[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5486 –
Eindringen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ auf das Gelände des
Flughafens Berlin Brandenburg und des Flughafens München
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am Donnerstag, dem 24. November 2022, haben sich Mitglieder der Gruppe
„Letzte Generation“ Zutritt zum Flughafengelände des Flughafens Berlin
Brandburg (BER) verschafft und den Flugbetrieb nach Auffassung der
Fragesteller erheblich gestört. Nach dem Durchtrennen eines Zaunes und dem
Vordringen in den Sicherheitsbereich haben sich mehrere Personen auf den
Rollwegen festgeklebt. In der Folge musste der Flugbetrieb komplett eingestellt
werden. Anfliegende Maschinen mussten entsprechend an andere Flughäfen
umgeleitet werden (vgl. bspw.:
https://www.bz-berlin.de/brandenburg/klima-k
leber-auf-dem-rollfeld-am-berliner-flughafen).
Am 8. Dezember 2022 haben sich die sogenannten Aktivisten erneut Zutritt
zum Flughafengelände des BER und ebenso zum Gelände des Flughafens
München verschafft. In Berlin wurde wieder ein Zaun zertrennt und der
Sicherheitsbereich betreten. Darüber hinaus haben sich mehrere Personen auf
einem Vorfeld nahe des Zauns festgeklebt. Auch in München haben sich
mehrere Personen auf den Rollwegen befunden und festgeklebt, woraufhin eine
der beiden Start- und Landebahnen gesperrt werden musste (
https://www.tage
sschau.de/inland/klimaprotest-letztegeneration-muenchen-101.html).
Mit dem aus Sicht der Fragesteller hochgefährlichen Eindringen auf das
Flughafengelände in Berlin und in München wurden erhebliche Straftaten
begangen und die Sicherheit von Passagieren in der Luft und am Boden gefährdet.
Die Bundesregierung hat zwar deutliche Worte für die Mitglieder der Gruppe
„Letzte Generation“ gefunden. So sprach Bundeskanzler Olaf Scholz nach
dem Eindringen auf das BER-Gelände von nicht verständlichen,
hochgefährlichen Aktionen, die er nicht nachvollziehen könne (
https://www.morgenpos
t.de/berlin/article237005667/Scholz-kritisiert-Stoeraktion-von-Aktivisten-am-
Flughafen-BER.html), die Bundesministerin des Innern und für Heimat,
Nancy Faeser, nannte die Aktion „inakzeptabel“ und die sogenannten
Aktivisten „Straftäter“ (
https://twitter.com/NancyFaeser/status/159585621350143180
8?cxt=HHwWgMDS5auxz6UsAAAA). Der Bundesminister für Digitales und
Verkehr, Dr. Volker Wissing, warf den sogenannten Aktivisten „massive
Übergriffe gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern“ vor (
https://twitter.com/
Wissing/status/1596101821994606592?cxt=HHwWgIC91dGJv6YsAAAA)
und war zudem der Meinung, dass die verursachten Kosten nicht von der All-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5794
20. Wahlperiode 24.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 23. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gemeinheit getragen werden können (
https://www.n-tv.de/politik/Scharfe-Krit
ik-an-Flughafen-Blockade-in-Berlin-article23744166.html).
Gleichzeitig sind diesen Ankündigungen aber auch mehrere Wochen nach
dem Betreten des Flughafengeländes in Berlin und München durch Mitglieder
der Gruppe „Letzte Generation“ nach Auffassung der Fragesteller keine
Maßnahmen gefolgt. Darüber hinaus wurden seitens der Verantwortlichen nach
Ansicht der Fragesteller keine Maßnahmen vorgestellt, mit welchen die
Sicherheit der Flughäfen in Berlin und München verbessert werden, um ein
Eindringen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ oder anderen
Aktivisten und unbefugten Personen zukünftig verlässlich zu unterbinden.
Die Fragesteller setzen sich dafür ein, dass die Gruppe „Letzte Generation“
und andere sogenannte Aktivisten zukünftig mit Nachdruck an
Wiederholungstaten gehindert werden. Polizei und Justiz müssen nach Auffassung
der Fragesteller mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln
gegen strafbare und radikale Aktionen wie den gefährlichen Eingriff in den
Luftverkehr an den Flughäfen in Berlin und München vorgehen. Darüber
hinaus ist nach Ansicht der Fragesteller sicherzustellen, dass Flughäfen als
Teil der kritischen Infrastruktur zu jeder Zeit bestmöglich geschützt sind.
1. Wie lange und in welchem Zeitraum hat die Deutsche Flugsicherung
GmbH (DFS) den Flugbetrieb an den Flughäfen Berlin (BER) und
München nach dem Eindringen der Mitglieder der Gruppe „Letzte
Generation“ auf das Flughafengelände jeweils einschränken müssen,
untergliedert in
Nach Auskunft der DFS wurde in der Zeit von
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
15.28 bis 17.20 Uhr Ortszeit: die Nordpiste geschlossen,
15.40 bis 17.15 Uhr Ortszeit: die Südpiste geschlossen,
17.15 bis 17.49 Uhr Ortszeit: der Rollweg B westl. Rollweg T geschlossen,
17.24 bis 17.31 Uhr Ortszeit: der Rollweg K1 westlich von Rollweg K2
gesperrt.
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
08.10 bis 09.58 Uhr Ortszeit: Zutritt zum Flughafengelände und Aktion auf
Rollweg B zwischen Rollweg M und Rollweg
M3.
Dies hatte keine betrieblichen Auswirkungen.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
09.16 bis 10.15 Uhr Ortszeit: die Nordbahn gesperrt.
2. Wie viele Flüge konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
des eingeschränkten Flugbetriebes nach dem Eindringen von Mitgliedern
der Gruppe „Letzte Generation“ an den Flughäfen BER und München
jeweils nicht landen, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) sowie der
DFS konnten insgesamt sechs geplante Landungen nicht durchgeführt werden
und 16 Flüge sind zu anderen Flughäfen umgeleitet worden. Die 16
umgeleiteten Flüge verteilen sich wie folgt: Es wurden neun Flüge nach Dresden
umgeleitet, drei Flüge nach Schönhagen und ein Flug nach Hamburg. Die restlichen
drei Flüge sind zu ihren jeweiligen Abflughäfen zurückgekehrt (Kopenhagen,
Düsseldorf und Stuttgart).
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB gelang es der Gruppierung durch die schnelle
Reaktion der Bundespolizei und der Flughafensicherheit nicht, den Flugbetrieb zu
stören. Beide Start- und Landebahnen blieben durchgängig in Betrieb.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Nach Auskunft der Flughafen München GmbH (FMG) konnten alle geplanten
Landungen durchgeführt werden. Es kam lediglich zu Verspätungen.
3. Um welche Flüge handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung
dabei (bitte jeweils Fluggesellschaft, Flugnummer und Startflughafen
angeben), untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnis.
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnis.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen.
4. Wohin mussten die Flüge, die nicht an den Flughäfen BER und München
landen konnten, nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils umgeleitet
werden (bitte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ausweichflughafen
angeben), untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2a und 3a verwiesen.
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen.
5. Wie viele Flüge konnten aufgrund des eingeschränkten Flugbetriebes
nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Eindringen von
Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ an den Flughäfen BER und
München jeweils nicht starten, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB konnten insgesamt fünf Flüge nicht starten.
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Nach Auskunft der FMG konnten alle geplanten Starts durchgeführt werden. Es
kam allerdings zu Verspätungen.
6. Um welche Flüge handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung
dabei (bitte jeweils Fluggesellschaft, Flugnummer und Zielflughafen
angeben), untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen.
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen.
7. Wie viele geplante ankommende oder abgehende Flüge mussten nach
Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des eingeschränkten
Flugbetriebes nach dem Eindringen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte
Generation“ an den Flughäfen BER und München jeweils storniert werden,
untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2a und 2b sowie 5a und 5b verwiesen.
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen.
8. Wie lange kam es nach der Wiederaufnahme des Flugbetriebes nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils noch zu Verspätungen,
untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB haben sich die Verspätungen im Flugbetrieb über den
Abend hingezogen, ohne jedoch größere Schwierigkeiten zu verursachen.
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Nach Auskunft der FMG konnte um 9.56 Uhr der kurzzeitig unterbrochene
Flugbetrieb auf der nördlichen Start- und Landebahn erneut aufgenommen
werden. Auswirkungen (Verspätungen) waren noch bis etwa 11 Uhr bemerkbar.
9. Wie viele Fluggäste waren nach Kenntnis der Bundesregierung vom
eingeschränkten Flugbetrieb nach dem Eindringen von Mitgliedern der
Gruppe „Letzte Generation“ an den Flughäfen BER und München
jeweils betroffen, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB waren insgesamt ca. 3.000 bis 4.000 Passagiere
betroffen.
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Nach Auskunft der FMG wurden in dem in der Antwort zu Frage 8c
dargestellten Zeitraum Flüge mit ca. 10.500 Passagieren abgewickelt. Aufgrund des
Eingreifens von Bundespolizei, Landespolizei und dem Bereich Konzernsicherheit
der FMG konnten die Auswirkungen der Störung begrenzt werden.
10. Welcher wirtschaftliche Schaden ist nach Kenntnis der Bundesregierung
den von Umleitungen betroffenen Fluggesellschaften durch im Nachgang
notwendige Umstellungen von Flugzeugen oder Flugausfälle jeweils
entstanden, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Welcher volkswirtschaftliche Schaden ist nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt aufgrund des eingeschränkten Flugbetriebes nach
dem Eindringen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ am
Flughafen BER und am Flughafen München entstanden, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie viele
Tonnen CO2 insgesamt durch die Aktionen der „Letzten Generation“ an den
Flughäfen Berlin Brandenburg und München zusätzlich emittiert wurden,
und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Berechnungen (zum
Beispiel durch umgeleitete Flüge oder Warteschleifen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Berechnungen vor.
13. Wann, und an welchen Flughäfen kam es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland zu Einsätzen
der Sicherheitskräfte aufgrund von Aktionen, die durch Klimaaktivisten
initiiert wurden (bitte nach Flughäfen und Einsätzen getrennt für die
letzten fünf Jahre aufführen)?
In den Jahren 2021 und 2023 erfolgten (bisher) keine Einsätze von
Sicherheitskräften an den Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei aufgrund
von Aktionen, die durch Klimaaktivisten initiiert wurden.
Für die Jahre 2019, 2020 und 2022 liegen Erkenntnisse wie folgt vor:
Jahr Datum Flughafen
2019 26. Juli Stuttgart
6. Oktober Frankfurt am Main
7. Oktober Berlin-Tegel
8. Oktober Berlin-Schönefeld
9. Oktober Berlin-Tegel
21. November Hamburg
28. Dezember Stuttgart
2020 16. August München
17. August Berlin-Tegel, Düsseldorf
2022 23. Februar Frankfurt am Main, Berlin-Brandenburg, München
25. Februar Berlin-Brandenburg, München
24. November Berlin-Brandenburg
8. Dezember Berlin-Brandenburg, München
14. Wann, und an welchen Flughäfen kam es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland zu
Einschränkungen oder Einstellungen des Flugbetriebes aufgrund von Aktionen, die
durch Klimaaktivisten initiiert wurden (bitte nach Flughäfen und Art der
Einschränkungen getrennt für die letzten fünf Jahre aufführen)?
Jahr Datum Flughafen Beeinträchtigung
2019 6. Oktober Frankfurt am Main Luftverkehr aufgrund Drohnensichtung eingestellt
7. Oktober Berlin-Tegel Luftverkehr aufgrund Drohnensichtung eingestellt
2020 17. August Düsseldorf Verspätung eines LFZ durch Aktivisten im LFZ
2020 17. August Berlin Startabbruch eines LFZ durch Aktivisten im LFZ &
Demonstration auf Vorfelddach
31. Oktober Berlin Brandenburg Ankleben an und vorm LFZ, Verspätung
2022 25. Februar Berlin-Brandenburg Flugverkehr eingestellt
24. November Berlin-Brandenburg Flugverkehr eingestellt
8. Dezember München Flugverkehr eingestellt
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Fluggäste nach verspäteten,
umgeleiteten oder ausgefallenen Flügen durch den eingeschränkten
Flugbetrieb an den Flughäfen BER und München Schadensansprüche
gegenüber den Flughäfen, den Fluggesellschaften oder den Mitgliedern der
Gruppe „Letzte Generation“ erheben sowie Ansprüche auf Grundlage der
Fluggastrechte-Verordnung (Nr.) 261/2004 geltend machen, untergliedert
in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass bei der behördlichen
Auffangschlichtungsstelle, der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, ein
Schlichtungsantrag eingegangen ist, der im Zusammenhang mit den Aktivitäten
der Gruppe „Letzte Generation“ am Flughafen München am 8. Dezember 2022
stehen könnte. Die Antragsteller machen Ausgleichsansprüche wegen der
Verspätung des Rückflugs von Palma de Mallorca nach München am 8. Dezember
2022 geltend und nennen als Grund allerdings technische Probleme am
Flughafen.
Weitere Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Fluggesellschaften nach
verspäteten, umgeleiteten oder ausgefallenen Flügen durch den
eingeschränkten Flugbetrieb an den Flughäfen BER und München
Schadensansprüche gegen die Flughäfen oder die Mitglieder der Gruppe „Letzte
Generation“ erheben, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) ggf. das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH oder die Flughafen München GmbH Schadensansprüche
gegen die Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ erheben?
Nach Auskunft der FBB werden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
abgewartet. Nach Auskunft der FMG wurden Forderungen geltend gemacht.
18. Wird sich die Bundesregierung als Gesellschafter der Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH und der Flughafen München GmbH dafür einsetzen,
Schadensansprüche gegen die Mitglieder der Gruppe „Letzte
Generation“ zu erheben, und wenn nein, warum nicht?
Diese Entscheidungen fällen die o. g. Flughafengesellschaften selbst. Das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr als Mitgesellschafter lässt sich
von den jeweiligen Geschäftsführungen zu diesen Angelegenheiten
unterrichten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Wie viele Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die Gelände der Flughäfen BER und München
jeweils betreten, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB drangen insgesamt sechs Personen unbefugt in den
Sicherheitsbereich des Flughafens ein.
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB haben sich drei Personen Zutritt zum
Sicherheitsbereich des Flughafens verschafft.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
An dem unterbundenen Eindringversuch auf Höhe der südlichen Start- und
Landebahn waren drei Personen beteiligt.
An dem unbefugten Eindringen auf Höhe der nördlichen Start- und Landebahn
waren vier Personen beteiligt.
20. Zu welchem Zeitpunkt und an welchen Stellen haben die Mitglieder der
Gruppe „Letzte Generation“ nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gelände der Flughäfen BER und München jeweils betreten, untergliedert
in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB betraten gegen kurz nach 16.00 Uhr Personen an zwei
Stellen das Flughafengelände, indem sie den Außenzaun durchschnitten;
einmal im nordwestlichen Bereich der nördlichen Start- und Landebahn und
einmal im westlichen Bereich der südlichen Start- und Landebahn.
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB drangen gegen 9.10 Uhr drei Personen an zwei Stellen
unbefugt in den Sicherheitsbereich des Flughafens BER ein. An anderer Stelle
konnte durch die Bundespolizei das Eindringen in den Sicherheitsbereich von
sechs weiteren Personen unterbunden werden. Eine Person hat sich im
westlichen Bereich des Flughafens Zugang zum Luftsicherheitsbereich verschafft.
Diese wurde unmittelbar nach dem Durchbruch durch eine Sicherheitskraft der
FBB gestellt und am Festkleben gehindert. Zwei weitere Personen haben sich
ebenfalls im westlichen Bereich von der Zaunstraße her Zugang verschafft und
auf die nahe des Flughafenzauns gelegene Rollfläche in unmittelbarer Nähe zur
Start- und Landebahn geklebt.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Nach Auskunft der FMG begann der unterbundene Eindringversuch auf Höhe
der südlichen Start- und Landebahn unter Beteiligung von drei Personen nach
8.30 Uhr. Die Störaktion zum unbefugten Eindringen auf Höhe der nördlichen
Start- und Landebahn unter Beteiligung von vier Personen begann etwa um
9.00 Uhr.
21. Wie genau haben sich die Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“
nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Zutritt zu den Geländen der
Flughäfen BER und München verschafft, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Der Zugang zu den Geländen der Flughäfen BER und München erfolgte
jeweils durch die Durchtrennung und Beschädigung der Flughafenumzäunung.
22. In welchen Bereichen der Gelände an den Flughäfen BER und München
haben sich die Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ nach Kenntnis
der Bundesregierung nach ihrem jeweiligen Betreten aufgehalten,
untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB konnten durch das schnelle Eintreffen der
Bundespolizei bei beiden Personengruppen diese nur auf die äußeren Rollwege und
nicht bis zu den eigentlichen Start- und Landebahnen gelangen.
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB haben sich die Personen Zutritt zum
Sicherheitsbereich des Flughafens an zwei Stellen verschafft und sind auf das Vorfeld
gelangt. An anderer Stelle konnte durch die Bundespolizei das Eindringen in den
Sicherheitsbereich von sechs weiteren Personen unterbunden werden.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Nach Auskunft der FMG klebten sich alle vier eingedrungenen Personen in der
Folge auf einem Rollweg nahe der nördlichen Start- und Landebahn fest.
23. Wie viele der sogenannten Aktivisten, welche die Gelände der Flughäfen
BER und München betreten haben, haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den jeweiligen Geländen festgeklebt, untergliedert
in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB hatten sich vier Personen mit ihren Händen auf dem
Boden festgeklebt.
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB haben sich zwei Personen auf einem Rollweg
festgeklebt.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22c verwiesen.
24. Wie lange hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem
Eindringen der Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ auf die Gelände der
Flughäfen BER und München gedauert, bis die zuständigen
Sicherheitskräfte jeweils vor Ort waren und die Personen in Gewahrsam genommen
wurden, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
Die Aktivisten durchtrennten die Flughafenumzäunung gegen 16.15 Uhr.
Die Bundespolizei erhielt die Information um 16.20 Uhr über das Airport
Control Center ACC am Flughafen. Die ersten Aktivisten wurden im Bereich
der Start- und Landebahn Nord um 16.25 Uhr festgestellt. Die im Bereich
Start- und Landebahn Süd angeklebten Aktivisten wurden gegen 16.54 Uhr
festgestellt. Das Vorfeld war ausgeleuchtet, allerdings bestand Nebel, welcher
die Sicht stark einschränkte.
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Nach Auskunft der FBB waren die Bundespolizei sowie die
Flughafensicherheit unverzüglich nach Klärung der Gefahrenlage, d. h. in diesem Fall nach
weniger als 5 Minuten vor Ort.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Nach Auskunft der FMG konnten drei dieser Personen sehr schnell von den
unmittelbar nach dem Eindringen eingetroffenen Einsatzkräften mit Aceton
vom Rollweg gelöst werden. Eine Person hatte sich dagegen mit
Zweikomponentenkleber festgeklebt und konnte erst etwa eine Stunde nach dem
Eindringen durch die Flughafenfeuerwehr mit einem Bohrmeißel vom Rollweg gelöst
werden. Die Personen wurden unmittelbar nach der Ablösung von dem
Rollweg in Gewahrsam genommen.
25. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es bis zu 20 Minuten
gedauert hat, bis die Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ nach dem
Eindringen auf das Flughafengelände am BER am 24. November 2022 in
Gewahrsam genommen wurden (
https://www.rbb24.de/panorama/beitra
g/2022/11/berlin-brandenburg-flughafen-aktivisten-sicherheit-passagier
e.html)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen.
26. Welche Zäune werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Sicherung der Gelände der Flughäfen BER und München verwendet?
Nach Auskunft der beiden Flughafenbetreiberinnen werden gemäß
internationalen Standards für die Perimetersicherung an Flughäfen,
Stahlmaschendrahtzäune mit einer Höhe von 2,44 Metern verwendet. Zudem verfügen die
Zaunanlagen über einen Unterkriechschutz und eine Überstiegssicherung mit einer
NATO-Drahtrolle oder anderweitigen Stacheldrahtbewehrungen. An Stellen
mit erhöhter Risikoexposition sind erhöhte Anforderungen umgesetzt.
27. Entsprechen die Zäune an den jeweiligen Stellen, an welchen die
Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ die Gelände der Flughäfen BER
und München betreten haben, nach Kenntnis der Bundesregierung den
notwendigen Sicherheitsstandards?
Die Flughafenumzäunungen entsprechen generell den notwendigen
internationalen Sicherheitsstandards.
28. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Gelände der Flughäfen
BER und München ausreichend gegen unbefugtes Betreten geschützt
sind?
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Luftverkehrs wirken als vielschichtiges
System zusammen, in dem nicht jede Einzelmaßnahme einen maximalen
Schutzwert gegen Überwindung für sich beansprucht. Vielmehr wird ein
effektiver Schutz gegen unbefugtes Betreten durch die gezielte Verzahnung der
getroffenen Maßnahmen erreicht, in diesen Fällen durch technische und
personelle Sicherungsmaßnahmen. Sie entsprechen grds. den nationalen und
internationalen Vorgaben, werden auf Basis von Risikobewertungen erstellt und
fortlaufend angepasst. Diese Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig durch die
zuständigen Behörden im Rahmen behördlicher Aufsicht überprüft.
29. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Zäune um die
Gelände der Flughäfen BER und München zu verstärken?
Grundsätzlich und zuvorderst muss ein Flughafenbetreiber nach dem
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) sein eigenes Flugplatzgelände selbst sichern.
Er ist verpflichtet, Flughafenanlagen und Bauwerke so zu erstellen, zu gestalten
und zu unterhalten, dass die erforderliche bauliche und technische Sicherung
und die sachgerechte Durchführung der personellen Sicherungs- und
Schutzmaßnahmen und die Kontrolle der Bereiche der Luftseite ermöglicht werden
sowie die dafür erforderlichen Flächen bereitzustellen und zu unterhalten.
Darüber hinaus muss er die Luftseite des Flughafens gegen unberechtigten
Zugang sichern.
Technische oder bauliche Veränderungen obliegen somit dem Betreiber und
basieren i. d. R. auf Risikobewertungen und einer ganzheitlichen Betrachtung
des jeweils örtlichen Sicherheitssystems.
30. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Grenzen des jeweiligen
Geländes an den Flughäfen BER und München gesichert, und wie, und
von wem werden diese überwacht?
Die Flughafengelände beider Flughäfen werden rund um die Uhr bewacht und
durch Bundespolizei und Flughafenbetreiber bestreift. Die Absicherung
landseitiger Flächen vor dem Zaun liegt in Zuständigkeit der Landespolizei. Zäune
sind videoüberwacht und beleuchtet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
31. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Alarmkette nach dem
jeweiligen Eindringen der Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“
auf die Gelände der Flughäfen BER und München ausreichend
funktioniert hat?
Die abgestimmten Melde- und Informationswege zwischen den
Flughafenbetreibern und den Behörden und Prozessbeteiligten an den Flughäfen BER
und MUC haben nach dem jeweiligen Eindringen der Mitglieder der Gruppe
„Letzte Generation“ auf die Gelände der Flughäfen funktioniert.
32. Welche Maßnahmen wurden nach den Vorfällen ggf. seitens der
Bundesregierung unternommen, um die Gelände der betroffenen Flughäfen
besser gegen Eindringlinge von außen zu schützen?
Nach Auskunft der FBB hat diese bereits vor der Störaktion am 24. November
2022 die Beschaffung einer intelligenten Videoanalyse zur automatischen
Detektion von Zaundurchbrüchen veranlasst.
Gleichzeitig haben sowohl die Landes- als auch die Bundespolizei ihre
Bestreifungen land- und luftseitig nochmals erhöht. Die FBB trainiert das Verhalten
bei Störaktionen und anderen Vorfällen. Hierbei wird u. a. auch die Reaktion
auf Störaktionen, die von Klimaaktivisten an anderen Flughäfen verursacht
worden sind, geübt.
Nach Auskunft der FMG ist im erfolgreichen Zusammenwirken von
Bundespolizei, Landespolizei und dem Bereich Konzernsicherheit der FMG gelungen,
die Störung am 8. Dezember 2022 effektiv und schnell zu beenden. Die FMG
hat im Anschluss an das Vorkommnis die Risikobewertung für den Flughafen
München nochmals überprüft.
Seitens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wurden alle
Luftsicherheitsbehörden der Länder über die Vorfälle informiert und gebeten,
örtliche Risikobewertungen erneut zu überprüfen.
33. Teilt die Bundesregierung die Sichtweise des Sprechers der Berlin
Brandenburg GmbH, dass es nicht menschenmöglich sei, ein Eindringen von
Personen in den abgesperrten Bereich zu 100 Prozent zu verhindern
(
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus242341695/Letzte-Generati
on-am-BER-Runter-hier-das-ist-ein-Flughafengelaende.html?
Sicherheitssysteme an Flughäfen sind mehrschichtig. Das Eindringen
unbefugter Personen soll durch technische, bauliche und personelle Maßnahmen
verhindert werden. Gelingt jedoch ein unerlaubter Zutritt, so ist das Erkennen
eines solchen und eine schnelle und unmittelbare Reaktion erforderlich.
34. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die jeweiligen
Sicherheitskonzepte der Flughäfen BER und München überprüft werden müssen,
und wenn nein, warum nicht?
35. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Sicherheitskonzepte
der übrigen Verkehrsflughäfen in Deutschland überprüft werden müssen,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Luftsicherheitsprogramme von Flughafenbetreibern sind nach dem LuftSiG
sowieso regelmäßig zu überprüfen. Flughäfen arbeiten somit permanent an der
Verbesserung ihrer Sicherheitsarchitektur nach den luftsicherheitsrechtlichen
Anforderungen, auch vor dem Hintergrund einer sich ändernden
Gefahrenlandschaft.
36. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ergebnissen bezüglich
der seitens der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH angekündigten
Verbesserung des Sicherheitskonzeptes des BER zu rechnen (
https://www.rb
b24.de/panorama/beitrag/2022/11/klima-protest-flughafen-ber-letzte-gen
eration-sicherheit-reaktionen.html?
Nach Auskunft der FBB bezieht sich die Auskunft des Pressesprechers im
genannten Artikel auf Verbesserungen bei der Videoüberwachungstechnik. Diese
wird derzeit installiert.
37. An welchen anderen Flughäfen hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland Versuche von
sogenannten Klimaaktivisten gegeben, auf das Betriebsgelände einzudringen
(bitte differenziert nach Flughäfen und Jahren darstellen?
38. An welchen Flughäfen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren in Deutschland Versuche von anderen
Straftätern gegeben, auf das Betriebsgelände einzudringen bzw. sind solche
eingedrungen (bitte differenziert nach Flughäfen und Jahren darstellen?
Die Fragen 37 und 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 25. Februar 2022 wurden im Zusammenhang mit den bundesweit
angekündigten Protestaktionen der Gruppierung „Letzte Generation“ bei einer
Fahrzeugkontrolle der Polizei Hessen Tatwerkzeuge wie Bolzenschneider und eine
Teleskopleiter sowie ein Bekennerschreiben aufgefunden. Dies stand in
Zusammenhang mit einem versuchten Eindringen auf das Betriebsgelände des
Flughafens Frankfurt. Weitere Versuche von Klimaaktivisten, auf das
Betriebsgelände einzudringen, sind nicht bekannt.
Betretungen und Betretungsversuche von Sicherheitsbereichen von Flughäfen
sind demgegenüber häufig auf die Unkenntnis der Örtlichkeiten und Prozesse
sowie Desorientierung an Flughäfen zurückzuführen und haben i. d. R. keinen
kriminellen Hintergrund (z. B. das Betätigen von Notfalltüren aufgrund der
Annahme, sich verlaufen zu haben o. Ä.).
Statistische Angaben liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor.
39. Gegen wie viele Personen wird im Zusammenhang mit dem Eindringen
der Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ auf die Gelände der
Flughäfen BER und München nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
zuständigen Strafverfolgungsbehörden jeweils ermittelt, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Gegen neun Personen wurden Ermittlungsverfahren der zuständigen
Strafverfolgungsbehörde eingeleitet.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Gegen sieben Personen werden nach Kenntnis der FMG strafrechtliche
Ermittlungsverfahren durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden geführt.
40. Welche Straftatbestände sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
Gegenstand der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Eindringen
der Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ auf die Gelände der
Flughäfen BER und München, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Gegenstand der Ermittlungen durch die zuständige Polizei des Landes
Brandenburg sind
§ 315 des Strafgesetzbuches (StGB) (Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr),
§ 303 StGB (Sachbeschädigung) und
§ 123 StGB (Hausfriedensbruch).
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Nach Auskunft der FMG hat sie gegen die an den Vorfällen vom 8. Dezember
2022 beteiligten Personen in enger Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden
Strafanzeige wegen aller in Frage kommenden Delikte erstattet und – soweit
erforderlich – Strafanträge gestellt. Namentlich könnten aus Sicht der FMG
folgende Straftatbestände erfüllt sein:
§ 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr),
§ 240 StGB (Nötigung),
§ 303 StGB (Sachbeschädigung),
§ 123 StGB (Hausfriedensbruch) und
§ 19 Absatz 1 i. V. m. § 11 Absatz 1 LuftSiG (Mitsichführen eines verbotenen
Gegenstands im Sicherheitsbereich).
Ferner stehen Ordnungswidrigkeiten im Raum.
41. Welche Behörden sind mit den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem
Eindringen der Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ auf die
Gelände der Flughäfen BER und München nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils betraut, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
Die sachlich zuständigen Behörden für die Ermittlungen im Zusammenhang
mit dem Eindringen auf das Gelände am Flughafen Berlin-Brandenburg am
24. November 2022 sowie am 8. Dezember 2022 sind die
Strafverfolgungsbehörden des Landes Brandenburg.
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Die sachlich zuständigen Behörden für die Ermittlungen im Zusammenhang
mit dem Eindringen auf das Gelände am Flughafen München sind die
Strafverfolgungsbehörden des Landes Bayern.
42. Wie lange und wie viele Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“
waren nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Eindringen auf die
Gelände der Flughäfen BER und München jeweils in Polizeigewahrsam
bzw. in Untersuchungshaft, untergliedert in
a) das Eindringen am 24. November 2022 am BER,
b) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am BER,
c) das Eindringen am 8. Dezember 2022 am Flughafen München?
Die betroffenen Personen wurden durch die Bundespolizei an die jeweiligen
Landespolizeien übergeben. Zu den dort folgenden Verfahren und Zeitmaßen
hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
43. Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die
Kosten der jeweiligen Einsätze der Bundespolizei von den Mitgliedern der
Gruppe „Letzte Generation“ getragen werden?
Im Hinblick auf die Störaktionen der Gruppierung „Letzte Generation“ vom
24. November 2022 und vom 8. Dezember 2022 wurden gegen alle relevanten
Personen Kostenverfahren nach der Besonderen Gebührenverordnung des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare
öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere
Gebührenverordnung BMI – BMIBGebV) eingeleitet.
44. Wie lautet die Position der Bundesregierung zu einem möglichen
Präventivgewahrsam gegenüber Klimaaktivisten, wie er in Bayern bereits
Anwendung findet?
45. Wie lautet die Position der Bundesregierung zu möglichen
Aufenthaltsverboten und Meldeauflagen gegenüber Klimaaktivisten?
Die Fragen 44 und 45 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4a und 4b der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/5238 verwiesen.
46. Wie lautet die Position der Bundesregierung zur möglichen Schaffung
einer Plattform, um Geschädigten der bisherigen bundesweiten Aktionen
der Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ die Möglichkeit zu
geben, ihre Ansprüche geltend zu machen?
Ob und welche Ansprüche wegen Klimaaktionen gegen die Gruppe „Letzte
Generation“ oder gegen einzelne ihrer Akteure bestehen, müssen die
unabhängigen Gerichte entscheiden. Hierfür steht Anspruchstellern der Zivilrechtsweg
offen. Für die Einrichtung einer besonderen „Plattform“ sieht die
Bundesregierung keinen Anlass.
47. Teilt die Bundesregierung die Sichtweise des Präsidenten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, dass es sich bei der
Gruppe der „Letzten Generation“ nicht um eine extremistische
Vereinigung handelt (
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/haldenwang-stuf
t-letzte-generation-als-nicht-extremistisch-ein-18467352.html)?
Bezüglich des Vorliegens einer extremistischen Vereinigung im Sinne der
Fragestellung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 46 des Abgeordneten Steffen Kotré auf Bundestagsdrucksache 20/4970
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]