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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

17.03.2023

Aktualisiert

29.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/574422.02.2023

Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Elf Millionen Tonnen weggeworfene Lebensmittel fallen pro Jahr in Deutschland nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes an, davon 78 kg pro Person in Privathaushalten. Neben nicht mehr genießbaren Produkten werden auch solche entsorgt, deren Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen oder gerade erst abgelaufen ist, die aber noch einwandfrei für den menschlichen Verzehr geeignet wären, jedoch aus verschiedenen Gründen als nicht mehr marktgängig eingestuft oder in Haushalten nicht konsumiert werden.

Um dem Wegwerfen entgegenzuwirken, sollen – wie auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt – Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Lebensmittelabfalls führen. Für die Vermeidung von Lebensmitteabfällen sorgen nach Ansicht der Fragesteller u. a. eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über die Mindesthaltbarkeit von Lebensmitteln oder steuerrechtliche Erleichterungen des Handels, soweit dieser nichtverkaufte Lebensmittel als Spenden an gemeinnützige Organisationen abgibt.

Im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland werden jährlich rund 500 000 Tonnen Lebensmittel als Abfall aussortiert. Das haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Thünen-Instituts in enger Zusammenarbeit mit 13 Handelsunternehmen ermittelt (https://www.thuenen.de/de/newsroom/detail/500000-tonnen-lebensmittelabfaelle-im-einzelhandel). Einbezogen wurden dafür nicht nur Daten aus dem organisierten Einzelhandel, also Supermärkte, Discounter und Verbrauchermärkte, sondern auch andere Einzelhändler wie Drogeriemärkte, Bäckereien, Fleischereien, Onlinehandel, Wochenmärkte oder Tankstellen. In Supermärkten, Discountern und Verbrauchermärkten fallen 290 000 Tonnen an, bei den anderen Einzelhändlern kommen noch einmal 210 000 Tonnen hinzu.

Auch wenn die Zahl von 500 000 Tonnen sehr hoch erscheint, entfällt auf den Einzelhandel nur ein Anteil von rund 7 Prozent am gesamten Aufkommen von Lebensmittelabfällen. Der mit Abstand größte Teil der Abfälle entsteht in den Privathaushalten (59 Prozent). Aufgrund noch einzelner Datenlücken kann derzeit nur abgeschätzt werden, wie viele dieser Abfälle tatsächlich auf den Müll wandert und wie viel gespendet wird (z. B. an Tafeln) oder in andere Verwertungsschienen kommt (z. B. Verarbeitung zu Tierfutter). Expertenschätzungen des Thünen-Instituts gehen davon aus, dass rund 30 Prozent der Verluste gespendet werden (https://www.thuenen.de/de/newsroom/presse/aktuelle-pressemitteilungen/detailansicht/weniger-lebensmittelabfaelle-im-einzelhandel).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass allein das Absehen von Strafe beim sogenannten Containern, also dem Entnehmen vermeintlich genießbarer Lebensmittel aus Abfallbehältern von Supermärkten, ein geeignetes Mittel ist, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren (s. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-12/cem-oezdemir-lebensmittelverschwendung-spenden-containern?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F)?

2

Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Menge an möglicherweise „geretteten“ Lebensmitteln, sollten die Pläne, Containern straffrei zu stellen, tatsächlich umgesetzt werden (https://www.spiegel.de/wirtschaft/cem-oezdemir-und-marco-buschmann-wollen-containern-straffrei-stellen-a-22530969-6f60-4dae-8bb6-b196fccbbb0a)?

Sollte eine Einschätzung nicht möglich sein, bis wann wird seitens der Bundesregierung eine Folgenabschätzung vorliegen?

Sollte keine Folgenabschätzung zur Angemessenheit der innerhalb der Bundesregierung geplanten Maßnahmen angedacht sein, warum ist eine solche nicht geplant?

3

Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung einer möglichen Bereichsausnahme im Strafrecht für das sogenannte Containern?

Warum wäre eine solche Bereichsausnahme zur Straffreistellung des Containerns aus Sicht der Bundesregierung nicht systemfremd?

4

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Schaffung einer möglichen Bereichsausnahme im Strafrecht für das sogenannte Containern nicht auch Auswirkungen auf andere Straftatbestände hat?

5

Ist die Bundesregierung mit den Justizministern der Länder im Gespräch, unter welchen konkreten Voraussetzungen ein Absehen von Strafe möglich sein soll, ohne einen Flickenteppich von ländereigenen Regelungen zu schaffen?

6

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich das Absehen von Strafe beim Containern unter bestimmten Voraussetzungen auch auf das Entnehmen von Abfällen aus Mülltonnen privater Haushalte beziehen sollte (bitte begründen)?

7

Liegen der Bundesregierung Daten der Länder vor, wie oft Strafen beim Containern verhängt wurden, und wenn ja, welche (bitte nach Straftaten gemäß §§ 123 des Strafgesetzbuches (StGB), 242 StGB, 248a StGB, 303 StGB aufschlüsseln)?

In wie vielen Fällen wurde die Strafverfolgung nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Geringfügigkeit eingestellt?

8

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Länder dabei zu unterstützen, sicherzustellen, dass aus dem Containern kein einträgliches Geschäftsmodell wird, anstatt die Lebensmittel an Bedürftige abzugeben, und wenn ja, welche?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das gemeinschaftliche Containern durch Aktivistinnen und Aktivisten die Straftatbestände der §§ 244 Absatz 1 Nummer 2, 244a Absatz 1 StGB erfüllen kann?

10

Wie verträgt sich aus Sicht der Bundesregierung das Containern mit den Grundsätzen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes?

11

Ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Debatte um das Containern bewusst, dass das Gros der vom Handel als nicht mehr vermarktbar eingestuften Lebensmittel an die Tafeln weitergegeben wird und mit der Aufhebung der Strafbarkeit des Containerns nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr besteht, dass tatsächlich verdorbene Lebensmittel in Umlauf kommen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in die Container vornehmlich solche Lebensmittel gelangen, die tatsächlich ungenießbar sind (Waren, die zurückgerufen wurden, z. B. wegen darin befindlicher Fremdkörper, Salmonellen in Hühnerfleisch, Botulismus)?

12

Plant die Bundesregierung, den Lebensmittelhandel steuerrechtlich zu entlasten, soweit dieser nichtverkaufte Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen spendet?

13

Ist für die Bundesregierung die Gewährung von steuerlichen Anreizen für das Spenden von Lebensmitteln nach dem Vorbild anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union denkbar, beispielsweise in Form von Körperschaftsteuer-Gutschriften, wie sie auch in den Leitlinien für Lebensmittelspenden der Europäischen Kommission empfohlen werden (EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden (2017/C 361/01))?

14

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die umsatzsteuerlichen Hürden für Lebensmittelspenden abzuschaffen?

15

Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie Spielräume geschaffen werden, um Lebensmittel ohne zusätzliche Umsatzsteuerbelastung und bürokratiearm zu spenden?

16

Plant die Bundesregierung Änderungen im Gewerberecht, um den Handel zu verpflichten, Lebensmittel zu spenden, anstatt sie wegzuwerfen, und wenn ja, wie sollen diese Regelungen aussehen?

17

Plant die Bundesregierung Haftungsbeschränkungen oder Haftungsfreistellungen für an gemeinnützige Organisationen oder andere Verwertungsinitiativen gespendete Lebensmittel?

18

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Bedeutung und die Unterschiede zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum deutlich zu machen, und wenn ja, welche?

19

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für langlebige Lebensmittel ein?

20

Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um das Mindesthaltbarkeitsdatum dahin gehend zu reformieren, die Kennzeichnung der Lebensmittel näher an das tatsächliche Verfallsdatum zu bringen, und wenn ja, welche?

21

Wie sieht die Bundesregierung – auch und insbesondere im Hinblick auf die Inflation – die Preisstruktur der Lebensmittel in Deutschland, sind in diesem Zusammenhang konkrete Entlastungsmaßnahmen wie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte geplant?

22

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass auch durch eine Verkleinerung der Verpackungs- und Mengeneinheiten der Lebensmittelverschwendung in den Privathaushalten entgegengewirkt werden kann?

23

Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften einsetzen, die eine Weitergabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Empfängerorganisationen behindern, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

24

Wie ist der Stand in Bezug auf die Etablierung und Umsetzung der in den Dialogforen, welche zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in der 19. Wahlperiode eingerichtet wurden, geschlossenen Zielvereinbarungen für die vier Bereiche Primärproduktion, Weiterverarbeitung, Groß- und Einzelhandel sowie Außer-Haus-Verpflegung?

25

Wird es im Hinblick jeweils auf die Dialogforen Primärproduktion, Verarbeitung und Groß- und Einzelhandel Zielvereinbarungen geben?

a) Wenn ja, wann werden die Zielvereinbarungen veröffentlicht?

b) Wenn ja, wie werden die Erkenntnisse nach Abschluss der Dialogforen weitergenutzt?

c) Wenn ja, wie erfolgt die weitere Zusammenarbeit mit den Teilnehmern der Dialogforen nach deren Abschluss?

Wie erfolgt die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zwischen den sektorspezifischen Dialogforen und ihren Teilnehmern?

d) Wird es zukünftig ein Monitoring zu Lebensmittelverlusten in der Primärproduktion und ein Monitoring zu Lebensmittelabfällen in der Verarbeitung und im Groß- und Einzelhandel geben, und wenn ja, wird dafür die Schaffung einer bundesweit zuständigen, unabhängigen Kompetenzstelle im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung angedacht?

26

a) Wie viele Unternehmen haben seit Einführung des Dialogforums Außer-Haus-Verpflegung die Beteiligungserklärung unterschrieben?

b) Wie viele Tonnen an Lebensmittelabfällen konnten in den Unternehmen seit 2021 reduziert werden?

c) Gibt es konkrete Zielvorgaben, wie viele Unternehmen pro Jahr für die Unterzeichnung der Beteiligungserklärung gewonnen werden sollen?

27

a) Wie plant die Bundesregierung, den Prozess der Nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung 2030 fortzuführen?

b) In welcher Form werden die Akteure der Lebensmittelversorgungskette zukünftig in den Prozess der Nationalen Strategie 2030 eingebunden?

c) Ist eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Dialogforum und Gremien (z. B. Dialogforen, Bund-Länder-Gremium, AG Indikator SDG (Sustainable Development Goals) 12.3) geplant?

Wie sollen die Schnittstellen zwischen den Sektoren adressiert werden?

d) Sind konkrete Anreize und Hilfestellungen für Akteure in der Lebensmittelversorgungskette geplant, und wenn ja, welche (z. B. Handlungsleitfäden, Evaluationstools, Maßnahmenbewertungen, Beteiligungspakete)?

e) Plant die Bundesregierung, auf eine bessere Unterscheidung der auf EU-Ebene gesetzlich vorgegebenen Vermarktungs- und Qualitätsnormen von zusätzlichen freiwilligen Qualitätsstandards hinzuwirken?

f) Plant die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass Standards, die sich auf die bloße Optik der Lebensmittel beziehen, entfallen?

28

Ist eine Veröffentlichung des Erstberichtes des Statistischen Bundesamtes an die EU-Kommission aus dem Juni 2022, der den Umfang der Lebensmittelabfälle in Deutschland für das Jahr 2020 auf 10,9 Tonnen beziffert und den Grundstein für eine kontinuierliche Messung der Lebensmittelabfallmenge in Deutschland legt, geplant, und wenn ja, wann, und wenn nein, welche Gründe gibt es, den Bericht nicht zu veröffentlichen (siehe https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html)?

Berlin, den 17. Februar 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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