[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5711 –
Insekten als Futtermittel für Nutztiere sowie als Lebensmittel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU hat die Fütterung von Nutztieren aus verarbeitetem tierischem Protein
(VTP) aus Nutzinsekten zugelassen. Die Nutzung von VTP als Futtermittel
wird in der Landwirtschaft zunehmend genutzt und öffentlich diskutiert,
zuletzt prominent auf der EuroTier in Hannover, einer der weltweiten
Leitmessen für Innovationen im Bereich landwirtschaftliche Nutztiere (
https://www.d
gfz-bonn.de/presse/eurotier-2022-dgfz-praesentiert-feed-for-future-ho.html).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Insekten als
Futtermittel für Nutztiere?
Die Bedingungen für die Verwendung und Herstellung von verarbeitetem
tierischem Protein (VTP) aus Nutzinsekten als Futtermittel für Nutztiere sind im
Recht der Europäischen Union festgelegt. Tierisches Protein aus Nutzinsekten,
das in der gesamten Produktionskette gemäß den geltenden Bestimmungen
erzeugt wurde, kann als sicheres Futtermittel für Tiere in Aquakultur, Schweine
und Geflügel angesehen werden, sofern dies mit der strikten und
vollumfänglichen Einhaltung der Anforderungen nach dem europäischen Recht mit
geeigneten Systemen und Anlagen in der gesamten Produktionskette einhergeht. Dafür
müssen die beteiligten verantwortlichen Unternehmer in den Betrieben auf
jeder Produktionsstufe von der Primärerzeugung, dem Bereich der Handhabung
und Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten bis zur
Mischfuttermittelherstellung die Bestimmungen des EU-Futtermittelrechts, insbesondere der
Verordnung (EG) Nr. 999/2001, der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der
Verordnung (EU) Nr. 142/2011, einhalten.
Gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sorgen die
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer auf allen Produktions-, Verarbeitungs-
und Vertriebsstufen in den ihrer Kontrolle unterstehenden Unternehmen dafür,
dass die Lebensmittel oder Futtermittel die Anforderungen des
Lebensmittelrechts erfüllen, die für ihre Tätigkeit gelten, und überprüfen die Einhaltung
dieser Anforderungen. Hierfür sind u. a. wirksame und praktikable betriebliche
Kontrollsysteme für die Futtermittelhygiene in den Aufzuchtbetrieben für
Insekten von besonderer Bedeutung. Für die Aufzucht von (Nutz-)Insekten dür-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5848
20. Wahlperiode 03.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 3. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fen nur sichere Futtermittel als Substrat verwendet werden und die
Verfütterungsverbote nach den oben stehenden Verordnungen sind einzuhalten.
Sofern lediglich derzeit zulässige Futtermittel-Ausgangserzeugnisse als
Substrat für die Fütterung von Insekten genutzt werden, wird nach Stellungnahme
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit* (EFSA) erwartet, dass
die möglicherweise auftretenden mikrobiologischen Risiken mit der
Auftretenswahrscheinlichkeit bei anderen nicht verarbeiteten Proteinquellen tierischer
Herkunft vergleichbar sind.
Unter den vorgenannten Bedingungen kann davon ausgegangen werden, dass
die Sicherheit der Futtermittel- und Lebensmittelkette nicht gefährdet wird.
a) Welche Insekten kommen aus Sicht der Bundesregierung als
Futtermittel in Betracht?
Aus Sicht der Bundesregierung darf für die Herstellung von Futtermitteln für
Nutztiere, ausgenommen Pelztiere, verarbeitetes tierisches Protein nur von
folgenden Insektenarten gewonnen werden:
– Soldatenfliege (Hermetia illucens)
– Stubenfliege (Musca domestica)
– Mehlkäfer (Tenebrio molitor)
– Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus)
– Heimchen (Acheta domesticus)
– Kurzflügelgrille (Gryllodes sigillatus)
– Steppengrille (Gryllus assimilis) und
– Seidenspinner (Bombyx mori).
b) Für welche Nutztierarten können aus Sicht der Bundesregierung
Insekten verfüttert werden?
Aus Sicht der Bundesregierung kann VTP aus Nutzinsekten an Tiere in
Aquakultur, Geflügel und Schweine verfüttert werden, sofern das verarbeitete
tierische Protein nach den allgemeinen Bedingungen in Kapitel III und den
besonderen Bedingungen in Kapitel IV Abschnitt F von Anhang IV der Verordnung
(EG) Nr. 999/2001 hergestellt wurde.
2. In welcher Betriebsgrößenordnung (nach Mitarbeitern und Tonnen)
werden nach Kenntnis der Bundesregierung Insekten aktuell in Deutschland
für Futter- und Lebensmittel produziert, und wie viele solcher Betriebe
insgesamt gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell?
Der Bundesregierung liegen zur Größenordnung der Betriebe, die aktuell
Insekten in Deutschland für Futter- und Lebensmittel produzieren, keine
Informationen vor. Für die Herstellung von VTP aus Nutzinsekten als Futtermittel für
Nutztiere sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zwei Betriebe
zugelassen und weitere drei Betriebe für die Herstellung von Heimtierfutter unter der
Verwendung von Insekten.
* EFSA Scientific Committee (2015) „Risk profile related to production and consumption of insects as food and feed”;
EFSA Journal 2015; 13(10):4257
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Unternehmen in
Deutschland Insekten als Futtermittel für Nutztiere erzeugen, und wie
viele landwirtschaftliche Betriebe Insekten als Futtermittel bzw.
Futtermittelzusatz nutzen, und wie sich dies in den Jahren von 2017 bis 2022
entwickelt hat?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Unternehmen in
Deutschland Insekten als Futtermittel für Nutztiere erzeugen und wie viele
landwirtschaftliche Betriebe Insekten als Futtermittel nutzen und wie sich dies
in den Jahren 2017 bis 2022 entwickelt hat. Aktuell sind sieben Betriebe für die
Herstellung von Mischfuttermittel, die VTP aus Nutzinsekten enthalten und zur
Fütterung von Tieren in Aquakultur, Geflügel und Schweinen bestimmt sind,
zugelassen.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Unternehmen in
der EU Insekten als Futtermittel für Nutztiere erzeugen, und wie viele
landwirtschaftliche Betriebe in der EU Insekten als Futtermittel bzw.
Futtermittelzusatz nutzen, und wie sich dies in den Jahren von 2017 bis
2022 entwickelt hat (bitte nach EU-Staaten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis.
5. Plant die Bundesregierung, eine Obergrenze für die maximale Anzahl an
Tieren pro Produktionsstätte festzusetzen?
Es werden aktuell keine Überlegungen angestellt, Bestandsobergrenzen für die
Haltung von Insekten oder in einem anderen Zusammenhang mit der Haltung
von Insekten einzuführen.
6. Liegt der Bundesregierung eine Schätzung dazu vor, wie hoch das
Einsparpotential an Importfuttermitteln durch die Substitution von
Eiweißfutter auf Insektenbasis, das im europäischen Binnenmarkt erzeugt
wurde, wäre, und wenn ja, wie lautet diese?
Es liegt der Bundesregierung keine Schätzung vor.
7. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das im Vergleich zu Soja und
Fischmehl nachhaltigere Insektenprotein (
https://www.bmbf.de/bmbf/sha
reddocs/kurzmeldungen/de/insekten-als-rohstoffe-und-futterquelle.html)
politisch gefördert werden, um die vorgenannten Produkte zu
substituieren, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Produktionssteigerung der
Insektenzucht werden derzeit ggf. von der Bundesregierung gehandelt und
favorisiert?
Nach Ansicht der Bundesregierung müssen bei der Aufzucht von Insekten auch
Prozessoptimierungen vorgenommen werden. Hierbei stehen
Sicherheitsstandards, wie sie seitens des Futtermittelrechts notwendig und unbedingt zu
beachten sind, im Mittelpunkt.
8. In welcher Höhe stehen seitens der Bundesregierung finanzielle Mittel
für die Erforschung und Nutzung von Insekten als Futtermittel für
Nutztiere im Haushalt 2023 zur Verfügung (bitte nach Bundesministerium,
Forschungs- bzw. Forschungsförderprogramm und Mitteln
aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt im
Jahr 2023 für die Erforschung und Nutzung von Insekten als Futtermittel für
Nutztiere folgende Haushaltsmittel in verschiedenen Programmen zur
Verfügung:
44.500 Euro (geplant) im Förderprogramm Internationale
Forschungskooperation
91.808 Euro (geplant) im Förderprogramm EU-Forschung
532.250 Euro (geplant) im Förderprogramm Bundesprogramm
Ökologischer Landbau
1.922.431 Euro
(geplant)
im Förderprogramm Programm zur
Innovationsförderung im Zeitraum 2023 bis 2026*
78.901 Euro (geplant) in BMEL-finanzierten Drittelmittelprojekten des
Bundesinstituts für Risikobewertung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt im Jahr 2023 Mittel
in Höhe von 4 941 027 Euro für Forschungsvorhaben im Bereich der
Bioökonomie mit der Einbindung von Insekten in Prozessen bereit.
9. Sind weitere Fördermittel, Zuschüsse und Vergünstigungen für eine
Steigerung landwirtschaftlicher Insektenproduktion geplant?
Der Bundesregierung erscheint eine Investitionsförderung zur
Insektenproduktion derzeit verfrüht. Derzeit wird die Entwicklung und die Erprobung von
Verfahren für die landwirtschaftliche Insektenproduktion gemäß den
Anforderungen nach dem Futtermittelrecht, der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, der
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 gefördert,
um für diesen neuartigen und hinsichtlich der Sachkenntnis anspruchsvollen
Produktionszweig auf der Grundlage die erforderlichen Erkenntnisse für die
landwirtschaftliche Praxis zu gewinnen. Dies schließt auch Erhebungen zur
Wirtschaftlichkeit dieses Produktionszweiges ein.
10. Gibt es seitens der Bundesregierung für die Insektenzucht
Haltungsrichtlinien bzw. tierschutzrechtliche Vorgaben, und wenn nein, plant die
Bundesregierung, für die Insektenzucht Haltungsrichtlinien oder
Haltungsvorschriften zu erlassen, und bis wann sollen erste Eckpunkte
feststehen?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, für die Insektenzucht spezifische
Haltungsrichtlinien oder -vorschriften zu erlassen.
Auch die Haltung von Insekten unterliegt den allgemeinen Vorgaben des
Tierschutzgesetzes. Nach § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) liegt es in der
Verantwortung des Menschen, für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und
Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zudem muss gemäß § 2 TierSchG,
wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dieses seiner Art und seinen
Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht
* Die Projekte beginnen ab Juli 2023, deshalb ist es aktuell nicht möglich, die für das Jahr 2023 vorgesehenen Mittel aus
der Gesamtsumme zu bestimmen.
unterbringen und über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und
verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügen. Die Prüfung und Bewertung, ob die bestehenden
tierschutzrechtlichen und -fachlichen Anforderungen erfüllt werden, obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden vor Ort.
11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, landwirtschaftliche
Betriebe über die Möglichkeit der Nutzung von VTP als Futtermittel aus
Insekten verstärkt aufzuklären?
Die Bundesregierung hat die landwirtschaftlichen Organisationen und
Wirtschaftsverbände für den Bereich Futtermittel im September 2021 über die
Zulassung von verarbeitetem tierischem Protein (VTP) aus Nutzinsekten in
Futtermitteln für Schweine und Geflügel informiert. Aktuell sind in Deutschland
sieben Mischfuttermittelbetriebe nach den Bestimmungen der Verordnung (EG)
Nr. 999/2001 für das Herstellen von Mischfuttermitteln, die VTP aus
Nutzinsekten enthalten, zugelassen.
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschriften zur
energieaufwendigen Hygienisierung des Fraßes (übriggebliebenes Futter und
Kotsubstrat nach Absieben der Insekten), und wenn ja, wie sehen diese aus,
und worin ist dies vor dem Hintergrund von energetischen und
biologischen Gesichtspunkten notwendig oder begründet?
Ja, Insektenkot muss für das Inverkehrbringen mindestens 60 Minuten lang
einer Hitzebehandlung bei mindestens 70 Grad unterzogen und – bei
entsprechender Risikoidentifizierung – im Hinblick auf die Verringerung
sporenbildender Bakterien und die Toxinbildung behandelt worden sein. Die Anforderungen
an das Inverkehrbringen von Gülle müssen aus Sicht der Bundesregierung auch
für das Inverkehrbringen von Insektenkot gelten, um einen sicheren Handel mit
verarbeitetem Insektenkot gewährleisten zu können.
13. Bestehen seitens der Bundesregierung Bestrebungen, eine möglichst
vollständige Nutzung der Insekten aus Insektenzuchten zu fördern,
indem unverdautes Material aus der Insektenzucht, wie etwa Häute der
Larven und deren Exkremente, als Substrat für Biogasanlagen verwendet
werden können, und welches Potential sieht die Bundesregierung ggf. in
gezielten Zusammenschlüsse aus Biogasanlagen und Insektenzuchten,
vor dem Hintergrund, dass Biogasanlagen die benötigte Wärme für die
Insektenzuchten produzieren können?
Die Umwandlung von Insektenkot in Biogas ist in Biogasanlagen, die über eine
Pasteurisierungs-/Entseuchungsabteilung für tierische Nebenprodukte bzw.
Folgeprodukte verfügen, möglich. In Biogasanlagen, die nicht über eine
Pasteurisierungs-/Entseuchungsabteilung verfügen, ist die Umwandlung in Biogas nach
vorheriger Verarbeitung des Insektenkots zulässig.
Für die Aufzucht von Insekten wird eine höhere Umgebungstemperatur als die
natürliche benötigt. Dafür ist die räumliche Nähe einer Anlage für die Aufzucht
von Insekten zu einer Biogasanlage von Vorteil wegen der Möglichkeit, die
Abwärme zu nutzen.
14. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Reststoffe nach der
Lebensmittelverarbeitung (Reste aus Gastronomie, Großküchen oder
Haushalten) als potentielles Nährmedium für Insekten gehandelt bzw.
sollten diese nach Auffassung der Bundesregierung dafür genutzt
werden?
Bei Insekten, die zur Gewinnung von Lebensmitteln vom Menschen gehalten,
gemästet oder gezüchtet oder zu sonstigen landwirtschaftlichen Zwecken
genutzt werden, handelt es sich um Nutztiere. Die Fütterung von Nutztieren,
außer Pelztieren, mit Küchen- und Speiseabfällen oder Futtermittel-
Ausgangserzeugnissen, die Küchen- und Speiseabfälle enthalten oder daraus hergestellt
wurden, ist in der Europäischen Union verboten.
Vor dem Hintergrund, dass Küchen- und Speiseabfälle, die Erzeugnisse
tierischen Ursprungs enthalten, die Ursache für die Verbreitung von Krankheiten
sein können, ist nach Auffassung der Bundesregierung das Verbot für die
Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette unerlässlich.
15. Welche relevanten Immissionen fallen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Betrieben an, die Insekten im industriellen Maßstab
produzieren, und hat die Bundesregierung die Frage geprüft, von welchen
immissionsschutzrechtlichen Regelungen solche Betriebe betroffen sind, und
wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Durch die Produktion von Insekten können Emissionen in die Luft an Methan,
Lachgas und Ammoniak durch Atmung und phosphor- und stickstoffhaltige
Exkremente entstehen. Aufgrund der Natur der Abfallstoffe kann es zu
Problemen mit Gerüchen und Bioaerosolen kommen. Inwiefern Anlagen zur
Produktion von Insekten einer Genehmigungspflicht nach Bundes-
Immissionsschutzrecht unterliegen bleibt zu prüfen. Derartige Anlagen können bereits jetzt als
Anlagen zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- und Futtermittelerzeugnissen
aus tierischen Rohstoffen gesehen werden, die bei einer Produktionskapazität
von mehr als 75 t pro Tag der Verordnung über genehmigungspflichtige
Anlagen (4. BImSchV Anhang I Nummer 7.34.1) unterliegen würden. Auf Anlagen
unterhalb dieser Kapazitätsschwelle sind die immissionsschutzrechtlichen
Regelungen zu nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (insbesondere § 22 ff. des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes) anwendbar.
16. Ist seitens der Bundesregierung geplant, Insekten in die Systematik der
Großvieheinheiten (GVE) aufzunehmen?
Es gibt aktuell dazu keine Pläne seitens der Bundesregierung.
17. Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung eine Unterscheidung
zwischen ökologisch und konventionell erzeugten Insekten geben, und wenn
ja, wie stellt sich die Bundesregierung eine konkrete Umsetzung vor?
Die Bundesregierung befürwortet eine Unterscheidung von ökologischen und
konventionell erzeugten Insekten. Insbesondere im Futtermittelbereich werden
damit neue Möglichkeiten ökologischer Proteinquellen geschaffen.
Derzeit werden auf europäischer Ebene in der Expertengruppe für den
ökologischen Landbau (GREX) der Europäischen Kommission mögliche
Produktionsregeln besprochen. Im Erarbeitungsprozess des Rechtstextes wird der
Sachverständigengruppe für technische Beratung bezüglich der ökologischen/
biologischen Produktion ein Auftrag erteilt, eine wissenschaftliche Basis für
Produktionsregeln für ökologische/biologische Insekten als Lebens- und Futtermittel zu
schaffen.
In den bisher durchgeführten Besprechungen brachte die Bundesregierung sich
in Form von Stellungnahmen ein. Sie setzt dabei insbesondere auf eine
Verwertung von Nebenprodukten aus der gesamten ökologischen
Wertschöpfungskette, hilfsweise auch der konventionellen. Insbesondere für das Insektenfutter
bewertet die Bundesregierung eine verpflichtende Nutzung von Futtermitteln aus
ökologischer Produktion als kritisch.
18. Sieht die Bundesregierung eine mögliche Gefahr, bestehende
Hygienevorschriften auszuhöhlen, wenn Lebensmittelhersteller ihre Produkte
damit kennzeichnen, dass sie Spuren von Insekten enthalten können,
nachdem bestimmte Insektenarten als neuartige Lebensmittel in der EU
zugelassen sind?
Für Insekten als Lebensmittel sind in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 keine
spezifischen Hygienevorschriften festgelegt. Es gelten für Lebensmittel, die
Insekten enthalten, die allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EG)
Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in
den Verkehr gebracht werden. Nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 liegt die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines
Lebensmittels beim Lebensmittelunternehmer.
19. Welche Insekten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in der
EU als Futter- und als Lebensmittel zugelassen, und sieht die
Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Insekten als Futter- oder
Lebensmittel zuzulassen?
Zu Futtermitteln wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Eine
Notwendigkeit für die Zulassung weiterer Insekten für die Herstellung von VTP aus
Nutzinsekten sieht die Bundesregierung derzeit nicht.
Bisher hat die Europäische Kommission folgende sechs Zulassungen für
insgesamt vier Insektenarten als neuartiges Lebensmittel erteilt.
Insektenart Darreichungsform
als Lebensmittel
Zugelassen
seit
Zulassungsinhaber
Mehlkäfer
(Tenebrio molitor)
im Larvenstadium
getrocknet 22.6.2021 SAS EAP Group
Wanderheuschrecke
(Locusta migratoria)
gefroren,
getrocknet, pulverförmig
5.12.2021 Fair Insects BV
Mehlkäfer
(Tenebrio molitor)
im Larvenstadium
gefroren,
getrocknet, pulverförmig
1.3.2022 Fair Insects BV
Hausgrille
(Acheta domesticus)
gefroren,
getrocknet, pulverförmig
3.3.2022 Fair Insects BV
Insektenart Darreichungsform
als Lebensmittel
Zugelassen
seit
Zulassungsinhaber
Hausgrille
(Acheta domesticus)
teilweise
entfettetes Pulver
24.1.2023 Cricket One Co.
Ltd
Getreideschimmelkäfer
(Alphitobius
diaperinus) im
Larvenstadium
gefroren,
pastenartig, getrocknet,
pulverförmig
26.1.2023 Ynsect NL BV
Der Europäischen Kommission liegen derzeit acht weitere Zulassungsanträge
für Insekten als neuartiges Lebensmittel vor.
Insekten sind alternative Proteinquellen und werden in vielen Teilen der Welt
regelmäßig verzehrt. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere Insekten als
neuartige Lebensmittel zugelassen werden, wenn die EU-rechtlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Damit würde auch den Vorstellungen der
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland Rechnung getragen. Denn nach dem
Ernährungsreport 2022 halten 47 Prozent der Befragten einen verstärkten
Konsum von Lebensmitteln, die aus Insekten hergestellt wurden, für geeignet, um
die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen.
20. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Pro-Kopf-
Verbrauch von Insekten in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren, und
wie prognostiziert die Bundesregierung den Pro-Kopf-Verbrauch von
Insekten bis 2030?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
21. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung Lebensmittel, die Insekten
oder Bestandteile von Insekten enthalten, neben der mengenmäßigen und
allergiebezogenen Kennzeichnung in der Zutatenliste auch auf der
Vorderseite der Verpackung gekennzeichnet werden, um dies für den
Verbraucher besser sichtbar zu machen, und plant die Bundesregierung in
dieser Frage aktiv zu werden?
Aus Sicht der Bundesregierung sind die geltenden speziellen und allgemeinen
lebensmittelrechtlichen Vorgaben sachgerecht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]