Zu den Möglichkeiten nationaler Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen
der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Mechthild Rawert, Kerstin Tack, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Am 13. Juli 2010 hat die EU-Kommission Vorschläge verabschiedet, nach denen die Mitgliedstaaten künftig mehr Entscheidungsspielraum haben sollen und u. a. eigenständig über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet bestimmen können. Das Echo auf diese Vorschläge ist bisher gespalten. Kritiker bezweifeln u. a. die Rechtssicherheit und befürchten, dass die Möglichkeit nationaler Anbaubeschränkungen oder Anbauverbote mit Erleichterungen bei der EU-Zulassung und Einschränkungen bei der Berücksichtigung ökologischer und gesundheitlicher Einwände erkauft werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Erleichterungen für nationale Anbauverbote ergeben sich konkret aus den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage?
In welchem Zusammenhang stehen die vorgeschlagenen Erleichterungen für nationale Anbauverbote mit den Zulassungsentscheidungen auf EU-Ebene? Welche Änderungen im Zulassungsverfahren sind vorgesehen, welche Vereinbarungen formeller oder informeller Art wurden oder werden getroffen, um die Mitgliedstaaten zu einer größeren Bereitschaft zur Zustimmung zu bewegen und die Zulassung zu vereinfachen?
Wie müssen Mitgliedstaaten ein nationales Anbauverbot begründen, und welche Rechtsgründe können sie angeben, ohne das Risiko rechtlicher Unsicherheit einzugehen? Wie können sie zuverlässig vermeiden, mit Anbaubeschränkungen oder Anbauverboten in Konflikt mit den allgemeinen Grundsätzen der EU-Verträge und des Binnenmarktes und den internationalen Verpflichtungen der EU zu geraten?
Mit welchen Zeiträumen rechnet die Bundesregierung, bis die Möglichkeit nationaler Anbauverbote im EU-Recht verankert ist? Wo und wie sollen sie verankert werden?
Die Empfehlungen der EU-Kommission ermöglichen eine nationale Einführung von niedrigeren Schwellenwerten für Koexistenzmaßnahmen (unterhalb des derzeitigen Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 Prozent). Wie wird die Bundesregierung diese Möglichkeit im Sinne der Verbraucher und der gentechnikfreien Wirtschaft nutzen?
Welche Möglichkeiten ergeben sich aus den Vorschlägen der EU-Kommission für eine bessere Absicherung der gentechnikfreien Regionen in Deutschland? Wie wird die Bundesregierung dies nutzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission, und wie wird sie sich auf EU-Ebene positionieren?
Welche Auswirkungen haben die Vorschläge der EU-Kommission für die Bundesländer? Werden ihre Möglichkeiten für den Erlass von Anbaubeschränkungen, Anbauverboten und die Einrichtung und den Schutz gentechnikfreier Regionen erweitert?
Welche Änderungen im deutschen Gentechnikrecht werden notwendig, wenn die Kommissionsvorschläge angenommen werden (bitte um Auflistung)?
Bis wann werden die gesetzlichen Grundlagen für nationale oder regionale Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland und in anderen EU-Staaten geschaffen sein?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche EU-Mitgliedstaaten von der Möglichkeit nationaler Anbauverbote Gebrauch machen werden?
Wann rechnet die Bundesregierung mit neuen EU-Zulassungen für den Anbau? Welche Pflanzen welcher Firmen werden das sein?
Wird die Bundesregierung die sich ergebenden Möglichkeiten im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Landwirte, der Imker und der gesamten gentechnikfreien Wirtschaft nutzen, um nationale Anbauverbote wie z. B. beim gentechnisch veränderten Mais – MON810 zu erlassen? Wenn nein, warum nicht?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das EU- Zulassungsverfahren transparenter und demokratischer wird, ökologische Fragen stärker berücksichtigt werden und sozioökonomische Nutzen und Risiken und die agronomische Nachhaltigkeit als wichtige Kriterien in die Bewertung einbezogen werden?