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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in Deutschland und in der Europäischen Union
(insgesamt 56 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
04.04.2023
Antwortdauer
28 Tage
Aktualisiert
19.04.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/592207.03.2023
Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in Deutschland und in der Europäischen Union
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd
Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und
der Fraktion der AfD
Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in
Deutschland und in der Europäischen Union
Seit dem 24. Januar 2023 ist es nach einer neuen EU-
Durchführungsverordnung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem
Pulver aus Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel gestattet, neben
Mehlwürmern, Wanderheuschrecken, Hausgrillen und Larven des
Getreideschimmelkäfers in gefrorener, getrockneter oder pulverisierter Form auch
teilweise entfettetes Tiermehl der Hausgrille in vielen Produkten als Zutat
mitzuverarbeiten (https://lexparency.de/eu/32023R0005/ANX/). Die Änderung der
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zur Änderung der Unionsliste
neuartiger Lebensmittel basiert auf einem Antrag eines vietnamesischen
Unternehmens namens Cricket One Co. Ltd. aus dem Jahr 2019 bei der EU-
Kommission, teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille als Novel Food in
der EU zuzulassen. Damit hat sich das antragstellende Unternehmen
europaweit eine Monopolstellung im Lebensmittelsegment errungen, denn nur ihm ist
es für fünf Jahre gestattet, die genannten Insektenderivate der Hausgrille zu
vermarkten. Analog dazu, darf die Firma Ynsect NL B. V. aus den
Niederlanden Extrakte aus Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus)
monopolistisch als Proteinalternative in Europa an Lebensmittelhersteller zur
Weiterverarbeitung absetzen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/P
DF/?uri=CELEX:32023R0058). Zwar wurde sowohl der Antrag des
vietnamesischen Unternehmens Cricket One Co. Ltd. (https://efsa.onlinelibrary.wile
y.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2022.7258) als auch der des niederländischen
Unternehmens Ynsect NL B. V. (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/1
0.2903/j.efsa.2022.7325) eingehend durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage wissenschaftlicher Studien der
Antragsteller geprüft und für ausreichend erklärt worden. Jedoch wird dem
interessierten und mündigen Verbraucher eine Einsicht in diese Studien
vorenthalten, denn zeitgleich zu ihren Anträgen auf die Zulassung von Tiermehl aus
Hausgrillen und Derivaten der Larven des Getreideschimmelkäfers beantragten
beide Firmen bei der EU-Kommission den Schutz ihrer eigentumsrechtlich
geschützten Studien und Daten (ebd., www.eur-lex.europa.eu). Somit können
weder der genaue Herstellungsprozess noch die weitere Grundlage für die
Entscheidung der EU-Kommission im Detail nachvollzogen werden. Der
ungarische Landwirtschaftsminister István Nagy betonte in diesem Zusammenhang,
dass er die traditionellen Ernährungsgewohnheiten als gefährdet ansehe und
nationale Regelungen zu insektenhaltigen Lebensmitteln folgen werden, um den
Verbrauchern authentische und genaue Informationen bieten zu können (https://
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5922
20. Wahlperiode 07.02.2023
ungarnheute.hu/news/insektenproteinhaltige-produkte-werden-eindeutig-etikett
iert-und-getrennt-68247/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die wissenschaftlichen Gutachten (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) „Safety of frozen and freeze-dried formulations
of the lesser mealworm (Alphitobius diaperinus larvae) as a novel food
pursuant to Regulation (EU) 2015/2283“ und „Safety of partially defatted
whole Acheta domesticus (house cricket) powder as a novel food pursuant
to Regulation (EU) 2015/2283“ zu den Antragsformularen der
insektenproduzierenden Unternehmen Cricket One Co. Ltd. und Ynsect NL B. V.
bekannt, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund
nicht veröffentlichter Daten aus den Antragsunterlagen zur
Nachvollziehbarkeit grundlegender Entscheidungsprozesse der EU-Kommission und im
engeren Sinn der EFSA für die Verbraucher in Deutschland ein
Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenfalls?
2. Hat die Bundesregierung Einblick in die vollumfänglichen
Antragsformulare der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
insektenproduzierenden Unternehmen Cricket One Co. Ltd. und Ynsect NL B. V.
erlangt, die zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise
entfettetem Pulver der Hausgrille sowie Extrakten aus Larven des
Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter
Form als Novel Food in der EU der EU-Kommission vorgelegt wurden?
a) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund nicht
veröffentlichter Daten zu den beiden Genehmigungsverfahren eine
Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und welche Rückschlüsse
zieht sie daraus?
b) Wenn nein, ist es der Bundesregierung möglich, Einsicht in die nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen zu beiden Genehmigungsverfahren
zu erlangen, und plant sie diesen Schritt?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, aus welchen Gründen der
niederländische Antragsteller Ynsect NL B. V. nicht möchte, dass nähere
Informationen aus Analysedaten zur Zusammensetzung seines zugelassenen
Novel Foods, Studien zur Stabilität, eine In-vitro-Studie zur
Proteinverdaulichkeit sowie eine 90-tägige Studie zur subchronischen Toxizität mit
der Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen (EU 2023/58), und wenn
ja, welche Gründe liegen abseits von eigentumsrechtlichen Belangen
seitens des Antragstellers vor?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen, die Insektenderivate
von Larven des Getreideschimmelkäfers in ihren
Lebensmittelherstellungsprozess einbinden, Einblick in die durch die EU-Kommission nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen, die unter anderem Details zum
Herstellungsprozess des niederländischen Unternehmens beinhalten, erhalten,
und wenn ja, welche Informationen, die bisher der Geheimhaltung
unterliegen, müssen den nahrungsmittelproduzierenden Unternehmen
bereitgestellt werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die
Unterrichtung?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, warum der vietnamesische Antragsteller
Cricket One Co. Ltd. nicht möchte, dass nähere Informationen zur
detaillierten Beschreibung des Herstellungsprozesses seines zugelassenen Novel
Foods, Ergebnisse von Immediatanalysen, Analysedaten zu
Kontaminanten, Ergebnisse von Stabilitätsstudien, Analysedaten zu mikrobiologischen
Parametern sowie Ergebnisse der Studien zur Proteinverdaulichkeit an die
Öffentlichkeit gelangen (EU 2023/5), und wenn ja, welche Gründe liegen
abseits von eigentumsrechtlichen Belangen seitens des Antragstellers vor?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Unternehmen, die teilweise
entfettetes Tiermehl der Hausgrille in ihren Lebensmittelherstellungsprozess
einbinden, Einblick in die durch die EU-Kommission nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen des vietnamesischen Unternehmens erhalten, und
wenn ja, welche Informationen, die bisher der Geheimhaltung unterliegen,
müssen den nahrungsmittelproduzierenden Unternehmen bereitgestellt
werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Unterrichtung?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge von Unternehmen auf
Zulassung von Insekten und/oder Insektenderivaten als neuartiges
Lebensmittel bis dato noch bei der EU-Kommission eingereicht wurden, und
wenn ja, wie viele Anträge zur Genehmigung des Inverkehrbringens
wurden noch gestellt, welche Unternehmen sind die Antragsteller, um welche
Art von Insekten handelt es sich hierbei, und wie ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der aktuelle Verfahrensstand?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche
Lebensmittelproduzenten aus Deutschland und der EU teilweise entfettetes Pulver der Hausgrille
sowie Extrakte von Larven des Getreideschimmelkäfers als Zutat in ihren
Lebensmitteln vertreiben dürfen?
a) Wenn ja, welche Unternehmen werden in die Verarbeitung von
Tiermehl aus Insekten und Extrakten aus Insekten eingebunden, bestehen
bereits verbindliche Verträge für die Zusammenarbeit beider
Insektenproduzenten mit den jeweiligen Lebensmittelherstellern sowie mit
Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln, und wie sind die Verträge
zustande gekommen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung davon keine Kenntnis?
9. Ist die Bundesregierung in Kenntnis darüber, in welcher Größenordnung
die Unternehmen Cricket One Co. Ltd. sowie Ynsect NL B. V. Insekten für
den menschlichen Verzehr produzieren, und wenn ja, wie hoch ist das
Produktionsvolumen?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die EU-Kommission kurzfristig
Regelungen zu spezifischen Vorgaben für die Haltung und Tötung von Insekten
treffen wird, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, wann sind diese oder ähnliche Regelungen auf EU-Ebene
vorgesehen?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Vorgaben für die Haltung,
einschließlich der Tötung von für den menschlichen Verzehr gedachten
Insekten, in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung
festzuschreiben?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die EU-Kommission
kurzfristig rechtliche Anforderungen zur Qualität von Futtermitteln stellen
wird, die für die Aufzucht und Mast von Insekten verbindlich werden, die
für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, wann sind derartige Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene
vorgesehen?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Vorgaben für die Qualität von
Futtermitteln für Insekten, die für den menschlichen Verzehr gedacht
sind, in der nationalen Futtermittelhygieneverordnung zu verankern?
12. Sind der Bundesregierung die genauen Zusammensetzungen der
Futtermittel bekannt, die von den insektenproduzierenden Unternehmen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) zur Aufzucht und Mast eingesetzt werden?
a) Wenn ja, welche Komponenten werden verwendet, wie ist das
Verhältnis der Inhaltsstoffe zueinander, und existieren
Untersuchungsergebnisse von Kontrollbehörden?
b) Wenn nein, warum kann keine Aussage zur Komposition der
Futtermittel gegeben werden?
13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung europarechtliche
Bestimmungen, die die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen
wie Pflanzen, die potenzieller Bestandteil der Futtermittel von
Speiseinsekten sein können, regeln?
a) Wenn ja, welche gesetzlichen Vorschriften sind maßgeblich?
b) Wenn nein, plant die EU-Kommission oder die Bundesregierung,
entsprechende Gesetzgebungsverfahren einzuleiten?
14. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Übertragungsrisiko von
Zoonosen auf den Menschen beim Konsum von Insekten sowie Teilen von
Insekten oder daraus hergestellten Extrakten, die für den menschlichen
Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Übertragungsrisiko
von Zoonosen auf den Menschen und auf andere Vertebraten, das mit
dem Konsum von für den menschlichen Verzehr gedachten Insekten
einhergehen kann, und auf welcher Grundlage gibt sie diese Bewertung
ab?
b) Wenn nein, auf welcher Wissensbasis erfolgt diese Festlegung?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die EU-Kommission
mögliche Studien zum Übertragungsrisiko von Zoonosen durch Insekten auf den
Menschen durchführen lässt bzw. plant, durchführen zu lassen, die für den
menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, welche Studien sind hier nach Kenntnis der Bundesregierung
zu nennen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
aussagekräftige Zwischenergebnisse oder Endresultate, und wie lange dauern
ggf. die Untersuchungen noch an?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung dementsprechende Studien in
Auftrag gegeben, gibt es bereits erste Zwischenergebnisse oder
Ergebnisse, oder plant sie die Durchführung von Untersuchungen?
16. Gehen nach Kenntnis der Bundesregierung denkbare Gesundheitsrisiken
für die Allgemeinbevölkerung durch den Konsum von Insekten insgesamt
einher, und wenn ja, welche sind dies?
17. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung veterinärmedizinische
Hilfsmittel wie Antibiotika und Wachstumshormone zur Steuerung der
simultanen Geschlechtsreife von Insekten in Insektenfarmen eingesetzt, die
Futtertiere bzw. Futterinsekten produzieren (wenn ja, bitte nach den
jeweiligen Tierarzneimitteln bzw. Tierarzneigruppen, dem Zeitfenster der
Anwendung sowie deren gewollter Wirkung aufschlüsseln und ggf.
entsprechende Ergebnisse staatlicher Kontrollbehörden aus der EU über
eingehaltene Höchstmengen beifügen)?
18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Chemikalien und
Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen eingesetzt, die
Futtertiere bzw. Futterinsekten herstellen, und wenn ja, welche (bitte nach den
einzelnen Chemikalien sowie Techniken zur Keimreduzierung, dem
Zeitfenster der Anwendung und der gewünschten Wirkung aufschlüsseln)?
19. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fungizide, Akarizide,
Nematizide, Bakerizide, Viruzide, Insektizide, Rodentizide und andere in
Insektenfarmen eingesetzt, die Futtertiere bzw. Futtermittelinsekten
produzieren, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Mitteln, dem
Zeitfenster der Anwendung und der erhofften Wirkung aufschlüsseln und ggf.
Kontrollergebnisse staatlicher Behörden der EU über die Einhaltung von
Höchstmengen beifügen)?
20. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung veterinärmedizinischen
Präparate wie Antibiotika und Wachstumshormone zur Steuerung der
gleichzeitigen Fortpflanzungsbereitschaft in Insektenfarmen eingesetzt, die
Insekten, vorgesehen für den menschlichen Verzehr, herstellen, und wenn ja,
welche (bitte nach den jeweiligen Tierarzneimitteln bzw.
Tierarzneigruppen, dem Zeitfenster der Anwendung sowie deren gewollter Wirkung
aufschlüsseln und ggf. entsprechende Ergebnisse staatlicher Kontrollbehörden
aus der EU über eingehaltene Höchstmengen beifügen)?
21. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Chemikalien und
Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen eingesetzt, die Insekten
herstellen, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, und wenn ja,
welche (bitte nach den einzelnen Chemikalien sowie Techniken zur
Keimreduzierung, dem Zeitfenster der Anwendung und der gewünschten
Wirkung aufschlüsseln)?
22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fungizide, Akarizide,
Nematizide, Bakerizide, Viruzide, Insektizide, Rodentizide und andere in
Insektenfarmen eingesetzt, die Insekten für den menschlichen Konsum
produzieren, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Mitteln, dem
Zeitfenster der Anwendung und der erhofften Wirkung aufschlüsseln und ggf.
Kontrollergebnisse staatlicher Behörden der EU über die Einhaltung von
Höchstmengen beifügen)?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie das vietnamesische
Unternehmen Cricket One Co. Ltd. einen vollständigen Verzicht auf Hilfsmittel
wie Biozide, Antibiotika und Wachstumshormone für die Produktion von
Insekten im großen Maßstab gewährleistet (Safety of partially defatted
whole Acheta domesticus [house cricket] powder as a novel food pursuant
to Regulation [EU] 2015/2283)?
24. Welche krankmachende Wirkung entfalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Pathogene wie das Grillen-Lähmungsvirus (Cricket paralysis
virus, CrPV), das Hausgrillen-Densovirus (Cricket densovirus, AdDV), das
Garnelen-Densovirus (Penaeus merguiensis densovirus, Pmerg DNV) und
Nematoden der Gattung Heterorhabditis georgiana in Acheta domesticus,
und sind die aufgezählten Krankheitserreger unter Umständen auch für den
Menschen und andere Vertebraten gefährlich (Safety of partially defatted
whole Acheta domesticus [house cricket] powder as a novel food pursuant
to Regulation [EU] 2015/2283)?
25. Geht nach Kenntnisstand der Bundesregierung für den Menschen und
andere Vertebraten von den in Frage 24 erfragten Pathogenen eine Gefahr
aus, wenn ja, welche, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
die Wahrscheinlichkeit eines zoonotischen Übergangs von der Hausgrille
auf den Menschen und andere Wirbeltiere?
26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die unter anderem in Heimchen
vorkommenden Enterobakterien der Gattungen Citrobacter, Klebsiella und
Yersinia humanpathogen, und wenn ja, welche Infektionen und Symptome
lösen sie im Menschen aus (bitte den jeweiligen Gattungen die
entsprechende Art und mögliche Infektionen samt Symptomen zuordnen)?
27. Wie viele Heimchen je Fläche werden nach Kenntnis der Bundesregierung
während des Aufzuchtprozesses in den laut Produzent dafür vorgesehenen
Behältern nebeneinander gehalten, und wie groß sind die Behälter
insgesamt?
28. Wie werden die Heimchen nach Kenntnis der Bundesregierung während
des Produktionsprozesses steril gehalten, und welche Chemikalien oder
physikalischen Techniken kommen dabei zum Einsatz?
29. Welches Substrat wird nach Kenntnis der Bundesregierung während des
Aufzucht- und Produktionsprozesses der Heimchen in den Behältern
verwendet, und woraus besteht es?
30. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass nur
lebendige und gesunde Tiere bei der Ernte der Heimchen in die weitere
Verarbeitung gelangen und nicht auch bereits verendete und wohlmöglich
kranke Tiere in den Kreislauf der Lebensmittelproduktion eingeschleust
werden?
31. Wie viele Larven des Getreideschimmelkäfers je Fläche werden nach
Kenntnis der Bundesregierung während des Aufzuchtprozesses in den laut
Hersteller dafür vorgesehenen Behältern aus Polypropylen und
Polyethylen nebeneinander gehalten, und wie groß sind die Behälter insgesamt
(Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [
Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU]
2015/2283)?
32. Wie gewährleistet das niederländische Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Verzicht auf veterinärmedizinische Hilfsmittel
während der Aufzucht der Larven des Getreideschimmelkäfers (Safety of
frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [Alphitobius
diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)?
33. Welches Nährsubstrat wird nach Kenntnis der Bundesregierung während
des Aufzucht- und Produktionsprozesses der Larven des
Getreideschimmelkäfers verwendet, und woraus besteht es?
34. Welche krankmachende Wirkung entfalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Pathogene wie Protozoa Histomonas meleagridis, Nematoden
der Gattungen Subulura brumpti, Hadjedlia truncate, Bandwürmer der
Gattung Choanotaenia infundibulum, das Israeli acute paralyses virus
(IAPV), das Black queen cell virus (BQCV) und das Aviäre Reovirus in
Larven des Getreideschimmelkäfers, und sind die aufgezählten
Krankheitserreger auch für den Menschen und andere Vertebraten gefährlich
(Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [
Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU]
2015/2283)?
35. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die
Wahrscheinlichkeit ist, dass der Getreideschimmelkäfer selbst oder auch seine
Larven als Vektor für Zoonoseerreger wie Parasiten, insektenbefallende
Pilze, Bakterien und Viren fungiert, wenn ja, welche Kenntnisse sind dies,
und welches Risiko besteht dabei für den Menschen nach dem Verzehr,
aber auch für die Mitarbeiter auf Insektenfarmen?
36. Welche Vorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom
niederländischen Antragsteller erfüllt, die eine Kontamination der
Aufzuchtanlagen durch Nagetiere und andere Schädlinge verhindern und
somit das Risiko für einen weiteren zoonotischen Druck durch extern
eingetragene Quellen zu senken?
37. Wie wird sichergestellt, dass nur lebendige und gesunde Tiere bei der
Ernte der Larven des Getreideschimmelkäfers in die weitere Verarbeitung
gelangen und nicht auch bereits verendete und wohlmöglich kranke Tiere in
den Kreislauf der Lebensmittelproduktion Einzug finden?
38. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, weshalb der niederländische
Produzent keine analytischen Daten zum Vorkommen von organischen
Verunreinigungen wie Dioxinen, dioxinähnlichen Verbindungen,
Flammschutzmitteln und Polychlorierten Biphenylen (PCB) in den bereits
prozessierten Larven zur Auswertung bei der EFSA vorgelegt hat, und wenn
ja, was war ausschlaggebend dafür (Safety of frozen and freeze-dried
formulations of the lesser mealworm [Alphitobius diaperinus larvae] as a
novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)?
39. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die europäische Novel-Food-
Verordnung (EU) 2015/2283 kurzfristig eine Anpassung hinsichtlich der
Höchstmengen von Schwermetallen in Insekten, vorgesehen für den
menschlichen Verzehr, und daraus hergestellten Produkten erfahren soll?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches geplant ist, wann
sind entsprechende Regelungen vorgesehen?
b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches nicht geplant ist,
warum ist nichts dergleichen geplant, und möchte die Bundesregierung
die Einführung von Höchstmengen auf nationaler Ebene festschreiben?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die europäische Novel-Food-
Verordnung (EU) 2015/2283 kurzfristig eine Anpassung hinsichtlich der
Höchstmengen von Mykotoxinen in Speiseinsekten und daraus
hergestellten Produkten erfahren soll?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches geplant ist, wann
sind derart rechtliche Festsetzungen vorgesehen?
b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches nicht geplant ist,
warum ist nichts geplant, und möchte die Bundesregierung die
Einführung von Höchstmengen auf nationaler Ebene durchsetzen?
41. Welche Hygienevorgaben gelten für Insekten, die für den menschlichen
Verzehr vorbestimmt sind, hinsichtlich der Zulassung auf dem
europäischen Markt?
42. Plant die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
EU die Einführung von Identitätskennzeichnungen bzw.
Genusskennzeichnungen für insektenproduzierende und insektenverarbeitende Betriebe, und
wenn ja, ab wann ist mit einem verpflichtenden Einsatz der
Kennzeichnung zu rechnen?
43. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Unternehmen, die
Insekten für den menschlichen Verzehr produzieren, aktuell in der EU
ansässig sind, und wenn ja, wo haben diese Firmen ihren Sitz, und welche Arten
von Insekten werden dort herangezogen?
44. Wie viele Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen hergestellte Extrakte
wurden seit dem Jahr 2018 nach Deutschland bzw. nach Europa importiert,
wer waren die Exporteure, und für welchen Zweck wurden die Tiere
hierhin verbracht?
45. Wie viele Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen erzeugte Extrakte
wurden seit dem Jahr 2018 von Deutschland bzw. von der EU exportiert,
welche Länder waren die Hauptabnehmer, und zu welchen Zwecken
wurden die Tiere dorthin verbracht?
46. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-Bilanz bei der
Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr bestimmter
Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie ökologischen Fleisch-
und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in
Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine sowie
der Art des Insektes aufschlüsseln)?
47. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Energieverbrauch bei
der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr
bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie ökologischen
Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in
Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine
sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
48. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der
Flächenverbrauch bei der Produktion einer definierten Menge zum menschlichen
Verzehr bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie
ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den
üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher
Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
49. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wasserverbrauch bei
der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr
bestimmter Insekten im Vergleich zur herkömmlichen sowie ökologischen
Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in
Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine
sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
50. Fördert die Bundesregierung die Etablierung von Insektenfarmen in
Deutschland?
a) Wenn ja, welche Unternehmen werden unterstützt, wie wird gefördert,
und seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
51. Plant die Bundesregierung die Einführung einer erweiterten
Lebensmittelkennzeichnung in Form eines sog. Front of Pack-Labelings auf Produkte,
die Insekten, Teile von Insekten oder entsprechende Extrakte enthalten?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
52. Plant die Bundesregierung, verpflichtende Angaben der Hersteller und
Produzenten zu angewendeten Verfahren der Keimabtötung bei Insekten,
die als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden, einzuführen?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
53. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht der Hersteller und
Produzenten zur Kenntlichmachung von Verwendungshinweisen für die
Verbraucher von Lebensmitteln, die Insekten, Teile von Insekten oder
deren Extrakte als Zutat enthalten?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
54. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Arten von allergischen
Reaktionen durch den Konsum von Insekten allgemein im menschlichen
Organismus ausgelöst werden können, und wenn ja, welche sind hier zu
nennen, und wie werden sie ausgelöst?
55. Ist der Bundesregierung der aktuelle Stand der von der EFSA empfohlenen
nötigen Forschungsarbeit zur Allergenität der Hausgrille (https://eur-lex.eu
ropa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005&fro
m=DE) sowie zur Allergenität der Getreideschimmelkäferlarven (https://e
ur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0058)
bekannt, und wenn ja, welche Fortschritte sind zu verzeichnen, und welche
ersten Ergebnisse können genannt werden?
56. Möchte die Bundesregierung die Erforschung von möglichen allergenen
Primärsensibilisierungen, die mit dem Konsum von Insekten einhergehen
können, auf nationaler Ebene angehen?
Berlin, den 3. März 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/632604.04.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5922 - Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in Deutschland und in der Europäischen Union
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5922 –
Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in
Deutschland und in der Europäischen Union
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 24. Januar 2023 ist es nach einer neuen EU-
Durchführungsverordnung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem
Pulver aus Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel gestattet, neben
Mehlwürmern, Wanderheuschrecken, Hausgrillen und Larven des
Getreideschimmelkäfers in gefrorener, getrockneter oder pulverisierter Form auch teilweise
entfettetes Tiermehl der Hausgrille in vielen Produkten als Zutat
mitzuverarbeiten (lexparency.de/eu/32023R0005/ANX/). Die Änderung der
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zur Änderung der Unionsliste neuartiger
Lebensmittel basiert auf einem Antrag eines vietnamesischen Unternehmens
namens Cricket One Co. Ltd. aus dem Jahr 2019 bei der EU-Kommission,
teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille als Novel Food in der EU
zuzulassen. Damit hat sich das antragstellende Unternehmen europaweit eine
Monopolstellung im Lebensmittelsegment errungen, denn nur ihm ist es für fünf
Jahre gestattet, die genannten Insektenderivate der Hausgrille zu vermarkten.
Analog dazu, darf die Firma Ynsect NL B. V. aus den Niederlanden Extrakte
aus Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus)
monopolistisch als Proteinalternative in Europa an Lebensmittelhersteller zur
Weiterverarbeitung absetzen (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELE
X:32023R0058). Zwar wurde sowohl der Antrag des vietnamesischen
Unternehmens Cricket One Co. Ltd. (efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.290
3/j.efsa.2022.7258) als auch der des niederländischen Unternehmens Ynsect
NL B. V. (efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2022.7325)
eingehend durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
auf Grundlage wissenschaftlicher Studien der Antragsteller geprüft und für
ausreichend erklärt worden. Jedoch wird dem interessierten und mündigen
Verbraucher eine Einsicht in diese Studien vorenthalten, denn zeitgleich zu
ihren Anträgen auf die Zulassung von Tiermehl aus Hausgrillen und Derivaten
der Larven des Getreideschimmelkäfers beantragten beide Firmen bei der EU-
Kommission den Schutz ihrer eigentumsrechtlich geschützten Studien und
Daten (ebd., www.eur-lex.europa.eu). Somit können weder der genaue
Herstellungsprozess noch die weitere Grundlage für die Entscheidung der EU-
Kommission im Detail nachvollzogen werden. Der ungarische
Landwirtschaftsminister István Nagy betonte in diesem Zusammenhang, dass er die tra-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6326
20. Wahlperiode 04.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 3. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ditionellen Ernährungsgewohnheiten als gefährdet ansehe und nationale
Regelungen zu insektenhaltigen Lebensmitteln folgen werden, um den
Verbrauchern authentische und genaue Informationen bieten zu können (ungarnheute.
hu/news/insektenproteinhaltige-produkte-werden-eindeutig-etikettiert-und-get
rennt-68247/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Europäischen Union (EU) unterliegen Insekten, die als Lebensmittel
oder Lebensmittelzutat vermarktet werden sollen, den Vorgaben der
Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel.
Danach dürfen neuartige Lebensmittel im EU-Binnenmarkt und damit auch in
Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie im Rahmen eines
auf EU-Ebene zentralisierten Bewertungs- und Zulassungsverfahren von der
Europäischen Kommission zugelassen wurden.
Eine Zulassung durch die Europäische Kommission ist nur möglich, wenn sich
bei der gesundheitlichen Risikobewertung keine Sicherheitsbedenken für die
menschliche Gesundheit durch den Verzehr des neuartigen Lebensmittels
ergeben. Die Risikobewertung erfolgt durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA). Geprüft werden u. a. die Inhaltsstoffe, aber auch
mögliche Verunreinigungen, toxikologische und mikrobiologische Aspekte sowie
sensibilisierende und allergieauslösende Eigenschaften.
Sofern aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes
erforderlich, werden von der Europäischen Kommission Beschränkungen für
das Inverkehrbringen eines neuartigen Lebensmittels festgelegt. Dabei kann es
sich um Höchstgehalte für bestimmte chemische Kontaminanten,
Anforderungen an die mikrobiologische Beschaffenheit oder Kennzeichnungsvorgaben zur
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher handeln.
Der freie Verkehr mit unbedenklichen und gesunden Lebensmitteln ist ein
wichtiger Aspekt des EU-Binnenmarktes. Die Vorschriften zu neuartigen
Lebensmitteln tragen wesentlich zur Gesundheit und zum Wohlergehen der
Bürgerinnen und Bürger in der EU und zur Wahrung ihrer sozialen und
wirtschaftlichen Interessen bei.
1. Sind der Bundesregierung die wissenschaftlichen Gutachten (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) „Safety of frozen and freeze-dried
formulations of the lesser mealworm (Alphitobius diaperinus larvae) as a novel
food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283“ und „Safety of partially
defatted whole Acheta domesticus (house cricket) powder as a novel
food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283“ zu den Antragsformularen
der insektenproduzierenden Unternehmen Cricket One Co. Ltd. und
Ynsect NL B. V. bekannt, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung vor
dem Hintergrund nicht veröffentlichter Daten aus den Antragsunterlagen
zur Nachvollziehbarkeit grundlegender Entscheidungsprozesse der EU-
Kommission und im engeren Sinn der EFSA für die Verbraucher in
Deutschland ein Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese
gegebenfalls?
2. Hat die Bundesregierung Einblick in die vollumfänglichen
Antragsformulare der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
insektenproduzierenden Unternehmen Cricket One Co. Ltd. und Ynsect NL B. V.
erlangt, die zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise
entfettetem Pulver der Hausgrille sowie Extrakten aus Larven des
Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und
pulverisierter Form als Novel Food in der EU der EU-Kommission vorgelegt
wurden?
a) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund nicht
veröffentlichter Daten zu den beiden Genehmigungsverfahren eine
Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und welche
Rückschlüsse zieht sie daraus?
b) Wenn nein, ist es der Bundesregierung möglich, Einsicht in die nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen zu beiden
Genehmigungsverfahren zu erlangen, und plant sie diesen Schritt?
Die Fragen 1 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die wissenschaftlichen Gutachten der EFSA im Rahmen des
Zulassungsverfahrens nach der Verordnung (EU) 2015/2283 sind öffentlich verfügbar. Alle
Einrichtungen des Risikomanagements und der Risikobewertung, die an dem
Zulassungsverfahren gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag beteiligt sind, haben
Einblick in die jeweiligen Unterlagen der Antragstellerinnen und Antragsteller. Der
Bundesregierung sind daher die genannten wissenschaftlichen Gutachten und
Antragsunterlagen bekannt.
Die Zulassungen der Europäischen Kommission auf Basis der
wissenschaftlichen Gutachten der EFSA für diese beiden neuartigen Lebensmittel,
einschließlich der aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes
getroffenen Beschränkungsmaßnahmen für das Inverkehrbringen, sind für die
Bundesregierung nachvollziehbar.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, aus welchen Gründen der
niederländische Antragsteller Ynsect NL B. V. nicht möchte, dass nähere
Informationen aus Analysedaten zur Zusammensetzung seines
zugelassenen Novel Foods, Studien zur Stabilität, eine In-vitro-Studie zur
Proteinverdaulichkeit sowie eine 90-tägige Studie zur subchronischen Toxizität
mit der Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen (EU 2023/58), und
wenn ja, welche Gründe liegen abseits von eigentumsrechtlichen
Belangen seitens des Antragstellers vor?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, warum der vietnamesische
Antragsteller Cricket One Co. Ltd. nicht möchte, dass nähere Informationen zur
detaillierten Beschreibung des Herstellungsprozesses seines zugelassenen
Novel Foods, Ergebnisse von Immediatanalysen, Analysedaten zu
Kontaminanten, Ergebnisse von Stabilitätsstudien, Analysedaten zu
mikrobiologischen Parametern sowie Ergebnisse der Studien zur
Proteinverdaulichkeit an die Öffentlichkeit gelangen (EU 2023/5), und wenn ja, welche
Gründe liegen abseits von eigentumsrechtlichen Belangen seitens des
Antragstellers vor?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen von Zulassungsanträgen zu neuartigen Lebensmitteln können
Antragsstellerinnen und Antragssteller den Schutz bestimmter Daten beantragen,
wenn deren Weitergabe ihrer Wettbewerbsposition schaden könnte.
Ausführungen zu sonstigen Gründen sind nicht erforderlich und der Bundesregierung
daher nicht bekannt.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen, die Insektenderivate
von Larven des Getreideschimmelkäfers in ihren
Lebensmittelherstellungsprozess einbinden, Einblick in die durch die EU-Kommission nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen, die unter anderem Details zum
Herstellungsprozess des niederländischen Unternehmens beinhalten,
erhalten, und wenn ja, welche Informationen, die bisher der Geheimhaltung
unterliegen, müssen den nahrungsmittelproduzierenden Unternehmen
bereitgestellt werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die
Unterrichtung?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Unternehmen, die teilweise
entfettetes Tiermehl der Hausgrille in ihren Lebensmittelherstellungsprozess
einbinden, Einblick in die durch die EU-Kommission nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen des vietnamesischen Unternehmens erhalten, und
wenn ja, welche Informationen, die bisher der Geheimhaltung
unterliegen, müssen den nahrungsmittelproduzierenden Unternehmen
bereitgestellt werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die
Unterrichtung?
Die Fragen 4 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EFSA informiert auf ihrer Internetseite detailliert über die im Rahmen
eines Zulassungsverfahrens angewendeten Regelungen bezüglich proaktiver
Transparenz, Vertraulichkeit, Meldung von Studien, Beratung vor der
Antragseinreichung und Konsultation Dritter (www.efsa.europa.eu/en/news/new-rules-t
ransparency-detailed-arrangements-stakeholders).
Ob andere Wirtschaftsbeteiligte vom Zulassungsinhaber weitergehende
Einblicke in die Antragsunterlagen erhalten, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge von Unternehmen
auf Zulassung von Insekten und/oder Insektenderivaten als neuartiges
Lebensmittel bis dato noch bei der EU-Kommission eingereicht wurden,
und wenn ja, wie viele Anträge zur Genehmigung des Inverkehrbringens
wurden noch gestellt, welche Unternehmen sind die Antragsteller, um
welche Art von Insekten handelt es sich hierbei, und wie ist nach
Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verfahrensstand?
Die Europäische Kommission stellt der Öffentlichkeit eine Zusammenfassung
der Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel, einschließlich Insekten, auf
ihrer Internetseite zur Verfügung (food.ec.europa.eu/safety/novel-food/authoris
ations/summary-applications-and-notifications_en).
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche
Lebensmittelproduzenten aus Deutschland und der EU teilweise entfettetes Pulver der
Hausgrille sowie Extrakte von Larven des Getreideschimmelkäfers als Zutat
in ihren Lebensmitteln vertreiben dürfen?
a) Wenn ja, welche Unternehmen werden in die Verarbeitung von
Tiermehl aus Insekten und Extrakten aus Insekten eingebunden, bestehen
bereits verbindliche Verträge für die Zusammenarbeit beider
Insektenproduzenten mit den jeweiligen Lebensmittelherstellern sowie mit
Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln, und wie sind die
Verträge zustande gekommen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung davon keine Kenntnis?
Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Inhaberinnen und Inhaber von Zulassungen für neuartige Lebensmittel sind
nicht verpflichtet, der Bundesregierung privatrechtliche Vereinbarungen mit
anderen Wirtschaftsteilnehmerinnen und -teilnehmern bekanntzugeben. Der
Bundesregierung liegen daher entsprechende Informationen nicht vor.
9. Ist die Bundesregierung in Kenntnis darüber, in welcher Größenordnung
die Unternehmen Cricket One Co. Ltd. sowie Ynsect NL B. V. Insekten
für den menschlichen Verzehr produzieren, und wenn ja, wie hoch ist das
Produktionsvolumen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die EU-Kommission kurzfristig
Regelungen zu spezifischen Vorgaben für die Haltung und Tötung von
Insekten treffen wird, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen
sind?
a) Wenn ja, wann sind diese oder ähnliche Regelungen auf EU-Ebene
vorgesehen?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Vorgaben für die Haltung,
einschließlich der Tötung von für den menschlichen Verzehr
gedachten Insekten, in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung
festzuschreiben?
Die Fragen 10 bis 10b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Kommission derzeit
nicht die Absicht, Vorgaben zur Haltung oder Tötung von Insekten
vorzuschlagen.
Die Bundesregierung plant keine Vorgaben im Sinne der Frage 10.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die EU-Kommission
kurzfristig rechtliche Anforderungen zur Qualität von Futtermitteln
stellen wird, die für die Aufzucht und Mast von Insekten verbindlich
werden, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, wann sind derartige Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene
vorgesehen?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Vorgaben für die Qualität von
Futtermitteln für Insekten, die für den menschlichen Verzehr gedacht
sind, in der nationalen Futtermittelhygieneverordnung zu verankern?
Die Fragen 11 bis 11b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die rechtlichen Anforderungen zur Qualität von Futtermitteln für die Fütterung
von Insekten, die zu Lebensmittel- oder Futtermittelzwecken bestimmt sind,
sind in den allgemeinen futtermittelrechtlichen Bestimmungen der EU
festgelegt. Zudem gelten für die Fütterung dieser Insekten die Bestimmungen nach
Artikel 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG)
Nr. 999/2001, das sogenannte Verfütterungsverbot, sowie die Bestimmungen
nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EU)
Nr. 142/2011.
Die Bundesregierung plant nicht, im nationalen Futtermittelrecht über das EU-
Recht hinausgehende Vorgaben für die Qualität von Futtermitteln für Insekten,
die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, festzulegen.
12. Sind der Bundesregierung die genauen Zusammensetzungen der
Futtermittel bekannt, die von den insektenproduzierenden Unternehmen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) zur Aufzucht und Mast eingesetzt
werden?
a) Wenn ja, welche Komponenten werden verwendet, wie ist das
Verhältnis der Inhaltsstoffe zueinander, und existieren
Untersuchungsergebnisse von Kontrollbehörden?
b) Wenn nein, warum kann keine Aussage zur Komposition der
Futtermittel gegeben werden?
29. Welches Substrat wird nach Kenntnis der Bundesregierung während des
Aufzucht- und Produktionsprozesses der Heimchen in den Behältern
verwendet, und woraus besteht es?
33. Welches Nährsubstrat wird nach Kenntnis der Bundesregierung während
des Aufzucht- und Produktionsprozesses der Larven des
Getreideschimmelkäfers verwendet, und woraus besteht es?
Die Fragen 12 bis 12b, 29 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Für Futtermittelunternehmerinnen und -unternehmer besteht keine
Berichtspflicht über die konkrete Zusammensetzung der Futtermittel, die sie zur
Aufzucht und Mast von Tieren einsetzen, so dass der Bundesregierung dazu keine
Informationen vorliegen. Der Vollzug der in der Antwort zu den Fragen 11 bis
11b genannten EU-rechtlichen Bestimmungen und damit auch die Kontrolle der
Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen
Behörden.
Zur Zusammensetzung der Futtermittel kann Folgendes mitgeteilt werden:
Nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 dürfen Futtermittel
keine Materialien enthalten oder aus Materialien bestehen, deren
Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung beschränkt oder verboten ist. Nach
Anhang III Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sind u. a. folgende
Materialien verboten:
– Kot, Urin sowie durch Entleerung oder Entfernung abgetrennter Inhalte des
Verdauungstraktes, unabhängig von jeglicher Art der Verarbeitung oder
Beimischung;
– alle Abfälle, die in den verschiedenen Phasen der Behandlung von
kommunalem, häuslichem oder industriellem Abwasser gemäß Artikel 2 der
Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von
kommunalem Abwassers gewonnen wurden, unabhängig davon, ob diese
Abfälle weiterverarbeitet wurden, und unabhängig vom Ursprung des
Abwassers;
– fester Siedlungsmüll, wie z. B. Hausmüll und
– Verpackung und Verpackungsteile von Erzeugnissen der Agro-
Lebensmittelindustrie.
Für Nutzinsekten gelten zudem die Bestimmungen des Verfütterungsverbots
nach Artikel 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anhang IV „Fütterung“ der
Verordnung (EG) Nr. 999/2001 für andere Nutztiere als Wiederkäuer,
ausgenommen Pelztiere. Danach ist die Verfütterung von verarbeitetem tierischem
Protein (ausgenommen Fischmehl), Küchen- und Speiseabfällen, Fleisch- und
Knochenmehl sowie Gülle an Insekten verboten.
13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung europarechtliche
Bestimmungen, die die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen
wie Pflanzen, die potenzieller Bestandteil der Futtermittel von
Speiseinsekten sein können, regeln?
a) Wenn ja, welche gesetzlichen Vorschriften sind maßgeblich?
b) Wenn nein, plant die EU-Kommission oder die Bundesregierung,
entsprechende Gesetzgebungsverfahren einzuleiten?
Die Fragen 13 bis 13b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln gelten
entsprechende EU-rechtliche Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EG)
Nr. 1829/2003 und die Verordnung (EG) Nr. 1830/2003. Diese Regelungen
gelten auch für gentechnisch veränderte Futtermittel, die für die Fütterung von
Speiseinsekten oder Nutzinsekten bestimmt sind.
14. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Übertragungsrisiko von
Zoonosen auf den Menschen beim Konsum von Insekten sowie Teilen
von Insekten oder daraus hergestellten Extrakten, die für den
menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Übertragungsrisiko
von Zoonosen auf den Menschen und auf andere Vertebraten, das mit
dem Konsum von für den menschlichen Verzehr gedachten Insekten
einhergehen kann, und auf welcher Grundlage gibt sie diese
Bewertung ab?
b) Wenn nein, auf welcher Wissensbasis erfolgt diese Festlegung?
Die Fragen 14 bis 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EFSA hat zu der Frage der biologischen Sicherheit von Lebensmitteln aus
Insekten allgemein eingeschätzt, dass das mögliche Risiko des Auftretens von
mikrobiologischen Gefahren durch Insektenlebensmittel vergleichbar dem
durch andere rohe Produkte tierischen Ursprungs ist.
Insekten tragen eine eigene speziesspezifische mikrobiologische Flora, die als
harmlos für Menschen und Wirbeltiere einzuschätzen ist. Dennoch können sie
eine Rolle bei der Übertragung von Zoonoseerregern spielen.
Im Gegensatz zu klassischen landwirtschaftlichen Nutztieren scheint nach
bisherigen Erkenntnissen eine Vermehrung von Zoonoseerregern im Darm von
Zuchtinsekten jedoch nicht stattzufinden. Krankheitserreger überleben nur
wenige Stunden bis Tage im Darm der Insekten. Es ist daher in Insektenhaltungen
generell von einer niedrigen Prävalenz von Zoonoseerregern auszugehen.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schätzt das
Übertragungsrisiko von Zoonoseerregern auf den Menschen durch den Konsum von für den
menschlichen Verzehr gedachten Insekten und daraus hergestellten
Lebensmitteln als sehr gering ein.
Zudem tragen die gesetzlichen Regelungen zu Futtermitteln, die auch für die
Fütterung von Insekten, die zu Lebensmittelzwecken gehalten werden, gelten,
zur Sicherheit bei. Es ist ausschließlich die Verwendung sicherer Futtermittel
als Futtersubstrat für Insekten erlaubt. Eine Kontamination der aus Insekten
gewonnenen Rohstoffe ist daher unwahrscheinlich.
Ferner muss die Erzeugung und Verarbeitung von Insektenlebensmitteln unter
den gleichen Hygienebedingungen erfolgen, wie sie für herkömmliche
Lebensmittel gelten.
Im Übrigen erteilt die Europäische Kommission eine Marktzulassung nur,
wenn der Verzehr des neuartigen Lebensmittels, für das ein entsprechender
Antrag gestellt wurde, kein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit
darstellt. In den Zulassungsbedingungen für Insekten werden verschiedene
Maßnahmen definiert, die eine Übertragung von Zoonoseerregern auf den
Menschen ausschließen (u. a. mikrobiologische Kriterien). Auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung wird verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die EU-Kommission
mögliche Studien zum Übertragungsrisiko von Zoonosen durch Insekten auf
den Menschen durchführen lässt bzw. plant, durchführen zu lassen, die
für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, welche Studien sind hier nach Kenntnis der
Bundesregierung zu nennen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
aussagekräftige Zwischenergebnisse oder Endresultate, und wie
lange dauern ggf. die Untersuchungen noch an?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung dementsprechende Studien in
Auftrag gegeben, gibt es bereits erste Zwischenergebnisse oder
Ergebnisse, oder plant sie die Durchführung von Untersuchungen?
Die Fragen 15 bis 15b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich des Übertragungsrisikos von Zoonoseerregern auf den Menschen
durch den Verzehr von Insekten wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 14b
verwiesen.
Zu entsprechenden Studien der Europäischen Kommission liegen der
Bundesregierung insbesondere folgende Informationen vor:
Seit dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2003) sind
Forschungsprojekte mit EU-Forschungsmitteln gefördert worden, die Teilaspekte
adressieren. So werden Fragen zu Zoonosen im Rahmen des One Health EJP
(2018 bis 2023, cordis.europa.eu/project/id/773830) erforscht, wie z. B. das
Nova-Projekt (2018 bis 2021, onehealthejp.eu/projects/foodborne-zoonoses/jr
p-nova) zur Verfolgung von durch Lebensmittel übertragene Zoonosen.
Giant Leaps (2022 bis 2026, cordis.europa.eu/project/id/101059632) betrachtet
übergeordnete Fragen zur Sicherheit, Nährwert, Allergenität und
Umweltverträglichkeit von alternativen Eiweißquellen generell. Grillen werden
exemplarisch für Eiweiß aus Insektenquellen untersucht.
Für die erbetenen detaillierten Informationen zu den Projekten wird auf die
genannten umfangreichen Internetseiten verwiesen.
16. Gehen nach Kenntnis der Bundesregierung denkbare Gesundheitsrisiken
für die Allgemeinbevölkerung durch den Konsum von Insekten
insgesamt einher, und wenn ja, welche sind dies?
Bei der Zulassung durch die Europäische Kommission wurden die
wissenschaftlichen Gutachten der EFSA berücksichtigt, die darauf hinweisen, dass der
Verzehr der bewerteten und zugelassenen Insektenarten allergische Reaktionen
bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben und in
einigen Fällen auch Weichtieren allergisch sind. Lebensmittel mit oder aus den
derzeit zugelassenen Insektenarten müssen daher mit dem Hinweis versehen
sein, dass ihr Verzehr bei Menschen, die bekanntermaßen gegen Krebs- oder
ggf. Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben
allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 14b und die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung veterinärmedizinische
Hilfsmittel wie Antibiotika und Wachstumshormone zur Steuerung der
simultanen Geschlechtsreife von Insekten in Insektenfarmen eingesetzt, die
Futtertiere bzw. Futterinsekten produzieren (wenn ja, bitte nach den
jeweiligen Tierarzneimitteln bzw. Tierarzneigruppen, dem Zeitfenster der
Anwendung sowie deren gewollter Wirkung aufschlüsseln und ggf.
entsprechende Ergebnisse staatlicher Kontrollbehörden aus der EU über
eingehaltene Höchstmengen beifügen)?
20. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung veterinärmedizinischen
Präparate wie Antibiotika und Wachstumshormone zur Steuerung der
gleichzeitigen Fortpflanzungsbereitschaft in Insektenfarmen eingesetzt,
die Insekten, vorgesehen für den menschlichen Verzehr, herstellen, und
wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Tierarzneimitteln bzw.
Tierarzneigruppen, dem Zeitfenster der Anwendung sowie deren gewollter
Wirkung aufschlüsseln und ggf. entsprechende Ergebnisse staatlicher
Kontrollbehörden aus der EU über eingehaltene Höchstmengen
beifügen)?
Die Fragen 17 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Anwendung von Tierarzneimitteln bei der Aufzucht von Nutzinsekten in
Insektenfarmen liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da das
Tierarzneimittelgesetz keine Berichtspflichten über die Anwendung von
Tierarzneimitteln bei Nutzinsekten zur Erzeugung von Lebensmitteln oder Futtermitteln
regelt. Speziell für den Bereich der Nutzinsekten zugelassene Tierarzneimittel
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Chemikalien und
Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen eingesetzt, die
Futtertiere bzw. Futterinsekten herstellen, und wenn ja, welche (bitte nach den
einzelnen Chemikalien sowie Techniken zur Keimreduzierung, dem
Zeitfenster der Anwendung und der gewünschten Wirkung aufschlüsseln)?
19. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fungizide, Akarizide,
Nematizide, Bakerizide, Viruzide, Insektizide, Rodentizide und andere in
Insektenfarmen eingesetzt, die Futtertiere bzw. Futtermittelinsekten
produzieren, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Mitteln, dem
Zeitfenster der Anwendung und der erhofften Wirkung aufschlüsseln und
ggf. Kontrollergebnisse staatlicher Behörden der EU über die Einhaltung
von Höchstmengen beifügen)?
21. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Chemikalien und
Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen eingesetzt, die
Insekten herstellen, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, und wenn
ja, welche (bitte nach den einzelnen Chemikalien sowie Techniken zur
Keimreduzierung, dem Zeitfenster der Anwendung und der gewünschten
Wirkung aufschlüsseln)?
22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fungizide, Akarizide,
Nematizide, Bakerizide, Viruzide, Insektizide, Rodentizide und andere in
Insektenfarmen eingesetzt, die Insekten für den menschlichen Konsum
produzieren, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Mitteln,
dem Zeitfenster der Anwendung und der erhofften Wirkung
aufschlüsseln und ggf. Kontrollergebnisse staatlicher Behörden der EU über die
Einhaltung von Höchstmengen beifügen)?
28. Wie werden die Heimchen nach Kenntnis der Bundesregierung während
des Produktionsprozesses steril gehalten, und welche Chemikalien oder
physikalischen Techniken kommen dabei zum Einsatz?
Die Fragen 18, 19, 21, 22 und 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Einsatz von Chemikalien
oder Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen vor.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie das vietnamesische
Unternehmen Cricket One Co. Ltd. einen vollständigen Verzicht auf
Hilfsmittel wie Biozide, Antibiotika und Wachstumshormone für die
Produktion von Insekten im großen Maßstab gewährleistet (Safety of partially
defatted whole Acheta domesticus [house cricket] powder as a novel
food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)?
32. Wie gewährleistet das niederländische Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Verzicht auf veterinärmedizinische Hilfsmittel
während der Aufzucht der Larven des Getreideschimmelkäfers (Safety of
frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [
Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU]
2015/2283)?
Die Fragen 23 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
24. Welche krankmachende Wirkung entfalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Pathogene wie das Grillen-Lähmungsvirus (Cricket paralysis
virus, CrPV), das Hausgrillen-Densovirus (Cricket densovirus, AdDV),
das Garnelen-Densovirus (Penaeus merguiensis densovirus, Pmerg
DNV) und Nematoden der Gattung Heterorhabditis georgiana in Acheta
domesticus, und sind die aufgezählten Krankheitserreger unter
Umständen auch für den Menschen und andere Vertebraten gefährlich (Safety of
partially defatted whole Acheta domesticus [house cricket] powder as a
novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)?
25. Geht nach Kenntnisstand der Bundesregierung für den Menschen und
andere Vertebraten von den in Frage 24 erfragten Pathogenen eine Gefahr
aus, wenn ja, welche, und wie hoch ist nach Kenntnis der
Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit eines zoonotischen Übergangs von der
Hausgrille auf den Menschen und andere Wirbeltiere?
34. Welche krankmachende Wirkung entfalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Pathogene wie Protozoa Histomonas meleagridis, Nematoden
der Gattungen Subulura brumpti, Hadjedlia truncate, Bandwürmer der
Gattung Choanotaenia infundibulum, das Israeli acute paralyses virus
(IAPV), das Black queen cell virus (BQCV) und das Aviäre Reovirus in
Larven des Getreideschimmelkäfers, und sind die aufgezählten
Krankheitserreger auch für den Menschen und andere Vertebraten gefährlich
(Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm
[Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation
[EU] 2015/2283)?
Die Fragen 24, 25 und 34 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die genannten
Erreger Erkrankungen beim Menschen oder anderen Wirbeltieren verursacht
hätten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 14b verwiesen.
26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die unter anderem in Heimchen
vorkommenden Enterobakterien der Gattungen Citrobacter, Klebsiella
und Yersinia humanpathogen, und wenn ja, welche Infektionen und
Symptome lösen sie im Menschen aus (bitte den jeweiligen Gattungen
die entsprechende Art und mögliche Infektionen samt Symptomen
zuordnen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu humanen
Erkrankungsfällen bedingt durch die genannten Infektionserreger im Zusammenhang mit dem
Verzehr von Insekten (z. B. Heimchen) vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 14b verwiesen.
27. Wie viele Heimchen je Fläche werden nach Kenntnis der
Bundesregierung w��hrend des Aufzuchtprozesses in den laut Produzent dafür
vorgesehenen Behältern nebeneinander gehalten, und wie groß sind die
Behälter insgesamt?
31. Wie viele Larven des Getreideschimmelkäfers je Fläche werden nach
Kenntnis der Bundesregierung während des Aufzuchtprozesses in den
laut Hersteller dafür vorgesehenen Behältern aus Polypropylen und
Polyethylen nebeneinander gehalten, und wie groß sind die Behälter
insgesamt (Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser
mealworm [Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to
Regulation [EU] 2015/2283)?
Die Fragen 27 und 31 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
30. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass nur
lebendige und gesunde Tiere bei der Ernte der Heimchen in die weitere
Verarbeitung gelangen und nicht auch bereits verendete und
wohlmöglich kranke Tiere in den Kreislauf der Lebensmittelproduktion
eingeschleust werden?
37. Wie wird sichergestellt, dass nur lebendige und gesunde Tiere bei der
Ernte der Larven des Getreideschimmelkäfers in die weitere
Verarbeitung gelangen und nicht auch bereits verendete und wohlmöglich kranke
Tiere in den Kreislauf der Lebensmittelproduktion Einzug finden?
Die Fragen 30 und 37 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sorgen die
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer auf allen Produktions-,
Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in den ihrer Kontrolle unterstehenden Unternehmen
dafür, dass die Lebensmittel oder Futtermittel die Anforderungen des
Lebensmittelrechts erfüllen, die für ihre Tätigkeit gelten, und überprüfen die
Einhaltung dieser Anforderungen.
35. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die
Wahrscheinlichkeit ist, dass der Getreideschimmelkäfer selbst oder auch
seine Larven als Vektor für Zoonoseerreger wie Parasiten,
insektenbefallende Pilze, Bakterien und Viren fungiert, wenn ja, welche Kenntnisse
sind dies, und welches Risiko besteht dabei für den Menschen nach dem
Verzehr, aber auch für die Mitarbeiter auf Insektenfarmen?
Der Bundesregierung sind keine Erkrankungsfälle des Menschen im
Zusammenhang mit dem Verzehr von Getreideschimmelkäfern bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 14b verwiesen.
36. Welche Vorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom
niederländischen Antragsteller erfüllt, die eine Kontamination der
Aufzuchtanlagen durch Nagetiere und andere Schädlinge verhindern und
somit das Risiko für einen weiteren zoonotischen Druck durch extern
eingetragene Quellen zu senken?
Der Bundregierung liegen dazu keine Informationen vor.
38. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, weshalb der niederländische
Produzent keine analytischen Daten zum Vorkommen von organischen
Verunreinigungen wie Dioxinen, dioxinähnlichen Verbindungen,
Flammschutzmitteln und Polychlorierten Biphenylen (PCB) in den bereits
prozessierten Larven zur Auswertung bei der EFSA vorgelegt hat, und wenn
ja, was war ausschlaggebend dafür (Safety of frozen and freeze-dried
formulations of the lesser mealworm [Alphitobius diaperinus larvae] as a
novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Im wissenschaftlichen Gutachten der EFSA „Larven von Alphitobius
diaperinus (Getreideschimmelkäfer), gefroren, als Paste, getrocknet und in
Pulverform“ wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin oder der
Antragsteller regelmäßig die Gehalte chemischer Kontaminanten in den
Futtermitteln überwacht.
39. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die europäische Novel-
Food-Verordnung (EU) 2015/2283 kurzfristig eine Anpassung
hinsichtlich der Höchstmengen von Schwermetallen in Insekten, vorgesehen für
den menschlichen Verzehr, und daraus hergestellten Produkten erfahren
soll?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches geplant ist, wann
sind entsprechende Regelungen vorgesehen?
b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches nicht geplant ist,
warum ist nichts dergleichen geplant, und möchte die
Bundesregierung die Einführung von Höchstmengen auf nationaler Ebene
festschreiben?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die europäische Novel-
Food-Verordnung (EU) 2015/2283 kurzfristig eine Anpassung
hinsichtlich der Höchstmengen von Mykotoxinen in Speiseinsekten und daraus
hergestellten Produkten erfahren soll?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches geplant ist, wann
sind derart rechtliche Festsetzungen vorgesehen?
b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches nicht geplant ist,
warum ist nichts geplant, und möchte die Bundesregierung die
Einführung von Höchstmengen auf nationaler Ebene durchsetzen?
Die Fragen 39 bis 40b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den Spezifikationen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 hat die
Europäische Kommission strenge Höchstgehalte für Schwermetalle und
Mykotoxine in Insekten für den menschlichen Verzehr festgelegt.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die erst Mitte 2021 bis Anfang
2023 erlassenen Regelungen von der Europäischen Kommission angepasst
werden.
Nationale Abweichungen der Mitgliedstaaten von den Höchstgehalten auf EU-
Ebene sind grundsätzlich nicht möglich.
41. Welche Hygienevorgaben gelten für Insekten, die für den menschlichen
Verzehr vorbestimmt sind, hinsichtlich der Zulassung auf dem
europäischen Markt?
Das Halten von Insekten, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind,
stellt eine Primärproduktion dar. Hierfür gelten nach dem Lebensmittelrecht die
allgemeinen Hygienevorschriften des Anhangs 1 Teil A der Verordnung (EG)
Nr. 852/2004 sowie die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Zudem sind die spezifischen, mit der Zulassung von Insekten für den
menschlichen Verzehr verbundenen Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU)
2017/2470 einzuhalten (u. a. mikrobiologische Kriterien).
42. Plant die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
EU die Einführung von Identitätskennzeichnungen bzw.
Genusskennzeichnungen für insektenproduzierende und insektenverarbeitende
Betriebe, und wenn ja, ab wann ist mit einem verpflichtenden Einsatz der
Kennzeichnung zu rechnen?
Neben den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften einschließlich der
allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften müssen Insekten, die in
der EU als Lebensmittel oder als Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht
werden, auch die speziellen, mit der Zulassung als Lebensmittel verknüpften
Kennzeichnungsanforderungen erfüllen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Kommission derzeit
nicht die Absicht, Identitätskennzeichnungen bzw. Genusskennzeichnungen für
insektenproduzierende und insektenverarbeitende Betriebe einzuführen.
Auch plant die Bundesregierung nicht, entsprechende Vorgaben national
festzulegen.
43. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Unternehmen, die
Insekten für den menschlichen Verzehr produzieren, aktuell in der EU
ansässig sind, und wenn ja, wo haben diese Firmen ihren Sitz, und
welche Arten von Insekten werden dort herangezogen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
44. Wie viele Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen hergestellte
Extrakte wurden seit dem Jahr 2018 nach Deutschland bzw. nach Europa
importiert, wer waren die Exporteure, und für welchen Zweck wurden die
Tiere hierhin verbracht?
45. Wie viele Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen erzeugte Extrakte
wurden seit dem Jahr 2018 von Deutschland bzw. von der EU exportiert,
welche Länder waren die Hauptabnehmer, und zu welchen Zwecken
wurden die Tiere dorthin verbracht?
Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Menge der im Jahr 2022 nach Deutschland bzw. nach Europa eingeführten
bzw. von dort ausgeführten Insekten kann der Anlage 1* zu den Fragen 44 und
45 entnommen werden. Daten für frühere Jahre liegen nicht vor.
46. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-Bilanz bei der
Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr
bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie ökologischen
Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in
Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher
Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
47. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Energieverbrauch
bei der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr
bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie
ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den
üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen
pflanzlicher Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6326 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
48. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der
Flächenverbrauch bei der Produktion einer definierten Menge zum menschlichen
Verzehr bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie
ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den
üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen
pflanzlicher Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
49. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wasserverbrauch
bei der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr
bestimmter Insekten im Vergleich zur herkömmlichen sowie
ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den
üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen
pflanzlicher Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
Die Fragen 46 bis 49 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Welternährungsorganisation (FAO) hat festgestellt, dass die Verwendung
von Insekten eine nachhaltigere und kostengünstigere Alternative zu
herkömmlichen Lebensmittel- und Futtermittelquellen sein könnte (www.fao.org/3/i3264
g/i3264g.pdf). Sie betont dabei, dass Insekten sich schnell fortpflanzen und
hohe Wachstums- und Futterumwandlungsraten sowie einen niedrigen
umweltbedingten Fußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg besitzen.
Vergleichszahlen aufgeschlüsselt nach den üblicherweise in Deutschland
konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine sowie der Art des
Insekts liegen der Bundesregierung nicht vor.
50. Fördert die Bundesregierung die Etablierung von Insektenfarmen in
Deutschland?
a) Wenn ja, welche Unternehmen werden unterstützt, wie wird
gefördert, und seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 50 bis 50b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit werden keine entsprechenden Investitionen oder Forschungs- und
Entwicklungsprojekte durch die Bundesregierung finanziell gefördert.
51. Plant die Bundesregierung die Einführung einer erweiterten
Lebensmittelkennzeichnung in Form eines sog. Front of Pack-Labelings auf
Produkte, die Insekten, Teile von Insekten oder entsprechende Extrakte
enthalten?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
52. Plant die Bundesregierung, verpflichtende Angaben der Hersteller und
Produzenten zu angewendeten Verfahren der Keimabtötung bei Insekten,
die als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden, einzuführen?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
53. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht der Hersteller
und Produzenten zur Kenntlichmachung von Verwendungshinweisen für
die Verbraucher von Lebensmitteln, die Insekten, Teile von Insekten oder
deren Extrakte als Zutat enthalten?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
Die Fragen 51 bis 53b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kennzeichnungsvorschriften sind grundsätzlich auf EU-Ebene
harmonisiert. Zu den Mindestangaben nach den allgemeinen
Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften der EU, die Verbrauchern eine bewusste Auswahl
ermöglichen, gehören die Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis, die
Hervorhebung von Allergenen oder Unverträglichkeiten auslösenden Zutaten
und bei Bedarf besondere Anweisungen für die Aufbewahrung und
Anweisungen für die Verwendung.
Diese Vorschriften dienen der Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher und dem Schutz vor Gesundheitsgefahren sowie vor Irreführung und
Täuschung. Zusammen mit den spezialrechtlichen Regelungen zur Kennzeichnung
von Lebensmitteln aus oder mit Insekten sind die rechtlichen Vorgaben
ausreichend.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
54. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Arten von allergischen
Reaktionen durch den Konsum von Insekten allgemein im menschlichen
Organismus ausgelöst werden können, und wenn ja, welche sind hier zu
nennen, und wie werden sie ausgelöst?
Fälle von allergischen Reaktionen nach dem Verzehr von Lebensmitteln aus
Insektenarten, für die bisher Zulassungen auf EU-Ebene vorliegen, sind äußerst
selten beschrieben worden. Hierzu gehören eine allergische Reaktion im
beruflichen Kontext bei zwei Personen im Jahr 2019* und zwei Fälle aus dem Jahr
2018 von Patienten mit einer bekannten Lebensmittelallergie gegen
Krebstiere**.
Die Prävalenz von Lebensmittelallergien gegenüber Insekten in Europa ist
gegenwärtig nicht bekannt. Bezogen auf Lebensmittel auf Insektenbasis und die
Situation in Deutschland sind bisher keine Daten aus der
Lebensmittelüberwachung bzw. Berichte von klinischen Einzelfällen anaphylaktischer Reaktionen
verfügbar. Im Anaphylaxie-Register der Charité – Universitätsmedizin Berlin
gibt es zurzeit keine Einträge. Zudem konnte in der BfR-Vergiftungs-
Datenbank kein Fall mit gesundheitlichen Beschwerden durch insektenbasierte
Lebensmittel (exklusive Honig) identifiziert werden.
Wegen der möglichen Kreuzreaktivität, die im Zulassungsverfahren nach der
Verordnung (EU) 2015/2283 festgestellt wurde, müssen insektenbasierte
Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten den Hinweis tragen, dass sie bei Perso-
* Nebbia S, Lamberti C, Giorgis V, Giuffrida MG, Manfredi M, Marengo E, Pessione E, Schia-vone A, Boita M,
Brussino L, Cavallarin L, Rolla G (2019). The cockroach allergen-like protein is involved in primary respiratory and food
allergy to yellow mealworm (Tenebrio molitor). Clin Exp Allergy 49: 1379-1382.
Sokol WN (2018). Anaphylaxis after first ingestion of chapulines (grasshopper) in patients.
** Sokol WN (2018). Anaphylaxis after first ingestion of chapulines (grasshopper) in patients
allergic to house dust mite, cockroach, and crustaceans, is tropomyosin the cause? Insights Allergy Asthma Bronchitis
2018, Volume 4. DOI: 10.21767/2471-304X-C1-001.
nen mit bekannten Allergien gegen Krebs- und ggf. Weichtiere sowie
Hausstaubmilben allergische Reaktionen auslösen können.
55. Ist der Bundesregierung der aktuelle Stand der von der EFSA
empfohlenen nötigen Forschungsarbeit zur Allergenität der Hausgrille (eur-lex.eur
opa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005&fro
m=DE) sowie zur Allergenität der Getreideschimmelkäferlarven (eur-le
x.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0058)
bekannt, und wenn ja, welche Fortschritte sind zu verzeichnen, und
welche ersten Ergebnisse können genannt werden?
56. Möchte die Bundesregierung die Erforschung von möglichen allergenen
Primärsensibilisierungen, die mit dem Konsum von Insekten einhergehen
können, auf nationaler Ebene angehen?
Die Fragen 55 und 56 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Innovationsprogramms des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft wurden bzw. werden folgende drei Vorhaben gefördert, die
sich mit dem Nachweis von Allergenen aus Insekten in Lebensmitteln befassen:
– Verbundprojekt: Entwicklung und Validierung neuer Methoden für den
qualitativen Nachweis und die quantitative Bestimmung von Fischen, Krebs-
und Weichtieren sowie Insekten als potentielle Lebensmittelallergene
(AQUALLERG-ID),
– Verbundprojekt: Entwicklung eines Aptamer-basierten Biosensors zur
Detektion und Untersuchung von Allergenen und ihrem allergenen Potential in
Lebensmitteln (AptaSens) und
– Verbundprojekt: Etablierung und Validierung von durchsatzfähigen
Methoden zur detaillierten Analyse von Allergenprofilen in Lebensmitteln und zur
individuellen Charakterisierung deren allergener Wirkung in Patienten (AL-
LERGEN-PRO).
Des Weiteren wird in einem neuen, BfR-intern geförderten Forschungsprojekt
ein In-Vitro-Testsystem entwickelt, welches die unspezifischen und adaptiven
Immunantworten des Menschen auf Insekten-, Hausstaubmilben- und
Krustentier-Proteine untersucht.
Anlage 1
Im- und Exporte von Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen hergestellte Extrakte nach Deutschland bzw. nach Europa
Indikator Wert in EUR Menge in 100 kg Indikator Wert in EUR Menge in 100 kg
Zeitraum 2022 2022 Zeitraum 2022 2022
Produkt
041010 -
Insekten, für
die
menschliche
Ernährung
041010 -
Insekten, für die
menschliche
Ernährung
Produkt
041010 -
Insekten, für
die
menschliche
Ernährung
041010 -
Insekten, für die
menschliche
Ernährung
EU 1
Handelsweg / 1 - IMPORT 1 - IMPORT Handelsweg / 2 - EXPORT 2 - EXPORT
Länder Länder
Madagascar 320 243 124 Greenland 153 764 295
Viet Nam (incl. North Viet Nam 'VD' from 1977) 250 957 75 United States (incl. Navassa Island (part of 'UM') from 1995 -> 2000) 74 148 28
Norway (incl. Svalbard and Jan Mayen 'SJ' -> 1994 and again from 1997) 7 734 2 Norway (incl. Svalbard and Jan Mayen 'SJ' -> 1994 and again from 1997) 41 865 4
New Zealand 5 516 1 Switzerland (incl. Liechtenstein 'LI' -> 1994) 23 869 22
Switzerland (incl. Liechtenstein 'LI' -> 1994) 4 657 2 Israel (incl. West Bank and Gaza Strip 'XP' -> 1994) 9 500 1
Indonesia (incl. East Timor 'TP' from 1977 -> 2000) 923 0 Tunisia 5 941 2
Taiwan 755 0 Türkiye 5 390 1
Rwanda 513 0 Morocco 5 200 33
United States (incl. Navassa Island (part of 'UM') from 1995 -> 2000) 306 0 Hong Kong 3 228 1
Papua New Guinea 271 0 United Arab Emirates 2 837 6
Japan 238 0 China 440 0
French Polynesia 210 0 Ukraine 75 0
Thailand 152 0 Iceland 72 1
Israel (incl. West Bank and Gaza Strip 'XP' -> 1994) 130 0 Canada 51 0
South Africa (incl. Namibia 'NA' -> 1989) 122 0
Benin 100 0
Kenya 100 0
Cameroon 33 0
China 20 0
Russian Federation (Russia) 16 0
Canada 6 0
Hong Kong 2 0
Ecuador 1 0
Countries and territories not specified within the framework of extra-Union trade 0 0
EU 593 005 204 EU 326 380 393
Deutschland
Handelsweg / 1 - IMPORT 1 - IMPORT Handelsweg / 2 - EXPORT 2 - EXPORT
Länder Länder
PARTNER/REPORTER Deutschland Deutschland PARTNER/REPORTER Deutschland Deutschland
Austria 6 437 4 Lithuania 2 162 2
Switzerland (incl. Liechtenstein 'LI' -> 1994) 4 407 2 Austria 1 913 2
Netherlands 3 518 4 Switzerland (incl. Liechtenstein 'LI' -> 1994) 715 0
Norway (incl. Svalbard and Jan Mayen 'SJ' -> 1994 and again from 1997) 5 0
United Kingdom 1 0
Deutschland 14 368 10 Deutschland 4 790 4
Quelle: Eurostat, COMEXT.
1 Europäische Union (AT-01/1995, BE-01/1958, BG-01/2007, CY-05/2004, CZ-05/2004, DE-01/1958, DK-01/1973, EE-05/2004, ES-01/1986, FI-01/1995, FR-01/1958, GB-01/1973->01/2020, GR-01/1981, HR-07/2013,
HU-05/2004, IE-01/1973, IT-01/1958, LT-05/2004, LU-01/1958, LV-05/2004, MT-05/2004, NL-01/1958, PL-05/2004, PT-01/1986, RO-01/2007, SE-01/1995, SI-05/2004, SK-05/2004)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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