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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung
(insgesamt 69 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Datum
28.03.2023
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
06.04.2023
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/597014.03.2023
Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung
Eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur ist nach Auffassung der Fragesteller
ein absolutes Muss für die Mobilitäts- und Exportnation Deutschland. Eine
wesentliche Voraussetzung dafür ist nach Ansicht der Fragesteller ein gut
funktionierendes und ausgebautes Verkehrsnetz. Es geht um die soziale Sicherheit
und die Teilnahme der Menschen in unserem Land. Für die heimische
Wirtschaft ist sie die Grundlage für eine hohe Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen. Der Erhalt und der Ausbau der Verkehrswege schafft nach Ansicht der
Fragesteller wirtschaftliche Dynamik, trägt zur Stärkung der
Standortattraktivität bei und sichert eine gute Vernetzung der Menschen untereinander – in Stadt
und Land.
Eine große Herausforderung bei der Instandsetzung und Ertüchtigung der
Infrastruktur sind die nach Ansicht der Fragesteller langwierigen Verfahren bei der
Planung und Genehmigung der Projekte und die Dauer für die Vorbereitung,
Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen. Die Komplexität
und Dauer dieser Prozesse führen nach Ansicht der Fragesteller zu erheblichen
Behinderungen, Verzögerungen und Kostensteigerungen.
Die nach Meinung der Fragesteller unzureichende Instandhaltung und
Ertüchtigung der Anlagen der Verkehrsinfrastruktur, der Energieversorgung und
anderer Bereiche der Daseinsvorsorge wirkt sich nach Auffassung der Fragesteller
zunehmend nachteilig auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Anlagen
und damit negativ auf die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit aus.
Zum Abbau des aus Sicht der Fragesteller bestehenden Nachholbedarfs und zur
dauerhaften Gewährleistung der Funktion der Infrastrukturen der öffentlichen
Daseinsvorsorge sind nach Ansicht der Fragesteller eine grundlegende
Vereinfachung und Optimierung der Prozesse und eine massive Beschleunigung der
Rechtsverfahren dringend notwendig. Die Vorschriften für die Planung und
Genehmigung sowie für die Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und
Bauleistungen sind nach der in Gesprächen mit den Fragestellern geäußerten
Ansicht einer Vielzahl sowohl von Experten und Praktikern überfrachtet und nur
noch schwer und mit enormem Aufwand praktikabel. Das ist nach
Einschätzung der Fragesteller eine der wesentlichen Ursachen dafür, dass es zu wenige
fertige Planungen für die Sanierung und Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur
gibt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Dezember
2022 ein Papier über einen „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (vgl. u. a. www.fdp.de/
stillstandist-keine-option) vorgelegt, mit dem die Sanierung, der Erhalt und der Ausbau
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5970
20. Wahlperiode 14.03.2023
der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland weiter beschleunigt werden sollen
(vgl. www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/transport-logistik/bmdv-planungs
beschleunigung-auch-fuer-strassenprojekte-3291062 und www.dvz.de/rubrike
n/politik/detail/news/planungsbeschleunigung-was-das-bmdv-plant.html).
Systematisch zugrunde liegen die im letzten Jahr vom Deutschen Bundestag
auf den Weg gebrachten Gesetze zum beschleunigten Bau von
Windkraftanlagen und LNG-Terminals (LNG = Flüssigerdgas). Nach Bekanntwerden des
Papieres des BMDV kam es nach Meinung der Fragesteller zu widersprüchlichen
Aussagen der Koalitionspartner SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.
Auch der am 26. Januar 2023 einberufene Koalitionsausschuss von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP brachte keine Einigung (vgl. u. a.
www.rnd.de/politik/strassenbau-und-klimaschutz-koalitionsausschuss-ohne-ein
igung-zu-ende-gegangen-D7T2HNZBXQP3F3EDTUQ5LWWYEA.html).
Die Fragesteller interessiert, wie die Bundesregierung den Erhalt und den
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland sicherstellen wird und welche
Maßnahmen zur Beschleunigung der Infrastrukturprojekte, auch vor dem
Hintergrund der benannten Ziele im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10), auf den Weg gebracht werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
durchschnittlich die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in
Deutschland (bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße differenzieren)?
2. Wie viel Zeit beanspruchen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in
Deutschland im Durchschnitt
a) die Planung bis zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen bzw.
Planfeststellungsunterlagen (bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße
differenzieren),
b) das Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren vom Zeitpunkt der
Antragstellung bis zur bestandskräftigen Genehmigung (bitte nach
Schiene, Straße und Wasserstraße differenzieren)?
3. Wie viele genehmigte Verkehrsinfrastrukturprojekte wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gerichtlich angefochten,
und wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Verfahrensdauer (bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße
differenzieren)?
4. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren bei den vorgenannten Verfahrensschritten (Planung, Genehmigung und
Gerichtsverfahren) Veränderungen hinsichtlich der Dauer gegeben (bitte
nach Schiene, Straße und Wasserstraße differenzieren)?
5. Wenn die Frage 4 bejaht wurde, worauf sind Veränderungen (Verlängerung
oder Verkürzung) nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen?
6. Welchen Einfluss auf die Länge der Verfahren hat nach Ansicht der
Bundesregierung die europäische Gesetzgebung, und welchen die
nationale Gesetzgebung?
7. Durch welche Maßnahmen und Instrumente will die Bundesregierung in
der 20. Legislaturperiode eine Halbierung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren erreichen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10)?
8. Hält die Bundesregierung eine Verfahrensverkürzung um ein Drittel für
realistisch, und wenn ja, worauf stützt sie diese Erwartung?
9. Welche Beschleunigungseffekte verspricht sich die Bundesregierung durch
den Einsatz von Building Information Modelling (BIM)?
10. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung von BIM bei der
a) Deutsche Bahn AG,
b) Autobahn GmbH,
c) Wasserstraßenverwaltung?
11. Stellen der Erhalt, der Ausbau und der Neubau der Verkehrsinfrastruktur in
Deutschland für die Bundesregierung ein „überragendes öffentliches
Interesse“ dar (bitte differenziert nach Erhalt, Ausbau und Neubau darstellen
und jeweils begründen; dabei bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße
differenzieren)?
12. Plant die Bundesregierung die Feststellung eines „überragenden
öffentlichen Interesses“ für die Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs“ des
aktuellen Bundesverkehrswegeplans, und wenn nein, warum nicht?
13. Plant die Bundesregierung die Feststellung eines „überragenden
öffentlichen Interesses“ für Maßnahmen der „Vordringlichen Bedarfs-
Engpassbeseitigung“, und wenn nein, warum nicht?
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend dem Verfahren nach § 8a
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Erteilung vorläufiger
Genehmigungen auch für Verkehrsinfrastrukturprojekte des „überragenden
öffentlichen Interesses“ einzuführen bzw. die bestehenden Möglichkeiten der
„Vorläufigen Anordnung“ von vorbereitenden oder Teilmaßnahmen
(z. B.§ 14 Absatz 2 des Wasserstraßengesetzes) zu erleichtern oder zu
erweitern, und wenn nein, warum nicht?
15. Welchen Nutzen für die öffentliche Sicherheit haben nach Ansicht der
Bundesregierung der Erhalt, der Ausbau und der Neubau der
Straßeninfrastruktur in Deutschland (bitte differenziert nach Erhalt, Ausbau und
Neubau darstellen und jeweils begründen)?
16. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung von Bundesfernstraßen?
17. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung bei der Sanierung von Brücken?
18. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung bei der Sanierung von Tunneln?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das LNG-
Beschleunigungsgesetz eine Blaupause für die allgemeine Beschleunigung
von Planungs- und Genehmigungsverfahren darstellt, inklusive der
Anpassung des Vergaberechts, bei der auch die Planungs- und Bauindustrie in
der Projektplanung stärker eingebunden wird, um Planungsfehler zu
vermeiden, Schnittstellen zu reduzieren und Geschwindigkeit aufzunehmen?
20. Wie ist der Satz „Beschleunigen kann man nicht parallel alles“ von
Andreas Kübler, Sprecher des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), im Rahmen
der Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2022 zu verstehen, und
welche Auswirkungen hat diese Auffassung des BMUV auf die
Beschleunigung der Umsetzung der Straßeninfrastrukturprojekte in Deutschland aus
Sicht des BMDV und aus Sicht der Bundesregierung?
21. Gilt die Aussage im Koalitionsvertrag, dass es das Ziel der Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sei, „die
Verfahrensdauer mindestens zu halbieren“ auch für die Schienen-, Straßen-
und Wasserstraßeninfrastruktur (Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10)?
a) Wenn ja, wie wird dieses Ziel nach Ansicht der Bundesregierung
erreicht?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird die Straßeninfrastruktur von
diesem Kontext nicht umfasst?
c) Gilt diese Aussagen auch für den Tunnelbau und die Tunnelsanierung?
22. Welche Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung haben sich nach
Ansicht der Bundesregierung bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung
neuer LNG-Terminals und bei der schnellen Beseitigung von
Schadensereignissen besonders bewährt?
a) Welche dieser Maßnahmen sollen bei Infrastrukturprojekten allgemein
zur Anwendung kommen?
b) Wann und wie ist die Umsetzung dieser Maßnahmen geplant?
23. Plant die Bundesregierung, zur Vereinfachung und Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren für Projekte der Verkehrsinfrastruktur weitere
Maßnahmen umzusetzen, und wenn ja, welche?
a) Werden von der Bundesregierung Gesetzesvorhaben in diesem Jahr auf
den Weg gebracht?
b) Wenn ja, welche Gesetzesvorhaben werden im laufenden Jahr von der
Bundesregierung angestoßen?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Infrastruktur in Deutschland in
den kommenden Jahren massiv auszubauen und dafür auch die
staatlichen Mittel, insbesondere im Bundeshaushalt 2024, zu erhöhen?
24. Wie können Dauer und Abläufe der Planungs- und Genehmigungsprozesse
nach Ansicht der Bundesregierung darüber hinaus beschleunigt werden?
25. Wie steht die Bundesregierung zu den Optionen, Fachplanungen zeitlich
parallel zu organisieren und kostensteigernde Nachträge und
Bauverzögerungen bei komplexeren Projekten durch eine belastbare Basis für die
Ausschreibung durch eine vorgezogene Ausführungsplanung zu minimieren?
26. Sind von der Bundesregierung Maßnahmen vorgesehen, um die Vergabe
von Planungs- und Bauleistungen für Schienen-, Straßen- und
Wasserstraßenverkehrsprojekte zu vereinfachen und zu beschleunigen, und wenn ja,
welche?
27. Wie steht die Bundesregierung zur Anhebung der Schwellenwerte für die
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen und zur vereinfachten Vergabe
von Planungsleistungen im Wege der Einholung von Vergleichsangeboten
qualifizierter Büros und zu Präqualifizierungsverfahren mit anschließender
Direktvergabe?
28. Inwieweit ist eine Prozessbeschleunigung durch die Anhebung der
Schwellenwerte für die Prüfung von Planungen für Schienen-, Straßen-
und Wasserstraßeninfrastrukturprojekte durch das BMDV geplant?
29. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die
Ausschreibungen von Planungsleistungen für die Instandsetzung und Ertüchtigung
der Schienen-, Straßen- und Wasserstraßeninfrastruktur, unter anderem bei
der Ertüchtigung von Brücken, an den Bedarf anzupassen, und wenn ja,
welche?
30. Wie ist die Personalausstattung der für Planung, Genehmigung und Bau
der Schienen-, Straßen- und Wasserstraßeninfrastruktur zuständigen
Bundesbehörden, und wie soll ein möglicher Fehlbedarf behoben werden (bitte
differenziert nach Bundesbehörden darstellen und Bedarfe erläutern)?
31. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalausstattung der für
Planung, Genehmigung und Bau der Schienen-, Straßen- und
Wasserstraßeninfrastruktur zuständigen Landesbehörden und Gerichte, und falls ein
Fehlbedarf vorliegt, ist die Bundesregierung mit den Ländern im
Gespräch, um die Personalausstattung zu erhöhen?
32. Wie ist der Stand der Digitalisierung bei den im Geschäftsbereich des
BMDV für die Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten
zuständigen Stellen (bitte differenziert nach Abteilungen und Referaten im
BMDV und weiteren Bundesbehörden darstellen)?
33. Gibt es Bereiche im Geschäftsbereich des BMDV, und wenn ja welche, bei
denen der Umgang mit und die Bearbeitung von digitalen Planungen
wegen mangelnder Ausstattung und Kenntnisse der Beschäftigten nicht oder
nur eingeschränkt möglich sind?
34. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuge der
Einschränkungen der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit,
verschiedene Schritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren auch digital
durchzuführen, genutzt, und hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Beschleunigungen in Verfahren geführt, und wenn ja, zu welchen Arten von
Beschleunigungen?
Könnten diese Erkenntnisse aus Sicht der Bundesregierung Vorbild für die
weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sein?
35. Wie ist der Stand der Verarbeitung digitaler Planungen bei den für die
Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten ansonsten zuständigen
Behörden des Bundes, und wo gibt es ggf. Engpässe?
36. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
die für die Erhaltung, Ertüchtigung und den Ausbau der Bundesfernstraßen
erforderlichen Planungen, Genehmigungen und Ausschreibungen in den
im Bundesverkehrswegeplan 2030 und beim Brückengipfel 2022
genannten Zeiträumen zur Verfügung stehen, und wenn ja, welche?
37. Ist die Steigerung der Ausgaben im Einzelplan des BMDV zumindest
teilweise darauf zurückzuführen, dass die zeitnahe Umsetzung von in Planung
befindlichen bzw. bereits begonnenen Verkehrsinfrastrukturprojekten in
Deutschland trotz steigender Bau- und Rohstoffpreise sichergestellt
werden soll, und wenn ja, in welcher Höhe ist die Steigerung auf diesen
Umstand zurückzuführen (bitte in Euro und in Prozent angeben)?
38. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund stark steigender
Materialbzw. Baupreise – nach Schätzungen im Jahr 2022 um 20 Prozent und 2023
voraussichtlich um 10 Prozent (vgl. u. a. www.destatis.de/DE/Presse/Press
emitteilungen/2023/02/PD23_N006_61.html und www.zdf.de/nachrichten/
politik/bau-bruecken-strassen-statistik-100.html#:~:text=14%2C2%20Mill
iarden%20f%C3%BCr%20Investitionen%20in%20Infrastruktur&text=So
%20wurden%20im%20vergangenen%20Jahr,Stra%C3%9Fen%20und%20
Br%C3%BCcken%20zu%20bauen) – mehr Haushaltmittel für das
Brückenprogramm bereitstellen oder geht die Bundesregierung davon aus,
dass 950 Mio. Euro im Jahr 2023 dafür ausreichen werden?
39. Wann ist mit Ergebnissen des Dialogprozesses für den „neuen
Infrastrukturkonsens“ im Hinblick auf die Bedarfsplanüberprüfung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 zu rechnen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 38)?
40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Dialogprozess für den
„neuen Infrastrukturkonsens“ (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 38) alle betroffenen Gruppierungen – regional und überregional –
eingebunden werden?
41. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung, vor dem
Hintergrund, dass im Jahr 2022 195 Brücken-Teilbauwerke saniert bzw.
ersatzneugebaut wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5085), umsetzen, um Brücken,
insbesondere Ersatzneubauten, schneller sanieren zu können und ihr Ziel
400 Brücken pro Jahr zu sanieren umzusetzen?
a) Wann werden die vom BMDV angekündigten Maßnahmen, wie z. B.
eine beschleunigte Umsetzung von Brückenersatzneubauten durch
Standardisierung, Typisierung und Vereinheitlichung der Bauweisen,
durch innovative und schnelle Bauverfahren und durch Nutzung
innovativer Vergabeverfahren (z. B. funktionale Ausschreibung) zu
erreichen, umgesetzt (vgl. „Zukunftspaket leistungsfähige
Autobahnbrücken – „bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zukunftspake
t-leistungsfaehige-autobahnbruecken.pdf?__blob=publicationFile)?
b) Plant die Autobahn GmbH des Bundes zwischen den Niederlassungen
zur Wahrnehmung der schnellen Umsetzung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten einen organisatorischen Kapazitätsausgleich, und wenn ja, in
welcher Form?
c) Wie unterstützt die Bundesregierung die Autobahn GmbH des Bundes,
um mehr Personal zur Wahrnehmung dieser Aufgaben zu gewinnen?
42. Welche Empfehlungen des Abschlussberichts der
Beschleunigungskommission Schiene plant die Bundesregierung umzusetzen, und wann sollen
dafür die notwendigen gesetzlichen Regelungsentwürfe von der
Bundesregierung vorgelegt werden?
43. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der
Einführung einer neuen Finanzierungsarchitektur für die Schieneninfrastruktur,
und welche Beschleunigungseffekte erhofft sie sich durch eine
vereinfachte Finanzierungsarchitektur?
44. Plant die Deutsche Bahn, die von der Beschleunigungskommission
Schiene empfohlenen kurzfristig realisierbaren kleinen und mittleren
Maßnahmen in hochbelasteten Netzen (welche nach Einschätzung der Fragesteller
innerhalb von fünf Jahren realisierbar sind und für welche noch keine
Finanzierung vorliegt) umzusetzen (vgl. Abschlussbericht der
Beschleunigungskommission Schiene – https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/
Anlage/K/abschlussbericht-beschleunigungskommission-schiene.pdf?__bl
ob=publicationFile), und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie ist der
geplante Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen?
45. Wie hoch ist die Anzahl der Ausschreibungen von Planungsleistungen im
Geschäfts- und Verantwortungsbereich des BMDV an Ingenieursbüros für
die Sanierung sowie den Ersatzneubau von Brücken?
46. Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass nach Angaben von
Experten rund 80 Prozent der Kosten eines Bauwerks direkt mit der
Planungsleistung zusammenhängen, zusätzliche Maßnahmen, um die
Planungen einzelner Verkehrsinfrastrukturprojekte zu verbessern?
47. Wie häufig wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei einer
Ausschreibung auf Bundesebene auf die Erstellung aufwendiger
Leistungsverzeichnisse verzichtet und stattdessen „funktional“ ausgeschrieben, was
Anbietern nach Ansicht der Fragesteller mehr Spielraum für innovative
Konzepte, Verfahren und Baustoffe verschafft, und welche
Beschleunigungseffekte bestehen in dieser Form der Ausschreibung aus Sicht der
Bundesregierung ggf.?
48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, bei der Vergabe von
Infrastrukturprojekten (beispielsweise dem Ersatz der Rahmende-
Talbrücke an der Autobahn (A) 45) die im Angebot zugesicherte
Herstellungszeit mit 70 bis 80 Prozent bei der Zuschlagserteilung zu
berücksichtigen?
49. Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche höhere Gewichtung des
Parameters „Zeit“ bei der Vergabe von Infrastrukturprojekten,
insbesondere bei Projekten des „überragenden öffentlichen Interesses“?
50. Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, das Bauplanungs- und
Raumordnungsrecht des Bundes entsprechend anzupassen, um eine
weitere Planungs-, Genehmigungs- und Baubeschleunigung zu erreichen, und
wenn ja, welche?
51. Plant das BMDV, eine konkrete Strategie für die Brückenerneuerung in
Deutschland, inklusive einer Projekt-Pipeline, nach der die Bauwirtschaft
ihre Kapazitäten planen kann, vorzulegen, und wenn ja, wann?
52. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit,
Brückenersatzneubauten über Verfügbarkeitsmodelle auszuschreiben, um eine langfristige
gesicherte und sachgerechte Instandhaltung ohne aufwendige
Folgeausschreibungen zu ermöglichen?
53. Auf welchem Stand befindet sich das Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen Deutschland wegen des
Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung
zur zügigen Beilegung des Verfahrens?
54. Plant die Bundesregierung, Bagatellschwellen bei der UVP-Pflicht (UVP =
Umweltverträglichkeitsprüfung), etwa für Änderungs- und
Modernisierungsvorhaben, einzuführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Haltung?
55. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Stichtagsregelung im
Verwaltungsverfahren, damit bei lange andauernden Verfahren die Unterlagen
nicht regelmäßig aktualisiert werden müssen?
56. Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung einer europarechtlich
sicher ausgestalteten materiellen Präklusion, und wenn ja, wie konkret, und
wenn nein, warum nicht?
57. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die Anpassung der Aarhus-
Konvention und einschlägiger EU-Normen hinzuwirken, um schnellere
Planungs- und Genehmigungsverfahren zu ermöglichen, und wenn ja,
welche Anpassungen sollten aus Sicht der Bundesregierung vorgenommen
werden?
58. Welches Rollenverständnis verfolgt das für die Aarhus-Konvention
zuständige Referat im BMUV: eine 1 : 1-Umsetzung der Konvention oder eine
jeweilige Verschärfung für Deutschland?
59. Plant die Bundesregierung Änderungen (etwa Standardisierungen) bei
artenschutzrechtlichen Vorschriften, wie z. B. dem
Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG, um bei Infrastrukturmaßnahmen (Erhaltung, Aus- und
Neubau) schneller voranzukommen, und wenn ja, welche?
60. Plant die Bundesregierung, auf Anpassungen bzw. eine regelmäßige
Überprüfung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des
Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen) auf EU-Ebene hinzuwirken, und
wenn ja, auf welche, und wenn nein, warum nicht?
61. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um eine Verschlankung
des Verfahrensrechts im Baugesetzbuch und im Bundes-
Immissionsschutzgesetz zu erwirken, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
62. Plant die Bundesregierung den Erlass einer Verwaltungsvorschrift, um die
Anwendungsvoraussetzungen des § 74 Absatz 6 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu konkretisieren, und wenn ja, wie sieht diese
Konkretisierung konkret aus, und wenn nein, warum nicht?
63. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine verstärkte bau- und
umweltfachliche sowie technische Standardisierung durch die Entwicklung
von Musterverfahrensstandards aus behördenübergreifenden „Best-
Practice-Erfahrungen“ zu verwenden, damit Bewertungsmaßstäbe nicht
erst jeweils in einem langwierigen Verfahren entwickelt werden müssen,
und wenn ja, welche?
64. Plant die Bundesregierung, die Bundeshaushaltsordnung dahin gehend
anzupassen, dass innovative Partnerschaftsmodelle zwischen
Vorhabenträgern und Bauunternehmen per se keinen Verstoß gegen den Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Aufträgen darstellen,
und wenn ja, wie sieht diese Anpassung konkret aus, und wenn nein,
warum nicht?
65. Wie bewertet die Bundesregierung die neuen Zahlen des Bundesamtes für
Logistik und Mobilität, die für 2024 eine zu erwartende Steigerung von
Transporten auf der Straße von 50 Millionen Tonnen und auf der Schiene
von 8 Millionen Tonnen zeigen (vgl. www.balm.bund.de/DE/Themen/Ver
kehrsdatenmanagement/Befahrungsstaerken_deutscheautobahnen/Befahru
ngsstaerken_deutsche_Autobahnen_node.html), und welche konkreten
Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um aus Sicht der
Fragesteller drohende Engpässe in der Straßen- und Schieneninfrastruktur in
Deutschland zu vermeiden?
66. Bis wann plant das BMDV, die Ergebnisse der Langfrist-Verkehrsprognose
2040 (VP 2040) der Öffentlichkeit vorzustellen?
67. Wie sieht der weitere Zeitplan des vom BMDV am 7. November 2022
gestarteten Infrastrukturdialoges aus?
a) Unter welchen Voraussetzungen wurden die Interessenvertreter,
Einrichtungen, Organisationen und Verbände ausgewählt, die am
Infrastrukturdialog teilnehmen?
b) Welche Zielsetzung hat der Infrastrukturdialog konkret zur
Beschleunigung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland?
c) Wann ist geplant, das nächste Zusammenkommen des
Infrastrukturdialoges durchzuführen?
68. Wird der „Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)“ für die kommenden Jahren weitergeführt, und wenn
ja, wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen, und wenn nein, warum
nicht?
69. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen dem Finanzrahmenplan der
Autobahn GmbH des Bundes und der Bedarfsplanüberprüfung gegenüber der
Autobahn GmbH des Bundes?
Berlin, den 3. März 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/623628.03.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5970 - Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5970 –
Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur ist nach Auffassung der Fragesteller
ein absolutes Muss für die Mobilitäts- und Exportnation Deutschland. Eine
wesentliche Voraussetzung dafür ist nach Ansicht der Fragesteller ein gut
funktionierendes und ausgebautes Verkehrsnetz. Es geht um die soziale
Sicherheit und die Teilnahme der Menschen in unserem Land. Für die heimische
Wirtschaft ist sie die Grundlage für eine hohe Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen. Der Erhalt und der Ausbau der Verkehrswege schafft nach Ansicht
der Fragesteller wirtschaftliche Dynamik, trägt zur Stärkung der
Standortattraktivität bei und sichert eine gute Vernetzung der Menschen untereinander –
in Stadt und Land.
Eine große Herausforderung bei der Instandsetzung und Ertüchtigung der
Infrastruktur sind die nach Ansicht der Fragesteller langwierigen Verfahren bei
der Planung und Genehmigung der Projekte und die Dauer für die
Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen. Die
Komplexität und Dauer dieser Prozesse führen nach Ansicht der Fragesteller
zu erheblichen Behinderungen, Verzögerungen und Kostensteigerungen.
Die nach Meinung der Fragesteller unzureichende Instandhaltung und
Ertüchtigung der Anlagen der Verkehrsinfrastruktur, der Energieversorgung und
anderer Bereiche der Daseinsvorsorge wirkt sich nach Auffassung der
Fragesteller zunehmend nachteilig auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der
Anlagen und damit negativ auf die Versorgungssicherheit und
Wettbewerbsfähigkeit aus.
Zum Abbau des aus Sicht der Fragesteller bestehenden Nachholbedarfs und
zur dauerhaften Gewährleistung der Funktion der Infrastrukturen der
öffentlichen Daseinsvorsorge sind nach Ansicht der Fragesteller eine grundlegende
Vereinfachung und Optimierung der Prozesse und eine massive
Beschleunigung der Rechtsverfahren dringend notwendig. Die Vorschriften für die
Planung und Genehmigung sowie für die Ausschreibung und Vergabe der
Planungs- und Bauleistungen sind nach der in Gesprächen mit den Fragestellern
geäußerten Ansicht einer Vielzahl sowohl von Experten und Praktikern
überfrachtet und nur noch schwer und mit enormem Aufwand praktikabel. Das ist
nach Einschätzung der Fragesteller eine der wesentlichen Ursachen dafür, dass
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6236
20. Wahlperiode 28.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
28. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
es zu wenige fertige Planungen für die Sanierung und Ertüchtigung der
Verkehrsinfrastruktur gibt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Dezember
2022 ein Papier über einen „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (vgl. u. a. www.fdp.de/stillstan
d-ist-keine-option) vorgelegt, mit dem die Sanierung, der Erhalt und der
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland weiter beschleunigt werden
sollen (vgl. www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/transport-logistik/bmdv-plan
ungsbeschleunigung-auch-fuer-strassenprojekte-3291062 und www.dvz.de/ru
briken/politik/detail/news/planungsbeschleunigung-was-das-bmdv-plan
t.html). Systematisch zugrunde liegen die im letzten Jahr vom Deutschen
Bundestag auf den Weg gebrachten Gesetze zum beschleunigten Bau von
Windkraftanlagen und LNG-Terminals (LNG = Flüssigerdgas). Nach
Bekanntwerden des Papieres des BMDV kam es nach Meinung der Fragesteller zu
widersprüchlichen Aussagen der Koalitionspartner SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP. Auch der am 26. Januar 2023 einberufene Koalitionsausschuss
von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP brachte keine Einigung
(vgl. u. a. www.rnd.de/politik/strassenbau-und-klimaschutz-koalitionsausschu
ss-ohne-einigung-zu-ende-gegangen-D7T2HNZBXQP3F3EDTUQ5LWWYE
A.html).
Die Fragesteller interessiert, wie die Bundesregierung den Erhalt und den
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland sicherstellen wird und
welche Maßnahmen zur Beschleunigung der Infrastrukturprojekte, auch vor dem
Hintergrund der benannten Ziele im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10), auf den Weg gebracht werden sollen.
1. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
durchschnittlich die Planung und Genehmigung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten in Deutschland (bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße
differenzieren)?
2. Wie viel Zeit beanspruchen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in
Deutschland im Durchschnitt
a) die Planung bis zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen bzw.
Planfeststellungsunterlagen (bitte nach Schiene, Straße und
Wasserstraße differenzieren),
b) das Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren vom Zeitpunkt
der Antragstellung bis zur bestandskräftigen Genehmigung (bitte
nach Schiene, Straße und Wasserstraße differenzieren)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Dauer der Planungs- und Durchführungsschritte von Bauvorhaben in den
Bereichen Schiene, Straße, Wasserstraße der Infrastruktur des Bundes – von der
Planungsentscheidung bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und
der baulichen Umsetzung – hängt jeweils von Größe, Komplexität und
örtlichen Randbedingungen des jeweiligen Vorhabens ab. So wird die Dauer unter
anderem von den planerisch-technischen Anforderungen im jeweiligen
Planungsraum, den Anforderungen aus dem Bereich des Umwelt- und
Naturschutzes und vom Erfordernis und Verlauf der Planfeststellungsverfahren bestimmt,
besonders den dort eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen sowie
ggf. Klagen. Vor diesem Hintergrund können keine belastbaren Angaben zur
durchschnittlichen Dauer ermittelt werden.
3. Wie viele genehmigte Verkehrsinfrastrukturprojekte wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gerichtlich
angefochten, und wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Verfahrensdauer (bitte nach Schiene, Straße und
Wasserstraße differenzieren)?
Im Bereich der Bundeswasserstraßen beanspruchten die Gerichtsverfahren nach
Auskunft der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Zeitraum ab
2013 zwischen neun Monaten (Beendigung durch Vergleich) und acht Jahren;
im Mittel etwa drei Jahre. Dabei wurden im gefragten Zeitraum elf
Planfeststellungsbeschlüsse gerichtlich angefochten, wovon vier Verfahren noch anhängig
sind.
Eine Statistik für alle Straßen wird von der Bundesregierung nicht geführt. Für
Schienenwegeprojekte liegen der Bundesregierung ebenfalls keine
Erkenntnisse vor.
4. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren bei den vorgenannten Verfahrensschritten (Planung, Genehmigung
und Gerichtsverfahren) Veränderungen hinsichtlich der Dauer gegeben
(bitte nach Schiene, Straße und Wasserstraße differenzieren)?
5. Wenn die Frage 4 bejaht wurde, worauf sind Veränderungen
(Verlängerung oder Verkürzung) nach Ansicht der Bundesregierung
zurückzuführen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Veränderung der Dauer der oben genannten Verfahrensschritte liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und
2 wird verwiesen.
6. Welchen Einfluss auf die Länge der Verfahren hat nach Ansicht der
Bundesregierung die europäische Gesetzgebung, und welchen die
nationale Gesetzgebung?
Die Organe der Union können im Rahmen der Ausübung der Zuständigkeiten
gemäß Artikel 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Union – AEUV Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und
Stellungnahmen annehmen, die die unterschiedlichsten Rechtsbereiche betreffen
können. Eine differenzierte Aussage zum Beitrag der jeweiligen rechtlichen
Auswirkungen auf die Verfahrensdauer ist nicht möglich.
7. Durch welche Maßnahmen und Instrumente will die Bundesregierung in
der 20. Legislaturperiode eine Halbierung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren erreichen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10)?
8. Hält die Bundesregierung eine Verfahrensverkürzung um ein Drittel für
realistisch, und wenn ja, worauf stützt sie diese Erwartung?
20. Wie ist der Satz „Beschleunigen kann man nicht parallel alles“ von
Andreas Kübler, Sprecher des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), im Rahmen
der Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2022 zu verstehen,
und welche Auswirkungen hat diese Auffassung des BMUV auf die
Beschleunigung der Umsetzung der Straßeninfrastrukturprojekte in
Deutschland aus Sicht des BMDV und aus Sicht der Bundesregierung?
21. Gilt die Aussage im Koalitionsvertrag, dass es das Ziel der Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sei, „die
Verfahrensdauer mindestens zu halbieren“ auch für die Schienen-,
Straßen- und Wasserstraßeninfrastruktur (Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 10)?
a) Wenn ja, wie wird dieses Ziel nach Ansicht der Bundesregierung
erreicht?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird die Straßeninfrastruktur
von diesem Kontext nicht umfasst?
c) Gilt diese Aussagen auch für den Tunnelbau und die
Tunnelsanierung?
23. Plant die Bundesregierung, zur Vereinfachung und Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren für Projekte der Verkehrsinfrastruktur weitere
Maßnahmen umzusetzen, und wenn ja, welche?
a) Werden von der Bundesregierung Gesetzesvorhaben in diesem Jahr
auf den Weg gebracht?
b) Wenn ja, welche Gesetzesvorhaben werden im laufenden Jahr von
der Bundesregierung angestoßen?
24. Wie können Dauer und Abläufe der Planungs- und
Genehmigungsprozesse nach Ansicht der Bundesregierung darüber hinaus beschleunigt
werden?
Die Fragen 7, 8, 20, 21 bis 21c, 23a und 23b sowie die Frage 24 werden
aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Erreichung des Ziels, die Planungs- und Genehmigungsverfahren
durchgreifend zu beschleunigen und die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren,
hat die Bundesregierung mit den Planungsbeschleunigungspaketen I und II
bereits einen deutlichen Schub zur Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren und damit zur schnelleren Realisierung von wichtigen
Infrastrukturen durchgesetzt. Weitere Maßnahmen wurden als Teil des sogenannten
Planungsbeschleunigungspakets III verabschiedet. Nähere Informationen sind
unter www.bundesregierung.de/breg-de/suche/planungen-und-
genehmigungenbeschleunigen-transformation-voranbringen-2053076 abrufbar.
Zeitnah soll der zweite Teil des Planungsbeschleunigungspakets III vom
Kabinett verabschiedet werden. Derzeit befindet sich innerhalb der Bundesregierung
ein vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegter
Entwurf für ein Genehmigungsbeschleunigungsgesetz in Vorabstimmung. Ziel
ist eine zeitnahe Annahme des Entwurfs im Bundeskabinett.
Weiterhin erarbeitet die Bundesregierung derzeit Eckpunkte, um die
artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf ausgewählte und im Schienenbereich
besonders relevante Arten fachgerecht zu standardisieren und auf diese Weise
Verfahren zu vereinfachen, ohne den Schutzumfang der betroffenen Arten
abzusenken. Außerdem wird es eine Novelle des
Bundesimmissionsschutzgesetzes und eine Novelle des Baugesetzbuches geben, die sich der Digitalisierung
von Verfahren widmet. Zudem ist geplant, die Regelungen des
Planungssicherstellungsgesetzes dauerhaft in die Fachgesetze oder die
Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern zu überführen. Darüber hinaus stimmt die
Bundesregierung mit den Ländern derzeit einen Bund-Länder-Pakt zur
Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung ab.
9. Welche Beschleunigungseffekte verspricht sich die Bundesregierung
durch den Einsatz von Building Information Modelling (BIM)?
Mit der Methode „Building Information Modeling“ (BIM) sollen Planungs-
und Bauprozesse effizienter, kostengünstiger und transparenter gestaltet
werden. Das BIM-Prinzip „erst digital, dann real bauen“ bewirkt eine wesentlich
höhere Termin- und Kostenstabilität von Projekten, da im Gegensatz zum
konventionellen Vorgehen die bauliche Umsetzung vorab modellbasiert
abgestimmt und qualitätsgesichert werden kann. Bereits in einer frühen
Planungsphase stehen alle erforderlichen Informationen für ingenieur- und
finanztechnische Entscheidungen zur Verfügung. Dadurch können Planungsfehler, die im
späteren Bauablauf zu kostspieligen Änderungen führen würden, wesentlich
früher erkannt und rechtzeitig behoben werden.
10. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung von BIM bei der
a) Deutsche Bahn AG,
Im Bereich der DB Netz AG werden seit 2020 neue Infrastrukturprojekte nach
der BIM-Methodik geplant, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich
sinnvoll ist. Bei der DB Station&Service AG ist seit 2017 grundsätzlich die
BIM-Methodik bei der Planung von neuen Projekten anzuwenden.
b) Autobahn GmbH,
Die Einführung der neuen BIM-Methode in die Autobahn GmbH des Bundes
wird entsprechend der Vorgaben des Masterplan BIM Bundesfernstraßen
(abrufbar unter: bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/bim-rd-masterplan-bu
ndesfernstrassen.pdf?__blob=publicationFile) umgesetzt. Diverse Maßnahmen,
wie ein Datenmanagement und die Definition der Fachmodelle sind bereits
abgeschlossen, weitere wie der Arbeitsplatz 4.0 sind in der
Konzeptionierungsphase. Ein praxisbezogenes Vergabe- und Vergütungsmodell für BIM-
Leistungen sowie weitere Projekte werden derzeit umgesetzt.
c) Wasserstraßenverwaltung?
Im Bereich der Wasserstraße werden derzeit mehrere Erfahrungsprojekte
durchgeführt. Weitere Erfahrungsprojekte befinden sich in Umsetzung. Diese
betreffen die Schleusen Wedtlenstedt, Lüneburg, Pleidelsheim, Kriegenbrunn
und Brunsbüttel, das Wehr Quitzöbel sowie mehrere Brückenbauwerke. Zudem
sind weitere Projekte in Vorbereitung.
11. Stellen der Erhalt, der Ausbau und der Neubau der Verkehrsinfrastruktur
in Deutschland für die Bundesregierung ein „überragendes öffentliches
Interesse“ dar (bitte differenziert nach Erhalt, Ausbau und Neubau
darstellen und jeweils begründen; dabei bitte nach Schiene, Straße und
Wasserstraße differenzieren)?
12. Plant die Bundesregierung die Feststellung eines „überragenden
öffentlichen Interesses“ für die Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs“ des
aktuellen Bundesverkehrswegeplans, und wenn nein, warum nicht?
13. Plant die Bundesregierung die Feststellung eines „überragenden
öffentlichen Interesses“ für Maßnahmen der „Vordringlichen Bedarfs-
Engpassbeseitigung“, und wenn nein, warum nicht?
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend dem Verfahren nach
§ 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Erteilung vorläufiger
Genehmigungen auch für Verkehrsinfrastrukturprojekte des „überragenden
öffentlichen Interesses“ einzuführen bzw. die bestehenden Möglichkeiten
der „Vorläufigen Anordnung“ von vorbereitenden oder Teilmaßnahmen
(z. B.§ 14 Absatz 2 des Wasserstraßengesetzes) zu erleichtern oder zu
erweitern, und wenn nein, warum nicht?
15. Welchen Nutzen für die öffentliche Sicherheit haben nach Ansicht der
Bundesregierung der Erhalt, der Ausbau und der Neubau der
Straßeninfrastruktur in Deutschland (bitte differenziert nach Erhalt, Ausbau und
Neubau darstellen und jeweils begründen)?
16. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung von Bundesfernstraßen?
17. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung bei der Sanierung von Brücken?
18. Welche zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmte Position vertritt
die Bundesregierung in Bezug auf die Planungs-, Genehmigungs- und
Baubeschleunigung bei der Sanierung von Tunneln?
54. Plant die Bundesregierung, Bagatellschwellen bei der UVP-Pflicht
(UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung), etwa für Änderungs- und
Modernisierungsvorhaben, einzuführen, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Haltung?
Die Fragen 11 bis 18 und die Frage 54 werden aufgrund ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Derzeit befindet sich der Entwurf eines Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes
innerhalb der Bundesregierung in Vorabstimmung. Auf die Antwort zu den
Fragen 7, 8, 20, 21 bis 21c, 23a und 23b sowie die Frage 24 wird verwiesen.
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das
LNG-Beschleunigungsgesetz eine Blaupause für die allgemeine
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren darstellt,
inklusive der Anpassung des Vergaberechts, bei der auch die Planungs-
und Bauindustrie in der Projektplanung stärker eingebunden wird, um
Planungsfehler zu vermeiden, Schnittstellen zu reduzieren und
Geschwindigkeit aufzunehmen?
22. Welche Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung haben sich nach
Ansicht der Bundesregierung bei der Planung, Genehmigung und
Umsetzung neuer LNG-Terminals und bei der schnellen Beseitigung von
Schadensereignissen besonders bewährt?
a) Welche dieser Maßnahmen sollen bei Infrastrukturprojekten
allgemein zur Anwendung kommen?
b) Wann und wie ist die Umsetzung dieser Maßnahmen geplant?
Die Fragen 19 und 22 bis 22b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) wurde zur Bewältigung der akuten
Gaskrise aufgrund des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 auf die
Ukraine geschaffen. Zweck und Anwendungsbereich wurden vor diesem
Hintergrund speziell auf die Planung und Zulassung von Vorhaben zum Import von
LNG zugeschnitten. Tragende Bestandteile waren Anpassungen bei den
Vorgaben für Planungs- und Genehmigungsverfahren (inklusive umwelt- und
naturschutzrechtlicher Aspekte) und beim Vergaberecht.
Das LNGG ermöglicht den Genehmigungsbehörden, im Rahmen der
Einzelfallprüfung anhand der konkreten Umstände bei schwimmenden LNG-Anlagen
und entsprechenden Anbindungsleitungen vorübergehend auf Basis des EU-
Rechts unter bestimmten Voraussetzungen von einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abzusehen. Die im LNGG enthaltenen Ausnahmeregelungen
beruhen auf einer sehr engen europarechtlich vorgegebenen Ausnahme von der
UVP-Richtlinie für den akuten Krisenfall, unterliegen sehr strengen
Anforderungen und sind deshalb mangels Vorliegens einer akuten Krisensituation auf
andere Infrastrukturbereiche nicht anwendbar.
Mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hat das LNGG die Durchführung
eines Erörterungstermins fakultativ gestellt und die Fristen für eine verbindlich
vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung auf ein für diesen Ausnahmefall als
angemessen zu rechtfertigendes Mindestmaß gesenkt. Die Durchführung eines
Erörterungstermins im Rahmen von Zulassungsverfahren ist nach den meisten
Fachgesetzen bereits jetzt schon nicht zwingend vorgegeben.
Die vergaberechtlichen Regelungen im LNGG sind Sonderregelungen aufgrund
der äußersten Dringlichkeit der LNG-Vorhaben und der Gefährdung
überragender öffentlicher Interessen bei einer Gasmangellage. Sie betreffen sowohl die
Vergabeverfahren selbst (z. B. hinsichtlich der Dringlichkeits- und losweisen
Vergabe), als auch die Nachprüfungsverfahren (z. B. durch besonders kurze
Fristen sowie die Belange für Abwägungen von Eilentscheidungen). Eine
Übertragung der Inhalte auf andere Bereiche setzt eine ebensolche
Dringlichkeitsbzw. Gefährdungslage voraus. Bei einer voraussetzungslosen Übertragung auf
weitere Bereiche besteht die Gefahr, den Wettbewerb erheblich zu
beeinträchtigen und der Allgemeinheit damit mehr zu schaden als zu nutzen.
23. c) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Infrastruktur in Deutschland
in den kommenden Jahren massiv auszubauen und dafür auch die
staatlichen Mittel, insbesondere im Bundeshaushalt 2024, zu
erhöhen?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet intensiv an
der Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur. Der
Schwerpunkt liegt weiterhin auf dem Erhalt und der Qualitätsverbesserung der
Bestandsnetze. Die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel bleibt
dem Aufstellungsverfahren des Bundeshaushalts vorbehalten.
25. Wie steht die Bundesregierung zu den Optionen, Fachplanungen zeitlich
parallel zu organisieren und kostensteigernde Nachträge und
Bauverzögerungen bei komplexeren Projekten durch eine belastbare Basis für die
Ausschreibung durch eine vorgezogene Ausführungsplanung zu
minimieren?
Je später im Projektablauf Änderungen erforderlich werden, desto größer sind
die Auswirkungen auf die Projektkosten und die Projektlaufzeit. Die
Bundesregierung unterstützt daher Maßnahmen zur Vermeidung von
Projektänderungen zu späten Zeitpunkten. Dazu können auch eine vorgezogene
Ausführungsplanung und eine parallele Durchführung von Planungen gehören.
26. Sind von der Bundesregierung Maßnahmen vorgesehen, um die Vergabe
von Planungs- und Bauleistungen für Schienen-, Straßen- und
Wasserstraßenverkehrsprojekte zu vereinfachen und zu beschleunigen, und
wenn ja, welche?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die öffentlichen Vergabeverfahren in dieser
Legislaturperiode zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und
zu beschleunigen. Die rechtlichen Aspekte sollen in einem Gesetzesvorhaben
gebündelt werden („Vergabetransformationspaket“). Hierzu wurde ein
öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt Die Auswertung der Stellungnahmen
ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann noch keine Aussage zu konkreten
Maßnahmen getroffen werden.
27. Wie steht die Bundesregierung zur Anhebung der Schwellenwerte für die
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen und zur vereinfachten
Vergabe von Planungsleistungen im Wege der Einholung von
Vergleichsangeboten qualifizierter Büros und zu Präqualifizierungsverfahren mit
anschließender Direktvergabe?
Bei jeder Anpassung von Schwellenwerten ist zu beachten, dass das
Vergaberecht wichtige Funktionen erfüllt. Es dient unter anderem dem fairen
Wettbewerb zwischen den Bietern, der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots,
der Verwirklichung des EU-Binnenmarkts, der Korruptionsbekämpfung und
der wirtschaftlichen Mittelverwendung. Die Schwellenwerte können weder auf
nationaler noch auf europäischer Ebene einseitig geändert werden, ohne gegen
das bindende WTO Government Procurement Agreement (GPA) zu verstoßen.
Die Bundesregierung plädiert daher dafür, dieses Thema im völkerrechtlichen
Rahmen mit entsprechender Mandatierung der Europäischen Kommission zu
adressieren. Der derzeitige, nur an Wechselkursentwicklungen orientierte
Mechanismus zur Anpassung der Schwellenwerte deckt Inflations- und sonstige
Preisentwicklungen nicht ab. Die Bundesregierung hat auf europäischer Ebene
wiederholt eine Anpassung der vergaberechtlichen Schwellenwerte adressiert.
So war diese Forderung unter anderem Gegenstand der unter deutscher
Ratspräsidentschaft beschlossenen Ratsschlussfolgerungen zur öffentlichen
Beschaffung vom 26. November 2020.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte können Planungsleistungen als
freiberufliche Leistungen regelmäßig vereinfacht nach § 50 der
Unterschwellenvergabeordnung – UVgO vergeben werden. Auch für Bauleistungen greifen teilweise
Erleichterungen, z. B. durch Schwellenwerte für Verhandlungsvergaben. Diese
sind allerdings in Bund und Ländern uneinheitlich. Im Rahmen des
Vergabetransformationspakets werden daher auch die Wertgrenzen überprüft. Auch hier
ist trotz des Zieles von Bürokratieabbau zu beachten, das öffentliche
Vergabeverfahren zu mehr Transparenz und Wettbewerb führen und stets das
Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten ist.
28. Inwieweit ist eine Prozessbeschleunigung durch die Anhebung der
Schwellenwerte für die Prüfung von Planungen für Schienen-, Straßen-
und Wasserstraßeninfrastrukturprojekte durch das BMDV geplant?
Eine Anhebung der Schwellenwerte für die Prüfung von Planungen ist seitens
BMDV nicht geplant. Im Bereich der Bundesfernstraßen in Auftragsverwaltung
ist insbesondere keine Anhebung der Vorlagegrenzen für die Erteilung des
sogenannten Gesehenvermerks geplant. Für den Bereich der
Bundeswasserstraßen wurden die Schwellenwerte und Genehmigungsvorbehalte bereits
angepasst, sofern nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zulässig.
29. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die
Ausschreibungen von Planungsleistungen für die Instandsetzung und Ertüchtigung
der Schienen-, Straßen- und Wasserstraßeninfrastruktur, unter anderem
bei der Ertüchtigung von Brücken, an den Bedarf anzupassen, und wenn
ja, welche?
Im Bereich der Bundesschienenwege ist die Planung und Durchführung von
Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsmaßnahmen unternehmerische Aufgabe
der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und wird in eigener
Verantwortung vorgenommen. In der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
III hat der Bund der DB Netz AG aufgegeben, die Planung für den Ersatz von
500 Eisenbahnbrücken zu beginnen, um eine Kontinuität bei der
Brückenerneuerung zu gewährleisten.
Für den Bereich der Bundeswasserstraßen werden zur Bildung von Synergien
gleichartige Bauwerke in einem Bauprogramm zusammengefasst um damit
eine Beschleunigung in der Planungsphase zu erzielen.
Für den Bereich der Bundesfernstraßen werden durch die streckenbezogene
Zusammenfassung von gleichartigen Bauwerken in Baulosen Synergien für die
Umsetzung gehoben. Bei entsprechenden Randbedingungen ist darüber hinaus
die funktionale Ausschreibung von Planung und Bau aus einer Hand ein
geeignetes Verfahren, um das Know-how der Bauwirtschaft zu heben und
möglicherweise entsprechende Beschleunigungseffekte zu erreichen.
30. Wie ist die Personalausstattung der für Planung, Genehmigung und Bau
der Schienen-, Straßen- und Wasserstraßeninfrastruktur zuständigen
Bundesbehörden, und wie soll ein möglicher Fehlbedarf behoben werden
(bitte differenziert nach Bundesbehörden darstellen und Bedarfe
erläutern)?
Im Fernstraßen-Bundesamt beträgt die Personalausstattung der Abteilung P
„Anhörung und Planfeststellung BAB“ aktuell 178,5 Soll-Vollzeitäquivalente
(VZÄ). Im Eisenbahn-Bundesamt sind mit Stand vom 16. März 2023 im
Bereich Planfeststellung insgesamt 243,5 Plan-/Stellen vorhanden.
Maßnahmen zur Behebung von Fehlbedarfen werden anlassbezogen entwickelt.
31. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalausstattung der
für Planung, Genehmigung und Bau der Schienen-, Straßen- und
Wasserstraßeninfrastruktur zuständigen Landesbehörden und Gerichte, und falls
ein Fehlbedarf vorliegt, ist die Bundesregierung mit den Ländern im
Gespräch, um die Personalausstattung zu erhöhen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. In der
Auftragsverwaltung obliegt die Einrichtung der Behörden einschließlich der
Personalplanung den Ländern.
32. Wie ist der Stand der Digitalisierung bei den im Geschäftsbereich des
BMDV für die Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten
zuständigen Stellen (bitte differenziert nach Abteilungen und Referaten im
BMDV und weiteren Bundesbehörden darstellen)?
33. Gibt es Bereiche im Geschäftsbereich des BMDV, und wenn ja welche,
bei denen der Umgang mit und die Bearbeitung von digitalen Planungen
wegen mangelnder Ausstattung und Kenntnisse der Beschäftigten nicht
oder nur eingeschränkt möglich sind?
35. Wie ist der Stand der Verarbeitung digitaler Planungen bei den für die
Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten ansonsten
zuständigen Behörden des Bundes, und wo gibt es ggf. Engpässe?
Die Fragen 32, 33 und 35 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das BMDV treibt die Digitalisierung im gesamten Geschäftsbereich
ambitioniert voran. Dazu gehört sowohl die technische Ausstattung als auch die
konsequente Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten. Ein konkreter Stand der
Digitalisierung in den einzelnen Behörden und Organisationseinheiten kann
aufgrund des komplexen Sachverhalts nicht dargestellt werden.
Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, können seit Februar 2023
Anträge auf Planfeststellung und Plangenehmigung für Bauvorhaben unter
beteiligung.bund.de eingereicht werden. Mit dem neuen Online-Verfahren
entfällt das postalische Einreichen von umfangreichen Papierdokumenten in
mehrfacher Ausfertigung. Die zuständigen Behörden können unmittelbar auf die
Dokumente zugreifen und diese digital bearbeiten. In der nächsten Stufe wird die
Öffentlichkeitsbeteiligung online ermöglicht. Bürgerinnen und Bürger und
Unternehmen, Träger öffentlicher Belange und Umwelt- und
Naturschutzvereinigungen können Einwendungen dann online abgeben. Anschließend soll ein
digitales Einwendungsmanagement eine medienbruchfreie Kommunikation
zwischen allen am Verfahren Beteiligten ermöglichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
34. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuge der
Einschränkungen der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit,
verschiedene Schritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren auch digital
durchzuführen, genutzt, und hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung
zu Beschleunigungen in Verfahren geführt, und wenn ja, zu welchen
Arten von Beschleunigungen?
Könnten diese Erkenntnisse aus Sicht der Bundesregierung Vorbild für
die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
sein?
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung mit dem
Planungssicherstellungsgesetz positive Erfahrungen gemacht. Die Bestimmungen
wurden bis Ende 2023 verlängert. Basierend auf der Ende 2022 abgeschlossenen
Evaluierung sollen nunmehr Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes
dauerhaft in die Fachgesetze oder die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund
und Ländern überführt werden.
36. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass
die für die Erhaltung, Ertüchtigung und den Ausbau der
Bundesfernstraßen erforderlichen Planungen, Genehmigungen und Ausschreibungen in
den im Bundesverkehrswegeplan 2030 und beim Brückengipfel 2022
genannten Zeiträumen zur Verfügung stehen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat die Leistungen für Planung, Bau, Betrieb und
Unterhaltung der Bundesautobahnen über den Geschäftsbesorgungsvertrag an die
Autobahn GmbH des Bundes übertragen. Im Rahmen ihrer Aufsicht prüft die
Bundesregierung die Umsetzung und Wirksamkeit der eingeleiteten
Maßnahmen.
37. Ist die Steigerung der Ausgaben im Einzelplan des BMDV zumindest
teilweise darauf zurückzuführen, dass die zeitnahe Umsetzung von in
Planung befindlichen bzw. bereits begonnenen
Verkehrsinfrastrukturprojekten in Deutschland trotz steigender Bau- und Rohstoffpreise
sichergestellt werden soll, und wenn ja, in welcher Höhe ist die Steigerung auf
diesen Umstand zurückzuführen (bitte in Euro und in Prozent angeben)?
Die Annahme, wonach in den letzten Jahren Steigerungen der Ausgaben im
Einzelplan des BMDV zu verzeichnen waren, trifft ausweislich der Einzelpläne
12 von 2021 bis 2023 nicht zu, weder bezogen auf die Ausgaben allgemein
noch auf investive Ausgaben und auf Investitionen in
Verkehrsinfrastrukturprojekte.
38. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund stark steigender
Material- bzw. Baupreise ��� nach Schätzungen im Jahr 2022 um 20 Prozent und
2023 voraussichtlich um 10 Prozent (vgl. u. a. www.destatis.de/DE/Press
e/Pressemitteilungen/2023/02/PD23_N006_61.html und www.zdf.de/nac
hrichten/politik/bau-bruecken-strassen-statistik-100.html#:~:text=14%2C
2%20Milliarden%20f%C3%BCr%20Investitionen%20in%20Infrastrukt
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n%20und%20Br%C3%BCcken%20zu%20bauen) – mehr Haushaltmittel
für das Brückenprogramm bereitstellen oder geht die Bundesregierung
davon aus, dass 950 Mio. Euro im Jahr 2023 dafür ausreichen werden?
Das Brückenmodernisierungsprogramm ist Teil der Erhaltung der
Bundesfernstraßen. Hierfür stehen 2023 insgesamt 4,6 Mrd. Euro zur Verfügung.
Hinzu kommen sowohl bei Bundesautobahnen wie bei Bundesstraßen
Ausgabereste, so dass die zu Verfügung stehenden Mittel ausreichen werden.
39. Wann ist mit Ergebnissen des Dialogprozesses für den „neuen
Infrastrukturkonsens“ im Hinblick auf die Bedarfsplanüberprüfung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 zu rechnen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“, S. 38)?
40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Dialogprozess für den
„neuen Infrastrukturkonsens“ (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“, S. 38) alle betroffenen Gruppierungen – regional und
überregional – eingebunden werden?
67. Wie sieht der weitere Zeitplan des vom BMDV am 7. November 2022
gestarteten Infrastrukturdialoges aus?
a) Unter welchen Voraussetzungen wurden die Interessenvertreter,
Einrichtungen, Organisationen und Verbände ausgewählt, die am
Infrastrukturdialog teilnehmen?
b) Welche Zielsetzung hat der Infrastrukturdialog konkret zur
Beschleunigung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland?
c) Wann ist geplant, das nächste Zusammenkommen des
Infrastrukturdialoges durchzuführen?
Die Fragen 39, 40 und 67 bis 67c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Mit der Auftaktveranstaltung zum Infrastrukturdialog am 7. Dezember 2022
wurde der Dialogprozess mit Verbänden zum Infrastrukturkonsens gestartet.
Dazu wurden mehr als 170 auf Bundesebene tätige Verbände u. a. aus den
Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz sowie
Verbraucherschutz eingeladen. Davon nahmen an der Auftaktveranstaltung ca. 90 Verbände
teil. Damit werden unterschiedliche Perspektiven, Vorstellungen und die
Expertise der Verbände sowohl für einen Infrastrukturkonsens als auch für die
Weiterentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung in Richtung eines neuen
Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040 in den Prozess eingebunden. Die
nächste Veranstaltung im Rahmen des Infrastrukturdialogs ist für Anfang Mai
2023 vorgesehen.
Der Infrastrukturdialog und die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der
Bedarfspläne (BPÜ) sind zeitlich parallel ablaufende und eigenständige Prozesse.
Es ist vorgesehen, die BPÜ und ihre Ergebnisse im Rahmen des
Infrastrukturdialogs zu erörtern. Ziel des Infrastrukturdialogs ist es zudem, sich über die
Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans zu
verständigen. Die BPÜ soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Der
Infrastrukturdialog soll nach aktuellem Planungsstand bis ca. Anfang 2024 fortgeführt
werden.
41. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung, vor dem
Hintergrund, dass im Jahr 2022 195 Brücken-Teilbauwerke saniert bzw.
ersatzneugebaut wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5085), umsetzen, um Brücken,
insbesondere Ersatzneubauten, schneller sanieren zu können und ihr Ziel
400 Brücken pro Jahr zu sanieren umzusetzen?
a) Wann werden die vom BMDV angekündigten Maßnahmen, wie z. B.
eine beschleunigte Umsetzung von Brückenersatzneubauten durch
Standardisierung, Typisierung und Vereinheitlichung der Bauweisen,
durch innovative und schnelle Bauverfahren und durch Nutzung
innovativer Vergabeverfahren (z. B. funktionale Ausschreibung) zu
erreichen, umgesetzt (vgl. „Zukunftspaket leistungsfähige
Autobahnbrücken – „bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zukunftsp
aket-leistungsfaehige-autobahnbruecken.pdf?__blob=publication
File)?
Die Fragen 41 und 41a werden gemeinsam beantwortet.
Die vom BMDV angekündigten Maßnahmen sollen bis 2026 umgesetzt
werden.
b) Plant die Autobahn GmbH des Bundes zwischen den Niederlassungen
zur Wahrnehmung der schnellen Umsetzung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten einen organisatorischen Kapazitätsausgleich, und wenn
ja, in welcher Form?
Ein organisatorischer Kapazitätsausgleich zwischen den verschiedenen
Regionen ist bei der Autobahn GmbH des Bundes bei Bedarf auch
niederlassungsübergreifend möglich. Diese Entscheidung trifft die Autobahn GmbH des
Bundes im Einzelfall.
c) Wie unterstützt die Bundesregierung die Autobahn GmbH des Bundes,
um mehr Personal zur Wahrnehmung dieser Aufgaben zu gewinnen?
Die Personalgewinnung ist Aufgabe der Autobahn GmbH des Bundes. Das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt ihr gemäß § 7 Absatz 1 des
Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) die erforderlichen Mittel
zur Finanzierung der ihr obliegenden Aufgaben aus dem Bundeshaushalt zur
Verfügung.
42. Welche Empfehlungen des Abschlussberichts der
Beschleunigungskommission Schiene plant die Bundesregierung umzusetzen, und wann sollen
dafür die notwendigen gesetzlichen Regelungsentwürfe von der
Bundesregierung vorgelegt werden?
Derzeit prüft die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen der
Beschleunigungskommission Schiene. Ein konkreter Zeitplan über legislative
Maßnahmen ist abhängig von dem Prüfergebnis.
43. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der
Einführung einer neuen Finanzierungsarchitektur für die
Schieneninfrastruktur, und welche Beschleunigungseffekte erhofft sie sich durch eine
vereinfachte Finanzierungsarchitektur?
Das BMDV wird alle Möglichkeiten nutzen, um mit der Gründung einer neuen
Infrastrukturgesellschaft zum 1. Januar 2024 auch die Umsetzung einer neuen,
einfacheren und transparenteren Finanzierungsarchitektur zu ermöglichen.
Dabei sollen bestehende Investitionshemmnisse beseitigt und somit zügigere
Investitionen in die Schieneninfrastruktur ermöglicht werden.
44. Plant die Deutsche Bahn, die von der Beschleunigungskommission
Schiene empfohlenen kurzfristig realisierbaren kleinen und mittleren
Maßnahmen in hochbelasteten Netzen (welche nach Einschätzung der
Fragesteller innerhalb von fünf Jahren realisierbar sind und für welche
noch keine Finanzierung vorliegt) umzusetzen (vgl. Abschlussbericht der
Beschleunigungskommission Schiene – www.bmdv.bund.de/SharedDoc
s/DE/Anlage/K/abschlussbericht-beschleunigungskommission-schiene.p
df?__blob=publicationFile), und wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
wie ist der geplante Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen?
Nach Auskunft der DB AG plant die DB Netz AG dringlich notwendige
Überleitstellen, um den Bahnbetrieb u. a. bei Störungen stabilisieren zu können.
45. Wie hoch ist die Anzahl der Ausschreibungen von Planungsleistungen im
Geschäfts- und Verantwortungsbereich des BMDV an Ingenieursbüros
für die Sanierung sowie den Ersatzneubau von Brücken?
Für jedes Projekt werden unterschiedlich viele Planungsaufträge vergeben.
Zudem werden für jedes Projekt unterschiedliche Einzelplanungen in
unterschiedlichen Planungstiefen benötigt, z. B. Wasserwirtschaftsplanung,
Umweltplanung, Schallschutzplanung, Straßenplanung, Baugrundplanung und
konstruktive Bauwerksplanung.
46. Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass nach Angaben
von Experten rund 80 Prozent der Kosten eines Bauwerks direkt mit der
Planungsleistung zusammenhängen, zusätzliche Maßnahmen, um die
Planungen einzelner Verkehrsinfrastrukturprojekte zu verbessern?
Der seitens des Fragestellers beschriebene Zusammenhang kann von der
Bundesregierung nicht bestätigt werden. Maßnahmen zur Veränderung des
Verteilungsschlüssels sind nicht geplant.
47. Wie häufig wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei einer
Ausschreibung auf Bundesebene auf die Erstellung aufwendiger
Leistungsverzeichnisse verzichtet und stattdessen „funktional“ ausgeschrieben,
was Anbietern nach Ansicht der Fragesteller mehr Spielraum für
innovative Konzepte, Verfahren und Baustoffe verschafft, und welche
Beschleunigungseffekte bestehen in dieser Form der Ausschreibung aus
Sicht der Bundesregierung ggf.?
Zur Frage der Häufigkeit hat die Bundesregierung keine Kenntnis, da hierzu
keine Statistik geführt wird. Derzeit sind funktionale Ausschreibungen vor
allem Pilotverfahren, deren Beschleunigungsmechanismen nach Fertigstellung
evaluiert werden. Derzeit liegen noch keine belastbaren Informationen zum
Beschleunigungseffekt vor.
48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, bei der Vergabe von
Infrastrukturprojekten (beispielsweise dem Ersatz der Rahmende-
Talbrücke an der Autobahn (A) 45) die im Angebot zugesicherte
Herstellungszeit mit 70 bis 80 Prozent bei der Zuschlagserteilung zu berücksichtigen?
49. Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche höhere Gewichtung des
Parameters „Zeit“ bei der Vergabe von Infrastrukturprojekten,
insbesondere bei Projekten des „überragenden öffentlichen Interesses“?
Die Fragen 48 und 49 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verwaltungsvorschriften für die Vergabe von Bauleistungen im Bereich der
Bundesinfrastruktur sehen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in der Regel
keine höhere Wichtung als 30 Prozent von qualitativen Zuschlagskriterien
gegenüber dem Preis vor. Wenn es der Zweck der Baumaßnahme erfordert, ist eine
davon abweichende Gewichtung zulässig.
50. Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, das Bauplanungs- und
Raumordnungsrecht des Bundes entsprechend anzupassen, um eine
weitere Planungs-, Genehmigungs- und Baubeschleunigung zu erreichen,
und wenn ja, welche?
Mit der im März 2023 geänderten Fassung des Raumordnungsgesetzes sollen
Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch eine weitere
Digitalisierung der Beteiligungsverfahren und die Einführung einer Frist für die
Erstellung des Gutachtens der Raumordnungsbehörde von maximal sieben
Monaten zeitlich gestrafft werden.
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Digitalisierung im
Bauleitplanverfahren, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, sind
insbesondere digitale Lösung zur Beschleunigung vorgesehen. Darüber hinaus sieht der
Gesetzentwurf eine kürzere Genehmigungsfrist für bestimmte Bauleitpläne vor.
51. Plant das BMDV, eine konkrete Strategie für die Brückenerneuerung in
Deutschland, inklusive einer Projekt-Pipeline, nach der die Bauwirtschaft
ihre Kapazitäten planen kann, vorzulegen, und wenn ja, wann?
Die Bundesregierung hat ihre Strategie auf dem Brückengipfel am 10. März
2022 vorgestellt. Bei der Brückenmodernisierung werden bestimmte
Autobahnkorridore, die für den Gesamtverkehr in Deutschland besonders bedeutsam
sind, vordringlich bearbeitet. Aus diesen Korridoren entsteht ein vordringliches
Netz an Autobahnabschnitten, das Brückenmodernisierungsnetz. Etwa 4 000
Brücken-Teilbauwerke in diesem prioritären Netz gelten als besonders
modernisierungsbedürftig und werden vordringlich bearbeitet. Darüber hinaus sollen
auch die schwächsten Bauwerke im Bundesautobahn-Netz außerhalb des
Kernnetzes (Traglastindex V) mit in die Modernisierung einbezogen werden, so dass
auch Schwachpunkte außerhalb des Kernnetzes schnell beseitigt werden.
52. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit,
Brückenersatzneubauten über Verfügbarkeitsmodelle auszuschreiben, um eine langfristige
gesicherte und sachgerechte Instandhaltung ohne aufwendige
Folgeausschreibungen zu ermöglichen?
Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit von
Verfügbarkeitsmodellen.
53. Auf welchem Stand befindet sich das Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen Deutschland wegen des
Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung zur zügigen Beilegung des Verfahrens?
Das BMDV steht zu dem genannten Vertragsverletzungsverfahren in
kontinuierlichem Austausch mit der Europäischen Kommission. Derzeit werden
innerhalb der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten geprüft, um
entsprechend dem Koalitionsvertrag Rechtschutz durch fachgerichtliche
Überprüfbarkeit zu schaffen und damit auf die Beendigung des
Vertragsverletzungsverfahrens hinzuwirken.
55. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Stichtagsregelung im
Verwaltungsverfahren, damit bei lange andauernden Verfahren die
Unterlagen nicht regelmäßig aktualisiert werden müssen?
Die Einführung von Stichtagsregelungen wird geprüft.
56. Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung einer europarechtlich
sicher ausgestalteten materiellen Präklusion, und wenn ja, wie konkret,
und wenn nein, warum nicht?
Im Bereich von Artikel 9 Absatz 2 der Aarhus-Konvention, d. h. bei Klagen
gegen die Genehmigung von Projekten und Anlagen nach der UVP-Richtlinie,
bestehen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2021
in der Rs. C/826/18 („Stichting Varkens“), derzeit keine Spielräume, die
materielle Präklusion auf nationaler Ebene wiedereinzuführen. Vielmehr wäre zuvor
eine Anpassung von europäischem bzw. internationalem Recht notwendig.
57. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die Anpassung der
Aarhus-Konvention und einschlägiger EU-Normen hinzuwirken, um
schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren zu ermöglichen, und wenn
ja, welche Anpassungen sollten aus Sicht der Bundesregierung
vorgenommen werden?
Eine Anpassung der Aarhus-Konvention und einschlägiger EU-Normen würde
viele Jahre dauern, selbst wenn es die dafür erforderlichen Mehrheiten in der
EU und in den Reihen der Aarhus-Vertragsstaaten gäbe, was sehr
unwahrscheinlich ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/31266, S. 14 unten).
58. Welches Rollenverständnis verfolgt das für die Aarhus-Konvention
zuständige Referat im BMUV: eine 1 : 1-Umsetzung der Konvention oder
eine jeweilige Verschärfung für Deutschland?
Deutschland hat die Aarhus-Konvention am 15. Januar 2007 ratifiziert und
seither stets eine strikte 1:1-Umsetzung verfolgt.
59. Plant die Bundesregierung Änderungen (etwa Standardisierungen) bei
artenschutzrechtlichen Vorschriften, wie z. B. dem
Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG, um bei Infrastrukturmaßnahmen (Erhaltung, Aus- und
Neubau) schneller voranzukommen, und wenn ja, welche?
In Umsetzung des Koalitionsvertrags plant die Bundesregierung,
artenschutzrechtliche Prüfungen in Bezug auf ausgewählte und im Schienenbereich
besonders relevante Arten fachgerecht zu standardisieren, um auf diese Weise
Verfahren zu vereinfachen, ohne den Schutzumfang der betroffenen Arten
abzusenken. Ein entsprechendes Eckpunktepapier soll zeitnah vom Bundeskabinett
verabschiedet werden.
60. Plant die Bundesregierung, auf Anpassungen bzw. eine regelmäßige
Überprüfung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG
des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) auf EU-Ebene hinzuwirken,
und wenn ja, auf welche, und wenn nein, warum nicht?
Eine Änderung der Richtlinien kann grundsätzlich nur von der Europäischen
Kommission vorgeschlagen werden, die das Initiativrecht zur Änderung von
europäischen Legislativakten hat. Um zu prüfen, ob Legislativakte noch „fit for
purpose“ sind, kann die Europäische Kommission einen sog. REFIT-Prozess
durchführen. Dieser Prozess ist für die Fauna-Flora-Habitat- sowie die
Vogelschutz-Richtlinie im Jahr 2016 abgeschlossen worden.
61. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um eine
Verschlankung des Verfahrensrechts im Baugesetzbuch und im Bundes-
Immissionsschutzgesetz zu erwirken, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Das Baugesetzbuch und das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthalten keine
Verfahrensregelungen für Verkehrsinfrastrukturprojekte. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
62. Plant die Bundesregierung den Erlass einer Verwaltungsvorschrift, um
die Anwendungsvoraussetzungen des § 74 Absatz 6 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu konkretisieren, und wenn ja, wie sieht diese
Konkretisierung konkret aus, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant keine Verwaltungsvorschrift zu § 74 Absatz 6
VwVfG. Das VwVfG enthält in §§ 72 bis 78 VwVfG allgemeine Vorschriften
zum Planfeststellungsverfahren. Die Anwendung der Vorschriften setzt
zusätzlich die Anordnung eines Planfeststellungsverfahrens durch Rechtsvorschrift
voraus (§ 72 Absatz 1 VwVfG). Solche Anordnungen gibt es bezogen auf sehr
unterschiedliche Vorhaben mit Raumbezug in den dafür einschlägigen
Fachplanungsgesetzen, die auch die ergänzenden fachspezifischen Regelungen
enthalten. Deshalb wäre eine Verwaltungsvorschrift zu der allgemeinen Regelung in
§ 74 Absatz 6 VwVfG nicht zweckmäßig.
63. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine verstärkte bau- und
umweltfachliche sowie technische Standardisierung durch die Entwicklung
von Musterverfahrensstandards aus behördenübergreifenden „Best-
Practice-Erfahrungen“ zu verwenden, damit Bewertungsmaßstäbe nicht erst
jeweils in einem langwierigen Verfahren entwickelt werden müssen, und
wenn ja, welche?
Die Standardisierung kann aus Sicht der Bundesregierung nachhaltig dazu
beitragen, den Verwaltungsaufwand für Entwicklung, Beschaffung und
Unterhaltung zu minimieren, Planungsprozesse zu beschleunigen und die Qualität der
Arbeitsergebnisse insgesamt zu verbessern. Beispielsweise wurden im Bereich
der Eisenbahnen des Bundes für die Durchführung von planungsrechtlichen
Genehmigungsverfahren Vorlagen und Muster-Planunterlagen erarbeitet oder
im Bereich der Bundeswasserstraßen eine Standardisierungskommission
eingerichtet. Weiterhin hat das BMDV ein „Handbuch Umweltbelange an
Bundeswasserstraßen“ herausgegeben, das Art und Umfang von erforderlichen
Untersuchungen sowie Verfahrensschritte beschreibt und ständig fortgeschrieben
wird. Trotzdem bleibt im Hinblick auf das jeweilige Projekt immer der
Vorbehalt einer Einzelfallbetrachtung.
64. Plant die Bundesregierung, die Bundeshaushaltsordnung dahin gehend
anzupassen, dass innovative Partnerschaftsmodelle zwischen
Vorhabenträgern und Bauunternehmen per se keinen Verstoß gegen den Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Aufträgen
darstellen, und wenn ja, wie sieht diese Anpassung konkret aus, und wenn
nein, warum nicht?
Die Frage, inwieweit eine Maßnahme mit den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Einklang steht, ist stets im jeweiligen Einzelfall zu
prüfen. Hierfür steht das Instrument der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur
Verfügung, die nach § 7 Absatz 2 BHO bei jeder finanzwirksamen Maßnahme in
angemessener Form durchzuführen ist. Im Rahmen dieser Untersuchung sind
u. a. die mit der Maßnahme zu erreichenden Ziele zu definieren und die zur
Zielerreichung relevanten Handlungsalternativen (z. B. Beschaffungsvarianten)
zu ermitteln. Hierbei können auch neuartige Handlungsalternativen wie
innovative Partnerschaftsmodelle einbezogen und mit bereits etablierten
Handlungsalternativen verglichen werden. Wenn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergibt,
dass dieses die wirtschaftlichste Variante darstellt, kann sie umgesetzt werden.
Einer Verankerung dieser konkreten Handlungsalternative in der
Bundeshaushaltsordnung bedarf es hierfür nicht. Eine explizite gesetzliche Erwähnung
ausschließlich einer einzigen Handlungsalternative kommt nicht in Betracht.
65. Wie bewertet die Bundesregierung die neuen Zahlen des Bundesamtes
für Logistik und Mobilität, die für 2024 eine zu erwartende Steigerung
von Transporten auf der Straße von 50 Millionen Tonnen und auf der
Schiene von 8 Millionen Tonnen zeigen (vgl. www.balm.bund.de/DE/Th
emen/Verkehrsdatenmanagement/Befahrungsstaerken_deutscheautobahn
en/Befahrungsstaerken_deutsche_Autobahnen_node.html), und welche
konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um aus
Sicht der Fragesteller drohende Engpässe in der Straßen- und
Schieneninfrastruktur in Deutschland zu vermeiden?
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, auf Basis neuer Kriterien einen
neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg zu bringen.
Dies beinhaltet nicht zuletzt die Ermittlung der zukünftigen Verkehrsnachfrage
durch Prognosen und Szenarien auf Basis der zu erwartenden wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Entwicklung sowie unter Berücksichtigung weiterer u. a.
gesetzlicher Rahmenbedingungen. Die Weiterentwicklung der
Verkehrsinfrastruktur des Bundes erfolgt im Rahmen der Ausbaugesetze für die drei
Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Die darin jeweils enthaltenen
Bedarfspläne legen abschließend fest, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in
welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden
sollen.
66. Bis wann plant das BMDV, die Ergebnisse der Langfrist-
Verkehrsprognose 2040 (VP 2040) der Öffentlichkeit vorzustellen?
Eine öffentliche Vorstellung aller Ergebnisse der Langfrist-Verkehrsprognose
2040 ist spätestens zum Abschluss des Gesamtprojektes geplant. Daneben sind
weiterhin Veröffentlichungen von Teilergebnissen vorgesehen. Angaben zum
Zeitplan sowie weitere Informationen zur Verkehrsprognose 2040 lassen sich
der Internetseite des BMDV entnehmen (abrufbar unter bmdv.bund.de/SharedD
ocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-2040.html).
68. Wird der „Investitionsrahmenplan 2019 – 2023 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)“ für die kommenden Jahren weitergeführt, und
wenn ja, wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen, und wenn nein,
warum nicht?
Auf Grundlage der Ausbaugesetze für die Bundesschienenwege,
Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen erstellt das BMDV eine Fünfjahresplanung
zur Verwirklichung des Ausbaus nach den Bedarfsplänen. Eine grundsätzliche
Änderung an der bisherigen Praxis zur Aufstellung und Veröffentlichung dieses
verkehrsträgerübergreifenden Investitionsrahmenplans ist nicht vorgesehen.
69. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen dem Finanzrahmenplan der
Autobahn GmbH des Bundes und der Bedarfsplanüberprüfung gegenüber der
Autobahn GmbH des Bundes?
Die Autobahn GmbH des Bundes hat gemäß § 8 Absatz 1 InfrGG nach
Maßgabe des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen einen Finanzierungs- und
Realisierungsplan für den Zeitraum 2021 bis 2025 aufgestellt, der am 16. Dezember
2020 die Zustimmung der für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüsse
des Deutschen Bundestages erhalten hat. Der nächste Finanzierungs- und
Realisierungsplan der Autobahn GmbH des Bundes wird die Ergebnisse der
laufenden Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) berücksichtigen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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