Ausgestaltung der neuen Gigabitförderung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Neufassung der Gigabitförderung (https://background.tagesspiegel.de/smart-city/bmdv-konzeptpapier-so-soll-die-neue-gigabit-foerderung-aussehen), mit der auch der seit dem 17. Oktober 2022 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verhängte Antragsstopp bei der Gigabitförderung aufgehoben wäre und sich Kommunen ggf. wieder für eine Gigabitförderung bewerben könnten. Gemäß Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/5482 soll möglichst noch im ersten Quartal 2023 eine neue Förderrichtlinie in Kraft treten und ein Förderaufruf sei unmittelbar im Anschluss vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Deutschland investiert, und mit welchen Investitionen rechnet die Bundesregierung jährlich bis zum Jahr 2030 (bitte aufgeschlüsselt und getrennt für die Jahre 2018 bis 2030 angeben)?
Wie viele Fördermittel des Bundes wurden bisher in den Glasfaserausbau investiert (bitte getrennt nach Jahren für 2020, 2021 und 2022 angeben)?
Welche Auswirkungen hat die Zinswende nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf den eigenwirtschaftlich finanzierten Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland, und rechnet die Bundesregierung mit zusätzlichem staatlichen Förderbedarf bis 2030, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Sieht die Bundesregierung Entwicklungen im Markt, die darauf hindeuten, dass sich nach dem Marktaustritt von Liberty Network Germany weitere Anbieter aus dem deutschen Glasfasermarkt zurückziehen werden?
Wird der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau nach Ansicht der Bundesregierung durch den durch öffentliche Mittel geförderten Ausbau verdrängt, und wenn ja, inwiefern?
Wie viele Stellen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei den für die Gigabitförderung beliehenen Projektträgern für die Antragsbearbeitung zur Verfügung (bitte getrennt nach Projektträger und jeweils für die Jahre 2020, 2021 und 2022 angeben)?
Müssen bei den für die Gigabitförderung beliehenen Projektträgern nach Ansicht der Bundesregierung neue Stellen geschaffen werden, um nach dem geplanten neuen Förderaufruf 2023 die gestellten Förderanträge in angemessener Zeit bearbeiten zu können, wenn ja, wie viele zusätzliche Stellen werden finanziert, und wenn nein, aus welchen Gründen bedarf es keiner zusätzlichen Stellen bei den beliehenen Projektträgern zur Antragsbearbeitung?
Sieht die Bundesregierung es als problematisch an, dass durch eine Erschwerung der Veräußerung von kommunalen Netzen, deren Errichtung im Rahmen des Betreibermodells gefördert wurden, die Attraktivität der Beteiligung an geförderten Ausbauprojekten für Unternehmen sinkt, und plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um mehr Glasfasernetze im Eigentum der öffentlichen Hand zu halten?
Wie viele Anbieter führen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eine Vorvermarktung durch?
Wie viele Kommunen haben nach Erkenntnis der Bundesregierung bisher vor Ausschreibung eines Markterkundungsverfahrens keine Gespräche mit Anbietern geführt?
Inwiefern bindet die Bundesregierung den Normenkontrollrat in die Entwicklung der neuen Förderrichtlinie für die Gigabitförderung ein, und wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Bürokratiekosten der künftigen Gigabitförderung?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelte Breitbandportal flächenmäßig auszurollen, und welche finanziellen Unterstützungsleistungen sind diesbezüglich seitens des Bundes geplant?
Wird die neue Förderrichtlinie eine Priorisierung der Fördermittel beinhalten?
Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung des ersten Glasfaseranschlusses vor Ort, der mit der neuen, noch für dieses Jahr geplanten Förderrichtlinie gefördert wurde (bitte Quartal und Jahr angeben)?
Wie viel Prozent der Haushalte und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt über einen Breitbandanschluss mit mindestens 50 Mbit/s (bitte nach Bundesländern, Privathaushalten und Unternehmen aufschlüsseln und zwischen städtischen, halbstädtischen und ländlichen Gebieten differenzieren)?
Auf wie viel Prozent der deutschen Fläche ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt eine 4G- und 5G-Mobilfunknetz-Verbindung verfügbar (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und zwischen städtischen, halbstädtischen und ländlichen Gebieten differenzieren), und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Mobilnetzabdeckung für die flächendeckende Nutzung digitaler Anwendungen in der Land- und Forstwirtschaft?
Was geschieht mit den Antragsverfahren, bei denen nach einer durchgeführten Markterkundung das Stellen von Förderanträgen durch die Unterbrechung des bisherigen Förderprogramms aus der 19. Legislaturperiode im Oktober 2022 unterblieben ist, obwohl der Bedarf nachgewiesen worden ist, und müssen die Antragsteller den Bedarf erneut nachweisen?