[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5735 –
Staatliche Zuwendungen für Auslandshandelskammern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) ist ein
Baustein der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Koordiniert durch den
Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) soll das Netzwerk der
AHK die Interessen deutscher Unternehmen im Ausland vertreten und diesen
beratend zur Seite stehen. Dies geschieht in 92 Ländern an 140 Standorten
durch bilaterale Auslandshandelskammern oder durch Delegationen und
Repräsentanzen in Staaten, in denen keine Auslandshandelskammern vorhanden
sind (vgl.
www.ahk.de/ueber-das-netzwerk-der-ahks; www.bmwk.de/Redakti
on/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsfoerderung-institutionen-au
ssenhandelskammern.html).
Finanziert werden AHK nach eigener Darstellung durch „Mitgliedsbeiträge,
Dienstleistungsangebote sowie der Teilnahme an öffentlichen Projekten und
Programmen“. Zudem erhalten AHK Zuwendungen durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (vgl.
www.ahk.de/faq).
Nach Auffassung des BMWK übernimmt das Netzwerk der AHK mit seiner
Arbeit „eine wichtige Aufgabe der Außenwirtschaftsförderung im öffentlichen
Interesse“ (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/ausse
nwirtschaftsfoerderung-institutionen-aussenhandelskammern.html).
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Netzwerk der AHK
in der Außenwirtschaftsförderung bei, in Abgrenzung zu anderen
öffentlich geförderten Institutionen wie Auslandsvertretungen, Germany Trade
and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing
(GTAI), Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
usw.?
a) Was ist nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgabe des
Netzwerks der AHK im Allgemeinen und der bilateralen
Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen im Speziellen?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6228
20. Wahlperiode 28.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 24. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das AHK-Netz besteht aus den Auslandshandelskammern (organisiert als
bilaterale selbstverfasste Vereinigungen von Unternehmen aus Deutschland und
dem Gastland) sowie aus Delegiertenbüros und Repräsentanzen der Deutschen
Wirtschaft (organisiert als Vertretungen der Deutsche Industrie- und
Handelskammer, DIHK, im Ausland). Delegiertenbüros und Repräsentanzen der
Deutschen Wirtschaft gibt es an solchen Standorten, an denen die rechtlichen und
politischen Bedingungen bzw. das wirtschaftliche Umfeld selbstverfasste
Auslandshandelskammern, die durch ihre Mitgliedsunternehmen aus Deutschland
und dem Gastland getragen werden, nicht zulassen. Auslandshandelskammern,
Delegiertenbüros und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft unterscheiden
sich nicht in ihrer Wertigkeit oder ihrem Dienstleistungsangebot.
Die Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen – im
Folgenden AHKs genannt – sind gehalten, Einnahmen zu erwirtschaften und einen
möglichst hohen Grad der Selbstfinanzierung sicherzustellen. Als Bestandteil
der Außenwirtschaftsförderung (AWF) des Bundes erhalten sie eine
Zuwendung aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz, BMWK, (im Folgenden Bundeszuwendung genannt), die aktuell rund
ein Viertel ihrer Gesamtfinanzierung ausmacht (2022: 26,8 Prozent).
Die AHKs erfüllen grundsätzlich drei Aufgaben. Sie sind Vertretung der
deutschen Wirtschaft im Gastland, Anbieter von Serviceleistungen für
Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere (KMU), und, soweit es sich um
bilaterale Auslandshandelskammern im engeren Sinne handelt (s. o.), fungieren sie
als bilaterale Unternehmensvereinigungen.
Mit mehr als 150 Standorten in 93 Ländern deckt das AHK-Netz nahezu alle
für die deutsche Wirtschaft relevanten Auslandsmärkte ab. Als erster
Ansprechpartner für deutsche Unternehmen im Ausland bietet es eine breite Palette
unternehmensspezifischer Dienstleistungen an – von verlässlichen Markt- und
Brancheninformationen über Office-Lösungen bis zur Unterstützung bei der
Geschäftsanbahnung. Dank der Bundeszuwendung muss dieses
Dienstleistungsportfolio von den AHKs nicht komplett kostendeckend erbracht werden,
KMU erhalten z. B. eine kostenlose Erstberatung.
Typische Dienstleistungen von AHKs sind z. B. Geschäftspartnervermittlung,
die Durchführung von Projekten zur Markterschließung für deutsche KMU,
Informationsangebote und -veranstaltungen zu Deutschland als Markt, Geschäfts-
und Investitionsstandort für Unternehmen und Multiplikatoren des Gastlandes,
Netzwerkveranstaltungen für im Gastland aktive deutsche Unternehmerinnen
und Unternehmer, sowie die Bereitstellung umfangreicher Informationen u. a.
zur Geschäftskultur des Gastlandes. Vielerorts organisieren die AHKs duale
Ausbildungsprogramme und tragen so dazu bei, den Fachkräftebedarf
deutscher Unternehmen im Gastland zu decken.
Auch für Unternehmen des Gastlandes, die Geschäftsmöglichkeiten mit
Deutschland suchen, bietet das AHK-Netz unterstützende Dienstleistungen an,
um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Die Aktivitäten des AHK-
Netzes tragen damit auch dazu bei, Wirtschaftsstrukturen im Gastland auf- und
auszubauen, Diversifizierung und Sicherheit von Handels- und Lieferketten zu
befördern und Wachstum sowie Beschäftigung im Gastland zu unterstützen.
Bei ihren Aktivitäten arbeiten die AHKs eng mit anderen Akteuren der AWF
zusammen (z. B. mit den deutschen Auslandsvertretungen, welche eine
übergeordnete Rolle bei der AWF einnehmen (siehe auch
www.auswaertiges-amt.de/d
e/aamt/auswdienst/abteilungen/wirtschaft-und-nachhaltige-entwicklung/21
4984) , und der Germany Trade & Invest, GTAI) und sind bewährte Partner bei
der Durchführung von Außenwirtschaftsförderprogrammen wie z. B. beim
Markterschließungsprogramm des BMWK oder im Rahmen von
Energiepartnerschaften zwischen Deutschland und den jeweiligen Gastländern. Die AHKs
dienen auch vielen Wirtschaftsfördereinrichtungen der Bundesländer als
Partner vor Ort bei der Durchführung von Projekten und der Unterstützung von
KMU beim Eintritt in neue Märkte.
b) Inwiefern agieren diese nach Auffassung der Bundesregierung im
öffentlichen Interesse (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
ausführlich erläutern)?
Die Außenwirtschaft trägt erheblich zur wirtschaftlichen Stärke Deutschlands
(hinter China und den USA drittgrößte Exportnation) bei: Ein Großteil des
Wohlstands in Deutschland basiert auf unternehmerischer Tätigkeit in anderen
Ländern. 27 Prozent der deutschen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt
vom Export ab, im Verarbeitenden Gewerbe sogar mehr als 56 Prozent.
Gerade in politisch und wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es daher im
öffentlichen Interesse, das AHK-Netz zu stärken. Zugleich unterstützt das AHK-
Netz auch die sozial-ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft
insgesamt, indem die AHKs als Türöffner für die Anwerbung umwelt- und
klimafreundlichen Know-hows sowie grüner Innovationen dienen und hierbei den
Austausch mit dem jeweiligen Gastland auch in diesen Themenbereichen
fördern.
c) Stimmt die Bundesregierung der im nachstehend verlinkten Gutachten
hervorgebrachten Einschätzung zu, dass AHK in einem potenziellen
Konkurrenzverhältnis zu vollständig aus öffentlichen Mitteln
finanzierten Institutionen wie etwa Botschaften, Generalkonsulaten oder
Repräsentanzen der Bundesländer stehen, und wie beurteilt sie dies
hinsichtlich des effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel (vgl.
www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/evaluierung-der-bundeszuwendun
gen-an-ahks-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) (bitte mit
ausführlicher Erläuterung)?
Die AHKs bilden gemeinsam mit der GTAI und den Auslandsvertretungen
(AVs) die drei Säulen der AWF. Die AHKs sind dabei im Ausland die am
breitesten aufgestellten Partner der AVs. Nach Ansicht der Bundesregierung stehen
die genannten Institutionen nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander.
Sie haben unterschiedliche Aufgaben und unterstützen letztlich gemeinsam die
AWF im Ausland.
Die begrenzten Ressourcen der AWF in Zeiten eines wachsenden
internationalen Wettbewerbs erfordern eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Effizienz.
Dazu ist eine enge, kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen AVs und AHKs unter Einbeziehung der GTAI notwendig. Die AVs sind
dazu angehalten, auf eine klare und transparente Aufgabenverteilung zwischen
AHKs, GTAI und AVs gemäß deren jeweiligen Leistungsprofilen zu achten.
Die AVs sollen grundsätzlich keine Dienstleistungen, die von den Partnern der
Außenwirtschaftsförderung erbracht werden, anbieten. Während die AHKs
konkrete Dienstleistungen für Unternehmen anbieten, liegt der Fokus der AVs
auf wirtschaftspolitischen Aufgaben und im Bereich der Wirtschaftsdiplomatie
(etwa durch die politische Flankierung außenwirtschaftlicher Vorhaben vor
Ort). Das in der Fragestellung angesprochene Gutachten stellt zu dieser
Aufgabenverteilung fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den AHKs und den
anderen Akteuren der deutschen AWF im Verhältnis zu den eingesetzten
Ressourcen mit erheblichen personellen und finanziellen Synergien verbunden ist
(Seiten 3 und 4 des Kurzgutachtens).
2. Anhand welcher quantitativen Kriterien wird die Höhe der
Bundeszuwendungen für das Netzwerk der AHK und jeweils für die bilateralen
Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen nach
Kenntnis der Bundesregierung bestimmt?
3. Anhand welcher qualitativer Kriterien wird die Höhe der
Bundeszuwendungen für das Netzwerk der AHK und jeweils für die bilateralen
Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen nach Kenntnis
der Bundesregierung bestimmt?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Alle Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen reichen
jährlich für den jeweiligen Standort eigenständige Wirtschaftspläne ein. Die
Wirtschaftspläne enthalten zum einen umfangreiche Informationen über die
aktuelle wirtschaftliche und politische Lage im Gastland. Zum anderen skizzieren
sie vor dem Hintergrund dieser Lage und der Bedarfe der deutschen Wirtschaft
die jeweiligen voraussichtlichen Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte der
AHKs im darauf folgenden Jahr, prognostizieren die damit verbundenen
Einnahmen und Ausgaben und schlüsseln diese detailliert auf. Die
Einnahmenkalkulationen der Wirtschaftspläne enthalten auch die aus Sicht der AHKs
notwendige Zuwendung des BMWK. Diese ermöglicht insbesondere die
Erbringung der kostenlosen Basisdienstleistungen (u. a. kostenlose Erstberatung bei
Markteintritt) und dient als Anschubfinanzierung für zukunftsträchtige neue
Dienstleistungen. In den Wirtschaftsplanverhandlungen zwischen DIHK und
BMWK werden diese Pläne detailliert und kritisch besprochen und hinsichtlich
der Plausibilität der Einnahmen und Ausgaben diskutiert. In die Diskussion
fließen außerdem sogenannte Key Performance Indikatoren (KPIs) ein, die
Auskunft geben über die bisherige Zielerreichung der AHKs und darüber
hinaus als Zielvorgaben für die Zukunft dienen.
Die Wirtschaftsplanverhandlungen dienen auch dazu, über eingeworbene
Projekte und Budgets anderer öffentlicher Einrichtungen zu informieren und dem
BMWK so eine Gesamtbeurteilung der Aktivitäten der jeweiligen AHKs zu
ermöglichen.
4. Vor dem Hintergrund der Fragen 2 und 3, wie begründet die
Bundesregierung, dass die Mittel zur Förderung von Auslandshandelskammern
bzw. Delegierten der deutschen Wirtschaft und Repräsentanzen über den
DIHK zwischen den Haushaltplänen 2015 und 2021 (Einzelplan 09) von
40 324 000 auf 61 983 000 Euro, also um knapp 54 Prozent und somit
überproportional zum gesamten Haushaltsvolumen, gestiegen sind?
Aus welchen Gründen ist das Volumen der Mittel seitdem wieder
rückläufig?
Für den Anstieg der Förderung von 2015 bis 2021 gibt es mehrere Gründe.
Zum einen unterstützt das BMWK die AHKs umfangreich bei der schrittweisen
Digitalisierung von Dienstleistungen und Prozessen. Damit sollen
Effizienzsteigerungen, noch mehr Benutzerfreundlichkeit, langfristig aber auch
Kosteneinsparungen erreicht werden. Dies ist kurzfristig mit einem höheren
Mittelaufwand verbunden.
Hinzu kamen zusätzliche Mittel, um die Folgen der Corona-Pandemie für das
AHK-Netz zu mindern. In der Pandemie war die Geschäftstätigkeit der AHKs
erheblich eingeschränkt (v. a. durch die Einstellung des internationalen
Reiseverkehrs). Die daraus resultierenden Einnahmeverluste stellten eine
Existenzbedrohung für viele Standorte dar. Um den Zusammenbruch des AHK-Netzes
abzuwenden, haben die DIHK und das BMWK in den Jahren 2020 und 2021
zusätzliche Finanzmittel für die AHKs vorgehalten (sogenannter AHK-
Schutzschirm, insgesamt circa 6 Mio. Euro). In den meisten Fällen konnten die AHKs
durch umfangreiche Sparmaßnahmen oder Einsatz von Rücklagen die
Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Schutzschirm vermeiden. Insgesamt ist es
dank der Anstrengungen der AHKs und des Schutzschirmes gelungen, das
AHK-Netz sicher durch die pandemiebedingte Krise zu führen und
Kammerschließungen zu vermeiden.
Zum anderen wurde das AHK-Netz an Standorten mit hohem wirtschaftlichem
Potenzial für deutsche Unternehmen weiter verdichtet, entweder durch
Neueröffnung von AHKs oder durch Einrichtung von regionalen Desks an
bestehenden Standorten. Dies gilt insbesondere für den afrikanischen Kontinent, wo
die Bundesregierung mit dem Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zu den
afrikanischen Staaten verschiedene politische Ziele verfolgt. Im Rahmen der „G20-
Compact with Africa“ Initiative setzt sich die Bundesregierung für den Ausbau
der Wirtschaftsbeziehungen mit ausgewählten afrikanischen Ländern ein. Im
Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, Afrika im regionalen und globalen Handel
zu unterstützen. Zudem werden so deutsche Unternehmen bei der
Diversifizierung ihrer Lieferketten unterstützt. Gestärkte Wirtschaftsbeziehungen schaffen
neue Impulse für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung in Afrika, aber
auch in Europa. Mit einer solchen Verdichtung des AHK-Netzes geht
notwendigerweise eine entsprechende Anschubfinanzierung für die ersten drei bis fünf
Jahre einher.
Darüber hinaus erwachsen den AHKs regelmäßig neue Aufgaben, wie z. B. der
Aufbau von Kompetenzen zum Thema Rohstoffe, der von der Bundesregierung
wegen der großen Bedeutung der Rohstoffversorgung für die deutsche
Wirtschaft gefördert wird.
Der seit 2021 zu verzeichnende Rückgang der Bundeszuwendung beruht zum
einen darauf, dass die Bundeszuwendung an einigen Standorten nach
Auslaufen der vorgenannten Anschubfinanzierung wieder abgesenkt werden konnte.
Zum anderen konnten die AHKs zuletzt nach Wiederaufnahme des
internationalen Flugverkehrs und Abschaffung vieler nationaler COVID-
Sicherheitsmaßnahmen wieder vermehrt Eigeneinnahmen erzielen.
Die AHKs haben zudem die Mittel aus der Bundeszuwendung nach den
Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwenden und werden von
der DIHK und dem BMWK auch regelmäßig daraufhin geprüft. Dies geschieht
insbesondere durch die Prüfung der Jahresabschlüsse der AHKs und durch Vor-
Ort-Prüfungen.
5. Welchen Anteil machen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundeszuwendungen an der Gesamtfinanzierung des Netzwerks der
Auslandshandelskammern aus (bitte in Prozent angeben und nach Jahren seit dem
Jahr 2015 aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden die jeweiligen Anteile der durch das BMWK jährlich –
nach Abschluss der Wirtschaftsplanverhandlungen – gewährten Zuwendung an
der Gesamtfinanzierung des AHK-Netzes nach Jahren aufgeschlüsselt. In der
zugrunde gelegten Bundeszuwendung sind die Summe der allgemeinen
Bundeszuwendung zur Förderung des AHK-Netzes, die besonderen Zuwendungen
für Standortmarketing und Investorenanwerbung (sogenannte GTAI-
Korrespondenz) sowie die besonderen Zuwendungen des BMWK für das Skills
Experts Programm, Branchenexperten und Finanzierungsexperten an die
Auslandshandelskammern enthalten.
2015: 23,3 Prozent
2016: 22,0 Prozent
2017: 22,8 Prozent
2018: 23,9 Prozent
2019: 25,7 Prozent
2020: 30,5 Prozent
2021: 27,7 Prozent
2022: 26,8 Prozent
6. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Bundeszuwendungen, die seit dem Jahr 2015 an bilaterale
Auslandshandelskammern geflossen sind (bitte nach Jahr und Höhe der
Zuwendungen in Euro aufschlüsseln)?
In den aufgeführten Gesamtsummen sind die durch das BMWK jährlich – nach
Abschluss der Wirtschaftsplanverhandlungen – gewährte allgemeine
Bundeszuwendung, die besonderen Zuwendungen für Standortmarketing und
Investorenanwerbung (sogenannte GTAI-Korrespondenz) sowie die besonderen
Zuwendungen des BMWK für das Skills Experts Programm, Branchenexperten und
Finanzierungsexperten an die bilateralen Auslandshandelskammern enthalten.
Für Zuwendungen anderer Ressorts wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
2015: 30 509 834 Euro
2016: 31 410 950 Euro
2017: 32 791 595 Euro
2018: 34 801 411 Euro
2019: 39 574 995 Euro
2020: 40 147 178 Euro
2021: 38 965 932 Euro
2022: 41 381 753 Euro
a) Welchen Anteil machen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundeszuwendungen an der Gesamtfinanzierung der bilateralen
Auslandshandelskammern aus (bitte in Prozent angeben und nach Jahren seit
dem Jahr 2015 aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden die jeweiligen Anteile der durch das BMWK jährlich
gewährten Bundeszuwendung für die bilateralen Auslandshandelskammern an der
Gesamtfinanzierung des AHK-Netzes nach Jahren aufgeschlüsselt. In der
zugrunde gelegten Bundeszuwendung sind die Summe der allgemeinen
Bundeszuwendung zur Förderung des AHK-Netzes, die Summen für die besonderen
Zuwendungen für Standortmarketing und Investorenanwerbung (sogenannte
GTAI-Korrespondenz) sowie die Summen der besonderen Zuwendungen des
BMWK für das Skills Experts Programm, Branchenexperten und
Finanzierungsexperten enthalten.
2015: 22,3 Prozent
2016: 21,5 Prozent
2017: 22,0 Prozent
2018: 22,5 Prozent
2019: 24,3 Prozent
2020: 29,6 Prozent
2021: 26,6 Prozent
2022: 25,5 Prozent
b) Welche bilateralen Auslandshandelskammern haben seit dem Jahr
2015 nach Kenntnis der Bundesregierung die in Summe höchsten
Zuwendungen erhalten, und wie werden sich diese nach Einschätzung
der Bundesregierung perspektivisch entwickeln (bitte Sitz der
bilateralen Handelskammern nennen, Höhe der Zuwendungen in Euro
angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden die AHKs aufgeführt, die im jeweiligen Jahr die höchste
Bundeszuwendung des BMWK erhalten haben. In den aufgeführten
Gesamtsummen sind die allgemeine Bundeszuwendung, die besonderen Zuwendungen
für Standortmarketing und Investorenanwerbung (sogenannte GTAI-
Korrespondenz) sowie etwaige besondere Zuwendungen des BMWK für das Skills
Experts Programm, Branchenexperten und Finanzierungsexperten an den
jeweiligen Standorten enthalten.
Bei den Standorten mit den höchsten Zuwendungen handelt es sich um AHKs
in Ländern mit hohem wirtschaftlichem Potential und bilateralem
Handelsvolumen bei gleichzeitig hohen Standortkosten. Die AHK in den Vereinigten
Arabischen Emiraten (VAE) betreut zudem neben den Emiraten auch die Länder
Irak, Katar, Kuwait, Oman und Pakistan. Die AHK Indien führt eine Vielzahl
an geförderten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung für deutsche Unternehmen
vor Ort durch.
2015:
AHK New York 2.495.050 Euro
AHK Japan 1.912.784 Euro
AHK VAE 1.217.373 Euro
2016:
AHK New York 2.289.312 Euro
AHK Japan 1.828.610 Euro
AHK VAE 1.485.368 Euro
2017:
AHK New York 2.264.924 Euro
AHK Japan 2.001.865 Euro
AHK Brasilien, Sao
Paulo
1.342.870 Euro
2018:
AHK New York 1.940.431 Euro
AHK Japan 1.873.464 Euro
AHK VAE 1.459.065 Euro
2019:
AHK Indien 2.031.550 Euro
AHK Japan 1.830.567 Euro
AHK New York 1.782.104 Euro
2020:
AHK Chicago 2.117.346 Euro
AHK New York 2.039.241 Euro
AHK Japan 1.838.332 Euro
2021:
AHK New York 1.934.655 Euro
AHK Japan 1.830.433 Euro
AHK VAE 1.657.243 Euro
2022:
AHK New York 1.956.193 Euro
AHK Indien 1.807.147 Euro
AHK VAE 1.776.634 Euro
Perspektivische Entwicklung:
Die Entwicklung der Bundeszuwendung des BMWK ergibt sich aus dem
jährlich einzureichenden und durch das BMWK geprüften und bewilligten
Wirtschaftsplan der AHKs. Abweichende Entwicklungen ergeben sich insbesondere
aufgrund besonderer wirtschaftlicher und politischer Lage vor Ort sowie neuer
inhaltlicher Schwerpunkte zur allgemeinen Ausrichtung der jeweiligen AHK.
So wird z. B. an der AHK Japan das Skills Experts Programm im Jahr 2023
gestartet, welches im vorhergehenden Haushaltsjahr dort bislang nicht
gefördert wurde.
2023:
AHK New York 2.364.330 Euro
AHK Singapur 2.019.842 Euro
AHK Japan 1.930.480 Euro
7. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Bundeszuwendungen, die seit dem Jahr 2015 jeweils an Delegationen
und Repräsentanzen des Netzwerks der AHK geflossen sind (bitte nach
Jahr und Höhe der Zuwendungen in Euro aufschlüsseln)?
In den aufgeführten Gesamtsummen sind die allgemeine durch das BMWK
gewährte Bundeszuwendung, die besonderen Zuwendungen für
Standortmarketing und Investorenanwerbung (sogenannte GTAI-Korrespondenz) sowie die
besonderen Zuwendungen des BMWK für das Skills Experts Programm,
Branchenexperten und Finanzierungsexperten an die Delegationen und
Repräsentanzen enthalten.
2015: 10.120.968 Euro
2016: 10.065.141 Euro
2017: 11.419.153 Euro
2018: 14.350.727 Euro
2019: 16.610.548 Euro
2020: 16.216.877 Euro
2021: 15.628.475 Euro
2022: 16.462.179 Euro
a) Welchen Anteil machen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundeszuwendungen an der Gesamtfinanzierung jeweils der Delegationen
und der Repräsentanzen aus (bitte in Prozent angeben und nach Jahren
seit dem Jahr 2015 aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden die jeweiligen Anteile der durch das BMWK gewährten
Bundeszuwendung für die Repräsentanzen an der Gesamtfinanzierung des
AHK-Netzes nach Jahren aufgeschlüsselt. In der zugrunde gelegten
Bundeszuwendung sind die Summe der allgemeinen Bundeszuwendung zur Förderung
des AHK-Netzes, die Summen für die besonderen Zuwendungen für
Standortmarketing und Investorenanwerbung (sogenannte GTAI-Korrespondenz) sowie
die Summen der besonderen Zuwendungen des BMWK für das Skills Experts
Programm, Branchenexperten und Finanzierungsexperten an die
Repräsentanzen enthalten.
2015: 26,7 Prozent
2016: 23,6 Prozent
2017: 25,5 Prozent
2018: 27,9 Prozent
2019: 29,7 Prozent
2020: 32,9 Prozent
2021: 31,0 Prozent
2022: 30,7 Prozent
b) Welche fünf Delegationen haben seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der
Bundesregierung die in Summe höchsten Zuwendungen erhalten, und
wie werden sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung
perspektivisch entwickeln (bitte den Sitz der Delegation nennen, die
Höhe der Zuwendungen in Euro angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden die Delegationen aufgeführt, die im jeweiligen Jahr die
höchste Bundeszuwendung durch das BMWK erhalten haben. In den
aufgeführten Gesamtsummen sind die allgemeine Bundeszuwendung, die
besonderen Zuwendungen für Standortmarketing und Investorenanwerbung
(sogenannte GTAI-Korrespondenz) sowie etwaige besondere Zuwendungen des BMWK
für das Skills Experts Programm, Branchenexperten und Finanzierungsexperten
an den jeweiligen Standort enthalten.
2015:
Delegation Russland, Moskau 1.001.500 Euro
Delegation USA, Washington 748.312 Euro
Delegation Hongkong 696.090 Euro
Delegation Taiwan 623.795 Euro
Delegation China, Shanghai 623.608 Euro
2016:
Delegation USA, Washington 885.275 Euro
Delegation Russland, Moskau 810.038 Euro
Delegation Hongkong 766.256 Euro
Delegation China, Shanghai 690.000 Euro
Delegation Taiwan 654.758 Euro
2017:
Delegation USA, Washington 925.324 Euro
Delegation China, Shanghai 917.564 Euro
Delegation Vietnam 852.589 Euro
Delegation Russland, Moskau 840.000 Euro
Delegation Hongkong 730.574 Euro
2018:
Delegation Russland, Moskau 1.001.500 Euro
Delegation USA Washington 748.312 Euro
Delegation Hongkong 696.090 Euro
Delegation Taiwan 623.795 Euro
Delegation China, Shanghai 623.608 Euro
2019:
Delegation Hongkong 1.753.953 Euro
Delegation Russland, Moskau 1.141.574 Euro
Delegation China, Peking 952.902 Euro
Delegation Nigeria 848.100 Euro
Delegation China, Shanghai 840.780 Euro
2020:
Delegation China, Peking 1.435.633 Euro
Delegation Russland, Moskau 1.196.518 Euro
Delegation Kenia 1.133.219 Euro
Delegation Saudi-Arabien 911.263 Euro
Delegation China, Shanghai 907.565 Euro
2021:
Delegation China, gesamt
(seit 2021 erfolgt die
Zuwendung an die Delegationen
Peking, Shanghai und Kanton in
einer Summe)
2.620.517 Euro
Delegation Kenia 1.153.956 Euro
Delegation Russland, Moskau 1.084.396 Euro
Delegation USA, San Francisco 832.092 Euro
Delegation Ghana 829.105 Euro
2022:
Delegation China, gesamt 2.656.972 Euro
Delegation Hongkong 1.279.829 Euro
Delegation Kenia 1.202.088 Euro
Delegation USA, San Francisco 999.253 Euro
Delegation Russland, Moskau 955.273 Euro
Perspektivische Entwicklung:
Die Entwicklung der BMWK-Zuwendung ergibt sich aus dem jährlich
einzureichenden und durch BMWK geprüften und bewilligten Wirtschaftsplan der
Delegation. Abweichende Entwicklungen ergeben sich insbesondere aufgrund
besonderer wirtschaftlicher und politischer Lage vor Ort sowie neuer
inhaltlicher Schwerpunkte zur allgemeinen Ausrichtung der jeweiligen Delegation.
Zur Entwicklung der Bundeszuwendung an die Standorte in Russland und
China siehe auch die Antwort zu Frage 10a.
2023:
Delegation Russland, Moskau 748.000 Euro
Delegation USA, Washington 603.000 Euro
Delegation Hongkong 949.833 Euro
Delegation Taiwan 783.918 Euro
Delegation China 2.900.000 Euro
Delegation Kenia 787.723 Euro
Delegation USA, San Francisco 970.000 Euro
Delegation Saudi-Arabien 763.621 Euro
c) Welche fünf Repräsentanzen haben seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis
der Bundesregierung die in Summe höchsten Zuwendungen erhalten,
und wie werden sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung
perspektivisch entwickeln (bitte den Sitz der Repräsentanz nennen, die
Höhe der Zuwendungen in Euro angeben und nach Jahren
aufschlüsseln)?
Es gibt zwei Repräsentanzen im AHK-Netz, die im Folgenden durchgängig
abgebildet werden.
2015:
Belarus 175.176 Euro
Bosnien-Herzegowina 78.300 Euro
2016:
Belarus 165.000 Euro
Bosnien-Herzegowina 112.680 Euro
2017:
Belarus 205.430 Euro
Bosnien-Herzegowina 200.180 Euro
2018:
Bosnien-Herzegowina 232.094 Euro
Belarus 178.272 Euro
2019:
Belarus 384.584 Euro
Bosnien-Herzegowina 301.548 Euro
2020:
Bosnien-Herzegowina 215.838 Euro
Belarus 185.951 Euro
2021:
Belarus 229.665 Euro
Bosnien-Herzegowina 225.826 Euro
2022:
Belarus 351.734 Euro
Bosnien-Herzegowina 222.737 Euro
Perspektivische Entwicklung:
Die Entwicklung der Bundeszuwendung des BMWK ergibt sich aus dem
jährlich einzureichenden und durch BMWK geprüften und bewilligten
Wirtschaftsplan der Repräsentanz. Abweichende Entwicklungen ergeben sich insbesondere
aufgrund besonderer wirtschaftlicher und politischer Lage vor Ort sowie neuer
inhaltlicher Schwerpunkte zur allgemeinen Ausrichtung der jeweiligen
Repräsentanz. Zur Entwicklung der Bundeszuwendung an die Repräsentanz in
Belarus siehe auch die Antwort zu Frage 10a.
2023:
Belarus 260.000 Euro
Bosnien-Herzegowina 237.000 Euro
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere öffentliche Mittel, über
die auf in Frage 4 verwiesenen Bundeszuwendungen hinaus, welche vom
BMWK, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ), von der GIZ, der GTAI, der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW), den Landeswirtschaftsförderungen und weiteren
deutschen öffentlichen Stellen an das Netzwerk der AHK bzw. die DIHK
überwiesen wurden bzw. werden?
Es ist nicht auszuschließen, dass in einzelnen Fällen Informationen über
öffentliche Bundesmittel nicht vorliegen und auch nicht beschafft werden konnten,
wenn diese z. B. über anderweitig geförderte Projektdurchführende mittelbar,
nicht aber direkt in das AHK-Netz geflossen sind.
a) Auf welche Summe belaufen sich diese Mittel seit dem Jahr 2015
(bitte in Euro angeben und nach Jahr und der zahlenden öffentlichen
Stelle aufschlüsseln)?
Über die in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Bundeszuwendungen des
BMWK hinaus werden folgende weitere Bundeszuwendungen aufgeteilt nach
öffentlicher Stelle, nach Haushaltsjahr und jeweiliger Gesamtsumme der
Förderhöhe durch die öffentliche Stelle an das AHK-Netz bzw. die DIHK
bereitgestellt:
BMWK
Die nachfolgenden Summen enthalten über das BAFA abgewickelte
Zuwendungen des BMWK an das AHK-Netz für das Projekt Exportinitiative Energie
und Rohstoffkompetenzzentren an den AHKs.
2015: 8 426 023 Euro
2016: 8 955 424 Euro
2017: 6 453 016 Euro
2018: 6 111 389 Euro
2019: 6 249 650 Euro
2020: 6 328 667 Euro
2021: 6 970 206 Euro
2022: 5 206 849 Euro
Für das Projekt „Hand in Hand for International Talents“, das an AHKs die
Gewinnung von beruflich qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten für
Arbeitgeber in DEU erprobt, hat das BMWK in Form einer Zuwendung die folgenden
Beträge an die DIHK Service GmbH überwiesen.
2020: 748 867 Euro
2021: 645 911 Euro
2022: 1 025 097 Euro
BMBF
Die Angaben beziehen sich nur auf die Mittel, die im Zusammenhang mit dem
AHK-Netz stehen.
2015: 1.988.152 Euro
2016: 2.121.202 Euro
2017: 3.280.570 Euro
2018: 2.756.020 Euro
2019: 1.590.060 Euro
2020: 2.149.844 Euro
2021: 2.068.500 Euro
2022: 2.537.817 Euro
BMZ
Alle Angaben beziehen sich auf Mittel aus dem Titel
„Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft“ (Einzelplan 23 Kapitel 2302 Titel 687 01). Sofern
aus anderen Titeln des Einzelplans 23 im Rahmen von Länderprogrammen
zwischen den Durchführungsorganisationen und dem AHK-Netz
zusammengearbeitet wurde, liegen dem BMZ keine Informationen über Überweisungen vor.
Die aufgeführten Bundeszuwendungen enthalten Mittel für Projekte der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der Deutschen
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) sowie von sequa.
2015: 988.527 Euro
2016: 1.193.289 Euro
2017: 1.335.976 Euro
2018: 1.490.871 Euro
2019: 1.906.987 Euro
2020: 2.706.417 Euro
2021: 3.085.248 Euro
2022: 773.280 Euro
BMUV
Die aufgeführten Summen enthalten Zuwendungen des BMUV an das AHK-
Netz über das Förderprogramm Exportinitiative Umweltschutz (
www.exportini
tiative-umweltschutz.de).
2016: 515.696 Euro
2019: 37.058 Euro
2020: 559.150 Euro
2021: 1.397.559 Euro
2022: 575.560 Euro
Zu Zuwendungen der Bundesländer an die DIHK und das AHK-Netzwerk im
Rahmen der Landeswirtschaftsförderung erhebt die Bundesregierung keine
Daten. Die Landeswirtschaftsförderung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich
der Bundesländer. Die Bundesregierung hat insoweit keine Aufsichts- oder
Koordinierungsfunktion.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bilaterale AHK,
Delegationen oder Repräsentanzen wiederkehrende Zahlungen aufgrund
von Dienstleistungs-, Management-, Miet- oder anderweitigen
Verträgen von öffentlichen Stellen erhalten (bitte die zahlenden öffentlichen
Stellen angeben und Art der Verträge erläutern)?
BMWK
Das BMWK-Markterschließungsprogramm (MEP) fördert projektbezogene
Maßnahmen für mittelständische Unternehmen, Selbständige und fachbezogene
freie Berufe sowie wirtschaftsnahe Dienstleister in einer Vielzahl von
Branchen. Die Dienstleistungsaufträge und Rahmenverträge für diese Maßnahmen
werden in der Regel in offenen EU-weiten Ausschreibungsverfahren nach
§ 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 15 der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und § 103 Absatz 1
GWB vergeben. Bei einzelnen Dienstleistungsaufträgen, z. B. für die
Durchführung von Sonderformaten, erfolgen die Vergaben in offenen nationalen
Ausschreibungsverfahren nach §§ 8 und 9 Unterschwellenvergabeverordnung
(UVgO).
AHKs bewerben sich häufig erfolgreich auf die Durchführung dieser
Maßnahmen, daraus ergeben sich die folgenden Gesamtsummen für deren
Beauftragung.
2015: k. A.
2016/2017: 3.812.423 Euro
2018: 2.610.955 Euro
2019: 5.454.496 Euro
2020: 6.454.811 Euro
2021: 6.048.620 Euro
2022: 6.364.778 Euro
BMEL
Das Programm des BMEL zur Förderung der Exportaktivitäten der deutschen
Agrar- und Ernährungswirtschaft unterstützt Unternehmen der deutschen
Agrar- und Ernährungswirtschaft in ihren Außenwirtschaftsaktivitäten zur
Sicherung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte im Ausland.
Dienstleistungsaufträge und Rahmenvereinbarungen für diese Maßnahmen werden in
offenen Ausschreibungsverfahren vergeben.
2015: 471.903 Euro
2016: 228.997 Euro
2017: 108.156 Euro
2018: 67.766 Euro
2019: 25.860 Euro
2020: 115.509 Euro
2021: 339.127 Euro
2022: 477.371 Euro
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor.
c) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Doppelförderungen
seit dem Jahr 2015, und wie bewertet die Bundesregierung dies (wenn
ja, bitte nach Sitz der bilateralen AHK, Repräsentanz oder Delegation,
Zeitraum, Höhe der Förderung in Euro, Grund der Förderung und
fördernde öffentliche Stelle bzw. fördernden öffentlichen Stellen
aufschlüsseln)?
Der Ansatz von Aufwendungen für denselben Zweck bei verschiedenen Titeln
oder Beantragung bei unterschiedlichen Zuwendungsgebern ist nicht zulässig.
Den geplanten Aufwendungen (z. B. Miete und andere Verwaltungskosten)
sind die Erstattungen anderer öffentlicher oder öffentlich geförderter
Einrichtungen grundsätzlich entgegenzusetzen. Es kam bisher nach Kenntnis der
Bundesregierung zu keiner Doppelförderung.
d) Mit welchen Maßnahmen wirkt die Bundesregierung dem Auftreten
einer Doppelförderung des Netzwerks der AHK aus öffentlichen
Mitteln entgegen?
Für eine korrekte Berechnung des BMWK-Anteils und zur Vermeidung von
Doppelförderaspekten sind Aufwendungen, die durch andere öffentliche
Einrichtungen (z. B. zuwendungsgeförderte Projekte) gefördert werden, als nicht
zuwendungsfähig im BMWK-Jahresabschluss auszuweisen.
Die DIHK veranstaltet regelmäßig Schulungen und Workshops zu diesem
Thema. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung und des Jahresabschlusses erfolgt eine
Überprüfung durch das BMWK.
Darüber hinaus werden an den jeweiligen Standort angepasste und regelmäßig
aktualisierte Stundensätze für zuwendungsbezogene Abrechnung anderer
Zuwendungsgeber verwendet, bei dessen Berechnung eine Doppelförderung per
se ausgeschlossen wird.
Daneben werden die Standorte einer vertiefenden Prüfung der
Bundeszuwendung an das AHK-Netzwerk gemäß Verwaltungsvorschrift Nummer 11.4 zu
§ 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) unterzogen. Ziel der intensiven Vor-
Ort-Prüfung ist insbesondere, den Standort dahingehend zu untersuchen, ob die
zuwendungsrechtlich definierten Anforderungen und Ziele erreicht werden und
ob die verwendeten Zuwendungsgelder zweckentsprechend verwendet wurden.
In diesem Zusammenhang wird auch der Ausschluss von Doppelförderungen
geprüft. Im Rahmen der Prüfungen wird zudem die ordnungsgemäße
Wirtschafts- und Geschäftsführung des AHK-Standortes vollumfänglich beleuchtet.
Dabei werden Geschäftsführungsorganisation und -instrumentarien,
Vermögens- und Finanzlage sowie viele weitere Aspekte wie die Ertragslage
untersucht und eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des
Standortes vorgenommen.
9. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass bilaterale
AHK, Repräsentanzen oder Delegationen, beispielsweise im Rahmen
projektbasierter Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen aber auch für
private Unternehmen vor Ort, als Beratungsdienstleister im Sitzland, im
Wettbewerb mit anderen deutschen Beratungsunternehmen oder
Kanzleien agieren, die mitunter gar Mitgliedsunternehmen der AHK sind, und
wie bewertet die Bundesregierung dies?
a) Durch welche konkreten Mechanismen wird nach Kenntnis der
Bundesregierung sichergestellt, dass bei Projektausschreibungen für
Beratungsdienstleistungen ebenso geeignete aber nicht staatlich
bezuschusste private Beratungsunternehmen oder Kanzleien vor Ort
nicht benachteiligt werden?
b) Sollte ein entsprechender Mechanismus nicht vorgesehen sein, wie
lässt sich dies mit dem eigentlichen Zweck der staatlichen Förderung
deutscher, und insbesondere kleiner und mittlerer, Unternehmen nach
Auffassung der Bundesregierung in Einklang bringen?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung misst einem niedrigschwelligen Beratungsangebot, das
insbesondere KMU bei der Erschließung ausländischer Märkte unterstützt,
große Bedeutung bei. Dieses niedrigschwellige Angebot in Form einer kostenlosen
Erstberatung durch die AHKs wird erst durch die Bundeszuwendung
ermöglicht. Bei spezifischeren Beratungs- und anderen Dienstleistungen befinden
sich die AHKs in einem offenen Wettbewerb mit anderen Anbietern.
Informationen über konkrete Fälle, in denen lokale Dienstleister eine Benachteiligung
geltend machen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
10. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung des
Netzwerks der AHK auch geopolitische Ziele?
Die Bereitstellung von Informationen und Serviceleistungen durch die AHKs
richtet sich v.a. am Bedarf der Unternehmen aus. Um deutsche Unternehmen
bei ihren Bemühungen zur Diversifizierung von Lieferketten, zur Stärkung der
Resilienz und bei der Dekarbonisierung zu unterstützen, prüfen BMWK (und
DIHK) fortwährend, um welche Standorte und auch um welche
Dienstleistungen das AHK-Netz ausgebaut werden könnte.
a) Wird sich nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung die von
Regierungsvertretern kommunizierte strategische Neuausrichtung der
Handelspolitik beispielsweise angesichts des Kriegs in der Ukraine
oder geopolitischer Spannungen mit China (vgl. z. B.
www.bundesregi
erung.de/breg-de/suche/g7-welthandel-2126582;
www.businessinside
r.de/politik/habeck-will-neue-handelsstrategie-fuer-china-wir-koenne
n-uns-nicht-erpressen-lassen-b/) auch auf die
Außenwirtschaftsförderung durch das Netzwerk der AHK auswirken, und wenn ja,
inwiefern?
Als Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine
wurden die Standorte des AHK-Netzes in Russland und Belarus in 2022 in
stark verkleinerter Form weiterbetrieben u. a. um deutschen Firmen vor Ort
Dienstleistungen rund um den Umgang mit den Sanktionen sowie Beratung
zum Exit aus beiden Ländern anbieten zu können. Ab 2023 erfolgt sukzessive
eine Umstellung auf einen Minimalbetrieb, der ein Mindestmaß an
Unterstützung zu den o. g. Themenkomplexen auch über 2023 hinaus gewährleistet.
Dies wird sich in der Höhe der Bundeszuwendung an die Delegation in
Russland wegen einzuhaltender Kündigungsfristen und gesetzlich vorgeschriebener
Abfindungszahlen an die Beschäftigten erst ab 2024 spürbar auswirken.
An den Standorten in China sind die AHKs dazu angehalten, neben den
Chancen eines unternehmerischen Engagements verstärkt die Risiken eines solchen
zu untersuchen und darüber zu informieren. Darüber hinaus trägt das AHK-
Netz insgesamt zur Diversifizierung der Handels- und Lieferbeziehungen
exportorientierter deutscher Unternehmen bei.
b) Wie haben sich die im Netzwerk der AHK in China und Russland
eingesetzten Bundeszuwendungen jeweils seit dem Jahr 2014 entwickelt,
und wie werden sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung
perspektivisch entwickeln (bitte in Euro und in Jahren und nach Land
differenziert angeben)?
Die Förderung der Delegationen der Deutschen Wirtschaft in Moskau sowie St.
Petersburg hat sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt. Seit dem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wird eine Reduzierung
der Bundeszuwendung für die beiden Standorte vorgenommen. Wegen
einzuhaltender Kündigungsfristen und gesetzlich vorgeschriebener
Abfindungszahlungen an Beschäftigte wird die Zuwendung erst ab 2024 spürbar sinken.
Russland gesamt:
2014: 1.001.500 Euro
2015: 1.346.603 Euro
2016: 1.129.497 Euro
2017: 1.294.482 Euro
2018: 1.520.294 Euro
2019: 1.551.355 Euro
2020: 1.658.430 Euro
2021: 1.523.810 Euro
2022: 1.367.146 Euro
Perspektivische Entwicklung Russland:
2023: 1.060.000 Euro
Die nachfolgenden Angaben umfassen die Delegationen der Deutschen
Wirtschaft in Peking, Shanghai und Kanton sowie Hongkong.
China gesamt inkl. Hongkong:
2014: 2.439.405 Euro
2015: 2.338.866 Euro
2016: 2.546.763 Euro
2017: 2.808.138 Euro
2018: 3.745.022 Euro
2019: 3.562.450 Euro
2020: 3.562.624 Euro
2021: 3.366.039 Euro
2022: 3.936.800 Euro
Perspektivische Entwicklung China inkl. Hongkong:
2023: 3.849.833 Euro
Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 10a.
11. Welche strategischen, operativen und quantitativen Zielvorgaben macht
das BMWK als Zuwendungsgeber mittelbar an das Netzwerk der AHK
bzw. bilaterale Handelskammern, Repräsentanzen oder Delegationen,
und wie werden diese an den DIHK bzw. das Netzwerk der AHK
übermittelt?
a) Kommt es zu einer Konkretisierung der Ziele und Vorgaben durch
das BMWK, die über das im Zuwendungsbescheid genannte
hinausgeht, und wenn ja, wie wird die Einhaltung sichergestellt?
b) Stimmt die Bundesregierung der im unten verlinkten Gutachten zum
Ausdruck gebrachten Auffassung zu, dass „(e)ine Konkretisierung
der Detailziele mit operativen Zielvorgaben und Kennzahlen (…)
präzisieren (würde), welcher Zweck und welche (wirtschafts-)
politischen Ziele mit Hilfe der Zuwendung erreicht werden solle“ (
www.b
mwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/evaluierung-der-bundeszuwend
ungen-an-ahks-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) (bitte
mit Erläuterung)?
Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf hinsichtlich der
Konkretisierung der Detailziele, und gibt es bereits konkrete Pläne,
dies umzusetzen (bitte erläutern)?
12. Teilt die Bundesregierung die im Gutachten geäußerte Einschätzung,
dass eine Beurteilung der „Angemessenheit des Finanzierungssystems
(Zuwendung und Eigenmittel)“ aufgrund der „allgemein und breit
formulierten Ziele sowie (des) nicht klar definierte(n) Leistungsumfang(s)“
erschwert würden (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eval
uierung-der-bundeszuwendungen-an-ahks-kurzfassung.pdf?__blob=publi
cationFile&v=4) (bitte mit Erläuterung), und sieht die Bundesregierung
hier Verbesserungsbedarf (bitte erläutern)?
13. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der in Auftrag
gegebenen und durch die HTW Chur durchgeführte Evaluierung der
Bundeszuwendungen (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/evaluierung-
der-bundeszuwendungen-an-ahks-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFi
le&v=4) gezogen?
a) Sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung in der Evaluierung
genannte Empfehlungen implementiert worden, und wenn ja, welche,
und wenn nein, wieso ist dies nicht geschehen?
b) Sieht die Bundesregierung diesbezüglich nach wie vor
Verbesserungsbedarf?
Die Fragen 11 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Evaluierung aus dem Jahr 2016 hat festgestellt, dass eine systematische
Leistungs- und Wirkungskontrolle der Förderung des Bundes an das AHK-Netz
seinerzeit nicht erfolgte. Eine solche wurde daher in der Folge entwickelt und
bei den AHKs, Delegationen und Repräsentanzen eingeführt. Dazu wurde das
Projekt „Umsetzung Ergebnis Evaluierung der BMWK-Förderung für das
AHK-Netz“ im Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2018 durch den
DIHK realisiert.
Konkrete Ziele des Projekts waren a) die Einführung einer systematischen
Leistungs- und Wirkungsmessung sowie einer Erfolgskontrolle, b) die Entwicklung
eines jährlichen Berichtes für das abgelaufene Geschäftsjahr, der
schwerpunktmäßig einen Überblick über die Tätigkeiten und neuen Entwicklungen im
AHK-Netz bieten soll sowie c) die Prüfung und Bewertung des im
Zuwendungsbescheid genannten Leistungsportfolios des AHK-Netzes.
Das Projekt wurde inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Kennziffern in Form
von Key Performance Indikatoren (KPIs) werden inzwischen jährlich erhoben.
In die Wirtschaftspläne wird seit 2020 eine Auswahl an KPIs die den
Zuwendungszweck abbilden, integriert, um auch während der Durchführung einer
Maßnahme feststellen zu können, ob und in welchem Ausmaß die angestrebten
Ziele erreicht wurden, ob die Maßnahme ursächlich für die Zielerreichung war
und ob sie wirtschaftlich war. So sollen auch Bedarfe und Möglichkeiten des
Um- bzw. Nachsteuerns rechtzeitig erkannt werden.
Die DIHK hat dazu im Sommer 2020 die notwendigen technischen
Umsetzungsschritte veranlasst. In einer Pilotphase werden seitdem u. a. Erfahrungen
damit gewonnen, solche Kennzahlen systematisch im Planungsprozess zu
erheben sowie die Erhebung der Kennzahlen systematisch stichprobenartig zu
überprüfen. Eine Anpassung bleibt jederzeit möglich. In der laufenden Pilotphase
wird auch überprüft, ob das gewählte Verfahren ein tragfähiges Vorgehen ist,
bei dem der Zeitaufwand für die Umsetzung und der Erkenntnisgewinn in
einem angemessenen Verhältnis stehen bzw. an welchen Stellen eine
Nachjustierung und Schärfung des Verfahrens erforderlich ist.
Es ist geplant, 2024 eine erneute Evaluierung des AHK-Netzes inklusive der
KPIs anzustoßen. Die Leistungs- und Wirkungskontrolle und ihre Tragfähigkeit
werden zentrale Fragen auch dieser neuen Evaluierung sein.
14. Wie sieht das Konzept der Erfolgskontrolle der Bundesregierung bzw.
des BMWK hinsichtlich der im Netzwerk der AHK eingesetzten
Zuwendungen aus?
a) Findet ein Performanceaudit bzw. eine systematische Leistungs- und
Wirkungsmessung statt (bitte erläutern)?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Neben der Leistungsmessung mit Hilfe der KPIs im Rahmen der
Wirtschaftsplanverhandlungen (s. o.) erfolgt regelmäßig eine Evaluierung der
Bundeszuwendung an das AHK-Netz. Die Ergebnisse der im Jahr 2016 abgeschlossenen
Evaluierung bestätigen, dass die AHKs die übergeordneten Ziele der
Zuwendungsbescheide erfüllt haben. Die AHKs zeichnen sich demnach durch ihr
hohes Engagement und ihre unternehmerische Grundhaltung aus. Zudem sind sie
vor Ort hervorragend vernetzt und ein wichtiger Anker auch für die anderen
Institutionen der deutschen AWF, z. B. GTAI. Insgesamt verfügt Deutschland
mit den AHKs über ein vergleichsweise kostengünstiges, effizientes und
leistungsfähiges Außenwirtschaftsförderinstrument, das sich durch seine
vorwiegend privatwirtschaftliche Organisationsform deutlich von staatlichen
Maßnahmen anderer Länder abhebt.
b) Anhand welcher quantitativen Indikatoren operationalisiert und
evaluiert die Bundesregierung die Erreichung des der Förderung des
Netzwerks der AHK zugrunde liegenden öffentlichen Interesses?
Zur Zeit werden die folgenden KPIs gemessen: Anzahl der Mitglieder der AHK
in Deutschland, Mitglieder im Gastland, sonstige Mitglieder, geworbene
Messeausteller nach Deutschland, durchgeführte Delegationsreisen nach
Deutschland, durchgeführte Delegationsreisen ins Gastland/in Drittländer,
durchgeführte Veranstaltungen (unterschieden in Veranstaltungen im Gastland,
Beratungsveranstaltungen in Deutschland, Mitgliederveranstaltungen und sonstige
Veranstaltungen), Anzahl der Anfragen an die Kammer (unterschieden u. a. in
Neukunden, KMU und kostenlose Erstberatungen), Gesamtzahl der Kontakte der
AHK im Gastland (unterschieden in Kontakte zu politischen Vertretern vor Ort,
Kontakte zu Institutionen der Außenwirtschafts-/Investitionsförderung des
Gastlandes, Kontakte zu Kammern und Verbänden im Gastland und Kontakte
zu Bildungseinrichtungen).
c) Wirkt sich ein Nichterreichen der vereinbarten Zielvorgaben durch das
Netzwerk der AHK auf die Höhe zukünftiger Bundeszuwendungen
aus, und wenn ja, wie (bitte alle Fälle der letzten fünf Jahre, in denen
es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Nichterreichen der
Zielvorgaben gekommen ist sowie den Fällen, in denen dies zu einer
Reduktion der Zuwendungsmittel geführt hat, angeben sowie das
Sitzland, das Jahr sowie die folgende Veränderung der Bundeszuwendung
angeben)?
Es besteht kein Automatismus zwischen dem Nichterreichen von Zielvorgaben
und der Höhe zukünftiger Bundeszuwendungen. Inwiefern die Zielvorgaben
erreicht wurden, findet jedoch Eingang in die Wirtschaftsplanverhandlungen zu
jedem AHK-Standort (siehe die Antwort zu den Fragen 2 und 3).
d) Kann ein Nichterreichen der vereinbarten Zielvorgaben weitere
Konsequenzen wie etwa Rückforderungen zur Folge haben, und wenn ja,
welche?
Rückforderungen werden bei nicht sachgemäßer Verwendung der
Bundeszuwendung erhoben. Eine nicht sachgemäße Verwendung liegt vor, wenn die
Zuwendungsmittel nicht für den im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Zweck
verwendet wurden.
e) In wie vielen Fällen ist es in den letzten fünf Jahren zu Rückforderung
von Zuwendungen gekommen, weil vereinbarte Zielvorgaben nicht
erreicht worden sind (bitte das Jahr, den Sitz der jeweiligen bilateralen
AHK, Delegation oder Repräsentanz und Höhe der Rückforderung
und Begründung der Rückforderung angeben)?
Bisher kam es in keinem Fall zu einer Rückforderung aus diesen Gründen.
15. Ist die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofs
gefolgt, „die Außenwirtschaftsförderung insgesamt alsbald anhand
einheitlicher und nachvollziehbarer Kriterien zu überprüfen“ (vgl. www.
bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/entw
icklung-einzelplan-09-bundeshaushalt-2022-volltext.pdf?__blob=publica
tionFile&v=1)?
a) Wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Überprüfung der Förderung des
Netzwerks der AHK aus?
b) Wenn nein, wieso ist die Bundesregierung der Empfehlung nicht
gefolgt?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMWK überprüft laufend notwendige Anpassungen in der AWF, auch
entlang der Ziele Diversifizierung, Dekarbonisierung und Stärkung der Resilienz
der deutschen Wirtschaft. In diesen kontinuierlichen Prozess fließen auch die
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]