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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

"Third-Party-Rule" und Parlamentarische Informationsrechte

(insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

17.02.2023

Aktualisiert

28.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/540326.01.2023

„Third-Party-Rule“ und Parlamentarische Informationsrechte

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Frage- und Informationsrechte der Bundestagsabgeordneten sind Teil der Gewaltenteilung und dienen mithin auch der Kontrolle und Mäßigung der Staatsgewalt. Das parlamentarische Informationsinteresse hat deshalb ein besonderes Gewicht, da ohne eine Beteiligung am Wissen der Regierung keine wirksame Kontrolle der Exekutive durch das Parlament möglich ist (zuletzt Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 14. Dezember 2022, Aktenzeichen 2 BvE 8/21, Randnummer 54). Da die Frage- und Informationsrechte nicht grenzenlos bestehen, ringen Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht selten mit der Regierung um möglichst vollständige Antworten und Informationen. In Fällen der Kooperation mit ausländischen Sicherheitsbehörden, Nachrichtendiensten oder solchen Behörden, die auch über geheimdienstliche Befugnisse verfügen, werden Antworten und damit Informationen gegenüber dem Parlament regelmäßig mit Verweis auf die „Third-Party-Rule“ verweigert. Die Regelung stellt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtendienstbereich dar (BVerfGE 143, 101, 151). Allerdings ist umstritten, ob dies dergestalt auch gegenüber Kontrollorganen des Parlaments und sogar Aufsichtsbehörden gelten kann. Das Bundesverfassungsgericht (u. a. BVerfGE 143, 101) und ihm folgend auch die Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12297) werten die „Third-Party-Rule“ als Verbot der Informationsweitergabe mit Zustimmungsvorbehalt. Im Konfliktfall, also nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller beispielsweise anlässlich eines parlamentarischen Informationsbegehrens, habe sich der Empfängerstaat mittels Freigabeanfrage bei der herausgebenden Stelle um ein Einverständnis zu bemühen. Und auch wenn ein Einverständnis von der herausgebenden Stelle nicht erteilt wurde, tritt die Empfängerseite wie die Bundesregierung in eine Abwägung ein, bei der das parlamentarische Informationsinteresse gegen etwaig entgegenstehende Interessen abgewogen werde, um dann abschließend über eine Weitergabe der Informationen trotz fehlendem Einverständnis zu entscheiden. Mit Ausnahme des von BVerfGE 143, 101 betrachteten Falles sind dem Parlament die konkreten Einzelheiten insofern aber nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25148 betreffend die Fragen 1, 5, 9, 13, 17, 21 und 33 bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe derselben aufgrund der „Third-Party-Rule“ ersucht?

2

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 1, 5, 9, 13, 17, 21 und 33 auf Bundestagsdrucksache 19/25148 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

3

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 1, 5, 9, 13, 17, 21 und 33 auf Bundestagsdrucksache 19/25148 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

4

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 1, 5, 9, 13, 17, 21 und 33 auf Bundestagsdrucksache 19/25148 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

5

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26737 betreffend die Fragen 6 und 7 bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

6

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/26737 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

7

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/26737 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

8

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/26737 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

9

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27969 betreffend die Frage 1 bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

10

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/27969 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

11

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/27969 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

12

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/27969 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

13

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/789 betreffend die Fragen 1c, 3, 4, 4a, 4b, 8a, 8b und 8d bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

14

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 1c, 3, 4, 4a, 4b, 8a, 8b und 8d auf Bundestagsdrucksache 20/789 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

15

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 1c, 3, 4, 4a, 4b, 8a, 8b und 8d auf Bundestagsdrucksache 20/789 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

16

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 1c, 3, 4, 4a, 4b, 8a, 8b und 8d auf Bundestagsdrucksache 20/789 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

17

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/996 betreffend die Fragen 5 und 6 bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

18

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/996 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

19

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/996 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

20

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/996 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

21

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1380 betreffend die Fragen 7, 7a, 7b und 7c bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

22

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 7, 7a, 7b und 7c auf Bundestagsdrucksache 20/1380 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

23

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 7, 7a, 7b und 7c auf Bundestagsdrucksache 20/1380 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

24

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 7, 7a, 7b und 7c auf Bundestagsdrucksache 20/1380 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

25

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1957 betreffend die Frage 8 bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

26

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/1957 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

27

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/1957 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

28

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/1957 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

29

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2208 betreffend die Frage 2g bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

30

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Frage 2g auf Bundestagsdrucksache 20/2208 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

31

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Frage 2g auf Bundestagsdrucksache 20/2208 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

32

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Frage 2g auf Bundestagsdrucksache 20/2208 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

33

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2232 betreffend die Fragen 3, 5, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e und 5f bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

34

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 3, 5, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e und 5f auf Bundestagsdrucksache 20/2232 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

35

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 3, 5, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e und 5f auf Bundestagsdrucksache 20/2232 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

36

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 3, 5, 5a, 5b, 5c, 5d, 5e und 5f auf Bundestagsdrucksache 20/2232 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

37

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2484 betreffend die Fragen 4, 8, 12, 16, 20, 24 und 28 bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

38

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 4, 8, 12, 16, 20, 24 und 28 auf Bundestagsdrucksache 20/2484 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

39

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 4, 8, 12, 16, 20, 24 und 28 auf Bundestagsdrucksache 20/2484 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

40

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 4, 8, 12, 16, 20, 24 und 28 auf Bundestagsdrucksache 20/2484 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

41

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2538 betreffend die Fragen 5e, 5f, 5g und 5h bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

42

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 5e, 5f, 5g und 5h auf Bundestagsdrucksache 20/2538 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

43

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 5e, 5f, 5g und 5h auf Bundestagsdrucksache 20/2538 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

44

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 5e, 5f, 5g und 5h auf Bundestagsdrucksache 20/2538 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

45

Wann haben welche Stellen des Bundes anlässlich der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4844 betreffend die Fragen 2, 5, 6, 7, 8 und 13 bei der herausgebenden Stelle oder den herausgebenden Stellen der erbetenen Informationen um eine Freigabe ersucht?

46

Haben die herausgebenden Stellen die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 2, 5, 6, 7, 8 und 13 auf Bundestagsdrucksache 20/4844 im Einzelnen beantwortet, und wenn ja, wann?

47

Ergaben sich aus den soweit erfolgten Antworten der herausgebenden Stellen zu den Freigabeersuchen hinsichtlich der Informationen betreffend die Fragen 2, 5, 6, 7, 8 und 13 auf Bundestagsdrucksache 20/4844 hinsichtlich einzelner Informationen das Einverständnis der herausgebenden Stellen oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein begrenztes Einverständnis oder eine vollständige Versagung des Einverständnisses (bitte hinsichtlich der jeweils erfragten Informationen benennen)?

48

Welche Stellen der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden waren nach Eingang der Antworten der herausgebenden Stellen auf die Ersuchen um Freigabe der Informationen betreffend die Fragen 2, 5, 6, 7, 8 und 13 auf Bundestagsdrucksache 20/4844 bzw. deren Ausbleiben jeweils in den Abwägungsprozess hinsichtlich der zu treffenden Abwägungsentscheidung eingebunden (bitte unter Angabe der jeweils eingebundenen Fach- und Leitungsebenen der beteiligten nach- und übergeordneten Stellen benennen)?

Berlin, den 18. Januar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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