Einfluss Chinas auf das 5G-Mobilfunknetz in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) am 28. Mai 2021 wurde das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG) u. a. dahin gehend erweitert, dass gemäß § 9b das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Benehmen mit dem betroffenen Ressort und dem Auswärtigen Amt den Einsatz kritischer Komponenten untersagen kann. Aus Sicht der Fragesteller sollte dieses Instrument von der Bundesregierung insbesondere auch beim Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes (5G = fünfte Generation des Mobilfunks) in Deutschland geprüft und ggf. genutzt werden.
Während andere Staaten wie die USA, Großbritannien, Kanada, Frankreich oder Schweden (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/kanada-huawei-101.html und https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/mobilfunk-schweden-schliesst-huawei-und-zte-vom-5g-ausbau-aus/26290668.html) die chinesischen Hersteller Huawei und ZTE (Zhong Xing Telecommunication Equipment) vom Aufbau ihrer 5G-Netze ausgeschlossen haben, wird in Deutschland seitens einiger Mobilfunknetzbetreiber zwischen sogenanntem Kernnetz, wo keine Komponenten chinesischer Hersteller mehr verbaut werden, und dem Zugangs- oder Antennennetz, wo weiterhin Komponenten chinesischer Hersteller verbaut werden, unterschieden. Gemäß einer Studie hat sich der Anteil von Komponenten chinesischer Hersteller im deutschen 5G-Zugangsnetz sogar von 57 auf 59 Prozent gegenüber dem 4G-Netz noch weiter erhöht (https://www.reuters.com/technology/germany-ups-reliance-huawei-5g-despite-security-fears-survey-2022-12-16/). In Berlin besteht das 5G-Zugangsnetz demnach sogar zu fast 100 Prozent aus Komponenten chinesischer Hersteller (https://www.gmfus.org/news/watching-china-europe-december-2022).
Gemäß Antwort der Bundesregierung zu Frage 50 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4441 wurde der Bundesregierung zwar sechs Mal der Einsatz kritischer Komponenten gemäß § 9b BSIG angezeigt, der Einbau jedoch kein einziges Mal untersagt. Folglich gibt es nach Ansicht der Fragesteller Zweifel daran, ob die Bundesregierung das von der Vorgängerregierung unter Führung der CDU/CSU geschaffene Instrument zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten effektiv anwendet.
Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage fragen wir die Bundesregierung:
Fragen32
Wieviel Prozent der Komponenten im „Kernnetz“ des deutschen Mobilfunknetzes der Deutschen Telekom stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach 4G und 5G getrennt sowie getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im „Kernnetz“ des deutschen Mobilfunknetzes der Vodafone GmbH stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach 4G und 5G getrennt sowie getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im „Kernnetz“ des deutschen Mobilfunknetzes von Telefónica Deutschland stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach 4G und 5G getrennt sowie getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im „Kernnetz“ des deutschen Mobilfunknetzes der 1&1 Telecommunication SE stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach 4G und 5G getrennt sowie getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im „Kernnetz“ des GSM-R-Netzes der Deutschen Bahn stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im sogenannten Zugangsnetz oder Antennennetz des deutschen Mobilfunknetzes der Deutschen Telekom stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach 4G und 5G getrennt sowie getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im sogenannten Zugangsnetz oder Antennennetz des deutschen Mobilfunknetzes der Vodafone GmbH stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach 4G und 5G getrennt sowie getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im sogenannten Zugangsnetz oder Antennennetz des deutschen Mobilfunknetzes von Telefónica Deutschland stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach 4G und 5G getrennt sowie getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im sogenannten Zugangsnetz oder Antennennetz des deutschen Mobilfunknetzes der 1&1 Telecommunication SE stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach 4G und 5G getrennt sowie getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im sogenannten Zugangsnetz oder Antennennetz des GSM-R-Netzes der Deutschen Bahn stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte getrennt nach chinesischen Herstellern aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der Komponenten im deutschen Festnetz stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von chinesischen Herstellern (bitte nach Festnetzbetreiber getrennt aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt (falls ja, bitte auflisten), in denen der Einsatz einer kritischen Komponente ohne vorherige Anzeige gemäß § 9b BSIG erfolgt ist, und was tut die Bundesregierung, um möglicherweise nicht erfolgte Anzeigen aufzuklären?
Wie häufig hat bislang der vom BMI für das Thema eingerichtete Koordinierungsstab getagt (siehe https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritische-infrastruktur-muessen-naivitaet-dringend-ablegen-das-china-risiko-im-deutschen-5g-netz/28757958.html), und mit welchen Ergebnissen?
Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um Forschung und Entwicklung sowie Produktion von kritischen 5G-Komponenten durch europäische Hersteller zu fördern?
Wie bewertet die Bundesregierung den Entwicklungsstand bei 6G, und welche frühzeitigen forschungs- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um technologische Fortschritte bei 6G in Deutschland und Europa zu fördern?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass der Einsatz von Komponenten kritischer Hersteller im Kern- und RAN-Netz unterschiedlich streng behandelt wird (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/anteil-von-huawei-an-deutschem-5g-ausbau-steigt) vor dem Hintergrund, dass zunehmend Rechenleistung ins Zugangsnetz verlagert wird?
Aus welchen Gründen werden seitens der Bundesregierung zwei China-Strategien, einmal im Auswärtigen Amt und einmal im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), erarbeitet (https://www.tagesspiegel.de/politik/kein-handel-kein-krieg-habecks-umstrittene-china-strategie-8950717.html), und in welcher dieser beiden China-Strategien soll der Aspekt des Einbaus kritischer Komponenten im Mobilfunknetz adressiert werden?
War in der Vergangenheit bereits eine der sechs Nummern aus dem § 9b Absatz 5 BSIG einschlägig, und wenn ja, wann, bei welchem Hersteller, und bezüglich welcher Nummer?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben zu welchem Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung chinesische Hersteller vom Aufbau des nationalen 5G-Mobilfunknetzes ausgeschlossen?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben zu welchem Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von Komponenten chinesischer Hersteller beim Aufbau des nationalen 5G-Mobilfunknetzes eingeschränkt?
Welche Auflagen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA für die Nutzung von Komponenten chinesischer Hersteller beim Aufbau des nationalen 5G-Mobilfunknetzes?
Welche Auflagen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in Kanada für die Nutzung von Komponenten chinesischer Hersteller beim Aufbau des nationalen 5G-Mobilfunknetzes?
Welche Auflagen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in Großbritannien für die Nutzung von Komponenten chinesischer Hersteller beim Aufbau des nationalen 5G-Mobilfunknetzes?
Welche Auflagen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in Australien für die Nutzung von Komponenten chinesischer Hersteller beim Aufbau des nationalen 5G-Mobilfunknetzes?
Ist die Bundesregierung zu der Frage des Einsatzes von Komponenten chinesischer Hersteller im Mobilfunknetz und zum Schutz der kritischen Infrastrukturen in Kontakt mit EU-Institutionen und einzelnen anderen EU-Mitgliedstaaten, und wenn ja, mit welchen Mitgliedstaaten?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um einen Ausschluss von Herstellern oder einzelner Produkte in systemkritischen Infrastrukturen rechtssicher umzusetzen?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach sich der Ausbau des 5G-Netzes durch den vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Komponenten chinesischer Hersteller in anderen Staaten verzögert hat, und wenn ja, in welchen Staaten?
Wie oft haben Betreiber kritischer Infrastrukturen seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 im Mai 2021 den geplanten erstmaligen Einsatz einer kritischen Komponente gemäß § 2 Absatz 13 BSIG dem Bundesministerium des Innern und für Heimat angezeigt? Wie oft wurde der Einsatz der kritischen Komponenten gemäß § 9b BSIG untersagt, und waren davon auch Komponenten chinesischer Hersteller betroffen?
Wie viele Garantieerklärungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher auf Grundlage des § 9b BSIG von Herstellern abgegeben?
Plant die Bundesregierung, den Prozess der Abgabe von Garantieerklärungen zu reformieren, und wenn ja, in welcher Weise?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ein Anteil von zwei Dritteln Huawei-Komponenten im Berliner Zugangsnetz aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der demokratischen Institutionen risikobehaftet ist, und wie stellt die Bundesregierung die Sicherheit und Integrität der Netze im Regierungsviertel sicher?
Welche konkreten Vorbereitungen trifft die Bundesregierung, um beim Auf- und Ausbau des nächsten Mobilfunkstandards nicht vertrauenswürdige Hersteller von Systemkomponenten auszuschließen, weil diese Folgestandards in Teilbereichen regelmäßig auf bestehende Systeme aufbauen?