Verkehrskonzept zur Entlastung der Autobahn 45 zwischen Olpe und Westhofen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit der Sperrung der Rahmedetalbrücke auf der Autobahn 45 (A 45) bei Lüdenscheid sind nun gut 14 Monate vergangen. In diesen 14 Monaten sind Menschen wie Unternehmen dem nach Ansicht der Fragesteller seitdem herrschenden folgenschweren Verkehrschaos des Umleitungsverkehrs im Südsauerland ausgeliefert. Zur Entlastung des Stadtgebiets sowie des Volme- und Lennetals – gerade auch mit Blick auf Lärm und CO2-Emissionen sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – wird seit Wochen eine Debatte um ein Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung für den Schwerlastverkehr geführt (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-luedenscheid-bewegung-im-streit-um-transitverkehr-nach-brueckendesaster-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221205-99-784970).
Nach Ansicht der Fragesteller müssen bei der Suche nach Maßnahmen und Konzepten durch die Bundesregierung auch die weiträumige Umleitung des Transit-Schwerlastverkehrs intensiv geprüft und die erforderlichen organisatorischen wie auch rechtlichen Grundlagen erörtert werden (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/lkw-durchfahrverbot-luedenscheid-rahmedetalbruecke-a45-100.html#:~:text=P%C3%BCnktlich%20zum%20Jahrestag%20der%20Vollsperrung,den%20Transitverkehr%20in%20L%C3%BCdenscheid%20geben). Dies betrifft den Abschnitt der A 45 zwischen dem Autobahnkreuz Olpe-Süd im Süden und dem Westhofener Kreuz in Norden. Nur eine weiträumige Umfahrung des Schwerlastverkehrs entlastet nach Auffassung der Fragesteller gleichermaßen Stadt und Land entlang der A 45 zwischen Olpe und Westhofen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Lastkraftwagen (Lkws) passieren seit dem 2. Dezember 2021 täglich die Toll-Collect-Erfassungsstellen auf der A 45 am Autobahnkreuz Olpe?
Wie viele Lkws passieren seit dem 2. Dezember 2021 täglich die Toll-Collect-Erfassungsstellen auf der A 45 am Autobahnkreuz Westhofen?
Wie viele Lkws passieren seit dem 2. Dezember 2021 täglich sowohl die Toll-Collect-Erfassungsstellen auf der A 45 am Autobahnkreuz Olpe wie auch die Erfassungsstelle am Autobahnkreuz Westhofen, sodass davon auszugehen ist, dass es sich bei diesen Fahrzeugen um Transitverkehr handelt?
Wie definiert die Bundesregierung jeweils Quell-, Ziel- und Transitverkehr (bitte nach Quell-, Ziel- und Transitverkehr auflisten und definieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahrensituationen, die sich für die Region und insbesondere die Menschen in Lüdenscheid und den umliegenden Kommunen durch den Transitverkehr seit dem 2. Dezember 2021 ergeben?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Transitverkehr bzw. die Zahl an Lkws, die das Südsauerland zwischen Olpe und Westhofen als Transitverkehr über die A 45 und die Bedarfsumleitung passieren, zu reduzieren, und wenn sie dies nicht beabsichtigt, warum nicht?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ausreichend auf die weiträumigen Umleitungen über andere Autobahnen hingewiesen wird?
a) An welchen Autobahnabfahrten, Autobahnkreuzen und Autobahndreiecken wird jeweils wie und in welchen Sprachen auf die gesperrte Autobahn bei Lüdenscheid und die eingerichtete Umleitung hingewiesen (bitte einzeln tabellarisch aufschlüsseln)?
b) Wie, und von welcher Behörde wird die Wirkung dieser Hinweise erhoben?
c) Plant die Bundesregierung, weitere Maßnahmen zur Gestaltung oder Konkretisierung der Hinweise, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Fahrzeuge fahren seit dem 2. Dezember 2021 täglich auf der Bedarfsumleitung?
a) Wie viele der Fahrzeuge sind Lastwagen?
b) Wie hat sich diese Zahl seit dem 2. Dezember 2021 entwickelt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die konkrete Gefahrenlage (gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung – StVO) der örtlichen Verkehrssituation im Rahmen der Nutzung der Bedarfsumleitung U16 und U39 (Fragen 9a bis 9c bitte einzeln beantworten)?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entlang der Bedarfsumleitung zu ergreifen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
b) Sieht die Bundesregierung die Dringlichkeit, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr rechtlich zu verankern und damit im Fall von Autobahnsperrungen die Grundlage für weitläufige Umfahrungen zu ermöglichen?
c) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, an welchen Stellen zur Anpassung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung oder anderer Rechtsvorschriften, um auch großräumige Beschränkungen oder Verbote, z. B. bezogen auf ganze Stadtteile, Stadtgebiete oder gar Landesteile, anzuordnen?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung bzw. Reform der StVO oder anderer Rechtsvorschriften zu gestalten, um der Sperrung des Streckenabschnitts für den Transitverkehr eine wirksame Rechtsgrundlage zu verschaffen?
Wie bewertet die Bundesregierung eine temporäre Mautbefreiung für Lkws mit einem Fahrziel außerhalb der Region, die sich für eine weitläufige Umfahrung der A 45 zwischen Olpe und Westhofen entscheiden?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten, den Streckenabschnitt zwischen Olpe und Westhofen auf der A 45 für den überregionalen Transitverkehr deutlich zu verteuern, um die weitläufige Umfahrung wirtschaftlich attraktiver zu gestalten?
Wie plant die Bundesregierung, mit möglichen Verlagerungen des Schwerlastverkehrs durch ein Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung in die umliegenden Kommunen umzugehen?
a) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um ein solches Durchfahrtsverbot umzusetzen?
b) Worauf muss rechtlich wie auch organisatorisch bei der Umsetzung eines solchen Durchfahrtsverbots geachtet werden?
Welche Entlastung bringt nach Einschätzung der Bundesregierung ein Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung für Lüdenscheid?
Welche Entlastung bringt nach Einschätzung der Bundesregierung ein Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung für die angrenzenden Kommunen entlang der A 45?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, im Falle einer Klage gegen das Baurecht für den Neubau der Talbrücke Rahmede weiter an dem Zeitplan festzuhalten und für die beschleunigte Realisierung des Baus zu sorgen?
Auf welcher rechtlichen Basis begründet die Bundesregierung das Vorgehen, die Vergabe des Neubaus der Rahmedetalbrücke u. a. auch vom Fertigstellungstermin abhängig zu machen?
Wie können nach Einschätzung der Bundesregierung Potenziale aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG; LNG = Liquefied Natural Gas) auf das Vergabeverfahren bei der Sanierung von Brücken übertragen werden, und welche Maßnahmen lassen sich daraus ableiten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Einsparpotenzial durch ein beschleunigtes Vergabeverfahren nach dem Vorbild des LNGG im Vergleich zur aktuell möglichen Vergabebeschleunigung bei Infrastrukturbauwerken durch Fristverkürzung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen und Betriebe, die durch die Sperrung der Rahmedetalbrücke und das daraus entstandene Verkehrschaos in wirtschaftliche Engpässe geraten sind, über die Programme des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus finanziell zu unterstützen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Situation der Pflegedienste in Lüdenscheid und anliegenden Kommunen kurzfristig zu stabilisieren?
Welche Projekte aus dem von der Region Südwestfalen erarbeiteten und der Bundesregierung zugeleiteten Standortsicherungskonzept „Südwestfalen startet durch“ hat die Bundesregierung bereits geprüft, und bei welchen Projekten plant die Bundesregierung welche Umsetzung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die großräumige, bundesländerübergreifende Umleitung von Lkws und Personenkraftwagen (Pkws) in den Navigationssystem-Plattformen und Google-Maps zu verankern?