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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung
(insgesamt 69 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Datum
28.03.2023
Aktualisiert
06.04.2023
BT20/597014.03.2023
Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung
Eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur ist nach Auffassung der Fragesteller
ein absolutes Muss für die Mobilitäts- und Exportnation Deutschland. Eine
wesentliche Voraussetzung dafür ist nach Ansicht der Fragesteller ein gut
funktionierendes und ausgebautes Verkehrsnetz. Es geht um die soziale Sicherheit
und die Teilnahme der Menschen in unserem Land. Für die heimische
Wirtschaft ist sie die Grundlage für eine hohe Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen. Der Erhalt und der Ausbau der Verkehrswege schafft nach Ansicht der
Fragesteller wirtschaftliche Dynamik, trägt zur Stärkung der
Standortattraktivität bei und sichert eine gute Vernetzung der Menschen untereinander – in Stadt
und Land.
Eine große Herausforderung bei der Instandsetzung und Ertüchtigung der
Infrastruktur sind die nach Ansicht der Fragesteller langwierigen Verfahren bei der
Planung und Genehmigung der Projekte und die Dauer für die Vorbereitung,
Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen. Die Komplexität
und Dauer dieser Prozesse führen nach Ansicht der Fragesteller zu erheblichen
Behinderungen, Verzögerungen und Kostensteigerungen.
Die nach Meinung der Fragesteller unzureichende Instandhaltung und
Ertüchtigung der Anlagen der Verkehrsinfrastruktur, der Energieversorgung und
anderer Bereiche der Daseinsvorsorge wirkt sich nach Auffassung der Fragesteller
zunehmend nachteilig auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Anlagen
und damit negativ auf die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit aus.
Zum Abbau des aus Sicht der Fragesteller bestehenden Nachholbedarfs und zur
dauerhaften Gewährleistung der Funktion der Infrastrukturen der öffentlichen
Daseinsvorsorge sind nach Ansicht der Fragesteller eine grundlegende
Vereinfachung und Optimierung der Prozesse und eine massive Beschleunigung der
Rechtsverfahren dringend notwendig. Die Vorschriften für die Planung und
Genehmigung sowie für die Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und
Bauleistungen sind nach der in Gesprächen mit den Fragestellern geäußerten
Ansicht einer Vielzahl sowohl von Experten und Praktikern überfrachtet und nur
noch schwer und mit enormem Aufwand praktikabel. Das ist nach
Einschätzung der Fragesteller eine der wesentlichen Ursachen dafür, dass es zu wenige
fertige Planungen für die Sanierung und Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur
gibt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Dezember
2022 ein Papier über einen „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (vgl. u. a. www.fdp.de/
stillstandist-keine-option) vorgelegt, mit dem die Sanierung, der Erhalt und der Ausbau
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5970
20. Wahlperiode 14.03.2023
der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland weiter beschleunigt werden sollen
(vgl. www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/transport-logistik/bmdv-planungs
beschleunigung-auch-fuer-strassenprojekte-3291062 und www.dvz.de/rubrike
n/politik/detail/news/planungsbeschleunigung-was-das-bmdv-plant.html).
Systematisch zugrunde liegen die im letzten Jahr vom Deutschen Bundestag
auf den Weg gebrachten Gesetze zum beschleunigten Bau von
Windkraftanlagen und LNG-Terminals (LNG = Flüssigerdgas). Nach Bekanntwerden des
Papieres des BMDV kam es nach Meinung der Fragesteller zu widersprüchlichen
Aussagen der Koalitionspartner SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.
Auch der am 26. Januar 2023 einberufene Koalitionsausschuss von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP brachte keine Einigung (vgl. u. a.
www.rnd.de/politik/strassenbau-und-klimaschutz-koalitionsausschuss-ohne-ein
igung-zu-ende-gegangen-D7T2HNZBXQP3F3EDTUQ5LWWYEA.html).
Die Fragesteller interessiert, wie die Bundesregierung den Erhalt und den
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland sicherstellen wird und welche
Maßnahmen zur Beschleunigung der Infrastrukturprojekte, auch vor dem
Hintergrund der benannten Ziele im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10), auf den Weg gebracht werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
durchschnittlich die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in
Deutschland (bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße differenzieren)?
2. Wie viel Zeit beanspruchen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in
Deutschland im Durchschnitt
a) die Planung bis zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen bzw.
Planfeststellungsunterlagen (bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße
differenzieren),
b) das Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren vom Zeitpunkt der
Antragstellung bis zur bestandskräftigen Genehmigung (bitte nach
Schiene, Straße und Wasserstraße differenzieren)?
3. Wie viele genehmigte Verkehrsinfrastrukturprojekte wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gerichtlich angefochten,
und wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Verfahrensdauer (bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße
differenzieren)?
4. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren bei den vorgenannten Verfahrensschritten (Planung, Genehmigung und
Gerichtsverfahren) Veränderungen hinsichtlich der Dauer gegeben (bitte
nach Schiene, Straße und Wasserstraße differenzieren)?
5. Wenn die Frage 4 bejaht wurde, worauf sind Veränderungen (Verlängerung
oder Verkürzung) nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen?
6. Welchen Einfluss auf die Länge der Verfahren hat nach Ansicht der
Bundesregierung die europäische Gesetzgebung, und welchen die
nationale Gesetzgebung?
7. Durch welche Maßnahmen und Instrumente will die Bundesregierung in
der 20. Legislaturperiode eine Halbierung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren erreichen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10)?
8. Hält die Bundesregierung eine Verfahrensverkürzung um ein Drittel für
realistisch, und wenn ja, worauf stützt sie diese Erwartung?
9. Welche Beschleunigungseffekte verspricht sich die Bundesregierung durch
den Einsatz von Building Information Modelling (BIM)?
10. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung von BIM bei der
a) Deutsche Bahn AG,
b) Autobahn GmbH,
c) Wasserstraßenverwaltung?
11. Stellen der Erhalt, der Ausbau und der Neubau der Verkehrsinfrastruktur in
Deutschland für die Bundesregierung ein „überragendes öffentliches
Interesse“ dar (bitte differenziert nach Erhalt, Ausbau und Neubau darstellen
und jeweils begründen; dabei bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße
differenzieren)?
12. Plant die Bundesregierung die Feststellung eines „überragenden
öffentlichen Interesses“ für die Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs“ des
aktuellen Bundesverkehrswegeplans, und wenn nein, warum nicht?
13. Plant die Bundesregierung die Feststellung eines „überragenden
öffentlichen Interesses“ für Maßnahmen der „Vordringlichen Bedarfs-
Engpassbeseitigung“, und wenn nein, warum nicht?
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend dem Verfahren nach § 8a
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Erteilung vorläufiger
Genehmigungen auch für Verkehrsinfrastrukturprojekte des „überragenden
öffentlichen Interesses“ einzuführen bzw. die bestehenden Möglichkeiten der
„Vorläufigen Anordnung“ von vorbereitenden oder Teilmaßnahmen
(z. B.§ 14 Absatz 2 des Wasserstraßengesetzes) zu erleichtern oder zu
erweitern, und wenn nein, warum nicht?
15. Welchen Nutzen für die öffentliche Sicherheit haben nach Ansicht der
Bundesregierung der Erhalt, der Ausbau und der Neubau der
Straßeninfrastruktur in Deutschland (bitte differenziert nach Erhalt, Ausbau und
Neubau darstellen und jeweils begründen)?
16. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung von Bundesfernstraßen?
17. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung bei der Sanierung von Brücken?
18. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung bei der Sanierung von Tunneln?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das LNG-
Beschleunigungsgesetz eine Blaupause für die allgemeine Beschleunigung
von Planungs- und Genehmigungsverfahren darstellt, inklusive der
Anpassung des Vergaberechts, bei der auch die Planungs- und Bauindustrie in
der Projektplanung stärker eingebunden wird, um Planungsfehler zu
vermeiden, Schnittstellen zu reduzieren und Geschwindigkeit aufzunehmen?
20. Wie ist der Satz „Beschleunigen kann man nicht parallel alles“ von
Andreas Kübler, Sprecher des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), im Rahmen
der Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2022 zu verstehen, und
welche Auswirkungen hat diese Auffassung des BMUV auf die
Beschleunigung der Umsetzung der Straßeninfrastrukturprojekte in Deutschland aus
Sicht des BMDV und aus Sicht der Bundesregierung?
21. Gilt die Aussage im Koalitionsvertrag, dass es das Ziel der Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sei, „die
Verfahrensdauer mindestens zu halbieren“ auch für die Schienen-, Straßen-
und Wasserstraßeninfrastruktur (Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10)?
a) Wenn ja, wie wird dieses Ziel nach Ansicht der Bundesregierung
erreicht?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird die Straßeninfrastruktur von
diesem Kontext nicht umfasst?
c) Gilt diese Aussagen auch für den Tunnelbau und die Tunnelsanierung?
22. Welche Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung haben sich nach
Ansicht der Bundesregierung bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung
neuer LNG-Terminals und bei der schnellen Beseitigung von
Schadensereignissen besonders bewährt?
a) Welche dieser Maßnahmen sollen bei Infrastrukturprojekten allgemein
zur Anwendung kommen?
b) Wann und wie ist die Umsetzung dieser Maßnahmen geplant?
23. Plant die Bundesregierung, zur Vereinfachung und Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren für Projekte der Verkehrsinfrastruktur weitere
Maßnahmen umzusetzen, und wenn ja, welche?
a) Werden von der Bundesregierung Gesetzesvorhaben in diesem Jahr auf
den Weg gebracht?
b) Wenn ja, welche Gesetzesvorhaben werden im laufenden Jahr von der
Bundesregierung angestoßen?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Infrastruktur in Deutschland in
den kommenden Jahren massiv auszubauen und dafür auch die
staatlichen Mittel, insbesondere im Bundeshaushalt 2024, zu erhöhen?
24. Wie können Dauer und Abläufe der Planungs- und Genehmigungsprozesse
nach Ansicht der Bundesregierung darüber hinaus beschleunigt werden?
25. Wie steht die Bundesregierung zu den Optionen, Fachplanungen zeitlich
parallel zu organisieren und kostensteigernde Nachträge und
Bauverzögerungen bei komplexeren Projekten durch eine belastbare Basis für die
Ausschreibung durch eine vorgezogene Ausführungsplanung zu minimieren?
26. Sind von der Bundesregierung Maßnahmen vorgesehen, um die Vergabe
von Planungs- und Bauleistungen für Schienen-, Straßen- und
Wasserstraßenverkehrsprojekte zu vereinfachen und zu beschleunigen, und wenn ja,
welche?
27. Wie steht die Bundesregierung zur Anhebung der Schwellenwerte für die
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen und zur vereinfachten Vergabe
von Planungsleistungen im Wege der Einholung von Vergleichsangeboten
qualifizierter Büros und zu Präqualifizierungsverfahren mit anschließender
Direktvergabe?
28. Inwieweit ist eine Prozessbeschleunigung durch die Anhebung der
Schwellenwerte für die Prüfung von Planungen für Schienen-, Straßen-
und Wasserstraßeninfrastrukturprojekte durch das BMDV geplant?
29. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die
Ausschreibungen von Planungsleistungen für die Instandsetzung und Ertüchtigung
der Schienen-, Straßen- und Wasserstraßeninfrastruktur, unter anderem bei
der Ertüchtigung von Brücken, an den Bedarf anzupassen, und wenn ja,
welche?
30. Wie ist die Personalausstattung der für Planung, Genehmigung und Bau
der Schienen-, Straßen- und Wasserstraßeninfrastruktur zuständigen
Bundesbehörden, und wie soll ein möglicher Fehlbedarf behoben werden (bitte
differenziert nach Bundesbehörden darstellen und Bedarfe erläutern)?
31. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalausstattung der für
Planung, Genehmigung und Bau der Schienen-, Straßen- und
Wasserstraßeninfrastruktur zuständigen Landesbehörden und Gerichte, und falls ein
Fehlbedarf vorliegt, ist die Bundesregierung mit den Ländern im
Gespräch, um die Personalausstattung zu erhöhen?
32. Wie ist der Stand der Digitalisierung bei den im Geschäftsbereich des
BMDV für die Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten
zuständigen Stellen (bitte differenziert nach Abteilungen und Referaten im
BMDV und weiteren Bundesbehörden darstellen)?
33. Gibt es Bereiche im Geschäftsbereich des BMDV, und wenn ja welche, bei
denen der Umgang mit und die Bearbeitung von digitalen Planungen
wegen mangelnder Ausstattung und Kenntnisse der Beschäftigten nicht oder
nur eingeschränkt möglich sind?
34. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuge der
Einschränkungen der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit,
verschiedene Schritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren auch digital
durchzuführen, genutzt, und hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Beschleunigungen in Verfahren geführt, und wenn ja, zu welchen Arten von
Beschleunigungen?
Könnten diese Erkenntnisse aus Sicht der Bundesregierung Vorbild für die
weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sein?
35. Wie ist der Stand der Verarbeitung digitaler Planungen bei den für die
Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten ansonsten zuständigen
Behörden des Bundes, und wo gibt es ggf. Engpässe?
36. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
die für die Erhaltung, Ertüchtigung und den Ausbau der Bundesfernstraßen
erforderlichen Planungen, Genehmigungen und Ausschreibungen in den
im Bundesverkehrswegeplan 2030 und beim Brückengipfel 2022
genannten Zeiträumen zur Verfügung stehen, und wenn ja, welche?
37. Ist die Steigerung der Ausgaben im Einzelplan des BMDV zumindest
teilweise darauf zurückzuführen, dass die zeitnahe Umsetzung von in Planung
befindlichen bzw. bereits begonnenen Verkehrsinfrastrukturprojekten in
Deutschland trotz steigender Bau- und Rohstoffpreise sichergestellt
werden soll, und wenn ja, in welcher Höhe ist die Steigerung auf diesen
Umstand zurückzuführen (bitte in Euro und in Prozent angeben)?
38. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund stark steigender
Materialbzw. Baupreise – nach Schätzungen im Jahr 2022 um 20 Prozent und 2023
voraussichtlich um 10 Prozent (vgl. u. a. www.destatis.de/DE/Presse/Press
emitteilungen/2023/02/PD23_N006_61.html und www.zdf.de/nachrichten/
politik/bau-bruecken-strassen-statistik-100.html#:~:text=14%2C2%20Mill
iarden%20f%C3%BCr%20Investitionen%20in%20Infrastruktur&text=So
%20wurden%20im%20vergangenen%20Jahr,Stra%C3%9Fen%20und%20
Br%C3%BCcken%20zu%20bauen) – mehr Haushaltmittel für das
Brückenprogramm bereitstellen oder geht die Bundesregierung davon aus,
dass 950 Mio. Euro im Jahr 2023 dafür ausreichen werden?
39. Wann ist mit Ergebnissen des Dialogprozesses für den „neuen
Infrastrukturkonsens“ im Hinblick auf die Bedarfsplanüberprüfung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 zu rechnen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 38)?
40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Dialogprozess für den
„neuen Infrastrukturkonsens“ (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 38) alle betroffenen Gruppierungen – regional und überregional –
eingebunden werden?
41. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung, vor dem
Hintergrund, dass im Jahr 2022 195 Brücken-Teilbauwerke saniert bzw.
ersatzneugebaut wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5085), umsetzen, um Brücken,
insbesondere Ersatzneubauten, schneller sanieren zu können und ihr Ziel
400 Brücken pro Jahr zu sanieren umzusetzen?
a) Wann werden die vom BMDV angekündigten Maßnahmen, wie z. B.
eine beschleunigte Umsetzung von Brückenersatzneubauten durch
Standardisierung, Typisierung und Vereinheitlichung der Bauweisen,
durch innovative und schnelle Bauverfahren und durch Nutzung
innovativer Vergabeverfahren (z. B. funktionale Ausschreibung) zu
erreichen, umgesetzt (vgl. „Zukunftspaket leistungsfähige
Autobahnbrücken – „bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zukunftspake
t-leistungsfaehige-autobahnbruecken.pdf?__blob=publicationFile)?
b) Plant die Autobahn GmbH des Bundes zwischen den Niederlassungen
zur Wahrnehmung der schnellen Umsetzung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten einen organisatorischen Kapazitätsausgleich, und wenn ja, in
welcher Form?
c) Wie unterstützt die Bundesregierung die Autobahn GmbH des Bundes,
um mehr Personal zur Wahrnehmung dieser Aufgaben zu gewinnen?
42. Welche Empfehlungen des Abschlussberichts der
Beschleunigungskommission Schiene plant die Bundesregierung umzusetzen, und wann sollen
dafür die notwendigen gesetzlichen Regelungsentwürfe von der
Bundesregierung vorgelegt werden?
43. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der
Einführung einer neuen Finanzierungsarchitektur für die Schieneninfrastruktur,
und welche Beschleunigungseffekte erhofft sie sich durch eine
vereinfachte Finanzierungsarchitektur?
44. Plant die Deutsche Bahn, die von der Beschleunigungskommission
Schiene empfohlenen kurzfristig realisierbaren kleinen und mittleren
Maßnahmen in hochbelasteten Netzen (welche nach Einschätzung der Fragesteller
innerhalb von fünf Jahren realisierbar sind und für welche noch keine
Finanzierung vorliegt) umzusetzen (vgl. Abschlussbericht der
Beschleunigungskommission Schiene – https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/
Anlage/K/abschlussbericht-beschleunigungskommission-schiene.pdf?__bl
ob=publicationFile), und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie ist der
geplante Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen?
45. Wie hoch ist die Anzahl der Ausschreibungen von Planungsleistungen im
Geschäfts- und Verantwortungsbereich des BMDV an Ingenieursbüros für
die Sanierung sowie den Ersatzneubau von Brücken?
46. Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass nach Angaben von
Experten rund 80 Prozent der Kosten eines Bauwerks direkt mit der
Planungsleistung zusammenhängen, zusätzliche Maßnahmen, um die
Planungen einzelner Verkehrsinfrastrukturprojekte zu verbessern?
47. Wie häufig wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei einer
Ausschreibung auf Bundesebene auf die Erstellung aufwendiger
Leistungsverzeichnisse verzichtet und stattdessen „funktional“ ausgeschrieben, was
Anbietern nach Ansicht der Fragesteller mehr Spielraum für innovative
Konzepte, Verfahren und Baustoffe verschafft, und welche
Beschleunigungseffekte bestehen in dieser Form der Ausschreibung aus Sicht der
Bundesregierung ggf.?
48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, bei der Vergabe von
Infrastrukturprojekten (beispielsweise dem Ersatz der Rahmende-
Talbrücke an der Autobahn (A) 45) die im Angebot zugesicherte
Herstellungszeit mit 70 bis 80 Prozent bei der Zuschlagserteilung zu
berücksichtigen?
49. Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche höhere Gewichtung des
Parameters „Zeit“ bei der Vergabe von Infrastrukturprojekten,
insbesondere bei Projekten des „überragenden öffentlichen Interesses“?
50. Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, das Bauplanungs- und
Raumordnungsrecht des Bundes entsprechend anzupassen, um eine
weitere Planungs-, Genehmigungs- und Baubeschleunigung zu erreichen, und
wenn ja, welche?
51. Plant das BMDV, eine konkrete Strategie für die Brückenerneuerung in
Deutschland, inklusive einer Projekt-Pipeline, nach der die Bauwirtschaft
ihre Kapazitäten planen kann, vorzulegen, und wenn ja, wann?
52. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit,
Brückenersatzneubauten über Verfügbarkeitsmodelle auszuschreiben, um eine langfristige
gesicherte und sachgerechte Instandhaltung ohne aufwendige
Folgeausschreibungen zu ermöglichen?
53. Auf welchem Stand befindet sich das Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen Deutschland wegen des
Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung
zur zügigen Beilegung des Verfahrens?
54. Plant die Bundesregierung, Bagatellschwellen bei der UVP-Pflicht (UVP =
Umweltverträglichkeitsprüfung), etwa für Änderungs- und
Modernisierungsvorhaben, einzuführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Haltung?
55. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Stichtagsregelung im
Verwaltungsverfahren, damit bei lange andauernden Verfahren die Unterlagen
nicht regelmäßig aktualisiert werden müssen?
56. Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung einer europarechtlich
sicher ausgestalteten materiellen Präklusion, und wenn ja, wie konkret, und
wenn nein, warum nicht?
57. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die Anpassung der Aarhus-
Konvention und einschlägiger EU-Normen hinzuwirken, um schnellere
Planungs- und Genehmigungsverfahren zu ermöglichen, und wenn ja,
welche Anpassungen sollten aus Sicht der Bundesregierung vorgenommen
werden?
58. Welches Rollenverständnis verfolgt das für die Aarhus-Konvention
zuständige Referat im BMUV: eine 1 : 1-Umsetzung der Konvention oder eine
jeweilige Verschärfung für Deutschland?
59. Plant die Bundesregierung Änderungen (etwa Standardisierungen) bei
artenschutzrechtlichen Vorschriften, wie z. B. dem
Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG, um bei Infrastrukturmaßnahmen (Erhaltung, Aus- und
Neubau) schneller voranzukommen, und wenn ja, welche?
60. Plant die Bundesregierung, auf Anpassungen bzw. eine regelmäßige
Überprüfung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des
Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen) auf EU-Ebene hinzuwirken, und
wenn ja, auf welche, und wenn nein, warum nicht?
61. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um eine Verschlankung
des Verfahrensrechts im Baugesetzbuch und im Bundes-
Immissionsschutzgesetz zu erwirken, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
62. Plant die Bundesregierung den Erlass einer Verwaltungsvorschrift, um die
Anwendungsvoraussetzungen des § 74 Absatz 6 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu konkretisieren, und wenn ja, wie sieht diese
Konkretisierung konkret aus, und wenn nein, warum nicht?
63. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine verstärkte bau- und
umweltfachliche sowie technische Standardisierung durch die Entwicklung
von Musterverfahrensstandards aus behördenübergreifenden „Best-
Practice-Erfahrungen“ zu verwenden, damit Bewertungsmaßstäbe nicht
erst jeweils in einem langwierigen Verfahren entwickelt werden müssen,
und wenn ja, welche?
64. Plant die Bundesregierung, die Bundeshaushaltsordnung dahin gehend
anzupassen, dass innovative Partnerschaftsmodelle zwischen
Vorhabenträgern und Bauunternehmen per se keinen Verstoß gegen den Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Aufträgen darstellen,
und wenn ja, wie sieht diese Anpassung konkret aus, und wenn nein,
warum nicht?
65. Wie bewertet die Bundesregierung die neuen Zahlen des Bundesamtes für
Logistik und Mobilität, die für 2024 eine zu erwartende Steigerung von
Transporten auf der Straße von 50 Millionen Tonnen und auf der Schiene
von 8 Millionen Tonnen zeigen (vgl. www.balm.bund.de/DE/Themen/Ver
kehrsdatenmanagement/Befahrungsstaerken_deutscheautobahnen/Befahru
ngsstaerken_deutsche_Autobahnen_node.html), und welche konkreten
Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um aus Sicht der
Fragesteller drohende Engpässe in der Straßen- und Schieneninfrastruktur in
Deutschland zu vermeiden?
66. Bis wann plant das BMDV, die Ergebnisse der Langfrist-Verkehrsprognose
2040 (VP 2040) der Öffentlichkeit vorzustellen?
67. Wie sieht der weitere Zeitplan des vom BMDV am 7. November 2022
gestarteten Infrastrukturdialoges aus?
a) Unter welchen Voraussetzungen wurden die Interessenvertreter,
Einrichtungen, Organisationen und Verbände ausgewählt, die am
Infrastrukturdialog teilnehmen?
b) Welche Zielsetzung hat der Infrastrukturdialog konkret zur
Beschleunigung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland?
c) Wann ist geplant, das nächste Zusammenkommen des
Infrastrukturdialoges durchzuführen?
68. Wird der „Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)“ für die kommenden Jahren weitergeführt, und wenn
ja, wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen, und wenn nein, warum
nicht?
69. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen dem Finanzrahmenplan der
Autobahn GmbH des Bundes und der Bedarfsplanüberprüfung gegenüber der
Autobahn GmbH des Bundes?
Berlin, den 3. März 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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