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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit
(insgesamt 109 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Justiz
Datum
14.03.2023
Antwortdauer
42 Tage
Aktualisiert
22.03.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/545331.01.2023
Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit
Das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (kurz:
juris GmbH) ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, bei dem der Bund
mit 50,012 Prozent die Mehrheit der Anteile hält (Beteiligungsbericht des
Bundes 2021, S. 300). Die Beteiligungsführung des Bundes liegt aktuell beim
Bundesministerium der Justiz. Gegenstand des Unternehmens ist die
Bereitstellung uneingeschränkter und umfassender Informationen auf dem Fachgebiet
Recht und seinen Grenzgebieten. Bekannt ist das Unternehmen vor allem für
das gleichnamige kostenpflichtige Online-Portal, das Datenbanken,
insbesondere zu Rechtsprechung, Rechtsliteratur und Gesetzen enthält.
Seit April 2022 hat die juris GmbH durch den kostenlosen journalistischen
Informationsdienst „Libra – das Rechtsbriefing“ ihr Angebot über den bisherigen
Produktkern hinaus erweitert: Neben Artikeln und Beiträgen auf der Homepage
www.libra-rechtsbriefing.de/ bietet „Libra“ auch einen Newsletter zu aktuellen
Themen der Rechtspolitik, der Rechtspflege und des Rechtsmarktes an. Ob und
inwieweit dieses Angebot dem aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
folgendem Gebot der Staatsferne der Presse genügt, wird öffentlich
angezweifelt. Zugleich sind aus Sicht der Fragesteller berechtigte Fragen zur Tätigkeit
und zur Höhe der Vergütung der Geschäftsführung der juris GmbH sowie zur
Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft aufgeworfen worden (F.A.Z. vom
20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Beteiligung des Bundes an der juris GmbH seit
Gründung der Gesellschaft im Jahr 1985 entwickelt?
2. An wen hat der Bund wann Anteile an der juris GmbH zu welchem Preis
verkauft?
3. Wer war außer dem Bund seit dem Jahr 1985 in welchem Umfang an der
juris GmbH beteiligt?
4. Sind die Unterlagen zum Verkauf bzw. zur Übertragung von Anteilen des
Bundes an der juris GmbH öffentlich einsehbar?
5. Welches „wichtige Interesse des Bundes“ im Sinne des § 65 Absatz 1
Nummer 1 der Bundeshaushaltsordnung liegt für die Beteiligung des
Bundes an der juris GmbH gegenwärtig vor, und warum lässt sich –
insbesondere angesichts bestehender privatwirtschaftlicher Angebote – der
„angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise
erreichen“?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5453
20. Wahlperiode 31.01.2023
6. Ist die Einzahlungsverpflichtung des Bundes hinsichtlich der juris GmbH
entsprechend § 65 Absatz 1 Nummer 2 der Bundeshaushaltsordnung
begrenzt, und wenn ja, auf welchen bestimmten Betrag?
7. Welche Mechanismen hat die Bundesregierung implementiert, um den
nach § 65 Absatz 1 Nummer 3 der Bundeshaushaltsordnung für die
Beteiligung des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen notwendigen
„angemessenen Einfluß“ des Bundes auf die juris GmbH sicherzustellen?
a) Wie ist die Zuständigkeit und Durchführungskompetenz hinsichtlich
dieser Mechanismen verteilt?
b) Durch welche Stelle wird die Beteiligung bei der juris GmbH
verwaltet, und welche personellen Kapazitäten sind dafür eingeplant (bitte
nach Organisationseinheiten und Besoldungsgruppen auflisten)?
c) Wurden in der Vergangenheit im Rahmen der oben genannten
Überprüfungsmechanismen Auffälligkeiten festgestellt, und wenn ja,
welche waren dies, und wie wurde mit diesen verfahren?
8. Wer beruft die Mitglieder des Aufsichtsrats der juris GmbH?
9. Wer entsendet außer dem Bund seit wann wie viele Mitglieder in den
Aufsichtsrat der juris GmbH?
10. Wer hat den Bund seit dem Jahr 1985 im Aufsichtsrat der juris GmbH
vertreten (bitte nach Jahren und nach Name, Organisationseinheit und
Amtsbezeichnung aufschlüsseln)?
11. Wer hat für den Bund seit dem Jahr 1985 den Vorsitz im Aufsichtsrat der
juris GmbH innegehabt (bitte nach Jahren und nach Name,
Organisationseinheit und Amtsbezeichnung aufschlüsseln)?
12. Waren die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat seit dem Jahr 1985
unentgeltlich tätig oder haben sie eine Aufsichtsratsvergütung bezogen?
Wenn Letzteres der Fall ist, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und
Personen aufschlüsseln)?
13. Wie hoch war der seit dem Jahr 1985 an die Mitglieder des Aufsichtsrats
gezahlte Ersatz für ihre Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied entstanden sind (bitte nach
Jahren und Personen aufschlüsseln)?
14. Wie oft tagt der Aufsichtsrat der juris GmbH jährlich?
15. Beabsichtigt der Bund, gegenwärtig weitere Anteile an der juris GmbH
zu verkaufen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
16. Beabsichtigt der Bund, bei der juris GmbH „mittelfristig […] eine
Gesellschafterstruktur […], die [deren] Entwicklung hin zu einem
vollumfänglich marktorientierten Unternehmen Rechnung trägt“, zu schaffen (F.A.Z.
vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
a) Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter „mittelfristig“?
b) Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter einer
„Gesellschafterstruktur […], die [einer] Entwicklung hin zu einem vollumfänglich
marktorientierten Unternehmen Rechnung trägt“, insbesondere
welche Höhe der Beteiligung des Bundes an einer Gesellschaft lässt eine
solche Struktur noch zu?
17. Wurde die juris GmbH im Zuge des standardisierten
Beteiligungsmonitorings 2021 betrachtet?
a) Wenn ja, wie wurde die Beteiligung an der juris GmbH von Seiten der
Bundesregierung bewertet, und welche Schlüsse wurden daraus
gezogen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde die juris GmbH nicht
berücksichtigt?
18. Was war der (Unternehmens-)Gegenstand der juris GmbH laut ihrem
Gesellschaftsvertrag bei der Gründung im Jahr 1985, und wie hat sich dieser
(Unternehmens-)Gegenstand laut Gesellschaftsvertrag seitdem ggf.
verändert (bitte nach den einzelnen Änderungen unter Jahresangabe
aufschlüsseln)?
19. Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen hat die juris GmbH
als Unternehmen, an dem der Bund mehrheitlich beteiligt ist, laut
Beteiligungsbericht des Bundes 2021 (S. 39) kein Leitbild, keine
Selbstverpflichtung und kein unternehmenseigenes Konzept zum Thema
Nachhaltigkeit?
20. Wie hat sich das Stammkapital der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
21. Wie hat sich die Gesamtleistung der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
22. Wie haben sich die Umsatzerlöse der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
23. Wie hat sich das Ergebnis vor Steuern der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
24. Wie hat sich die Gesamtkapitalrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zur Bilanzsumme) der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
25. Wie hat sich die Eigenkapitalrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zum Eigenkapital) der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
26. Wie hat sich die Umsatzrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zu den Umsatzerlösen) der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
27. Wie hoch waren die Gewinne, die die juris GmbH seit dem Jahr 2001 an
den Bund abgeführt hat?
28. Sieht die Bundesregierung trotz eines negativen Saldos in Höhe von
939 000 Euro, welcher sich aus der Differenz zwischen dem für 2023
prognostizierten Gewinn aus der Beteiligung an der juris GmbH in Höhe
von 3,002 Mio. Euro und den Kosten für „das Vorhalten von
Datenbanken durch die juris GmbH“ in Höhe von 3,941 Mio. Euro ergibt
(Bundestagsdrucksache 20/3100, Einzelplan [EP] 7), die Erfolgskontrolle bei
Bundesbeteiligung als ausreichend erfüllt an?
a) Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung zu einer solchen
Bewertung?
b) Wenn nein, was sind die Schlussfolgerungen der Bundesregierung
daraus?
29. Hat die juris GmbH seit dem Jahr 1985 Zuwendungen aus dem
Bundeshaushalt erhalten, und wenn ja, in welchem Haushaltsjahr bzw. in
welchen Haushaltsjahren in welcher Höhe?
30. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten einschließlich Auszubildenden
und der Aushilfen der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte
nach Jahren sowie nach Beschäftigten, Auszubildenden und Aushilfen
aufschlüsseln)?
31. Warum beschäftigt die juris GmbH nicht mehr Auszubildende?
32. Wie hat sich die Anzahl der leitenden Angestellten der juris GmbH seit
dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
33. Wie hat sich die Anzahl der Prokuristen der juris GmbH seit dem Jahr
2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
34. Wie hat sich der Personalaufwand der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
35. Gibt es bei der juris GmbH Dienstwagen, und wenn ja, wer darf bei der
juris GmbH einen Dienstwagen nutzen (bitte nach Personen sowie nach
dienstlicher und bzw. oder privater Nutzungsmöglichkeit aufschlüsseln)?
36. Wenn die Frage 35 bejaht wurde, wie ist die Nutzung von Dienstwagen
bei der juris GmbH geregelt, insbesondere, besteht eine eigene
Dienstwagenordnung?
37. Wenn die Frage 35 bejaht wurde, welche Fahrzeuge werden derzeit bei
der juris GmbH als Dienstwagen genutzt (bitte nach nutzenden Personen
sowie Angaben zum Hersteller des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp und im
Einzelnen zu benennenden Sonderausstattungen aufschlüsseln)?
38. An welchen Standorten betreibt die juris GmbH seit wann Außenstellen?
39. Wie viele Bürogebäude nutzt die juris GmbH seit wann an ihrem Sitz in
Saarbrücken und für ihre Außenstellen (bitte unter Angabe der
Büroflächen aufschlüsseln)?
40. Welche Bürogebäude sind Eigentum der juris GmbH, und welche
Bürogebäude hat sie zu welcher aktuellen Miete angemietet?
41. Welche Aufgaben werden am Sitz der juris GmbH in Saarbrücken und
welche Aufgaben in ihren Außenstellen wahrgenommen?
42. Wie viele Beschäftigte der juris GmbH haben ihren regelmäßigen
Arbeitsort am Sitz der Gesellschaft in Saarbrücken und wie viele
Mitarbeiter in den Außenstellen der Gesellschaft (bitte nach den einzelnen
Außenstellen aufschlüsseln)?
43. Hat die juris GmbH eine eigene Abteilung für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit oder ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an einen externen
Anbieter ausgelagert?
a) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert
ist, warum ist sie ausgelagert, und wie hoch sind die jährlichen
Kosten?
b) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert
ist, ist ein externer Anbieter mit der Krisenkommunikation der juris
GmbH betraut, und wenn ja, aus welchen Gründen, und aufgrund
welchen Bedarfs?
c) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intern
geleistet wird, wie viele Mitarbeiter werden dafür beschäftigt?
44. Hat die juris GmbH seit dem Jahr 2001 Leistungen von externen Beratern
in Anspruch genommen?
a) Wenn ja, was war der Gegenstand der externen Beratung?
b) Wenn ja, wie hoch waren die Kosten der externen Beratung?
c) Wenn ja, in welchen Ländern haben die externen Berater bzw. die
externen Beratungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
ihren Sitz (bitte nach Anzahl der externen Berater bzw. externen
Beratungsunternehmen je Land aufschlüsseln)?
45. War die juris GmbH seit dem Jahr 1985 an anderen Gesellschaften
beteiligt, und wenn ja, wann, an welchen Gesellschaften, und in welchem
Umfang?
46. Welche Partner haben seit wann und ggf. bis wann mit der juris GmbH
im Rahmen der sogenannten jurisAllianz kooperiert, und welche Kosten
bzw. Einnahmen waren für die juris GmbH mit diesen Kooperationen
verbunden (bitte nach den einzelnen Kooperationspartnern
aufschlüsseln)?
47. Welchen bzw. welche Geschäftsführer hat der Bund seit dem Jahr 1985
bei der juris GmbH gestellt, der bzw. die „insofern erster
Ansprechpartner des Bundes“ war bzw. waren oder ist bzw. sind (F.A.Z. vom 20.
Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
48. Welcher weitere bzw. welche weiteren Geschäftsführer war bzw. waren
seit dem Jahr 1985 bei der juris GmbH bestellt?
49. Wie lange war die jeweilige Vertragslaufzeit bei den Geschäftsführern der
juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes
Weichert seit dem Jahr 2010 (bitte nach den einzelnen Verträgen
aufschlüsseln)?
50. Welcher Ort ist der (regelmäßige) Dienstort der Geschäftsführer der juris
GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert
seit dem Jahr 2010?
51. Wer war bzw. ist das für die Anstellung der Mitglieder der
Geschäftsführung zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH?
52. Hat das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung
zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH entsprechend Nummer 5.3 des
Public Corporate Governance Kodex des Bundes klare und verständliche
Kriterien für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung
einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschlossen?
a) Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt, insbesondere unter
Berücksichtigung welcher in Nummer 5.3 des Public Corporate Governance
Kodex des Bundes genannten Aspekte?
b) Wenn ja, was waren die maßgeblichen Erwägungen für die Festlegung
dieser Kriterien?
c) Wenn ja, wie sind diese Kriterien und die maßgeblichen Erwägungen
für deren Festlegung dokumentiert worden?
d) Wenn ja, wann, wie, und mit welchem Ergebnis hat es diese Kriterien
regelmäßig überprüft?
e) Wenn ja, wann, und wie hat es diese Kriterien erforderlichenfalls
angepasst?
f) Wenn nein, aus welchen Gründen hat es keinen entsprechenden
Beschluss gefasst?
53. Wie hat sich die Vergütung der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel
van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr
2010 entwickelt (bitte nach Jahren und nach den Vergütungsbestandteilen
Fixvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütung sowie der Summe
der Vergütungsbestandteile aufschlüsseln)?
54. Wie haben sich die Aufwendungen für Altersvorsorge für die
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und
Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
55. Wann hat das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung
zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH über die Höhe der
Vergütung und der Aufwendungen für die Altersvorsorge für die
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und
Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entschieden (bitte nach den
einzelnen Änderungen der Vergütung bzw. der Aufwendungen für
Altersvorsorge aufschlüsseln)?
56. Hat der Geschäftsführer der juris GmbH Johannes Weichert mit Beginn
seiner Geschäftsführertätigkeit sein vorheriges Dienstverhältnis mit dem
Bund beendet?
a) Wenn ja, hat der Bund ihm ein Rückkehrrecht eingeräumt?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde das Dienstverhältnis mit dem
Bund nicht beendet?
c) Wenn nein, wird er neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der
juris GmbH weiterhin aufgrund seines Dienstverhältnisses mit dem
Bund vergütet?
d) Wenn nein, welchen Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis
mit dem Bund bestehen fort?
57. Wann hat welches beteiligungsführende Bundesministerium in welcher
Form „nach den Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver
Beteiligungsführung im Bereich des Bundes […] die Angemessenheit der
Vergütung“ der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit
dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 „anhand der im
Public Corporate Governance Kodex des Bundes empfohlenen Kriterien“
geprüft (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129; bitte
nach dem Abschluss des Anstellungsvertrags und den folgenden
Vertragsverlängerungen bzw. Änderungen der Vergütung aufschlüsseln)?
58. Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen ist welches
beteiligungsführende Bundesministerium nach Prüfung der „Angemessenheit
der Vergütung“ der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom
seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 „anhand
der im Public Corporate Governance Kodex des Bundes empfohlenen
Kriterien“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45
des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129)
ggf. zu dem Ergebnis gelangt, dass deren Vergütung angemessen ist (bitte
nach dem Abschluss des Anstellungsvertrags und den folgenden
Vertragsverlängerungen bzw. Änderungen der Vergütung sowie unter
Zugrundelegung der „im Public Corporate Governance Kodex des Bundes
empfohlenen Kriterien“ aufschlüsseln)?
59. Welche Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung mit der
juris GmbH „vergleichbare Unternehmen“ (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129), und wie hoch sind in diesen Unternehmen
nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschäftsführergehälter?
60. Welche Gründe rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung die
erheblichen Unterschiede bei der Höhe der Vergütung der
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom und Johannes Weichert?
61. Welche Nebentätigkeiten üben die Geschäftsführer der juris GmbH
Samuel van Oostrom und ggf. Johannes Weichert nach Kenntnis der
Bundesregierung seit wann aus, insbesondere in welchen anderen
Gesellschaften nehmen sie ggf. weitere Geschäftsführertätigkeiten oder
Aufsichtsratsmandate wahr?
62. Welche Vergütung erzielen die Geschäftsführer der juris GmbH Samuel
van Oostrom und ggf. Johannes Weichert nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die dem Bund bekannten Nebentätigkeiten (bitte nach
den einzelnen Nebentätigkeiten aufschlüsseln)?
63. Sieht die Bundesregierung einen potentiellen Konflikt zwischen der
Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und
seiner weiteren Tätigkeit als Geschäftsführer der Lefebvre Sarrut GmbH,
insbesondere in Anbetracht der Beteiligung der Lefebvre Sarrut S.A. in
Höhe von 45,3 Prozent als zweitgrößter Gesellschafter an der juris GmbH
nach dem Bund?
64. Inwiefern erfolgt die Tätigkeit von Samuel van Oostrom als
Geschäftsführer der Lefebvre Sarrut GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in
einem „geringen Umfang“ (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel
Geld und sattes Gelb“)?
65. Inwiefern ergeben sich „aus der Doppelfunktion“ von Samuel van
Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und der Lefebvre Sarrut
GmbH nach Auffassung der Bundesregierung „keine Nachteile
hinsichtlich der für den Bund zu erbringenden Leistungen“ (F.A.Z. vom 20.
Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
66. Wie ist die Doppelfunktion von Samuel van Oostrom nach Auffassung
der Bundesregierung mit Nummer 5.4.1 des Public Corporate
Governance Kodex des Bundes zu vereinbaren, wonach die Mitglieder der
Geschäftsführung „dem Unternehmensgegenstand und dem
Unternehmenszweck, die das wichtige Bundesinteresse widerspiegeln, und dem daraus
abgeleiteten Unternehmensinteresse verpflichtet“ sind?
67. Aus welchen im Einzelnen zu benennenden Gründen sieht die
Bundesregierung ggf. keine Gefahr, dass Samuel van Oostrom aufgrund seiner
Doppelfunktion nicht primär die Interessen des zweitgrößten
Anteilseigners der juris GmbH, der Lefebvre Sarrut S.A., verfolgt?
68. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Geschäftsbeziehungen
zwischen der juris GmbH und der Lefebvre S.A. bzw. dem Stollfuß Verlag –
Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH/S.A.?
69. Besteht bei der juris GmbH ein erweitertes Management Board, und
wenn ja, wer ist seit wann Mitglied dieses Gremiums, wie wurden die
einzelnen Stellen wann ausgeschrieben, und nach welchen im Einzelnen
zu benennenden Kriterien wurden sie vergeben?
70. Seit wann ist die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers der juris GmbH
Samuel van Oostrom bei der juris GmbH beschäftigt?
71. Seit wann ist die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers der juris GmbH
Samuel van Oostrom Prokuristin der juris GmbH, wie im Corporate
Governance Bericht 2020 angegeben (connect.juris.de/jportal/cms/remote_
media/media/jurisde/pdf/unternehmen/Corporate_Governance_Bericht_2
020.pdf)?
72. Hat der Geschäftsführer Samuel van Oostrom sein eheliches Verhältnis
zur Prokuristin der juris GmbH, das im Corporate Governance Bericht
2020 genannt ist bzw. ein etwaig bestehendes Verlöbnis mit dieser der
Bundesregierung gegenüber bereits zu einem früheren Zeitpunkt
angegeben?
73. Sieht die Bundesregierung einen potentiellen Konflikt zwischen der
Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und
der Tätigkeit seiner Frau als Prokuristin der juris GmbH?
74. Bewertet die Bundesregierung die Regelung, dass der Geschäftsführer
Samuel van Oostrom und seine Ehepartnerin, in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat, auf die gemeinsame Vertretung der juris GmbH nach § 9
Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der juris GmbH verzichten, als
ausreichend, um Interessenkonflikte zu vermeiden (connect.juris.de/jportal/cm
s/remote_media/media/jurisde/pdf/unternehmen/Corporate_Governance_
Bericht_2020.pdf)?
75. Wann wurden die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat der juris GmbH
darüber unterrichtet, dass die juris GmbH einen journalistischen
Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt
plant (bitte das genaue Datum angeben)?
76. Wann wurden die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat der juris GmbH
konkret über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ unterrichtet (bitte
das genaue Datum angeben)?
77. Warum wurde die „Schaffung [des] Angebots Libra – das Rechtsbriefing“
dem Aufsichtsrat der juris GmbH „nicht zur Zustimmung vorgelegt“
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426)?
78. Wann wurde das Bundesministerium der Justiz darüber informiert, dass
die juris GmbH einen journalistischen Informationsdienst zu den Themen
Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant (bitte das Datum,
Name der Person, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung angeben)?
79. Wann wurde das Bundesministerium der Justiz konkret über das Produkt
„Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert (F.A.Z. vom
20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“; bitte das Datum,
Name der Person, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung angeben)?
80. Wann wurde der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesministerium der Justiz darüber informiert, dass die juris GmbH einen
journalistischen Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und
Rechtsmarkt plant (bitte das genaue Datum angeben)?
81. Wann wurde der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesministerium der Justiz über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris
GmbH informiert (bitte das genaue Datum angeben)?
82. Wann wurde der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann
darüber informiert, dass die juris GmbH einen journalistischen
Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant
(bitte das genaue Datum angeben)?
83. Wann wurde der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann über
das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert
(bitte das genaue Datum angeben)?
84. Deckt der aktuelle (Unternehmens-)Gegenstand der juris GmbH laut
ihrem Gesellschaftsvertrag nach Auffassung der Bundesregierung das
Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“, und wenn ja, inwiefern?
85. Inwieweit ist das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ ein „modernes
Format der bereits seit langem von juris herausgegebenen Zeitschrift“,
und um welche „von juris herausgegebene Zeitschrift“ handelt es sich
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426)?
86. Wie viele festangestellte Mitarbeiter beschäftigt die juris GmbH seit
wann für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ (bitte nach
Dienstbezeichnung und Beschäftigungsumfang aufschlüsseln)?
87. Wie hoch ist die Vergütung der Chefredakteurin des Produkts „Libra –
das Rechtsbriefing“ (bitte nach den einzelnen Vergütungsbestandteilen,
wie z. B. Fixvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütung, sowie nach
der Summe der Vergütungsbestandteile aufschlüsseln)?
88. Wie viele freie Mitarbeiter, wie insbesondere Gastautoren, waren bisher
für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ tätig, und welche Vergütung
bzw. welche Honorare sind in Summe an sie gezahlt worden?
89. Wie hoch sind die „eigenen Mittel“ (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426), welche die juris GmbH für das Produkt
„Libra – das Rechtsbriefing“ aufwendet (bitte nach Summe der „eigenen
Mittel“ sowie im Einzelnen nach Personal-, Sachaufwand und sonstigen
betrieblichen Aufwendungen aufschlüsseln)?
90. Seit wann ist die Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der Frage, ob
das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra Rechtsbriefings“
dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne genügt,
im Austausch“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129)?
91. Wie oft hat der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu
der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der
Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129) in welcher Form stattgefunden?
92. Wer war an dem Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu
der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der
Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129) seitens der Bundesregierung und seitens der juris GmbH
beteiligt (bitte Name der Person, Organisationseinheit und Amts- bzw.
Dienstbezeichnung angeben)?
93. Welchen konkreten Inhalt hat der Austausch der Bundesregierung „mit
der juris GmbH zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte
Angebot des „Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung
entwickelten Gebot der Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129)?
94. Ist der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der
Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der
Staatsferne genügt“ abgeschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129)?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?
b) Wenn nein, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, diesen
Austausch abzuschließen?
95. Umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Angebots „Libra – das
Rechtsbriefing“, die nach Angaben der Bundesregierung der juris GmbH
obliege, nach Auffassung der Bundesregierung auch die Prüfung, ob
dieses Produkt das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
folgende Gebot der Staatsferne der Presse wahrt, und obliegt diese Prüfung
damit nach Auffassung der Bundesregierung nicht dem Bundesministerium
der Justiz als beteiligungsführendem Bundesministerium?
Wenn ja, aus welchen im Einzelnen zu benennenden Gründen obliegt die
Prüfung, ob dieses Produkt das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des
Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsferne der Presse wahrt der juris
GmbH?
96. Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426,
wonach sie plane, „die Vereinbarkeit [des Produkts „Libra – das
Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der Staatsferne der Presse zügig und
ergebnisoffen überprüfen zu lassen“ so zu verstehen, dass die Bundesregierung
ihre Auffassung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung der
Rechtmäßigkeit des Produktes geändert hat, und wenn ja, wann hat sie ihre
Auffassung geändert, und aus welchen Gründen (bitte das genaue Datum
angeben und die Gründe im Einzelnen benennen)?
97. Wann hat die Bundesregierung entschieden, zur „Vereinbarkeit [des
Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der Staatsferne
der Presse[…] ein „unabhängiges Gutachten durch einen Hochschullehrer
erstellen [zu] lassen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5426; bitte das genaue Datum angeben)?
98. Wie ist das in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5426 genannte „Vergabeverfahren“ abgelaufen (bitte die Daten und
einzelne Verfahrensschritte angeben)?
99. Wann hat die Bundesregierung das in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5426, genannte „Vergabeverfahren“ abgeschlossen und „ein
Gutachten in Auftrag gegeben“ (bitte die Daten angeben)?
100. Ist Gegenstand des in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426 genannten „Vergabeverfahrens“ allein die „Vereinbarkeit
[des Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der
Staatsferne der Presse“ oder erstreckt sich dieses Gutachten auch auf
andere Angebote bzw. Produkte der juris GmbH?
101. Bis wann soll das in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426 genannte „unabhängige Gutachten“ vorliegen (bitte das
Datum angeben)?
102. Welche möglichen Konsequenzen wären nach Auffassung der
Bundesregierung aus einer Verletzung des aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des
Grundgesetzes folgenden Gebots der Staatsferne der Presse durch das
Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ zu ziehen, insbesondere im
Hinblick auf die Ausübung des beherrschenden Einflusses des Bundes?
103. Bietet die juris GmbH neben „Libra – das Rechtsbriefing“ weitere
presseähnliche Produkte an?
a) Wenn ja, seit wann, und welche?
b) Wenn ja, sind diese Produkte und auch „Libra – das Rechtsbriefing“
der Pluralität verpflichtet, und wenn ja, wie wird die Einhaltung
dieser Verpflichtung sichergestellt?
c) Wenn ja, werden in diesen Produkten Meinungen zu gerichtlichen
Entscheidungen geäußert, und hält die Bundesregierung dies mit dem
Grundsatz der Gewaltenteilung für vereinbar, und wenn ja, aus
welchen Gründen?
104. In welchem Verhältnis steht das vom Bundesministerium der Justiz
angekündigte neue Rechtsinformationsportal (www.bmj.de/DE/Ministerium/T
ransparenz/Rechtsinformationsportal/Rechtsinformationsportal_nod
e.html) zum Angebot der juris GmbH?
105. Welche Bundesgerichte stellen der juris GmbH Entscheidungen zur
Verfügung?
106. Wie werden die Entscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung von
den einzelnen Bundesgerichten aufbereitet bzw. zur Veröffentlichung im
juris-Portal vorbereitet?
107. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Bundesgerichte nach
Kenntnis der Bundesregierung, um die Entscheidungen aufzubereiten
bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten?
108. Wird die juris GmbH bei der Zurverfügungstellung von Entscheidung der
einzelnen Bundesgerichte gegenüber privaten Wettbewerbern nach
Kenntnis der Bundesregierung bevorzugt, und wenn ja, aus welchen im
Einzelnen aufzuführenden Gründen?
109. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den im juris-Portal
veröffentlichten Anteil aller erledigten Verfahren je nach Bundesgericht vor?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Veröffentlichungsquote?
Berlin, den 27. Januar 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/605714.03.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5453 - Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5453 –
Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland
(kurz: juris GmbH) ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, bei dem der
Bund mit 50,012 Prozent die Mehrheit der Anteile hält (Beteiligungsbericht
des Bundes 2021, S. 300). Die Beteiligungsführung des Bundes liegt aktuell
beim Bundesministerium der Justiz. Gegenstand des Unternehmens ist die
Bereitstellung uneingeschränkter und umfassender Informationen auf dem
Fachgebiet Recht und seinen Grenzgebieten. Bekannt ist das Unternehmen vor
allem für das gleichnamige kostenpflichtige Online-Portal, das Datenbanken,
insbesondere zu Rechtsprechung, Rechtsliteratur und Gesetzen enthält.
Seit April 2022 hat die juris GmbH durch den kostenlosen journalistischen
Informationsdienst „Libra – das Rechtsbriefing“ ihr Angebot über den
bisherigen Produktkern hinaus erweitert: Neben Artikeln und Beiträgen auf der
Homepage www.libra-rechtsbriefing.de/ bietet „Libra“ auch einen Newsletter
zu aktuellen Themen der Rechtspolitik, der Rechtspflege und des
Rechtsmarktes an. Ob und inwieweit dieses Angebot dem aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2
des Grundgesetzes folgendem Gebot der Staatsferne der Presse genügt, wird
öffentlich angezweifelt. Zugleich sind aus Sicht der Fragesteller berechtigte
Fragen zur Tätigkeit und zur Höhe der Vergütung der Geschäftsführung der
juris GmbH sowie zur Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft
aufgeworfen worden (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes
Gelb“).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorliegende Kleine Anfrage ist im Hinblick auf Anzahl und Reichweite der
Fragen außergewöhnlich umfangreich. Schon aus diesem Grund erscheint die
nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehene Frist von
14 Tagen im vorliegenden Fall nicht ausreichend, um die Kleine Anfrage mit
der gebotenen Sorgfalt vollständig beantworten zu können.
In diesem Zeitraum war es selbst mit erheblichem Aufwand mit den
vorhandenen personellen Kapazitäten nicht möglich, alle grundsätzlich verfügbaren
Informationen zusammenzutragen und belastbar aufzubereiten. Hinzu kommt,
dass die Beantwortung der Fragen teilweise einen erheblichen Rekonstruktions-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6057
20. Wahlperiode 14.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 14. März 2023
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
aufwand erfordert, da sie bis 1985 zurückreichen. Da die Akten für den
Zeitraum von 1985 bis 2002 nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht mehr
vorhanden sind, müssen die erforderlichen Informationen auf anderem Weg
beschafft und zusammengeführt werden. Dieser Aufwand ist gerade auch
angesichts des Umfangs der Kleinen Anfrage innerhalb der vorgesehenen Frist nicht
zu leisten.
Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung die vorliegenden Fragen nur
eingeschränkt beantworten. Eine Fristverlängerung nach § 104 Absatz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages haben die Fragesteller
abgelehnt.
1. Wie hat sich die Beteiligung des Bundes an der juris GmbH seit
Gründung der Gesellschaft im Jahr 1985 entwickelt?
Der Bund war ursprünglich Alleingesellschafter der juris Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH). Durch Kapitalaufstockungen und der Aufnahme
von sechs weiteren Gesellschaftern hat sich der Anteil des Bundes in den
Jahren 1988 und 1990 in mehreren Schritten zunächst auf ca. 95,34 Prozent
verringert. Seit 2001 hält der Bund 50,01 Prozent der Anteile.
2. An wen hat der Bund wann Anteile an der juris GmbH zu welchem
Preis verkauft?
Mit notariellem Vertrag vom 13. März 2001 hat der Bund 45,33 Prozent der
Anteile an die N.V. SDU v/h Staatsdrukkerij/-Uitgeverij mit Sitz in Den Haag,
Niederlande, verkauft. Der Kaufpreis betrug 76,5 Mio. Deutsche Mark.
Zuzüglich zum Kaufpreis hatte der Käufer 45,33 Prozent eines Messbetrags zu
entrichten, der seine Bemessungsgrundlage im Jahresüberschuss der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2000 hatte.
3. Wer war außer dem Bund seit dem Jahr 1985 in welchem Umfang an
der juris GmbH beteiligt?
An der juris GmbH bestehen derzeit folgende Kapitalverhältnisse:
Gesellschafter Anteil in Prozent
Bundesrepublik Deutschland 50,01
LEFEBVRE SARRUT S.A.,
Levallois-Perret, Frankreich
45,33
Saarland 2,99
Verlegervereinigung Rechtsinformatik-
Beteiligungsgesellschaft Gesellschaft bürgerlichen
Rechts, Berlin
<1
Hans Soldan GmbH, Essen <1
Haufe-Lexware GmbH & Compagnie
Kommanditgesellschaft(Co. KG),
Freiburg im Breisgau
<1
Deutscher Anwaltverein eingetragener Verein, Berlin <1
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin <1
Die Ermittlung und Rekonstruktion weiterer Einzelheiten wurden angesichts
begrenzter Kapazitäten und der kurzen Frist zugunsten der Beantwortung
weiterer Fragen zurückgestellt.
4. Sind die Unterlagen zum Verkauf bzw. zur Übertragung von Anteilen
des Bundes an der juris GmbH öffentlich einsehbar?
Der Veräußerungsvertrag ist nicht öffentlich einsehbar.
5. Welches „wichtige Interesse des Bundes“ im Sinne des § 65 Absatz 1
Nummer 1 der Bundeshaushaltsordnung liegt für die Beteiligung des
Bundes an der juris GmbH gegenwärtig vor, und warum lässt sich –
insbesondere angesichts bestehender privatwirtschaftlicher Angebote – der
„angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise
erreichen“?
Die juris GmbH stellt der Bundesrepublik Deutschland ein IT-gestütztes
Rechtsinformationssystem zur Verfügung, das ferner durch jedermann gegen
Entgelt genutzt werden kann. Dieses Rechtsinformationssystem wird für die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und der
Bundesgerichte sowie für die Gesetzgebung und die Tätigkeit der Bundesverwaltung
benötigt.
Diese Aufgabe erfüllt die juris GmbH in Zusammenarbeit mit den
Dokumentationsstellen des Bundes, insbesondere durch die elektronische Dokumentation.
Die von den Gerichten des Bundes gelieferten Dokumente sind von der
juris GmbH vollständig zu übernehmen und verfügbar zu halten. Dabei hat sie
den fachlichen Bedürfnissen der unterschiedlichen Benutzergruppen Rechnung
zu tragen, Neutralität zu wahren und Meinungspluralität zu gewährleisten.
Diese im Bundesinteresse wahrgenommenen Dokumentationsaufgaben werden
derzeit noch durch die Mehrheitsbeteiligung des Bundes sichergestellt. Eine
vergleichbare Kontrolle bestünde bei einem privaten Anbieter nicht.
Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der juris GmbH
befinden sich in einem Entflechtungsprozess. Zur kontrollierten Durchführung
dieses auf mehrere Jahre ausgelegten Prozesses ist die Mehrheitsbeteiligung
ebenfalls weiterhin erforderlich. Ebenso sollen mit der Mehrheitsbeteiligung und
dem damit einhergehenden Einfluss auf die Gesellschaft der fachliche Einfluss
des BVerfG sowie aller obersten Bundesgerichte auf die Neuordnung des
Rechtsinformationssystems des Bundes sichergestellt und ein reibungsloser
Übergang zum neuen System (dem seit Anfang 2022 von der Digital
Service GmbH im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) entwickelten
neuen Rechtsinformationssystem des Bundes bestehend aus bundeseigener
Datenhaltung, Datenerfassung und Rechtsinformationsportal) unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten erreicht werden. Nach Abschluss des
Entflechtungsprozesses, der noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist,
soll eine weitere Privatisierung geprüft werden.
Unabhängig von dem vorstehend beschriebenen Rechtsinformationssystem
betreibt die juris GmbH für den Bund drei sogenannte Bürgerportale (Gesetze im
Internet, Rechtsprechung im Internet, Verwaltungsvorschriften im Internet), die
kostenlos zur Verfügung stehen und einen geringeren Leistungsumfang
anbieten.
6. Ist die Einzahlungsverpflichtung des Bundes hinsichtlich der juris
GmbH entsprechend § 65 Absatz 1 Nummer 2 der
Bundeshaushaltsordnung begrenzt, und wenn ja, auf welchen bestimmten Betrag?
Der Bund ist an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt, die
Beschränkung der Einzahlungsverpflichtung folgt aus den hierfür geltenden
Vorschriften, so dass die Vorgabe aus § 65 Absatz 1 Nummer 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewahrt ist.
7. Welche Mechanismen hat die Bundesregierung implementiert, um den
nach § 65 Absatz 1 Nummer 3 der Bundeshaushaltsordnung für die
Beteiligung des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen notwendigen
„angemessenen Einfluß“ des Bundes auf die juris GmbH
sicherzustellen?
Der Aufsichtsrat der juris GmbH besteht seit der Teilprivatisierung im
Jahr 2001 aus fünf Mitgliedern, von denen drei durch den Bund entsandt
werden. Damit ist der angemessene Einfluss des Bundes, auf den § 65 Absatz 1
Nummer 3 BHO abstellt, sichergestellt. Darüber hinaus hat der Bund nach der
Satzung der juris GmbH das Recht, den Sprecher der Geschäftsführung zu
bestellen, er ist im Beirat der Gesellschaft vertreten und hat in der
Gesellschafterversammlung die Stimmenmehrheit. Die Satzung stellt keine qualifizierten
Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung auf.
a) Wie ist die Zuständigkeit und Durchführungskompetenz hinsichtlich
dieser Mechanismen verteilt?
b) Durch welche Stelle wird die Beteiligung bei der juris GmbH
verwaltet, und welche personellen Kapazitäten sind dafür eingeplant (bitte
nach Organisationseinheiten und Besoldungsgruppen auflisten)?
Die Fragen 7a und 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Aufgaben des Bundes als Gesellschafter der juris GmbH
(Beteiligungsführung) werden durch das BMJ wahrgenommen und sind nach
Geschäftsverteilungsplan dem dortigen Referat Z B 2 „Justiziariat; Vergabeprüfstelle;
Verkündungswesen“ zugewiesen. Eine Zuordnung personeller Kapazitäten spezifisch
zu dieser Aufgabe findet nicht statt.
c) Wurden in der Vergangenheit im Rahmen der oben genannten
Überprüfungsmechanismen Auffälligkeiten festgestellt, und wenn ja,
welche waren dies, und wie wurde mit diesen verfahren?
Die juris GmbH hat die für den Bund auf vertraglicher Grundlage erbrachten
Leistungen, deren Sicherstellung Zweck der Beteiligung nach § 65 Absatz 1
Nummer 3 BHO ist (insofern wird auf die Antwort zu Frage 5 Bezug
genommen), in der Vergangenheit stets umfassend erfüllt.
8. Wer beruft die Mitglieder des Aufsichtsrats der juris GmbH?
Drei Mitglieder des Aufsichtsrats werden von dem Gesellschafter
Bundesrepublik Deutschland entsandt. Über die weiteren zwei Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden die Gesellschafter durch Wahl.
9. Wer entsendet außer dem Bund seit wann wie viele Mitglieder in den
Aufsichtsrat der juris GmbH?
Nur die Bundesrepublik Deutschland entsendet Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Seit der Teilprivatisierung der juris GmbH stellt der zweitgrößte Gesellschafter,
derzeit Lefebvre Sarrut S.A., die zwei weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats.
10. Wer hat den Bund seit dem Jahr 1985 im Aufsichtsrat der juris GmbH
vertreten (bitte nach Jahren und nach Name, Organisationseinheit und
Amtsbezeichnung aufschlüsseln)?
Neben den Vorsitzenden (siehe Antwort zu Frage 11) haben dem Aufsichtsrat
für den Bund seit dem Jahr 2001 angehört:
• Ministerialdirigent Dieter Eickhoff
(Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, bis 23. Juni 2005),
• Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Gabriele Hahn
(bis 28. August 2012),
• Ministerialdirektor Martin Schallbruch
(Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), vom 24. Juni 2005 bis
30. April 2016),
• Regierungsdirektorin Dr. Susann Schumann
(Bundesministerium der Finanzen, seit 29. August 2012),
• Ministerialrat Andreas Reisen
(BMI, seit 29. Juni 2016).
Für den Zeitraum vor 2001 konnten Auskünfte nicht fristgerecht beschafft
werden, da insoweit keine kurzfristig öffentlich zugänglichen Informationen mehr
vorhanden sind und der Aktenbestand des BMJ bereits vernichtet ist.
11. Wer hat für den Bund seit dem Jahr 1985 den Vorsitz im Aufsichtsrat
der juris GmbH innegehabt (bitte nach Jahren und nach Name,
Organisationseinheit und Amtsbezeichnung aufschlüsseln)?
Bis 1991 war Staatssekretär Ingo Kober (BMJ) Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Ihm folgten nach:
April 1991: Ministerialdirektor Dr. Klaus Wichmann (BMJ),
Februar 1993: Ministerialdirektor Gerrit Stein (BMJ),
April 2016: Ministerialdirigent Dr. Matthias Korte (BMJ),
Juni 2020: Ministerialdirigentin Eva-Lotta Gutjahr (BMJ),
Juni 2022: Ministerialdirigentin Dr. Jutta Figge (BMJ),
Seit dem 1. Oktober 2022 ist Ministerialdirigentin Susanne Bunke (BMJ)
Vorsitzende des Aufsichtsrats.
12. Waren die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat seit dem Jahr 1985
unentgeltlich tätig oder haben sie eine Aufsichtsratsvergütung bezogen?
Wenn Letzteres der Fall ist, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und
Personen aufschlüsseln)?
Die derzeit durch den Bund in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder erhalten
für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Sie erhalten einen Ersatz für tatsächlich
entstandene Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als
Aufsichtsratsmitglied.
Im Übrigen ergibt sich aus den öffentlich verfügbaren Informationen
(Beteiligungsberichte des Bundes), dass auch die vorherigen Aufsichtsratsmitglieder
seit dem Jahr 2001 unentgeltlich tätig gewesen sind. Nur im Jahr 2014 hat der
damalige Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 4 000 Euro
erhalten.
Für den Zeitraum vor 2001 konnten Auskünfte nicht fristgerecht beschafft
werden, da insoweit keine öffentlich zugänglichen Informationen mehr vorhanden
sind und der Aktenbestand des BMJ bereits vernichtet ist.
13. Wie hoch war der seit dem Jahr 1985 an die Mitglieder des
Aufsichtsrats gezahlte Ersatz für ihre Aufwendungen, die ihnen im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied entstanden sind (bitte
nach Jahren und Personen aufschlüsseln)?
Die Höhe des Aufwendungsersatzes wird nicht veröffentlicht. Es war in der
Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, diese Informationen
zusammenzustellen.
14. Wie oft tagt der Aufsichtsrat der juris GmbH jährlich?
Aufsichtsratssitzungen sollen nach der Satzung der juris GmbH in der Regel
einmal im Kalendervierteljahr stattfinden. Sie müssen einmal im
Kalenderhalbjahr abgehalten werden.
15. Beabsichtigt der Bund, gegenwärtig weitere Anteile an der juris GmbH
zu verkaufen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
Nach Abschluss des Entflechtungsprozesses (siehe Antwort zu Frage 5) wird
ein Verkauf der Anteile des Bundes zu prüfen sein. Der Bund plant im Moment
nicht, seine Anteile vor diesem Zeitpunkt zu veräußern. Die Voraussetzungen
für eine Beteiligung des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen im Sinne
des § 65 BHO liegen weiter vor.
16. Beabsichtigt der Bund, bei der juris GmbH „mittelfristig […] eine
Gesellschafterstruktur […], die [deren] Entwicklung hin zu einem
vollumfänglich marktorientierten Unternehmen Rechnung trägt“, zu schaffen
(F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
a) Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter „mittelfristig“?
b) Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter einer
„Gesellschafterstruktur […], die [einer] Entwicklung hin zu einem
vollumfänglich marktorientierten Unternehmen Rechnung trägt“,
insbesondere welche Höhe der Beteiligung des Bundes an einer
Gesellschaft lässt eine solche Struktur noch zu?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Abschluss des Entflechtungsprozesses wird, wie in der Antwort zu Frage
15 ausgeführt, ein Verkauf der Anteile des Bundes zu prüfen sein. Aus den
vorgenannten Gründen plant der Bund im Moment nicht, vor diesem Zeitpunkt
eine Änderung der Gesellschafterstruktur herbeizuführen.
17. Wurde die juris GmbH im Zuge des standardisierten
Beteiligungsmonitorings 2021 betrachtet?
a) Wenn ja, wie wurde die Beteiligung an der juris GmbH von Seiten
der Bundesregierung bewertet, und welche Schlüsse wurden daraus
gezogen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde die juris GmbH nicht
berücksichtigt?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMJ hat die juris GmbH zum Standardisierten
Beteiligungsmonitoring 2021 gemeldet. Die Erkenntnisse liegen den Mitgliedern des
Bundesfinanzierungsgremiums vor.
18. Was war der (Unternehmens-)Gegenstand der juris GmbH laut ihrem
Gesellschaftsvertrag bei der Gründung im Jahr 1985, und wie hat sich
dieser (Unternehmens-)Gegenstand laut Gesellschaftsvertrag seitdem
ggf. verändert (bitte nach den einzelnen Änderungen unter
Jahresangabe aufschlüsseln)?
Bei Gründung der Gesellschaft war der Unternehmensgegenstand wie folgt
gefasst:
„Die Gesellschaft hat die Aufgabe, uneingeschränkte und umfassende
Möglichkeiten der Information auf dem Fachgebiet Recht und seinen Grenzgebieten
bereitzustellen. Sie hat zu diesem Zweck Dokumentations- und
Informationsdienstleitungen zu erbringen und jedermann verfügbar zu machen, sowie alle
dafür erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und zu fördern. Die Gesellschaft
hat dabei den fachlichen Bedürfnissen der unterschiedlichen Benutzergruppen
Rechnung zu tragen, Neutralität zu wahren und Meinungspluralität zu
gewährleisten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft weitere Dienstleistungen auf dem
Gebiet der Informatik erbringen.“
Seit 2001 ist der Unternehmenszweck wie folgt gefasst:
„Die Gesellschaft hat die Aufgabe, uneingeschränkte und umfassende
Möglichkeiten der Information auf dem Fachgebiet Recht und seinen Grenzgebieten
bereitzustellen; sie nimmt zugleich für die Gerichte des Bundes unverzichtbare
Aufgaben, die dem Bereich der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen sind,
wahr. Sie hat zu diesem Zweck Dokumentations- und
Informationsdienstleistungen zu erbringen und jedermann verfügbar zu machen sowie alle dafür
erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und zu fördern. Insbesondere stellt die
Gesellschaft für die Bundesrepublik Deutschland ein leistungsfähiges
computergestütztes Rechtsinformationssystem für die Gesetzgebung des Bundes, für
die Zwecke der Bundesverwaltung sowie für die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts und der übrigen Bundesgerichte (nachfolgend
„verfassungsrechtlicher Auftrag“) zur Verfügung. Diese Aufgabe erfüllt sie in
Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundes, insbesondere durch die
elektronische Dokumentation. Die von den Gerichten des Bundes gelieferten
Dokumente sind von der Gesellschaft vollständig zu übernehmen und
verfügbar zu halten. Die Gesellschaft hat den fachlichen Bedürfnissen der
unterschiedlichen Benutzergruppen Rechnung zu tragen, Neutralität zu wahren und
Meinungspluralität zu gewährleisten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft
weitere Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informatik (einschließlich e‑
commerce und Internet) und im Fachgebiet Recht erbringen.“
19. Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen hat die juris
GmbH als Unternehmen, an dem der Bund mehrheitlich beteiligt ist,
laut Beteiligungsbericht des Bundes 2021 (S. 39) kein Leitbild, keine
Selbstverpflichtung und kein unternehmenseigenes Konzept zum
Thema Nachhaltigkeit?
Die juris GmbH hat in der Deutscher Nachhaltigkeitskodex-Datenbank (DNK-
Datenbank; www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de) keine
Entsprechenserklärung hinterlegt. Das Unternehmen ist hierfür aufgrund seiner geringen Größe
und des fehlenden gewerblichen Produktionsprozesses nicht geeignet. Zur
Dokumentation nachhaltiger Unternehmensführung hat die juris GmbH jedoch
erstmals in 2022 einen auf der Anwendung des DNK basierenden Bericht
veröffentlicht (https://juris.de/jportal/cms/remote_media/media/jurisde/pdf/unterne
hmen/juris_GmbH_Nachhaltigkeitsbericht_2022.pdf), der individuelle
Aussagen für die juris GmbH in Bezug auf die 20 Kriterien, die von dem Kodex als
Indikatoren vorgegeben werden, enthält.
20. Wie hat sich das Stammkapital der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Das Stammkapital der juris GmbH beträgt seit dem Jahr 2001 unverändert
2 681 368,03 Euro.
21. Wie hat sich die Gesamtleistung der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
22. Wie haben sich die Umsatzerlöse der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
23. Wie hat sich das Ergebnis vor Steuern der juris GmbH seit dem Jahr
2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
24. Wie hat sich die Gesamtkapitalrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zur Bilanzsumme) der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
25. Wie hat sich die Eigenkapitalrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zum Eigenkapital) der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
26. Wie hat sich die Umsatzrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zu den Umsatzerlösen) der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 21 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Jahre 2006 und 2021 ergeben sich folgende Zahlen:
2006 2021
Gesamtleistung 27.445.000 Euro 66.276.000 Euro
Umsatzerlöse 26.942.000 Euro 65.067.000 Euro
Ergebnis vor Steuern 6.999.000 Euro 13.351.000 Euro
Gesamtkapitalrentabilität 56,8 Prozent 34,2 Prozent
Eigenkapitalrentabilität 97,7 Prozent 79,1 Prozent
Umsatzrentabilität 26,0 Prozent 20,5 Prozent
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Bezug
genommen.
27. Wie hoch waren die Gewinne, die die juris GmbH seit dem Jahr 2001
an den Bund abgeführt hat?
Zwischen der juris GmbH und dem Bund besteht kein
Gewinnabführungsvertrag. Folgende Ausschüttungen sind an den Bund erfolgt:
Für Geschäftsjahr Ausschüttung (in Euro)
2001 1.711.591,39
2002 2.237.308,54
2003 1.882.971,90
2004 2.012.177,43
2005 2.092.223,73
2006 1.981.742,52
2007 1.879.598,63
2008 2.450.097,16
2009 2.737.722,08
2010 2.969.602,46
2011 3.018.187,20
2012 3.306.191,43
2013 3.272.265,95
2014 3.388.774,23
2015 3.560.220,83
2016 3.275.595,31
2017 3.100.637,53
2018 3.006.661,47
2019 2.869.215,88
2020 2.897.627,21
2021 3.070.988,04
28. Sieht die Bundesregierung trotz eines negativen Saldos in Höhe von
939 000 Euro, welcher sich aus der Differenz zwischen dem für 2023
prognostizierten Gewinn aus der Beteiligung an der juris GmbH in
Höhe von 3,002 Mio. Euro und den Kosten für „das Vorhalten von
Datenbanken durch die juris GmbH“ in Höhe von 3,941 Mio. Euro ergibt
(Bundestagsdrucksache 20/3100, Einzelplan [EP] 7), die
Erfolgskontrolle bei Bundesbeteiligung als ausreichend erfüllt an?
a) Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung zu einer solchen
Bewertung?
b) Wenn nein, was sind die Schlussfolgerungen der Bundesregierung
daraus?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bemisst den Erfolg der Bundesbeteiligung nicht nach der
Höhe der Gewinnbeteiligung beziehungsweise den Kosten für das Vorhalten
der Datenbanken, sondern nach Erreichung der Beteiligungsziele
beziehungsweise wirtschaftlichen Umsetzung des Bundesinteresses. Maßgeblich ist, ob die
juris GmbH ihre nach dem Unternehmenszweck vorgesehenen Aufgaben
erfüllt. Deshalb nutzt die Bundesregierung als Instrument der Erfolgskontrolle
insbesondere jährliche Zielvereinbarungen für die operative Geschäftsführung,
die sich auf die Verfügbarkeit der IT sowie auf Umsatz- und Ergebnisgrößen
beziehen. Die Zielgrößen pro Geschäftsjahr zu technischer Verfügbarkeit,
maximalen Ausfallzeiten und maximaler Anzahl an Störungen werden ebenso wie
die Wirtschaftlichkeitsziele regelmäßig erreicht. Vor diesem Hintergrund stehen
die für 2023 prognostizierten Zahlen einem Erfolg der Bundesbeteiligung nicht
entgegen.
29. Hat die juris GmbH seit dem Jahr 1985 Zuwendungen aus dem
Bundeshaushalt erhalten, und wenn ja, in welchem Haushaltsjahr bzw. in
welchen Haushaltsjahren in welcher Höhe?
Jahr Höhe in DM Zweck
1985 8.718.000 Zuschuss
1986 9.047.000 Zuschuss
1987 7.500.000 Kapitalausstattung
1988 7.500.000 Kapitalausstattung
1989 6.000.000 Kapitalausstattung
1990 4.000.000 Kapitalausstattung
1991 2.000.000 Kapitalausstattung
30. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten einschließlich
Auszubildenden und der Aushilfen der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt
(bitte nach Jahren sowie nach Beschäftigten, Auszubildenden und
Aushilfen aufschlüsseln)?
In 2021 hat die juris GmbH durchschnittlich 222 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt, hiervon 11 Aushilfen, 12 freie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie eine Auszubildende.
Zuvor hat sich die Anzahl der Beschäftigten ausweislich der in den
Beteiligungsberichten des Bundes veröffentlichten Daten – wobei Auszubildende erst
seit 2015 und Aushilfen erst seit 2017 gesondert ausgewiesen sind – wie folgt
entwickelt:
Jahr Anzahl Beschäftigte Auszubildende
2000 80
2001 90
2002 98
2003 120
2004 134
2005 146
2006 163
2007 169
2008 172
2009 180
2010 179
2011 178
2012 187
2013 188
2014 190
2015 203 0
2016 200 1
Jahr Anzahl Beschäftigte Auszubildende
2017 195
(zuzüglich 37 Aushilfen)
1
2018 202
(zuzüglich 41 Aushilfen)
1
2019 198
(zuzüglich 42 Aushilfen)
1
2020 199
(zuzüglich 42 Aushilfen)
1
31. Warum beschäftigt die juris GmbH nicht mehr Auszubildende?
Die juris GmbH bemüht sich nach eigener Auskunft kontinuierlich um
Auszubildende und Studierende im dualen Studiengang. Allerdings setzen nach
Auffassung der juris GmbH schwierige Bedingungen des Arbeitsmarkts im
Saarland hier Grenzen.
32. Wie hat sich die Anzahl der leitenden Angestellten der juris GmbH seit
dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach Angabe der juris GmbH sind leitende Angestellte nur die Prokuristen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
33. Wie hat sich die Anzahl der Prokuristen der juris GmbH seit dem Jahr
2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Im Jahr 2001 bestand ausweislich der im Handelsregister öffentlich
einsehbaren Informationen für vier Personen Prokura. In den Folgejahren hat sich die
Zahl wie folgt entwickelt:
Jahr Prokura erloschen Prokura erteilt
2002 1 -
2003 - 2
2004 1 -
2005 1 1
2006 - 2
2007 - -
2008 - -
2009 2 1
2010 1 2
2011 - -
2012 1 -
2013 - -
2014 1 -
2015 - -
2016 2 -
2017 - -
Jahr Prokura erloschen Prokura erteilt
2018 - -
2019 - -
2020 - -
2021 - -
2022 - -
34. Wie hat sich der Personalaufwand der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Personalaufwand hat sich seit dem Jahr 2001 wie folgt entwickelt:
Jahr Euro
2001 5.300
2002 6.500
2003 7.900
2004 8.700
2005 9.500
2006 10.530
2007 11.100
2008 11.500
2009 11.800
2010 12.200
2011 12.400
2012 13.600
2013 14.400
2014 15.000
2015 14.600
2016 15.600
2017 16.500
2018 17.600
2019 17.900
2020 18.800
2021 19.600
35. Gibt es bei der juris GmbH Dienstwagen, und wenn ja, wer darf bei der
juris GmbH einen Dienstwagen nutzen (bitte nach Personen sowie nach
dienstlicher und bzw. oder privater Nutzungsmöglichkeit
aufschlüsseln)?
36. Wenn die Frage 35 bejaht wurde, wie ist die Nutzung von Dienstwagen
bei der juris GmbH geregelt, insbesondere, besteht eine eigene
Dienstwagenordnung?
37. Wenn die Frage 35 bejaht wurde, welche Fahrzeuge werden derzeit bei
der juris GmbH als Dienstwagen genutzt (bitte nach nutzenden
Personen sowie Angaben zum Hersteller des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp und im
Einzelnen zu benennenden Sonderausstattungen aufschlüsseln)?
Die Fragen 35 bis 37 werden zusammen beantwortet.
Die juris GmbH hat hierzu mitgeteilt, über eine marktübliche Car-Policy zu
verfügen, die Geschäftswagen mit Privatnutzung bis zur gehobenen
Mittelklasse (Katalogpreise von 42 000 Euro bis 65 000 Euro) ermögliche. Die
Ermittlung weiterer Einzelheiten wurden angesichts begrenzter Kapazitäten und der
kurzen Frist zugunsten der Beantwortung weiterer Fragen zurückgestellt.
39. Wie viele Bürogebäude nutzt die juris GmbH seit wann an ihrem Sitz in
Saarbrücken und für ihre Außenstellen (bitte unter Angabe der
Büroflächen aufschlüsseln)?
Die juris GmbH hat mitgeteilt, dass sie die folgenden Bürogebäude nutze:
• Saarbrücken, Am Römerkastell 11 (4 617,48 m²),
• Frankfurt, Airport Center (367,10 m²),
• Berlin, Kurfürstendamm 170 (493,52 m²).
Die Ermittlung weiterer Einzelheiten wurden angesichts begrenzter Kapazitäten
und der kurzen Frist zugunsten der Beantwortung weiterer Fragen
zurückgestellt.
40. Welche Bürogebäude sind Eigentum der juris GmbH, und welche
Bürogebäude hat sie zu welcher aktuellen Miete angemietet?
Die juris GmbH hat mitgeteilt, kein Bürogebäude im Eigentum zu haben. Die
Gesamtmiete für alle Büroflächen habe in 2021 rund 800 000 Euro betragen.
38. An welchen Standorten betreibt die juris GmbH seit wann
Außenstellen?
41. Welche Aufgaben werden am Sitz der juris GmbH in Saarbrücken und
welche Aufgaben in ihren Außenstellen wahrgenommen?
Die Fragen 38 und 41 werden gemeinsam beantwortet.
Die juris GmbH ist in Deutschland an den Standorten Saarbrücken, Berlin und
Frankfurt am Main vertreten. Der Betrieb des Online-Portals erfolgt in
Saarbrücken. Die Vertriebstätigkeiten werden stärker in Frankfurt am Main verankert.
Am Standort Berlin baut die juris GmbH seine Aktivitäten zur Unternehmens-
und Portfolioentwicklung aus.
42. Wie viele Beschäftigte der juris GmbH haben ihren regelmäßigen
Arbeitsort am Sitz der Gesellschaft in Saarbrücken und wie viele
Mitarbeiter in den Außenstellen der Gesellschaft (bitte nach den einzelnen
Außenstellen aufschlüsseln)?
Die juris GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit 209 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (inklusive Aushilfen und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern)
beschäftige, davon 174 in Saarbrücken, 21 in Frankfurt und 14 in Berlin.
43. Hat die juris GmbH eine eigene Abteilung für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit oder ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an einen
externen Anbieter ausgelagert?
a) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert
ist, warum ist sie ausgelagert, und wie hoch sind die jährlichen
Kosten?
b) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert
ist, ist ein externer Anbieter mit der Krisenkommunikation der juris
GmbH betraut, und wenn ja, aus welchen Gründen, und aufgrund
welchen Bedarfs?
c) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intern
geleistet wird, wie viele Mitarbeiter werden dafür beschäftigt?
Die Fragen 43 bis 43c werden gemeinsam beantwortet.
Die juris GmbH hat mitgeteilt, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen keine
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreibe und somit auch kein Personal hierfür
habe. Für die Bearbeitung von einzelnen Presseanfragen werde im Bedarfsfall
ein externer Dienstleister beauftragt. Die Einholung ergänzender Informationen
ist angesichts begrenzter Kapazitäten und der Kürze der Frist zugunsten der
Beantwortung weiterer Fragen zurückgestellt worden.
44. Hat die juris GmbH seit dem Jahr 2001 Leistungen von externen
Beratern in Anspruch genommen?
a) Wenn ja, was war der Gegenstand der externen Beratung?
b) Wenn ja, wie hoch waren die Kosten der externen Beratung?
c) Wenn ja, in welchen Ländern haben die externen Berater bzw. die
externen Beratungsunternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung ihren Sitz (bitte nach Anzahl der externen Berater bzw.
externen Beratungsunternehmen je Land aufschlüsseln)?
Die Fragen 44 bis 44c werden gemeinsam beantwortet.
Die juris GmbH hat mitgeteilt, dass sie mit mehreren externen Partnern
bezüglich der Themen „Marktentwicklung“, „Strategie“ und „juristische Beratung“
zusammenarbeite. Die Gesamtkosten hierfür hätten für das Jahr 2021
1 800 000 Euro betragen. Die Einholung ergänzender Informationen ist
angesichts begrenzter Kapazitäten und der Kürze der Frist zugunsten der
Beantwortung weiterer Fragen zurückgestellt worden.
45. War die juris GmbH seit dem Jahr 1985 an anderen Gesellschaften
beteiligt, und wenn ja, wann, an welchen Gesellschaften, und in welchem
Umfang?
Ausweislich der Beteiligungsberichte des Bundes hat die juris GmbH im
Zeitraum von 2012 bis heute keine Beteiligungen gehalten. Für den Zeitraum vor
2012 enthalten die Beteiligungsberichte hierzu keine Angaben, die
Überprüfung weiter zurückliegender Zeiträume wurde deshalb angesichts begrenzter
Kapazitäten und der kurzen Frist zugunsten der Beantwortung weiterer Fragen
zurückgestellt.
46. Welche Partner haben seit wann und ggf. bis wann mit der juris GmbH
im Rahmen der sogenannten jurisAllianz kooperiert, und welche
Kosten bzw. Einnahmen waren für die juris GmbH mit diesen
Kooperationen verbunden (bitte nach den einzelnen Kooperationspartnern
aufschlüsseln)?
Die jurisAllianz bestand zum 31. Dezember 2021 aus folgenden Partnern:
• Reguvis Fachmedien (ehemals Bundesanzeiger Verlag),
• C.F. Müller,
• Deutscher Anwaltverlag/Deutscher Notarverlag,
• dfv Mediengruppe,
• De Gruyter Rechtswissenschaften,
• Erich Schmidt Verlag,
• Hüthig Jehle Rehm,
• Verlag Dr. Otto Schmidt,
• Stollfuß Medien (bis 31. Juli 2021),
• Lefebvre Sarrut (ab 1. August 2021),
• IWW Institut,
• RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG.
Die Ermittlung weiterer Einzelheiten ist angesichts begrenzter Kapazitäten und
der Kürze der Frist zugunsten der Beantwortung weiterer Fragen zurückgestellt
worden.
47. Welchen bzw. welche Geschäftsführer hat der Bund seit dem Jahr 1985
bei der juris GmbH gestellt, der bzw. die „insofern erster
Ansprechpartner des Bundes“ war bzw. waren oder ist bzw. sind (F.A.Z. vom 20.
Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
Die Geschäftsführer ergeben sich aus dem öffentlich zugänglichen
Handelsregistereintrag der juris GmbH. Es handelt sich um:
Ministerialrat Werner Stewen (bis 2001),
Regierungsdirektor Gerhard Käfer (bis 2010),
Ministerialrat Johannes Weichert (seit 2010).
48. Welcher weitere bzw. welche weiteren Geschäftsführer war bzw. waren
seit dem Jahr 1985 bei der juris GmbH bestellt?
Erst mit der Teilprivatisierung 2001 ist erstmals ein weiterer Geschäftsführer,
nämlich Herr Samuel van Oostrom, bestellt worden.
49. Wie lange war die jeweilige Vertragslaufzeit bei den Geschäftsführern
der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes
Weichert seit dem Jahr 2010 (bitte nach den einzelnen Verträgen
aufschlüsseln)?
Die Verträge mit Herrn Samuel van Oostrom wurden in einem Fall für drei
Jahre geschlossen, in den übrigen Fällen für jeweils fünf Jahre. Für Herrn
Johannes Weichert waren die Vertragslaufzeiten von unterschiedlicher Dauer,
sie betrugen im kürzesten Fall neun Monate und im längsten Fall zwei Jahre.
50. Welcher Ort ist der (regelmäßige) Dienstort der Geschäftsführer der
juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes
Weichert seit dem Jahr 2010?
Der regelmäßige Dienstort von Samuel van Oostrom ist Saarbrücken, der
regelmäßige Dienstort von Johannes Weichert ist Berlin.
51. Wer war bzw. ist das für die Anstellung der Mitglieder der
Geschäftsführung zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH?
Über die Anstellungsbedingungen der Geschäftsführer entscheidet gemäß
Gesellschaftsvertrag der juris GmbH der Aufsichtsrat.
52. Hat das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung
zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH entsprechend Nummer 5.3
des Public Corporate Governance Kodex des Bundes klare und
verständliche Kriterien für die Vergütung der Mitglieder der
Geschäftsführung einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschlossen?
a) Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt, insbesondere unter
Berücksichtigung welcher in Nummer 5.3 des Public Corporate
Governance Kodex des Bundes genannten Aspekte?
b) Wenn ja, was waren die maßgeblichen Erwägungen für die
Festlegung dieser Kriterien?
c) Wenn ja, wie sind diese Kriterien und die maßgeblichen
Erwägungen für deren Festlegung dokumentiert worden?
d) Wenn ja, wann, wie, und mit welchem Ergebnis hat es diese
Kriterien regelmäßig überprüft?
e) Wenn ja, wann, und wie hat es diese Kriterien erforderlichenfalls
angepasst?
f) Wenn nein, aus welchen Gründen hat es keinen entsprechenden
Beschluss gefasst?
Die Fragen 52 bis 52f werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der spezifischen Gesellschafterstruktur der juris GmbH wurde bisher
davon abgesehen, Vergütungskriterien nach Ziffer 5.3 des Public Corporate
Governance Kodex (PCGK) festzulegen. Zum einen hält der Bund lediglich
50,01 Prozent der Gesellschaftsanteile an der juris GmbH, so dass ein hoher
privater Beteiligungsanteil besteht.
Zum anderen fehlt es aufgrund der Kombination einer besonderen
Gesellschafterstruktur und des besonderen Geschäftsgegenstands, der Elemente aus
Verlagswesen und IT-Unternehmen auf sehr spezielle Art und Weise verbindet,
auch an konkreten Vergleichsunternehmen für die Bemessung einer
angemessenen Vergütung.
Das beteiligungsführende Ressort wird mit diesem Punkt jedoch erneut an den
Aufsichtsrat der juris GmbH herantreten.
53. Wie hat sich die Vergütung der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel
van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr
2010 entwickelt (bitte nach Jahren und nach den
Vergütungsbestandteilen Fixvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütung sowie der
Summe der Vergütungsbestandteile aufschlüsseln)?
54. Wie haben sich die Aufwendungen für Altersvorsorge für die
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001
und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 53 und 54 werden gemeinsam beantwortet.
Die Vergütung der Geschäftsführer (einschließlich der Aufwendungen für
Altersvorsorge) hat sich ausweislich der Angaben in öffentlich verfügbaren
Unterlagen (Jahresabschlüsse, Beteiligungsberichte des Bundes) in den Jahren 2012
bis 2021 wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt entwickelt. Die
Darstellung der Beträge wurde jeweils aus den Unterlagen übernommen.
2021
Geschäftsführer
Grundgehalt
Zuschuss zur
privaten Kranken-,
Pflege-
beziehungsweise
Unfallversicherung
Prämie
(für
Vorjahr)
Kraftfahrzeug-
Nutzung 1 Prozent
Versorgungszuschläge
Gesamtbezüge
S. van
Oostrom
222.683,39 10.200,00 83.650,00 8.162,00 0,00 324.695,39
J. Weichert 141.500,04 8.559,45 0,00 0,00 31.721,04 181.780,53
2020
Geschäftsführer
Grundgehalt
Zuschuss zur
privaten Kranken-,
Pflege-
beziehungsweise
Unfallversicherung
Prämie
(für
Vorjahr)
Kraftfahrzeug-
Nutzung 1 Prozent
Versorgungszuschläge
Gesamtbezüge
S. van
Oostrom
239.000,04 7.200,00 78.650,00 8.784,00 0,00 333.634,04
J. Weichert 141.500,00 7.333,78 0,00 0,00 31.383,12 180.216,90
2019
Geschäftsführer Grundgehalt Persönliche
Zulage
Prämie (für
Vorjahr)
Kraftfahrzeug-
Nutzung 1 Prozent
Versorgungszuschläge
Gesamtbezüge
S. van Oostrom 239.000,04 7.200,00 83.213,00 8.784,00 0,00 338.197,04
J. Weichert 137.499,96 0,00 0,00 0,00 30.875,22 168.375,18
2018
Geschäftsführer Grundgehalt Persönliche
Zulage
Prämie (für
Vorjahr)
Kraftfahrzeug-
Nutzung 1 Prozent
Versorgungszuschläge
Gesamtbezüge
S. van Oostrom 237.750,03 7.200,00 77.875,00 8.784,00 0,00 331.609,03
J. Weichert 137.499,96 0,00 0,00 0,00 30.029,90 167.529,86
2017
Geschäftsführer Grundgehalt Persönliche
Zulage
Prämie (für
Vorjahr)
Kraftfahrzeug-
Nutzung 1 Prozent
Versorgungszuschläge
Gesamtbezüge
S. van Oostrom 222.500,01 7.200,00 65.100,00 8.784,00 0,00 303.584,01
J. Weichert 137.499,96 0,00 0,00 0,00 29.243,78 166.743,74
2016
Geschäftsführer Grundvergütung Zusätzliche
Fixvergütung
Variable
Vergütung
Summe Aufwendungen
Altersversorgung
S. van Oostrom 186.000,00 16.245,00 63.000,00 265.245,00 0,00
J. Weichert 135.000,00 0,00 0,00 135.000,00 28.524,39
2015
Geschäftsführer Festgehalt Sonstige
Bezüge
Variable
Vergütung
Summe Pensionsaufwand
S. van Oostrom 184.136,04 9.828,00 63.000,00 256.964,04 0,00
J. Weichert 135.000,00 27.910,35 0,00 162.910,35 0,00
2014
Geschäftsführer Festgehalt Sonstige
Bezüge
Variable
Vergütung
Summe Pensionsaufwand
S. van Oostrom 184.136,04 0,00 63.000,00 247.136,04 0,00
J. Weichert 127.500,00 27.283,46 0,00 154.783,46 0,00
2013
Geschäftsführer Festgehalt Sonstige
Bezüge
Variable
Vergütung
Summe Pensionsaufwand
S. van Oostrom 150.957,36 0,00 0,00 150.957,36 0,00
J. Weichert 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00 24.992,48
2012
Geschäftsführer Festgehalt Sonstige
Bezüge
Variable
Vergütung
Summe Pensionsaufwand
S. van Oostrom 75.000,00 9.600,00 0,00 84.600,00 0,00
J. Weichert 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00 16.665,16
Für den Zeitraum vor 2012 lassen sich die jeweiligen Vergütungen öffentlich
zugänglichen Unterlagen nicht entnehmen. In der Kürze der Frist und unter
Berücksichtigung der Vielzahl der zu beantwortenden Fragen waren diese
Informationen aus anderen Quellen nicht zu beschaffen.
55. Wann hat das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung
zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH über die Höhe der
Vergütung und der Aufwendungen für die Altersvorsorge für die
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001
und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entschieden (bitte nach den
einzelnen Änderungen der Vergütung bzw. der Aufwendungen für
Altersvorsorge aufschlüsseln)?
Der Aufsichtsrat entscheidet über die Konditionen der Anstellungsverträge und
ihrer Verlängerung sowie über Zielvereinbarungen und die Zielerreichung.
Die Entscheidung über die Konditionen des Anstellungsvertrags und ihrer
Verlängerung bezieht sich auch auf die Höhe der Vergütung und auf
Aufwendungen für die Altersvorsorge. Der Aufsichtsrat hat die folgenden
Vertragsverlängerungen (nicht notwendig Änderung der Konditionen) beschlossen:
Geschäftsführer van Oostrom:
• März 2021,
• November 2015.
Für den Zeitraum vor 2015 konnten Informationen in der Kürze der Zeit nicht
aufbereitet werden.
Geschäftsführer Weichert:
• September/Oktober 2022,
• Dezember 2021,
• Dezember 2019,
• Dezember 2016.
Für den Zeitraum vor 2016 konnten Informationen in der Kürze der Zeit nicht
aufbereitet werden.
56. Hat der Geschäftsführer der juris GmbH Johannes Weichert mit Beginn
seiner Geschäftsführertätigkeit sein vorheriges Dienstverhältnis mit
dem Bund beendet?
Ministerialrat Johannes Weichert ist gemäß § 22 Absatz 1 der
Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) zur Wahrnehmung der Tätigkeit als Geschäftsführer der
juris GmbH sonderbeurlaubt.
a) Wenn ja, hat der Bund ihm ein Rückkehrrecht eingeräumt?
Liegen die Voraussetzungen für eine weitere Sonderbeurlaubung nicht weiter
vor, kehrt der Beamte in den aktiven Dienst zurück.
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde das Dienstverhältnis mit dem
Bund nicht beendet?
Die Sonderbeurlaubung des Beamten zur Wahrnehmung der Tätigkeit als
Geschäftsführer der juris GmbH erfolgt in dienstlichem Interesse an der Wahrung
des Bundesinteresses im Geschäftsbetrieb ebendort.
c) Wenn nein, wird er neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der juris
GmbH weiterhin aufgrund seines Dienstverhältnisses mit dem Bund
vergütet?
Sonderurlaub gemäß § 22 Absatz 1 SUrlV wird unter Wegfall der Besoldung
gewährt.
d) Wenn nein, welchen Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis
mit dem Bund bestehen fort?
Die fortbestehenden Rechte und Pflichten eines sonderbeurlaubten Beamten
folgen aus dem gesamten Beamtenrecht, so dass eine abschließende
Aufzählung nicht möglich ist.
57. Wann hat welches beteiligungsführende Bundesministerium in welcher
Form „nach den Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver
Beteiligungsführung im Bereich des Bundes […] die Angemessenheit der
Vergütung“ der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit
dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 „anhand der
im Public Corporate Governance Kodex des Bundes empfohlenen
Kriterien“ geprüft (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage
45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129; bitte nach dem Abschluss des Anstellungsvertrags und den
folgenden Vertragsverlängerungen bzw. Änderungen der Vergütung
aufschlüsseln)?
58. Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen ist welches
beteiligungsführende Bundesministerium nach Prüfung der „Angemessenheit
der Vergütung“ der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van
Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010
„anhand der im Public Corporate Governance Kodex des Bundes
empfohlenen Kriterien“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129) ggf. zu dem Ergebnis gelangt, dass deren Vergütung
angemessen ist (bitte nach dem Abschluss des Anstellungsvertrags und den
folgenden Vertragsverlängerungen bzw. Änderungen der Vergütung sowie
unter Zugrundelegung der „im Public Corporate Governance Kodex des
Bundes empfohlenen Kriterien“ aufschlüsseln)?
59. Welche Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung mit
der juris GmbH „vergleichbare Unternehmen“ (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin
Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129), und wie hoch sind in diesen
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Geschäftsführergehälter?
Die Fragen 57 bis 59 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMJ hat als beteiligungsführendes Ressort die Angemessenheit der von
Samuel van Oostrom bezogenen Vergütung zuletzt zur Vorbereitung der
Verlängerung des Geschäftsführervertrags im Februar 2021 geprüft. Dabei wurden für
die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung in einem ersten Schritt
zunächst die Gehälter von Unternehmen einer Vergleichsgruppe ermittelt. Hierfür
wurde der Vergütungsreport einer internationalen Personalberatung
herangezogen und die durchschnittliche Vergütung von Geschäftsführern in einer
vergleichbaren Branche und Unternehmensgröße ermittelt.
Innerhalb der sich daraus ergebenden Bandbreite wurden zur Prüfung der
individuellen Angemessenheit die überdurchschnittliche Ertragssituation der
juris GmbH, die Berufserfahrung des Geschäftsführers, sein Beitrag zur
wirtschaftlichen Entwicklung und seine erhebliche Verantwortung für das gesamte
operative Geschäft in die Bewertung einbezogen. Zudem wurde berücksichtigt,
dass die juris GmbH die Geschäftsführergehälter selbst erwirtschaftet.
60. Welche Gründe rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung die
erheblichen Unterschiede bei der Höhe der Vergütung der
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom und Johannes Weichert?
Die unterschiedliche Vergütung der Geschäftsführer beruht auf der Aufteilung
der Verantwortungsbereiche innerhalb der Geschäftsführung. Samuel van
Oostrom trägt insbesondere die volle Verantwortung für das operative
Geschäft, während Johannes Weichert in erster Linie die Verantwortung für die
Beziehungen zum Bund trägt. Grundlage hierfür ist die Geschäftsordnung für
die Geschäftsführung nebst zugehörigem Geschäftsverteilungsplan.
61. Welche Nebentätigkeiten üben die Geschäftsführer der juris GmbH
Samuel van Oostrom und ggf. Johannes Weichert nach Kenntnis der
Bundesregierung seit wann aus, insbesondere in welchen anderen
Gesellschaften nehmen sie ggf. weitere Geschäftsführertätigkeiten oder
Aufsichtsratsmandate wahr?
Die Frage wird gemeinsam mit Frage 63 beantwortet.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Bezug
genommen.
62. Welche Vergütung erzielen die Geschäftsführer der juris GmbH Samuel
van Oostrom und ggf. Johannes Weichert nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die dem Bund bekannten Nebentätigkeiten (bitte nach
den einzelnen Nebentätigkeiten aufschlüsseln)?
Ministerialrat Johannes Weichert erzielt keine Vergütung aus Nebentätigkeiten,
im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Bezug
genommen.
63. Sieht die Bundesregierung einen potentiellen Konflikt zwischen der
Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH
und seiner weiteren Tätigkeit als Geschäftsführer der Lefebvre Sarrut
GmbH, insbesondere in Anbetracht der Beteiligung der Lefebvre Sarrut
S.A. in Höhe von 45,3 Prozent als zweitgrößter Gesellschafter an der
juris GmbH nach dem Bund?
Diese Frage wird gemeinsam mit den Fragen 65 bis 67 beantwortet.
64. Inwiefern erfolgt die Tätigkeit von Samuel van Oostrom als
Geschäftsführer der Lefebvre Sarrut GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung
in einem „geringen Umfang“ (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15,
„Viel Geld und sattes Gelb“)?
Samuel van Oostrom ist vertraglich verpflichtet, der juris GmbH mindestens
80 Prozent seiner Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
65. Inwiefern ergeben sich „aus der Doppelfunktion“ von Samuel van
Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und der Lefebvre Sarrut
GmbH nach Auffassung der Bundesregierung „keine Nachteile
hinsichtlich der für den Bund zu erbringenden Leistungen“ (F.A.Z. vom
20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
66. Wie ist die Doppelfunktion von Samuel van Oostrom nach Auffassung
der Bundesregierung mit Nummer 5.4.1 des Public Corporate
Governance Kodex des Bundes zu vereinbaren, wonach die Mitglieder der
Geschäftsführung „dem Unternehmensgegenstand und dem
Unternehmenszweck, die das wichtige Bundesinteresse widerspiegeln, und dem
daraus abgeleiteten Unternehmensinteresse verpflichtet“ sind?
67. Aus welchen im Einzelnen zu benennenden Gründen sieht die
Bundesregierung ggf. keine Gefahr, dass Samuel van Oostrom aufgrund seiner
Doppelfunktion nicht primär die Interessen des zweitgrößten
Anteilseigners der juris GmbH, der Lefebvre Sarrut S.A., verfolgt?
Die Fragen 61, 63 und 65 bis 67 werden gemeinsam beantwortet.
Die Teilprivatisierung im Jahr 2001 diente dem Zweck, durch die größere
Beteiligung Privater die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der
juris GmbH zu stärken. Das Unternehmen und sein Produktangebot haben sich
seitdem erfolgreich entwickelt. Der Einfluss eines privaten Gesellschafters –
jetzt die Verlagsgruppe Lefebvre Sarrut – war deshalb beabsichtigt und für die
Unternehmensentwicklung grundsätzlich vorteilhaft.
Die Nebentätigkeit entspricht zudem der langjährigen vertraglichen Praxis
zwischen Samuel van Oostrom und der juris GmbH, sie wurde zuletzt im
März 2021 neu vereinbart. Dem stand Ziffer 5.4.1 des PCGK nach Auffassung
der Bundesregierung nicht entgegen, weil Samuel van Oostrom nicht für einen
Wettbewerber tätig war (siehe auch Ziffer 5.4.2 des PCGK). Der Förderung des
Unternehmenszwecks der juris GmbH ist Samuel van Oostrom
uneingeschränkt verpflichtet.
68. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Geschäftsbeziehungen
zwischen der juris GmbH und der Lefebvre S.A. bzw. dem Stollfuß
Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH/S.A.?
Auf die Antwort zu Frage 46 wird Bezug genommen.
Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
69. Besteht bei der juris GmbH ein erweitertes Management Board, und
wenn ja, wer ist seit wann Mitglied dieses Gremiums, wie wurden die
einzelnen Stellen wann ausgeschrieben, und nach welchen im
Einzelnen zu benennenden Kriterien wurden sie vergeben?
Die Organe der juris GmbH sind nach dem Gesellschaftsvertrag die
Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und der Beirat.
70. Seit wann ist die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers der juris GmbH
Samuel van Oostrom bei der juris GmbH beschäftigt?
Die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers Samuel van Oostrom ist seit 1998 bei
der juris GmbH beschäftigt.
71. Seit wann ist die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers der juris GmbH
Samuel van Oostrom Prokuristin der juris GmbH, wie im Corporate
Governance Bericht 2020 angegeben (connect.juris.de/jportal/cms/remo
te_media/media/jurisde/pdf/unternehmen/Corporate_Governance_Beric
ht_2020.pdf)?
Die Prokura wurde am 4. März 2009 im Handelsregister (Amtsgericht
Saarbrücken, HRB 8485) eingetragen.
72. Hat der Geschäftsführer Samuel van Oostrom sein eheliches Verhältnis
zur Prokuristin der juris GmbH, das im Corporate Governance Bericht
2020 genannt ist bzw. ein etwaig bestehendes Verlöbnis mit dieser der
Bundesregierung gegenüber bereits zu einem früheren Zeitpunkt
angegeben?
73. Sieht die Bundesregierung einen potentiellen Konflikt zwischen der
Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH
und der Tätigkeit seiner Frau als Prokuristin der juris GmbH?
Die Fragen 72 und 73 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Geschäftsführer Samuel van
Oostrom die persönliche Beziehung zu seiner jetzigen Ehefrau frühzeitig dem
Aufsichtsrat angezeigt. Das Problem möglichen eigennützigen Verhaltens und
möglicher Interessenkonflikte wurde daraufhin von den Vertretern der
Bundesregierung bereits vor 2020 erkannt und mit Einschränkungen der
gemeinschaftlichen Vertretungsbefugnis und der Personalführungskompetenzen darauf
reagiert.
74. Bewertet die Bundesregierung die Regelung, dass der Geschäftsführer
Samuel van Oostrom und seine Ehepartnerin, in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat, auf die gemeinsame Vertretung der juris GmbH nach § 9
Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der juris GmbH verzichten, als
ausreichend, um Interessenkonflikte zu vermeiden (connect.juris.de/jporta
l/cms/remote_media/media/jurisde/pdf/unternehmen/Corporate_Govern
ance_Bericht_2020.pdf)?
Auf die Antwort zu den Frage 72 und 73 wird Bezug genommen.
Es handelt sich hierbei um eine der damals getroffenen Maßnahmen.
75. Wann wurden die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat der juris
GmbH darüber unterrichtet, dass die juris GmbH einen journalistischen
Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und
Rechtsmarkt plant (bitte das genaue Datum angeben)?
Der Aufsichtsrat der juris GmbH wurde im Dezember 2020 im Rahmen der
Wirtschaftsplanung, welche der Aufsichtsrat genehmigt hat, über die Planung
eines „innovativen neues E-Zine (online Rechtsinformationen)“ als modernes
Format der bereits seit Langem von der juris GmbH herausgegebenen
Zeitschrift informiert. Aktuell biete die juris GmbH einen Push-Dienst mit
Meldungen zu aktuellen Entscheidungen, die Entscheidungen selbst stünden dann aber
regelmäßig noch nicht zur Verfügung. Mit dem Erscheinen des geplanten E-
Zine seien hingegen zeitgleich auch die Entscheidungen sowie eine
rechtspolitische Einordnung in der juris Datenbank abrufbar.
76. Wann wurden die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat der juris
GmbH konkret über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“
unterrichtet (bitte das genaue Datum angeben)?
Der Aufsichtsrat wurde in der Aufsichtsratssitzung am 27. April 2022 im
Rahmen des Vierteljahresberichts der Geschäftsführung darüber informiert, dass
die juris GmbH ein neues E‑Zine unter dem Namen „Libra“ anbiete, das kurz
und prägnant zu aktuellen Rechtsthemen informiere. Damit entwickle sich juris
in puncto Aktualität deutlich weiter. Der E-Mail-Newsletter stehe allen Nutzern
und Nutzerinnen von juris unentgeltlich zur Verfügung. Als Auflagezyklus sei
zunächst eine wöchentliche Erscheinungsweise vorgesehen, später werde es
möglicherweise zwei Ausgaben pro Woche geben. Die Geschäftsführung
kündigte an, den Aufsichtsratsmitgliedern im Nachgang zur Aufsichtsratssitzung
einen Link zum Newsletter zur übersenden.
77. Warum wurde die „Schaffung [des] Angebots Libra – das
Rechtsbriefing“ dem Aufsichtsrat der juris GmbH „nicht zur Zustimmung
vorgelegt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426)?
Die Geschäftsführung der juris GmbH hat die Schaffung des Angebots nicht als
zustimmungspflichtig bewertet.
78. Wann wurde das Bundesministerium der Justiz darüber informiert, dass
die juris GmbH einen journalistischen Informationsdienst zu den
Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant (bitte das
Datum, Name der Person, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung
angeben)?
Die Vorsitzende des Aufsichtsrats übersandte am 15. Dezember 2020 einen
Kurzbericht über die Aufsichtsratssitzung am 9. Dezember 2020 an das
beteiligungsführende Referat Z B 5. Der Entwurf der Niederschrift der
Aufsichtsratssitzung wurde dem beteiligungsführenden Referat am 22. Januar 2021
zugeleitet. Zum Inhalt vergleiche die Antwort zu Frage 75.
79. Wann wurde das Bundesministerium der Justiz konkret über das
Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert (F.A.Z.
vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“; bitte das
Datum, Name der Person, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung
angeben)?
Die Vorsitzende des Aufsichtsrats übersandte am 1. Mai 2022 einen
Kurzbericht über die Aufsichtsratssitzung am 27. April 2022 an das
beteiligungsführende Referat Z B 2. Der Entwurf der Niederschrift wurde dem
beteiligungsführenden Referat am 25. Mai 2022 zugeleitet. Zum Inhalt vergleiche Antwort
zu Frage 76.
80. Wann wurde der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesministerium der Justiz darüber informiert, dass die juris GmbH einen
journalistischen Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik,
Rechtspflege und Rechtsmarkt plant (bitte das genaue Datum angeben)?
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMJ ist in erster Linie für die
Kommunikation des Ministeriums in den parlamentarischen Raum zuständig. Er wurde
im Stadium der Planung nicht informiert.
81. Wann wurde der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesministerium der Justiz über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der
juris GmbH informiert (bitte das genaue Datum angeben)?
Der Parlamentarische Staatssekretär wurde im Rahmen der Beantwortung der
Schriftlichen Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129 informiert.
82. Wann wurde der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann
darüber informiert, dass die juris GmbH einen journalistischen
Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt
plant (bitte das genaue Datum angeben)?
Die vormalige Bundesministerin der Justiz und der amtierende Bundesminister
der Justiz wurden im Stadium der Planung nicht informiert.
83. Wann wurde der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann über
das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert
(bitte das genaue Datum angeben)?
Der Bundesminister der Justiz erfuhr am 20. Dezember 2022 durch einen
Pressebericht, dass es sich um ein Produkt der juris GmbH handelt.
84. Deckt der aktuelle (Unternehmens-)Gegenstand der juris GmbH laut
ihrem Gesellschaftsvertrag nach Auffassung der Bundesregierung das
Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“, und wenn ja, inwiefern?
Nach § 2 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags beinhaltet der
Unternehmensgegenstand, „uneingeschränkte und umfassende Möglichkeiten der Information
auf dem Fachgebiet Recht und seinen Grenzgebieten bereitzustellen“ sowie
„weitere Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informatik (einschließlich
ecommerce und Internet) und im Fachgebiet Recht [zu] erbringen.“ Dies gilt in
den verfassungsrechtlichen Grenzen.
85. Inwieweit ist das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ ein „modernes
Format der bereits seit langem von juris herausgegebenen Zeitschrift“,
und um welche „von juris herausgegebene Zeitschrift“ handelt es sich
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426)?
Die Geschäftsführung der juris GmbH hat das geplante Vorhaben, ein
„innovatives neues E‑Zine (online Rechtsinformationen)“ zu schaffen, im
Dezember 2020 im Aufsichtsrat als eine Weiterentwicklung der „juris Nachrichten“
vorgestellt. Die „juris Nachrichten“ sind eine Auflistung von
Entscheidungsbesprechungen, die auf der Webseite von juris veröffentlicht werden. Sie
beinhalten neben einer prägnanten Überschrift ein kurzes Abstract sowie die Angabe
der Fundstelle.
86. Wie viele festangestellte Mitarbeiter beschäftigt die juris GmbH seit
wann für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ (bitte nach
Dienstbezeichnung und Beschäftigungsumfang aufschlüsseln)?
87. Wie hoch ist die Vergütung der Chefredakteurin des Produkts „Libra –
das Rechtsbriefing“ (bitte nach den einzelnen Vergütungsbestandteilen,
wie z. B. Fixvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütung, sowie
nach der Summe der Vergütungsbestandteile aufschlüsseln)?
88. Wie viele freie Mitarbeiter, wie insbesondere Gastautoren, waren bisher
für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ tätig, und welche
Vergütung bzw. welche Honorare sind in Summe an sie gezahlt worden?
89. Wie hoch sind die „eigenen Mittel“ (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426), welche die juris GmbH für das Produkt
„Libra – das Rechtsbriefing“ aufwendet (bitte nach Summe der
„eigenen Mittel“ sowie im Einzelnen nach Personal-, Sachaufwand und
sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufschlüsseln)?
Die Fragen 86 bis 89 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu hat die juris GmbH mitgeteilt, dass für sie insgesamt mehrere Hundert
externe Autorinnen und Autoren sowie und Dokumentarinnen und
Dokumentare arbeiteten, die auch punktuell für Libra tätig geworden seien. Im Jahr 2022
seien durchschnittlich 2,5 Vollzeitäquivalente in der Redaktion von Libra
beschäftigt gewesen, der Personalaufwand hierfür habe rund 250 000 Euro
betragen. Nach Einstellung von Libra sei beabsichtigt, die für Libra tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in anderen Bereichen des Unternehmens
einzusetzen.
Die Höhe der Vergütung der Chefredakteurin hat die juris GmbH zum Schutz
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person nicht
mitgeteilt. Aus Sicht der Bundesregierung besteht insoweit kein weitergehender
Informationsanspruch des Parlaments, weil der sich aus dieser Information
ergebende zusätzliche Erkenntniswert außer Verhältnis zu den nachteiligen
Folgen der Veröffentlichung steht. Der gesamte Personalaufwand für Libra ist
mitgeteilt worden, hierin ist die Vergütung der Chefredakteurin enthalten.
Der Sachaufwand für Libra belief sich nach Mitteilung der juris GmbH auf ca.
100 000 Euro.
90. Seit wann ist die Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der Frage,
ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne
genügt, im Austausch“ (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129)?
91. Wie oft hat der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu
der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der
Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129) in welcher Form stattgefunden?
92. Wer war an dem Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH
zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des
„Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten
Gebot der Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129) seitens der Bundesregierung und seitens der
juris GmbH beteiligt (bitte Name der Person, Organisationseinheit und
Amts- bzw. Dienstbezeichnung angeben)?
93. Welchen konkreten Inhalt hat der Austausch der Bundesregierung „mit
der juris GmbH zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte
Angebot des „Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung
entwickelten Gebot der Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129)?
Die Fragen 90 bis 93 werden zusammen beantwortet.
Der Austausch wurde anlässlich einer Presseanfrage vom 24. Oktober 2022
aufgenommen. Am 27. Oktober 2022 teilte der Geschäftsführer Johannes
Weichert gegenüber dem beteiligungsführenden Referat Z B 2 im BMJ mit,
nach Einschätzung der Geschäftsführung der juris GmbH sei das Libra
Rechtsbriefing mit dem Gebot der Staatsferne vereinbar. Mit Schreiben vom 14.
November 2022 forderte das beteiligungsführende BMJ (Abteilungsleitung Z) die
Geschäftsführung der juris GmbH schriftlich zur Stellungnahme auf. In der
Sitzung des Aufsichtsrats der juris GmbH am 19. Dezember 2022 hat die
Vorsitzende des Aufsichtsrats die Problematik adressiert. Die Geschäftsführung blieb
bei ihrer Auffassung. Das BMJ hat daraufhin am 21. Dezember 2022 eine
schriftliche Begründung von der Geschäftsführung der juris GmbH
eingefordert. Am 22. Dezember 2022 übermittelte die juris GmbH dann eine von
Rechtsanwälten verfasste Stellungnahme, wonach das Gebot der Staatsferne
der Presse auf das Libra Rechtsbriefing keine Anwendung finde. Nach Prüfung
der Stellungnahme entschied das BMJ am 10. Januar 2023, die Vereinbarkeit
des Libra Rechtsbriefings in einem Gutachten prüfen zu lassen und leitete am
12. Januar 2023 ein dahingehendes Vergabeverfahren ein. In einem Gespräch
am 17. Januar 2023 forderte das beteiligungsführende BMJ (Abteilungsleitung
Z) die Geschäftsführung der juris GmbH auf, Vorkehrungen für den Fall zu
treffen, dass das Gutachten zu dem Ergebnis einer Unvereinbarkeit mit dem
Gebot der Staatsferne kommen sollte. In der Folgezeit fanden Gespräche mit
der Geschäftsführung der juris GmbH sowie dem Minderheitsgesellschafter
statt.
Der Versand des Libra Newsletters wurde in der Folge auf Kunden, Tester und
potentielle Nutzer eingeschränkt. Es wurden ferner Vorbereitungen getroffen,
um aus dem Gutachten unmittelbare Konsequenzen ziehen zu können. Am
2. März 2023 informierte das BMJ die Geschäftsführung der juris GmbH und
den Minderheitsgesellschafter Lefebvre Sarrut S.A. über das Ergebnis des
Gutachtens und forderte die juris GmbH unter Fristsetzung bis zum 3. März 2023
auf, das Libra Rechtsbriefing abzuschalten. Dies ist am 3. März 2023 erfolgt.
94. Ist der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der
Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der
Staatsferne genügt“ abgeschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129)?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?
b) Wenn nein, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, diesen
Austausch abzuschließen?
Die Fragen 94 bis 94b werden gemeinsam beantwortet.
Der Austausch zu dem von der juris GmbH in der bisherigen Form
angebotenen „Libra Rechtsbriefings“ ist unmittelbar nach Eingang des eingeholten
Gutachtens beendet worden. Unabhängig davon steht das BMJ als
Beteiligungsführer weiter zu verschiedenen Themen, darunter auch die aus dem Gutachten zu
ziehenden Schlussfolgerungen, in Kontakt mit der juris GmbH.
95. Umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Angebots „Libra – das
Rechtsbriefing“, die nach Angaben der Bundesregierung der juris
GmbH obliege, nach Auffassung der Bundesregierung auch die
Prüfung, ob dieses Produkt das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des
Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsferne der Presse wahrt, und obliegt
diese Prüfung damit nach Auffassung der Bundesregierung nicht dem
Bundesministerium der Justiz als beteiligungsführendem
Bundesministerium?
Wenn ja, aus welchen im Einzelnen zu benennenden Gründen obliegt
die Prüfung, ob dieses Produkt das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des
Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsferne der Presse wahrt der
juris GmbH?
Bei dem Libra Rechtsbriefing handelt es sich um ein Angebot der juris GmbH.
Die Gesellschaft ist, wie jeder Anbieter eines Produkts oder einer Leistung, zur
Beachtung der dafür geltenden gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Das gilt
auch für Unternehmen mit Bundesbeteiligung (vergleiche Ziffer 5.1.1 und 5.1.2
PCGK).
Unabhängig davon ist Hinweisen auf Rechtsverstöße nachzugehen und
gegebenenfalls im Wege der zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten auf die
Geschäftsführung einzuwirken. Deshalb hat die Bundesregierung ein
unabhängiges Gutachten zur ergebnisoffenen Prüfung der Vereinbarkeit des Libra
Rechtsbriefings mit dem Gebot der Staatsferne der Presse in Auftrag gegeben.
96. Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426,
wonach sie plane, „die Vereinbarkeit [des Produkts „Libra – das
Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der Staatsferne der Presse zügig
und ergebnisoffen überprüfen zu lassen“ so zu verstehen, dass die
Bundesregierung ihre Auffassung hinsichtlich der Zuständigkeit für die
Prüfung der Rechtmäßigkeit des Produktes geändert hat, und wenn ja,
wann hat sie ihre Auffassung geändert, und aus welchen Gründen (bitte
das genaue Datum angeben und die Gründe im Einzelnen benennen)?
Auf die Antwort zu Frage 95 wird Bezug genommen.
Die Pflicht der juris GmbH zur Beachtung der Rechtslage ändert nichts an der
Pflicht der Bundesregierung, Rechtsverstößen durch Unternehmen mit
Bundesbeteiligung nach Möglichkeit entgegenzuwirken.
97. Wann hat die Bundesregierung entschieden, zur „Vereinbarkeit [des
Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der
Staatsferne der Presse[…] ein „unabhängiges Gutachten durch einen
Hochschullehrer erstellen [zu] lassen“ (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426; bitte das genaue Datum angeben)?
Am 10. Januar 2023.
98. Wie ist das in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5426 genannte „Vergabeverfahren“ abgelaufen (bitte die Daten und
einzelne Verfahrensschritte angeben)?
Das Vergabeverfahren wurde auf Grundlage eines Vergabevermerks vom
12. Januar 2023 eingeleitet. Am selben Tag wurden entsprechende Anschreiben
an drei Hochschullehrer unter Fristsetzung zur Angebotsübermittlung bis zum
17. Januar 2023 versandt. Alle drei Hochschullehrer haben fristgerecht
Angebote abgegeben. Die Angebote wurden im Rahmen eines Auswahlvermerks
vom 18. Januar 2023 hinsichtlich der angebotenen Honorare verglichen und das
wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Mit Schreiben vom selben Tag wurde
der Zuschlag erteilt.
99. Wann hat die Bundesregierung das in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5426, genannte „Vergabeverfahren“ abgeschlossen und „ein
Gutachten in Auftrag gegeben“ (bitte die Daten angeben)?
Am 18. Januar 2023.
100. Ist Gegenstand des in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426 genannten „Vergabeverfahrens“ allein die
„Vereinbarkeit [des Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit
der Staatsferne der Presse“ oder erstreckt sich dieses Gutachten auch
auf andere Angebote bzw. Produkte der juris GmbH?
Der Gutachtenauftrag lautete, die Vereinbarkeit des Libra Rechtsbriefings mit
dem Gebot der Staatsferne der Presse zu prüfen.
101. Bis wann soll das in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426 genannte „unabhängige Gutachten“ vorliegen (bitte das
Datum angeben)?
Das Gutachten ist am 2. März 2023 eingegangen.
102. Welche möglichen Konsequenzen wären nach Auffassung der
Bundesregierung aus einer Verletzung des aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des
Grundgesetzes folgenden Gebots der Staatsferne der Presse durch das
Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ zu ziehen, insbesondere im
Hinblick auf die Ausübung des beherrschenden Einflusses des Bundes?
Eine Unvereinbarkeit des Produkts Libra mit dem Gebot der Staatsferne steht
einer Fortführung des Angebots in dieser Form durch die juris GmbH entgegen.
Das Angebot ist deshalb am 3. März 2023 eingestellt worden.
103. Bietet die juris GmbH neben „Libra – das Rechtsbriefing“ weitere
presseähnliche Produkte an?
a) Wenn ja, seit wann, und welche?
b) Wenn ja, sind diese Produkte und auch „Libra – das Rechtsbriefing“
der Pluralität verpflichtet, und wenn ja, wie wird die Einhaltung
dieser Verpflichtung sichergestellt?
c) Wenn ja, werden in diesen Produkten Meinungen zu gerichtlichen
Entscheidungen geäußert, und hält die Bundesregierung dies mit
dem Grundsatz der Gewaltenteilung für vereinbar, und wenn ja, aus
welchen Gründen?
Die Fragen 103 bis 103c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind weitere presseähnliche und mit „Libra“
vergleichbare Produkte – im Sinne von an die Allgemeinheit gerichteten zur politischen
Meinungsbildung beitragenden Publikationen – der juris GmbH nicht bekannt.
104. In welchem Verhältnis steht das vom Bundesministerium der Justiz
angekündigte neue Rechtsinformationsportal (www.bmj.de/DE/Ministeriu
m/Transparenz/Rechtsinformationsportal/Rechtsinformationsportal_no
de.html) zum Angebot der juris GmbH?
Das Rechtsinformationsportal wird die kostenfreien Internetangebote „Gesetze
im Internet“, „Rechtsprechung im Internet“ und „Verwaltungsvorschriften im
Internet“ ablösen. Das Portal wird der Allgemeinheit Rechtsprechung, Gesetze
und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes einschließlich
umfangreicher Metadaten als Open Data zur Verfügung stellen. Eine
Programmierschnittstelle (Application Programming Interface, API) soll zudem allen
Interessierten eine Weiterverwendung der Daten für innovative Anwendungen
ermöglichen.
Das kostenpflichtige juris-Portal (www.juris.de) mit seiner hochspezialisierten
Expertensuche richtet sich demgegenüber an professionelle Nutzerinnen und
Nutzer.
105. Welche Bundesgerichte stellen der juris GmbH Entscheidungen zur
Verfügung?
Der Bundesgerichtshof (BGH), das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), der
Bundesfinanzhof (BFH), das Bundesarbeitsgericht (BAG), das
Bundessozialgericht (BSG) und das Bundespatentgericht (BPatG) stellen der juris GmbH
Entscheidungen zur Verfügung.
106. Wie werden die Entscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung
von den einzelnen Bundesgerichten aufbereitet bzw. zur
Veröffentlichung im juris-Portal vorbereitet?
Zur Wahrnehmung der Verfassungsaufgabe Rechtsprechung (Artikel 92 des
Grundgesetzes (GG)) werden die Entscheidungen der obersten Bundesgerichte
IT-gestützt aufbereitet. Inhalt und Umfang der Aufbereitung (Dokumentation)
orientieren sich primär an den Bedürfnissen und Aufgaben der Rechtsprechung.
Dazu zählen vor allem die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung
(Artikel 95 Absatz 3 GG) und die Fortbildung des Rechts. Aus diesem Grund
besitzen die Gerichte die so genannte Dokumentationshoheit. Diese stellt die
Authentizität, Objektivität und Qualität der Rechtsprechungsinformationen
sicher. Zu diesem Zweck wurden bei den Bundesgerichten
Dokumentationsstellen eingerichtet, deren Aufgabe eine Auswahl der relevanten und daher zu
dokumentierenden Entscheidungen ist (Dokumentationswürdigkeit). Die
Dokumentationswürdigkeit wird anhand formaler und inhaltlicher Kriterien ermittelt.
Formale Kriterien sind zum Beispiel: ein vom Gericht gebildeter Leit- oder
Orientierungssatz, die beabsichtigte Veröffentlichung in einer amtlichen
Sammlung oder die Veröffentlichung in der Fachliteratur. Inhaltliche Kriterien sind
beispielsweise die (verfahrens-) rechtliche Bedeutsamkeit oder die
Konkretisierung allgemeiner Rechtsgrundsätze.
Hauptaufgabe der gerichtlichen Dokumentationsstellen ist die Aufbereitung der
dokumentationswürdigen Entscheidungen. Die Aufbereitung umfasst
insbesondere das Bilden von Orientierungssätzen, die Vergabe von Schlagworten, die
Verknüpfung von Entscheidungen untereinander, die Erfassung
entscheidungserheblicher Rechtsnormen, die Notation der Sachgebiete, welche es erlaubt,
eine Entscheidung auch systematisch zu suchen, und die Zuschreibung von
Fundstellen. Die so aufbereiteten Entscheidungen werden der juris GmbH zur
Verfügung gestellt und von dieser unverändert in die Datenbank aufgenommen.
107. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Bundesgerichte nach
Kenntnis der Bundesregierung, um die Entscheidungen aufzubereiten
bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dokumentationsstellen sind neben
der Aufbereitung von Entscheidungen des jeweiligen Gerichts auch mit
anderen Aufgaben betraut. Daher sind keine exakten Angaben darüber möglich, wie
viele Personen die einzelnen Gerichte mit der Vorbereitung der hauseigenen
Entscheidungen für die Veröffentlichung beschäftigen. Die folgende Tabelle
enthält eine Schätzung der entsprechenden Stellenanteile.
Berichtszeitraum
2022
Gericht
Summe der Stellenanteile derjenigen Personen, die
Entscheidungen der Bundesgerichte aufbereiten bzw.
zur Veröffentlichung im juris-Portal vorbereiten
(Vollzeitäquivalent)
BGH *)
BVerwG 2,0
BFH 2,0
BAG 0,6
Berichtszeitraum
2022
Gericht
Summe der Stellenanteile derjenigen Personen, die
Entscheidungen der Bundesgerichte aufbereiten bzw.
zur Veröffentlichung im juris-Portal vorbereiten
(Vollzeitäquivalent)
BSG 1,1
BPatG 0,9
*) Die Dokumentation erfolgt am Bundesgerichtshof durch Werkvertragskräfte.
Da auch instanzgerichtliche Entscheidungen dokumentiert werden, lässt sich
die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die BGH‑Entscheidungen
nicht benennen.
108. Wird die juris GmbH bei der Zurverfügungstellung von Entscheidung
der einzelnen Bundesgerichte gegenüber privaten Wettbewerbern nach
Kenntnis der Bundesregierung bevorzugt, und wenn ja, aus welchen im
Einzelnen aufzuführenden Gründen?
Die juris GmbH betreibt das Rechtsinformationssystem als Verwaltungshelferin
für den Bund auf der Grundlage eines mit dem Bund geschlossenen Vertrags.
Danach ist der Bund für die Dokumentation der Entscheidungen zuständig
(siehe Frage 106) und stellt diese der juris GmbH in maschinenlesbarer Form zur
Verfügung, während die juris GmbH die Pflege und Weiterentwicklung der
dokumentarischen Hilfsmittel sowie den Datenbankaufbau und die
Datenbankpflege für den Bund übernimmt. Die juris GmbH ist verpflichtet, die von den
Dokumentationsstellen gelieferten Dokumente ohne inhaltliche Änderung
unverzüglich in online abrufbaren Datenbanken zu speichern.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhält die juris GmbH seit 2001 die
Entscheidungen der einzelnen Bundesgerichte exklusiv. Ziel der
Exklusivitätsvereinbarung war es, die Erfüllung eines öffentlichen Auftrags der Gerichte
sicherzustellen, da diese für ihre rechtsprechende Tätigkeit (Artikel 92 GG) und zur
Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (Artikel 95 GG) auf eine
umfassende, wertneutrale und von Nachfragen des Marktes unabhängige
Verfügbarmachung der gerichtlichen Entscheidungen angewiesen sind. Es erschien
damals – anders als heute – ausgeschlossen, dass sich auf dem Markt zu
finanzierbaren Preisen ein anderer kommerzieller Anbieter findet, der die
Dokumentation nach den Vorgaben der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des BPatG
gewährleistet.
Die besondere Rechtsstellung von juris soll in dieser Legislaturperiode beendet
werden, indem der Bund die Datenhoheit zurückerlangt und ein
Rechtsinformationsportal des Bundes schafft. Zu diesem Zweck hat das BMJ bereits im ersten
Quartal 2022 die DigitalService GmbH des Bundes beauftragt, eine
bundeseigene Software (Dokumentation und Datenhaltung sowie
Rechtsinformationsportal des Bundes) zu entwickeln. Das Portal wird der Allgemeinheit
insbesondere Rechtsprechung, aber auch Gesetze und Verordnungen sowie
Verwaltungsvorschriften des Bundes einschließlich umfangreicher Metadaten als Open
Data zur Verfügung stellen. Eine Programmierschnittstelle (API) soll allen
Interessierten eine Weiterverwendung der Daten für innovative Anwendungen
ermöglichen.
109. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den im juris-Portal
veröffentlichten Anteil aller erledigten Verfahren je nach Bundesgericht
vor?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Veröffentlichungsquote?
Berichtszeitraum 2022
Gericht
Im juris-Portal veröffentlichter Anteil aller erledigten
Verfahren (in Prozent)
BGH 33
BVerwG 59
BFH 25
BAG 20
BSG 77
BPatG 85
Erläuterungen:
a) Bundesgerichtshof: Es werden sämtliche mit Gründen versehenen
Entscheidungen veröffentlicht. Das sind circa ein Drittel der Entscheidungen. Erledigte
Verfahren im Jahr 2022:
6 277 in Zivilsachen und 3 552 in Strafsachen. 3 160 wurden veröffentlicht
(davon 1 925 mit Dokumentation).
b) Bundesverwaltungsgericht: Grundsätzlich werden alle Entscheidungen für
jedermann auf der Homepage des BVerwG veröffentlicht; diese
Entscheidungen werden auch an die juris GmbH abgegeben. Ausgenommen sind in der
Regel Einstellungsbeschlüsse, Ruhensbeschlüsse, Entscheidungen über
Prozesskostenhilfe, Beiordnungsbeschlüsse, Streitwertbeschlüsse,
Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Beiladungen, Anhörungsrügen, Vergleiche, Verwerfungen von
Beschwerden zum BVerwG nach § 152 der Verwaltungsgerichtsordnung,
Entscheidungen, die dem Geheimschutz unterliegen oder die durch die gesetzlich
vorgeschriebene Anonymisierung unverständlich oder verfälscht werden. Die
Ausnahmen führen in einer Vielzahl von Verfahren dazu, dass nicht alle
Dokumente veröffentlicht werden. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für das
Bundesverwaltungsgericht bezogen auf das Jahr 2022 eine Veröffentlichungsquote
von 59 Prozent.
c) Bundesfinanzhof: Die Ermittlung der Quote basiert auf der
Gesamterledigungszahl des BFH für das Jahr 2022. In der Gesamterledigungszahl sind
beispielsweise auch Einstellungsbeschlüsse, Entscheidungen mit Kurzbegründung
et cetera enthalten. Diese Entscheidungen werden meist nicht allgemein
veröffentlicht.
d) Bundesarbeitsgericht: Der im juris-Portal veröffentlichte Anteil aller pro
Jahr erledigten Verfahren des BAG liegt bei etwa 20 Prozent. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass die Dokumentationsstelle nur dokumentationswürdige
Entscheidungen im juris-Portal veröffentlicht, während zum Beispiel
Nichtzulassungsbeschwerden, die in der Erledigungsstatistik einen zahlenmäßig hohen
Anteil haben, nur in Einzelfällen ausgewertet werden. Alle Entscheidungen, die
im juris-Portal veröffentlicht werden, werden vollumfänglich dokumentarisch
erschlossen. Zeitgleich mit der Veröffentlichung bei juris werden die
Entscheidungen auch auf der Homepage des BAG der Öffentlichkeit bereitgestellt.
e) Bundessozialgericht: Die Veröffentlichungsquote beträgt circa 77 Prozent
und bezieht sich auf das Verhältnis der Anzahl der im juris-Portal
veröffentlichten BSG-Entscheidungen zu der Anzahl der beim BSG durch Entscheidung
erledigten Verfahren. Die Veröffentlichungsquote umfasst die von der
Dokumentationsstelle des BSG dokumentierten BSG‑Entscheidungen (alle Urteile sowie
ausgewählte Beschlüsse) zuzüglich der von der juris GmbH auf eigene
Rechnung undokumentiert eingestellten weiteren Beschlüsse.
f) Bundespatentgericht:
Das Bundespatentgericht veröffentlicht nicht alle Entscheidungen (außer es
handelt sich um Leitsatzentscheidungen). Nicht alle veröffentlichten
Entscheidungen werden dokumentiert.
Nicht veröffentlicht werden:
– Entscheidungen ausschließlich zur Verfahrenskostenhilfe, Festsetzung des
Gegenstandswerts/Streitwerts, Kostenfestsetzung (nicht:
Erinnerungsentscheidungen),
– Entscheidungen der Rechtspfleger nach § 23 Absatz 1 Nummer 4 des
Rechtspflegergesetzes,
– Entscheidungen ausschließlich zur Protokollierung eines Vergleichs nach
§ 278 Absatz 6 Zivilprozessordnung.
Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen durch die Bundesgerichte im
juris-Portal erfolgt zeitnah, in der Tiefe und in der Vollständigkeit, wie sie zur
Erfüllung der Aufgaben der Gerichte erforderlich ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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