[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5604 –
Verkehrskonzept zur Entlastung der Autobahn 45 zwischen Olpe und Westhofen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Sperrung der Rahmedetalbrücke auf der Autobahn 45 (A 45) bei
Lüdenscheid sind nun gut 14 Monate vergangen. In diesen 14 Monaten sind
Menschen wie Unternehmen dem nach Ansicht der Fragesteller seitdem
herrschenden folgenschweren Verkehrschaos des Umleitungsverkehrs im
Südsauerland ausgeliefert. Zur Entlastung des Stadtgebiets sowie des Volme- und
Lennetals – gerade auch mit Blick auf Lärm und CO2-Emissionen sowie zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit – wird seit Wochen eine Debatte um ein
Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung für den Schwerlastverkehr
geführt (vgl.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-luedenscheid-bew
egung-im-streit-um-transitverkehr-nach-brueckendesaster-dpa.urn-newsml-dp
a-com-20090101-221205-99-784970).
Nach Ansicht der Fragesteller müssen bei der Suche nach Maßnahmen und
Konzepten durch die Bundesregierung auch die weiträumige Umleitung des
Transit-Schwerlastverkehrs intensiv geprüft und die erforderlichen
organisatorischen wie auch rechtlichen Grundlagen erörtert werden (vgl.
https://www1.
wdr.de/nachrichten/landespolitik/lkw-durchfahrverbot-luedenscheid-rahmedet
albruecke-a45-100.html#:~:text=P%C3%BCnktlich%20zum%20Jahrestag%2
0der%20Vollsperrung,den%20Transitverkehr%20in%20L%C3%BCdenscheid
%20geben). Dies betrifft den Abschnitt der A 45 zwischen dem
Autobahnkreuz Olpe-Süd im Süden und dem Westhofener Kreuz in Norden. Nur eine
weiträumige Umfahrung des Schwerlastverkehrs entlastet nach Auffassung
der Fragesteller gleichermaßen Stadt und Land entlang der A 45 zwischen
Olpe und Westhofen.
1. Wie viele Lastkraftwagen (Lkws) passieren seit dem 2. Dezember 2021
täglich die Toll-Collect-Erfassungsstellen auf der A 45 am
Autobahnkreuz Olpe?
2. Wie viele Lkws passieren seit dem 2. Dezember 2021 täglich die Toll-
Collect-Erfassungsstellen auf der A 45 am Autobahnkreuz Westhofen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5793
20. Wahlperiode 23.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 23. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In nachfolgender Tabelle sind die Verkehrsbelastungen aus den mautpflichtigen
Verkehren am Westhofener Kreuz und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd im Zuge
der A 45 dargestellt.
Abschnitt/Quadrant Anzahl mautpflichtiger Verkehre
[Fahrzeuge/24 Stunden]
(Durchschnitt im Jahr 2022)
Westhofener Kreuz (A 1/A 45)
Westhofener Kreuz – Anschlussstelle Dortmund-Süd 3.148
Anschlussstelle Dortmund-Süd – Westhofener Kreuz 3.243
Westhofener Kreuz – Anschlussstelle Schwerte-Ergste 3.421
Anschlussstelle Schwerte-Ergste – Westhofener Kreuz 3.625
Autobahnkreuz Olpe-Süd
Autobahnkreuz Olpe-Süd – Anschlussstelle Freudenberg 3.854
Anschlussstelle Freudenberg – Autobahnkreuz Olpe-Süd 3.981
Autobahnkreuz Olpe-Süd – Anschlussstelle Olpe 3.058
Anschlussstelle Olpe – Autobahnkreuz Olpe-Süd 2.973
Auswertung auf Grundlage der Daten des Bundesamtes für Güterverkehr für
das Jahr 2022.
3. Wie viele Lkws passieren seit dem 2. Dezember 2021 täglich sowohl die
Toll-Collect-Erfassungsstellen auf der A 45 am Autobahnkreuz Olpe wie
auch die Erfassungsstelle am Autobahnkreuz Westhofen, sodass davon
auszugehen ist, dass es sich bei diesen Fahrzeugen um Transitverkehr
handelt?
4. Wie definiert die Bundesregierung jeweils Quell-, Ziel- und
Transitverkehr (bitte nach Quell-, Ziel- und Transitverkehr auflisten und
definieren)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Daten aus der Mauterfassung zu Lkw-Transitverkehren, die sowohl das
Westhofener Kreuz als auch das Autobahnkreuz Olpe-Süd passieren, liegen nicht
vor, da mautpflichtige Fahrzeuge infolge der Vollsperrung der Talbrücke
Rahmede das mautpflichtige Streckennetz vorzeitig verlassen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat daher eine
näherungsweise Betrachtung der mautpflichtigen Lkw-Verkehre in der Region
Lüdenscheid veranlasst. Nach dem Ergebnis einer Analyse ausgewählter
Werktage an den Anschlussstellen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid haben von
erfassten etwa 7.500 mautpflichtigen Lkw (innerhalb von 24 Stunden
insgesamt in beiden Fahrtrichtungen) im Durchschnitt rund 650 Lkw
(mautpflichtige Fahrt, die weder Ausgangs- noch Bestimmungsort innerhalb eines 75
Kilometer-Radius‘ um Lüdenscheid hat) einen überregionalen Charakter, etwa
3.150 Lkw werden dem Verkehr mit regionalem Bezug (mautpflichtige Fahrt
mit Ausgangs- und/oder Bestimmungsort innerhalb eines 75 Kilometer-
Radius‘) und rund 3.700 Lkw dem Ziel- und Quellverkehr (mautpflichtige Fahrt
beginnt oder endet in Lüdenscheid) zugeordnet.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahrensituationen, die sich für
die Region und insbesondere die Menschen in Lüdenscheid und den
umliegenden Kommunen durch den Transitverkehr seit dem 2. Dezember
2021 ergeben?
Nach Kenntnis des BMDV liegen im Bereich der in der Baulast des Landes
Nordrhein-Westfalen befindlichen Bedarfsumleitungsstrecke keine auffälligen
Unfalllagen vor.
6. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Transitverkehr bzw. die Zahl
an Lkws, die das Südsauerland zwischen Olpe und Westhofen als
Transitverkehr über die A 45 und die Bedarfsumleitung passieren, zu
reduzieren, und wenn sie dies nicht beabsichtigt, warum nicht?
13. Wie plant die Bundesregierung, mit möglichen Verlagerungen des
Schwerlastverkehrs durch ein Durchfahrtsverbot auf der
Bedarfsumleitung in die umliegenden Kommunen umzugehen?
a) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um ein solches
Durchfahrtsverbot umzusetzen?
b) Worauf muss rechtlich wie auch organisatorisch bei der Umsetzung
eines solchen Durchfahrtsverbots geachtet werden?
Die Fragen 6 und 13 bis 13b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
zusammen beantwortet.
Mit der Sperrung der Talbrücke Rahmede hat die Autobahn GmbH des Bundes
großräumige Umleitungen im Netz der Bundesautobahnen ausgewiesen und
festgelegte regionale Bedarfsumleitungsstrecken aktiviert. Zudem hat die
Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Optimierungen – z. B.
bauliche Verbesserungen an der Umleitungsstrecke und auf den Verkehrsablauf
abgestimmte Lichtsignalschaltungen – im nachgeordneten Bundes- und
Landesstraßennetz umgesetzt. Um auf Veränderungen im Verkehrsablauf zu reagieren,
werden das Verkehrsgeschehen und ggf. mögliche Verbesserungsmaßnahmen
in einer Task Force beraten und umgesetzt.
Für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen gelten die
Tatbestandsvoraussetzungen nach § 45 Absatz 1 Satz 1 (Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs) der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StVO
(Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen). Nach § 45 Absatz 9
Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur anzuordnen,
wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Insbesondere dürfen nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO Beschränkungen und Verbote
des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen
örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko
einer Beeinträchtigung von anderen Rechtsgütern erheblich übersteigt. Zudem
müssen die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen wirksam und
verhältnismäßig sein. Die Tatbestandvoraussetzungen, die Wirksamkeit und die
Verhältnismäßigkeit haben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nachzuweisen.
Legen die Straßenverkehrsbehörden entsprechende straßenverkehrsrechtliche
Anordnungen fest, müssen diese wirksam von den örtlichen Polizeibehörden
kontrolliert werden.
Im Übrigen wird auf Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 113 des Abgeordneten Florian Müller auf Bundestagsdrucksache
20/5426 verwiesen.
7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ausreichend auf die
weiträumigen Umleitungen über andere Autobahnen hingewiesen wird?
a) An welchen Autobahnabfahrten, Autobahnkreuzen und
Autobahndreiecken wird jeweils wie und in welchen Sprachen auf die
gesperrte Autobahn bei Lüdenscheid und die eingerichtete Umleitung
hingewiesen (bitte einzeln tabellarisch aufschlüsseln)?
b) Wie, und von welcher Behörde wird die Wirkung dieser Hinweise
erhoben?
c) Plant die Bundesregierung, weitere Maßnahmen zur Gestaltung oder
Konkretisierung der Hinweise, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Die Autobahn GmbH des Bundes hat insbesondere im Zulauf zu wichtigen
Knotenpunkten im Netz der Autobahnen Hinweise auf die Sperrung der A 45
bei Lüdenscheid aufgestellt. Ein Großteil des großräumigen Verkehrs konnte
dadurch bereits umgeleitet und dadurch eine spürbare Entlastung von
Lüdenscheid erreicht werden. Für die Umleitungsbeschilderung werden auch
dynamische Wegweisungen mit integrierter Stau Anzeige (dWiStA Anzeigen)
eingesetzt.
Begleitend dazu hat die Autobahn GmbH des Bundes Standorte mit CB-
Funktechnik in sieben Sprachen ausgestattet. Am Autobahnkreuz (AK) Olpe-Süd
und am Westhofener Kreuz wird denjenigen, die CB-Funk in ihrem Fahrzeug
benutzen, die Umleitungsempfehlung im Fahrzeug ausgesprochen.
An den nachfolgend genannten Standorten wird mittels additiver Beschilderung
auf die Sperrung der A 45 bei Lüdenscheid hingewiesen und eine Umleitung
empfohlen. Die ergänzenden Hinweise sind teilweise in Lichttechnik und
teilweise als stationäre Blechbeschilderung umgesetzt. Die Beschilderungen und
Hinweise werden fortlaufend von der Autobahn GmbH des Bundes optimiert.
Hinweise und Umleitungsempfehlungen entlang der Autobahnen
Von Nord nach Süd
Umleitung Ost
AK Lotte/Osnabrück (A 1/A 30)
A 1, Fahrtrichtung (FR) Köln
• LED 2-fach km 226,8 und km 227,3 vor dem Autobahnkreuz,
beidseitig aufgestellt
• Nutzung dWiStA
AK Kreuz Bielefeld (A 2/A33)
A 33, FR Kassel
• Additive Hinweisbeschilderung – km 48,2 und km 48,0,
beidseitig aufgestellt
AK Kamener Kreuz (A 1/A 2)
A 1, FR Köln
• Additive Hinweisbeschilderung – km 313,2 und km 314,0,
beidseitig aufgestellt
• Nutzung dWiStA
AK Dortmund/Unna (A 1/A 44) • LED 1-fach km 322,0 und km 322,8 vor dem AK,
beidseitig aufgestellt
A 1, FR Köln
A 44/B 1 FR Kassel
• Additive Hinweisbeschilderung – km 38,2 und km 38,95,
einseitig aufgestellt
Umleitung West
AK Kamener Kreuz (A 1/A 2)
A 2, FR. Oberhausen
AK Dortmund – Nordwest (A 2/A 45)
A 2, FR Hannover
AK Castrop-Rauxel- Ost (A 42/A 45)
A 42, FR Dortmund/Frankfurt
AK Dortmund West (A 40/A 45)
A 40, FR Dortmund/Frankfurt
• Nutzung dWiStA
Westhoferner Kreuz (A 1/A 45)
A 45, FR Frankfurt:
• LED 2-fach km 22,85 und km 23,31 vor dem AK,
beidseitig aufgestellt
A 1, FR Köln/Frankfurt: • LED 2-fach km 337,445 und km 338,68 vor dem AK,
beidseitig aufgestellt (nur ein Standort im Mittelstreifen)
• Nutzung dWiStA
AK Kreuz Hagen A 45/A 46
A46, FR Dortmund:
• LED 1-fach 1400 m und 800 m vor dem AK,
einseitig aufgestellt
A 46, FR Iserlohn: • Additive Hinweisbeschilderung – 650 m und 450 m,
einseitig aufgestellt
Hinweise und Umleitungsempfehlungen entlang der Autobahnen
Von Süd nach Nord
Umleitung Ost
AK Biebelried (A 3/A 7)
A 3, FR Frankfurt:
• Additive Hinweisbeschilderung: km 303,5 und km 304,0,
beidseitig aufgestellt
A 7, FR Kassel: • Additive Hinweisbeschilderung: km 670,9 und km 671,4,
beidseitig aufgestellt
Langenselbolder Dreieck (A 45/A 66) • Nutzung dWiStA
Gambacher Kreuz (A 5/A 45)
A 45, FR Dortmund
• LED 2-fach km 187,2 und km 187,8 vor dem AK,
beidseitig aufgestellt
A 5, FR Kassel • LED 2-fach km 450,5 und km 450,0 vor dem AK,
beidseitig aufgestellt
Umleitung West
AK Seligenstädter Dreieck (A 3/A 45)
(Realisierung in Kürze)
A 3, FR Frankfurt
• Additive Hinweisbeschilderung: km 205,5 und km 206,0,
beidseitig aufgestellt
• Nutzung dWiStA
AK Frankfurter Kreuz (A 5/A 3)
A 3, FR Köln, FR Dortmund
• LED 2-fach km 173,2 und km 174,2 vor dem AK,
beidseitig aufgestellt
• Nutzung dWiStA
A 5, FR Kassel • LED 2-fach km 501,0 und km 503,5 vor dem AK,
beidseitig aufgestellt
• Nutzung dWiStA
Wiesbadener Kreuz (A 3/A 66) • Nutzung dWiStA
AK Kreuz Olpe-Süd (A 45/A 4)
A 45, FR Dortmund
• LED 2-fach km 90,26 und km 91,15 vor dem AK,
beidseitig aufgestellt
A 4, FR Köln • LED 1-fach km 147,0, km 148,6 und km 149,3 vor dem AK,
einseitig aufgestellt
A 4, FR Olpe • Additive Hinweisbeschilderung: neun Standorte
• FR Dortmund im AK Olpe Nutzung aller Kreisfahrbahnen
um Dortmund via A 4; A 3; zu erreichen
8. Wie viele Fahrzeuge fahren seit dem 2. Dezember 2021 täglich auf der
Bedarfsumleitung?
a) Wie viele der Fahrzeuge sind Lastwagen?
b) Wie hat sich diese Zahl seit dem 2. Dezember 2021 entwickelt (bitte
monatlich aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umleitungsstrecke führt über Landesstraßen, für die das Land Nordrhein-
Westfalen zuständiger Straßenbaulastträger ist. Das Land Nordrhein-Westfalen
hat im September 2022 Verkehrsmessungen durchgeführt. Abhängig vom
Standort der Messungen betragen die Verkehrsbelastungen zwischen 13.000
und 23.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehr von bis zu 5.500 Kfz/24 h. Im
Vergleich zu den Verkehrsbelastungen in Lüdenscheid unmittelbar nach der
Sperrung der Talbrücke sind die Verkehrsbelastungen seitdem zurückgegangen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die konkrete Gefahrenlage (gemäß
§ 45 der Straßenverkehrsordnung – StVO) der örtlichen
Verkehrssituation im Rahmen der Nutzung der Bedarfsumleitung U16 und U39
(Fragen 9a bis 9c bitte einzeln beantworten)?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
entlang der Bedarfsumleitung zu ergreifen, und wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
b) Sieht die Bundesregierung die Dringlichkeit, Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr rechtlich zu verankern und damit im Fall von
Autobahnsperrungen die Grundlage für weitläufige Umfahrungen zu
ermöglichen?
c) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, an welchen Stellen
zur Anpassung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung oder anderer
Rechtsvorschriften, um auch großräumige Beschränkungen oder
Verbote, z. B. bezogen auf ganze Stadtteile, Stadtgebiete oder gar
Landesteile, anzuordnen?
10. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung bzw. Reform der
StVO oder anderer Rechtsvorschriften zu gestalten, um der Sperrung des
Streckenabschnitts für den Transitverkehr eine wirksame
Rechtsgrundlage zu verschaffen?
Die Fragen 9 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Durchführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fällt grundsätzlich
wegen der im Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung in die
Zuständigkeit der Landesbehörden, die diese Aufgabe als „eigene Angelegenheit“
wahrnehmen (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Diese entscheiden auf der
Grundlage der StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften im Rahmen des
ihnen zustehenden Ermessens und unter Abwägung der Gegebenheiten vor Ort,
welche Anordnung getroffen wird.
Die StVO bietet den Straßenverkehrsbehörden bereits heute zahlreiche
Möglichkeiten, den Straßenverkehr im Interesse der Sicherheit oder Leichtigkeit des
Verkehrs zu lenken, zu beschränken oder Geschwindigkeitsbeschränkungen
vorzusehen. Die Länder können auch Ausnahmen von der StVO erlassen.
Die anordnenden Behörden für die Bedarfsumleitung sind die Stadt
Lüdenscheid und der Märkische Kreis. Das BMDV steht mit dem Land Nordrhein-
Westfalen und den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im intensiven
Austausch, um Verbesserungen der örtlichen Lage zu erreichen.
Im Übrigen wird auf Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 113 des Abgeordneten Florian Müller auf Bundestagsdrucksache
20/5426 verwiesen
11. Wie bewertet die Bundesregierung eine temporäre Mautbefreiung für
Lkws mit einem Fahrziel außerhalb der Region, die sich für eine
weitläufige Umfahrung der A 45 zwischen Olpe und Westhofen entscheiden?
Eine temporäre Mautbefreiung für Lkws mit einem Fahrziel außerhalb der
Region, die sich für eine weitläufige Umfahrung der A 45 zwischen Olpe und
Westhofen entscheiden, ist nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz nicht
vorgesehen. Eine solche Regelung würde auch dem Sinn und Zweck der Lkw-
Maut widersprechen, die dazu dient, für die Benutzung des mautpflichtigen
Streckennetzes eine Gebühr zu erheben, um mit den Einnahmen die Erhaltung
der Straßen zu finanzieren.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen und organisatorischen
Möglichkeiten, den Streckenabschnitt zwischen Olpe und Westhofen auf
der A 45 für den überregionalen Transitverkehr deutlich zu verteuern, um
die weitläufige Umfahrung wirtschaftlich attraktiver zu gestalten?
Die Mautsätze werden aufgrund eines Wegekostengutachtens (kostenlos online
unter
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/lkw-maut-wegenkoste
ngutachten.pdf) einheitlich für das gesamte mautpflichtige Streckennetz in
Anlage 1 zum Bundesfernstraßenmautgesetz festgelegt.
Eine Differenzierung zwischen überregionalem Transitverkehr sowie
regionalen Quell- und Zielverkehren ist im Mautsystem nicht implementiert, weil es
im Rahmen der Nutzerfinanzierung ohne Relevanz ist. Die Art des Verkehrs ist
kein Tarifparameter. Das Lkw-Mautsystem ist so konzipiert, dass nur solche
Daten erfasst und verarbeitet werden, die für die korrekte Mauterhebung und
-kontrolle erforderlich sind (Grundsatz der Datensparsamkeit).
14. Welche Entlastung bringt nach Einschätzung der Bundesregierung ein
Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung für Lüdenscheid?
15. Welche Entlastung bringt nach Einschätzung der Bundesregierung ein
Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung für die angrenzenden
Kommunen entlang der A 45?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Wirksamkeit diskutierter Verbote und deren Auswirkungen auf die Region
wird von der konkreten Ausgestaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen
abhängig sein. Hierzu finden derzeit Abstimmungen zwischen den zuständigen
Straßenverkehrsbehörden statt.
16. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, im Falle einer Klage gegen das
Baurecht für den Neubau der Talbrücke Rahmede weiter an dem Zeitplan
festzuhalten und für die beschleunigte Realisierung des Baus zu sorgen?
Für den Fall einer Klageerhebung wird insbesondere unter Berücksichtigung
des jeweiligen Klageziels über das weitere Vorgehen zu entscheiden sein.
17. Auf welcher rechtlichen Basis begründet die Bundesregierung das
Vorgehen, die Vergabe des Neubaus der Rahmedetalbrücke u. a. auch vom
Fertigstellungstermin abhängig zu machen?
Gemäß § 16d Absatz 2 EU VOB/A können bei der Ermittlung des besten Preis-
Leistungs-Verhältnisses und damit des wirtschaftlichsten Angebots neben dem
Preis auch andere Zuschlagskriterien wie etwa die Bauzeit festgelegt werden.
18. Wie können nach Einschätzung der Bundesregierung Potenziale aus dem
LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG; LNG = Liquefied Natural Gas)
auf das Vergabeverfahren bei der Sanierung von Brücken übertragen
werden, und welche Maßnahmen lassen sich daraus ableiten?
Das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG)
wurde zur Abwendung bzw. Bewältigung einer akuten Gaskrise im Zuge des
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine geschaffen. Die im LNGG
enthaltenen vergaberechtlichen Verfahrenserleichterungen für Vorhaben zum Import
von LNG (LNG-Importterminals und LNG-Anbindungsleitungen) sind
Sonderregelungen aufgrund der äußersten Dringlichkeit der LNG-Vorhaben und der
Gefährdung überragender öffentlicher Interessen bei einer Gasmangellage. Eine
Übertragung der Inhalte auf andere Bereiche ist nicht ohne weiteres möglich.
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Einsparpotenzial durch ein
beschleunigtes Vergabeverfahren nach dem Vorbild des LNGG im
Vergleich zur aktuell möglichen Vergabebeschleunigung bei
Infrastrukturbauwerken durch Fristverkürzung?
Das LNGG stellt u. a. die besondere Dringlichkeit der erforderlichen
Maßnahmen fest und ermöglicht damit die Ausnutzung der im Vergaberecht bereits
vorgesehenen Beschleunigungspotenziale und Fristverkürzungen. Diese und
weitere Beschleunigungspotenziale wurden ausgeschöpft, um die akute Gaskrise in
den Wintern 2022/23 und 2023/24 abzuwenden bzw. zu bewältigen. Das
Einsparpotential ist grundsätzlich mit den im Vergaberecht für besonders
dringliche, wirtschaftlich oder technisch erforderliche Fälle vorgesehenen
Möglichkeiten vergleichbar.
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen und Betriebe, die durch
die Sperrung der Rahmedetalbrücke und das daraus entstandene
Verkehrschaos in wirtschaftliche Engpässe geraten sind, über die
Programme des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus finanziell zu
unterstützen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Situation der
Pflegedienste in Lüdenscheid und anliegenden Kommunen kurzfristig zu
stabilisieren?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Ziel ist es, die Talbrücke Rahmede schnellstmöglich durch einen Neubau zu
ersetzen und die Durchgängigkeit der Sauerlandlinie zügig wiederherzustellen.
Um Einschränkungen und Belastungen der Wirtschaft und Bevölkerung infolge
der Sperrung der Talbrücke Rahmede zu minimieren, stehen betroffenen
Unternehmen der Region verschiedene Förderprogramme und
Finanzierungsinstrumente zur Verfügung (Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen, Zinsvorteile,
Förderkredite und Zuschüsse).
22. Welche Projekte aus dem von der Region Südwestfalen erarbeiteten und
der Bundesregierung zugeleiteten Standortsicherungskonzept
„Südwestfalen startet durch“ hat die Bundesregierung bereits geprüft, und bei
welchen Projekten plant die Bundesregierung welche Umsetzung (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
Um die Region für die Zukunft zu stärken, verfolgt die Bundesregierung in
Südwestfalen zahlreiche Verkehrsprojekte, die Vorschläge aus dem
Standortsicherungskonzept „Südwestfalen startet durch“ aufgreifen. Im besonderen
Fokus stehen dabei
• der 6-streifige Ausbau der A 45 vom Gambacher Kreuz bis zum
Autobahnkreuz Hagen mit dem vorgezogene Ersatzneubau von schadhaften und nicht
leistungsfähigen Brücken als besonderem Schwerpunkt,
• der Ausbau der B 508 und der Neubau von Ortsumfahrungen im Zuge der
B 508 bzw. B 62,
• die Schienenausbaustrecke Hagen – Siegen – Hanau (Ruhr-Sieg-Strecke
und Dillstrecke) sowie
• die Herstellung der durchgängigen Zweigleisigkeit der Siegstrecke (ABS
Köln – Siegen).
Zur Stärkung des ÖPNV unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit
umfangreichen finanziellen Mitteln. Insbesondere mit der Einführung des
Deutschlandtickets wird einer weitere Attraktivitätssteigerung des ÖPNV
erwartet. Zudem steht Ländern und Kommunen ein breites Förder-, Informations-
und Vernetzungsangebot zur Verfügung. Die Palette reicht von Modellprojekten
im ÖPNV und dem Sonderprogramm Stadt und Land für den Radverkehr über
die Elektromobilität und regionale Wasserstoffprojekte bis hin zum Breitband-
und Mobilfunkausbau sowie zum autonomen und vernetzten Fahren.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
großräumige, bundesländerübergreifende Umleitung von Lkws und
Personenkraftwagen (Pkws) in den Navigationssystem-Plattformen und
Google-Maps zu verankern?
Die Sperrung der Talbrücke Rahmede ist in den Navigationssystemen
hinterlegt. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH des Bundes über die
weiträumigen Umleitungsempfehlungen breit informiert und steht dazu auch mit
Navigationsgeräteherstellern in Kontakt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]