[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Nicole Gohlke,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5508 –
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2022
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in
zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische
„Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen innerhalb der
extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche
anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen.
Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels
der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für
ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen
Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler
Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und
antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt
somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme
Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote
erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche
Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar.
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im vierten
Quartal 2022 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern
aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie
stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
Die Fragen 1 bis 1b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5712
20. Wahlperiode 17.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
17. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Oktober bis Dezember 2022
im Bundesgebiet 45 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (14 Konzerte
und 31 Liederabende) statt.
Zu folgenden 18 Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene
Ankündigung bzw. Durchführung vor.
Datum Ort Land Interpreten
1. Oktober 2022 Plauen SN „Lunikoff“, „Wegbereiter“
1. Oktober 2022 Raum
Niederlausitz
BB Einzelperson
1. Oktober 2022 Torgau-Staupitz SN „Endstufe“, „Überzeugungstäter Vogtland“, „Thumbscrew“,
„Devils Right Hand“
1. Oktober 2022 Raum Hohenlohe BW „Hard & Smart“, „Brachial“, „Skindogs“
7. Oktober 2022 keine offenen
Erkenntnisse
NW Einzelperson
21. Oktober 2022 Torgau-Staupitz SN „Uwocaust und Helfershelfer“, „Odessa“, „Hausmannskost“
22. Oktober 2022 Torgau-Staupitz SN „Eskalation“, „Frontfeuer“, „Sturmtrupp“
22. Oktober 2022 nicht bekannt SN „Wehrhammer“, „Harm Wulf“, „Burkhartsvinter“,
„Vinterstille“, „Sunwheel“
29. Oktober 2022 Klein Bünzow-
Salchow
MV „Uwocaust“, „Blutzeugen“, „Heiliger Krieg“,
„Spreegeschwader“
29. Oktober 2022 Mandelbachtal-
Heckendahlheim
SL „Kategorie C“
12. November 2022 Eisenach TH „F.I.E.L.“
13. November 2022 Gera TH Einzelperson, „Julmond“
26. November 2022 Torgau-Staupitz SN „Heiliger Krieg“, „Sniper“, „Kodex Frei“
3. Dezember 2022 Schmölln TH „Legion S“
3. Dezember 2022 keine offenen
Erkenntnisse
ST „Volksnah“, „Odessa“, „Thematik 25“
6. Dezember 2022 Leun HE „Lunikoff“
10. Dezember 2022 Oberharz-
Benneckenstein
ST „Eskalation“, „Endstufe“
17. Dezember 2022 nicht bekannt BB „Visionär“
Zu einzelnen Veranstaltungsorten liegen nur geheimhaltungsbedürftige
Erkenntnisse vor. Die weiteren 27 derjenigen Musikveranstaltungen, von denen
die Bundesregierung Kenntnis hat, wurden konspirativ angekündigt oder
vorbereitet. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts
einerseits mit Belangen des Staatswohls und den involvierten Grundrechten
Dritter andererseits gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass eine
Aufschlüsselung der Musikveranstaltungen nach Ländern nicht, auch nicht in
eingestufter Form, mitgeteilt werden kann, da die rechtsextremistische Szene
daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen
und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte.
Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen
zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die V-Personen in einem
extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer
Identität könnte dazu führen, dass ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit
gefährdet wären. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der
möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer drohenden
Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu
Umständen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger
hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie und die Bedeutung der betroffenen
Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so
sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die
NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw.
Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen
der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2022 vier
entsprechende Musikveranstaltungen (Liederabende) statt. Am 1. Oktober 2022
führten die „Jungen Nationalisten“ (JN, Jugendorganisation der NPD) im Raum
Niederlausitz (BB) einen Liederabend durch, auf dem ein Liedermacher auftrat.
Zu den drei weiteren Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden
ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung
kann insofern aus den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b
dargestellten Gründen nicht erfolgen.
3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen,
Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2022 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten
nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz fanden im vierten
Quartal 2022 sieben entsprechende Veranstaltungen statt. Zu den folgenden drei
Veranstaltungen liegen offene Erkenntnisse vor.
Datum Ort Land Interpreten
1. Oktober 2022 keine offenen
Erkenntnisse
NW „Fylgien“
2. Oktober 2022 Eschede NI „Fylgien“
10. Dezember 2022 nicht bekannt BB „Kavalier“, „Prototyp“
Zum Veranstaltungsort der Veranstaltung am 1. Oktober 2022 und den weiteren
vier Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht
erfolgen.
4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei Die Rechte (Saalveranstaltungen,
Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2022 zu
musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen
traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im vierten Quartal 2022 eine
entsprechende Veranstaltung statt. Am 2. Dezember 2022 organisierte der
Kreisverband Dortmund der Partei „DIE RECHTE“ eine sogenannte Jahresendfeier mit
Auftritt des Liedermachers „Fylgien“.
5. Bei welchen Veranstaltungen der Partei Der III. Weg
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2022
zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2022 vier
entsprechende Veranstaltungen statt. Am 26. November 2022 organisierte der
„Stützpunkt Baden-Württemberg“ der Partei „Der III. Weg“ im Raum
Württemberg eine Vortragsveranstaltung, in deren Rahmen ein Liedermacher auftrat.
Am 10. Dezember 2022 veranstaltete der „Stützpunkt Sauerland/Süd“ einen
„Nationalrevolutionären Weihnachtsmarkt“ in Hilchenbach (NW), auf dem ein
Liedermacher auftrat.
Am 17. Dezember 2022 fand eine interne Parteiveranstaltung des „Stützpunkt
Sachsen“ der Partei „Der III. Weg“ in Zwickau (SN) statt, in dessen Rahmen es
zu einem Auftritt eines Liedermachers kam.
Im Übrigen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse vor.
Eine Nennung der Erkenntnisse kann aus den bereits in der Antwort zu den
Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht erfolgen.
6. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten,
z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch
zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im
vierten Quartal 2022, und wer trat als Organisator der jeweiligen
Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum,
Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Oktober bis Dezember 2022
im Bundesgebiet 47 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt.
Hierzu zählen auch die in den Antworten zu den Fragen 3 bis 5 genannten
Veranstaltungen.
Zu den folgenden 16 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene
Ankündigung bzw. Durchführung vor.
Datum Ort Land Organisator Interpreten
1. Oktober 2022 keine offenen
Erkenntnisse
NW NPD Kreisverband
Mönchengladbach
„Fylgien“
2. Oktober 2022 Eschede NI JN/NPD Niedersachsen „Fylgien“
23. Oktober 2022 Stößen ST „Compact Magazin“ Einzelperson
5. November 2022 Frankfurt/O. BB keine offenen Erkenntnisse „Lunikoff“
12. November 2022 Schleusingen TH Einzelperson Einzelperson
12. November 2022 Lunzenau-
Cossen
SN nicht bekannt ehemaliger Sänger von
„Blitzkrieg“, „RAC n´Roll-Teufel“
26. November 2022 Raum
Württemberg, keine
offenen
Erkenntnisse zum
Veranstaltungsort
BW „Der III. Weg Stützpunkt
Baden-Württemberg“
Einzelperson
2. Dezember 2022 Dortmund NW „Die Rechte Kreisverband
Dortmund“
„Fylgien“
Datum Ort Land Organisator Interpreten
3. Dezember 2022 Allstedt-
Sotterhausen
ST Einzelperson keine offenen Erkenntnisse
10. Dezember 2022 Hilchenbach NW „Der III. Weg Stützpunkt
Sauerland/Süd“
„Wegbereiter“
10. Dezember 2022 nicht bekannt BB „Deutsche Stimme-Verlag“
(NPD-Organ)
„Kavalier“, „Prototyp“
16. Dezember 2022 Gera TH Einzelperson Einzelperson
17. Dezember 2022 Zwickau SN „Der III. Weg Stützpunkt
Westsachsen“
„Hermunduren“
17. Dezember 2022 Spremberg BB nicht bekannt „Spreewehr“
18. Dezember 2022 Kloster Veßra TH Einzelperson „Bienenmann“
26. Dezember 2022 keine offenen
Erkenntnisse
BB nicht bekannt „Spreewehr“, „Bloody 32“
Zu einzelnen Veranstaltungsorten liegen nur geheimhaltungsbedürftige
Erkenntnisse vor. Zu den 31 weiteren Veranstaltungen liegen den
Verfassungsschutzbehörden ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor.
Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 bis
1b dargestellten Gründen nicht erfolgen.
7. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen
und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach
Veranstaltungen aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu den Fragen 1 bis 1b und 5 genannten
Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf:
Zu zwei der 14 Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden
zwölf Konzerte wurden von insgesamt 1 839 Personen besucht; das ergibt
einen Durchschnitt von ca. 153 Personen.
Zu zehn der 31 Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die
verbleibenden 21 Liederabende wurden von insgesamt 1 054 Personen besucht; das ergibt
einen Durchschnitt von ca. 50 Personen.
Zu neun der 47 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine
Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 38 Veranstaltungen wurden von
insgesamt 2 357 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 62
Personen.
8. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von
deutschen Angehörigen der extremen Rechten im vierten Quartal 2022 im
Ausland organisiert?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
9. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche deutschen Rechtsrockbands bzw. Liedermacher
gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2022 zwei
entsprechende Konzerte sowie ein Liederabend im Ausland statt. Am 19.
November 2022 traten bei einem Konzert der „Hammerskins“ in Mailand (Italien) die
deutschen rechtsextremistischen Musikgruppen „Blutzeugen“, „Confident of
Victory“ und „Flak“ auf. Am 26. November 2022 fand ein Liederabend von
„Blood and Honour Bulgarien“ in Sofia (Bulgarien) statt, auf dem der deutsche
Liedermacher „Fylgien“ auftrat. Bei einem Konzert am 17. November 2022 in
Ceske Budejovice (Tschechien) traten die deutschen Musikgruppen
„Prolligans“ sowie „Hard & Smart“ auf.
Zudem wurde im vierten Quartal 2022 ein weiteres Auslandskonzert mit
angekündigten Auftritten deutscher rechtsextremistischer Musikgruppen bekannt.
Dabei handelt es sich um geplante Auftritte der Musikgruppen „Blutzeugen“
und „Heiliger Krieg“ bei einem Konzert am 8. Oktober 2022 in Sofia
(Bulgarien). Da seitens der deutschen Behörden Ausreiseuntersagungen gegen die
Bandmitglieder ergingen, fanden die angekündigten Auftritte nicht statt.
10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal
2022 von der Polizei aufgelöst?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
11. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal
2022 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und
das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten
Bands angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2022 kein
geplantes Konzert im Vorfeld verboten. Am 26. November 2022 verhinderten die
Behörden jedoch einen geplanten Liederabend in Großbreitenbach-
Friedersdorf (TH), bei dem eine Liedermacherin auftreten sollte. Mit Bekanntwerden
der geplanten Veranstaltung hob die Stadt Großbreitenbach den Mietvertrag für
den Saal in Friedersdorf auf, so dass die Veranstaltung nicht durchgeführt
werden konnte.
Am 10. Dezember 2022 verhinderten die Behörden ein geplantes Konzert unter
dem Motto „Weiße Weihnacht“ in Weißenberg-Nostiz (SN) mit angekündigten
Auftritten der Musikgruppen „Front 776“, „Eskalation“, „Endstufe“ und
„Baltic Storm“. Auch hier wurde nach Bekanntwerden der geplanten Veranstaltung
auf Bestreben der örtlichen Polizei- und Kommunalbehörden der Mietvertrag
durch den Vermieter des Veranstaltungsobjekts gekündigt.
12. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten,
wurden im vierten Quartal 2022 in unmittelbarem Zusammenhang mit
Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den
Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art
der Straftaten, Ort und Datum auflisten)?
Politisch motivierte Straftaten im thematischen Zusammenhang mit
„Musikveranstaltungen der extremen Rechten“ werden im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)
erfasst. Sie sind in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten.
Eine unmittelbar automatisierte Auswertung dieser Fälle in der zentralen PMK-
Fallzahlendatei des Bundeskriminalamts (BKA) (LAPOS) ist nicht möglich.
Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit
dieser konkreten Motivlage/diesem Themenbezug keine bundesweite
Begrifflichkeit gibt, die mittels eines recherchefähigen Katalogwertes (z. B. als
Themenfeld) bundeseinheitlich gemeldet und in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS
dargestellt werden könnte.
Hilfsweise wurden dennoch Recherchen im Feld „Kurzsachverhalt“ der
zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA (LAPOS) durchgeführt, deren Ergebnisse
manuell unter Berücksichtigung der Fragestellung ausgewertet wurden. Dabei
konnte der nachfolgende Sachverhalt im Sinne der Anfrage im vierten Quartal
2022 festgestellt werden.
Bundesland Ort Datum Sachverhalt
Sachsen Schildau 22. Oktober 2022 Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger
Organisationen § 86a Strafgesetzbuch
(StGB)
(Ausruf der Parole „Sieg
Fucking Heil“)
13. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 12 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das dritte Quartal 2022 gegeben, und welche Nachmeldungen
hat es im Einzelnen gegeben?
In Ergänzung zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/4245 wird Folgendes
mitgeteilt:
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal 2022 ein
weiteres rechtsextremistisches Konzert, vier Liederabende sowie acht weitere
sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt.
Nur zu den folgenden drei nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltungen
liegen dabei nicht geheimhaltungsbedürftige Informationen vor:
Am 6. August 2022 fand in Guben (BB) ein Liederabend mit Auftritt eines
Liedermachers statt.
Des Weiteren fand am 17. September 2022 in Neukirch (SN) ein Liederabend
statt, auf dem mehrere Solo-Interpretinnen/-Interpreten auftraten.
Eine sonstige Veranstaltung mit Musikdarbietung fand am 17. September 2022
in Gülzow-Prüzen (MV) mit Auftritten der Band „Ungebetene Gäste“, des
Solo-Interpreten „DJT 88“ und einer namentlich nicht bekannten Liedermacherin
statt.
Zu den weiteren nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltungen liegen der
Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor.
Eine Nennung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu
den Fragen 1 bis 1b dargestellten Gründen nicht erfolgen.
Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das dritte Quartal
2022 zu geänderten Veranstaltungs- und Besucherzahlen. Die Angaben in der
Klammer beziehen sich auf die Angaben aus den oben angeführten Antworten
der Bundesregierung.
Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr um eins auf sieben (sechs). Die
Besucherzahl steigt dadurch auf 800 (760), das ergibt einen Durchschnitt von
ca. 114 (127) Personen.
Die Zahl der Liederabende erhöht sich um vier auf 27 (23), davon 19 (16) mit
bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl erhöht sich nun auf 1 269
(1 129), der Durchschnitt liegt jetzt bei ca. 67 (71) Besuchern.
Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich
nunmehr um acht auf 33 (25), davon 28 (20) mit bekannten Besucherzahlen.
Die Gesamtbesucherzahl erhöht sich nun auf 1 958 (1 423), der Durchschnitt
beträgt dadurch ca. 70 (71) Besucher.
Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen von Straftaten für das dritte
Quartal 2022 aus der BKA-Fallzahlendatei LAPOS ist nicht möglich. Vor
diesem Hintergrund wurden die aktuellen Fallzahlen für das dritte Quartal 2022
analog zur Beantwortung von Frage 12 recherchiert und manuell gesichtet.
Dabei konnten die nachfolgenden Sachverhalte im Sinne der Anfrage im dritten
Quartal 2022 festgestellt werden.
Bundesland Ort Datum Sachverhalt
Thüringen
Sonneberg
9. Juli 2022 Verwendungen von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
(Tattoos mit rechten Motiven)
Bayern Rieden 30. Juli 2022 Verwendungen von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
(Zeigen des „Hitlergrußes“ sowie
Ausruf „Heil Hitler“)
14. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im vierten
Quartal 2022 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja,
welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden
sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
15. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im vierten Quartal 2022, und welchen Inhalts waren
diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte
nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
16. Gegen wie viele der 2022 indizierten und in Liste B eingetragenen
rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf
strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein
Beschlagnahmebeschluss vor?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]