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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit

(insgesamt 109 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

14.03.2023

Aktualisiert

22.03.2023

BT20/545331.01.2023

Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit Das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (kurz: juris GmbH) ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, bei dem der Bund mit 50,012 Prozent die Mehrheit der Anteile hält (Beteiligungsbericht des Bundes 2021, S. 300). Die Beteiligungsführung des Bundes liegt aktuell beim Bundesministerium der Justiz. Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung uneingeschränkter und umfassender Informationen auf dem Fachgebiet Recht und seinen Grenzgebieten. Bekannt ist das Unternehmen vor allem für das gleichnamige kostenpflichtige Online-Portal, das Datenbanken, insbesondere zu Rechtsprechung, Rechtsliteratur und Gesetzen enthält. Seit April 2022 hat die juris GmbH durch den kostenlosen journalistischen Informationsdienst „Libra – das Rechtsbriefing“ ihr Angebot über den bisherigen Produktkern hinaus erweitert: Neben Artikeln und Beiträgen auf der Homepage www.libra-rechtsbriefing.de/ bietet „Libra“ auch einen Newsletter zu aktuellen Themen der Rechtspolitik, der Rechtspflege und des Rechtsmarktes an. Ob und inwieweit dieses Angebot dem aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes folgendem Gebot der Staatsferne der Presse genügt, wird öffentlich angezweifelt. Zugleich sind aus Sicht der Fragesteller berechtigte Fragen zur Tätigkeit und zur Höhe der Vergütung der Geschäftsführung der juris GmbH sowie zur Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft aufgeworfen worden (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“). Wir fragen die Bundesregierung:   1. Wie hat sich die Beteiligung des Bundes an der juris GmbH seit Gründung der Gesellschaft im Jahr 1985 entwickelt?   2. An wen hat der Bund wann Anteile an der juris GmbH zu welchem Preis verkauft?   3. Wer war außer dem Bund seit dem Jahr 1985 in welchem Umfang an der juris GmbH beteiligt?   4. Sind die Unterlagen zum Verkauf bzw. zur Übertragung von Anteilen des Bundes an der juris GmbH öffentlich einsehbar?   5. Welches „wichtige Interesse des Bundes“ im Sinne des § 65 Absatz 1 Nummer 1 der Bundeshaushaltsordnung liegt für die Beteiligung des Bundes an der juris GmbH gegenwärtig vor, und warum lässt sich – insbesondere angesichts bestehender privatwirtschaftlicher Angebote – der „angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen“? Deutscher Bundestag Drucksache 20/5453 20. Wahlperiode 31.01.2023   6. Ist die Einzahlungsverpflichtung des Bundes hinsichtlich der juris GmbH entsprechend § 65 Absatz 1 Nummer 2 der Bundeshaushaltsordnung begrenzt, und wenn ja, auf welchen bestimmten Betrag?   7. Welche Mechanismen hat die Bundesregierung implementiert, um den nach § 65 Absatz 1 Nummer 3 der Bundeshaushaltsordnung für die Beteiligung des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen notwendigen „angemessenen Einfluß“ des Bundes auf die juris GmbH sicherzustellen? a) Wie ist die Zuständigkeit und Durchführungskompetenz hinsichtlich dieser Mechanismen verteilt? b) Durch welche Stelle wird die Beteiligung bei der juris GmbH verwaltet, und welche personellen Kapazitäten sind dafür eingeplant (bitte nach Organisationseinheiten und Besoldungsgruppen auflisten)? c) Wurden in der Vergangenheit im Rahmen der oben genannten Überprüfungsmechanismen Auffälligkeiten festgestellt, und wenn ja, welche waren dies, und wie wurde mit diesen verfahren?   8. Wer beruft die Mitglieder des Aufsichtsrats der juris GmbH?   9. Wer entsendet außer dem Bund seit wann wie viele Mitglieder in den Aufsichtsrat der juris GmbH?  10. Wer hat den Bund seit dem Jahr 1985 im Aufsichtsrat der juris GmbH vertreten (bitte nach Jahren und nach Name, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung aufschlüsseln)?  11. Wer hat für den Bund seit dem Jahr 1985 den Vorsitz im Aufsichtsrat der juris GmbH innegehabt (bitte nach Jahren und nach Name, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung aufschlüsseln)?  12. Waren die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat seit dem Jahr 1985 unentgeltlich tätig oder haben sie eine Aufsichtsratsvergütung bezogen? Wenn Letzteres der Fall ist, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und Personen aufschlüsseln)?  13. Wie hoch war der seit dem Jahr 1985 an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlte Ersatz für ihre Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied entstanden sind (bitte nach Jahren und Personen aufschlüsseln)?  14. Wie oft tagt der Aufsichtsrat der juris GmbH jährlich?  15. Beabsichtigt der Bund, gegenwärtig weitere Anteile an der juris GmbH zu verkaufen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?  16. Beabsichtigt der Bund, bei der juris GmbH „mittelfristig […] eine Gesellschafterstruktur […], die [deren] Entwicklung hin zu einem vollumfänglich marktorientierten Unternehmen Rechnung trägt“, zu schaffen (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)? a) Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter „mittelfristig“? b) Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter einer „Gesellschafterstruktur […], die [einer] Entwicklung hin zu einem vollumfänglich marktorientierten Unternehmen Rechnung trägt“, insbesondere welche Höhe der Beteiligung des Bundes an einer Gesellschaft lässt eine solche Struktur noch zu?  17. Wurde die juris GmbH im Zuge des standardisierten Beteiligungsmonitorings 2021 betrachtet? a) Wenn ja, wie wurde die Beteiligung an der juris GmbH von Seiten der Bundesregierung bewertet, und welche Schlüsse wurden daraus gezogen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde die juris GmbH nicht berücksichtigt?  18. Was war der (Unternehmens-)Gegenstand der juris GmbH laut ihrem Gesellschaftsvertrag bei der Gründung im Jahr 1985, und wie hat sich dieser (Unternehmens-)Gegenstand laut Gesellschaftsvertrag seitdem ggf. verändert (bitte nach den einzelnen Änderungen unter Jahresangabe aufschlüsseln)?  19. Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen hat die juris GmbH als Unternehmen, an dem der Bund mehrheitlich beteiligt ist, laut Beteiligungsbericht des Bundes 2021 (S. 39) kein Leitbild, keine Selbstverpflichtung und kein unternehmenseigenes Konzept zum Thema Nachhaltigkeit?  20. Wie hat sich das Stammkapital der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  21. Wie hat sich die Gesamtleistung der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  22. Wie haben sich die Umsatzerlöse der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  23. Wie hat sich das Ergebnis vor Steuern der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  24. Wie hat sich die Gesamtkapitalrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zur Bilanzsumme) der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  25. Wie hat sich die Eigenkapitalrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zum Eigenkapital) der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  26. Wie hat sich die Umsatzrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  27. Wie hoch waren die Gewinne, die die juris GmbH seit dem Jahr 2001 an den Bund abgeführt hat?  28. Sieht die Bundesregierung trotz eines negativen Saldos in Höhe von 939 000 Euro, welcher sich aus der Differenz zwischen dem für 2023 prognostizierten Gewinn aus der Beteiligung an der juris GmbH in Höhe von 3,002 Mio. Euro und den Kosten für „das Vorhalten von Datenbanken durch die juris GmbH“ in Höhe von 3,941 Mio. Euro ergibt (Bundestagsdrucksache 20/3100, Einzelplan [EP] 7), die Erfolgskontrolle bei Bundesbeteiligung als ausreichend erfüllt an? a) Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung zu einer solchen Bewertung? b) Wenn nein, was sind die Schlussfolgerungen der Bundesregierung daraus?  29. Hat die juris GmbH seit dem Jahr 1985 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, und wenn ja, in welchem Haushaltsjahr bzw. in welchen Haushaltsjahren in welcher Höhe?  30. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten einschließlich Auszubildenden und der Aushilfen der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach Beschäftigten, Auszubildenden und Aushilfen aufschlüsseln)?  31. Warum beschäftigt die juris GmbH nicht mehr Auszubildende?  32. Wie hat sich die Anzahl der leitenden Angestellten der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  33. Wie hat sich die Anzahl der Prokuristen der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  34. Wie hat sich der Personalaufwand der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  35. Gibt es bei der juris GmbH Dienstwagen, und wenn ja, wer darf bei der juris GmbH einen Dienstwagen nutzen (bitte nach Personen sowie nach dienstlicher und bzw. oder privater Nutzungsmöglichkeit aufschlüsseln)?  36. Wenn die Frage 35 bejaht wurde, wie ist die Nutzung von Dienstwagen bei der juris GmbH geregelt, insbesondere, besteht eine eigene Dienstwagenordnung?  37. Wenn die Frage 35 bejaht wurde, welche Fahrzeuge werden derzeit bei der juris GmbH als Dienstwagen genutzt (bitte nach nutzenden Personen sowie Angaben zum Hersteller des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp und im Einzelnen zu benennenden Sonderausstattungen aufschlüsseln)?  38. An welchen Standorten betreibt die juris GmbH seit wann Außenstellen?  39. Wie viele Bürogebäude nutzt die juris GmbH seit wann an ihrem Sitz in Saarbrücken und für ihre Außenstellen (bitte unter Angabe der Büroflächen aufschlüsseln)?  40. Welche Bürogebäude sind Eigentum der juris GmbH, und welche Bürogebäude hat sie zu welcher aktuellen Miete angemietet?  41. Welche Aufgaben werden am Sitz der juris GmbH in Saarbrücken und welche Aufgaben in ihren Außenstellen wahrgenommen?  42. Wie viele Beschäftigte der juris GmbH haben ihren regelmäßigen Arbeitsort am Sitz der Gesellschaft in Saarbrücken und wie viele Mitarbeiter in den Außenstellen der Gesellschaft (bitte nach den einzelnen Außenstellen aufschlüsseln)?  43. Hat die juris GmbH eine eigene Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an einen externen Anbieter ausgelagert? a) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert ist, warum ist sie ausgelagert, und wie hoch sind die jährlichen Kosten? b) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert ist, ist ein externer Anbieter mit der Krisenkommunikation der juris GmbH betraut, und wenn ja, aus welchen Gründen, und aufgrund welchen Bedarfs? c) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intern geleistet wird, wie viele Mitarbeiter werden dafür beschäftigt?  44. Hat die juris GmbH seit dem Jahr 2001 Leistungen von externen Beratern in Anspruch genommen? a) Wenn ja, was war der Gegenstand der externen Beratung? b) Wenn ja, wie hoch waren die Kosten der externen Beratung? c) Wenn ja, in welchen Ländern haben die externen Berater bzw. die externen Beratungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz (bitte nach Anzahl der externen Berater bzw. externen Beratungsunternehmen je Land aufschlüsseln)?  45. War die juris GmbH seit dem Jahr 1985 an anderen Gesellschaften beteiligt, und wenn ja, wann, an welchen Gesellschaften, und in welchem Umfang?  46. Welche Partner haben seit wann und ggf. bis wann mit der juris GmbH im Rahmen der sogenannten jurisAllianz kooperiert, und welche Kosten bzw. Einnahmen waren für die juris GmbH mit diesen Kooperationen verbunden (bitte nach den einzelnen Kooperationspartnern aufschlüsseln)?  47. Welchen bzw. welche Geschäftsführer hat der Bund seit dem Jahr 1985 bei der juris GmbH gestellt, der bzw. die „insofern erster Ansprechpartner des Bundes“ war bzw. waren oder ist bzw. sind (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?  48. Welcher weitere bzw. welche weiteren Geschäftsführer war bzw. waren seit dem Jahr 1985 bei der juris GmbH bestellt?  49. Wie lange war die jeweilige Vertragslaufzeit bei den Geschäftsführern der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 (bitte nach den einzelnen Verträgen aufschlüsseln)?  50. Welcher Ort ist der (regelmäßige) Dienstort der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010?  51. Wer war bzw. ist das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH?  52. Hat das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH entsprechend Nummer 5.3 des Public Corporate Governance Kodex des Bundes klare und verständliche Kriterien für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschlossen? a) Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt, insbesondere unter Berücksichtigung welcher in Nummer 5.3 des Public Corporate Governance Kodex des Bundes genannten Aspekte? b) Wenn ja, was waren die maßgeblichen Erwägungen für die Festlegung dieser Kriterien? c) Wenn ja, wie sind diese Kriterien und die maßgeblichen Erwägungen für deren Festlegung dokumentiert worden? d) Wenn ja, wann, wie, und mit welchem Ergebnis hat es diese Kriterien regelmäßig überprüft? e) Wenn ja, wann, und wie hat es diese Kriterien erforderlichenfalls angepasst? f) Wenn nein, aus welchen Gründen hat es keinen entsprechenden Beschluss gefasst?  53. Wie hat sich die Vergütung der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Jahren und nach den Vergütungsbestandteilen Fixvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütung sowie der Summe der Vergütungsbestandteile aufschlüsseln)?  54. Wie haben sich die Aufwendungen für Altersvorsorge für die Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  55. Wann hat das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH über die Höhe der Vergütung und der Aufwendungen für die Altersvorsorge für die Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entschieden (bitte nach den einzelnen Änderungen der Vergütung bzw. der Aufwendungen für Altersvorsorge aufschlüsseln)?  56. Hat der Geschäftsführer der juris GmbH Johannes Weichert mit Beginn seiner Geschäftsführertätigkeit sein vorheriges Dienstverhältnis mit dem Bund beendet? a) Wenn ja, hat der Bund ihm ein Rückkehrrecht eingeräumt? b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde das Dienstverhältnis mit dem Bund nicht beendet? c) Wenn nein, wird er neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der juris GmbH weiterhin aufgrund seines Dienstverhältnisses mit dem Bund vergütet? d) Wenn nein, welchen Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis mit dem Bund bestehen fort?  57. Wann hat welches beteiligungsführende Bundesministerium in welcher Form „nach den Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes […] die Angemessenheit der Vergütung“ der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 „anhand der im Public Corporate Governance Kodex des Bundes empfohlenen Kriterien“ geprüft (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129; bitte nach dem Abschluss des Anstellungsvertrags und den folgenden Vertragsverlängerungen bzw. Änderungen der Vergütung aufschlüsseln)?  58. Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen ist welches beteiligungsführende Bundesministerium nach Prüfung der „Angemessenheit der Vergütung“ der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 „anhand der im Public Corporate Governance Kodex des Bundes empfohlenen Kriterien“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129) ggf. zu dem Ergebnis gelangt, dass deren Vergütung angemessen ist (bitte nach dem Abschluss des Anstellungsvertrags und den folgenden Vertragsverlängerungen bzw. Änderungen der Vergütung sowie unter Zugrundelegung der „im Public Corporate Governance Kodex des Bundes empfohlenen Kriterien“ aufschlüsseln)?  59. Welche Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung mit der juris GmbH „vergleichbare Unternehmen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129), und wie hoch sind in diesen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschäftsführergehälter?  60. Welche Gründe rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung die erheblichen Unterschiede bei der Höhe der Vergütung der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom und Johannes Weichert?  61. Welche Nebentätigkeiten üben die Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom und ggf. Johannes Weichert nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann aus, insbesondere in welchen anderen Gesellschaften nehmen sie ggf. weitere Geschäftsführertätigkeiten oder Aufsichtsratsmandate wahr?  62. Welche Vergütung erzielen die Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom und ggf. Johannes Weichert nach Kenntnis der Bundesregierung durch die dem Bund bekannten Nebentätigkeiten (bitte nach den einzelnen Nebentätigkeiten aufschlüsseln)?  63. Sieht die Bundesregierung einen potentiellen Konflikt zwischen der Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und seiner weiteren Tätigkeit als Geschäftsführer der Lefebvre Sarrut GmbH, insbesondere in Anbetracht der Beteiligung der Lefebvre Sarrut S.A. in Höhe von 45,3 Prozent als zweitgrößter Gesellschafter an der juris GmbH nach dem Bund?  64. Inwiefern erfolgt die Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der Lefebvre Sarrut GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in einem „geringen Umfang“ (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?  65. Inwiefern ergeben sich „aus der Doppelfunktion“ von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und der Lefebvre Sarrut GmbH nach Auffassung der Bundesregierung „keine Nachteile hinsichtlich der für den Bund zu erbringenden Leistungen“ (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?  66. Wie ist die Doppelfunktion von Samuel van Oostrom nach Auffassung der Bundesregierung mit Nummer 5.4.1 des Public Corporate Governance Kodex des Bundes zu vereinbaren, wonach die Mitglieder der Geschäftsführung „dem Unternehmensgegenstand und dem Unternehmenszweck, die das wichtige Bundesinteresse widerspiegeln, und dem daraus abgeleiteten Unternehmensinteresse verpflichtet“ sind?  67. Aus welchen im Einzelnen zu benennenden Gründen sieht die Bundesregierung ggf. keine Gefahr, dass Samuel van Oostrom aufgrund seiner Doppelfunktion nicht primär die Interessen des zweitgrößten Anteilseigners der juris GmbH, der Lefebvre Sarrut S.A., verfolgt?  68. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Geschäftsbeziehungen zwischen der juris GmbH und der Lefebvre S.A. bzw. dem Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH/S.A.?  69. Besteht bei der juris GmbH ein erweitertes Management Board, und wenn ja, wer ist seit wann Mitglied dieses Gremiums, wie wurden die einzelnen Stellen wann ausgeschrieben, und nach welchen im Einzelnen zu benennenden Kriterien wurden sie vergeben?  70. Seit wann ist die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers der juris GmbH Samuel van Oostrom bei der juris GmbH beschäftigt?  71. Seit wann ist die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers der juris GmbH Samuel van Oostrom Prokuristin der juris GmbH, wie im Corporate Governance Bericht 2020 angegeben (connect.juris.de/jportal/cms/remote_ media/media/jurisde/pdf/unternehmen/Corporate_Governance_Bericht_2 020.pdf)?  72. Hat der Geschäftsführer Samuel van Oostrom sein eheliches Verhältnis zur Prokuristin der juris GmbH, das im Corporate Governance Bericht 2020 genannt ist bzw. ein etwaig bestehendes Verlöbnis mit dieser der Bundesregierung gegenüber bereits zu einem früheren Zeitpunkt angegeben?  73. Sieht die Bundesregierung einen potentiellen Konflikt zwischen der Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und der Tätigkeit seiner Frau als Prokuristin der juris GmbH?  74. Bewertet die Bundesregierung die Regelung, dass der Geschäftsführer Samuel van Oostrom und seine Ehepartnerin, in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, auf die gemeinsame Vertretung der juris GmbH nach § 9 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der juris GmbH verzichten, als ausreichend, um Interessenkonflikte zu vermeiden (connect.juris.de/jportal/cm s/remote_media/media/jurisde/pdf/unternehmen/Corporate_Governance_ Bericht_2020.pdf)?  75. Wann wurden die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat der juris GmbH darüber unterrichtet, dass die juris GmbH einen journalistischen Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant (bitte das genaue Datum angeben)?  76. Wann wurden die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat der juris GmbH konkret über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ unterrichtet (bitte das genaue Datum angeben)?  77. Warum wurde die „Schaffung [des] Angebots Libra – das Rechtsbriefing“ dem Aufsichtsrat der juris GmbH „nicht zur Zustimmung vorgelegt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426)?  78. Wann wurde das Bundesministerium der Justiz darüber informiert, dass die juris GmbH einen journalistischen Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant (bitte das Datum, Name der Person, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung angeben)?  79. Wann wurde das Bundesministerium der Justiz konkret über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“; bitte das Datum, Name der Person, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung angeben)?  80. Wann wurde der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz darüber informiert, dass die juris GmbH einen journalistischen Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant (bitte das genaue Datum angeben)?  81. Wann wurde der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert (bitte das genaue Datum angeben)?  82. Wann wurde der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann darüber informiert, dass die juris GmbH einen journalistischen Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant (bitte das genaue Datum angeben)?  83. Wann wurde der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert (bitte das genaue Datum angeben)?  84. Deckt der aktuelle (Unternehmens-)Gegenstand der juris GmbH laut ihrem Gesellschaftsvertrag nach Auffassung der Bundesregierung das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“, und wenn ja, inwiefern?  85. Inwieweit ist das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ ein „modernes Format der bereits seit langem von juris herausgegebenen Zeitschrift“, und um welche „von juris herausgegebene Zeitschrift“ handelt es sich (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426)?  86. Wie viele festangestellte Mitarbeiter beschäftigt die juris GmbH seit wann für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ (bitte nach Dienstbezeichnung und Beschäftigungsumfang aufschlüsseln)?  87. Wie hoch ist die Vergütung der Chefredakteurin des Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ (bitte nach den einzelnen Vergütungsbestandteilen, wie z. B. Fixvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütung, sowie nach der Summe der Vergütungsbestandteile aufschlüsseln)?  88. Wie viele freie Mitarbeiter, wie insbesondere Gastautoren, waren bisher für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ tätig, und welche Vergütung bzw. welche Honorare sind in Summe an sie gezahlt worden?  89. Wie hoch sind die „eigenen Mittel“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426), welche die juris GmbH für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ aufwendet (bitte nach Summe der „eigenen Mittel“ sowie im Einzelnen nach Personal-, Sachaufwand und sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufschlüsseln)?  90. Seit wann ist die Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne genügt, im Austausch“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129)?  91. Wie oft hat der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129) in welcher Form stattgefunden?  92. Wer war an dem Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129) seitens der Bundesregierung und seitens der juris GmbH beteiligt (bitte Name der Person, Organisationseinheit und Amts- bzw. Dienstbezeichnung angeben)?  93. Welchen konkreten Inhalt hat der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129)?  94. Ist der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne genügt“ abgeschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129)? a) Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen? b) Wenn nein, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Austausch abzuschließen?  95. Umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Angebots „Libra – das Rechtsbriefing“, die nach Angaben der Bundesregierung der juris GmbH obliege, nach Auffassung der Bundesregierung auch die Prüfung, ob dieses Produkt das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsferne der Presse wahrt, und obliegt diese Prüfung damit nach Auffassung der Bundesregierung nicht dem Bundesministerium der Justiz als beteiligungsführendem Bundesministerium? Wenn ja, aus welchen im Einzelnen zu benennenden Gründen obliegt die Prüfung, ob dieses Produkt das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsferne der Presse wahrt der juris GmbH?  96. Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426, wonach sie plane, „die Vereinbarkeit [des Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der Staatsferne der Presse zügig und ergebnisoffen überprüfen zu lassen“ so zu verstehen, dass die Bundesregierung ihre Auffassung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Produktes geändert hat, und wenn ja, wann hat sie ihre Auffassung geändert, und aus welchen Gründen (bitte das genaue Datum angeben und die Gründe im Einzelnen benennen)?  97. Wann hat die Bundesregierung entschieden, zur „Vereinbarkeit [des Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der Staatsferne der Presse[…] ein „unabhängiges Gutachten durch einen Hochschullehrer erstellen [zu] lassen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426; bitte das genaue Datum angeben)?  98. Wie ist das in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426 genannte „Vergabeverfahren“ abgelaufen (bitte die Daten und einzelne Verfahrensschritte angeben)?  99. Wann hat die Bundesregierung das in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426, genannte „Vergabeverfahren“ abgeschlossen und „ein Gutachten in Auftrag gegeben“ (bitte die Daten angeben)? 100. Ist Gegenstand des in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426 genannten „Vergabeverfahrens“ allein die „Vereinbarkeit [des Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der Staatsferne der Presse“ oder erstreckt sich dieses Gutachten auch auf andere Angebote bzw. Produkte der juris GmbH? 101. Bis wann soll das in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426 genannte „unabhängige Gutachten“ vorliegen (bitte das Datum angeben)? 102. Welche möglichen Konsequenzen wären nach Auffassung der Bundesregierung aus einer Verletzung des aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes folgenden Gebots der Staatsferne der Presse durch das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ zu ziehen, insbesondere im Hinblick auf die Ausübung des beherrschenden Einflusses des Bundes? 103. Bietet die juris GmbH neben „Libra – das Rechtsbriefing“ weitere presseähnliche Produkte an? a) Wenn ja, seit wann, und welche? b) Wenn ja, sind diese Produkte und auch „Libra – das Rechtsbriefing“ der Pluralität verpflichtet, und wenn ja, wie wird die Einhaltung dieser Verpflichtung sichergestellt? c) Wenn ja, werden in diesen Produkten Meinungen zu gerichtlichen Entscheidungen geäußert, und hält die Bundesregierung dies mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung für vereinbar, und wenn ja, aus welchen Gründen? 104. In welchem Verhältnis steht das vom Bundesministerium der Justiz angekündigte neue Rechtsinformationsportal (www.bmj.de/DE/Ministerium/T ransparenz/Rechtsinformationsportal/Rechtsinformationsportal_nod e.html) zum Angebot der juris GmbH? 105. Welche Bundesgerichte stellen der juris GmbH Entscheidungen zur Verfügung? 106. Wie werden die Entscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung von den einzelnen Bundesgerichten aufbereitet bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorbereitet? 107. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Bundesgerichte nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? 108. Wird die juris GmbH bei der Zurverfügungstellung von Entscheidung der einzelnen Bundesgerichte gegenüber privaten Wettbewerbern nach Kenntnis der Bundesregierung bevorzugt, und wenn ja, aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen? 109. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den im juris-Portal veröffentlichten Anteil aller erledigten Verfahren je nach Bundesgericht vor? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Veröffentlichungsquote? Berlin, den 27. Januar 2023 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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