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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

07.03.2023

Aktualisiert

16.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/573922.02.2023

Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Bundeshaushalt wurde die Förderung des Fußverkehrs mit 1 Mio. Euro titelt (vgl. https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/Fussverkehr/fussverkehr.html). Zudem steht im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: „Den Fußverkehr werden wir strukturell unterstützen und mit einer nationalen Strategie unterlegen“ (vgl.: Koalitionsvertrag von 2021 bis 2025 „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP, S. 41). Und obwohl der Fußverkehr in erster Linie in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen fällt, hat die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, eine „Nationale Fußverkehrsstrategie“ zu entwerfen. Nach über einem Jahr Ampelregierung wurde in diesem Bereich nach Ansicht der Fragesteller von der Bundesregierung – insbesondere vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) – allerdings noch nichts unternommen.

Der Fußverkehr darf nach Auffassung der Fragesteller nicht vernachlässigt werden, da im Grunde jeder jeden Tag zu Fuß geht. Selbst bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, dem Auto oder dem Fahrrad starten die Bürger vor der Haustür zu Fuß. Der Fußverkehr ist einfach zugänglich, weder Führerschein oder ein Mindestalter sind Voraussetzung.

Ein zentraler Punkt einer Fußverkehrsstrategie muss nach Ansicht der Fragesteller die Sicherheit des Fußverkehrs sein. Im Jahr 2019 wurde im Durchschnitt alle 21 Stunden ein Fußgänger in Deutschland getötet, über die Hälfte (56 Prozent) der Getöteten, die zu Fuß unterwegs waren, war 65 Jahre alt und älter. Die langfristige Entwicklung der Verunglückten zeigt eine steigende Tendenz. Im Jahre 2019 wurden insgesamt 65 244 Personen schwer verletzt, 2010 waren es noch 62 620. Auch die Zahl der Leichtverletzten stieg von 308 550 im Jahr 2010 auf 318 986 Personen im Jahr 2019 an (vgl. https://www.dvr.de/fileadmin/PDF-Uploads/Statistik-Booklet/DVR_Statistik-Booklet_2019__Fussverkehr.pdf). Daher besteht nach Ansicht der Fragesteller Handlungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung der „Nationalen Fußverkehrsstrategie“ durch die Bundesregierung?

2

Wann, und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Beteiligung von Interessenvertretern, Ländern und Kommunen sowie des Deutschen Bundestages an der Erstellung einer „Nationalen Fußverkehrsstrategie“ (bitte einzeln angeben)?

3

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bis zum Abschluss eines öffentlichen Konsultationsprozesses, der Fertigstellung und dem Inkrafttreten der „Nationalen Fußverkehrsstrategie“ (bitte differenziert nach Abschluss eines öffentlichen Konsultationsprozesses, der Fertigstellung und dem Inkrafttreten darstellen)?

4

Wie ist die Erarbeitung und Umsetzung der „Nationalen Fußverkehrsstrategie“ personell unterlegt, und welche Arbeitseinheiten im BMDV sind damit befasst (bitte Arbeitseinheiten und Umfang in ganzen und anteiligen Vollzeitstellen einzeln auflisten)?

5

Können zur „strukturellen Unterstützung“ (vgl.: Koalitionsvertrag von 2021 bis 2025 „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP, S. 41) des Fußverkehrs konkrete Maßnahmen genannt werden, die realisiert oder geplant sind?

6

Wie sind diese Maßnahmen sowie die Erarbeitung und Umsetzung der Strategie finanziell im Bundeshaushalt unterlegt?

7

Welche gezielten Maßnahmen unternimmt und plant die Bundesregierung zur Senkung der Unfallzahlen und zur Milderung von Unfallfolgen von Fußgängern?

8

Wie plant die Bundesregierung, den Fußverkehr barrierefreier zu gestalten?

9

Was plant die Bundesregierung konkret, um Mindestbreiten der Gehwege nicht nur als sicherheitsrelevante Vorgaben, sondern als Norm gesetzlich festzuschreiben (bitte die Maßnahmen einzeln auflisten)?

10

Sieht die Bundesregierung eine Förderung von z. B. Fußverkehrs-Checks, Fußverkehrsnetzen, Gehwegsanierungen und Gehwegausbauten, Haltestellen mit Aufenthaltsqualität, Schulwegsicherheit, Zebrastreifen und konfliktfreien Ampelschaltungen vor, um Kommunen, die den Fußverkehr konsequent voranbringen, zu unterstützen?

11

Was plant die Bundesregierung konkret – vergleichbar zu Radverkehrs-Professuren, um die Ausbildung von Planern und Planerinnen und die Planungspraxis zu qualifizieren und auf aktuellem Erkenntnisstand zu halten?

12

Plant die Bundesregierung, Vorschläge der Ad-hoc-Kommission der Verkehrsministerkonferenz zu fußverkehrsfreundlicheren Regelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufzugreifen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten vieler kommunaler Ordnungsbehörden, bestimmte Verstöße gegen die Anordnungen zum Parken der StVO in manchen Quartieren nicht zu sanktionieren, womit diese Vorschriften faktisch lokal außer Kraft gesetzt sind (vgl.: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/aufgesetztes-parken-streit-bremen-gehweg-gericht-auto-100.html)?

14

Kennt die Bundesregierung den Widerspruch, der sich nach Ansicht der Fragesteller aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ergibt, nach der höhere Sätze für das unerlaubte Befahren von Gehwegen, die nicht durch ein Verkehrszeichen markiert sind, vorgesehen sind als für Gehwege mit den Verkehrszeichen 239 bis 241, und hat die Bundesregierung eine Position dazu?

15

Sind seitens der Bundesregierung Änderungen für die nächste Überarbeitung des BKatV geplant, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

16

Kennt die Bundesregierung dem Umstand, dass die BKatV nicht einheitlich angewendet wird, sodass beim unerlaubten Befahren von Gehwegen mit Fahrrädern manche kommunalen Ordnungsbehörden ab 55 Euro sanktionieren, andere lediglich mit 15 Euro, und folgt daraus aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in den Rechtsstaat, und hat die Bundesregierung eine Position dazu?

17

Hält die Bundesregierung die Regelsätze ab 10 Euro für das unzulässige und unfallfördernde Parken an Kreuzungen und Bordsteinabsenkungen (vgl.: § 12 Absatz 3 Sätze 1 und 5 StVO) für angemessen, und wenn ja, warum, und wenn nein, in welcher Hinsicht sind Änderungen geplant?

18

Plant die Bundesregierung weitere über die bisherigen Maßnahmen (wie etwa Bußgelder) hinausgehende Änderungen der StVO, des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und des Bußgeldkatlogs zur Verbesserung der Sicherheit des Fußverkehrs und zur Prävention gegen

a) das Fahren mit Fahrrädern und anderen Zweirädern auf Gehwegen,

b) das Versperren von Gehwegen durch das Abstellen oder Liegenlassen von E-Scootern,

c) das unzulässige Befahren von und Parken auf Gehwegen mit Pkw und Lkw?

Berlin, den 15. Februar 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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