[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5070 –
Verteidigung im Cyberraum – EU-Kooperation und aktive Cyberverteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um ein hohes Cybersicherheitsniveau in Deutschland zu erreichen, ist laut
Cybersicherheitsstrategie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat von 2021 eine „aktive Positionierung Deutschlands in der
europäischen und internationalen Cybersicherheitspolitik“ notwendig. Aufgrund der
grenzübergreifenden Natur des Cyberraums ist der Schutz desselben eine
Aufgabe, die nur international, insbesondere gemeinsam in der Europäischen
Union, gestemmt werden kann (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/ve
roeffentlichungen/2021/09/cybersicherheitsstrategie-2021.pdf?blob=publicatio
nFile&v=2, S. 7 und S. 119).
Der Cyber- und Informationsraum ist für die Bundeswehr – abgestimmt mit
den Verbündeten in der NATO – zu einer neuen Dimension der Verteidigung
neben Land, Luft einschließlich Weltraum und See geworden (
www.bmvg.de/
de/themen/cybersicherheit/cyber-verteidigung). Die Bundeswehr ist in dieser
Dimension für gegnerische Akteure ein Hochwertziel, dessen Systeme durch
das Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) als dafür neu
gegründetem militärischen Organisationsbereich daher in vollem Umfang zu
schützen sind (
www.bundeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsra
um/auftrag).
Andere Staaten bauen ihre offensiven Fähigkeiten im Cyberraum
kontinuierlich aus und setzen diese in militärischen Konflikten ein. Russlands
Angriffskrieg gegen die Ukraine begann etwa mit einem breiten Cyberangriff auf ein
Satellitennetzwerk, sodass Gefechtsstände, aber auch zivile Einrichtungen in
der Ukraine nicht mehr mit dem Internet verbunden und damit nur noch
eingeschränkt kommunizieren konnten oder gar ihre Funktionsfähigkeit nicht mehr
gegeben war (
www.stern.de/digital/online/attacken-auf-satelliten--russland-fu
ehrt-den-krieg-auch-im-all-31853446.html).
Auch Verbündete der Bundesrepublik Deutschland etablieren Strukturen für
offensive Operationen im Cyberraum. So wird die United States Army im Jahr
2023 eine Stabsstelle gründen, die explizit dafür vorgesehen ist, die offensiven
Kapazitäten im Cyber- und Weltraum zu koordinieren (
www.thedefensepos
t.com/2022/09/01/us-army-offensive-cyber-office/). Dies trage dem Umstand
Rechnung, dass die Bedeutung des Cyberraums für die Verteidigungspolitik
stetig wachse und die Anforderungen an offensive Cyberoperationen mit
ihnen. Frankreich beschreibt in seiner militärischen Cyberdoktrin gar, dass die
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5597
20. Wahlperiode 09.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 8. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fähigkeit, offensive Militäroperationen im Cyberspace durchzuführen, ein
Bestandteil sei, um nationale Souveränität zu gewährleisten (
http://lignesdedefen
se.blogs.ouest-france.fr/files/Éléments%20publics%20de%20doctrine%20mili
taire%20de%20lutte%20informatique%20offensive%20%20.pdf).
Darüber hinaus haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter
der EU für Außen- und Sicherheitspolitik am 10. November 2022 eine EU-
Politik für die Cyberabwehr vorgelegt. Das Dokument verfolgt das Ziel, die
Bürgerinnen und Bürger der EU, aber auch die Streitkräfte der Mitgliedstaaten vor
Cyberbedrohungen zu schützen. Die Koordinierung und Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten im Bereich der Cyberabwehrfähigkeiten soll auf Basis der
Vorschläge der Kommission intensiviert werden (
https://germany.representatio
n.ec.europa.eu/news/europaische-verteidigung-starken-eu-vorschlage-zur-cyb
erabwehr-2022-11-10_de).
Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten der EU in ihrem
Dokument explizit dazu auf, auch aktive Verteidigungskapazitäten im Cyberraum
zu etablieren und die Bereitschaft zu signalisieren, diese auch als Reaktion auf
einen Cyberangriff auf einen Mitgliedstaat einzusetzen. Zusätzlich wird zur
Entwicklung der Fähigkeiten eine Kofinanzierung über den Europäischen
Verteidigungsfonds in Aussicht gestellt
www.eeas.europa.eu/sites/default/files/do
cuments/Comm_cyber%20defence.pdf, S. 1 und S. 14).
Eine gemeinsame öffentliche Position der aktuellen Bundesregierung zu
aktiven Cybermaßnahmen und Cyberinstrumenten ist dagegen nicht bekannt.
Gleichzeitig fordert die Bundesregierung jedoch, die Bundeswehr müsse als
Akteur im Cyber- und Informationsraum erfolgreich bestehen können – ohne
zu sagen, welche Instrumente der Bundeswehr dafür rechtlich und technisch
zur Verfügung stehen sollen (
www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/
1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.p
df?download=1, S. 149).
Vor dem Hintergrund der dargestellten Lage ist es für die Fragesteller von
Interesse, wie sich die Bundesregierung und die Bundeswehr im Bereich Cyber-
und Informationsraum auf die aktuellen Herausforderungen vorbereiten und
wie sie zur kürzlich vorgestellten EU-Mitteilung zur Cyberverteidigung vom
10. November 2022 stehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In den vergangenen Jahren beobachtete die Bundesregierung trotz aller
Bemühungen im Bereich der Cybersicherheit eine steigende Zahl erfolgreicher
Cyberangriffe (bspw. Ransomware) mit Schäden in Milliardenhöhe. Die
Cyberangriffe Russlands im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigen, dass der Cyberraum gezielt zur Vorbereitung
und Begleitung von Konflikten genutzt wird. Hier bleiben die Angriffe und
deren Effekte auch nicht auf das Gebiet des unmittelbaren Konfliktes beschränkt.
Deshalb dürften allein präventive Schutzmaßnahmen unzureichend sein, um
erfolgreiche Cyberangriffe bzw. deren Schadenswirkung zu verhindern.
Zunehmend bestätigt hat sich auch, dass innere und äußere Sicherheit im
Cyberraum nicht mehr trennscharf voneinander abzugrenzen sind. Die Wahrung
der Cybersicherheit und die Verteidigung gegen Cyberangriffe sind daher eine
gesamtstaatliche Aufgabe, die in enger Zusammenarbeit der zuständigen
Stellen zu bewältigen ist.
Bereits in der „Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2016“ wurden die
Cyberabwehr (in Federführung des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat – BMI), die Cyber-Außen/-Sicherheitspolitik (in Federführung des
Auswärtiges Amts – AA) sowie die Cyberverteidigung (Bundesministerium der
Verteidigung – BMVg) als drei sich ergänzende Mittel zum Erreichen von
gesamtstaatlicher Cybersicherheit festgehalten. Dieser Grundsatz wurde auch in
der „Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021“ beibehalten.
Cyberabwehr bezieht sich auf die zivile Abwehr aller Formen vorsätzlicher
Handlungen, deren Ziel es ist, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit
von informationstechnischen Systemen mit informationstechnischen Mitteln zu
manipulieren, zu beeinflussen oder zu stören und die keinen „bewaffneten
Angriff“ im Sinne von Artikel 51 VN-Charta darstellen.
Eine – aktive – Maßnahme der Cyberabwehr, mit dem Ziel, die zum Angriff
genutzten informationstechnischen Systeme mit informationstechnischen
Mitteln zu manipulieren oder zu stören, bezeichnet die Bundesregierung als „aktive
Cyberabwehr“.
Cyberverteidigung umfasst die in der Bundeswehr für die Erfüllung ihres
verfassungsgemäßen Auftrages vorhandenen Fähigkeiten. Dies beinhaltet die
aktive Verteidigung im Cyberraum durch die Streitkräfte ebenso wie die
Schutzmaßnahmen für die im Geschäftsbereich BMVg genutzten Systeme. Die
Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr erfordert jedoch auch ein hohes Maß an
Resilienz staatlicher Institutionen und Kritischer Infrastrukturen.
Cyberabwehrmaßnahmen der Behörden und Schutzmaßnahmen der Betreiber von IT-
Systemen sind dabei zentrale Mittel zur Erhöhung der Resilienz.
Von den oben genannten Begriffs- und Zuständigkeitsdefinitionen ist der
englische Begriff „Cyber Defense“ abzugrenzen, der auf internationaler Ebene
insbesondere in Dokumenten der Vereinten Nationen, der OSZE, der
Europäischen Union und der NATO verwendet wird. Dieser Begriff berücksichtigt
bspw. nicht die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und
Zuständigkeiten in Deutschland, so dass eine eindeutige Zuordnung der im englischen und
im Deutschen genutzten Begriffe nicht allgemeingültig möglich ist. Der Begriff
ist daher im Kontext des Einzelfalls zu deuten, um entscheiden zu können, ob
und in welcher Schwerpunktsetzung die Mittel Cyberabwehr und
Cyberverteidigung einzusetzen sind.
Die Antworten auf die Fragen folgen der oben aufgezeigten Begriffsdefinition.
Insbesondere Fragen nach Maßnahmen, Perspektiven, Absichten und
Fähigkeiten des BMVg und der Bundeswehr wurden hierbei im Sinne des Begriffs
Cyberverteidigung beantwortet.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Aufforderung der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten, die
Investitionen in Verteidigungskapazitäten im Cyberraum, einschließlich aktiver
Cyberverteidigungsfähigkeiten, mit Dringlichkeit und Priorität zu
steigern?
Die Gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und des
Europäischen Auswärtigen Dienstes zu einer „EU Cyber Defence Policy“ wurde am
10. November 2022 veröffentlicht. Diese wird derzeit durch die
Bundesregierung detailliert bewertet, um sich mit einer ressortübergreifend abgestimmten
deutschen Position in die zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen einzubringen.
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates werden nicht vor Ende März 2023
erwartet. Danach ist zu entscheiden, welche nationalen Maßnahmen zu treffen
sind. Diese sind auch im Zusammenhang mit der Implementierung der
Maßnahmen des im März 2022 verabschiedeten „Strategischen Kompass für
Sicherheit und Verteidigung“ zu sehen, der ebenso wie die „EU Cyber Defence
Policy“ auf die Bereiche der Cyberabwehr, -außenpolitik sowie -verteidigung
verweist.
2. Welche Ableitungen trifft die Bundesregierung aus der Aufforderung der
Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten, aktive
Verteidigungskapazitäten im Cyberraum aufzubauen?
Die Bundesregierung wird den Vorschlag der Europäischen Kommission und
des Hohen Vertreters weiterhin sorgfältig prüfen. Ein Ergebnis liegt noch nicht
vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2645 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten
Henning Rehbaum auf Bundestagsdrucksache 20/4515 verwiesen.
3. Welche aktiven Cyberfähigkeiten benötigt die Bundeswehr nach Ansicht
der Bundesregierung in unmittelbarer und mittelbarer Zukunft?
Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die Bundeswehr technisch über
alle benötigten Fähigkeiten verfügt, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben
im Rahmen der Cyberverteidigung benötigt.
Die gemäß konzeptionellem Zielbild vorgegebenen Cyberfähigkeiten sind –
zukunftsfähig auf die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung
ausgerichtet – im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr beschrieben. Dieses wurde zuletzt
2018 im Verteidigungsausschuss vorgestellt.
Auf den Bericht zum Fähigkeitsprofil der Bundeswehr 2018
(Ausschussdrucksache des Verteidigungsausschusses 19(12)190) wird verwiesen. Eine
Neufassung befindet sich derzeit im Billigungsprozess.
4. Inwiefern hat die Aufforderung der Europäischen Kommission an die
Mitgliedstaaten, aktive Verteidigungskapazitäten im Cyberraum
aufzubauen, Auswirkungen auf die Position der Bundesregierung zu aktiven
Cyberfähigkeiten im militärischen Bereich?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Was versteht die Bundesregierung unter sogenannten Hackbacks?
Der Koalitionsvertrag führt aus, dass Hackbacks als Mittel der Cyberabwehr
abgelehnt werden. Der Begriff Hackback wird von der Bundesregierung jedoch
konzeptionell grundsätzlich nicht verwendet.
Gemeinhin werden unter dem Begriff Hackback solche Eingriffe in IT-
Infrastrukturen eines (mutmaßlichen) Angreifers verstanden, die keinen
definitorischen Beschränkungen unterliegen. So werden von diesem Begriff auch
digitale Vergeltungsschläge umfasst. Die gesamte IT-Infrastruktur eines
(mutmaßlichen) Angreifers wird als legitimes Ziel eines Hackbacks betrachtet. Hiernach
wären bspw. auch Vergeltungsangriffe auf IT-Infrastruktur vorstellbar, die der
Versorgung der Bevölkerung des Angreifers dienen (z. B. Energieversorger).
6. Was ist die Position des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
bezüglich des Einsatzes sogenannter Hackbacks?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Aufgrund der dort genannten fehlenden definitorischen Beschränkungen sind
Hackbacks kein Mittel militärischer Operationsführung der Bundeswehr.
7. Inwiefern ist die militärische Cyberverteidigung Teil der in Erstellung
befindlichen nationalen Sicherheitsstrategie?
Die Erstellung der Nationalen Sicherheitsstrategie ist noch nicht abgeschlossen.
8. Kann ein Angriff im Cyberraum auf ein NATO-Mitglied mit
weitreichenden Folgen etwa auf die Energieversorgung o. ä. des Staates aus Sicht
der Bundesregierung eine Beistandspflicht gemäß Artikel V des
Washingtoner Vertrags begründen?
a) Wenn ja, würde die Bundesregierung betroffene Verbündete dann mit
Mitteln des Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) mit
aktiven Cyberabwehrmaßnahmen unterstützen, und wenn ja, mit
welchen?
b) Wenn ja, würde die Bundesregierung auf konkrete Anfrage
betroffener Verbündeter mit Mitteln des KdoCIR selbst aktive
Cyberabwehrmaßnahmen gegen einen Angreifer durchführen, und wenn ja,
welche?
c) Wenn nein, warum kann dies nicht eine Beistandspflicht gemäß
Artikel V des Washingtoner Vertrags begründen?
Die Fragen 8 bis 8c werden zusammen beantwortet.
Ein Angriff im oder durch den Cyberraum auf einen NATO-Mitgliedstaat mit
weitreichenden Folgen etwa auf die Energieversorgung kann aus Sicht der
Bundesregierung die allgemeine Beistandspflicht aus Artikel 5 des
Nordatlantikvertrags auslösen, wenn und soweit der Angriff im oder durch den
Cyberraum die Qualität eines bewaffneten Angriffs im Sinne von Artikel 51 der
Charta der Vereinten Nation aufweist. Dies wird auch in Absatz 25 des
Strategischen Konzepts der NATO von 2022, siehe
https://www.nato.int/strategic-con
cept/, aufgeführt. Die konkret zu ergreifenden Maßnahmen hängen von dem
jeweiligen Einzelfall ab. Sie sind nicht auf Mittel des KdoCIR beschränkt.
Wenn zur Beendigung des Angriffs erforderlich und angemessen, können die
Maßnahmen auch die Anwendung von Waffengewalt umfassen.
Ergänzend wird auf das Positionspapier der Bundesregierung „On the
Application of International Law in Cyberspace“ von März 2021 verwiesen (
https://ww
w.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/voelkerre
cht-aktuelle-dokumente/2221614?openAccordionId=item-2221684-0-panel).
9. Ab welchem Grad der Schwere im Allgemeinen führt ein Angriff im
Cyberraum auf ein NATO-Mitglied aus Sicht der Bundesregierung zur
Auslösung der Beistandspflicht gemäß Artikel V des Washingtoner Vertrags?
Zur Auslösung der Beistandspflicht wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis
8c verwiesen. Ein Angriff im oder durch den Cyberraum stellt grundsätzlich
dann einen bewaffneten Angriff im Sinne von Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen dar, wenn die durch den Angriff hervorgerufenen Effekte nach
Umfang und Wirkung (scale and effects) mit einem herkömmlichen
kinetischen, bewaffneten Angriff vergleichbar sind. Dazu wird auf das
Positionspapier der Bundesregierung „On the Application of International Law in
Cyberspace“ von März 2021 verwiesen (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenp
olitik/themen/internationales-recht/voelkerrecht-aktuelle-dokumente/2221614?
openAccordionId=item-2221684-0-panel).
Ob ein Angriff im oder durch den Cyberraum die Schwelle zu einem
bewaffneten Angriff überschreitet, ist eine Frage des konkreten Einzelfalles.
10. Kann ein Angriff im Cyberraum auf ein EU-Mitglied mit weitreichenden
Folgen etwa auf die Energieversorgung o. ä. des Staates aus Sicht der
Bundesregierung eine Beistandspflicht gemäß Artikel 42 Absatz 7 des
Vertrages über die Europäische Union begründen?
a) Wenn ja, würde die Bundesregierung betroffene Verbündete dann mit
Mitteln des Kommando Cyber- und Informationsraum mit aktiven
Cyberabwehrmaßnahmen unterstützen, und wenn ja, mit welchen
aktiven Cyberabwehrmaßnahmen?
b) Wenn ja, würde die Bundesregierung auf konkrete Anfrage
betroffener Verbündeter mit Mitteln des KdoCIR selbst einen sogenannten
Hackback gegen den Angreifer durchführen, sofern dieser bestimmt
wurde?
c) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Einstellung
gegenüber der Bewertung der Europäischen Kommission, dass sich
Mitgliedstaaten bei Angriffen im Cyberraum im Sinne der
Beistandspflicht gegenseitig unterstützen sollen?
d) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Einstellung
gegenüber der Aufforderung der Europäischen Kommission an die
Mitgliedstaaten, aktive Verteidigungskapazitäten im Falle eines
Cyberangriffs auf einen Mitgliedstaat koordiniert zum Einsatz zu bringen?
Die Fragen 10 bis 10d werden zusammen beantwortet.
Ein Angriff im oder durch den Cyberraum auf einen EU-Mitgliedstaat mit
weitreichenden Folgen etwa auf die Energieversorgung kann aus Sicht der
Bundesregierung die allgemeine Beistandspflicht aus Artikel 42 Absatz 7 des
Vertrages über die Europäische Union begründen, wenn der Angriff die Qualität eines
bewaffneten Angriffs im Sinne von Artikel 51 der Charta der Vereinten
Nationen auf das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates aufweist. Zu dem hierzu
erforderlichen Ausmaß des Angriffs und hinsichtlich der zu ergreifenden
Unterstützungsmaßnahmen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 8c und 9
verwiesen. Zur Begrifflichkeit des Hackbacks wird auf die Antworten zu den
Fragen 5 und 6 verwiesen.
11. Sieht die Bundesregierung die Verteidigungsfähigkeit im Cyberraum,
wie die Verbündeten in Frankreich, als Bestandteil nationaler
Souveränität an?
Die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit ist für die
Bundesrepublik Deutschland unveräußerlicher Bestandteil nationaler Souveränität. Das
betrifft sowohl die Gewährleistung der nationalen Sicherheit im Cyberraum, als
auch die Abwehr von inneren und äußeren Gefahren.
Dazu wird auf das Positionspapier der Bundesregierung „On the Application of
International Law in Cyberspace“ von März 2021 verwiesen (
https://www.aus
waertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/voelkerrecht-ak
tuelle-dokumente/2221614?openAccordionId=item-2221684-0-panel).
12. Ist aus Sicht der Bundesregierung bei der Cyberverteidigung von
Infrastrukturen die Trennung zwischen zivilen und militärischen Institutionen
sowie zwischen zivilem und militärischem Personal weiterhin sinnvoll?
Sowohl für den Schutz ziviler als auch militärischer Infrastrukturen sind
grundsätzlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich; das gilt auch für Gefahren im
Cyberraum.
Der Geschäftsbereich (GB) BMVg wird im konkreten Einzelfall im Rahmen
der Cyberverteidigung unterstützend tätig.
Die personelle und organisatorische Verantwortlichkeit ist verfassungsrechtlich
konstituiert.
13. Plant die Bundesregierung, Personal der Bundeswehr in Friedenszeiten
auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
einzusetzen, um einen gegenseitigen Austausch zwischen zivilem und
militärischem Personal in der Cyberverteidigung zu ermöglichen?
a) Wenn ja, wo soll das Personal eingesetzt werden?
b) Wenn ja, zu welchem Zweck soll das Personal eingesetzt werden?
Die Fragen 13 bis 13b werden zusammen beantwortet.
Es wird ein Offizier aus dem Kommando Cyber- und Informationsraum (Kdo-
CIR) der Bundeswehr als Fachexperte im Nationalen IT-Lagezentrum des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingesetzt. Diese
Besetzung dient dem Zweck, Erkenntnisse zur Cyber-Sicherheitslage und
möglicher Bedrohungen zeitnah auszutauschen und mit dem jeweiligen
Hintergrundwissen gemeinsam zu bewerten.
14. Plant die Bundesregierung, Personal des BSI im Verteidigungsfall bei der
Bundeswehr im Organisationsbereich CIR (Cyber- und
Informationsraum) einzusetzen?
a) Wenn ja, wo soll das Personal eingesetzt werden?
b) Wenn ja, zu welchem Zweck soll das Personal eingesetzt werden?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Das BSI wird auf Grundlage seiner gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse
auch für den GB BMVg tätig. Beispielhaft seien hier die §§ 4a, 5a und 8 des
Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG)
unter Berücksichtigung der jeweiligen Bereichsausnahmen genannt. Eine
fallbezogene Amtshilfe des BSI für die Bundeswehr im Verteidigungsfall ist nicht
ausgeschlossen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
15. Welche Rolle spielt die von der Bundesministerin des Innern und für
Heimat, Nancy Faeser, am 12. Juli 2022 vorgelegten
Cybersicherheitsagenda für das BMVg?
Das BMVg ist als Träger der Aufgabe Cyberverteidigung integraler Bestandteil
gesamtstaatlicher Cybersicherheit. Für viele der Vorhaben der 20.
Legislaturperiode im Kontext der Cybersicherheit hat das BMI die Federführung innerhalb
der Bundesregierung, unabhängig der Ressorthoheit des BMVg im Bereich
Cyberverteidigung.
Die Cybersicherheitsagenda fasst im Sinne dieser Funktion als interne Agenda
die aus Sicht BMI wichtigsten Maßnahmen strukturiert zusammen.
Zur Erarbeitung der Inhalte ist eine zeitgerechte Einbindung der von der
Durchführung der Maßnahmen betroffenen Ressorts vorgesehen.
Insofern stellt die Cybersicherheitsagenda aus Sicht BMVg die wesentlichen
Handlungslinien des BMI transparent dar und ermöglicht so in der inhaltlichen
Ausgestaltung der Vorhaben zielgerichtete Beiträge zur Erhöhung der
gesamtstaatlichen Cybersicherheit.
16. Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es zwischen der Bundeswehr
und den Streitkräften NATO-Verbündeter im Bereich der Verteidigung
im Cyberraum?
Im Rahmen der „Operationalisierung der Dimension Cyberspace“ der NATO
haben bisher 13 Nationen, darunter Deutschland, ihre Bereitschaft zur
Bereitstellung von Effekten im Cyberraum durch Cyberoperationen angezeigt und
arbeiten in diesem Rahmen zusammen und führen gemeinsame Übungen durch.
Darüber hinaus wird die Stärkung der Cybersicherheit aller NATO-Nationen
durch die Umsetzung des Cyber Defence Pledge erhöht. Dies umfasst zivile
sowie militärische Bereiche.
17. Wurde die vom Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker
Wissing, am 10. Mai 2022 angekündigte (
www.handelsblatt.com/politik/
international/g7-digitalministerkonferenz-westen-sagt-ukraine-unterstuet
zung-auch-im-cyberkrieg-gegen-russland-zu/28326012.html)
gemeinsame Arbeitsgruppe mit Kanada zur Auswertung von Cyberangriffen durch
die Bundesregierung bereits eingerichtet?
18. Wenn ja, wie oft ist die gemeinsame Arbeitsgruppe bereits
zusammengekommen?
a) Wenn nein, wann wird die gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet?
b) Inwiefern ist das BMVg in die Gespräche zu dieser Arbeitsgruppe
beteiligt?
c) Inwiefern wird das BMVg in dieser Arbeitsgruppe beteiligt sein?
Die Fragen 17 bis 18c werden zusammen beantwortet.
Auf Basis einer ressortübergreifenden Prüfung wurde die Einrichtung der
genannten Arbeitsgruppe verworfen.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 187 des
Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl auf Bundestagsdrucksache 20/4852 wird
verwiesen.
19. Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es zwischen der Bundeswehr
und den Streitkräften EU-Verbündeter im Bereich der Verteidigung im
Cyberraum?
Die Zusammenarbeit erfolgt über die durch die European Defense Agency
(EDA) bereitgestellten Zusammenarbeitsformate (insbesondere Projekte der
Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO)) im Rahmen der
gemeinsamen Teilhabe an EU-Einrichtungen, der Durchführung von EU-Missionen oder
-Operationen sowie im Zuge bilateraler Zusammenarbeit in Gesprächsformaten
oder Projekten.
Im Rahmen der NATO und den entsprechenden Übungen gibt es eine
Zusammenarbeit mit den sieben hier vertretenen Mitgliedstaaten der EU.
20. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg ergriffen, um die
Beschaffungsprozesse im Bereich der IT-Ausstattung zu beschleunigen und zu
flexibilisieren, um dem vergleichsweise sehr kurzen Innovationszyklus
derselben gerecht zu werden?
Um den Herausforderungen Rechnung tragen zu können, wurde die
Digitalisierungsplattform GB BMVg ins Leben gerufen. Diese ist ein Wirkverbund aus
Prozessen, Verfahren, Arbeitsweisen und Strukturen im GB BMVg.
Mit einem insbesondere sehr engen Wirkverbund aus Planung und Realisierung
wird die Harmonisierung und schnelle Bereitstellung von standardisierten,
querschnittlichen und wiederverwendbaren IT-Services konsequent und
ganzheitlich umgesetzt. Die zentrale Steuerung durch den Ressort Chief Information
Officer (CIO) ermöglicht die zügige und flexible Bedarfsdeckung und beendet
ineffizientes Silodenken. Die Digitalisierungsplattform GB BMVg ermöglicht
ein Forderungscontrolling von Beginn an. Soweit möglich wird im Bereich der
Beschaffung auf handelsübliche IT zurückgegriffen, um lange
Beschaffungszeiten durch umfangreiche Entwicklungen zu verhindern.
Um die Verfahren der Planung und Beschaffung von querschnittlichen IT-
Services zu optimieren, wurden die so genannten „Clusterprogramme“ eingeführt.
Diese bündeln in einem Dokument das strategische Zielbild, den Anteil
Mittelfristige Finanzplanung sowie die Bedarfs- und Haushaltsbegründung für alle
IT-Services eines Clusters. Sie ersetzen damit drei Dokumente mit ihren
organisationsübergreifenden Schnittstellen und stellen die Integration in die
Gesamtplanung und Ansteuerung der Bedarfsdeckungsprozesse sicher.
21. Gibt es Pläne vonseiten des BMVg, Neuregelungen der
Vergabeverfahren anzustoßen, um IT-Ausstattung zur militärischen Nutzung schneller
beschaffen zu können?
Die Möglichkeit zur Beschleunigung von Vergabeverfahren im
Oberschwellenbereich für die Beschaffung militärischer Ausrüstung zur unmittelbaren
Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr ist mit dem Inkrafttreten des
Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr
(BwBBG) am 19. Juli 2022 geschaffen worden. Durch die Annahme der
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses hat der Bundestag zum Begriff
Militärausrüstung (siehe § 104 Absatz 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) klargestellt, dass hiervon sowohl körperliche Sachen im
Sinne von § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch
nichtkörperliche Gegenstände wie etwa Software und Rechte umfasst sind. Der Begriff der
Militärausrüstung umfasst damit insbesondere Produkte (Waffen, Munition
Kriegsmaterial), die in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen
Union aufgelistet sind, ist aber unter der Berücksichtigung der sich
weiterentwickelnden Technologie weit auszulegen. Auf Bundestagsdrucksache 20/2644
wird verwiesen.
Insofern besteht mit dem BwBBG die Möglichkeit, IT-Ausstattung unter
Einbezug von Software und Rechten zur militärischen Nutzung beschleunigt zu
beschaffen, wenn diese Beschaffung der Stärkung der Bündnis- und
Verteidigungsfähigkeit entsprechend den strategisch-politischen sowie konzeptionellen
Vorgaben dient.
22. Inwiefern plant das BMVg, digitale Souveränität als Vergabekriterium in
Vergabeverfahren aufzunehmen?
Unter digitaler Souveränität versteht die Bundesregierung die Fähigkeiten und
Möglichkeiten von Staaten oder Staatengemeinschaften, ihre Rolle in der
digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können, von der
technologischen Souveränität (kritische Komponenten) über Datensouveränität
bis hin zur Cybersicherheit und digitalen Infrastrukturen. Digitale Souveränität
bedeutet dabei, im Rahmen offener Märkte und des regelbasierten Handels
eigene Stärken auszubauen und strategische Schwächen zu reduzieren. Auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/4500 wird verwiesen.
Eine generelle Planung des BMVg, die digitale Souveränität als
Vergabekriterium selbst bzw. Kriterien, die die digitale Souveränität fördern, als Kriterien für
Vergabeverfahren aufzunehmen, besteht derzeit nicht. Jedes Vergabeverfahren
im Bereich Software, Hardware oder IT-Services wird durch die jeweils
zuständige Vergabestelle gemäß den jeweiligen Bedarfsanforderungen konzipiert und
aufgesetzt. Sofern die in Bezug auf die digitale Souveränität geforderten
Ausschreibungskriterien im Einklang mit dem geltenden Vergaberecht stehen, kann
der Aspekt der digitalen Souveränität bei der Auswahl des wirtschaftlichsten
Angebots (siehe § 127 GWB) berücksichtigt werden.
23. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um IT-
Ausstattung und Software für die Streitkräfte im Bereich der
Cyberverteidigung gemeinsam mit EU-Partnern zu beschaffen?
Der GB BMVg nutzt verschiedene etablierte Formate auf bi- und
multinationaler Ebene und Ebene der EU. Dabei spielen insbesondere PESCO und der
Europäische Verteidigungsfonds (EVF) als Formate eine wesentliche Rolle, um
konkrete Produkte und Bedarfe gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten zu
beschaffen.
Daneben existieren fachspezifische Arbeitsgruppen im Rahmen der EU, v. a.
im Rahmen verschiedener Formate der EDA. Hier werden auf fachlicher Ebene
Einzelthemen zu aktuellen und zukünftigen Interessenschwerpunkten
behandelt. Dabei werden fähigkeitsbezogen gleiche Bedarfe verschiedener
Mitgliedstaaten identifiziert, im Vorfeld konkreter Beschaffungsabsichten gemeinsame
Lösungsansätze sondiert und gegebenenfalls in den jeweiligen nationalen
Beschaffungswegen weiterverfolgt und konkretisiert.
Die konkrete Beschaffung bleibt dabei eine souveräne und einzelfallbezogene
Entscheidung, in die Aspekte zu Schlüsseltechnologien, digitaler Souveränität
und nationaler Sicherheit mit einfließen.
24. Welche Pläne verfolgt das BMVg, die Anforderungen an IT-Ausstattung
und Software für die Streitkräfte im Bereich der Cyberverteidigung mit
denjenigen der EU-Partner zu harmonisieren?
Aktive Cyberfähigkeiten werden absehbar aus Gründen des Geheimschutzes
auch weiterhin dem nationalen Vorbehalt unterliegen.
Hiervon unbenommen sind die Maßnahmen zur Herstellung der
Interoperabilität der Streitkräfte in NATO und EU.
25. An welchen Beschaffungsprojekten im Bereich Cyberverteidigung und
Digitalisierung, die vom Europäischen Verteidigungsfonds
subventioniert werden, ist die Bundeswehr beteiligt?
Im Rahmen des EVF beteiligt sich der GB BMVg an folgenden Projekten:
• 5G Communication for Peacekeeping and Defence (5G COMPAD),
• EDF-2021-DIGIT-D-MDOC-EDOCC.
Im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit beteiligt sich der GB
BMVg an folgenden Projekten:
• Cyber and Information Domain Coordination Centre (CIDCC),
• System for CSDP Missions and Operations,
• European Secure Software Defined Radio,
• GeoMETOC Support Coordination Element.
26. Welche konkreten Maßnahmen gibt es vonseiten des BMVg, die
Interoperabilität der Bundeswehr mit den NATO- und EU-Verbündeten im
Cyberraum zu verbessern?
Wesentliche Aufgabe des BMVg ist die Landes- und Bündnisverteidigung.
Damit ist die Interoperabilität mit den NATO- und EU-Verbündeten von
herausragender Bedeutung.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Systemen zur Führungsfähigkeit. Hier
wird in einem umfassenden Ansatz die Entwicklung von interoperablen
Fähigkeiten im NATO-geführten Programm „Federated Mission Networking“ (FMN)
vorangetrieben. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass sowohl EU-
Verbündete als auch die Organisationen der EU an diesem Programm teilhaben
können. Mit dem Ziel eines strukturierten Informationsaustausches mit
Verbündeten wird in der Entwicklung besonders auch die Cybersicherheit für die
militärischen Fähigkeiten im Systemverbund in einer eigenen Arbeitsgruppe
berücksichtigt.
27. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um im Sinne der
Interoperabilität eine harmonisierte Ausbildung in der Cybersicherheit
und Cyberverteidigung unter den EU- und NATO-Mitgliedstaaten
sicherzustellen?
Das BMVg bietet im Rahmen freier Kapazitäten und unter Berücksichtigung
der Informationssicherheit bzw. Sicherheitseinstufungen die Möglichkeit der
Teilnahme an Ausbildungen an eigenen Institutionen. Ebenso nutzt das BMVg
beispielsweise die Trainingsangebote der NATO Communications and
Information Academy, die harmonisierte Ausbildungen für NATO-Mitgliedstaaten und
befreundete Staaten anbietet.
Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit werden Kurse des European
Security & Defence College genutzt. Hier bringt sich BMVg auch mit eigenen
Kursangeboten ein.
Darüber hinaus werden auch bilateral z. B. im Rahmen des (USA-DEU) Cyber
Information Technology Engagement Framework gegenseitige Teilnahmen an
Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen angeboten und wahrgenommen.
28. An welchen militärischen Übungen auf EU-Ebene in Zusammenhang mit
der Verteidigung im Cyberraum hat sich die Bundeswehr in den letzten
fünf Jahren beteiligt (bitte nach Zeitraum der Übungen, Anzahl
teilnehmender Bundeswehrangehöriger und teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten
aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr hat sich in den letzten fünf Jahren an folgenden militärischen
Übungen auf EU-Ebene im Zusammenhang mit Verteidigung im Cyberraum
beteiligt:
Übung Zeitraum TeilnehmerBundeswehr Teilnehmende EU-Staaten
MILCERT22 18./19. Januar 2022 8 BEL, BGR, CZE, EST, IRL, GRC, ESP,
FRA, HRV, ITA, CYP, LVA, LTU, LUX,
HUN, MLT, NLD, AUT, POL, PRT, ROU,
SVN, SVK, SWE, FIN
MILCERT21 16. bis 18. Februar 2021 8 BEL, BGR, CZE, EST, IRL, GRC, ESP,
FRA, HRV, ITA, CYP, LVA, LTU, LUX,
HUN, MLT, NLD, AUT, POL, PRT, ROU,
SVN, SVK, SWE, FIN
29. An welchen multinationalen militärischen Übungen in Zusammenhang
mit der Verteidigung im Cyberraum hat sich die Bundeswehr in den
letzten fünf Jahren beteiligt (bitte nach Zeitraum der Übungen, Anzahl
teilnehmender Bundeswehrangehöriger und teilnehmenden Staaten
aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr hat sich in den letzten fünf Jahren an folgenden
multinationalen militärischen Übungen im Zusammenhang mit der Verteidigung im
Cyberraum beteiligt:
Übung Zeitraum TeilnehmerBundeswehr
Teilnehmende
Staaten
CROSSED SWORDS 2022 5. bis 11.12.2022 1 NATO
CYBER COALITION 2022 28. November bis 22. Dezember 2022 12 NATO, CHE,
FIN, IRL, SWE
CYBER PHOENIX 2022 29. August bis 2. September 2022 18 NLD
CRITICAL INFRASTRUCTURE
SECURITY SHOWDOWN 2022
18./19. Juli 2022 8 SGP
GRIFFIN SHINING 9. bis 12. Mai 2022 15 NLD
LOCKED SHIELDS 2022 18.bis 22. April 2022 45 NATO, CHE,
FIN, IRL, SWE
ARMY CYBER SPARTAN 5 6. bis 10. Dezember 2021 8 GBR
CYBER COALITION 2021 29. November bis 3. Dezember 2021 3 NATO, CHE,
FIN, IRL, SWE
GRIFFIN RISING 18. bis 21. Oktober 2021 12 NLD
MULTILATERAL-CYBER –
DEFENCE EXERCISE 2021
3. bis 9. Oktober 2021 5 CHE, JOR,
AUT, GBR,
FRA, NLD,
POL, LUX
LOCKED SHIELDS 2020 April 2020 40 NATO, CHE,
FIN, IRL, SWE
CYBER COALITION 2019 2. bis 6.12.2019 40 NATO, FIN
Übung Zeitraum TeilnehmerBundeswehr
Teilnehmende
Staaten
MULTILATERAL-CYBER –
DEFENCE EXERCISE 2019
5. bis 9. August 2019 5 AUT, ISR
LOCKED SHIELDS 2019 April 2019 35 NATO, CHE,
FIN, IRL, SWE
30. Gibt es ein gemeinsames Lagebild des militärischen Cyberraums auf EU-
Ebene?
a) Wenn ja, bei welcher EU-Institution ist dieses angesiedelt?
b) Wenn ja, wer trägt vonseiten der Bundeswehr zu diesem
gemeinsamen Lagebild bei?
c) Wenn nein, gibt es Pläne, ein solches gemeinsames Lagebild zu
etablieren?
Die Fragen 30 bis 30c werden zusammen beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es derzeit kein gemeinsames Lagebild
des militärischen Cyberraums auf EU-Ebene. Ergänzend wird auf die
Gemeinsame Mitteilung des Hohen Vertreters über die EU-Politik zur Cyberabwehr
vom 10. November 2022 (
https://www.eeas.europa.eu/eeas/joint-communicati-
on-european-parliament-and-council-eu-policy-cyber-defence_en) verwiesen,
in welcher unter anderem explizit die Absicht zur Stärkung der eigenen
Fähigkeiten für ein „gemeinsames Lagebild des Cyber- und Informationsraumes auf
EU-Ebene“ erwähnt wird. Dieses solle auf dem PESCO-Projekt CIDCC
aufbauen. Deutschland hat dieses PESCO-Projekt bereits im Jahr 2019 vor dem
Hintergrund vorgeschlagen, dass die vorhandenen Fähigkeiten auf EU-Ebene
nicht mehr zeitgemäß sind. Dieser Auffassung haben sich die EU-
Mitgliedstaaten unter anderem durch die Annahme des „EU Concept on Cyber Defence for
EU-led military Operations and Missions“ [02.05.2022] zwischenzeitlich
angenähert. In dem PESCO-Projekt CIDCC beabsichtigt Deutschland als
Projektkoordinator zusammen mit den Projektnationen Frankreich, Ungarn und den
Niederlanden sowie weiteren aktiven Beobachternationen, eine solche
Fähigkeit initial aufzubauen, zu erproben und im Einverständnis aller EU-
Mitgliedstaaten bis 2026 in die EU-Strukturen überführt zu haben. Der deutsche Beitrag
wird hierbei maßgeblich aus dem Organisationsbereich CIR bereitgestellt.
31. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verteidigung gegen
Cyberangriffe auf Institutionen der EU zuständig?
Grundsätzlich obliegt der Schutz vor Gefahren im Cyberraum (bspw.
Festlegung der eigenen Cybersicherheitsanforderungen, Umsetzung der eigenen
Sicherheitsmaßnahmen) der jeweiligen Institution. Das IT-Notfallteam für EU-
Institutionen und die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit sind
die wesentlichen Stellen zur Unterstützung dieser Institutionen im Bereich der
Cybersicherheit.
Darüber hinaus können EU-Institutionen durch die Sicherheitsorgane des
jeweiligen Gastlandes unterstützt werden. Dies umfasst auch Maßnahmen der
Cyberabwehr und Cyberverteidigung. Ergänzend wird auf den Sonderbericht
des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2022 verwiesen (
https://op.euro
pa.eu/webpub/eca/special-reports/hack-proofing-eu-institutions-05-2022/de/).
32. Welche Form der Kooperation gibt es zwischen den „military Computer
Emergency Response Teams“ der EU-Mitgliedstaaten?
Über die EDA haben die EU-Nationen das Format „Project Team Cyber
Defence“ etabliert, in welchem sich Vertreter militärischer Computer Emergency
Response Teams (CERT) oder vergleichbarer Einrichtungen der EU-Nationen
zu wechselnden Themen austauschen und gemeinsame Übungen und
Veranstaltungen (insbesondere im Zuge der regelmäßigen EU MilCERT Interoperability
Conference) organisieren.
Durch die kürzliche Einrichtung des EDA-Projektes „Military Cyber
Emergency Response Team operational Network“ (MICNET), initiiert durch EU-
Nationen des besagten „Project Team Cyber Defence“, soll diese Zusammenarbeit
weiter gestärkt und gemeinsame Standards sowie Hilfsmittel entwickelt
werden. Deutschland hat als eine von 18 EU-Nationen am 15. November 2022 die
Projektvereinbarung gezeichnet. Die Umsetzung wird im Laufe des Jahres 2023
beginnen.
Darüber hinaus unterhält das deutsche military CERT, als Teil der nationalen
und internationalen CERT-Community, mittelbare und unmittelbare,
regelmäßige und situationsbezogene Arbeitskontakte zu anderen (nicht nur militärischen)
CERT.
33. Wieso beteiligt sich die Bundesregierung nicht am Projekt „Cyber Rapid
Response Teams and Mutual Assistance in Cyber Security“ der
Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit?
Im Rahmen einer Kosten-/Nutzen-Abwägung und unter Berücksichtigung der
verfügbaren Ressourcen wurde seitens BMVg einer Teilhabe am EDA-Projekt
MICNET der Vorzug gegeben. Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung, deutsche Unternehmen aus
den Branchen Cybersicherheit und Cyberverteidigung konkret zu
unterstützen, um das Know-how dieser zukunftsweisenden Technologien in
Deutschland zu erhalten?
Die Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der
Außenwirtschaftsverordnung trägt zur Verhinderung des Abflusses sensibler Technologien
oder kritischen Know-hows ins Ausland bei. Zudem werden innovative
Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter
Netztechnologien gezielt gefördert, um bei den zukünftigen
Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G in der Weltspitze als Technologieanbieter
eine führende Rolle einnehmen und die digitale Souveränität stärken zu können
(vgl. Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 – „Corona-Folgen
bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, Nr. 45).
Darüber hinaus erfolgt eine Förderung auf Grundlage des
Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“.
Gefördert werden Verbundprojekte, an denen zahlreiche deutsche Unternehmen
aus der Cybersicherheitsbranche beteiligt sind, um Know-how aufzubauen und
Grundlagen für Technologien, Produktinnovationen und neue
Geschäftsmodelle zu schaffen.
Forschungs- und Bedarfsdeckungsaktivitäten des Bundesministeriums der
Verteidigung und seines Geschäftsbereiches erfolgen bedarfsbezogen mit Blick auf
das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr. Technologiebezogene Einzelmaßnahmen
in diesem Zusammenhang können dabei eine wirtschaftsfördernde Wirkung in
den entsprechenden Technologiebereichen zur Folge haben. Eine darüber
hinausgehende Wirtschaftsförderung bzw. Unterstützung von Unternehmen der
Branchen Cybersicherheit und Cyberverteidigung ohne unmittelbaren Nutzen
für Projekte der Bundeswehr ist damit jedoch nicht verbunden.
Zum Erhalt und zur Festigung der digitalen Souveränität werden deutsche
Firmen aus den Branchen Cybersicherheit und Cyberverteidigung durch die
Vertretungen bei NATO und EU dabei unterstützt, sich mit ihrem Produktportfolio
bei der Mitgestaltung internationaler IT-Systeme einzubringen.
35. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um deutsche und
europäische Start-ups in den Branchen Cybersicherheit und
Cyberverteidigung zu unterstützen, um die Innovationskraft in diesem Bereich zu
erhalten?
Das BMVg hat 2017 den Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) ins
Leben gerufen. Diese Innovationseinheit soll durch gezielte Marktbeobachtung
und Identifikation von Innovationen und Technologietrends im Bereich
Cyber/IT neue Ideen und existierende Lösungen erkennen, validieren und
gegebenenfalls weiterentwickeln lassen, um diese der Bundeswehr zur Einführung
vorzuschlagen. Darüber hinaus fungiert der CIHBw für Start-up-Unternehmen
und andere innovative Marktteilnehmer als Schnittstelle und „Marktplatz“ zur
Bundeswehr. Dementsprechend findet der CIHBw auch in der von der
Bundesregierung 2022 beschlossenen Start-up-Strategie Erwähnung.
Prägendes Merkmal für den CIHBw ist es, nach dem Vorbild vergleichbarer
Einheiten in der Wirtschaft und anderer Streitkräfte, einen angemessenen
Freiraum mit Handlungsmöglichkeiten für Innovationsvorhaben der Bundeswehr
zu etablieren. Dabei arbeitet der CIHBw eng mit Start-ups zusammen und
wendet agile Arbeitsmethoden an. Seit seiner Gründung hat der CIHBw mehr als
150 Innovationsvorhaben auch in Zusammenarbeit mit Start-ups angestoßen
und trägt so dazu bei, die Innovationskraft im Bereich Cyber/IT zu erhalten,
weiter auszubauen und damit mittelbar auch Start-ups zu unterstützen.
Zusätzlich wurde in Kooperation zwischen dem BMVg und dem BMI die
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH („Cyberagentur“)
gegründet. Die Cyberagentur richtet sich bei ihren Beauftragungen grundsätzlich auch
an Start-ups. Ausschreibungen werden in Anlehnung an § 97 Absatz 4 GWB
Start-up-freundlich gestaltet. Insbesondere die Aufteilung in Teil- und/oder
Fachlose soll Start-ups zur Mitwirkung an Cyberagentur-Projekten ermutigen.
Mit dem Nationalen Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NKCS)
unterstützen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),
BMI, Bundesministertium für Bildung und Forschung (BMBF) und BMVg
insbesondere innovative Start-ups in den Feldern Cybersicherheit und
Cyberverteidigung und stärken so die deutsche Sicherheitswirtschaft. Wegen dieser
Start-up-Orientierung ist das NKCS auch eine Maßnahme der Start-up-
Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des Start-up-Ökosystems. Auch werden
innovative Start-ups im Bereich Cybersicherheit mit der Initiative „StartUp
Secure“ durch das BMBF gefördert.
36. Bewertet die Bundesregierung eine eigenständige deutsche und
europäische Cybersicherheits- und Cyberverteidigungsbranche als notwendig,
um die Landes- und Bündnisverteidigung auch im Cyberraum
sicherzustellen?
Auf die Antworten zu den Fragen 11, 34 und 35 wird verwiesen. Die
Notwendigkeit einer eigenständigen deutschen und europäischen Cybersicherheits- und
Cyberverteidigungsbranche ergibt sich bereits aus dem Anspruch, bei den
zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G als
Technologieanbieter eine weltweit führende Rolle einzunehmen und damit die digitale
Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken (vgl. Ergebnis des
Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 - „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand
sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, Nr. 45). Darüber hinaus ergibt sich die
Notwendigkeit auch aus dem Bedarf einer gesicherten Verfügbarkeit (vgl.
Einschränkungen der weltweiten Lieferketten als Folge der Corona-Pandemie).
37. Plant die Bundesregierung, Teile der Branchen Cybersicherheit und
Cyberverteidigung als Schlüsseltechnologien zu definieren?
Auf der Grundlage des Strategiepapiers der Bundesregierung zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wurden bereits einige Aspekte der
Cybersicherheit und Cyberverteidigung als Schlüsseltechnologie definiert. Hierzu
gehören neben den sicherheitsrelevanten IT- und Kommunikationstechnologien
unter anderem auch die Kryptographie und Kryptotechnologie.
38. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Fördermittel, die sie für
Forschungs- und Entwicklungskapazitäten für Innovationen in der Dual-
Use-Technologie in den kommenden fünf Jahren aufbringt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die Wehrtechnische Forschung und Technologie (F&T) orientiert sich
ausschließlich am Bedarf der Bundeswehr. Es wird keine gezielte Förderung von
Dual-Use-Technologien durchgeführt. Die Wehrtechnische F&T greift lediglich
im Rahmen von Dual-Use zivile Technologien auf und adaptiert diese für den
Bedarf der Bundeswehr.
39. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
parlamentarische Kontrolle über den Einsatz von Cyberfähigkeiten der Bundeswehr
zu gewährleisten, wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag (S. 149) fordert?
Im Koalitionsvertrag (S. 149) haben sich die Regierungsparteien dazu bekannt,
dass die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz von Cyberfähigkeiten der
Bundeswehr gewährleistet sein muss.
Die Bundeswehr unterliegt einer umfassenden, verfassungsrechtlich
vorgegebenen parlamentarischen Kontrolle. Dies betrifft die militärischen Fähigkeiten in
der Dimension Cyber- und Informationsraum in gleicher Weise wie die anderen
militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr. Somit unterliegen die
Cyberfähigkeiten der Bundeswehr derselben parlamentarischen Kontrolle wie andere
militärische Fähigkeiten. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10336 wird
verwiesen.
Die parlamentarische Kontrolle erfolgt dabei maßgeblich durch den
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, der grundsätzlich jederzeit und
auf parlamentarische Initiative sämtliche Vorgänge des Verteidigungswesens
untersuchen und sich gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)
zudem jederzeit als Untersuchungsausschuss einsetzen kann. Neben der Kontrolle
durch Festlegung der zahlenmäßigen Stärke und der Grundzüge der
Organisation der Streitkräfte gemäß Artikel 87a Absatz 1 Satz 2 GG sowie durch den
verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter
Streitkräfte, der sich auch auf Cyberfähigkeiten erstreckt, ergibt sich eine weitere
verfassungsrechtlich garantierte Kontrollmöglichkeit des Parlaments aus dem
allgemeinen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages. Bei der
parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte und somit auch über
Cyberfähigkeiten wird der Deutsche Bundestag gemäß Artikel 45b Satz 1 GG durch die
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages unterstützt.
Darüber hinaus erstellt das BMVg seit 2018 jährlich den „Sachstandsbericht
Cyber- und Informationsraum“.
40. Wie plant die Bundesregierung, der zunehmend unklarer werdenden
Grenze zwischen militärischer und ziviler Dimension im Cyberspace
Rechnung zu tragen, um kritische Infrastruktur im Cyberraum zu
schützen?
In Bezug auf die Verantwortlichkeiten zum Schutz von Infrastrukturen wird auf
die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Wie in der Cybersicherheitsstrategie für
Deutschland 2021 ausgeführt, zielt die Bundesregierung daher auf eine enge
Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Wirtschaft und den
zuständigen staatlichen Stellen ab.
In Bezug auf die staatlichen Zuständigkeiten wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
41. Gibt es konkrete Pläne einer Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr
und Trägern ziviler kritischer Infrastruktur, etwa im Sinne eines
Knowhow-Transfers?
Wie andere staatliche Institutionen auch, ist die Bundeswehr Nutzer ziviler
kritischer Dienstleistungen wie bspw. der Stromversorgung. In diesem Sinne
arbeitet die Bundeswehr als Kunde bereits jetzt mit zahlreichen Trägern ziviler
kritischer Infrastruktur zusammen.
42. Gibt es vor dem Hintergrund, dass Streitkräfte auf zivile kritische
Infrastruktur im Sinne der Mobilität, Kommunikation und Energieversorgung
angewiesen sind, Pläne für einen militärischen Schutz ziviler kritischer
Infrastruktur im Cyberraum?
In Bezug auf die Zuständigkeiten wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Diese Zuständigkeiten führen aus Sicht der Bundesregierung zu einem
ausreichend hohen Schutzniveau.
43. Wird die Bundeswehr aufgrund ihrer Fähigkeiten künftig auch für den
Schutz von Telekommunikationskabeln am Meeresgrund zuständig sein
oder hier eine unterstützende Funktion wahrnehmen?
Der Schutz der Telekommunikationsinfrastruktur obliegt den Betreibern. Diese
müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz
gegen Störungen und zur Beherrschung von Sicherheitsrisiken ergreifen.
Diese Vorgaben erstrecken sich auch auf Unterseekabel, soweit diese dem
nationalen Recht unterliegen.
44. Welche Rolle schreibt die Bundesregierung zivilen Akteuren in der
Verteidigung Deutschlands im Cyberraum zu?
Die in der Antwort zu Frage 12 dargestellten Verantwortlichkeiten zum Schutz
von Infrastrukturen gegen Gefahren im Cyberraum bleibt auch im Rahmen der
Verteidigung grundsätzlich erhalten.
45. Wie ist der Sachstand der Entwicklung und des Aufbaus sicherer
Quantenkommunikationsnetze der Bundeswehr?
Die Bundeswehr betrachtet das Thema Quantenkommunikation bisher
ausschließlich im Rahmen der universitären Forschung (Universität der
Bundeswehr München (UniBw M)) und im Rahmen von F&T zur Analyse der
militärischen Relevanz dieser Technologie.
46. Wie viele Dienstposten für IT-Fachkräfte im Bereich Cyber- und
Informationsraum der Bundeswehr sind in den Jahren 2021, 2022 und 2023
vorgesehen, und wie viele davon werden voraussichtlich unbesetzt
bleiben?
Im Jahr 2021 (Stichtag: 31. Dezember 2021) waren von insgesamt 5 395
Dienstposten (DP) für IT-Fachkräfte im Organisationsbereich Cyber- und
Informationsraum 4 107 besetzt (unbesetzt: 1 288). Für das Jahr 2022 (Stichtag:
31. Dezember 2022) waren von 5 962 DP 4 477 besetzt (unbesetzt: 1 485). Der
Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum befindet sich weiter in der
Umstrukturierung, so dass auch im Jahr 2023 leichte Veränderungen in den DP-
Umfängen zu erwarten sind. Für 2023 ist davon auszugehen, dass sich der DP-
Besetzungsgrad, insbesondere durch Zuversetzung von derzeit noch in
Ausbildung gebundenem Personal, verbessern wird.
47. Was ist der Personalansatz im Computer Emergency Response Team der
Bundeswehr (CERTBw)?
Die Bundeswehr hat für drei Incident Response Teams insgesamt zwölf DP im
Zentrum für Cybersicherheit der Bundeswehr ausgeplant. Hinzugezogen wird
im Bedarfsfall noch aktives Personal, welches originär andere Aufgaben
versieht. Zusätzlich baut die Bundeswehr derzeit eine schnell einsetzbare Reserve
für Incident Response auf.
48. Was ist der Personalansatz im Computer Emergency Response Team
Bund?
Beim Computer Emergency Response Team Bund im Fachbereich OC 2 des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beträgt die Stellenzahl
einschließlich Fachbereichsleitung 67,5 Stellen.
49. Welche Studiengänge werden an den Universitäten der Bundeswehr mit
Bezug zur Cyberverteidigung angeboten (bitte Studiengänge nennen)?
a) Wie viele Studierende sind in diesen Studiengängen aktuell
immatrikuliert (bitte nach Studiengängen aufschlüsseln)?
b) Wie haben sich die Neueinschreibungen seit Einführung dieser
Studiengänge entwickelt (bitte nach Studiengängen aufschlüsseln)?
Die Fragen 49 bis 49b werden in nachfolgender Tabelle zusammen
beantwortet:
Studiengang
Neuimmatrikulationen Immatrikulierte
Stand 1. Januar
20232019 2020 2021 2022 2023
Master-Studiengang
Cybersicherheit
(UniBw München)
18 29 29 37 49 86
Master-Studiengang
Intelligence and
Security Studies
(UniBw München)
50
[davon haben
die Vertiefung
Cyber Defence
gewählt: 11]
58
[Cyber Defence:
13]
69
[Cyber Defence:
14]
70 59 129
c) Werden in diesen Studiengängen Unterrichtsinhalte zur aktiven
Cyberabwehr und aktiven Cyberabwehrmaßnahmen angeboten, und wenn ja,
welche (bitte nach Modulen und angebotener Unterrichtsform
aufschlüsseln)?
Folgende Module mit Unterrichtsinhalten zur aktiven Cyberabwehr und zu
aktiven Cyberabwehrmaßnahmen werden an der Universität der Bundeswehr
München angeboten:
Studiengang Modul Unterrichtsform
Cybersicherheit Offensive Sicherheitsüberprüfungen bestehend aus:
Vorlesung Penetration Testing
Praktikum Penetration Testing
Vorlesung
Praktikum
Cybersicherheit Cyber Network Capabilities (CNC) Methoden bestehend aus:
Vorlesung CNC Methoden
Praktikum CNC Methoden
Vorlesung
Praktikum
d) Wird in den Studiengängen mit dem KdoCIR kooperiert, und wenn ja,
inwiefern?
Die Zusammenarbeit zwischen der UniBw M mit dem KdoCIR im Rahmen des
Studiengangs Cybersicherheit erfolgt insbesondere bei der Durchführung von
studentischen Abschlussarbeiten (Masterarbeiten), die in Kooperation mit und
bei Einheiten aus dem Organisationsbereich CIR entstehen, sowie durch
Gastvorträge akademisch gebildeten Personals des KdoCIR im Rahmen der von den
Professuren gehaltenen universitären Lehre. Universität und KdoCIR tauschen
sich zur Weiterentwicklung des Studiengangs Cybersicherheit miteinander aus,
um eine Schärfung des Profils der Absolventinnen und Absolventen zu
erreichen.
e) Wird in den Studiengängen mit dem BSI kooperiert, und wenn ja,
inwiefern?
Die Zusammenarbeit zwischen der UniBw M mit dem BSI erfolgt in
Forschungsprojekten sowie im Rahmen der Mitwirkung der UniBw M am NKCS;
Ergebnisse dieser gemeinsamen Aktivitäten fließen in die forschungsnahen
Lehrveranstaltungen im Studiengang Cybersicherheit ein.
50. Welche Lehrstühle und Professuren an den Universitäten der
Bundeswehr beschäftigen sich in Lehre und Forschung mit aktiver
Cyberabwehr?
a) Wie sieht der zugehörige Lehrkörper für diese Lehrstühle und
Professuren jeweils aus (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
b) Wie haben sich die Lehrkörper dieser Lehrstühle und Professuren seit
ihrer Einrichtung entwickelt?
Die Fragen 50 bis 50b werden zusammen beantwortet.
Zum Lehrkörper an einer Universität gehören die Hochschullehrer und
Hochschullehrerinnen (= Professoren und Professorinnen).
Im Jahr 2018 wurde an der Universität der Bundeswehr München die Professur
„Datenschutz und Compliance“ eingerichtet. Die Professur ist mit der
Besoldungsstufe W3 bewertet.
51. Wie viele finanzielle Mittel wurden durch die Bundeshaushalte für die
Jahre 2020, 2021 und 2022 für Lehrstühle und Studiengänge mit
Cybersicherheitsinhalten an Universitäten der Bundeswehr bereitgestellt, und
wie viele Mittel werden 2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung
für 2024 und 2025 für Lehrstühle und Studiengänge mit
Cybersicherheitsinhalten an Universitäten der Bundeswehr bereitgestellt?
Die nachstehende Tabelle gibt für die Universität der Bundeswehr München an,
welche Mittel des Bundeshaushalts für Professuren und Studiengänge mit
Cybersicherheits-Inhalten in den Jahren 2020 bis 2022 zur Verfügung standen und
welche für die Jahre 2023 und 2024 geplant sind.
Mittel des Bundeshaushalts für Professuren und Studiengänge mit
Cybersicherheits-Inhalten (Angaben in Mio. Euro)
2020 2021 2022 2023 (Planung) 2024 (Planung)
10,4 10,4 10,6 11,7 11,7
52. Inwiefern gibt es Pläne seitens der Bundesregierung, die Universitäten
der Bundeswehr zu zentralen Forschungsstellen für Cybersicherheit
auszubauen?
Das Forschungsinstitut CODE der UniBw M wurde 2013 als
universitätsinternes Forschungszentrum gegründet und ist 2017 zum ressorteigenen
Forschungsinstitut „Cyber Defence und Smart Data“ (FI CODE) als zentrale
wissenschaftliche Einrichtung der UniBw M aufgewachsen. In diesem Zuge
wurden elf neue W3-Professuren geschaffen. Das FI CODE verfolgt das Ziel,
technische Neuerungen, Innovationen und Konzepte zum Schutz von Daten,
Software sowie IT-Systemen integrativ und interdisziplinär in einem universitären
Umfeld zu erforschen und prototypisch zu entwickeln. Hierbei liegt der Fokus
auf der Technologie-Entwicklung in den drei Themenfeldern Cyber Defence,
Smart Data und Quantum Technology. Dazu bündelt das FI CODE
wissenschaftliche Kompetenzen und arbeitet eng mit Partnern aus Bundeswehr,
Behörden, Forschung und Wirtschaft zusammen. Die UniBw M soll so zu einem
der zentralen Forschungs- und Entwicklungsorte für die IT-
Sicherheitsforschung des Bundes ausgebaut werden (Cyber Cluster UniBw M) und die
Kooperation mit einschlägigen Ressorts, anderen Sicherheitsbehörden des Bundes
und der Länder, der Industrie und Wissenschaft sowie weiteren
gesellschaftlichen Institutionen bei der Befassung mit Sicherheitstechnologien und
Sicherheitsanwendungen ermöglichen.
53. Inwiefern gibt es Pläne seitens der Bundesregierung, die Universitäten
der Bundeswehr zu zentralen Forschungsstellen für datengetriebene
Krisenfrüherkennung auszubauen?
Die Universitäten der Bundeswehr dienen in erster Linie der wissenschaftlichen
Ausbildung von Offizierinnen und Offizieren der Bundeswehr. An ihnen findet
Grundlagenforschung und anwendungsbezogene Forschung zu verschiedenen
Themen statt u. a. auch zu datengetriebener Krisenfrüherkennung. An der
UniBw M wird hierzu insbesondere im Rahmen des Kompetenzzentrums
Krisenfrüherkennung geforscht.
54. Inwiefern arbeitet die Bundeswehr mit dem Fraunhofer-Institut für
Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE)
zusammen?
a) Mit welchen Abteilungen des FKIE arbeitet die Bundeswehr konkret
zusammen?
b) Zu welchem Zweck arbeitet die Bundeswehr mit dem FKIE
zusammen?
c) Inwiefern finden die Forschungsergebnisse der Abteilungen „Cyber
Security“, „Cyber Analysis and Defense“ und
„Kommunikationssysteme“ des FKIE Eingang in die Arbeit der Bundeswehr?
Die Frage 54 bis 54c werden zusammen beantwortet.
Das BMVg gewährt der Fraunhofer-Gesellschaft jährlich eine Zuwendung im
Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß § 44 der
Bundeshaushaltsordnung. Aus diesen Fördermitteln ergibt sich für das FKIE eine (anteilige)
Grundfinanzierung. Darüber hinaus fördert das BMVg einzelne Forschungsarbeiten
im Rahmen von Projektzuwendungen. Diese Förderungen haben beim FKIE
einen wesentlich geringeren Umfang als die Grundfinanzierung. Die geförderten
Forschungsaktivitäten werden in den folgenden Abteilungen des Instituts
erbracht:
• Abteilung Sensordaten- und Informationsfusion,
• Abteilung Informationstechnik für Führungssysteme,
• Abteilung Kommunikationssysteme,
• Abteilung Cyber Analysis und Defence,
• Abteilung Cyber Security,
• Abteilung Mensch-Maschine-Systeme,
• Abteilung Systemergonomie,
• Abteilung Kognitive Mobile Systeme.
Die grundfinanzierte Forschung dient dem Aufbau und dem Erhalt der
Analyse- und Bewertungsfähigkeit und der Vorbereitung neuer Lösungsansätze zur
Beantwortung von künftigen wehrtechnischen Fragestellungen. Es werden
darüber hinaus neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien auf ihre
wehrtechnische Relevanz hin untersucht.
Im Rahmen der angewandten Forschungsaktivitäten werden zukunftsweisende,
als wehrtechnisch relevant erkannte Technologien aufgegriffen, näher
analysiert und bei Bedarf mit Forschungsaktivitäten fortgeführt. Sie dienen dem
Erhalt und dem Ausbau der wehrtechnischen Kompetenz in Deutschland.
Weitergehende Forschung dient der Analyse und dem Vorantreiben neuer
Technologien bis hin zu ihrer Bewertung hinsichtlich der Anwendungsreife. Diese
Aktivitäten sind auf die Erfüllung technologischer und systemtechnischer
Anforderungen gemäß der zukünftig erforderlichen Fähigkeiten der Bundeswehr
ausgerichtet und ermöglichen darüber hinaus, definierte Technologiebereiche
über längere Zeiträume zu vertiefen bzw. hinsichtlich ihrer Technologiereife
voranzutreiben.
Jedem grundfinanzierten Forschungsvorhaben des FKIE im Bereich Cyber- und
Informationstechnologien aus den Abteilungen „Cyber Security“, „Cyber
Analysis and Defence“ und „Kommunikationssysteme“ ist eine fachliche
Ansprechperson aus dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) oder dem KdoCIR zugeordnet. Diese
nehmen nicht nur die Forschungsergebnisse entgegen, sondern sind dazu auch
in einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit dem FKIE. Im KdoCIR
fließen die Ergebnisse bspw. in die Fähigkeitsentwicklung der Streitkräfte mit ein,
oder liefern im BAAINBw wissenschaftliche Impulse zur Lösung
technologischer Herausforderungen bei der materiellen Bedarfsdeckung.
55. Plant die Bundesregierung, die Finanzmittel des FKIE aufzustocken, und
wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) sieht eine jährliche Steigerung
der Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen – auch an die
Fraunhofer-Gesellschaft – in den Jahren 2021 bis 2030 um jeweils 3 Prozent vor.
56. Für welche Zwecke genau gibt die Bundesregierung dem FKIE
Finanzmittel?
Im Bereich der Sensordaten- und Informationsfusion soll die
Informationsverknüpfung verschiedener Sensor- und anderer Datenquellen erforscht und
gesteigert werden.
Im Bereich der Informationstechnik für Führungssysteme werden
Architekturen und Interoperabilitätslösungen für verteilte Führungsinformations- und
Entscheidungsunterstützungssysteme erarbeitet. Im Bereich der
Kommunikationssysteme werden konzeptionelle und experimentelle Forschungsarbeiten zur
effizienten Nutzung, Aufklärung und Störung von Kommunikationssystemen
vorgenommen.
Im Bereich Cyber Analysis & Defence wird der Schutz von IT-Systemen vor
Cyberangriffen durch die Analyse verwundbarer Systeme, die Absicherung
eigener Systeme sowie durch die Analyse von Cyberangriffen, Täterwerkzeugen
und Akteuren erforscht.
Im Bereich Cyber Security wird Forschung zur Analyse von Angriffstechniken
auf IT-Systeme sowie die Entwicklung von Ansätzen zu ihrer Erkennung und
Abwehr durchgeführt.
Im Bereich Mensch-Maschine-Systeme wird erforscht, komplexe Technologien
und Prozessabläufe für den Menschen eindeutig und transparent darzustellen
und die Interaktionen von Mensch und Technik zeit- und stressrobust zu
gestalten.
Im Bereich Systemergonomie werden nutzerzentrierte Ansätze
weiterentwickelt und zusammen mit technologiefokussierten Perspektiven zu einem
stimmigen Zusammenspiel von Menschen, komplexen technischen Systemen und
Prozessen zusammengebracht.
Im Bereich Kognitive Mobile Systeme werden wissenschaftliche
Fragestellungen im Kontext der Führung von mobilen Ein- und Mehrrobotersystemen
bearbeitet.
In der im Rahmen des PFI-geförderten Forschung liegt der Fokus auf Fragen
der Digitalisierung in Bereichen der zivilen, der inneren bzw. der öffentlichen
Sicherheit. Hinzu kommen vertiefte Erforschung und vertiefte forschungsnahe
Entwicklung im Bereich der Cybersicherheit in Kritischen Infrastrukturen.
Besondere Bedeutung kommt Fragen der menschengerechten Digitalisierung
erfolgskritischer Prozesse, der Erforschung effektiver und effizienter Mensch-
Maschine-Systeme und ethischen Fragen im Bereich der Digitalisierung/
Automatisierung zu.
57. Gibt es seitens der BMVg Pläne, Staaten wie Moldau, Georgien, die
baltischen Staaten oder die Staaten des Westbalkans, mit IT-Hardware bzw.
IT-Unterstützungsleistungen zu unterstützen, oder ist dies bereits
geschehen?
Für die benannten Staaten ist im Sinne der Fragestellung derzeit nicht
beabsichtigt, IT-Hardware bzw. IT-Unterstützungsleistungen bereitzustellen. Dies ist in
der Vergangenheit auch nicht geschehen.
58. Gibt es seitens des BMVg Pläne, die Ukraine mit IT-Hardware bzw. IT-
Unterstützungsleistungen zu unterstützen, oder ist dies bereits
geschehen?
Es sind keine Lieferungen bzgl. IT-Hardware bzw. IT-Unterstützung an die
Ukraine im Sinne der Fragestellung geplant oder bereits durchgeführt.
Ausgenommen hierbei sind Maßnahmen zur Softwarepflege und -änderung der
Betriebssoftware sowie Austausch von Betriebshardware bereits gelieferter
Systeme im Rahmen der logistischen Unterstützung.
59. Welche 25-Millionen-Euro-Vorlagen plant das BMVg, in den nächsten
36 Monaten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Ausstattung für
das KdoCIR und für Projekte der Digitalisierung der Bundeswehr dem
Haushaltsausschuss vorzulegen (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 hat erst begonnen.
Hinsichtlich der geplanten 25-Mio.-Euro-Vorlagen im Jahr 2023 ist das
Bundesministerium der Verteidigung bestrebt, Regierungshandeln transparent
und nachvollziehbar zu gestalten. Entsprechend der etablierten Praxis werden
daher der Haushaltsausschuss und der Verteidigungsausschuss des Deutschen
Bundestages jeweils zu Beginn eines Jahres und nach der parlamentarischen
Sommerpause über die in den Folgemonaten geplanten 25-Mio.-Euro-Vorlagen
unterrichtet.
60. Welche rechtlichen Grundlagen sind aus Sicht des Bundesministeriums
der Verteidigung für die Anwendung offensiver Cyberabwehrinstrumente
für die Bundeswehr
a) derzeit einschlägig,
b) künftig, auch vor dem Hintergrund der vom Bundeskanzler
ausgerufenen „Zeitenwende“, zusätzlich erforderlich?
Für den Einsatz militärischer Cyberfähigkeiten gelten dieselben völker- und
verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie für den Einsatz anderer
militärischer Fähigkeiten. Diese müssen im konkreten Einzelfall gegeben sein und
bieten eine hinreichende Grundlage für die Erfüllung des verfassungsgemäßen
Auftrags der Bundeswehr.
61. Welche aktiven Cyberabwehrmaßnahmen könnte die Bundeswehr derzeit
technisch anwenden?
Im Bereich der Cyberverteidigung ist die Bundeswehr mit dem Zentrum
Cyberoperationen befähigt, offensive und defensive Cyberoperationen
durchzuführen. Hierzu verfügt sie über geeignete Fähigkeiten zur Aufklärung und
Wirkung.
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10336 und auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26855 wird verwiesen.
62. Welche aktiven Cyberabwehrmaßnahmen müssen aus Sicht des BMVg,
auch vor dem Hintergrund der vom Bundeskanzler ausgerufenen
„Zeitenwende“, künftig zusätzlich in das technische Fähigkeitsprofil der
Bundeswehr aufgenommen werden?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
63. Welche Zusammenarbeit und welchen Austausch von Wissen in welcher
Form (Angabe Anzahl deutsches Personal, Teilnahme an Übungen,
Gesprächsformate) mit dem NATO COE Cyber Defence/Counter
Intelligence gibt es?
Die mit den Begriffen „Cyber Defence“ und „Counter Intelligence“
verbundenen Themen sind der jeweilige Arbeitsgegenstand zweier unterschiedlicher
„Centres of Excellence“ (COE) der NATO. Diese sind zum einen das
„Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence“ (CCD COE) in Tallin/EST, und
zum anderen das „Counter Intelligence Centre of Excellence“ (CI COE) in
Krakau/POL. Die COE sind nicht Teil der NATO-Kommando- und
Streitkräftestruktur, aufgrund ihrer Akkreditierung aber Teil der Rechtskörperschaft der
NATO.
Deutschland ist eine der Gründungsnationen des NATO Cooperative Cyber
Defence Centre of Excellence (CCD COE) und besetzt seit längerem drei
Positionen (Chef des Stabes, Jurist, IT-Sicherheitsexperte).
Die Streitkräfte nehmen regelmäßig an beiden durch das CCD COE
organisierten Cyber-Übungen (Locked Shields und Crossed Swords) teil, nutzen das
angebotene Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot, nehmen an diversen
Gesprächsformaten teil (u. a. Cyber Commanders Forum, CyCon,
projektbezogene Treffen) und beauftragen das COE wiederkehrend im Bedarfsfall.
Auf die Übungs- und Ausbildungsangebote des CCD COE wird auch durch
Geschäftsbereichsbehörden des BMI zurückgegriffen.
Deutschland ist weiterhin Mitgliedsnation im NATO Counter Intelligence
Centre of Excellence und entsendet Personal.
Der Fokus der Arbeit beim CI COE liegt in der Spionageabwehr in
Operationen, Fortbildungen, Übungen, Regelungen, Konzepten und Strategien der
NATO und Schaffung einer Institution für eine zentrale, standardisierte
„Konservierung von Einsatzwissen“.
Die Betrachtung des Cyberraums im Bereich Spionageabwehr stellt hierbei
lediglich ein Randthema dar. Eine grundlegende und fachspezifische Befassung
mit dem Thema „Cyber- und Informationsraum“ findet am CI COE nicht statt.
64. Plant die Bundesregierung Änderungen im Vergaberecht bei
Cyberabwehrmaßnahmen, um die Abschreckungsfähigkeiten Deutschlands zu
erhöhen, und wenn ja, welche?
Seitens der Bundesregierung sind derzeit keine diesbezüglichen Änderungen
im Vergaberecht geplant.
65. Plant die Bundesregierung Änderung der Arbeitszeitregelungen und
Flexibilität der Beschäftigungsverhältnisse von Soldaten und Soldatinnen
bzw. zivilen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Bereich der
Cyberabwehr, und wenn ja, welche?
Es sind derzeit keine speziellen Änderungen im Sinne der Fragestellung
geplant.
66. Plant die Bundesregierung die Auslagerung von Cyberabwehrfähigkeiten
an externe Unternehmen und hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass hier mit dem Begriff
„Cyberabwehrfähigkeiten“ ausschließlich staatliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren
im Cyberraum gemeint sind, die der Eingriffsverwaltung zuzuordnen sind.
Derartige Maßnahmen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Die
Bundesregierung plant grundsätzlich nicht, derartige Maßnahmen an externe Unternehmen
auszulagern.
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ISSN 0722-8333]