[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ali Al-Dailami, Żaklin Nastić,
Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5897 –
Air Defender 2023 – Die Luftkriegsübung über Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Initiative der Luftwaffe wird zwischen dem 12. und 23. Juni 2023 mit
„Air Defender 2023“ die größte Luftwaffenübung in Europa seit Ende des
Kalten Krieges stattfinden (
https://www.haz.de/lokales/hannover/air-defender-
23-luftwaffen-uebung-der-nato-wunstorf-ist-drehkreuz-TCMHKGGQPZENL
HEACNFRXVX6EM.html). Erwartet werden über 200 Luftfahrzeuge,
darunter Kampf-, Transport- und Tankflugzeuge aus bis zu 18 Nationen. Rund die
Hälfte der Flugzeuge soll dafür aus den USA gestellt werden, was damit die
größte Verlegung von US-Luftstreitkräften nach Deutschland seit Gründung
der NATO darstellt (
www.t-online.de/region/hannover/id_100119684/-air-def
ender-2023-wunstorf-wird-zum-schauplatz-fuer-luftwaffen-uebung.html).
Der Fliegerhorst im niedersächsischen Wunstorf wird als einer von drei
Ausgangspunkten der elftägigen Luftwaffenübung sein und als logistisches
Drehkreuz fungieren. „Bei der Übung geht es nicht nur um die taktische und
technische Zusammenarbeit zwischen den Kräften der teilnehmenden Nato-
Luftwaffen“, erklärt der Standortleiter des Wunstorfer Fliegerhorsts Oberst
Christian John, „sondern es geht auch um die Demonstration von
durchsetzungsfähigen und schlagkräftigen Luftstreitkräften im Sinne einer
glaubwürdigen Abschreckung“ (
www.augsburger-allgemeine.de/panorama/air-defender-2
023-bundeswehr-nato-termin-zeitraum-teilnehmer-ablauf-id65327426.html).
1. Welche Nationen sind an Air Defender 2023 beteiligt (bitte nach
Truppenstärke, Art und Anzahl von Luft- und anderen Fahrzeugen
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Luft- und andere Fahrzeuge sowie Soldatinnen und Soldaten
werden für die Übung an den Fliegerhorst Hohn in Schleswig-Holstein
verlegt (bitte jeweils nach entsendendem Land, Truppenstärke, Art und
Anzahl aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6293
20. Wahlperiode 31.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 31. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie viele Luft- und andere Fahrzeuge sowie Soldatinnen und Soldaten
werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Übung vom
Fliegerhorst Hohn in Länder der NATO-Ostflanke verlegt (bitte nach
entsendendem Land, Truppenstärke, Art und Anzahl der Luft- und anderen
Fahrzeuge sowie Datum und Zielland aufschlüsseln)?
4. Wie viele Luft- und andere Fahrzeuge sowie Soldatinnen und Soldaten
werden für die Übung an den Fliegerhorst Lechfeld in Bayern verlegt
(bitte jeweils nach Truppenstärke, Art und Anzahl aufschlüsseln)?
5. Wie viele Luft- und andere Fahrzeuge sowie Soldatinnen und Soldaten
werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Übung vom
Fliegerhorst Lechfeld in Länder der NATO-Ostflanke verlegt (bitte nach
entsendendem Land, Truppenstärke, Art und Anzahl der Luft- und
anderen Fahrzeuge sowie Datum und Zielland aufschlüsseln)?
6. Sind weitere Verlegungen über die Übungsstandorte Rostock-Laage,
Wunstorf und nach Kenntnis der Bundesregierung Spangdahlem, Volkel
(Niederlande), Čáslav (Tschechien) im Rahmen von Air Defender 2023
geplant (bitte nach entsendendem Land, Truppenstärke, Art und Anzahl
der Luft- und anderen Fahrzeuge sowie Datum und Zielland
aufschlüsseln)?
7. Wie viele Flugstunden sind für Air Defender 2023
a) über dem deutschen Luftraum,
b) nach Kenntnis der Bundesregierung über dem Luftraum der weiteren
beteiligten Staaten (bitte jeweils nach Land aufschlüsseln) und
c) nach Kenntnis der Bundesregierung über internationalen Gewässern
angesetzt?
20. Ist der Fliegerhorst Wunstorf als Standort des Lufttransportgeschwaders
62 sowie aller A400M Transportflugzeuge eine vorrangig bedeutsame
militärische Einrichtung, die aufgrund dessen für das Air-
Defender-2023-Manöver entsprechend genutzt wird?
Die Fragen 1 bis 7c und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Folgenden Nationen nehmen an der Übung AIR DEFENDER 2023 teil:
Deutschland, Vereinigte Staaten von Amerika, Großbritannien, Polen,
Niederlande, Türkei, Tschechische Republik, Belgien, Ungarn, Italien, Spanien,
Finnland, Frankreich, Rumänien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Litauen,
Lettland, Estland, Bulgarien, Slowenien, Kroatien und Japan.
Die weitere Beantwortung der Fragen 1 bis 7 kann in offener Form nicht
erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS
– Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie deutliche
Rückschlüsse zu eigenen militärischen Handlungs- und
Verteidigungsfähigkeiten erlauben. Sie enthalten eine Fülle an sicherheitsrelevanten Angaben, deren
Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und seiner
Verbündeten schädlich sein könnte.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1* wird
verwiesen.
8. Welche Landkreise in Deutschland sind von der Übung betroffen (bitte
nach Tag und Uhrzeit aufschlüsseln)?
Auf Grund der Größe der Übungslufträume für AIR DEFENDER 2023, die
sich jeweils über eine Vielzahl von Landkreisen erstrecken, sowie der Dynamik
der Flugmissionen ist eine Einzelaufschlüsselung auf Landkreise und nach
Uhrzeiten nicht möglich.
Die Übungslufträume AIR DEFENDER 2023 liegen im Wesentlichen in den
Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen (ED-R
AD23 OST); Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland (ED-R
AD23 SÜD); Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen (ED-
R AD23 NORD).
Die Aktivierungszeiten in der Durchführungsphase sind wie folgt vorgesehen:
• 24. Kalenderwoche: 12. Juni bis 16. Juni 2023
1. ED-R AD23 OST
Montag bis Freitag 08:00 UTC bis 12:00 UTC
Samstag und Sonntag keine Aktivierung
2. ED-R AD23 SÜD
Montag bis Freitag 11:00 UTC bis 15:00 UTC
Samstag und Sonntag keine Aktivierung
3. ED-R AD23 NORD
Montag bis Freitag 14:00 UTC bis 18:00 UTC
Samstag und Sonntag keine Aktivierung
• 25. Kalenderwoche: 19. Juni bis 23. Juni 2023
1. ED-R AD23 OST
Montag bis Donnerstag 08:00 UTC bis 12:00 UTC
2. ED-R AD23 SÜD
Montag bis Donnerstag 11:00 UTC bis 15:00 UTC
3. ED-R AD23 NORD
Montag bis Donnerstag 14:00 UTC bis 18:00 UTC
Neben diesen Übungslufträumen werden für das sogenannte Continuation
Training für die Luftfahrzeugbesatzungen auch aktuell bestehende Temporary
Reserved Airspaces (TRA) im deutschen, polnischen und tschechischen Luftraum
genutzt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
9. Wie viele Tiefflüge sind im Rahmen der Übung geplant, und wie viele
werden davon außerhalb bereits bestehender militärischer
Sonderflugzonen (Temporary Reserved Airspaces (TRA) und Variable Profile Areas
(VPA)) durchgeführt werden?
Grundsätzlich ist Tiefflug im Bereich des Übungsluftraumes OST (VPA
Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg) geplant. Zu der Anzahl der zu erwartenden
Tiefflüge im Übungsluftraum OST kann aktuell noch keine Aussage getroffen
werden, da diese erst im Rahmen der detaillierten täglichen Übungsplanung
durch den deutschen Führungsgefechtsstand festgelegt werden.
Außerhalb der militärischen Sonderflugzonen/Übungslufträume sind im
Übungszeitraum aktuell 38 Tiefflüge im Bereich der Luft-Boden-Schießplätze
Grafenwöhr und Bergen/Munster geplant.
10. Wie viele Temporary Reserved Airspaces (TRA) und Variable Profile
Areas (VPA) bestehen aktuell in der Bundesrepublik Deutschland, und
wo befinden sich diese jeweils?
Aktuell bestehen in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt zwölf
Temporary Reserved Airspaces und eine Variable Profile Area.
Im Einzelnen:
• ED-R (TRA) 201 „Friesland“ – Schleswig/Holstein, Niedersachsen
• ED-R (TRA) 202 „Weser 1“ – Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
• ED-R (TRA) 302 „Weser 2“ – Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
• ED-R (TRA) 203 „Münsterland“ – Nordrhein-Westfalen
• ED-R (TRA) 205 „Lauter 1“ – Rheinland-Pfalz, Saarland
• ED-R (TRA) 305 „Lauter 2“ – Rheinland-Pfalz, Saarland
• ED-R (TRA) 107 „Allgäu 1“ – Bayern, Baden-Württemberg
• ED-R (TRA) 207 „Allgäu 2“ – Bayern, Baden-Württemberg
• ED-R (TRA) 307 „Allgäu 3“ – Bayern, Baden-Württemberg
• ED-R (TRA) 407 „Allgäu 4“ – Bayern, Baden-Württemberg
• ED-R (TRA) 208 „Sachsen 1“ – Sachsen, Thüringen
• ED-R (TRA) 308 „Sachsen 2“ – Sachsen, Thüringen
• ED-R (VPA) 401 – Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg
11. Wie wird gewährleistet, dass es während Air Defender 2023 zu keinen
Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit zivilen
Flugaktivitäten kommt?
Der jederzeitigen und umfassenden Gewährleistung der Flugsicherheit während
der Flugphasen AIR DEFENDER 2023 wird der höchste Stellenwert
beigemessen.
Dazu werden konkrete Handlungsanweisungen und Verhaltensregeln für alle
Luftfahrzeugbesatzungen im Befehl für die Durchführung der Übung (EXER-
CISE PLAN) festgelegt.
Generell gelten alle Festlegungen zum Verhalten und zur Gewährleistung der
Flugsicherheit im deutschen Luftraum, veröffentlicht im Luftfahrthandbuch der
Bundesrepublik Deutschland und im Militärischen Luftfahrthandbuch der
Bundesrepublik Deutschland, unverändert fort.
Zusätzlich werden alle an AIR DEFENDER 2023 teilnehmenden
Luftfahrzeugbesatzungen sowie die eingesetzten Flugverkehrsleiterinnen und
Flugverkehrsleiter in den Kontrollstellen am Boden vor Beginn der Durchführungsphase
noch einmal in alle Festlegungen zum Verhalten und zur Gewährleistung der
Flugsicherheit im deutschen Luftraum sowie zur Nutzung der Sonderlufträume
AIR DEFENDER 2023 eingewiesen.
12. Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit
dem Deutschen Gleitschirm- und Drachenflugverband (DHV) und dem
Deutschen Aero Club e. V. (DAeC)?
Anlässlich der Jahrestagung der Flugsportverbände Deutschlands am 9. Februar
2023 in Braunschweig hat die Luftwaffe umfassend über das Übungsvorhaben
AIR DEFENDER 2023 und damit verbundene Einschränkungen im Luftraum
in der Durchführungsphase informiert. Zusätzlich wurden alle
Flugsportverbände mit einem gesonderten Informationsschreiben informiert.
Weiterhin wurden, in Zusammenarbeit mit den in Deutschland zuständigen
Flugsicherungsorganisationen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und EU-
ROCONTROL, alle für AIR DEFENDER 2023 etablierten
Flugbeschränkungen als temporäre Änderung zum Luftfahrthandbuch (AIP SUP IFR und VFR)
sowie als Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht.
13. Welche Flugbeschränkungsgebiete werden im Zeitraum der Übung
innerhalb Deutschlands und nach Kenntnis der Bundesregierung in den
übrigen beteiligten Staaten eingerichtet (bitte nach Ort und Dauer
aufschlüsseln)?
Für die Übung AIR DEFENDER 2023 wurden in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie in enger Zusammenarbeit mit
den im deutschen Luftraum zuständigen Flugsicherungsorganisationen DFS
Deutsche Flugsicherung GmbH und EUROCONTROL drei Sonderlufträume
als Flugbeschränkungsgebiete/Temporary Reserved Airspace (TRA) im
deutschen Luftraum unter Einbeziehung des NLD-DEU gemeinsam genutzten,
grenzüberschreitendenden Luftraumes Cross Border Area (CBA) EUC SEA 1
etabliert.
Für die Aktivierungszeiten wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Neben diesen Übungslufträumen werden für das sogenannte Continuation
Training für die Luftfahrzeugbesatzungen auch aktuell bestehende Temporary
Reserved Airspaces (TRA) im deutschen, polnischen und tschechischen Luftraum
genutzt.
Aktivierungszeiten können derzeit noch nicht abschließend spezifiziert werden,
da die Detailplanungen zu den einzelnen Übungsmissionen noch nicht
abgeschlossen sind.
14. Wie wird sichergestellt, dass Flugsportpilotinnen und Flugsportpiloten
im Freizeitbereich außerhalb einer aktiven Mitgliedschaft in
Luftsportvereinen über deutsche Flugbeschränkungsgebiete im Rahmen von Air
Defender 2023 in Kenntnis gesetzt werden?
In Zusammenarbeit mit den in Deutschland zuständigen
Flugsicherungsorganisationen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und EUROCONTROL wurden
alle für AIR DEFENDER 2023 etablierten Flugbeschränkungen als temporäre
Änderung zum Luftfahrthandbuch (AIP SUP IFR und VFR) sowie als
Nachrichten für Luftfahrzeugführer (NfL) veröffentlicht.
Alle an der Allgemeinen Luftfahrt Teilnehmenden haben diese Dokumente im
Rahmen der Flugvorbereitung, unabhängig von ihren etwaig vorhandenen
aktiven Mitgliedschaften in Luftsportvereinen, auch jenseits der
Flugbeschränkungen durch die Übung AIR DEFENDER 2023, verpflichtend zu nutzen.
15. Auf welche Lärmemissionen muss sich die Bevölkerung in den
deutschen Überfluggebieten und nach Kenntnis der Bundesregierung in
ausländischen Überfluggebieten einstellen, und welche Maßnahmen zur
Minimierung der Lärmemissionen werden von der Bundesregierung und
nach Kenntnis der Bundesregierung von den übrigen beteiligten Staaten
umgesetzt?
Die Bundeswehr ist bestrebt, die Belastungen für die Bevölkerung und den
zivilen Luftverkehr durch die Übung AIR DEFENDER 2023 so gering wie
möglich zu halten.
Gänzlich werden sie sich aber nicht vermeiden lassen.
Die „Zeitenwende“ erfordert wieder verstärkte militärische Übungstätigkeiten,
um unsere Freiheit und die unserer Bündnispartner wirksam wahren zu können.
Um den Flugbetrieb möglichst gleichmäßig zu verteilen, wird die Übung auf
Übungslufträume in Nord-, Nordost- und Südwestdeutschland aufgeteilt und
diese aufeinander abgestimmt nacheinander aktiviert.
Insbesondere sollen durch die die Nutzung von Übungslufträumen über See
Übungslufträume über bewohnten Gebieten entlastet werden.
Nachts und am Wochenende ist kein Übungsflugbetrieb geplant.
16. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-Belastung
sein, welche die eingesetzten Luft- und anderen Fahrzeuge generieren
werden (bitte nach Gesamtemissionen der jeweiligen Länder
aufschlüsseln)?
Nach derzeitigem Stand der Planungen für die Übung AIR DEFENDER 2023
ist mit folgenden Treibhausgasemissionen (in Tonnen CO2-Äquivalenten)
durch die eingesetzten Luftfahrzeuge der beteiligten Länder zu rechnen:
• USA: 15 162,75
• Deutschland: 12 484
• Niederlande: 1 814,4
• Großbritannien: 1 228,5
• Polen: 1 138,7
• Tschechische Republik: 630
• Finnland: 604,8
• Ungarn: 428,4
• Türkei: 428,4
• Frankreich: 368,5
• Schweden: 226,8
• Belgien: 201,6
• Italien: 151,2
• Spanien: 151,2
• Rumänien: 85,05
• Japan: Noch unbekannt, da Details zur tatsächlichen Übungsteilnahme noch
ausstehen.
• Dänemark: Noch unbekannt, da Details zur tatsächlichen Übungsteilnahme
noch ausstehen.
• Norwegen: Noch unbekannt, da Details zur tatsächlichen Übungsteilnahme
noch ausstehen.
• NATO: 130,72
Zu den anderen Fahrzeugen liegen keine Informationen hinsichtlich der zu
erwartenden Emissionen vor.
17. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung an den militärischen
Bereichen, welche für die Übung genutzt werden, Lärmmessstationen
betrieben, und wenn nein, warum nicht?
An den für die Übung genutzten militärischen Bereichen werden keine
Lärmmessstationen betrieben, da dies nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
an Militärflugplätzen nicht vorgesehen ist. An diesen Flugplätzen sind
Lärmschutzbereiche zum Schutz der umliegenden Bevölkerung durch die jeweiligen
Bundesländer festgelegt.
18. Welche Kriterien waren ausschlaggebend, den Fliegerhorst Wunstorf als
zentralen Ausgangspunkt für die Übung zu bestimmen?
Der Fliegerhorst WUNSTORF mit dem dort stationierten
Lufttransportgeschwader 62 und dem Transportluftfahrzeugen A 400M ist ein wichtiger
Aufnahme- und Umschlagpunkt für Lufttransporte von Material und Personal der
Luftwaffe und der Bundeswehr (Lufttransport-Hub).
Während der Übung AIR DEFENDER 2023 wird ein Großteil des Materials
und des Personals in den Phasen Verlegung und Rückverlegung nach und von
Deutschland in WUNSTORF als zentralem HUB umgeschlagen. Von hier
werden dann teilweise die Übungskontingente an die Stationierungsorte in
Deutschland verlegt.
19. Welche militärischen oder strategischen Funktionen hat Air Defender
2023 vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Krieges in der Ukraine,
und teilt die Bundesregierung diesbezüglich die Aussage von dem
Standortleiter des Wunstorfer Fliegerhorsts Oberst Christian John, „(b)ei der
Übung“ gehe „es nicht nur um die taktische und technische
Zusammenarbeit zwischen den Kräften der teilnehmenden Nato-Luftwaffe […],
sondern es“ gehe „auch um die Demonstration von durchsetzungsfähigen
und schlagkräftigen Luftstreitkräften im Sinne einer glaubwürdigen
Abschreckung“ (
www.augsburger-allgemeine.de/panorama/air-defender-20
23-bundeswehr-nato-termin-zeitraum-teilnehmer-ablauf-id6532742
6.html)?
27. Hält die Bundesregierung das Anliegen der Bundeswehr, mit der Übung
die „gemeinsame Stärke in der Luft“ zu demonstrieren, mit dem Prinzip
der sogenannten Landes- und Bündnisverteidigung vor dem Hintergrund
des Krieges in der Ukraine für vereinbar (
www.bundeswehr.de/de/organi
sation/luftwaffe/aktuelles/air-defender-luftkriegsoperationen-ueber-europ
a-im-juni-5581138)?
Die Fragen 19 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der aktuellen sicherheitspolitischen Lage folgend, hat die NATO in ihrem
neuen Strategischen Konzept 2022 die Stärkung der Kernaufgabe
„Abschreckung und Verteidigung“ beschlossen. Damit bleibt die Hauptaufgabe der
NATO die kollektive Verteidigung des Bündnisgebiets.
AIR DEFENDER 2023 beübt die Luftverteidigung des Bündnisgebiets der
NATO.
Aufgrund der zentralen geografischen Lage kommt Deutschland für diese
Luftverteidigung eine herausragende Bedeutung zu. Zudem ist Deutschland
Heimatstandort des Hauptquartiers der NATO Luftstreitkräfte (NATO HQ AIR-
COM) in Ramstein, Rheinland-Pfalz, und einer der beiden Hauptgefechtsstände
zur NATO Luftverteidigung, dem sogenannten Combined Air Operations
Centre (CAOC), in Uedem, Nordrhein-Westfalen.
Deutschland übernimmt mit der Durchführung von AIR DEFENDER 2023
Verantwortung innerhalb des Bündnisses. Es stellt mit Infrastruktur und
Lufträumen eine wichtige Säule der NATO-Luftverteidigung, auf die die
Bündnispartner dies- und jenseits des Atlantiks bauen können. AIR DEFENDER 2023
demonstriert den Wert enger Partnerschaft und erprobter
Zusammenarbeit. Deutschland übernimmt damit Verantwortung für unsere
gemeinsame Sicherheit in Europa und der NATO.
Die taktische und technische Interoperabilität ist ebenso wie die glaubhafte
Demonstration von kriegstauglichen, durchsetzungsfähigen und schlagkräftigen
Luftstreitkräften ein zentrales Element einer wirksamen Abschreckung. Damit
leistet diese Luftverteidigungsübung einen wichtigen Beitrag zu Frieden,
Stabilität und Sicherheit in Europa.
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, Länder der über
die Übung „Rapid Pacific 22“ begonnenen Kooperation künftig auch an
der Übung Air Defender teilnehmen zu lassen?
Das nationale Übungsvorhaben RAPID PACIFIC 2022, mit der Verlegung
eines Kontingentes deutscher Luftstreitkräfte in den indo-pazifischen Raum,
erfolgte mit dem Ziel der Teilnahme an den beiden Übungen PITCH BLACK
und KAKADU der australischen Streitkräfte.
Die Bundesregierung hat ein hohes Interesse an der Förderung multilateraler
Herangehensweisen in der Region und hat mit den Indo-Pazifik-Leitlinien vom
2. September 2020 die Weichen für das Engagement in der für deutsche
Interessen wichtigen Region gestellt. Ziele sind die Intensivierung der
internationalen Kooperation, die Unterstützung von Partnern vor Ort und die Wahrung
einer regelbasierten Ordnung.
An der Übung AIR DEFENDER 2023 sind NATO- und Partnernationen
beteiligt, die auch regelmäßig an den beiden Übungen der australischen Streitkräfte
PITCH BLACK und KAKADU teilnehmen (USA, GBR).
Zu möglichen geplanten künftigen Teilnahmen von Ländern, mit denen im
Zuge des Übungsvorhabens RAPID PACIFIC 2022 Kooperationen begonnen
wurden, liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.
22. Erfolgte die Entscheidung über die Einladung der beteiligten Staaten an
Air Defender 2023 auf Initiative Deutschlands, und wenn nein, auf
wessen Initiative erfolgte sie, und welche Gremien sind an der
Einladungspolitik für die Übung eingebunden?
Die Initiative zur Übung AIR DEFENDER 2023 ging von Deutschland aus.
AIR DEFENDER 2023 ist Bestandteil der Übungsserie QUADRIGA der
Bundeswehr.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Beteiligung der türkischen Luftwaffe an Air Defender 2023, welche seit einem
Jahr Bombardierungen gegen Teile des Iraks und Syriens durchführt?
Die Türkei ist Mitglied der NATO und nimmt als NATO-Mitgliedsstaat an der
Übung AIR DEFENDER teil.
Als NATO-Mitgliedsstaat trägt die Türkei auch zur Integrierten
Luftverteidigung der NATO bei.
24. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Übung Air Defender
2023 Manöver geplant, die in einem Bezug zum gegenwärtigen Krieg in
der Ukraine stehen?
Die Übung AIR DEFENDER 2023 wurde bereits seit etwa zwei Jahren geplant
und vorbereitet und basiert auf einem rein generischen Szenario. Sie ist keine
Reaktion auf den im vergangenen Jahr gestarteten völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
25. Wird die Bundesregierung die Übung Air Defender 2023 nach dem
Wiener Dokument der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE) Kapitel V. Absatz (38) ff., in dem die Ankündigung und
Beobachtung bestimmter militärischer Aktivitäten, einschließlich
Übungen geregelt ist, ankündigen, und Beobachter aus welchen Ländern oder
Organisationen werden eingeladen?
a) Wann wird die Übung den einzelnen Staaten oder Organisationen
angekündigt?
b) Wann werden die einzelnen Staaten oder Organisationen zur
Beobachtung eingeladen?
c) Welche Informationen werden den einzelnen Staaten oder
Organisationen dabei übermittelt?
d) Liegen der Bundesregierung bereits Rückmeldungen zu Einladungen
vor?
Die Fragen 25 bis 25d werden zusammen beantwortet.
Die Übung AIR DEFENDER 2023 ist keine Übung der Landstreitkräfte und
unterliegt daher auch keiner Ankündigungs- oder Beobachtungspflicht gemäß
den Kapiteln V. und VI. des Wiener Dokuments über Vertrauens- und
Sicherheitsbildende Maßnahmen.
26. Unterstützt die aktuelle Bundesregierung die 2011 von der damaligen
Bundesregierung ergriffene Initiative zur praktischen Vertrauensbildung
(„Towards a Common Space of Trust“) zwischen der NATO und
Russland, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen vor dem
Hintergrund des laufenden Krieges in der Ukraine zu vermeiden, und wenn ja,
mit welchen Maßnahmen?
Die NATO hat seit Anfang 2022, als Russland das Angebot für weitere Treffen
des NATO-Russland-Rats zur Aussprache über die Sicherheitsinteressen und
vertrauens-bildende Maßnahmen beider Seiten ausschlug, keinen formalisierten
Dialog mit Russland mehr führen können.
Aus Sicht der Bundesregierung stellt zudem der Angriffskrieg Russlands gegen
die Ukraine nicht nur einen schweren Bruch des Völkerrechts, sondern auch
eine tiefgreifende Missachtung der gegenseitigen praktischen
Vertrauensbildung dar.
28. Erwartet die Bundesregierung aufgrund von Air Defender 2023 erhöhte
Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz
gegen Fluglärm für die Umgebung von militärischen Flugplätzen, und
wenn ja, in welcher geschätzten Höhe?
Die Bundesregierung erwartet aufgrund der AIR DEFENDER Übung 2023
keine erhöhten Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]