[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Nicole Gohlke, Clara
Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/5920 –
Visa und humanitäre Hilfe für Erdbebenopfer aus der Türkei und aus Syrien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. Februar 2023 erschütterte ein Erdbeben der Stärke 7,8 die südöstliche
Türkei und Nordsyrien. Starke Nachbeben, u. a. am selben Tag mit der Stärke
von 7,5 folgten. Infolge dieser Katastrophe starben offiziellen Angaben
zufolge (Stand: 1. März 2023) in der Region über 51 000 Menschen, mehr als 111
000 Verletzte wurden registriert. Laut Weltgesundheitsorganisation sollen bis
zu 23 Millionen Menschen von dem Erdbeben im türkisch-syrischen
Grenzgebiet betroffen sein.
Sowohl die Türkei als auch Syrien haben um internationale Unterstützung
gebeten, u. a. über das EU-Katastrophenschutzverfahren. Deutsche
Rettungsteams sind schon am Tag der Katastrophe in die Türkei gereist, um zu helfen.
Eine Vielzahl privater und zivilgesellschaftlicher Initiativen entstand spontan,
um Hilfsgüter und andere Unterstützung für die Menschen in der Region zu
organisieren. Rettungskräfte aus dutzenden weiteren Staaten haben sich
ebenfalls an den Bergungsarbeiten in der Türkei beteiligt.
Besonders die Situation der Erdbebenopfer in Syrien ist dramatisch.
Internationale humanitäre Hilfe und Rettungsteams sollen beim Zugang zu den
Erbebengebieten in Syrien behindert werden. Neben zerstörten Zugangsstraßen
und geschlossenen Grenzen berichteten Medien von türkischen Angriffen auf
von Erdbeben zerstörte Kurdengebiete im Umland von Tal Rifaat in
Nordsyrien (vgl.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/syrien-tuerkei-erdbeben-hilfe-
100.html und
https://web.de/magazine/panorama/tuerkei-trotz-erdbeben-katast
rophe-luftangriffe-syrien-geflogen-37804872). Der Appell der Gemeinschaft
der Gesellschaften Kurdistans (KCK), eine Dachorganisation, der auch die
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört, aufgrund des Erdbebens die Kämpfe
einzustellen, scheint damit verhallt zu sein (vgl.
https://anfdeutsch.com/hinter
grund/knk-appell-das-friedensangebot-der-kurdischen-bewegung-unterstutze
n-36301).
Berichten zufolge sollen in der Türkei Hilfeleistungen in kurdisch-alevitisch
bewohnten Dörfern nicht ankommen (vgl.
http://www.kongrakurdistan.eu/en/
wp-content/uploads/2023/02/KNK-Information-on-the-Halt-of-Military-Actio
ns-in-Turkey-.pdf und
https://anfdeutsch.com/aktuelles/hatay-es-wurde-keine-
hilfe-geschickt-weil-wir-aleviten-sind-36240) und in Nordsyrien mit der
Türkei kooperierende islamistische Söldner Hilfsgüter für kurdische Siedlun-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6243
20. Wahlperiode 29.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gen abfangen (vgl.
https://www.rnd.de/politik/menschenrechtler-in-sorge-hilfs
gueter-von-kurden-ferngehalten-XY66NUFWVNRODC2B4JIBB6QP4
U.html). Die Berichte legen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
nahe, dass sowohl der türkische als auch der syrische Präsident in der
katastrophalen Situation nach den Erdbeben die humanitäre Hilfe von der jeweiligen
politischen Opposition fernzuhalten versuchen. Es gibt daher Forderungen, die
Hilfeleistungen für die Staaten an Bedingungen zu knüpfen (vgl.
https://www.
rnd.de/politik/erdbeben-in-der-tuerkei-keine-bedingungslose-hilfe-wenn-weite
r-bomben-fallen-3OC72JIIMJFXBEJWNLVLHZDWAE.html).
Medienberichten zufolge soll der Türkische Rote Halbmond 2 050 Zelte für
Erdbebenopfer an die regierungsunabhängige Hilfsorganisation Ahbap für
umgerechnet knapp 2,3 Mio. Euro verkauft haben – anstatt diese zu spenden
(vgl.
https://www.spiegel.de/panorama/tuerkischer-roter-halbmond-verkauft-z
elte-fuer-erdbebenopfer-an-hilfsorganisation-a-bf2a28cc-93a0-4b4e-b0ae-d30
2fee6cd5f).
Die nach dem schlimmen Erdbeben von 1999 in Gölcük durch eine
Erdbebensteuer eingenommenen 37 Mrd. Dollar sollen zweckentfremdet worden sein,
anstatt sie für Vorsorgemaßnahmen zu verwenden (vgl.
https://www.fr.de/polit
ik/vetternwirtschaft-katastrophe-news-erdbeben-tuerkei-recep-tayyip-erdogan-
steuer-zweckentfremdet-betrug-92073382.html).
Medienberichten zufolge soll es in der Provinz Hatay willkürliche Gewalttaten
der türkischen Sicherheitskräfte gegen Personen geben, die für Plünderer
gehalten werden (vgl.
https://www.dw.com/de/t%C3%BCrkei-gibt-es-pl%C3%
BCnderungen-und-lynchmorde-im-erdbebengebiet/a-64696633). Zudem
sollen paramilitärische Gruppen in dem Gebiet unterwegs sein, was in der
Bevölkerung zu weiterer Verunsicherung führt.
Viele Menschen in Deutschland haben Verwandte in dem Erdbebengebiet und
würden sie gern bei sich zu Hause in Deutschland aufnehmen. Die
Bundesregierung hat angekündigt, Betroffenen möglichst schnell und unbürokratisch
zu helfen und die Visa-Erteilung innerhalb von fünf Tagen zu ermöglichen
(vgl.
https://www.tagesschau.de/inland/visa-erdbebenopfer-101.html). Mit
diesen Visa sollen Menschen aus dem Katastrophengebiet drei Monate bei
ihren Verwandten ersten oder zweiten Grades in Deutschland verbringen
können. Die Aufnahme ist an Bedingungen, wie die Beibringung von bestimmten
Nachweisen, geknüpft, die für Menschen, deren Wohnung in Trümmern liegt,
nach Ansicht der Fragestellenden kaum erfüllbar sind (vgl.
https://www.tagess
chau.de/inland/visa-erdbebengebiete-101.html).
1. Wie viele Personen aus dem türkischen Erdbebengebiet haben seit dem
Erdbeben vom 6. Februar 2023 Visa für eine Einreise nach Deutschland
beantragt (bitte nach Provinzen der Betroffenen und Visa-Arten
differenzieren)?
Die Zahl der sich in Bearbeitung befindenden Visaanträgen wird statistisch
nicht erfasst. Die Zahl der an Personen aus dem Erdbebengebiet erteilten Visa
ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Eine Differenzierung über die
erteilende Auslandsvertretung hinaus ist nicht möglich, da der genaue
Aufenthaltsort der Antragstellenden nicht statistisch erfasst wird. Insgesamt wurden an
türkische Staatsangehörige aus dem Erdbebengebiet 712 Schengen-Visa, 4 562
Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit im vereinfachten Verfahren und
429 Visa zum Familiennachzug erteilt.
An syrische Staatsangehörige wurden bislang 46 Schengen-Visa und 441 Visa
zum Familiennachzug erteilt (Stand: 24. März 2023).
Auslandsvertretung Schengen-Visa
Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit
im vereinfachten Verfahren für
türkische Staatsangehörige
Visa zum
Familiennachzug
Ankara 235 4.203 421
Istanbul 389 250 138
Izmir 42 109 0
Beirut 46 0 311
a) Wie viele dieser Visa-Anträge wurden abgelehnt, und aus welchen
Gründen (bitte so detailliert wie möglich auflisten)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle in Anlage 1 verwiesen.
Bezüglich der Zahl der abgelehnten Visaanträge ist die Bundesregierung nach
sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass diese Frage aus
Gründen des Staatswohls teilweise nicht offen beantwortet werden kann.*
Veröffentlicht die Bundesregierung im Rahmen einer parlamentarischen
Anfrage Ablehnungszahlen zu den Auslandsvertretungen in einem bestimmten Land,
bekommt diese Aussage gegenüber dem betroffenen Land ein erheblich
stärkeres Gewicht, als bei einer abstrakten nicht einzelnen Ländern zuordenbaren
Angabe. Aus dem Kontext gerissene Ablehnungszahlen könnten als
Ungleichbehandlung eines Staates und seiner Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen
Staaten wahrgenommen werden.
Daher enthalten auch die auf der Webseite des Auswärtigen Amts
veröffentlichten Statistiken lediglich Zahlen zu bewilligten Visaanträgen, nicht zu
Ablehnungen. Würde die Bundesregierung diese länderspezifischen
Ablehnungszahlen im vorliegenden Fall im Rahmen des Fragewesens veröffentlichen,
könnte dies die Beziehungen zu den betroffenen Staaten beeinträchtigen.
Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung das Interesse des Bundestages, zu
diesem Themenkomplex angemessen informiert zu werden. Die Abwägung des
Interesses der Bundesregierung, die bilateralen Beziehungen nicht durch die
Veröffentlichung der Information zu belasten, mit dem Informationsinteresse
des Bundestages ergibt weiterhin, dass eine eingestufte Herausgabe der
Ablehnungszahlen eine angemessene Lösung ist. Daher werden diese Informationen
gemäß VSA als schützenswerte Informationen „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag separat übermittelt.*
Im Übrigen werden Ablehnungsgründe nicht statistisch erfasst.
b) Wie lange war die Bearbeitungszeit dieser Visa-Anträge?
Anträge auf Erteilung von Schengen-Visa für türkische Staatsangehörige aus
den betroffenen Gebieten werden in der Regel unmittelbar oder innerhalb von
ein bis zwei Tagen bearbeitet. Visaanträge zum Familiennachzug werden so
schnell wie möglich bearbeitet, die Bearbeitungsdauer ist jedoch auch von den
Rückmeldungen deutscher Innenbehörden abhängig und kann daher stark
schwanken. Die von einigen Bundesländern erteilten Globalzustimmungen
beschleunigen die Bearbeitung erheblich.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2. Wie viele Personen aus dem syrischen Erdbebengebiet haben seit dem
Erdbeben vom 6. Februar 2023 Visa für eine Einreise nach Deutschland
beantragt (bitte nach Visa-Arten differenzieren)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
a) Wie viele dieser Visa-Anträge wurden abgelehnt, und aus welchen
Gründen (bitte so detailliert wie möglich auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen.
b) Wie lange war die Bearbeitungszeit dieser Visa-Anträge?
Anträge auf Erteilung von Schengen-Visa für syrische Staatsangehörige werden
so schnell wie möglich bearbeitet, aufgrund der Beteiligung inländischer
Behörden kann die Bearbeitung bis zu zehn Tage in Anspruch nehmen. Die
Bearbeitungsdauer von Visaanträgen zum Familiennachzug ist abhängig von den
Rückmeldungen der deutschen Innenbehörden und kann daher stark
schwanken.
3. Inwiefern findet die Bundesregierung, nach den ersten
Praxiserfahrungen, die Voraussetzungen für die Visa-Vergabe für Menschen aus dem
Erdbebengebiet praxistauglich?
Die in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Zahlen sowie die
kontinuierlich steigende Nachfrage sprechen diesbezüglich für sich.
4. Wird die Bundesregierung Visa-Anträge (z. B. zum Familiennachzug),
die vor der Katastrophe von Personen aus dem Erdbebengebiet in Syrien
und der Türkei gestellt wurden, ebenfalls beschleunigt bearbeiten, wenn
nein, warum nicht?
5. Wird die Bundesregierung erleichterte Voraussetzungen für Visa-Anträge
(z. B. zum Familiennachzug), die vor der Katastrophe von Personen aus
dem Erdbebengebiet in Syrien und der Türkei gestellt wurden, schaffen,
etwa durch den Verzicht auf ansonsten erforderliche Deutsch-
Sprachnachweise, wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Das Auswärtige Amt hat seine Visastellen angewiesen, Anträge von türkischen
und syrischen Antragstellenden, auch zum Familiennachzug, aus den
betroffenen Regionen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Situation
bevorzugt anzunehmen und unter Berücksichtigung der Umstände vor Ort zu prüfen.
§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 des Aufenthaltsgesetzes bietet die Möglichkeit,
beim Ehegattennachzug vom Nachweis einfacher Sprachkenntnisse abzusehen,
wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder
zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der
deutschen Sprache zu unternehmen. Ein genereller Verzicht ist rechtlich nicht
möglich.
6. Welche Hilfs- oder Rettungsorganisationen aus Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung nach dem Erdbeben in der Türkei an
welchen Orten welche Art von Hilfe- bzw. Rettungsmaßnahmen
durchgeführt?
7. Welche Hilfs- oder Rettungsorganisationen aus Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung nach dem Erdbeben in Syrien an welchen
Orten welche Art von Hilfe- bzw. Rettungsmaßnahmen durchgeführt?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat unmittelbar nach den Erdbeben gemeinsam mit
ihren europäischen und internationalen Partnern auf die offizielle türkische
Bitte nach Unterstützung bei der Bergung von Verschütteten reagiert. So waren
drei Such- und Bergungsteams im Einsatz: I.S.A.R.-Germany in Kırıkhan,
@fire in Kahramanmaraş und das Technische Hilfswerk (THW) in Hatay. Auch
die Bundespolizei war mit Rettungssanitätern und Spürhunden in Hatay vor
Ort.
Das THW unterstützt beim Aufbau von Binnenvertriebenenlagern und deren
Kommunikationsstruktur. Es führt derzeit im Rahmen des
Katastrophenerkundungs- und Koordinierungsteams der Vereinten Nationen Sprachmittlung durch
und stellt außerdem drei Wasseraufbereitungsanlagen und Zubehör als Spende
zur Verfügung,
Humedica war als Emergency Medical Team (EMT Typ 1) in Pazarcık,
Kahramanmaraş im Einsatz. Weiterhin ist die Organisation Humanity First seit
dem 8. Februar 2023 vor Ort im Bereich der Gesundheitsversorgung.
Die Bundeswehr verlegt aktuell für voraussichtlich zwei Monate eine mobile
Sanitätseinrichtung in die Türkei, die auch Operationen und Röntgendiagnostik
ermöglicht. Die Bundeswehr stellte darüber hinaus Kapazitäten für den
Transport von Hilfsgütern in die Türkei zu Verfügung. Bisher wurden 23 Flüge mit
ca. 400 Tonnen Hilfsgütern von Wunstorf nach Adana und Gaziantep
durchgeführt.
Aus Mitteln der humanitären Hilfe werden internationale Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen mit 200 Mio. Euro gefördert. Hiervon werden
die vom Erdbeben betroffenen Menschen in der Türkei und in Syrien mit
jeweils 100 Mio. Euro unterstützt.
8. Welche Mengen an Hilfsgütern von deutschen Behörden und
nichtstaatlichen Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach
dem Erdbeben in die Türkei und nach Syrien geliefert, welche
Organisationen bzw. staatlichen Einrichtungen wurden dabei beliefert?
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanzierte Hilfsgüter des THW sowie
Sachspenden der Ressorts, Bundesländer sowie der Bundespolizei für die
Türkei belaufen sich aktuell auf insgesamt 477 Tonnen mit einem Warenwert von
über 10 Mio. Euro. Weitere Güter befinden sich aktuell im Transport und
Beschaffung. Die Übergabe erfolgt an die türkische Katastrophenschutzbehörde
AFAD.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanzierte Hilfsgüter des THW sowie
Sachspenden der Bundesländer für Syrien belaufen sich aktuell auf insgesamt
228 Tonnen mit einem Warenwert von 3,9 Mio. Euro. Diese Hilfsgüter wurden
bzw. werden dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen für Syrien
übergeben.
9. Welche konkreten Hilfeersuchen der Türkei gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell noch (z. B. zur Versorgung mit Wasser und
Energie bzw. zur medizinischen Versorgung, für
Infrastrukturmaßnahmen oder für die Errichtung von Notunterkünften), und welche Hilfen
werden von Deutschland noch erbracht werden?
Es liegen aktuell Hilfeleistungsersuchen aus der Türkei im EU-
Katastrophenschutzverfahren zu folgenden Bedarfen vor:
Material zur Unterbringung (Kleidung, Handtücher, Kissen, Schlafsäcke,
Feldbetten), Notunterkünfte (Fertighäuser, Wohncontainer und Winterzelte),
Heizgeräte, Stromerzeuger aller Art, Nahrungsmittel, Medikamente und
medizinische Ausrüstung.
Weitere Unterstützung wird aktuell durch das THW beschafft und über das EU-
Katastrophenschutzverfahren abgegeben.
10. Welche konkreten Hilfeersuchen aus Syrien gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell noch (z. B. zur Versorgung mit Wasser und
Energie bzw. zur medizinischen Versorgung, für
Infrastrukturmaßnahmen oder für die Errichtung von Notunterkünften), und welche Hilfen
werden von Deutschland noch erbracht werden?
Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen hat ein
Hilfeleistungsersuchen des syrischen Regimes im EU-Katastrophenschutzverfahren
übernommen.
Das Hilfeersuchen umfasst Material zur Unterbringung (Kleidung, Handtücher,
Kissen, Schlafsäcke, Feldbetten), Nahrungsmittel, Medikamente und
medizinische Ausrüstung.
11. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
Hilfeleistungen auch die Ortschaften der Selbstverwaltung Nordostsyrien
erreichen, und welche diesbezüglichen Gespräche und Absprachen gab
bzw. gibt es mit den dortigen Vertretern?
Die Erdbeben vom 6. Februar 2023 haben überwiegend den Nordwesten
Syriens getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13
verwiesen.
12. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für die Türkei werden
derzeit von der Bundesregierung ggf. geprüft?
13. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für Syrien werden derzeit
von der Bundesregierung ggf. geprüft?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Am 20. März 2023 hat in Brüssel eine von der Europäischen Kommission und
der schwedischen Ratspräsidentschaft organisierte Geberkonferenz für die vom
Erdbeben betroffenen Menschen in der Türkei und in Syrien stattgefunden.
Dabei hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Tobias Lindner, im Namen
der Bundesregierung eine Zusage über 238 Mio. Euro zur Unterstützung der
vom Erdbeben betroffenen Menschen abgegeben. Die von Vertreterinnen und
Vertretern der Türkei und der Vereinten Nationen im Rahmen dieser Konferenz
zusätzlich geäußerten langfristigen Unterstützungsmöglichkeiten für die
Menschen in der Türkei und in Syrien werden derzeit im Hinblick auf einen
weiteren deutschen Beitrag geprüft.
Weitere Informationen zum Engagement der Bundesregierung in den von den
Erdbeben betroffenen Gebieten sind abrufbar unter:
https://www.auswaertiges-
amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-
tuerkeisyrien/2580184.
14. Wie viele Geldspenden sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung
aus Deutschland für die Erdbebengebiete in der Türkei und wie viele
Geldspenden sind für Syrien zusammengekommen?
Laut einer am 24. März 2023 veröffentlichten Umfrage des Deutschen
Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) mit Antworten von 53 Hilfswerken und
Bündnissen, wurden in Deutschland bisher 251 Mio. Euro für die Menschen in
der Türkei und in Syrien gespendet, die von den Folgen des schweren
Erdbebens am 6. Februar 2023 betroffen sind. Weitere Informationen sind abrufbar
unter:
https://www.dzi.de/pressemitteilungen/bisher-251-mio-euro-geldspende
n-fuer-die-erdbebenopfer/.
15. Wird die Bundesregierung ihre finanzielle Erdbeben-Hilfen für die
Türkei und für Syrien an bestimmte Bedingungen knüpfen (wie z. B. eine
nichtdiskriminierende Verteilung der Hilfen und ein Ende der
Bekämpfung der kurdischen Selbstverwaltung in Nordostsyrien), wenn ja, an
welche?
Die Bundesregierung leistet in der Türkei und in Syrien auf Grundlage der von
den Vereinten Nationen (VN) koordinierten Hilfsplänen bedarfsorientierte und
prinzipiengeleitete humanitäre Hilfe. Hierbei steht die Bundesregierung in
engem Austausch mit den VN, um eine Priorisierung der humanitären Hilfe
gemäß Bedarf, einen Fokus auf lebensrettende Maßnahmen und die Versorgung
aller Hilfsbedürftigen zu erreichen. Die Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Syrien und der Türkei orientieren sich an den von den
VN koordinierten Hilfsplänen. Auch diese Vorhaben adressieren die
vulnerabelste Bevölkerung, unabhängig von religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit,
wobei in der Türkei ein Fokus der Maßnahmen auf der Unterstützung von
Geflüchteten und aufnehmenden Gemeinden liegt.
16. Plant die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um
sicherzustellen, dass die Spenden- und Hilfsgelder aus Deutschland von
der türkischen Regierung bzw. von ihr nahestehenden Organisationen
nicht zweckentfremdet werden, und wenn ja, welche Maßnahmen sind
dies?
Der Bundesregierung sind bislang keine Berichte deutscher Hilfsorganisationen
bekannt, denen zufolge deutsche Spenden zweckentfremdet worden seien. In
der Folge sind keine über die in vergleichbaren Lagen üblichen
Kontrollmechanismen hinausgehenden Maßnahmen geplant.
17. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der Türkische
Rote Halbmond Zelte für Erdbebenopfer verkauft, anstatt diese zu
spenden, und ob deutsche Hilfsorganisationen ebenfalls Zelte von dem
Türkischen Roten Halbmond bzw. deren Tochtergesellschaft Kızılay Çadır
erworben bzw. kostenfrei erhalten haben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Türkische Rote Halbmond (Türk
Kızılay) zwei voneinander abgegrenzte Tätigkeitsbereiche: einen
philanthropischen Zweig und ein Unternehmenssegment bzw. Sozialunternehmen, das der
Finanzierung humanitärer Aktivitäten dient. Nach der Erdbebenkatastrophe hat
der Türkische Rote Halbmond über beide Bereiche Unterstützung geleistet. Das
Unternehmenssegment Kızılay Tent & Textiles des Türkischen Roten
Halbmonds – ein Sozialunternehmen – produziert Zelte und verkauft diese an
Partner und öffentliche Behörden, die für die Bereitstellung von Notunterkünften
zuständig sind. Die erzielten Einnahmen werden vollständig in die humanitäre
Hilfe reinvestiert. Diese Praxis dient dazu, neben fluktuierenden
Spendenflüssen und Zuwendungen auch stete und verlässliche Einnahmen zu generieren.
Es liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, ob deutsche
Hilfsorganisationen entsprechende Zelte erworben haben.
18. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die türkischen
Behörden Hilfen für überwiegend kurdisch und/oder alevitisch bewohnte
Orte bzw. Orte, in denen die Oppositionsparteien die Kommunalwahlen
im Jahr 2019 gewonnen haben, zurückhalten bzw. andere Orte bei
Hilfslieferungen bevorzugen?
Die der Bundesregierung bekannte Informationslage zu diesem Themenbereich
stellt sich uneinheitlich dar. Der Bundesregierung sind Meldungen in sozialen
Medien sowie Presseberichte über behauptete Ungleichbehandlungen bei der
Zuteilung von Hilfslieferungen an vom Erdbeben betroffene Gemeinden
bekannt. Anderen gleichfalls öffentlichen Meldungen und Berichten zufolge ist
grundsätzlich keine unterschiedliche Behandlung nach politischen oder
ethnischen Kriterien festzustellen. Diese Uneinheitlichkeit spiegelt sich auch in
Rückmeldungen deutscher Beobachter und Helfer. Im Ergebnis kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es im Einzelfall zu Ungleichbehandlungen gegenüber
Gemeinden gekommen ist. Diese sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung
aber nicht systematischer Natur.
19. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob syrische
Behörden humanitäre Hilfen an Orte, die sie der politischen Opposition
zurechnen, verhindern?
Die Menschen im Nordwesten Syriens, welche in Gebieten außerhalb der
Kontrolle des syrischen Regimes leben, werden überwiegend von der Türkei aus
mit humanitärer Hilfe versorgt. Die grenzüberschreitenden Lieferungen der
Vereinten Nationen erfolgen auf Grundlage der Sicherheitsratsresolution 2672
vom 9. Januar 2023 und bedürfen nicht der Zustimmung des syrischen
Regimes.
20. Inwiefern (insbesondere wann genau, und in welcher Form) hat die
Bundesregierung nach dem Erdbeben gegenüber ihrem NATO-Partner
Türkei appelliert, ihre Angriffe in Nordsyrien zu stoppen, und wie war
die Antwort von türkischer Seite?
Hinsichtlich der Medienberichte über Beschuss von Stellungen der syrischen
Kurdenmiliz YPG durch das türkische Militär sowie über Beschuss von
Oppositionsgebieten durch das Assad-Regime im Nordwesten Syriens seit dem
verheerenden Erdbeben ruft die Bundesregierung alle Akteure vor Ort auf,
angesichts der katastrophalen Auswirkungen des Bebens alle Kampfhandlungen
einzustellen, die Waffen ruhen zu lassen, internationale Hilfslieferungen
ungehindert passieren zu lassen und alle verfügbaren Ressourcen für die Bergung
und Versorgung der Opfer zu mobilisieren. Diese Position hat die
Bundesregierung auch in Gesprächen mit türkischen Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern bekräftigt. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu
Inhalten vertraulicher Gespräche.
21. Inwiefern hat die Bundesregierung, z. B. über in der Türkei tätige
deutsche Hilfsorganisationen, Kenntnis darüber, ob türkische
Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt gegen angebliche Plünderer ausüben und
paramilitärische Gruppen sich in der Region aufhalten?
Die Bundesregierung hat keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Kenntnisse.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]