Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit – Mexiko
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Zuge der Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), „BMZ 2030“ (www.bmz.de/de/themen/reformkonzept-bmz-2030, abgerufen am 12. September 2022), wurden neue Partnerschaftskategorien in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) eingeführt. Dies soll ermöglichen, „zum Schutz globaler Güter wie des Klimas oder der Regenwälder strategischer mit Partnern zusammenarbeiten zu können“ (ebd.). Eine dieser Partnerschaftskategorien sind die „Globalen Partner“ (www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf, abgerufen am 29. Dezember 2022). Dabei handelt es sich um wirtschaftsstarke und leistungsfähige Schwellenländer wie Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika und Vietnam (ebd.). Zusammengenommen repräsentieren diese Staaten mehr als 45 Prozent der Weltbevölkerung (www.bmz.de/de/laender/globale-partner, abgerufen am 12. September 2022). Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Staaten ist die „gemeinsame Lösung globaler Zukunftsfragen im Sinne einer nachhaltigen, klimaneutralen, widerstandsfähigen und inklusiven Entwicklung“ (ebd.). Auch Dreieckskooperationen mit diesen Schwellenländern werden von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verstärkt eingesetzt (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Dreieckskooperationen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, online abrufbar: www.bmz.de/resource/blob/104020/0efd6fa3e8e0e6d698e012c8d8b13b7d/dreieckskooperation-in-der-deutschen-entwicklungszusammenarbeit-data.pdf).
Mexiko wird von der Weltbank der Gruppe der Länder mit gehobenem mittleren Einkommen zugeordnet (www.bmz.de/de/laender/mexiko, abgerufen am 20. November 2022). Außerdem ist Mexiko G20-Mitglied (ebd.). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erklärt auf seiner Homepage (ebd.), dass Mexikos Entwicklung von Kriminalität, Korruption und „mangelnder Transparenz des staatlichen Handelns“ gehemmt werde. Dort heißt es außerdem, Deutschland unterstütze keine Maßnahmen, die Mexiko in Eigenleistung erbringen könne. Die Bundesregierung fördert schwerpunktmäßig Maßnahmen im Bereich Energie-, Klima- und Umweltpolitik in Mexiko.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Auf welche Summe belaufen sich jeweils die deutschen bilateralen staatlichen und nichtstaatlichen sowie multilateralen ODA-Leistungen (ODA = Official Development Assistance – Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit), die Deutschland an oder in Mexiko seit 2018 jährlich erbracht hat?
a) Wie hoch ist der Anteil, der hiervon auf die Finanzielle Zusammenarbeit entfällt?
b) Wie lauten die Konditionen bzw. Zinskonditionen der im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit vergebenen Kredite, sind diese marktüblich oder vergünstigt?
c) An welche Auflagen sind die Kreditgewährungen gebunden?
d) Welche Kredite wurden ausschließlich aus KfW-Eigenmitteln (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) und welche aus Mitteln des Bundeshaushalts bzw. auch aus diesen gestellt?
e) Wie sind die Kredite besichert?
Auf welche Summe belaufen sich die deutschen ODA-Leistungen, die Deutschland in Rahmen von Dreieckskooperationen mit Mexiko seit 2018 erbracht hat?
Welche Zusagen über die künftige Entwicklungszusammenarbeit der kommenden Jahre hat die Bundesregierung gegenüber Mexiko getroffen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit Mexiko seit Beginn der Umsetzung der Reform „BMZ 2030“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) generell?
Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der Zusammenarbeit sowie die Effektivität von Dreieckskooperationen mit Mexiko?
Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit inklusive Dreieckskooperationen mit Mexiko bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, lokalem Partner, ggf. Zielland und Fördersumme aufschlüsseln)?
Wie ist das EZ-Portfolio zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgestaltet (bitte nach Modalität der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Durchführer, Partnerorganisation, Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe, Eigenmittelanteilen, Laufzeit und Zielland aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen kann Mexiko aus Sicht der Bundesregierung diese Projekte (vgl. Frage 7) nicht in Eigenleistung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erbringen?
Zu welchen Konditionen bzw. Zinskonditionen werden im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit derzeit Kredite an Mexiko vergeben? Aus welchen Mitteln werden diese erbracht sowie ggf. gefördert?
Auf welches Finanzvolumen beläuft sich das EZ-Portfolio zum gegenwärtigen Zeitpunkt (sowohl ex- als auch inklusive Dreieckskooperationen)?
Welche Rolle spielen entwicklungspolitische Maßnahmen in Mexiko bei der wirtschaftlichen Erschließung und dem intensivierten Aufbau politischer Beziehungen Deutschlands mit den lateinamerikanischen Staaten sowie den zwischenstaatlichen, regionalen und internationalen Organisationen Organisation Amerikanischer Staaten (OEA), Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC), Lateinamerikanische Integrationsvereinigung (ALADI) sowie Lateinamerikanisches Wirtschaftssystem (SELA)?
Welche politische und wirtschaftliche Bedeutung hat der lateinamerikanische Raum für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit generell?
Klassifiziert die Bundesregierung Mexiko nach wie vor als Entwicklungsland, und wenn ja, aus welchen Gründen?