die Förderung
anwendungsbezogener Forschung in den Gedenkstätten gehören.
11. Wann und mit welchen Akteuren haben die BKM und der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur- und Kreativwirtschaft im vergangenen
Jahr Gespräche mit Vertretern der Kultur- und Kreativ- und
Veranstaltungswirtschaft geführt?
Die BKM und der Ansprechpartner für Kultur- und Kreativwirtschaft sowie
sein Stellvertreter stehen im ständigen Austausch mit diversen Akteurinnen und
Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie haben im Jahr 2022 Gespräche
mit folgenden Verbänden und Initiativen geführt:
AG Filmfestival, AG Kino, Börsenverein des Deutschen Buchhandels,
Bundesarchitektenkammer, Bundesverband bildender Künstlerinnen und Künstler,
Bundesverband darstellende Künste, Bundesverband der Konzert- und
Veranstaltungswirtschaft, Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft,
Bundesverband der Musiktechnologie Deutschland, Bundesverband deutscher
Galerien und Kunsthändler, Bundesverband Digitalpublisher und
Zeitungsverleger, Bundesverband Musikindustrie, Bundesvereinigung
Veranstaltungswirtschaft, Corint Media GmbH, Deutscher Designtag, Deutscher Kulturrat,
Deutscher Musikverleger Verband, Europäischer Verband der Veranstaltungs-
Centren, Fashion Council Germany, GAME, GEMA, GVL, HDF Kino, Initiative
Urheberrecht, Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleister in der
Veranstaltungswirtschaft, Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in
Deutschland (k3d), Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Live
Musik Kommission, Medienverband der freien Presse, PCI Netzwerk,
Produzentenallianz, Produzentenverband, Rat für Formgebung, Society of Music
Merchants, SPIO, VAUNET, Verband der Medien- und Veranstaltungstechnik,
Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT).
12. Wann und in welcher konkreten Höhe werden die Mittel aus dem
mehrfach angekündigten „Energiefonds“ ausgereicht?
a) Über welche Struktur bzw. Plattform soll dieser administriert
werden?
b) Erhalten auch private und freie Kulturorte sowie Freischaffende
Hilfen aus diesem Fonds?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie hoch der Mehrbedarf der
Bundeskultureinrichtungen durch die steigenden Energiekosten ist?
d) Erhalten Kultureinrichtungen Mittel aus dem Energiefonds, auch wenn
sie nicht die Vorgabe von einer 20-prozentigen Energieeinsparung
erfüllen?
Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
Anfang November 2022 einigten sich Bund und Länder, 1 Mrd. Euro aus dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in der Energiekrise als gezielte Hilfen
für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Im WSF stehen für das
Haushaltsjahr 2023 750 Mio. Euro zur Verfügung. Für 2024 sind bis zu 250 Mio.
Euro vorgemerkt. Ein Start des Kulturfonds Energie, kann aber erst erfolgen,
wenn der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die vorgesehenen
Mittel dafür freigegeben hat. Die Hilfen sollen die finanziellen
Mehrbelastungen für öffentliche und private Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende,
die trotz der allgemeinen Entlastungsmaßnahmen bestehen, auffangen. Die
Energiesparanreize, die bei den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom
gesetzt werden, sollen hierbei erhalten bleiben; in der Berechnung der Förderung
werden Einsparleistungen pauschal berücksichtigt. Antragstellung und
Abwicklung des Programms sollen über die Kulturministerien der Länder erfolgen. Es
ist beabsichtigt, die bewährten administrativen und technischen Strukturen des
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hierfür zu nutzen.
Die BKM steht mit den dauerhaft geförderten Einrichtungen hinsichtlich ihrer
Mehrbedarfe durch die steigenden Energiekosten in Austausch.
13. Welche Ausfallhilfen erhalten Kulturveranstalter ab Januar 2023, wenn
der bisherige Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ausgelaufen ist bzw.
in einen Energiefonds umgewidmet werden soll?
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, der mit seiner
Wirtschaftlichkeitshilfe und der Ausfallabsicherung als Corona-Hilfe geschaffen
wurde, ist zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Eine Verlängerung dieses
Sonderfonds ist nicht geplant, da die coronabedingten
Kapazitätseinschränkungen für Veranstaltungen bundesweit aufgehoben wurden und alle
vergleichbaren weiteren Corona-Programme der Bundesregierung (insbesondere die
Überbrückungshilfen und der Messefonds) bereits ausgelaufen sind. Neben
Kultureinrichtungen können aber auch Kulturveranstaltende an dem
Kulturfonds Energie des Bundes partizipieren. Auf die Antwort zu Frage 12 wird
verwiesen.
14. Bleibt die BKM bei ihrer Aussage vom 6. Juli 2022 (Antwort auf die
Mündliche Frage 12 der Abgeordneten Dr. Christiane Schenderlein,
Plenarprotokoll 20/46), dass das weitere Vorgehen beim Plenum Kultur –
insbesondere auch die Verständigung über geeignete Formate zur
angemessenen Einbindung des Parlaments – im Laufe des Jahres geklärt wird,
und wenn ja, wann werden das Parlament und insbesondere der
Ausschuss für Kultur und Medien über das Ergebnis informiert?
Die Information und Einbindung des Deutschen Bundestages in Bezug auf das
Vorhaben eines Plenums der Kultur wird im Jahr 2023 erfolgen.
15. Wer ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die angekündigte
Verlagsförderung zuständig?
Für den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP formulierten Prüfauftrag einer Verlagsförderung („Wir prüfen mit den
Ländern eine Förderung unabhängiger Verlage, um die kulturelle Vielfalt auf
dem Buchmarkt zu sichern.“) ist innerhalb der Bundesregierung die
Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM) federführend zuständig.
a) Wie ist der aktuelle Beratungsstand, und wann wird der Deutsche
Bundestag darüber informiert?
Die BKM prüft die Notwendigkeit der Einführung einer strukturellen
Verlagsförderung. Der Zeitpunkt, zu dem die Ergebnisse der Prüfung dem Deutschen
Bundestag vorgestellt werden können, ist noch offen.
b) Welche Branchen sollen bei der Förderung berücksichtigt werden?
Die unter Buchstabe a genannte Prüfung wird auch umfassen, wer potentielle
Förderadressaten sein könnten.
c) Wie kann eine staatsferne und meinungsneutrale Förderung erfolgen?
Im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit der Einführung einer strukturellen
Verlagsförderung werden auch der Aspekt der Staatsferne und das Gebot der
Neutralitätspflicht Berücksichtigung finden.
16. Wie wird die BKM sicherstellen, dass in Zukunft kein Steuergeld mehr
in offen antisemitische „Kunstprojekte“ wie auf der diesjährigen
Documenta15 in Kassel fließt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage
20/2937 auf Bundestagsdrucksache 20/3156 verwiesen.
17. Sind in der Bundesregierung und insbesondere bei der BKM Aktivitäten
und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem Thema
„Antisemitismus von links“ auseinandersetzen und zum Beispiel die Vorfälle auf
der Documenta aufarbeiten?
Wie geht die BKM insbesondere gegen antisemitische BDS-
Kulturboykottkampagnen (BDS: Boycott, Divestment and Sanctions (deutsch:
„Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen)) und Hassreden gegen
Kulturschaffende vor?
Die Bundesregierung bekämpft Antisemitismus in all seinen Formen, dazu
gehört auch, dass die Bundesregierung keinen Boykott von jüdischen und
israelischen Künstlerinnen und Künstlern duldet. Das Existenzrecht Israels darf nicht
infrage gestellt werden – weder in der Politik noch in der Kunst oder in der
Wissenschaft. Diesem Ziel sind auch die von der Bundesregierung geförderten
Veranstaltungen und Institutionen verpflichtet.
Die Aufarbeitung der documenta fifteen dauert an. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Welche Änderungen bzw. Neukonzeptionen plant die Bundesregierung
bei der Aktualisierung des Gedenkstättenkonzeptes?
Mit welchen Akteuren ist sie aktuell darüber im Austausch, und wann
wird der Deutsche Bundestag in die Überlegungen eingebunden?
Als Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption erarbeitet die BKM ein neues
Rahmenkonzept Erinnerungskultur (Arbeitstitel), in dem die Verbrechen des
Nationalsozialismus und die Singularität der Shoah weiterhin die zentrale Rolle
einnehmen. Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen ist und
bleibt unabschließbar. Daneben wird – wie in der bisherigen
Gedenkstättenkonzeption – die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur ein wesentlicher
Bestandteil des Konzeptes sein. Der Bund fördert eine lebendige
Erinnerungskultur in der und für die Einwanderungsgesellschaft. Stärker als bisher soll
Menschen mit Migrationsgeschichte die Möglichkeit gegeben werden, ihre
eigenen Erfahrungen und Perspektiven in die Fortentwicklung einer
gemeinsamen Erinnerungskultur einzubringen. Das von der BKM zu erarbeitende
Rahmenkonzept Erinnerungskultur wird dem ebenso Rechnung tragen wie
einer zeitgemäßen Erinnerung an die Opfer des rechtsextremistischen Terrors
der vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Bei der Erstellung des Konzepts, das
dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden wird, steht die BKM fortlaufend
im Austausch mit den relevanten Akteuren, um eine möglichst breite Expertise
einzubeziehen.
19. Wie ist der Sachstand beim Standort für ein Mahnmal für die Opfer des
Kommunismus?
Wird bis Mitte des Jahres 2023 eine Entscheidung getroffen werden?
Der BKM ist es ein wichtiges Anliegen, das Denkmal zur Mahnung und
Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland in gutem
Einvernehmen mit den betroffenen Opferverbänden voranzubringen. In
weiteren Gesprächen mit dem Land Berlin, dem Bezirk Mitte und gemeinsam mit
den betroffenen Opferverbänden, der SED-Opferbeauftragten, dem
Mahnmalbeirat sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde die
Suche nach einem geeigneten Standort in zentraler Lage in Berlin intensiviert.
Dabei wurden verschiedene Standorte in den Blick genommen, wobei ein
Standort im Spreebogenpark besonders auch von den Opferverbänden als am
besten geeignet angesehen wurde. Für die weitergehende Prüfung zur
Realisierung des Denkmals auf dieser Fläche, die sich im Eigentum des Landes Berlin
und der Zuständigkeit des Bezirksamts Mitte von Berlin befindet, wird der
enge Austausch mit dem Bezirk und dem Land Berlin fortgeführt.
20. Was beabsichtigt die Bundesregierung mit der gegenüber den
Landsmannschaften bereits angekündigten Überarbeitung der Grundsätze der
Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes, und wann
wird der Deutsche Bundestag über die Ergebnisse informiert?
Um eine differenzierte und gerechte Förderung zu ermöglichen, sollen die
Fördergrundsätze im Hinblick auf Qualitätssicherung und
Verwaltungsvereinfachung überarbeitet werden. Der Bundesrechnungshof wird angehört. Die
zugrundeliegende „Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und
Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes“ bleibt davon unberührt.
21. Wie ist der Sachstand beim Konzept für einen Lern- und Erinnerungsort
Kolonialismus?
a) Welche gesellschaftlichen und politischen Akteure sind in den
Planungsprozess eingebunden?
b) Wann wird der Deutsche Bundestag über das Vorhaben informiert?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die Erstellung des Konzepts für den Lern -und Erinnerungsort Kolonialismus
erfolgt im Dialog mit den Ländern und Kommunen, der Zivilgesellschaft der
People of Color- Community in Deutschland sowie Vertreterinnen und
Vertretern der ehemaligen kolonisierten Länder. Das Konzept soll im Anschluss
dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vorgelegt
werden.
22. Welche Organisationsstruktur wird die in der Bilanz erwähnte Agentur
für Internationale Museumskooperation haben?
a) Welche bereits vorhandenen personellen und strukturellen
Ressourcen sollen dafür genutzt werden?
b) Mit welchen Akteuren ist die Bundesregierung darüber im
Austausch?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ soll als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
(AA) gegründet werden. Sie wird über einen eigenen Personalkörper und eine
eigene Liegenschaft verfügen. Sitz der Agentur wird Berlin sein. Die Agentur
ist eine gemeinsame Unternehmung von AA, BKM und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Im Vorfeld
wurden zahlreiche und umfangreiche Gespräche mit deutschen Museen und
Mittlerorganisationen wie dem Goethe-Institut und dem Institut für
Auslandsbeziehungen geführt, um mit der Konzeption der Agentur den vorhandenen
Bedarf zu eruieren und abzudecken.
23. Plant die Bundesregierung, gesetzliche Regelungen für verpflichtende
Honoraruntergrenzen bei öffentlichen Auftraggebern von künstlerischen
Leistungen zu schaffen, und wenn ja, wann?
Entsprechend dem im Koalitionsvertrag niedergelegten Vorhaben sollen zur
besseren sozialen Sicherung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und
Kreativer Mindesthonorierungen in die Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen
werden. Hiervon ist insbesondere die BKM als größte Fördergeberin der Kultur
auf Bundesebene betroffen. Entsprechende Vorgaben werden derzeit bei der
BKM geprüft und sollen im Laufe des Jahres 2023 eingeführt werden.
24. Wie ist der Sachstand bei dem Vorhaben, eine Bundesstiftung
„Industrielles Welterbe“ zu errichten?
BKM führt Gespräche mit einer Vielzahl von Akteuren und plant nach einer
Bestandsaufnahme der bestehenden Förderinstrumente, Netzwerke und
Initiativen, die Aufgaben und Struktur einer bundesseitigen Initiative zu beschreiben.
Zur weiteren Konkretisierung werden Gespräche mit Vertreterinnen und
Vertretern der betroffenen und interessierten Gruppen und politisch
Verantwortlichen geführt.
25. Steht die BKM, vor dem Hintergrund, dass große Teile der Medien- und
Kultureinrichtungen zur kritischen Infrastruktur gehören, dazu im
Austausch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat oder
anderen Behörden, um Cyberangriffe und Desinformationskampagnen zu
verhindern?
BKM steht zur Thematik „Kritische Infrastrukturen“ insbesondere mit dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat im engen Austausch.
26. Fordert die BKM im Zuge der derzeitigen Ressortabstimmung, dass
nationales Kulturerbe als Sektor in das KRITIS (kritische Infrastrukturen)-
Dachgesetz aufgenommen wird?
Die Bundesregierung hat in den am 7. Dezember 2022 beschlossenen
Eckpunkten zum KRITIS-Dachgesetz des Bundes bereits festgelegt, dass der „KRITIS-
Sektor ‚Kultur und Medien‘ angemessen einbezogen“ wird.
27. Wann ist das im Oktober 2022 angekündigte, in der Bilanz erwähnte und
gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt aufgelegte Schutzprogramm für
Journalistinnen und Journalisten gestartet?
Wann und an wie viele Betroffene sind bereits Mittel ausgereicht
worden?
Das gemeinsam von der BKM und dem AA aufgelegte Schutzprogramm, die
„Hannah Arendt Initiative“, ist im Oktober 2022 gestartet. Derzeit wird eine
Governance-Struktur von der Deutsche Welle Akademie entwickelt. Bereits vor
Beginn des Programms hat die BKM im Rahmen der Soforthilfe für geflüchtete
Medienschaffende den European Fund for Journalism in Exile (JX Fund) seit
April 2022 mit rund 4,2 Mio. Euro unterstützt, ebenfalls wurde die bestehende
Förderung des European Centre für Press and Media Freedom (ECPMF)
ausgebaut. Von der Förderung profitierten seit Ende April 2022 u. a. 44
Exilredaktionen aus Russland, Belarus und der Ukraine und insgesamt über 900
Journalistinnen und Journalisten. Darüber hinaus wurden u. a. von Juli bis Dezember
2022 45 Stipendien vergeben sowie seit Oktober 2022 Medien-Inkubatoren für
insgesamt 15 Medien aus Russland, Belarus und der Ukraine etabliert und
implementiert.
28. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das in der Bilanz erwähnte
Stipendien- und Residenz-Programm für ukrainische Kulturschaffende trotz
enormen Bedarfes Ende des Jahres 2022 ausläuft, weil die überjährige
Verfügbarkeit der Mittel im parlamentarischen Verfahren abgelehnt
wurde, und wenn ja, welche Konsequenzen und konkreten Maßnahmen
ergreift sie daraus?
Im Kulturhaushalt 2023 sind keine weiteren Sondermittel zur Abmilderung der
Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine vorgesehen. Gleichwohl
sind für geflüchtete Kultur- und Medienschaffende jedoch insgesamt 6 Mio.
Euro vorgesehen. Unterstützt wird etwa die gemeinsam mit dem Auswärtigen
Amt ins Leben gerufene Hannah-Arendt-Initiative, ein Schutzprogramm für
Medienschaffende sowie Verteidigerinnen und Verteidiger der
Meinungsfreiheit, die in Krisen- und Konfliktgebieten im Ausland aktiv sind oder sich im
Exil in Deutschland befinden.
29. Mit welchen Maßnahmen fördert die BKM die Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen an Kunst und Kultur insbesondere hinsichtlich der
Förderung von Kulturschaffenden mit Behinderungen und der
Barrierefreiheit von Kunst- und Kulturorten?
Wie stimmt sich die BKM hier mit Ländern und Kommunen ab?
Die BKM fördert aktiv die Inklusion in bundesgeförderten
Kultureinrichtungen.
Die BKM hat eine Auflage in die Zuwendungsbescheide an institutionell
geförderte Kultureinrichtungen und Empfänger jährlich wiederkehrender
Projektförderungen aufgenommen, um die Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen zu
stärken, so auch von Menschen mit Beeinträchtigungen. Auch die Auflage nach
dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist als Nebenbestimmung in
diesen Zuwendungsbescheiden enthalten. Darüber hinaus fördert die BKM die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit Maßnahmen, die in den
Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(NAP 2.0) einfließen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 30
verwiesen.
Die BKM ist als Gast regelmäßig im Kulturausschuss der
Kulturministerkonferenz der Länder sowie im Kulturausschuss des Deutschen Städtetages vertreten
und tauscht sich dort mit Ländern und Kommunen über ihre Aktivitäten aus.
Dazu gehört auch der Bereich Kultur und Inklusion.
30. Wie ist der Umsetzungsstand der im Nationalen Aktionsplan 2.0 der
Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention verankerten
Maßnahmen im Bereich Kultur (bitte einzeln mit entsprechendem
Zeitplan auflisten)?
a) Welche Maßnahmen sind abgeschlossen?
b) Welche Maßnahmen sind neu hinzugekommen?
Die Fragen 30 bis 30b werden gemeinsam beantwortet.
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) wurde mit dem im Mai 2021 veröffentlichten Statusbericht
fortgeschrieben. Neue Maßnahmen der BKM werden fortlaufend in den digitalen
Katalog aufgenommen. Der aktuelle Maßnahmenkatalog ist unter
www.gemein
sam-einfach-machen.de abrufbar.
31. Wie hoch liegt mittlerweile der Anteil barrierefreier Angebote der
öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehanstalten insbesondere mit Blick
auf das Angebot von Untertiteln, Gebärdensprache, Audiodeskription
und leichter Sprache (bitte einzeln auflisten)?
Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk mit seinen Fernsehveranstaltern
liegt in der Verantwortung der Länder. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen der Länder zum konkreten Anteil barrierefreier Angebote der
öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstalter vor.
Die durch den Bund finanzierte Deutsche Welle (DW) plant in der
Untertitelung des Programmangebots, dass:
• bis Ende 2023 mindestens 25 Prozent,
• bis Ende 2024 mindestens 50 Prozent,
• bis Ende 2025 mindestens 90 Prozent,
der audiovisuellen Inhalte aller Sprachredaktionen des DW-Programmangebots
und der redaktionellen Ressorts mit Untertiteln erstellt werden.
32. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des
Deutschen Behindertenrates, dass der Zweite
Medienänderungsstaatsvertrag Anbieter audiovisueller Medien nicht genügend zur Barrierefreiheit
verpflichte (
www.sovd.de/fileadmin/bundesverband/sovd-zeitung/SoVD-
Zeitung_02_2022.pdf)?
Der zweite Medienstaatsvertrag, der am 30. Juni 2022 in Kraft trat, wurde von
den Bundesländern verabschiedet. Über die Kritik des Deutschen
Behindertenrates haben die Bundesländer zu beraten.
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ISSN 0722-8333]