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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Schlüsse der Bundesregierung aus dem Bericht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: "Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge“

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

24.03.2023

Aktualisiert

19.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/594710.03.2023

Schlüsse der Bundesregierung aus dem Bericht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge“

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 8. Februar 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Internetseite das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz „Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge“ veröffentlicht (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ministeriu m/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/transformation-zu-einer-kliman eutralen-industrie.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Bisher ist nach Kenntnis der Fragesteller zu diesem Gutachten keine öffentliche Positionierung der Bundesregierung erfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet das BMWK, die Aussage des Beirats, dem Instrument der grünen Leitmärkte „Vorrang“ gegenüber den Klimaschutzverträgen zu geben“ (s. S. 5 des Berichts des Wissenschaftlichen Beirats), und teilt das BMWK diese Ansicht?

2

Plant das BMWK (oder die von ihr eingesetzte administrierende Stelle) weiterhin vor dem Hintergrund dieser Bewertung des Beirats Abschlüsse von Klimaschutzverträgen (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Download s/J-L/ksv-forderrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=16)?

3

Wie viele Klimaschutzverträge verhandelt die Bundesregierung bereits (bitte mit Unternehmen und um welche finanziellen Förderbeträge es geht auflisten), und bis wann sollen die Verträge abgeschlossen sein?

4

Wie bewertet das BMWK die Einschätzung des Beirats, dass im Rahmen der Klimaschutzverträge aufgrund des finanziellen Risikopotentials für den Steuerzahler nur „einige Pilotverträge zu rechtfertigen seien“ (s. S. 24 des Berichts)?

5

In welchen genauen Industriezweigen möchte das BMWK entsprechende Klimaschutzverträge abschließen?

6

Wie bewertet das BMWK die Analyse des Beirats, dass die jeweiligen Unternehmen bei Klimaschutzverträgen bessere Informationen über die entsprechenden Kostenstrukturen haben, und wie sollen überhöhte Subventionen verhindert werden?

7

Führt die Bundesregierung bzw. das BMWK bereits Gespräche, um das Instrument der Klimaschutzverträge auf europäische Ebene einzuführen? Wie bewertet das BMWK die Aussage des Beirats, dass europäische Ausschreibungen besser wären (s. S. 25 des Berichts)?

8

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Implementierung eines grünen Leitmarktes ergriffen?

9

Welche konkreten Gespräche haben Vertreter der Bundesregierung geführt, die die Rahmenbedingungen eines „grünen Leitmarktes“ auf europäischer Ebene betreffen?

a) Mit wem wurden diese Gespräche geführt?

b) Was waren die konkreten Ergebnisse dieser Gespräche?

c) Welche weiteren Schritte wurden vereinbart?

10

Gibt es Bestellungen, Beschaffungsprozesse oder Auftragsvergaben der Bundesregierung, die klimafreundlich produzierte Güter im Sinne der grünen Leitmärkte (s. S. 18 des Berichts) beinhalten (wenn ja, bitte auflisten, um welche konkreten Aktivitäten der Bundesregierung es sich dabei handelt)?

11

Welche Prioritäten wird die Bundesregierung den „grünen Leitmärkten“ gegenüber den Klimaschutzverträgen einräumen, und welche konkreten Maßnahmen wird sie diesbezüglich ergreifen (bitte mit Zeitplanung auflisten)?

12

Welche Stelle soll nach den Plänen der Bundesregierung die Funktionen der administrierenden Stelle, wie etwa die Übernahme detaillierter Kontrollaufgaben, übernehmen, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass diese Stelle nicht gleichzeitig die Unternehmen bei Anträgen berät bzw. schon auf diesem Gebiet tätig ist?

13

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Transformation auch von kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern, und warum werden Klimaschutzverträge auf große Anlagen beschränkt, die dem Emissionshandelssystem (ETS) unterliegen oder eine große Menge an CO2 ausstoßen (30 Kilotonnen [kT] CO2-Äquivalente)?

14

Welche Begründung gibt es dafür, dass die Klimaschutzverträge eine Laufzeit von 15 Jahren haben sollen?

Berlin, den 9. März 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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